Titel: POLYTECHNISCHE RUNDSCHAU.
Fundstelle: Band 327, Jahrgang 1912, S. 796
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POLYTECHNISCHE RUNDSCHAU. Polytechnische Rundschau. Ueber die neuere Entwicklung der Dampfturbine und des Diesel-Motors und ihre wirtschaftliche Bedeutung für die Elektrizitätswerke stellt Oberingenieur M. Gercke im Augustheft von Technik und Wirtschaft interessante Vergleiche an. Das Hauptanwendungsgebiet der Dampfkraftmaschinen sind große Kraftwerke, da sie in unbeschränkter Größe der Einheit ausgeführt werden können. Für Diesel-Maschinen ist dagegen zurzeit als obere Grenze für ortsfeste Maschinen eine Leistung von 4000 PS anzusehen. Eine Steigerung auf 6000 PS liegt freilich schon im Bereich der Ausführbarkeit; bei größeren Ausführungen würden jedoch Einzelteile der Maschine für den Transport zu schwer. Die Diesel-Maschinen kommen also für kleinere und mittlere Kraftwerke in Frage. Bei einem Vergleich beider Maschinenarten hinsichtlich Ausnutzung der Wärmeenergie zeigt sich, daß der in Nutzleistung umgesetzte Prozentsatz an Wärme bei einer als Beispiel gewählten Heißdampfmaschine von 2000 PS wesentlich geringer ist als bei einer gleich großen Diesel-Maschine. Zur Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse muß man jedoch die Anlagekosten und die Gesamtbetriebskosten einschließlich der Brennstoffkosten miteinander vergleichen. Das Anlagekapital einer Diesel-Maschinenanlage ist bei Leistungen von mehr als 1000 PS stets höher als das einer gleich großen Dampfturbinenanlage, und zwar je nach der Größe der Einheit um 20 bis 50 v. H. Für die Betriebskosten kommen in Frage: 1. der Wärmeverbrauch für die Leistungseinheit. Dieser ist bei einem Diesel-Motor von 2000 PS bei Vollast nur etwa halb so groß als bei einer gleich großen Dampfturbine. Bei Teilbelastungen verschiebt sich dieses Verhältnis etwas zu Ungunsten des Diesel-Motors; 2. der Wärmepreis für 1 PS/Std., der durch den Preis und den Heizwert des Brennstoffes bestimmt wird. Er bewegt sich je nach der Art des Brennstoffes für Dampfturbinen zwischen 0,63 und 1,10 Pf., für Diesel-Maschinen zwischen 0,63 und 1,90 Pf.; 3. die Maschinenleistung; 4. das Verhältnis der jährlichen Betriebsstunden zu den jährlich möglichen Betriebsstunden; 5. die Kosten für Verzinsung und Abschreibung sowie für Bedienung, Schmier- und Putzmaterial und Reparaturen. Letztere sind bei Dampfturbinen- und Diesel-Maschinenzentralen kleiner und mittlerer Größe nahezu gleich. Als Anhaltspunkte bei der Wahl der einen oder anderen Maschinengattung kann folgendes dienen. Bei Lage des Kraftwerkes unmittelbar an einem Brennstofflager ist stets die mit den billigsten Anlagekosten zu beschaffende Betriebskraft am vorteilhaftesten, und das ist die Dampfturbine. Ferner ist die Dampfturbine dem Diesel-Motor überlegen, wenn eine Abwärmeverwertung möglich ist sowie bei Aufstellung von Einzelsätzen über 6000 PS. Bei mittelgroßen Maschineneinheiten unter 6000 PS ist die Dampfturbine im Vorteil, wenn es sich um einen kleinen Belastungsfaktor und niedrige örtliche Brennstoffkosten handelt, der Diesel-Motor dagegen, wenn es sich um einen hohen Belastungsfaktor und hohe örtliche Brennstoffkosten handelt. Bei einer Reserveanlage hat, wenn die Betriebskosten in Frage kommen, stets die Dampfturbine ihrer geringeren Anlagekosten wegen den Vorrang. Der Diesel-Motor bietet jedoch als Reservekraft den größten Vorteil, wenn es auf die sofortige Betriebsbereitschaft ankommt, da selbst große Einheiten aus dem Ruhezustand in zwei Minuten auf das Netz parallel geschaltet und vollbelastet werden können. Ferner ist der Diesel-Motor als Reserve sehr wertvoll bei Störungen in der Kohlenzufuhr, da er unabhängig vom Brennstoff der Dampfzentrale ist und die Abfüllung und Zuführung des Treiböls vom Lagertank zum Motor außerordentlich einfach ist. Die Vorteile beider Maschinengattungen lassen sich in vielen Fällen vereinigen bei einer kombinierten Anlage, bei welcher die annähernd gleichbleibende konstante Grundbelastung oder ein Teil derselben durch Diesel-Motoren und die während weniger Stunden des Tages auftretenden Belastungsspitzen durch die billigen Dampfturbinen gedeckt werden. [Technik und Wirtschaft, August 1911.] Dipl.-Ing. Ritter. ––––– Selbsttätige Fernsprechämter. In einem dem selbsttätigen Fernsprechbetrieb gewidmeten Sonderheft des „Post office Electrical Engineer's Journal“ weist E. A. Laidlaw in einem ArtikelIn Nr. 8 der „Telegraphen- und Fernsprechtechnik“ 1912, Beilage der Blätter für Post und Telegraphie, findet sich eine Uebersetzung der wichtigsten Teile der Abhandlung nebst Kurven. „Facts or opinions“ darauf hin, daß die Entwicklung des selbsttätigen Systems jetzt so weit fortgeschritten ist, daß man sich aus den bisher gewonnenen Erfahrungen ein Urteil bilden kann. Freunde und Gegner des Systems sollten sich nicht mit Meinungen bekämpfen, die oft mehr oder minder Vorurteilen entspringen, sondern sollten sich an. die Tatsachen halten. Dies ist heutzutage möglich, da bereits eine genügende Anzahl von selbsttätigen Aemtern in Betrieb ist, die genügende Unterlagen bieten, um einwandfreie Schlüsse zu ermöglichen. Als „Tatsachen“, den Betrieb selbsttätiger Aemter betreffend, werden folgende festgestellt. 1. Die Anlage arbeitet in hohem Maße genau. Auf 12000 Anrufe kamen zehn Fehlverbindungen. 2. Die Verbindungen werden schnell hergestellt. Die Kurven des Originalartikels zeigen, daß die Verbindungen nicht nur schneller als bei Handbetrieb, sondern auch gleichmäßig schnell hergestellt werden; bis zum Anruf verfließen 5 bis 11 Sekunden. 3. Die Teilnehmer können die Wählvorrichtung einwandfrei handhaben. 4. Sorgfältig gebaute selbsttätige Apparate sind zuverlässig. 5. Die Sprachübertragung ist besser als bei Handbetrieb. 6. Die selbsttätige Telephonie ist derart weit entwickelt, daß sie allen Anforderungen genügt, die man an einen zufriedenstellenden und wirtschaftlichen Betrieb stellt. 7. Die Einrichtung neuer Aemter kann den Bedürfnissen des Verkehrs angepaßt werden. 8. Die Kosten der Instandhaltung selbsttätiger Amtseinrichtungen sind im Vergleich zu Einrichtungen mit Handbetrieb nicht übertrieben hoch. 9. Selbsttätige Aemter beanspruchen weniger Raum als Handämter bei gleichem Fassungsvermögen. Ein selbsttätiges Amt z.B. mit 10000 Anschlußleitungen beansprucht halb so viel Raum wie ein Handamt, einschließlich der Räume für das Personal. Dabei ist vorausgesetzt, daß zehn Anrufe täglich auf jede Leitung kommen. Bei weniger Anschlußleitungen wird das Verhältnis etwas ungünstiger; bei 6000 Anschlußleitungen ist es z.B. nicht mehr 1 : 2, sondern 2 : 3. Die wichtige Frage der Wirtschaftlichkeit kann man nur an Hand sorgfältiger Schätzungen untersuchen, die für jeden einzelnen Fall auf Grund eingehender Studien und Erfahrungen aufgestellt werden müssen. An einem bestimmten Fall wird gezeigt, daß mit dem selbsttätigen und dem halbselbsttätigen Betriebe erhebliche. Ersparnisse zu erzielen sind. Bei der Umwandlung von Handämtern in selbsttätige eignet sich das halbselbsttätige System als Uebergangsform. Th. –––––––––– Spänetransport- und Entstaubungsanlagen für Holzbearbeitungsfabriken und Sägewerke. Es gibt heute kaum noch Betriebe in der Holzindustrie, die nicht mit Maschinen arbeiten. Damit sind Nachteile verknüpft, die man früher nicht kannte. Durch Hobel-, Fräs- und Schneidemaschinen, sowie Kreis- und Bandsägen, Schleifmaschinen usw. wird eine viel größere Spänemenge und auch mehr Staub erzeugt, als bei der Bearbeitung des Holzes mit der Hand. Durch die beständige Staubaufwirbelung wird der Aufenthalt in den Arbeitsräumen gesundheitschädlich, da Holzstaub bekanntermaßen die Atmungsorgane stark angreift. Ferner ist die Feuersgefahr sehr groß. Die mit Staub bedeckten Wände, Transmissionsteile usw. und die Spänehaufen bieten bei einem Brande dem Feuer die beste Nahrung. Durch Anhäufung von Spänemassen bei den Maschinen werden obendrein die Arbeiter an einer flotten Tätigkeit gehindert, und es müssen dauernd Leute beschäftigt werden, die die Späne von den Maschinen wegräumen und sie in Körben nach dem Kesselhaus oder der Spänekammer schaffen. Alle diese Uebelstände machen Spänetransport- und Entstaubungsanlagen notwendig. Textabbildung Bd. 327, S. 798 Fig. 1. Die Vorteile der Spänetransport- und Entstaubungsanlagen sind: Fortwährende Absaugung der Späne und des Staubes, die bei den Maschinen entstehen, ununterbrochene selbsttätige Abscheidung der durch den Exhaustor ins Kesselhaus oder in die Spänekammer transportierten Späne, Ersparung der Arbeitskräfte für das Fortschaffen der Späne, fast staub- und spänefreie, gut ventilierte Arbeitsräume, bedeutende Verminderung der Feuersgefahr und niedrige Feuerversicherungsprämien, ungehinderter Betrieb und bessere Ausnutzung der Bodenfläche. Textabbildung Bd. 327, S. 798 Fig. 2. Textabbildung Bd. 327, S. 798 Fig. 3. Jede Spänetransport- und Entstaubungsanlage hat drei Hauptbestandteile: 1. Exhaustor 2. Rohrleitung, und zwar eine Saugrohrleitung mit den einzelnen Maschinenanschlüssen und eine Druckrohrleitung, die den Exhaustor mit dem Späneabschneider verbindet. 3. Saughauben. Der Exhaustor ist zwischen Saug- und Druckrohrleitung eingeschaltet und dazu bestimmt, die an den Maschinen entstehenden Späne und den Staub durch die Saugrohrleitung aufzufangen und mittels der Druckluftleitung dem Spänesammler zuzuführen. Dieser scheidet sie nach unten ab und befördert sie selbsttätig in die Spänekammer oder direkt nach dem Dampfkessel. Die Druckluftleitung wird am vorteilhaftesten an der Decke eines unter dem Arbeitsraume befindlichen Kellers oder aber in Fußbodenkanälen montiert, während man den Exhaustor da aufstellen wird, wo sich der bequemste Antrieb erzielen läßt. Den Späneabscheider dagegen wird man nur in der Nähe des Kesselhauses oder auf seinem Dache unterbringen. Es wird von Fall zu Fall zu entscheiden sein, wie die ganze Anlage den Verhältnissen entsprechend am besten, einfachsten und billigsten zu projektieren ist. Die Saughauben an den einzelnen Maschinen sollen aus starkem Eisenblech unter Ausnutzung des durch die Messerwelle oder die Sägeblätter hervorgerufenen Luftzuges angefertigt werden, wobei auch die Flugrichtung der Späne Berücksichtigung finden muß. Alle Fänger sollen, wo es nur irgend möglich ist, autogen geschweißt werden. Sie sind mit gußeisernen Absperrscheiben auszustatten und durch glatte Spannscheiben oder Spiralschlauchrohre mit den Abzweigenden der Saugrohrleitung zu verbinden. Eine solide Befestigung der Hauben bildet diese zugleich als Schutzhauben aus. Ein geringer Kraftbedarf einer derartigen Anlage wird erreicht durch richtige Wahl der Abmessungen der Rohrleitung, des Späneabscheiders und des Exhaustors, durch winddichte Rohrleitungen, durch Vermeidung von Wirbelbildung in den Rohrleitungen, durch Anwendung schlanker Formstücke und eines richtig gebauten Späneabscheiders, der ohne nennenswerten Gegendruck arbeitet. Bei der Ausführung der Spänetransport- und Entstaubungsanlagen trat immer dringender das Bedürfnis nach einem sachgemäß durchgebildeten und widerstandsfrei arbeitenden Abscheider hervor. Als ein solcher kann jetzt nach langjährigen Erfahrungen und Versuchen z.B. der Daqua-Abscheider gelten, System Regierungsbaumeister Mees. Mit ihm wird nachweisbar eine Kraftersparnis bis zu 65 v. H. erzielt. Er hat folgende wesentliche Vorteile: Vollständige Trennung der Luft von den eingeführten Spänen, fast vollständige Aufhebung des schädlichen Gegendruckes der Luft auf den Exhaustor, und starke dauerhafte Ausführung in Eisen. Die Daqua-Anlagen werden von der Firma Danneberger & Quandt, Berlin, ausgeführt. Die Figuren geben Beispiele solcher Anlagen. Fig. 1 und 3 zeigen Arbeitssäle im ganzen mit den Rohrführungen zu den einzelnen Maschinen, während Fig. 2 die Absaugevorrichtung an einer Hobelmaschine darstellt. Schultze. ––––– Herstellung von wasserdichtem Beton durch Zusatz von Kaliseife. In Heft 1 der Zeitschrift Beton und Eisen 1911, S. 15 wird zur Herstellung von wasserdichtem Beton bei der Bereitung der Betonmasse die Verwendung von Seifenwasser statt von reinem Wasser empfohlen, wobei auf 1 cbm Beton 3 bis 4 kg Seife in dem Mengwasser aufgelöst waren. Man erzielt mit diesem Verfahren vorzügliche Resultate. Durch den Seifenzusatz bildet sich Kalkseife, ein in Wasser unlöslicher Körper. Hauptgewicht ist auf sorgfältige, gleichmäßige Arbeit zu legen beim Stampfen der Betonmasse und beim Auftragen einer letzten gutabzureibenden Dichtungsschicht aus fettem Zementputz. Auf eine nur 2½ cm starke Seifenbetonplatte im Mischungsverhältnis von einem Teil Portlandzement und drei Teilen scharfen Mauersandes wurde der Druck einer Wassersäule von 4,0 m = 0,4 kg/qcm wirken gelassen, indem man sie zum Verschluß eines aufrecht aufgehängten 4 m langen Rohres von 8 Zoll lichtem Durchmesser machte. Es zeigte sich nur an einer Stelle eine geringe Durchlässigkeit, die aber von einem Stückchen Holz herrührte, das der Sand mitgeführt hatte, und das so mit in den Beton gekommen war. Gewöhnlicher Kiesbeton im Mischungsverhältnis 1:6 hat sich einer Wassersäule von 3,6 m Höhe gegenüber auch bei Mauerstärken von über 1,0 m völlig wasserdurchlässig gezeigt. Das Wasser ist in einer gleichmäßigen Schicht von etwa 2 mm Stärke an den Wänden heruntergelaufen. Den schädlichen Einflüssen von Oel hält der Seifenbeton auch etwas besser stand. Ein Stück gewöhnlicher Beton und ein Stück Seifenbeton von etwa 10 cm Stärke wurden mit Zylinderöl getränkt; nach einigen Tagen konnte man den gewöhnlichen Beton mit der Hand zerbröckeln, den Seifenbeton aber nur zerschlagen. Er war nicht so sehr vom Oel durchtränkt. Im allgemeinen scheint jedoch die Festigkeit durch den Seifenzusatz zu leiden. Oranienburg. G. Ewerding, Ing. ––––– Ein durch eine beglaubigte, allgemeine Vollmacht legitimierter Vertreter in Patentsachen ist auch zur Zurücknahme der ganzen Patentanmeldung befugt. Entgegen der Rechtsauffassung der Vorinstanz umfaßt eine allgemeine Vollmacht für das Verfahren alle in dessen Verlauf vornehmbaren Rechtshandlungen von derjenigen, die das Verfahren in Gang setzt, bis zu dessen Abschluß. (Beschw.-Abt. I vom 27. Dez. 1911.) [Aus der „Deutschen Juristen-Zeitung“, mitgeteilt vom Geh. Reg.-Rat Feldt.] D.