Titel: | POLYTECHNISCHE RUNDSCHAU. |
Fundstelle: | Band 327, Jahrgang 1912, S. 796 |
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POLYTECHNISCHE RUNDSCHAU.
Polytechnische Rundschau.
Ueber die neuere Entwicklung der Dampfturbine und des
Diesel-Motors und ihre wirtschaftliche Bedeutung für die Elektrizitätswerke
stellt Oberingenieur M. Gercke im Augustheft von Technik
und Wirtschaft interessante Vergleiche an. Das Hauptanwendungsgebiet der
Dampfkraftmaschinen sind große Kraftwerke, da sie in unbeschränkter Größe der
Einheit ausgeführt werden können. Für Diesel-Maschinen
ist dagegen zurzeit als obere Grenze für ortsfeste Maschinen eine Leistung von 4000
PS anzusehen. Eine Steigerung auf 6000 PS liegt freilich schon im Bereich der
Ausführbarkeit; bei größeren Ausführungen würden jedoch Einzelteile der Maschine für
den Transport zu schwer. Die Diesel-Maschinen kommen also
für kleinere und mittlere Kraftwerke in Frage.
Bei einem Vergleich beider Maschinenarten hinsichtlich Ausnutzung der Wärmeenergie
zeigt sich, daß der in Nutzleistung umgesetzte Prozentsatz an Wärme bei einer
als Beispiel gewählten Heißdampfmaschine von 2000 PS wesentlich geringer ist
als bei einer gleich großen Diesel-Maschine. Zur
Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse muß man jedoch die Anlagekosten und die
Gesamtbetriebskosten einschließlich der Brennstoffkosten miteinander
vergleichen.
Das Anlagekapital einer Diesel-Maschinenanlage ist bei
Leistungen von mehr als 1000 PS stets höher als das einer gleich großen
Dampfturbinenanlage, und zwar je nach der Größe der Einheit um 20 bis 50 v. H.
Für die Betriebskosten kommen in Frage:
1. der Wärmeverbrauch für die Leistungseinheit. Dieser ist bei
einem Diesel-Motor von 2000 PS bei Vollast nur etwa
halb so groß als bei einer gleich großen Dampfturbine. Bei Teilbelastungen
verschiebt sich dieses Verhältnis etwas zu Ungunsten des Diesel-Motors;
2. der Wärmepreis für 1 PS/Std., der durch den Preis und den
Heizwert des Brennstoffes bestimmt wird. Er bewegt sich je nach der Art des
Brennstoffes für Dampfturbinen zwischen 0,63 und 1,10 Pf., für Diesel-Maschinen zwischen 0,63 und 1,90 Pf.;
3. die Maschinenleistung;
4. das Verhältnis der jährlichen Betriebsstunden zu den
jährlich möglichen Betriebsstunden;
5. die Kosten für Verzinsung und Abschreibung sowie für
Bedienung, Schmier- und Putzmaterial und Reparaturen. Letztere sind bei
Dampfturbinen- und Diesel-Maschinenzentralen kleiner
und mittlerer Größe nahezu gleich.
Als Anhaltspunkte bei der Wahl der einen oder anderen Maschinengattung kann folgendes
dienen.
Bei Lage des Kraftwerkes unmittelbar an einem Brennstofflager ist stets die mit den
billigsten Anlagekosten zu beschaffende Betriebskraft am vorteilhaftesten, und das
ist die Dampfturbine. Ferner ist die Dampfturbine dem Diesel-Motor überlegen, wenn eine Abwärmeverwertung möglich ist sowie bei
Aufstellung von Einzelsätzen über 6000 PS. Bei mittelgroßen Maschineneinheiten unter
6000 PS ist die Dampfturbine im Vorteil, wenn es sich um einen kleinen
Belastungsfaktor und niedrige örtliche Brennstoffkosten handelt, der Diesel-Motor dagegen, wenn es sich um einen hohen
Belastungsfaktor und hohe örtliche Brennstoffkosten handelt.
Bei einer Reserveanlage hat, wenn die Betriebskosten in Frage kommen, stets die
Dampfturbine ihrer geringeren Anlagekosten wegen den Vorrang. Der Diesel-Motor bietet jedoch als Reservekraft den größten
Vorteil, wenn es auf die sofortige Betriebsbereitschaft ankommt, da selbst große
Einheiten aus dem Ruhezustand in zwei Minuten auf das Netz parallel geschaltet und
vollbelastet werden können. Ferner ist der Diesel-Motor
als Reserve sehr wertvoll bei Störungen in der Kohlenzufuhr, da er unabhängig vom
Brennstoff der Dampfzentrale ist und die Abfüllung und Zuführung des Treiböls vom
Lagertank zum Motor außerordentlich einfach ist.
Die Vorteile beider Maschinengattungen lassen sich in vielen Fällen vereinigen bei
einer kombinierten Anlage, bei welcher die annähernd gleichbleibende konstante
Grundbelastung oder ein Teil derselben durch Diesel-Motoren und die während weniger Stunden des Tages auftretenden
Belastungsspitzen durch die billigen Dampfturbinen gedeckt werden. [Technik und
Wirtschaft, August 1911.]
Dipl.-Ing. Ritter.
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Selbsttätige Fernsprechämter. In einem dem selbsttätigen
Fernsprechbetrieb gewidmeten Sonderheft des „Post office Electrical Engineer's
Journal“ weist E. A. Laidlaw in einem
ArtikelIn Nr. 8 der
„Telegraphen- und Fernsprechtechnik“ 1912, Beilage der Blätter
für Post und Telegraphie, findet sich eine Uebersetzung der wichtigsten
Teile der Abhandlung nebst Kurven.
„Facts or opinions“ darauf hin, daß die Entwicklung des selbsttätigen Systems
jetzt so weit fortgeschritten ist, daß man sich aus den bisher gewonnenen
Erfahrungen ein Urteil bilden kann. Freunde und Gegner des Systems sollten sich
nicht mit Meinungen
bekämpfen, die oft mehr oder minder Vorurteilen entspringen, sondern sollten
sich an. die Tatsachen halten. Dies ist heutzutage möglich, da bereits eine
genügende Anzahl von selbsttätigen Aemtern in Betrieb ist, die genügende Unterlagen
bieten, um einwandfreie Schlüsse zu ermöglichen.
Als „Tatsachen“, den Betrieb selbsttätiger Aemter betreffend, werden folgende
festgestellt.
1. Die Anlage arbeitet in hohem Maße genau. Auf 12000 Anrufe kamen zehn
Fehlverbindungen.
2. Die Verbindungen werden schnell hergestellt. Die Kurven des Originalartikels
zeigen, daß die Verbindungen nicht nur schneller als bei Handbetrieb, sondern auch
gleichmäßig schnell hergestellt werden; bis zum Anruf verfließen 5 bis 11
Sekunden.
3. Die Teilnehmer können die Wählvorrichtung einwandfrei handhaben.
4. Sorgfältig gebaute selbsttätige Apparate sind zuverlässig.
5. Die Sprachübertragung ist besser als bei Handbetrieb.
6. Die selbsttätige Telephonie ist derart weit entwickelt, daß sie allen
Anforderungen genügt, die man an einen zufriedenstellenden und wirtschaftlichen
Betrieb stellt.
7. Die Einrichtung neuer Aemter kann den Bedürfnissen des Verkehrs angepaßt
werden.
8. Die Kosten der Instandhaltung selbsttätiger Amtseinrichtungen sind im Vergleich zu
Einrichtungen mit Handbetrieb nicht übertrieben hoch.
9. Selbsttätige Aemter beanspruchen weniger Raum als Handämter bei gleichem
Fassungsvermögen.
Ein selbsttätiges Amt z.B. mit 10000 Anschlußleitungen beansprucht halb so viel Raum
wie ein Handamt, einschließlich der Räume für das Personal. Dabei ist vorausgesetzt,
daß zehn Anrufe täglich auf jede Leitung kommen. Bei weniger Anschlußleitungen wird
das Verhältnis etwas ungünstiger; bei 6000 Anschlußleitungen ist es z.B. nicht mehr
1 : 2, sondern 2 : 3.
Die wichtige Frage der Wirtschaftlichkeit kann man nur an
Hand sorgfältiger Schätzungen untersuchen, die für jeden einzelnen Fall auf Grund
eingehender Studien und Erfahrungen aufgestellt werden müssen. An einem bestimmten
Fall wird gezeigt, daß mit dem selbsttätigen und dem halbselbsttätigen Betriebe
erhebliche. Ersparnisse zu erzielen sind. Bei der Umwandlung von Handämtern in
selbsttätige eignet sich das halbselbsttätige System als Uebergangsform.
Th.
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Spänetransport- und Entstaubungsanlagen für
Holzbearbeitungsfabriken und Sägewerke. Es gibt heute kaum noch Betriebe in der
Holzindustrie, die nicht mit Maschinen arbeiten. Damit sind Nachteile verknüpft, die
man früher nicht kannte. Durch Hobel-, Fräs- und Schneidemaschinen, sowie Kreis- und
Bandsägen, Schleifmaschinen usw. wird eine viel größere Spänemenge und auch mehr
Staub erzeugt, als bei der Bearbeitung des Holzes mit der Hand. Durch die beständige
Staubaufwirbelung wird der Aufenthalt in den Arbeitsräumen gesundheitschädlich, da Holzstaub
bekanntermaßen die Atmungsorgane stark angreift. Ferner ist die Feuersgefahr sehr
groß. Die mit Staub bedeckten Wände, Transmissionsteile usw. und die Spänehaufen
bieten bei einem Brande dem Feuer die beste Nahrung. Durch Anhäufung von Spänemassen
bei den Maschinen werden obendrein die Arbeiter an einer flotten Tätigkeit
gehindert, und es müssen dauernd Leute beschäftigt werden, die die Späne von den
Maschinen wegräumen und sie in Körben nach dem Kesselhaus oder der Spänekammer
schaffen. Alle diese Uebelstände machen Spänetransport- und Entstaubungsanlagen
notwendig.
Textabbildung Bd. 327, S. 798
Fig. 1.
Die Vorteile der Spänetransport- und Entstaubungsanlagen sind: Fortwährende Absaugung
der Späne und des Staubes, die bei den Maschinen entstehen, ununterbrochene
selbsttätige Abscheidung der durch den Exhaustor ins Kesselhaus oder in die
Spänekammer transportierten Späne, Ersparung der Arbeitskräfte für das Fortschaffen
der Späne, fast staub- und spänefreie, gut ventilierte Arbeitsräume, bedeutende
Verminderung der Feuersgefahr und niedrige Feuerversicherungsprämien, ungehinderter
Betrieb und bessere Ausnutzung der Bodenfläche.
Textabbildung Bd. 327, S. 798
Fig. 2.
Textabbildung Bd. 327, S. 798
Fig. 3.
Jede Spänetransport- und Entstaubungsanlage hat drei Hauptbestandteile: 1. Exhaustor
2. Rohrleitung, und zwar eine Saugrohrleitung mit den einzelnen Maschinenanschlüssen
und eine Druckrohrleitung, die den Exhaustor mit dem Späneabschneider
verbindet. 3. Saughauben.
Der Exhaustor ist zwischen Saug- und Druckrohrleitung eingeschaltet und dazu
bestimmt, die an den Maschinen entstehenden Späne und den Staub durch die
Saugrohrleitung aufzufangen und mittels der Druckluftleitung dem Spänesammler
zuzuführen. Dieser scheidet sie nach unten ab und befördert sie selbsttätig in die
Spänekammer oder direkt nach dem Dampfkessel. Die Druckluftleitung wird am
vorteilhaftesten an der Decke eines unter dem Arbeitsraume befindlichen Kellers oder
aber in Fußbodenkanälen montiert, während man den Exhaustor da aufstellen wird, wo
sich der bequemste Antrieb erzielen läßt. Den Späneabscheider dagegen wird man nur
in der Nähe des Kesselhauses oder auf seinem Dache unterbringen. Es wird von Fall zu
Fall zu entscheiden sein, wie die ganze Anlage den Verhältnissen entsprechend am
besten, einfachsten und billigsten zu projektieren ist.
Die Saughauben an den einzelnen Maschinen sollen aus starkem Eisenblech unter
Ausnutzung des durch die Messerwelle oder die Sägeblätter hervorgerufenen Luftzuges
angefertigt werden, wobei auch die Flugrichtung der Späne Berücksichtigung finden
muß. Alle Fänger sollen, wo es nur irgend möglich ist, autogen geschweißt werden.
Sie sind mit gußeisernen Absperrscheiben auszustatten und durch glatte Spannscheiben
oder Spiralschlauchrohre mit den Abzweigenden der Saugrohrleitung zu verbinden. Eine
solide Befestigung der Hauben bildet diese zugleich als Schutzhauben aus. Ein geringer
Kraftbedarf einer derartigen Anlage wird erreicht durch richtige Wahl der
Abmessungen der Rohrleitung, des Späneabscheiders und des Exhaustors, durch
winddichte Rohrleitungen, durch Vermeidung von Wirbelbildung in den Rohrleitungen,
durch Anwendung schlanker Formstücke und eines richtig gebauten Späneabscheiders,
der ohne nennenswerten Gegendruck arbeitet.
Bei der Ausführung der Spänetransport- und Entstaubungsanlagen trat immer dringender
das Bedürfnis nach einem sachgemäß durchgebildeten und widerstandsfrei arbeitenden
Abscheider hervor. Als ein solcher kann jetzt nach langjährigen Erfahrungen und
Versuchen z.B. der Daqua-Abscheider gelten, System Regierungsbaumeister Mees. Mit ihm wird nachweisbar eine Kraftersparnis bis zu
65 v. H. erzielt. Er hat folgende wesentliche Vorteile: Vollständige Trennung der
Luft von den eingeführten Spänen, fast vollständige Aufhebung des schädlichen
Gegendruckes der Luft auf den Exhaustor, und starke dauerhafte Ausführung in
Eisen.
Die Daqua-Anlagen werden von der Firma Danneberger &
Quandt, Berlin, ausgeführt. Die Figuren geben
Beispiele solcher Anlagen. Fig. 1 und 3 zeigen Arbeitssäle im ganzen mit den Rohrführungen
zu den einzelnen Maschinen, während Fig. 2 die
Absaugevorrichtung an einer Hobelmaschine darstellt.
Schultze.
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Herstellung von wasserdichtem Beton durch Zusatz von
Kaliseife. In Heft 1 der Zeitschrift Beton und Eisen 1911, S. 15 wird zur
Herstellung von wasserdichtem Beton bei der Bereitung der Betonmasse die Verwendung
von Seifenwasser statt von reinem Wasser empfohlen, wobei auf 1 cbm Beton 3 bis 4 kg
Seife in dem Mengwasser aufgelöst waren.
Man erzielt mit diesem Verfahren vorzügliche Resultate. Durch den Seifenzusatz bildet
sich Kalkseife, ein in Wasser unlöslicher Körper. Hauptgewicht ist auf sorgfältige,
gleichmäßige Arbeit zu legen beim Stampfen der Betonmasse und beim Auftragen
einer letzten gutabzureibenden Dichtungsschicht aus fettem Zementputz.
Auf eine nur 2½ cm starke Seifenbetonplatte im Mischungsverhältnis von einem Teil
Portlandzement und drei Teilen scharfen Mauersandes wurde der Druck einer
Wassersäule von 4,0 m = 0,4 kg/qcm wirken gelassen, indem man sie zum Verschluß
eines aufrecht aufgehängten 4 m langen Rohres von 8 Zoll lichtem Durchmesser
machte.
Es zeigte sich nur an einer Stelle eine geringe Durchlässigkeit, die aber von einem
Stückchen Holz herrührte, das der Sand mitgeführt hatte, und das so mit in den Beton
gekommen war.
Gewöhnlicher Kiesbeton im Mischungsverhältnis 1:6 hat sich einer Wassersäule von 3,6
m Höhe gegenüber auch bei Mauerstärken von über 1,0 m völlig wasserdurchlässig
gezeigt. Das Wasser ist in einer gleichmäßigen Schicht von etwa 2 mm Stärke an den
Wänden heruntergelaufen.
Den schädlichen Einflüssen von Oel hält der Seifenbeton auch etwas besser stand. Ein
Stück gewöhnlicher Beton und ein Stück Seifenbeton von etwa 10 cm Stärke wurden mit
Zylinderöl getränkt; nach einigen Tagen konnte man den gewöhnlichen Beton mit der
Hand zerbröckeln, den Seifenbeton aber nur zerschlagen. Er war nicht so sehr vom Oel
durchtränkt. Im allgemeinen scheint jedoch die Festigkeit durch den Seifenzusatz zu
leiden.
Oranienburg.
G. Ewerding, Ing.
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Ein durch eine beglaubigte, allgemeine Vollmacht legitimierter
Vertreter in Patentsachen ist auch zur Zurücknahme der ganzen Patentanmeldung
befugt.
Entgegen der Rechtsauffassung der Vorinstanz umfaßt eine allgemeine Vollmacht für das
Verfahren alle in dessen Verlauf vornehmbaren Rechtshandlungen von derjenigen, die
das Verfahren in Gang setzt, bis zu dessen Abschluß. (Beschw.-Abt. I vom 27. Dez.
1911.) [Aus der „Deutschen Juristen-Zeitung“, mitgeteilt vom Geh. Reg.-Rat
Feldt.]
D.