Titel: | Neuere Patente aus dem Hebemaschinenbau. |
Autor: | Georg Schultheis |
Fundstelle: | Band 325, Jahrgang 1910, S. 408 |
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Neuere Patente aus dem
Hebemaschinenbau.
Erster Vierteljahresbericht 1910 der Klasse 35b.
Von Dipl.-Ing. Georg
Schultheis,
Berlin.
Neuere Patente aus dem Hebemaschinenbau.
1. Patent Nr. 218518 vom 28. August 1907 ab giltig. Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg A.-G. in Nürnberg.
Kran mit in senkrechter Ebene
drehbarem Ausleger. (Fig. 1.)
Krane dieser Art besitzen meist zwei Windetrommeln, eine zum Heben der Last und eine
zweite zum Einziehen derselben auf möglichst wagerechter Bahn. Beide Trommeln sind
durch eine Kupplung miteinander verbunden, die beim Uebergang von einer zur anderen
Lastbewegung bei stillstehender Antriebsmaschine gelöst oder eingerückt werden
muß.
Textabbildung Bd. 325, S. 407
Fig. 1.
Bei der hier patentierten Konstruktion werden beide Trommeln ganz unabhängig
voneinander in Betrieb gesetzt, trotzdem besteht eine Verbindung zwischen dem
Hubwindwerk h und dem Einziehwerk v, w, g dadurch, daß das von der Auslegerrolle
ablaufende Lastseiltrum so nach einer Trommel r des
Einziehwerkes geführt wird, daß eine Entlastung desselben durch die Seilspannung
eintritt. Das Einziehwerk besteht aus der Schnecke v,
dem Schneckenrad w und der Spindel g. Auf der Schneckenwelle v sitzt die Trommel r, über welche das
ablaufende Hubseil unter Zwischenschaltung des Faktorenflaschenzuges n1
n o so gewunden ist, daß die Zugkraft desselben dem
Schneckenrad eine Drehung im Sinne des Einziehens des Auslegers erteilt. Das
Einziehwerk ist hierdurch entlastet und zur Betätigung eine um so geringere Arbeit
zu leisten, als der Größe der Zugkraft im Seil entspricht.
Beim Einziehen des Auslegers wickelt die Trommel r Seil
ab und durch richtige Wahl des Trommeldurchmessers sinkt die Last in dem Maße, wie
der Ausleger steigt, so daß die Last in annähernd wagerechter Lage verbleibt.
Durch Antrieb beider Windwerke kann jede beliebige Lastbewegung gegenüber dem
Ausleger bewirkt werden.
2. Patent Nr. 218538 vom 2. Oktober 1908 ab giltig. Märkische
Maschinenbauanstalt Ludwig Stuckenholz A-G. in Wetter a. d. Ruhr.
Vorrichtung zum Erfassen und Heben
ring- oder rahmenförmiger Werkstücke. (Fig. 2 und 3.)
In dem Bestreben, alle Hebemaschinen so zu bauen, daß jede menschliche Hilfsarbeit,
wie Anseilen, Zubringen von Werkstücken und dergl. ausgeschaltet wird, bringt das
vorliegende Patent einen weiteren, sehr beachtenswerten Fortschritt. Dasselbe
betrifft eine Vorrichtung zum Erfassen und Heben von Hohlkörpern mit verschiedenen
lichten Weiten oder von ring- und rahmenförmigen Körpern usw. durch Spreizen
von mit dem Hubwerk verbundenen Armen. Der Mechanismus zum Spreizen der Arme besteht
aus einem Zahnrad a, welches vom Führerhaus aus durch
eine Welle b mit Ritzel c
gedreht werden kann. Dieses Zahnrad a ist mit einer der
Anzahl der Tragarme e entsprechenden Anzahl schräger
Führungen d versehen. Die als Winkelhebel
ausgebildeten, drehbar an der Hubtraverse gelagerten Tragarme e sind an ihren freien Enden mit Gleitrollen k ausgerüstet, die an den schrägen Führungen d des Zahnrades a
entlanggleiten, sobald das Zahnrad gedreht wird. Hierdurch werden die Arme e soweit auseinandergespreizt, wie es zum Erfassen des
Werkstückes nötig ist; bei umgekehrter Drehrichtung des Zahnrades schließen sich die
Tragarme.
Textabbildung Bd. 325, S. 408
Textabbildung Bd. 325, S. 408
Fig. 4.
Textabbildung Bd. 325, S. 408
Fig. 5.
Textabbildung Bd. 325, S. 408
Fig. 6.
Gegenüber bekannten älteren Ausführungen hat diese Konstruktion den Vorteil, daß
Werkstücke der verschiedensten lichten Weiten gefaßt werden können, ohne daß die
Greifvorrichtung vorher besonders eingestellt zu werden braucht.
3. Patent Nr. 218878 vom 11. Mai 1909 ab giltig. Märkische
Maschinenbauanstalt Ludwig Stuckenholz A.-G. in Wetter a. d. Ruhr.
Greif- und Transportvorrichtung für
Hebezeuge mit mehreren, wahlweise benutzbaren Greif- und Tragorganen. (Fig. 4–6.)
Die Drehung der je nach Wahl zu benutzenden Greif- oder Tragorgane geschieht hier um
eine wagerechte Achse, wodurch im Gegensatz zu bekannten Konstruktionen dieser
Art große Einfachheit erzielt wird. Beim Ausschwenken des einen Organes gelangt
das andere selbsttätig in Arbeitsstellung.
In Fig. 4 und 5 sind
z.B. ein Magnet und zwei zusammenarbeitende Tragpratzen an eine wagerechte Achse d derart drehbar angeordnet, daß entweder der Magnet
a oder die Pratze e in
Arbeitsstellung steht. Die Drehung der Achse d
geschieht durch den kleinen Motor k mittels
Schneckentrieb, Kette oder dergl.
Fig. 6 zeigt die Ausführungsform mit Magnet a und zwei Haken, in welche ein Kübel eingehängt ist.
Werden die Haken als Oesen ausgebildet, so braucht der Kübel nicht abgenommen zu
werden, wenn der Magnet in Arbeitsstellung steht. Das Kippen des Kübels erfolgt in
einfachster Weise durch den Magnet a, welcher erregt,
die kleine Platte p und den mit ihm verbundenen Hebel
n aufwärts bewegt, wodurch der Kübel infolge
ungleicher Eigengewichtsverteilung kippt.
Bei den bekannten Konstruktionen dieser Art sind die Greif- und
Transportvorrichtungen auf einer Drehscheibe angeordnet, die um eine senkrechte
Achse bewegt wird. Kommen nicht mehr wie zwei solcher Organe in Frage, so ist die
hier beschriebene Ausführung einfach und zweckmäßig.
4. Patent Nr. 219890 vom 20. Oktober 1907 ab giltig. Herbert
Alfred Lucas Barry in Westminster, London.
Kran. (Fig. 7–9.)
Heben der Last und Fahren der Katze wird durch zwei Seilzüge bewirkt. Das Antriebseil
A umschlingt eine Seilscheibe a, von der aus die Hubbewegung abgeleitet wird. Ueber
die Kettennuß E ist eine Kette e gelegt, an der ein Kübel befestigt ist, während das lose Ende derselben
über eine Leitrolle e2
zu einer Wickeltrommel e3 geführt ist. Auf derselben Welle der Wickeltrommel sitzt noch eine
Trommel d, auf welche das eine Ende des Katzenzugseiles
B befestigt und einigemale umschlungen ist. Dieses
Seil läuft von der Trommel d über eine wagerecht
gelagerte Umkehrrolle d1 nach einem Spanngewicht G und von hier zur
Windentrommel C. Dieses Gewicht hält das lose Trum der
Kübelkette e stets gespannt und wickelt den
freiwerdenden Teil der Hubkette auf, sobald der Kübel gehoben wird; das Gewicht
selbst senkt sich beim Heben des Kübels und umgekehrt. Durch Vermittlung dieser
Gewichtsbelastung wird ein Schlaffwerden des zwischen Kettennuß und Aufwickeltrommel
befindlichen
Teiles der Hubkette vermieden. Hängebahnen dieser Art werden von Fraser & Chalmers in
London ausgeführt Die Art der Seilführung an der Katze ist neu, die konstruktive
Ausführung der Katze und Winde entspricht jedoch nicht modernen Gesichtspunkten.
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Fig. 7.
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Fig. 7a.Schema für Katzenzugseil.
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Fig. 8.
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Fig. 9.
5. Patent Nr. 218739 vom 20. Oktober 1907 ab giltig.
Vorrichtung zum Entladen von
Kippkübeln und dergl. für Krane und ähnliche Hebezeuge. (Fig. 10 und 11.)
Textabbildung Bd. 325, S. 409
Fig. 10.
Textabbildung Bd. 325, S. 409
Fig. 11.
Während sich das vorher beschriebene Patent lediglich auf die Verhütung des
Schlaffwerdens der Hubkette bezieht, erstreckt sich dieses Patent auf einen
Entlademechanismus des Kippkübels. In den Lasthaken der Hubkette e ist eine Stange mit Querhaupt b eingehängt. Mit letzterem ist ein Zylinder f federnd verbunden, an dem der Traghaken für den Kippkübel hängt. Durch
den hohlen Schaft dieses Traghakens geht ein Druckstempel c, an dessen Kopf zwei Arme g drehbar
angelenkt sind und auf Anschlägen h des Zylinders f ruhen. Ein über das Querhaupt b gestülpter Zylinder i drückt auf die Hebel
g und hält hierdurch den Bolzen c in unbelastetem Zustand in angehobener Stellung.
Auf der Welle der Lastkettennuß E sitzt frei drehbar
eine unter Federwirkung stehende Trommel D, die ein
Seil aufwickelt; letzteres endigt in einer Muffe k, die
durch zwei Tragketten mit einem Ring r in Verbindung
steht. Dieser Ring r wird durch einen äußerst komplizierten Mechanismus an der Senkbewegung
gehindert, so daß beim Niedergang des Traghakens die Hebel g auf Fig. 7a. den Ring stoßen und nach
oben bis zu einem Anschlag l gedreht werden. Durch
diese Bewegung der Hebel wird der Druckstempel c nach
abwärts gegen die Auslösevorrichtung des Kübels geführt und letzterer durch Kippen
entleert.
6. Patent Nr. 218877 vom 11. April 1909 ab giltig. Duisburger
Maschinenbau-Akt.-Ges. vormals Bechem &
Keetman in Duisburg.
Auslegerkran mit in der Höhenrichtung
verstellbarem Ausleger. (Fig. 12.)
Bei Hebemaschinen für Bauzwecke ist es erwünscht, die Lage der festen Auslegerrolle
entsprechend der zunehmenden Höhe des auszuführenden Bauwerkes zu erhöhen.
Textabbildung Bd. 325, S. 409
Fig. 12.
Oben genannter Firma ist ein Patent erteilt worden auf eine sehr zweckmäßige
Konstruktion dieser Art, bei welcher die den Ausleger tragende Säule innerhalb des
Stützgerüstes achsial verschoben werden kann, um ein neues Stockwerk in das
Stützgerüst einzufügen, ohne die Betriebsbereitschaft des Kranes zu stören.
Ueber die nicht drehbare Säule ist der Ausleger glockenförmig gestülpt; soll die Höhe
der Lastrolle um ein Stockwerk vergrößert werden, so wird eine die Säule
verriegelnde Sperrvorrichtung gelöst und die Säule mittels einer Winde h um das erforderliche Stück gehoben. Hierauf wird das
Lastseil über eine am Ausleger angeordnete Rolle i
geführt, so daß der Lasthaken in die Nähe des Stützgerüstes gelangt und nun der
einzubauende Teil des letzteren mit der Kranwinde n
hochgezogen. In derselben Weise kann die Bauhöhe auch verringert werden.
Die Hilfswinde h kann an der Kransäule oder auch auf der
Plattform der Hubwinde n montiert werden.
Die Konstruktion gestattet gemäß des Patentanspruches die achsiale Verschiebung der
Säule und das Einfügen eines weiteren Stockwerkes in das Stützgerüst, ohne in der
Zwischenzeit die Betriebsbereitschaft des Kranes zu stören. Das einzufügende
Fachwerk muß jedoch an einer Seite wegen der Säule offen sein.
Textabbildung Bd. 325, S. 410
Fig. 13.
Textabbildung Bd. 325, S. 410
Fig. 14.
7. Patent Nr. 220452 vom 3. Juni 1909 ab giltig. Friedr.
Krupp Akt.-Ges. Grusonwerk in Magdeburg-Buckau.
Lastöse. (Fig. 13 und 14.)
Lastösen für große Tragkraft mit Mittelsteg und gelenkig angeschlossenen Schenkeln
haben den Nachteil, daß das Anseilen der Lasten mit gewissen Schwierigkeiten und
Umständlichkeiten verknüpft ist, da die Lastösen im Gegensatz zu offenen Doppelhaken
nicht gestatten, geschlossene Ketten, Seile oder andere Tragmittel zu verwenden. Man
ging daher dazu über, einen Bolzen der Oese leicht lösbar zu machen, um die
geschlossenen Tragmittel über den geöffneten Gelenkpunkt auf den Mittelsteg der Oese
zu streifen. Hinderlich hierbei sind aber die großen Gewichte von Mittelsteg, Bolzen
und Schenkel derartiger großen Lastösen und das Ueberstreifen von Tragketten ist nur
dann möglich, wenn die schweren Stücke der Einzelteile der Oese genügend unterstützt
sind. Das vorliegende Patent vermeidet diese Schwierigkeit dadurch, daß die
Eigengewichtswirkung des Mittelsteges durch einen Hebel mit Anschlag begrenzt und
die Oese zwangläufig geöffnet wird, indem die Eigengewichtswirkung des Tragsteges
eine Aufwärtsbewegung des losen Schenkels bewirkt. Nach Herausnahme des Bolzens f bewegt sich beim Niedergehen des Mittelstückes a der mit ihm fest verbundene Arm c bis zum Anschlag e;
gleichzeitig wird mittels des Lenkers d der lose
Schenkel zwangläufig nach aufwärts bewegt. Das Ueberstreifen der Tragmittel
über das freigewordene Ende des Tragsteges vollzieht sich jetzt leicht und bequem.
Der Gedanke läßt sich konstruktiv noch auf verschiedene andere Weise lösen, die im
Patentanspruch einbegriffen sind.
Die Konstruktion ist einfach und zweckmäßig.
8. Patent Nr. 219654 vom 8. April 1909 ab giltig. Duisburger
Maschinenbau-Akt.-Ges. vormals Bechern & Keetman in Duisburg.
Fahrbarer Eisenbahndrehkran.
(Fig. 15.)
Um Krane in Güterzüge einstellen zu können, müssen dieselben die Umgrenzungslinie für
Eisenbahnfahrzeuge innehalten. Das Krangestell kann entsprechend dieser Bedingung
leicht konstruiert werden bis auf den Ausleger, der fast immer über die normale
Begrenzungslinie hinausragen wird. Der Ausleger wird daher um seinen Fußpunkt
drehbar und die Zugstange am Kopfe des Krangestelles lösbar angeordnet, damit beim
Einstellen des Kranes in einen Güterzug der Ausleger heruntergelassen und auf der
Plattform seines Vorderwagens abgestützt werden kann. Diese sonst allgemein übliche
Anordnung hat eine Reihe Nachteile, die bei folgender patentierter Konstruktion
vermieden sind.
'Bei derselben wird nicht der ganze schwere Ausleger, sondern nur der obere Teil
desselben soweit er aus dem Normalprofil heraustritt, umklappbar gemacht und
geschieht das Umklappen des Auslegeroberteiles zwangläufig durch Bewegen des
Krangegengewichts nach der Kranmitte zu.
Der Ausleger besteht aus dem festen Teil c innerhalb des
Normalprofiles gelegen und dem beweglichen Teil d,
sowie einer Zugstange e mit Gelenk k. Fest verbunden mit dem beweglichen Teil d des Auslegers ist ein Hebel g, der seinerseits durch eine Zugstange h mit
dem Tragarm i des Gegengewichts verbunden ist. Wird
durch das Windwerk mittels der Zahnstange l das
Gegengewicht nebst Tragarm i nach der Kranmitte bewegt,
so gelangt Zugstange h, Hebel g und hiermit zwangläufig der bewegliche Oberteil des Auslegers in die
punktierte Lage, wodurch sämtliche Teile des Kranes innerhalb der normalen
Umgrenzungslinie für Eisenbahnfahrzeuge liegen. Wird während des Betriebes die
Verbindung der Stange h mit dem Tragarm i gelöst, so kann das Gegengewicht entsprechend der
Kranbelastung beliebig verschoben werden.
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Fig. 15.
Die Konstruktion stellt einen beachtenswerten Fortschritt auf dem Gebiete der
Hebemaschinen für Eisenbahnwesen dar und ist die schnelle Betriebsbereitschaft und
Umänderungsmöglichkeit ohne weitere menschliche Hilfe hervorzuheben.
9. Patent Nr. 219968 vom 3. August 1909 ab giltig. Mannheimer
Maschinenfabrik Mohr & Federhaff in
Mannheim.
Fahrbarer Kran. (Fig. 16 u. 17.)
Das vorliegende Patent betrifft die Umänderung eines Laufkranes in einen Bockkran
oder eines Winkelportalkranes in einen Vollportalkran usw. Das Bedürfnis nach einer
derartigen Umänderung kann vorliegen, wenn z.B. ein Winkelportalkran zwei in einer
Bauflucht aber in einiger Entfernung voneinander liegende Schuppen bedienen soll und
es nicht möglich ist, eine Hochbahn für die oberen Laufräder zwischen den Gebäuden
anzubringen, oder wenn ein Werkstättenlaufkran auch gleichzeitig als Bockkran im
Fabrikhof benutzt werden soll.
Zu diesem Zweck werden am Krangestell G eine oder zwei
Stützen S angelenkt, die im Bedarfsfalle
heruntergeklappt werden und sich nun auf eine untere Laufschiene mittels normaler
Laufrollen abstützen. Auf diese Weise werden lange und kostspielige Laufbahngerüste
erspart; die Gelenk- und Stützenkonstruktion muß jedoch sehr sorgfältig
durchgebildet und geeignete Vorkehrungen getroffen werden, um die Stützen langsam
und stoßfrei herabsenken zu können.
Gemäß dem Patentanspruch können auch die Stützen vollständig von der
Krangerüstkonstruktion losgekuppelt und nur im Bedarfsfalle mit derselben verbunden
werden.
Die Konstruktion ist wohlgeeignet bei bestimmten örtlichen Verhältnissen
Vorteile zu bringen; sie erfordert gut durchgebildete Verriegelung der Portalfüße
mit der Eisenkonstruktion und garantierte allseitige Steifigkeit.
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Fig. 16.
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Fig. 17.