Titel: | Auf Stützgerüste drehbar gelagerte Verladebrücken. |
Autor: | Georg Schultheis |
Fundstelle: | Band 324, Jahrgang 1909, S. 522 |
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Auf Stützgerüste drehbar gelagerte
Verladebrücken.
Von Dipl.-Ing. Georg Schultheis,
Berlin.
Auf Stützgerüste drehbar gelagerte Verladebrücken.
Brückenkrane von großer Spannweite erfordern eine sorgfältige konstruktive
Durchbildung der Eisenkonstruktion gegenüber hier leicht auftretenden gefährlichen
Beanspruchungen die die Brücke, zum Umsturz führen können. Außer den lotrecht
wirkenden Kräften durch Last und Eigengewichte treten in der Längsrichtung der
Brücke Kräfte auf durch Massendruck beim Bremsen schnell fahrender Laufkatzen und
des Krans
selbst, durch Winddruck von der Stirnseite her und ferner durch
Temperaturausdehnungen. Die weitaus gefährlichsten Beanspruchungen aber entstehen,
wenn eine der beiden Stützen voreilt und die Brücke sich schief stellt, ein Fall der
selbt bei einseitig stehender Last nicht eintreten darf. Die Ursachen sind häufig
durch ungleich belastete Fahrmotoren, nicht parallel verlegte Schienen oder
einseitige Steigungen derselben, Unebenheiten in der Lage der Fahrbahn und ungleiche
Verteilung von Windangriffsflächen bedingt. Es sind daher die weitgehendsten
Sicherheitsvorrichtungen zu treffen, um das Voreilen einer der beiden Stützen zu
verhüten, da andernteils gefährliche Drehbeanspruchungen in den Stützen
Biegungsbeanspruchungen in den Hauptträgern und starke Spurkranzreibungen an den
Laufrädern auftreten.
Textabbildung Bd. 324, S. 523
Fig. 1.
Um die Eisenkonstruktion nach Möglichkeit frei von diesen Beanspruchungen zu
bekommen, wird das. eine der beiden Fahrgestelle an die Brücke beweglich
angeschlossen, und damit eine Schiefstellung der Brücke bis zu einem gewissen Grad
[meist bis 10°] freigegeben.
Textabbildung Bd. 324, S. 523
Fig. 2. K Kugelzapfen.
Die zuerst bekannt gewordene Ausführungsart (Fig. 1)
der beweglichen Aufhängung der Brücke sieht ein auf zwei Geleisen fahrbahres, in
sich stabiles Stützgerüst vor, dessen obere Plattform mit einem Laufring und
Mittelzapfen versehen ist. Die Brücke liegt mit einem Rollenkranz frei auf dem
Laufring, und wird durch den Mittelzapfen zentriert. Da die Schiefstellung der
Brücke aber eine minimale, und wie erwähnt, bis höchstens 10° betragen darf, so
besteht der Laufring meist nur aus 2 Segmenten. Diese Konstruktion ist auch dann
erforderlich, wenn ein freies Durchfahrtprofil für die Katze geschaffen werden muß,
in welchem Falle dann der Mittelzapfen am Obergurt der Brücke angebracht, und
das Stützgerüst portalartig ausgebaut wird. Der andere Pfeiler (Fig. 2) wird durch eine Pendelstütze mit Kugelzapfen
oder durch 2 Hängestangen (Fig. 3) mit der Brücke
verbunden, und gestattet daher ein Schiefstellen der Brücke durch Voreilen der
Stütze bedingt, und ein Schiefstellen der Pendelstütze selbst aus der Lotrechten,
bedingt durch die Wärmeausdehnung der Brückenträger.
Textabbildung Bd. 324, S. 523
Fig. 3.
Damit die erforderliche allseitige Stabilität erreicht wird, muß die auf Doppelspur
fahrbare Stütze für die am Mittelzapfen angreifenden Horizontalkräfte längs und quer
zur Brücke stabil sein. Diese Stabilität läßt sich nur durch entsprechende Wahl von
Radstand und Spurweite des auf der einen Seite der Brücke fahrenden Stützgerüstes
erreichen und geht daher ein Streifen von erheblicher Breite in der ganzen
Längenausdehnung des Lagerplatzes verloren. Dieser Hauptnachteil der Konstruktion
fällt besonders schwer in die Wagschale bei teuerem Gelände am Kai, und ist ein
Hauptgrund, daß die sonst unzweifelhaft gute, betriebs- und standsichere
Konstruktion Veranlassung zu neuerdings patentierten Anordnungen gegeben hat.
Textabbildung Bd. 324, S. 523
Fig. 4.
Textabbildung Bd. 324, S. 523
Fig. 5.
Patent No. 166209 Kl. 81e vom 2. Juni 1904 ab giltig.
Manfred Kinkel in Benrath b. Düsseldorf.
Textabbildung Bd. 324, S. 523
Fig. 6.
Die eine der beiden Stützen wird nach freier Wahl dazu bestimmt (Fig. 4–6) außer den
lotrechten Lasten auch die längs der Brücke wirkenden Kräfte aufzunehmen, während
die andere Stütze als Pendelstütze unverändert bleibt. Das Auflager für die
lotrechten Kräfte der vorderen Stütze wird hier, im Gegensatz zu der Drehscheibe der
zuerst beschriebenen Ausführung, auf nur einen Punkte beschränkt. Dieses nach allen
Seiten bewegliche Gelenk e ist durch Streben a mit den Rädern b starr
verbunden. Zur Erreichung der erforderlichen Stabilität in der Längsrichtung ist
eine vierseitige Stützpyramide f starr an die
Kranbrücke, aber mit der nach unten gekehrten Spitze der Pyramide derart an den
Wagen gelenkig angeschlossen, das dieses Gelenk g
senkrecht unter dem Gelenk e für die lotrechten Kräfte
liegt. Hierdurch ist es möglich, daß sich die Brücke gegenüber dem Wagen schief
stellen bzw. verdrehen kann. Die Brücke mit starr angeschlossenem Gerüst f dreht sich in zwei lotrecht übereinander liegenden
Punkten e und g, während
der Wagen mit den Streben a in Ruhe, die ganze Stütze
aber in lotrechter Ebene stehen bleibt. Die unverändert gebliebene Pendelstütze an
der anderen Brückenseite gestattet neben der Verdrehung der Brücke in horizontaler
Ebene eine Längsbewegung der Brückenträger durch Wärmeausdehnungen.
Textabbildung Bd. 324, S. 524
Fig. 7.
Textabbildung Bd. 324, S. 524
Fig. 8.
Die Konstruktion hat den Nachteil, daß der Stützpunkt e
am Untergurt in der Mitte der Brücke liegt und daher eine freie Durchfahrt einer
Katze nicht zuläßt. Die Ausführung ist daher nur für Brücken ohne Ausleger für
Laufkatzen, oder aber mit Ausleger möglich, wenn oben auf der Brücke ein Drehkran
montiert wird, wie dies auch in der Skizze angenommen ist.
Ausgeführt wird diese Konstruktion von der Benrather
Maschinenbau-Akt.-Ges.
Patent No. 206390 Kl. 35b vom 10. Juli 1907 ab giltig.Bruno Czolbe in Schöneberg b. Berlin (Fig. 7–9).
Textabbildung Bd. 324, S. 524
Fig. 9.
Der Nachteil des vorbesprochenen Patentes ist hier dadurch aufgehoben, daß das mit
dem Wagen starr verbundene Gerüst zur Uebertragung der lotrechten Kräfte in zwei
Pendelstreben a aufgelöst ist, die am Obergut in e der
Brücke gelenkig angreifen und die Brückenlast auch hier direkt auf die Räder b geleiten, hierdurch ist ein freier Raum für die
Durchfahrt einer Katze geschaffen. Die Aufnahme der Horizontalkräfte erfolgt wie im
vorhergehenden Patent durch Streben f, die wiederum an
der Brücke starr befestigt, im Mittelpunkt g des Wagens
aber gelenkig angeschlossen sind. In beiden Fällen ist daher das Lager g nur als Halslager ausgebildet.
Ausgeführt wird diese Konstruktion von Steffens &
Nölle, Berlin-Tempelhof.