Titel: | Die Eisenbahn-Fahrgeschwindigkeitsmesser in ihrer Abhängigkeit von den Betriebsverhältnissen. |
Autor: | Hans A. Martens |
Fundstelle: | Band 324, Jahrgang 1909, S. 374 |
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Die Eisenbahn-Fahrgeschwindigkeitsmesser in ihrer
Abhängigkeit von den Betriebsverhältnissen.
Von Eisenbahn-Bauinspektor Hans A.
Martens.
(Fortsetzung von S. 359 d. Bd.)
Die Eisenbahn-Fahrgeschwindigkeitsmesser in ihrer Abhängigkeit von
den Betriebsverhältnissen.
In den Beratungen um weitere Maßnahmen zur Erörterung der Betriebssicherheit vom
Jahre 1884 wird mitgeteilt:
„Neben der Ausrüstung der Strecke mit elektrischen Kontaktapparaten werden
Versuche mit Geschwindigkeitsmessern auf den Lokomotiven fortgesetzt, wobei sich
herausgestellt hat, daß man zweckmäßig auf die fortgesetzte selbsttätige
Aufzeichnung einer Geschwindigkeitskurve verzichtet und nur dem Führer die
augenblicklich erreichte Geschwindigkeit deutlich und einfach erkennbar
macht.“
In einer Beurteilung des Geschwindigkeitsmessers von
Hausshälter durch den Sächsischen Maschineninspektor Friedrich 1887 weist dieser auf die gesetzlichen
Bestimmungen in den Normen und den technischen Vereinbarungen hin, nach denen
die Fahrzeit der Züge berechnet wird, die innezuhalten ist. Jedoch ist dadurch noch
nicht ausgeschlossen, daß auf Bahnen mit wechselnden Neigungsverhältnissen
zeitweilig ungebührlich langsam und dann unzulässig schnell gefahren wird. Deshalb
muß man dem Lokomotivführer ein Mittel in die Hand geben, um die Geschwindigkeit
sicher ablesen zu können. Es ist nun die Frage, ob der Geschwindigkeitsmesser
lediglich dazu dienen soll, die Geschwindigkeit anzuzeigen, damit der
Lokomotivführer in den Stand gesetzt wird, die darauf bezüglichen Vorschriften zu
erfüllen, oder ob durch ihn gleichzeitig Kontrolle geübt werden soll, die jedenfals
wünschenswert ist.
Diese ist durch Radkontakte gut auszuüben, dann braucht der Geschwindigkeitsmesser
aber nicht mit Schreibwerk versehen zu sein. Alle vorherigen Geschwindigkeitsmesser
haben Mängel, die eine allgemeine Einführung verbieten. Bauart Hausshälter ist die beste aller bisherigen wegen ihrer
Einfachheit und Zuverlässigkeit und wird den Bauarten Petri,
Klose und Dietze vorgezogen. Die
Aufzeichnungen werden dem Fahrbericht beigeklebt.
Eisenbahnbetriebsdirektor Volkmar-Straßburg 1887 hält
das bloße Gefühl zur Bestimmung der Fahrgeschwindigkeit nicht für ausreichend. Die
seit langem angestrebte Lösung der Aufgabe hat keinen Erfolg gehabt und ist an den
zu hohen Anschaffungskosten und Unterhaltungskosten im Vergleich zu der nur in
besonderen Fällen gebotenen Benutzung gescheitert. Dazu kommt ihre geringe
Zuverlässigkeit, da die angewandten Schwungmassen wegen Trägheit
Geschwindigkeitsänderungen verspätet zum Ausdruck bringen und die Zeiger bei
größeren Geschwindigkeiten in Schwankungen geraten. Schwierig ist die Prüfung der
Richtigkeit der Apparate, da ein Unrichtigwerden der Geschwindigkeitsanzeige ohne
äußere Merkmale früher oder später eintreten kann. Diese Mängel versuchte Volkmar durch seinen Weganzeiger zu vermeiden.
Schäfer schreibt 1890: „Auch verschwindet eine
gewisse Scheu vor den Vorrichtungen, die anscheinend durch die Auffassung
entstanden ist, als ob der Betriebsdienst bezüglich der Fahrgeschwindigkeit und
Aufenthaltszeiten der Züge eine Reihe von unvermeidlichen Uebertretungen der
Bestimmungen mit sich brächte, deren Aufdeckung unter Umständen zu fürchten sei,
mit der wachsenden Kenntnis des Gegenstandes und mit dem Vertrautwerden mit den
Vorrichtungen mehr und mehr: Die Vorschriften für den Fahrdienst lassen sich
durchführen. Immerhin darf angenommen werden, daß sich die Ueberzeugung von der
Lösbarkeit der Aufgabe Bahn gebrochen hat, und es ist der weiteren Erfahrung
überlassen, ob die Vorrichtungen überhaupt notwendig oder nur zweckmäßig und
wünschenswert sind, weil die Züge auch ohne sie gefahren werden können. Indessen
muß dabei unter anderem auch in Erwägung gezogen werden, daß bei einiger Uebung
jeder Sachkundige an Hand einer Geschwindigkeitstafel in der Lage ist, den
Lokomotivführer zu überwachen und daß es daher auch im Interesse des Führers
ist, wenn er sich über die jeweilige Geschwindigkeit ohne weiteres Aufschluß
verschaffen kann.
Es folgt ein Hinweis auf die Beratungen von 1873. In einem längeren Aufsatz spricht
Schloß 1891 über die verschiedenen Meinungen der
Erfüllung des Zwecks der Geschwindigkeitsmesser. Die einen halten es für genügend,
dem Lokomotivführer ein Mittel zu geben, durch das er die Maximalgeschwindigkeit
feststellen kann, die er nicht überschreiten soll. Da diese kein feststehender Wert
ist, so greift man zu Apparaten mit Registrierwerk, das im Diagramm den
Aufsichtsbeamten die Geschwindigkeit nachträglich festzustellen gestattet. Wenn die
einzelnen Verwaltungen der Frage kühl gegenüberstehen, so liegt das an den sehr
hohen Anschaffungskosten und an der Schwierigkeit der gewissenhaften Prüfung aller
Diagramme, die ein Heer von Beamten bei einer großen Verwaltung kosten würde. Es
kommt überdies in Frage, welche Gefahren für den Betrieb durch die Ueberschreitung
der Maximalgeschwindigkeit hervorgerufen werden. Das Führerpersonal hat gar keine
Veranlassung, schneller zu fahren als zur Einhaltung des Fahrplanes nötig ist,
namentlich auf Bahnen mit Kohlenprämien, ausgenommen auf Strecken, in denen Gefälle
und Steigungen mit einander wechseln, wo dann das Langsamfahren auf der Berg-
und das Schnellfahren auf der Talstrecke unter Dampfabschluß in der angedeuteten
Richtung gewisse Vorteile bietet. Es dürfte daher eine wirklich gefährliche
Ueberschreitung der Maximum-Geschwindigkeit im Regelbetriebe zu den Seltenheiten
gehören. Anders verhält sich die Sache allerdings, wo lokale Verhältnisse ein
Langsamfahren gebieten. Dort kann bei Versehen des Lokomotivführers große Gefahr
hervorgerufen werden und kann wohl gesagt werden, daß tatsächlich die Unterlassung
des gebotenen Langsamfahrens mehr Unfälle verursacht hat, als das Ueberschreiten der
Maximum-Geschwindigkeit. Dieser Anschauung schließen sich jene Bahnen an, die den
auf den Fahrzeugen selbst angebrachten Geschwindigkeitsmessern die
Streckenkontakt-Apparate vorziehen. Die Gefahren, die das Zuschnellfahren nach sich
ziehen, sind hauptsächlich, abgesehen von der Erhöhung der lebendigen Kraft des
Zuges, gegeben durch Verlegung planmäßiger Zugkreuzungen, der Ankunftszeiten der
Züge, vergrößerte Wirkung schädlicher störender Bewegungen in ihrer Wirkung auf den
Oberbau, und dadurch bedingte größere Entgleisungsgefahr. Von all den Gefahren sind
unbedingt jene, die aus der Störung der ordnungsmäßigen Verkehrsabwicklung sich
ergeben können, die drohendsten, denn hier tritt ein Faktor in Wirksamkeit, der sich
jeder Einflußnahme entzieht: Die Besonnenheit der Beamten.
Ob nun diese Erwägungen dazu angetan sind, die Geschwindigkeitsmesser als
unumgängliche notwendige Ausrüstungsteile der Züge erscheinen zu lassen, ist, wie
auch aus dem verschiedenen Verhalten, das die einzelnen Bahnen diesen Apparaten
entgegenbringen, hervorgeht, mehr oder weniger Ansichts- oder vielleicht
Gewissenssache.
Die auf der Fliehkraft umlaufender Massen beruhenden Apparate erfüllen ihren Zweck
vorzüglich, solange die Elastizität der zur Rückstellung der umlaufenden Massen in
die Ruhelage, bzw. als Gegenkraft zur Fliehkraft notwendigen Federn, die
Reibungsverhältnisse der Zapfen und Räder, bei flüssigen Schwungmassen ihre
Zusammensetzung, Beschaffenheit und Reinheit der Annahme des Konstrukteurs
entsprechen. Da jedoch unausbleibliche Aenderungen in den grundlegenden
Voraussetzungen eintreten, so besteht gar kein Mittel, das Maß der Aenderung und die
Anzeige genau zu bestimmen. Deswegen hat man diese Konstruktionsgrundlage verlassen
und Geschwindigkeitsmesser mit zwangläufiger Bewegung konstruiert, die darauf
beruhen, daß der mit dem Fortbewegungsmechanismus der Lokomotive verbundene Teil der
Apparate Bewegungen vollzieht, deren Größe durch ein Uhrwerk gemessen wird in
gleichmäßig wiederkehrenden, aufeinander folgenden Zeitabschnitten. Die Apparate
zeigen daher die Geschwindigkeit nicht fortlaufend, sondern absatzweise an, und es
gehört eine gewisse Uebung dazu, die Diagramme zu lesen. Es ist keine Frage, daß
diese den durch Fliehkraft wirkenden Apparaten hinsichtlich der Verläßlichkeit
vorzuziehen sind. Dagegen sind sie aber sehr komplizierter Natur und teurer als
diese.
In einem zweiten Aufsatz aus demselben Jahr zeigt Schäfer, wie die Geschwindigkeits-Schätzung Fehlern unterworfen ist und
den Einfluß von nur wenigen Sekunden Unterschied der Beobachtungszeit auf hohe
Geschwindigkeit an Hand einer Geschwindigkeitstafel. Daß der Mangel der
Vorrichtungen bisher nicht fühlbar geworden ist, liegt daran, daß die Fahrzeiten
durch Fahrberichte überwacht werden, daß kürzeste Fahrzeiten zwischen zwei Stationen
vorgeschrieben sind, und daß fahrplanmäßige Zeiten meist viel über- oder
unterschritten werden können ohne Betriebsgefahr, und daß die Lokomotiven bei zu
großer Geschwindigkeit unruhig laufen und den Führer bewegen, langsam zu fahren. Der
erfahrene Führer fährt nach dem „Tempo“Zu
vergleichen die Fußnote zu Seite 358., hält die Fahrzeit ohne die
Geschwindigkeit genau zu kennen. Ein Vorteil der Schreibwerke wird in der Prüfung
der Fahrberichte liegen.
Max Edler von Leber verurteilt 1898 die kostspielige und
umständliche Geschwindigkeitsmessung durch Schienen-Kontakte, die er nur zweckmäßig
auf langen Gefällen findet. Die dabei erzielten praktischen Vorteile stehen in
äußerst ungünstigem Verhältnis zu den verursachten Kosten, von den
Unzuträglichkeiten der Kontaktapparate im Bahnerhaltungsdienst garnicht zu reden.
Diese Messungsart ist daher nicht zu empfehlen, viel weniger denn zu
verallgemeinern. Es muß grundsätzlich als weit richtiger betrachtet werden, die
Meßvorrichtungen nicht am Gleis, sondern am fahrenden Zuge anzubringen, wie es bei
den neueren Eilzugmaschinen geschieht.
Sind keine besonderen Meßvorrichtungen vorhanden, dann muß die Geschwindigkeit mit
der Uhr durch die Hektometerpflöcke bestimmt werden.
Für Geschwindigkeiten von 80–120 km in der Stunde wird eine Beobachtungslänge von 400
m, bei kleineren eine von 200 bzw. 100 m ausreichen.
In der „Eisenbahn-Technik der Gegenwart“ 1902 heißt es:
„Auf die Sicherheit ist um so mehr Wert zu legen, je höher der Wert der
beförderten Gegenstände ist; sie ist aber bei der Personenbeförderung besonders
wichtig, darf indes auch bei anderen Beförderungen nicht vernachlässigt werden,
weil die Sicherheit der Fahrbeamten stets in Betracht kommt und die Sicherheit
des Güterverkehrs auf die des Personenverkehrs zurückwirkt. Im Bereich des
V.D.E.V. wird zu diesem Zweck auf die Ueberwachung der Fahrgeschwindigkeit
großer Wert gelegt, besonders auf stark fallenden Strecken, auf denen die
Lokomotivführer gern Fahrverluste einbringen, weil dies hier mühelos und ohne
größeren Aufwand an Kohlen möglich ist. Die bei vielen Bahnen bestehenden
Belohnungen für Kohlenersparnis begünstigen eine derartige Ausnutzung der
Gefällstrecken.
Geschwindigkeitsmesser zeigen entweder nur die jeweilige Geschwindigkeit des Zuges an
oder sie zeichnen sie auch auf einem Papierstreifen auf. Letztere zeigen in der
Regel auch die Aufenthältszeiten an, sind also für die Ueberwachung des ganzen
Zugbetriebes am besten geeignet, aber kostspielig und Störungen ausgesetzt.
Radtaster werden auf Strecken bis 7% auf Hauptbahnen oder bis 10% auf Nebenbahnen
auszulegen sein. Allerdings sind Vorrichtungen, die sowohl die Fahrzeiten als auch
die Aufenthalte aufzeichnen, für die Ueberwachung des Zugverkehrs sehr erwünscht,
und die Kostenfrage würde kein Hindernis für ihre Einführung sein.
Verlangt man vom Führer, so sagt Scholkmann 1902 in
einem Vortrage, daß er die zulässige Geschwindigkeit nicht überschreiten soll, was
bei großen Geschwindigkeiten wegen des fast unmöglichen Schätzens derselben sehr
schwierig ist, so muß er Geschwindigkeitsmesser haben.
Geschwindigkeitsmesser für Lokomotivführer gibt es in so vielen Bauarten, daß es
eigentlich überflüssig erscheint, sie noch zu vermehren. Vorhandene haben den
Mangel, daß eine mechanische Verbindung zwischen einem umlaufenden oder hin und her
gehenden Teil der Lokomotive und dem Instrument besteht, das im allgemeinen ein
Massensystem ist, dem bei Geschwindigkeitsänderungen durch Trägheitskräfte
Lagenänderungen erteilt werden. Hierdurch sind erhebliche Mißstände bedingt,
weswegen die elektrischen Fahrgeschwindigkeitsmesser als wesentlicher Fortschritt zu
betrachten sind.
Auf der Technikerversammlung des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen am 10.–12.
März 1903 zu Triest sind in Gruppe VII No. 3 folgende Fragen, Geschwindigkeitsmesser
betreffend, gestellt worden:
a. Unter welchen Verhältnissen wird die Ausstattung der Lokomotiven mit
Geschwindigkeitsmessern für angemessen erachtet?
b. Empfiehlt sich die Anbringung von Geschwindigkeitsmessern an Lokomotiven mit
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 75 km in der Stunde, als bindende Bestimmung
vorzuschreiben?
c. Liegen Erfahrungen mit Geschwindigkeitsmessern neuerer Bauart vor, und wie
verhalten sich diese hinsichtlich genauer Geschwindigkeitangabe auch während des
Anfahrens und Anhaltens?
Es haben sich 38 Verwaltungen geäußert. Aus den Beantwortungen ergibt sich
folgendes:
Zu a. Von 38 Verwaltungen haben sich 33 Verwaltungen für die Ausstattung der
Lokomotiven mit Geschwindigkeitsmessern ausgesprochen und zwar ein kleiner Teil für
Geschwindigkeiten von 45 km an, die Mehrzahl für größere Geschwindigkeiten von 75 km
in der Stunde an.
Einige Verwaltungen halten Geschwindigkeitsmesser für erwünscht und erforderlich:
a) auf Nebenbahnen, bei denen die Bahn durch viele Ortschaften
und über verkehrsreiche und unbewachte Wegübergänge führt;
b) für Strecken, auf denen eine gewisse Geschwindigkeit nicht
überschritten werden darf, sowie zur Fahrt bei Dunkelheit und ganz unsichtigem
Wetter;
c) für alle Personen- und Schnellzug-Lokomotiven, die häufig
wechselnden Geschwindigkeiten auf Strecken mit starken Steigungen und Gefällen
ausgesetzt sind und auch:
d) für Lokomotiven der Güter- und Eilgüterzug-Lokomotiven unter
den vorgenannten Verhältnissen;
e) für Lokomotiven auf Radtasterstrecken;
f) zur Beurteilung der Geschwindigkeit auf Gefällstrecken,
gefahrvollen Stellen, der Aufenthaltszeiten auf Stationen, zur Verfolgung von
Unregelmäßigkeiten auf der Fahrt;
g) für Lokomotiven, deren erlaubte höchste Geschwindigkeit nahe
der des zu befördernden Zuges liegt;
h) für alle Lokomotiven unter Hinweis auf §§ 8 und 26 der
damals geltenden Betriebsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands.
§ 8 lautet: (1) Für jede Lokomotive ist nach Maßgabe ihrer Bauart eine
Fahrgeschwindigkeit vorzuschreiben, die in Rücksicht auf die Sicherheit niemals
überschritten werden darf. Diese Geschwindigkeit muß an der Lokomotive angezeichnet
sein.
§ 26 handelt von der Fahrgeschwindigkeit der Züge und Lokomotiven im besonderen.
Eine Verwaltung empfiehlt für alle Schnellzug-Lokomotiven registrierende
Geschwindigkeitsmesser und hält für alle übrigen Fälle nicht registrierende für
genügend.
Eine andere hält für alle Lokomotiven mit über 75 km Geschwindigkeit einfache
dauerhafte Geschwindigkeitsmesser ohne Schreibwerk als zweckentsprechend.
Zu b. Die Anbringung von Geschwindigkeitsmessern in Ergänzung der § 168 Absatz 1 der
Technischen Vereinbarungen
an Lokomotiven mit Höchstgeschwindigkeit von mehr als 75 km als bindende
Bestimmung vorzuschreiben wird von 14 Verwaltungen befürwortet.
1
Verwaltung
schlägt
vor
:
Grenze
auf
60
km
und mehr,
1
„
„
„
:
„
„
70
„
1
„
„
„
:
„
„
90
„
1 Verwaltung empfiehlt bindende Bestimmung für Züge mit mehr als 75
km in der Sekunde. 10 Verwaltungen halten die Aufnahme einer bindenden Bestimmung
nicht für erforderlich oder können eine solche zum Teil noch nicht empfehlen, da es
an einem zuverlässigen Geschwindigkeitsmesser fehlt.
1 Verwaltung hält eine bindende Bestimmung nur dann für nötig, wenn
größere Geschwindigkeit als 90 km in Anwendung kommen.
9 Verwaltungen haben sich nicht geäußert.
Zu c. 29 Verwaltungen haben sich geäußert: Es sind folgende Bauarten in Anwendung:
Klose, Petri, Brüggemann, Bayer, Dietze, Brettmann,
Dato, Schäfer & Finkbein, Göbel, Sombart-Bundschuh, Favarger, Stroudley,
Thier, Dr. Horn.
Sehr verschiedene Beurteilung, so daß ein Gesamturteil nicht möglich ist. Die meiste
Verbreitung hat Hausshälter gefunden, bei 26
Verwaltungen. Er arbeitet im allgemeinen zufriedenstellend, wenngleich das Springen
des Zeigers von 6 zu 6 Sekunden und Diagrammstiche nach je 12 Sekunden unangenehm
wird, weil die Zeitabschnitte zu groß sind, um bei raschem Wechel genaue Anzeige zu
gestatten. Von einigen Verwaltungen wird hingegen dieser Mangel als unbedeutend für
den Betrieb hingestellt.
Aus den Beantwortungen ergibt sich mithin folgende Schlußfolgerung:
Zu a. Die Ausstattung der Lokomotiven mit Geschwindigkeitsmessern wird von den
meisten Verwaltungen empfohlen.
Zu b. Darüber, ob und für welche Geschwindigkeit die Anbringung von
Geschwindigkeitsmessern in den Technischen Vereinbarungen als bindend vorgeschrieben
werden soll, bestehen noch wesentliche Meinungsverschiedenheiten, so daß empfohlen
wird, hiervon vorerst abzusehen.
Zu c. Es sind verschiedene Geschwindigkeitsmesser neuerer Bauart zur Anwendung
gekommen. Ausreichende Erfahrungen über deren Bewährung liegen noch nicht vor.
(Fortsetzung folgt.)