Titel: | Neue Schaltungen bei Fahrstraßenverschluß-Einrichtungen für Stellwerke. |
Autor: | Robert Edler |
Fundstelle: | Band 324, Jahrgang 1909, S. 298 |
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Neue Schaltungen bei
Fahrstraßenverschluß-Einrichtungen für Stellwerke.
Von Ingenieur Robert Edler, k.k. Professor
der Elektrotechnik am k.k. Technologischen Gewerbe-Museum in
Wien.
(Fortsetzung von S. 282 d. Bd.)
Neue Schaltungen bei Fahrstraßenverschluß-Einrichtungen für
Stellwerke.
b) Stellwerk.
Der Wächter wurde durch den Gleisanzeiger a2 und durch das Klingelsignal auf dem Wecker W2 davon in
Kenntnis gesetzt, daß der Verkehrsbeamte die Einstellung und Blockung der
Fahrstraße II für die betreffende Zugfahrt wünscht; überdies erkennt der
Wächter aus dem weißgewordenen Signalblockfenster S, daß das Signal vom Beamten freigemacht wurde.
3. Der Wächter stellt also die Weichenhebel in die
erforderliche Lage und legt den Fahrstraßenknebel (Fahrstraßenverschlußhebel)
K'2 um, wodurch
der
gemeinschaftliche („neutrale“) Fahrstaßenschieber FS0 und der zur Fahrstraße II gehörige
Schieber FS2 in die
Arbeitslage gebracht wird; die übrigen Fahrstraßenknebel derselben Gruppe sind
durch die mechanischen Abhängigkeiten an den Weichenstellhebeln und durch die
Verriegelungsstücke N1
N3 ... am Schieber
FS0 in ihrer
Ruhelage gesperrt.
Nach Herstellung des mechanischen Verschlusses der Fahrstraße II, welcher durch
die Umlegung des Knebels K'2 bewirkt wurde, kann und muß die Blockung des
Schiebers FS0 und
damit die Festlegung der Knebel vorgenommen werden. Zur Ausführung dieses
Blockverschlusses stehen die beiden Weichenblockfelder F1 und F2 zur Verfügung, deren Druckknöpfe
sich nur dann niederdrücken lassen, wenn sich FS0 in der Arbeitslage befindet, weil sonst der
von der Riegelstange R5 (Blockfeld F2) mit Hilfe der Stifte i gesteuerte
Sperrhaken h0, bzw.
die Riegelstange R5
(Blockfeld F1) in
den Schieber FS0
nicht eintreten kann.
Die Reihenfolge der Bedienung der beiden Fahrstraßenblockfelder F1 und F2 ist nun
zwangsweise festgelegt, und zwar muß zuerst F1 verschlossen werden, bevor sich F2 blocken läßt,
weil sonst der für den Verschluß von F2 erforderliche Wechselstrom im Tellerkontakt
46–47 oder im Sicherheitskontakt 48–49 (Blockfeld F1) unterbrochen bleibt. Bei der
Blockung von F1
wird aber die Einschaltung der richtigen Gleisleitung überprüft, so daß der
Wächter vollständig an den Willen des Verkehrsbeamten gebunden ist.
Der Stromlauf ist nun folgender:
4. Verschluß des Fahrstraßenblockfeldes
F1. – Induktor J2 (29) –
Relaiskontakt 30 – Knotenpunkt 31 – 32, 33, 13, 14, 11 – a2 – Gleisleitung l2 zum
Stationsblockwerk – 8, 5,4–l–t2 (3,34)–Blockfeld FA (35, 36, m2, 37, 38) – 39 – Rückleitung. Zunächst bekommt also nur das
Fahrstraßen-Auflösefeld FA Strom, wird daher
ausgelöst und läßt die grüne Blende anstatt der weißen hinter dem Fensterchen
erscheinen. Sobald die Riegelstange R2 ausgelöst wurde, schaltet der Tellerkontakt
von 37–38 auf 37–40 um, so daß jetzt der Strom nicht wie oben zur Rückleitung,
sondern in die Leitung L1 gelangt. Wie aber aus der Fig. 2 zu
entnehmen ist, kann diese Umschaltung nur dann eintreten, wenn die Riegelstange
R2 (z.B.
mittels eines Stiftes x2) den Schieber Si und damit die ganze Einschaltevorrichtung
(Gleisknebel, Schubknopf o. dgl.) von unten her zum zweiten Male gesperrt hat.
Diese wichtige Funktion des Blockfeldes FA ist
somit elektrisch überprüftDies ist
auch das Wesen des schon oben erwähnten österr. Pat. No.
11295..
Der Strom gelangt also jetzt weiter auf der Leitung L1 zum Stellwerke zurück, wo er über
41, 42, m6
(Blockfeld F1), 43,
44,45 zur Rückleitung und damit wieder zum Induktor J2 fließt. Es wird also erst jetzt das
Blockfeld F1
verschlossen, wodurch das Blockfensterchen grün wird und die Fahrstraße (hier
II) gesperrt wird.
Nunmehr hat der Wächter den Blocktaster F3 zu drücken und es erfolgt dadurch der
5. Verschluß des Fahrstraßenblockfeldes
F2. – Stromlauf:
Induktor J2 (29) –
30, 31 – Tellerkontakt 46, 47 – Sicherheitskontakt 48,49 – Blockfeld F2 (50, 51, m5, 52, 45) –
Rückleitung – Induktor J2.
Dieser Stromweg ist also nur dann möglich, wenn sich F1 bereits in der Sperrlage befindet;
die Ueberprüfung erfolgt elektrisch bei 46–47 und 48–49.
Die niedergedrückte Riegelstange R5 des Fahrstraßenfestlegefeldes F2 sperrt nun mit
dem Verschlußelement h0 den Schieber FS0, und h2 den Schieber FS2, während die Sperrung h' am Signalschieber SSch. aufgehoben wird. Um aber die ordnungsgemäße Blockung von F2 zu erzwingen,
tritt während der Blockung die verlängerte Druckstange D5 in den Signalschieber SSch ein und hält ihn in der Haltlage fest. Erst
wenn die Druckstange D5 wieder in ihre obere Ruhelage zurückgekehrt und gleichzeitig der
Sperrhaken h' durch die in ihrer Tieflage gesperrte
Riegelstange R5
hochgehalten wird, läßt sich der Signalschieber mit Hilfe des Signalknebels SK verschieben und dadurch das Signal entriegeln,
so daß es dann auf „Fahrt“ gestellt werden kann. Dabei sperrt endlich der
umgelegte Signalknebel SK mittels der Daumen δ1
δ2
δ3 den
gemeinschaftlichen Fahrstraßenschieber FS0 in der Arbeitsstellung noch einmal, jedoch nur
mechanisch und nur so lange, als das Signal auf „Fahrt“ steht.
Der umgelegte Signalknebel SK oder der in die
Fahrtlagegebrachte Signalstellhebelschließt dabei mittels des
„Hebelkontaktes“
HK den Relais-Elektromagneten an die
Verbindungsleitung 55 und damit an die Kontakte an den Fahrstraßenknebeln an;
die Auswahl der richtigen isolierten Schiene ist aber dem betreffenden
Fahrstraßenknebel zugewiesen. So verbindet z.B. hier der Knebel K2' die isolierte Schiene JS2 mit dem Hebelkontakt HK.
Die Ausschaltung der Relaisbatterie B1 durch den Hebelkontakt HK ist deshalb wichtig, um den Stromverbrauch infolge der besonders
bei Regenwetter immerhin unvollkommene Isolation der abgesonderten Schiene auf
jene Zeit zu beschränken, wo das Signal für den erwarteten Zug bereits auf
„Fahrt“ gestellt ist; überdies können nach Ausschaltung der
Relaisbatterie Verschubbewegungen über die isolierte Schiene hinaus keine
Wirkungen ausüben.
Sobald nun der Wächter das Signal in die Fahrtstellung gebracht hat, meldet er
dem Verkehrsbeamten mit dem Wecktaster t3 die Ausführung des Auftrages, wobei im
Stationsblockwerk die Klingel W3 ertönt.
Nunmehr kann der Zug ein- oder ausfahren.
B. Während der Fahrt des Zuges.
Stellwerk.
6. Sobald der Zug mit der ersten Achse der Lokomotive die isolierte Schiene JS2 erreicht hat, kommt
folgender Stromweg zustande: Erde (Rückleitung) – Batterie B1 (– +) – Relaismagnet RM – 55, HK, 55 – Knebel
K2' – JS2 –
Lokomotivachse – Rückleitung. Das Relais zieht seinen Anker an und schließt den
Stromweg 56–57, während 30–57 unterbrochen wird. Das Relais bleibt nun so lange
eingeschaltet, bis die letzte Achse des Zuges die isolierte Schiene JS2 wieder verlassen
hat. Der Ankerhebel des Relais schaltet aber die Auslösebatterie B2 ein, welche auf
folgendem Wege wirkt: B2 (+) – Relaisanker (56, 57) – 58, 59 – 60, 61, 62, 63 – Elektromagnet m3 der
Auslösevorrichtung AV – 64, 28 – B2 (–); die
Auslösevorrichtung AV (elektrische Druckknopfsperre,
Sperrfeld) wird also frei und zeigt dann die weiße Blende hinter dem
Fensterchen.
Obwohl nun bereits die erste Lokomotivachse unter Mitwirkung des Relais RM die Auslösevorrichtung AV frei gemacht hatte, kann trotzdem das Signal nicht früher geblockt und
der Fahrstraßenverschluß (in F2) nicht früher ausgelöst werden, als bis der Zug
die isolierte Schiene wieder ganz verlassen hat, weil der Anschluß des Induktors J2 am Relaisanker bei
30–57 unterbrochen bleibt. Es ist infolgedessen nach Rückstellung des Signals auf
„Halt“ und nach Rücklegung des Signalknebels SK in seine Ruhelage zwar möglich,
den Doppelblocktaster AV-S niederzudrücken, aber
der Strom bleibt vorläufig aus, bis der Relaisanker wieder abgefallen ist.
Allerdings wird bei der Rückstellung des Signalknebels SK der Hebelkontakt HK unterbrochen, dafür
wurde aber schon bei der Auslösung der Sperre AV durch
die Sicherheitsklinke der letzteren bei z ein Kontakt
geschlossen, der zum Hebelkontakt HK parallel
geschaltet ist und den Relaisstrom auch nach der Rückstellung des Signales und nach
der Unterbrechung HK aufrecht erhält, bis die isolierte
Schiene JS2 vom ganzen
Zuge abgefahren ist. Es muß besonders hervorgohoben werden, daß der Kontakt z unbedingt von der Stellung der Sicherheitsklinke der
Auslösevorrichtung AV abhängig gemacht werden muß, und
daß z nicht durch einen gewöhnlichen, von der
Riegelstange R3
gesteuerten Tellerkontakt ersetzt werden kann, weil dann bereits das Niederdrücken
des Blocktasters AV-S den Relaisstrom unterbrechen und
dadurch die vorzeitige Wiedereinschaltung des Induktors veranlassen würde. Es könnte
nur ein Tellerkontakt in Verbindung mit einem Druckstangenkontakt bei Verwendung der
in Fig. 3 angedeuteten Schaltung die beabsichtigte
Wirkung herbeiführen; überträgt man aber der Sicherheitsklinke die Schließung bzw.
Oeffnung des StromesVgl. Rank, Die
Streckenblock-Einrichtungen., dann erreicht man dieselbe Wirkung mit
nur einem Kontakthebel, wie dies auch in Fig. 2
angenommen worden war und wie es die Fig. 3 in
schematischer Darstellung erkennen läßt; es ist damit auch noch der nicht zu
unterschätzende Vorteil verbunden, daß der Relaisstrom auch nicht vorübergehend
unterbrochen wird, so daß die Relaisbatterie den Relaisanker nur festzuhalten
braucht, nicht aber denselben von neuem anziehen muß, wie es bei der Verwendung
zweier Kontakthebel (bei Ausführung derselben in der Art der normalen Blockkontakte)
erforderlich würde.
Textabbildung Bd. 324, S. 300
Fig. 3.
Wenn dann endlich der Zug die isolierte Schiene JS2 wieder ganz verlassen hat, dann fällt der
Relaisanker wieder ab und schaltet den Induktor J2 bei 30–57 wieder ein.
C. Nach dem Zuge.
a) Stellwerk.
7. Nach Rückstellung des Signales in die Haltlage und nach erfolgter Auslösung
des Sperrfeldes AV drückt der Wächter den Doppelblocktaster
AV-S und sendet beim Drehen der Induktorkurbel
Ströme auf folgendem Wege ab: Induktor J2 (29) – Relais (30,57) – 58,65 –
Fahrstraßenfeld F2
(66,51, m5, 52,45)
– Rückleitung. Das Fahrstraßenfestlegefeld F2 wird also frei, zeigt dann wieder die weiße
Blende und entriegelt die Fahrstraßenschieber; dies ist jedoch nur dann möglich,
wenn der Sperrhaken h' (bzw. das entsprechende
Verschlußelement) in den Signalschieber SSch
eintreten, denselben dadurch sperren und damit das Signal in der Haltlage wieder
verschließen konnte. Wenn dies alles ordnungsgemäß geschehen ist, dann schaltet
die hochspringende Riegelstange R5 (in F2) den Tellerkontakt 52–45 auf 52–67 um, so daß
die wichtige Funktion des Fahrstraßenfestlegefeldes F2, die Sperrung des Signales mit
h' vor allem andern zu bewirken, überprüft
erscheint. Darin besteht auch das Wesen des österr. Patentes No. 31437.
Der Strom fließt nun weiter über 52–67 nach AV, dort
über 68, 64 – m3 –
63, 69 – 26 – m4
– W1
– t3 (25, 24) –
Leitung SL zum Stationsblockwerke – t1 (23,22) – W3
– m1 – 21, 39 –
Rückleitung. Im Stellwerke wird also AV und S wieder geblockt (die Blockfenster werden schwarz
bzw. rot), während das Signalfreigabefeld SFr im
Stationsapparat frei wird und die eine Sperrung des Gleisknebels und
Gleisschiebers wieder aufhebt (bei X1 an R1). Das Signal wird also durch R4 mittels des
Sperrhakens H zum zweitenmal verschlossen; die
durchgeführte Blockung des Signales meldet schließlich der Wächter dem
Verkehrsbeamten mit dem Wecktaster t3, wodurch die Klingel W3 im Stationsblockwerk zum Ertönen
gebracht wird.
Obwohl nun die Auflösung des Fahrstraßenverschlusses F2 durch die Mitwirkung des Zuges
vorbereitet und dann beim Blocken von S
durchgeführt wurde, kann der Wächter doch den verschlossenen Fahrstraßenknebel
noch nicht zurücklegen, weil das Fahrstraßenfestlegefeld F1 noch immer geblockt ist, und den
Fahrstraßen Schieber FS0 in der Arbeitslage festhält.
b) Stationsblockwerk.
8. Die Auflösung des Fahrstraßenfestlegefeldes
F1
besorgt der Beamte, indem er das Fahrstraßen-Auflöseblockfeld
FA
bedient. Bei der in Fig.
2 dargestellten Anordnung kann dies geschehen, bevor noch das
Signalblockfeld S und die Auslösevorrichtung AV wieder geblockt und damit der Verschluß F2 wieder gelöst
wurde, – oder aber nach dieser Blockoperation; der Verkehrsbeamte kann demnach
die verschlossene Fahrtstraße nach Belieben festhalten (auch nach vollkommen
beendeter Zugfahrt), bis er die Auflösung für zulässig und zweckmäßig
betrachtet, – oder aber er kann die Auflösung des Verschlußfeldes F1 durch Blocken
des Auflösefeldes FA noch während der Zugfahrt, ja
sogar vor derselben bewirken, ohne irgend eine Gefahr zu verursachen, da ja der richtige Zeitpunkt für die endgültige Aufhebung des
Fahrstraßenverschlusses
F2 infolge der
Einwirkung des Zuges auf die Auslösevorrichtung AV
vollkommen zuverlässig bestimmt ist.
Es ist daher streng genommen das Auflösefeld
FA im Stationsblockwerk nicht
unbedingt nötig, sondern nur insofern zweckmäßig, als dadurch der
Beamte einerseits den Zeitpunkt erfährt, wann die Fahrstraße geblockt wurde,
anderseits aber auch erforderlichen Falles befähigt erscheint, den Verschluß der
Fahrstraße länger als im normalen Falle festzuhalten.
Der Stromlauf für den Verschluß von FA und für die
Auflösung von F1
ist folgender:
Induktor J1 (17) –
18, 71 – Leitung L zum Stellwerk – 72, 42, m6 (F1 wird frei,
Fenster verwandelt sich von grün in weiß) – 43, 44, 45 – Rückleitung. Sobald die
Riegelstange R6 in
F1 die obere
Lage erreicht und dadurch den Schieber FS0 freigemacht hat, schaltet der Tellerkontakt
von 43–44 auf 43–73 um, so daß jetzt der Strom nicht mehr unmittelhar zur
Rückleitung gelangt, sondern auf folgendem Wege weiter fließt: 43, 73, 41, –
Leitung L1 zum
Stationsblockwerk – 40, 74, 36, m2 (Blockfeld FA
wird verschlossen, Blockfenster verwandelt sich von grün in weiß) – 37, 38, 39 –
Rückleitung.
Der Verschluß des Auflösefeldes FA ist also erst
möglich, wenn das Fahralraßenfestlegefeld F1 tatsächlich freigeworden
ist und den Fahrstraßenschieber FS0 entblockt hat.
Nach vollständig durchgeführtem Verschlusse des Auflösefeldes FA wird aber der Gleisschieber S1 im
Stationsblockwerke wieder frei und somit kann der Verkehrsbeamte den nunmehr
freigewordenen Gleisknebel K2 (Gleis II) wieder in die Ruhelage
zurückstellen.
Ebenso kann aber auch der Wächter im Stellwerke den entblockten
Fahrstraßenknebel K' (Gleis II) wieder in die
Ruhestellung bringen, und damit ist nach Rückstellung der Weichenhebel in allen
Teilen der Sicherungsanlage der Normalzustand wieder hergestellt.
(Fortsetzung folgt.)