Titel: | Neue Schienentransportanlage. |
Autor: | C. Michenfelder |
Fundstelle: | Band 324, Jahrgang 1909, S. 297 |
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Neue Schienentransportanlage.
Von C. Michenfelder,
Düsseldorf.
Neue Schienentransportanlage.
Das Schienenlager der Akt. -Ges. der Dillinger
Hüttenwerke wird seit kurzem durch eine Verladevorrichtung bedient, deren
nachfolgende Beschreibung- wegen der Zweckmäßigkeit der Einrichtung auch für andere
Eisenlager von Interesse sein dürfte.
Von den unlängst in dieser Zeitschrifts. D. P. J.
Bd. 324, Heft 1–4. wiedergegebenen Verladevorrichtungen für Kohle
und Erz unterscheiden sich diese Schienentransportkrane ganz wesentlich und
augenfällig durch die Form der Gerüste sowohl als durch die Ausbildung der Katzen.
Während dort das Entladen von Schiffen für die Transporte einen fast linearen
Verlauf, bei überwiegendem Katzenfahren, ergab, das die Verwendung wohl mehr oder
minder schwerer, aber eine feste Hochbahn erübrigender Bockgerüste zweckmäßig
erscheinen ließ, erfordert hier die sich über die ganze Lagerfläche meist
gleichmäßig erstreckende Schichtung und Entnahme der Lasten auch eine gleichhäufige
Fahrbewegung des Kranes wie der Katze. Infolgedessen ist die Laufkrankonstruktion
angebracht, bei der ja auf Grund der verringerten Gerüstmassen auch die
Längsfahrbewegung zu einer möglichst rationellen wird.
Textabbildung Bd. 324, S. 297
Stuckenholzsche
Schienenverladekrane.
Ferner erfordert im vorliegenden Falle die Eigenart des Verladematerials natufgemäß
eine abweichende Ausbildung der Greif- und Hubwerkzeuge. Konnten dort, für
schüttbare Massengüter, die Selbstgreifer als anerkannt vorteilhafteste Mittel
Benutzung finden, so haben hier die langgestreckte Form und die magnetischen
Eigenschaften der Förderlasten die Anordnung und Durchbildung der Tragmittel und
weiterhin auch der Winden eigenartig beeinflußt. Sie vor allem geben diesen Kranen
ihr charakteristisches Gepräge, das für die meisten, ähnlichen Zwecken dienenden
modernen Verladeanlagen schnell und mit Recht typisch geworden ist.
Die Gesamtanlage, von Ludwig Stuckenholz, A.-G. in
Wetter a.d. Ruhr entworfen und ausgeführt, besteht aus zwei Laufkranen, die
nach beistehender Abbildung die Schienenlager auf getrennten eisernen Hochbahnen
bestreichen; jede der letzteren hat eine Stützweite von 41 m und eine Höhe der
Schienenoberkante über Lagersohle von 9,2 m. Der eine Laufkran ist mit einer Katze
für 5 t Nutzlast, der andere mit zwei Katzen, für 7,5 t bzw. 1,5 t Tragkraft,
ausgestattet.
Für beide Krane konnten Gerüst und Fahrwerk vollkommen gleich durchgebildet werden:
Das Kranträgergerüstet besteht aus zwei Haupträgern von weitmaschigem Fachwerk, die
in ihren Ober- und Untergurten durch kräftige Horizontalverbände sowie zwischen den
Trägervertikalen durch Querkreuze miteinander verbunden sind. Sie haben somit ein
kastenförmiges Gesamtquerprofil, das genügende Steifigkeit gegen Winddruck und
Beschleunigungskräfte besitzt. An den Enden ruhen die Hauptträger beiderseits auf
kräftigen Querträgern auf, die selbst wieder als Kastenträger mit je zwei
Blechhauptträgern durchgebildet sind. Die Fahrbahnen für die Katzen sind in Höhe der
Hauptträgeruntergurte angeordnet; sie bestehen aus ∪-Eisen mit einer oben
aufgenieteten Breitfußschiene und sind an den konsolartig nach außen verlängerten,
besonders kräftigen Vertikalen des Untergurthorizontalverbandes befestigt. Auf
diesem ist außerdem eine über die ganze Hauptträgerlänge durchgehende Laufbühne
angeordnet, von der aus eine Kontrolle der Fahrwerksteile sowie der Einstieg in das
Kranführerhaus in allen Katzenstellungen leicht und gut möglich ist.
Jede Kranbrücke ist auf insgesamt vier Laufrädern aus Stahlguß verfahrbar; der
Radstand beträgt beiderseits 6 m. Ueber jeder Fahrschiene wird je ein Laufrad durch
einen eigenen Elektromotor von 38 PS (bei 530 Umläufen i.d. Min. und 300 Volt
Gleichstrom) angetrieben. Jeder dieser Motore ist mit dem zugehörigen Vorgelege auf
einen gemeinsamen Hohlgußuntersatz montiert und direkt über dem betreffenden
Laufrade auf dem Kranquerträger angeordnet. Um ein Voreilen eines der
beiderseitigen Fahrmotore und ein dadurch mögliches Ecken des Kranes zu
verhüten, sind beide Fahrtriebwerke durch eine von Querträger zu Querträger
durchlaufende Transmissionswelle unter Zuhilfenahme von Treibketten mit einander in
Verbindung gebracht. Die beiden Motore geben dem vollbelasteten Krane eine
Fahrgeschwindigkeit von 100 m i.d. Min., und zwar noch bei einem Winddruck von etwa
20 kg/qm. Zur Abbremsung der Fahrbewegung sowie zum Schütze gegen ein etwa
selbsttätiges Verfahren der Krane bei Sturm ist in Mitte der genannten
Verbindungswelle eine nach beiden Fahrtrichtungen wirkende Bandbremse angeordnet.
Diese ist derart ausgeführt, daß für jede Fahrtrichtung ein besonderes Bremsband auf
die Scheibe aufgelegt ist, deren jedes beim Einschalten der Fahrmotore durch einen
eigenen Bremslüfter gelüftet wird.
Die Laufkatzen der beiden Krane weisen trotz ähnlicher Gesamtanordnung doch in der
Durchbildung der Hubwerksteile wesentliche Unterschiede auf. Die Hauptkatze des in
der Abbildung zurückliegenden Kranes befördert die bis 7500 kg schweren Lasten
vermittels Schlingketten. Diese können leicht in Doppelhaken eingelegt werden, die
in einer horizontalen ][-Traverse längsverstellbar eingehängt sind. Diese Traverse
wiederum wird zwecks sicheren Einstellens und schwankungslosen Hebens und Senkens
der Last durch ein beiderseits angenietetes Walzeisengestänge in dem starren
Hängegerüst der Katze geführt. Das auf einem oberen Rost innerhalb dieses
Katzengerüstes montierte Hubwerk ist ein reines Stirnrädergetriebe, das schließlich
mittels zweier Kettenräder auf die an zwei (ratschen Gelenkketten hängende
Lasttraverse einwirkt. Der Hubmotor leistet bei 530 Touren 38 PS und hebt die Last
mit 10 m minutl. Geschwindigkeit; die Hubhöhe beträgt, wie auch bei der Katze des
anderen Kranes, 4 m. Eine in das Windwerk eingebaute magnetische Bandbremse hält die
Last in allen Höhenlagen sicher fest, während andrerseits die Hubsteuerwalze als
Senkbremskontroller ausgebildet ist. Der Katzfahrmotor treibt auf jeder Seite ein
Laufrad unter Zwischenschaltung zweier Stirnradvorgelege und eines Kettentriebes
gleichzeitig an; er leistet 8,2 PS bei 720 Umdrehungen und verfährt die Katze mit
einer Geschwindigkeit von 55 m i.d. Min. Das an das Katzengerüst angebaute
Führerhaus gestattet dem Führer einen guten Ausblick auf Last und Lager; es enthält
die Steuerapparate für sämtliche Kranmotore sowie eine Schalttafel mit den nötigen
Schalt- und Sicherheitsapparaten.
Auf der nämlichen Bahn fährt bei diesem Kran, wie ersichtlich, noch eine kleinere
Katze, die das beim Durchfahrtsgleis der Eisenwagen gelegene Kranfeld bis dicht an
die seitliche Hochbahn heran bestreichen kann. Der Transport der Lasten bei dieser
für 1500 kg Tragkraft gebauten Katze geschieht wieder mit Hilfe von
Schlingketten und Querhaupt. Dieses hängt jedoch, abweichend von vorhin, in
vier Drahtseilsträngen und ist nicht starr am Katzengerüst geführt. Um aber trotzdem
zu starkes Schwanken der Last während des Katzfahrens zu verhüten, ist auch hier das
Gerüst der Katze nach unten geführt, wobei an dessen tiefsten Stellen hölzerne
Reibklötze angebracht sind, gegen die sich das Seil beim Pendeln andrückt. Der
Hubmotor sowie der Fahrmotor dieser Katze leisten je 8,2 PS bei 720 Umdrehungen i.d.
Min. Dabei beträgt die Hubgeschwindigkeit 15 m, die Fahrgeschwindigkeit 100 m i.d.
Min. Mit Rücksicht auf diese immerhin bedeutende Geschwindigkeit ist das Fahrzeug
mit einer nach beiden Seiten wirkenden Magnetbremse versehen. Die Steuerung dieser
Katze erfolgt vom Führerhaus der benachbarten 7,5 t-Katze aus.
Der im Vordergrund des Schienenlagers sichtbare Kran ist mit nur einer Laufkatze
ausgestattet, die wegen ihrer speziell für solche Verladezwecke geeigneten
Ausgestaltung des Greifwerkes besonders bemerkenswert ist. Diese Katze, deren
nutzbare Tragfähigkeit 5000 kg beträgt, hebt und transportiert die Last mittels
Elektromagneten. Letztere hängen an beiden Enden einer Traverse, deren Heben und
Senken in genau der gleichen Weise erfolgt wie bei der vorbeschriebenen 7,5 t-Winde
des Nachbarkranes. Die unter Einrechnung des Eigengewichtes der Magnete vom Hubwerk
maximal zu hebende Gesamtlast beträgt hier ebenfalls 7,5 t, so daß die auch in der
Stärke der Motore gleichen Triebwerke der Katze die nämlichen Hub- und
Fahrgeschwindigkeiten wie dort erteilen. Die Magnete haben achsialbewegliche
Einzelpole, die durch ihre Anpassungsfähigkeit an die unebenen Oberflächen bzw. an
die Niveauunterschiede in der Lagerung der Last das Arbeiten bekanntlich noch
erheblich wirksamer und rationeller gestalten können, als es ja im allgemeinen schon
bei Verwendung gewöhnlicher Hebemagnete mit festen Polen der Fall ist. Zu den
anerkannten Vorzügen magnetischer Hebeweise überhaupt – Ersparung von Leuten für das
An- und Abschlagen der Last sowie Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Anlage durch
Fortfall jener Arbeitsaufenthalte – tritt vorliegendenfalls noch die schätzenswerte
Sicherung des Betriebes durch die angebrachte mechanische Schutzvorrichtung. Um bei
etwaiger Stromunterbrechung ein Abfallen der Last zu verhindern, sind an der
Traverse drehbare Bügel angeordnet, die während des Aufsetzens der Magnete auf die
Last, zur Seite gedreht sind und sich selbsttätig nach oben zurückschieben, nach dem
Anheben der Last jedoch vom Führerstand aus mittels Handkurbel unter die Last
zurückgedreht werden. – Die Zuleitung des elektrischen Stromes zu den Kranen erfolgt
durch blanke Kupferschleifleitungen, die längs eines Fahrhauptträgers verlegt sind;
desgl. auch die Stromüberführung von den Kranträgern nach den Motoren.