Titel: | Feldmann's Sicherungsanlagen für Eisenbahnen. |
Fundstelle: | Band 290, Jahrgang 1893, S. 256 |
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Feldmann's Sicherungsanlagen für
Eisenbahnen.
Mit Abbildungen.
Feldmann's Sicherungsanlagen für Eisenbahnen.
Zur durchgreifenden Verhütung von Unfällen soll bekanntlich niemals ein Zug in einen
Streckentheil einfahren, bevor diesen der vorausgegangene Zug nicht thatsächlich verlassen hat; gleicher Weise ist es
geboten, dass die Weichen einer Fahrstrasse, welche für die Ein-, Aus- oder
Durchfahrt eines Zuges geöffnet wurden, erst dann wieder umstellbar sind, wenn der
betreffende Zug die ganze Fahrstrasse thatsächlich durchfahren hat. In beiden Fällen hätte
also die Freigabe lediglich durch die Züge selbst zu geschehen.
Einrichtungen von grösserer Ausdehnung, welche diesem Zwecke dienen sollen, sind in
der Regel mehr oder minder auf die Beihilfe der Elektricität, nämlich auf die
Anwendung sogen. Streckencontacte angewiesen. Die Thätigmachung des an geeigneter
Gleisstelle angebrachten Contactes durch den vorbei oder darüberweg fahrenden Zug
ruft entweder nur ein Signal hervor, mit dem der Umstand, dass die Theilstrecke
bezieh. die Fahrstrasse vom Zuge bereits wirklich verlassen wurde, an die
betreffenden Stellen gemeldet wird – es sind das natürlich Anordnungen, die aus
bekannten Gründen die anzustrebende Sicherung nicht bieten –, oder der gedachte vom
Zuge hervorgebrachte Contactschluss bewirkt die Lösung von Verschlüssen, welche ein
vorzeitiges Umstellen des Zugdeckungssignals (Blocksignal) bezieh. der Weichen einer
freigegebenen Fahrstrasse unmöglich machen. Höchst sinnreiche und zweckdienliche
solche Anordnungen wendet beispielsweise Sykes bei
seinen Signal- und Weichenstellwerken (vgl. The
Engineer, 1892 S. 87) oder Hall bei seinen
selbsthätigen Blocksignalen (1891 281 * 86) an. Allein
bei diesen, sowie bei allen ähnlichen elektrischen Einrichtungen benutzt man bisher
stets nur gewöhnliche, durch den Anlauf und Druck der Räder oder durch das Gewicht
der Fahrzeuge des Zuges in Thätigkeit zu setzende Streckencontacte, sogen.
Radtaster, Schienendurchbiegecontacte o. dgl., was, die eingangs aufgestellte
Bedingung im Auge behalten, keineswegs für vollkommen entsprechend und sicher gelten
kann, weil diese Art Stromschliesser unter Umständen, z.B. bei Zugstrennungen, die
Aufhebung des in Frage kommenden Signal- bezieh. Weichenverschlusses bewirken
können, ohne dass die betreffende Strecke oder Weichenstrasse thatsächlich frei
ist.Die ersten
praktischen Versuche, dieser Erkenntniss Rechnung zu tragen, sind in
Deutschland und zwar auf den preussischen Staatsbahnen gemacht worden;
allerdings vorerst nur für die Sicherung von Ein- und Ausfahrten auf
Bahnhöfen. Eine nach den in Betracht zu ziehenden Grundsätzen ausgeführte,
jedoch nicht elektrische, sondern rein mechanische Einrichtung für zwei
Weichenstrassen ist auf dem Bahnhofe Grevenbroich bereits seit Mai 1891 mit
günstigem Erfolge in Benutzung: Am Ende der durch ein Fahrsignal zu
verschliessenden Fahrstrassen wird gleichzeitig mit der Verriegelung der
zugehörigen Weichen ein Arm, der sogen. Schlussriegel, welcher für gewöhnlich nach abwärts gekehrt ist,
senkrecht aufgestellt; derselbe muss durch einen am letzten Wagen der Züge angebrachten Arm, der sogen. Schlusstange, erst in die ursprüngliche Lage
wieder zurückgedrückt werden, ehe die Verriegelung der Weichen wieder
aufgehoben werden kann. Man hat deshalb seit neuerer Zeit die
Aufhebung des Signal- bezieh. Weichenverschlusses, welcher die vorzeitige
Wiederbenutzung verwehrt, dem letzten Fahrzeuge des Zuges vorbehalten und den
Streckencontact so eingerichtet, dass er durch einen Arm thätig gemacht wird,
der am letzten Wagen, an der den Abschluss des Zuges bildenden Stirnwand
entsprechend angebracht ist.
In diesem Sinne sind verflossenes Jahr von der Eisenbahnsignalbauanstalt M. Jüdl und Comp. in Braunschweig Sicherungsanlagen
entworfen und ausgeführt worden, mit welchen auf dem Güterbahnhofe Grunewald für die
Einfahrt der von Wilmersdorf kommenden Züge bereits ein befriedigender praktischer
Versuch gemacht worden ist. Allerdings beschränken sich diese Einrichtungen auch
wieder nur auf die Sicherung von Fahrstrassen; sie bestehen im Wesentlichen zunächst
aus je einem Radtaster, der neben dem Ein- oder Ausfahrtsignal eingelegt wird, und
den die erste Achse jedes vorbeikommenden Zuges thätig macht. Der zufolge dieses
Tasterschlusses zum Stellwerk gelangende elektrische Strom legt daselbst den Riegel,
welcher die Weichen verschliesst, fest. Der Weichensteller kann also, sobald ein Zug
mit seiner Spitze das für ihn freigegebene Fahrsignal passirt hat, die Lage der
betreffenden Weichen nicht mehr ändern, wohl aber ist es ihm währenddem ohne
weiteres möglich, das Fahrsignal auf Halt zu bringen.
Der Verschluss der Weichen kann gleichfalls nur wieder auf elektrischem Wege
aufgehoben werden, und zwar mit Hilfe einer besonderen Contactvorrichtung (Fig. 1), welche am Ende der
Fahrstrasse neben dem Gleise ihren Platz findet.
Textabbildung Bd. 290, S. 256
Fig. 1.Sicherungsanlage von Jüdl.
Diese Vorrichtung besteht aus einer Säule, auf der ein
drehbarer ungleicharmiger Hebel angebracht ist, dessen kürzerer Arm durch eine
kräftige Spannfeder festgehalten und nach abwärts gezogen wird, wodurch der längere
Arm – Schlussriegel genannt – dauernd in der aufrecht
stehenden Lage erhalten bleibt. Die Drehachse des Hebels steht in geeigneter Weise
mit einem Schleiffederncontacte oder einem Quecksilbercontacte derart in Verbindung,
dass der Stromschluss unterbrochen ist, so lange der Schlussriegel in der aufrechten
Stellung, d. i. in seiner Normallage, verharrt, dass hingegen der Stromschluss
erfolgt, sobald der Schlussriegel zur Seite gedrückt wird. Letzteres geschieht durch
einen auf dem letzten Fahrzeuge (Packwagen) jedes Zuges in angemessener Höhe
befestigten, seitlich abstehenden Arm – Zugschlusstange geheissen –, der bei der
Vorbeifahrt des Zuges, wie es die Abbildung deutlich ersehen lässt, den Schlussriegel
trifft und zur Seite kippt. Die Entsendung des Entriegelungsstromes ist jedoch
keineswegs dem geschilderten Schlussriegelcontacte allein überantwortet, weil sonst
diese Freigabe – da sich der Schlussriegel allenfalls mit der Hand aus der Ruhelage
bringen liesse – möglicher Weise auch nur aus Versehen, Böswilligkeit oder
Muthwillen herbeigeführt werden könnte; es ist vielmehr zunächst des
Schlussriegelständers vor demselben noch ein gewöhnlicher Streckencontact, den nur
die darüberweg fahrenden Züge thätig machen können, ins Gleis eingelegt, welcher
gleichzeitig mit dem Schlussriegelcontact in Thätigkeit gesetzt werden muss, damit
der Entriegelungsstrom entstehen kann. Die betreffende Leitung, welche von den
Contacten zum Weichenstellwerke führt, geht von da auch noch weiter bis zum
Stationsgebäude, wo der durchlaufende Entriegelungsstrom einen im Dienstzimmer oder
am Bahnsteig angebrachten Wecker mit Abfallscheibe oder ein ähnliches Meldesignal
thätig macht, um dadurch die vollzogene Aus- oder Einfahrt des Zuges auch den
Stationsbeamten bekannt zu geben.
Textabbildung Bd. 290, S. 257Fig. 2.Feldmann's Sicherung. Die in den eben geschilderten Anlagen zur Geltung gekommenen Grundsätze
weiter verfolgend, hat nun der königl. Regierungsbaumeister Feldmann einen Entwurf ausgearbeitet, welcher nicht nur die Sicherung der
Fahrstrassen auf den Bahnhöfen berücksichtigt, sondern gleichzeitig auch die
Sicherung der Strecken mit einbezieht. Das hierdurch entstehende Ganze erscheint in
der That geeignet – eine vorzügliche, durchaus zweckmässige Ausführung der einzelnen
Theile vorausgesetzt –, alle Unfälle, um deren Verhütung es sich handelt,
schlechterdings unmöglich zu machen. Das Wesentlichste dieser Einrichtung, welche im
Centralblatt der Baliverwaltung, 1893 Nr. 3 A, S.
33, zuerst beschrieben worden ist, lässt sich an der Hand der beiden Abbildungen
Fig. 2 und 3
leicht erklären. Fig. 2 stellt eine Blockstrecke dar,
in welcher jeder Blockposten mit dem Mastsignal A, B .
. . ., dann mit dem neben dem Signal in die Strecke eingelegten Radtaster a1, b1 . . . . und dem eine
grösste Zugslänge weiter vorwärts neben dem Gleise aufgestellten Contact
(Schlussriegel) a2, b2 . . . . ausgerüstet
ist. Die Blockstrecke begrenzenden Signale A und B können durch die Bahnwärter, so lange keine Züge
verkehren, ganz uneingeschränkt auf Frei oder Halt gestellt werden. Wäre jedoch, wie es die Zeichnung
darstellt, ein Zug eingefahren, so musste derselbe das Signal A vom Blockwärter auf Frei
gestellt vorgefunden haben; dieses Signal wurde aber durch die erste Achse des in
die Strecke eintretenden Zuges mit Hilfe des Radtasters a1 wieder auf Halt gebracht, indem der durch den Contactschluss entstehende, über d, e, f, g seinen Weg nehmende elektrische Strom den
Signalarm bei A abfallen macht und ihn zugleich in
der ertheilten Lage auf Halt festriegelt. Nach
erfolgter Zugseinfahrt ist also das Blocksignal der Einflussnahme und Willkür des
Wärters vollständig entzogen. Dasselbe, was bei A vor
sich ging, geschieht auch bei B, wenn der Zug in die
nächste Blockstrecke eintritt und den Radtaster b1 thätig macht. Rückt der Zug dann weiter vor, bis
er mit dem am letzten Fahrzeug angebrachten Arm (Schlusstange) den
Schlussriegelcontact b2
schliesst, so entsteht dadurch ein Strom, der seinen Weg über w, v, t, o, m, k, d, l, h, i findet und die
Verriegelung des Signals A aufhebt, so dass dasselbe
dem Blockwärter wieder zur freien Verfügung steht. Dieser Entriegelungsstrom kann
jedoch lediglich nur dann seinen Weg zu A finden, wenn
B richtig auf Halt
eingestellt und in dieser Lage gehörig verriegelt ist. Durch diese Bedingung und
durch die Anordnung des Entriegelungscontactes als Schlussriegel unterscheidet sich der Feldmann'sche Entwurf ganz wesentlich und zu seinem Vortheile von den
ähnlichen, selbsthätigen, amerikanischen Blocksignaleinrichtungen, abgesehen davon,
dass bei den letzteren gar keine Signalbedienung vorausgesehen wird und der
vorbesprochene, von b2
nach rückwärts gehende Strom nicht bloss eine Entriegelung, sondern die Freistellung
des Signals A zu bewirken hat. Zufolge des von Feldmann getroffenen Abhängigkeitsverhältnisses
zwischen dem Entriegelungsstrome und der Lage des Signals B tritt das Signal A, wenn etwa der Radtaster
b1 versagt hätte,
oder wenn die Umstellung des Signals B von Frei auf Halt in Folge
irgend eines sonstigen Umstandes nicht gehörig erfolgt wäre, gleichsam an die Stelle
von B, da A in der
Haltlage verschlossen bleibt und die Zugsdeckung so weiter besorgt, als hätte der
Zug die Theilstrecke noch gar nicht verlassen. Ganz das Gleiche würde auch der Fall
sein, wenn etwa in der Zeit, wo der Zug zwischen A und
B fährt, das Signal B
mit der Hand auf Halt gestellt und sodann in irgend
einer Weise der Schlussriegel thätig gemacht worden wäre. Ebenso bleibt schliesslich
das Signal A auch dann in der Haltlage festgehalten,
wenn der Entriegelungsstrom etwa zufolge eines Batterie- oder Leitungsfehlers
versagen oder wenn der Zug den Schlussriegel nicht thätig machen würde, weil z.B.
während der Fahrt zwischen A und B eine Zugstrennung eingetreten oder die Schlusstange
des Zuges verbogen, gebrochen oder verloren worden ist u.s.w.
Würden mit einem der Signale A, B . . . . Weichen oder
Sperrvorrichtungen verbunden sein, so bedarf es zu den bezüglichen durch die Züge zu
bewirkenden selbsthätigen Verriegelungen und Entriegelungen nicht erst besonderer
Vorrichtungen, weil sich für die ersteren ohne weiteres der Radtaster und für die
letzteren der Schlussriegel verwenden lässt. Um dies zu erläutern, erscheint es am
zweckmässigsten, nach dem Beispiele der obengenannten Quelle einen bestimmten Fall
in Betracht zu ziehen und Schritt für Schritt zu verfolgen, zu welchem Behelfe in
Fig. 3 eine ganze Bahnstrecke dargestellt ist,
mit zwei grösseren, nach bestehenden Mustern angeordneten Stationen Z und W, einem
zwischenliegenden Blocksignalposten Y und einem
Anhaltepunkte X, endlich mit allen nöthigen
Mastsignalen, Radtastern und Schlussriegeln. Würde z.B. ein Güterzug aus dem Gleise
4 im Bahnhofe Z nach
Gleis 3 im Bahnhofe W
verkehren, so muss für seine Ausfahrt in Z, nachdem
vorher die zu durchfahrenden Weichen 5, 4 b und 2, sowie die feindlichen Weichen 3, 6 und 7 b in die
richtige Stellung gebracht sind, das Signal B
freigegeben werden. Der sich in Bewegung setzende Zug verriegelt mittels des neben
B angebrachten Radtasters die genannten Weichen,
stellt gleichzeitig das Signal B auf Halt und legt die beiden Signale A und B in der
Haltstellung fest. Nach vollendeter Ausfahrt, d. i. nachdem das Zugsende bei dem
Schlussriegel a angekommen ist, werden die Weichen
wieder freigegeben und zugleich wird am anderen Bahnhofsende das bis dahin
verschlossene Einfahrtsignal für das Gleis 4
entriegelt. Die Signale A und B bleiben noch verschlossen, so dass also der Zug nach rückwärts
vollkommen gedeckt ist. Auf der Blockstation Y wird
zunächst das vom Wärter auf Frei gestellte Signal D mittels des daneben angebrachten Radtasters auf Halt gestellt und verriegelt, durch die Schlusstange
wird sodann der Schlussriegel d thätig gemacht und der
betreffende Strom entriegelt die Signale A und B. In gleicher Weise wird im Verlaufe der Fahrt das
Signal F auf Halt gestellt
und D mittels des Schlussriegels f entriegelt. Ist dem Zuge bei seinem Eintreffen in W die Einfahrt erlaubt, so muss Signal H2 auf Frei stehen, was vorausbedingt, dass auch die zu
durchfahrenden Weichen 3a, 3b, 4a und 4b gleichwie die feindlichen Weichen 1, 2 und 5b richtig
stehen. Diese Weichen werden vom Zuge beim Befahren des zunächst des
Einfahrtssignals angebrachten Radtasters festgeriegelt, und sie werden erst wieder
frei, nachdem der Schlussriegel h2 wirksam gemacht worden ist. Das vom Zuge auf Halt zurückgestellte Signal H2 bleibt in dieser Lage verriegelt, bis
der Zug das Gleis 3 wieder verlassen hat. Wenn es
jedoch besondere Umstände wünschenswerth machen, kann das Signal H2 gleichfalls durch
den Schlussriegel h2
oder in anderer Weise wieder freigegeben werden.
Textabbildung Bd. 290, S. 258Fig. 3.Feldmann's Sicherung. Ganz übereinstimmend erfolgt natürlich die Sicherung der Personenzüge oder
der in entgegengesetzter Richtung verkehrenden Züge, und, wie man sieht, erstreckt
sich dieselbe sowohl gegen alle Fährnisse, welche durch falsche Weichenstellung oder
durch vorzeitiges Umstellen der Weichen hervorgerufen werden können, als auch gegen
jene Gefahren, welche aus nicht abgewartetem oder missverstandenem Rückmelden der
Züge entspringen. Ausserdem wird bei solchen Anlagen die Abwickelung des
Zugsverkehrs ganz wesentlich erleichtert und beschleunigt, da keine Weiche und kein
Signal länger verschlossen bleibt, als es thatsächlich geboten ist, und alle sonst
durch Unachtsamkeit, mangelhafte Dienstgewandtheit oder aus Aengstlichkeit der
Beamten entstehenden Verzögerungen wegfallen. Besonders günstig ist ferner der
Umstand, dass durch Versagen irgend eines Theiles der Einrichtung, wie schon früher
erhärtet wurde, die Betriebssicherheit nicht gefährdet werden kann, sondern dass
solche Fehler ebenso wie der allfällige Irrthum eines Wärters oder der Muthwille
eines Dritten höchstens eine Zugsverzögerung, aber niemals eine Gefahr mit sich
bringen können. In letzterer Beziehung wird es allerdings angezeigt sein, die
Wirksamkeit der Schlussriegel auf den Bahnhöfen, wie es am Bahnhofe Grunewald der
Fall ist, etwa von einem beigeordneten Radtaster abhängig zu machen; desgleichen
wird insbesondere auf ausgedehnteren Stationsplätzen, wo Ein- und Ausfahrten
mehrerer Züge gleichzeitig erfolgen sollen, noch für besondere Mittel und Wege zu
sorgen sein, um den Schwierigkeiten zu begegnen, welche unter Umständen aus den
verwickelten Combinationen der Schliessungskreise für die Ver- und
Entriegelungsströme sich ergeben können. Alles zusammengefasst, kann nicht geleugnet
werden, dass die geschilderten Sicherungsanlagen – immer wieder für alle Theile die
sorgfältigste und zweckmässigste Ausführung vorausgesetzt – so ziemlich das
Vollkommenste wären, was in dieser Richtung bisher ausgeführt und angestrebt wurde,
sowie dass auch in Deutschland die Zeit immer näher rückt, wo die angewachsene
Verkehrsdichte auf vielen Linien ähnliche Einrichtungen nicht mehr wird entrathen
lassen.