Titel: | Ueber die Herstellung und Untersuchung von Cement. |
Fundstelle: | Band 261, Jahrgang 1886, S. 344 |
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Ueber die Herstellung und Untersuchung von
Cement.
Ueber die Herstellung und Untersuchung von Cement.
W. Joy in Northfleet, England (D. R. P. Kl. 80 Nr. 35208
vom 8. Oktober 1885) will die Cementmischung breiförmig in
den Brennofen einführen. Wenn der Einsatz in gehöriger Glut ist, so daſs
die Flammen hell herausschlagen, so wird der nasse Mischungsbrei, nachdem derselbe
noch mit Kleinkohle, Kleinkokes o. dgl. vermengt ist, auf den brennenden Einsatz
derart aufgeworfen, daſs diejenigen Stellen, an welchen die Flammen besonders stark
durchschlagen, zugedeckt werden. Der freie Durchzug der heiſsen Gase durch den
Einsatz ist auf diese Weise an denjenigen Stellen, an welchen der nasse Brei
aufgelegt ist, verhindert; es soll daher der Zug durch andere Stellen des Einsatzes
seinen Weg nehmen und das Brennmaterial hier freier verbrennen. Ist dies der Fall,
so werden diese Stellen ebenfalls mit dem nassen Breie zugedeckt und die Flamme mit
den heiſsen Gasen gezwungen, an anderen Stellen einen Ausgang zu finden, bis
schlieſslich der Ofen gefüllt ist.
Die Verhandlungen des Vereins deutscher
Cementfabrikanten am 26. und 27. Februar d. J. (vgl. 1885 256 549) betrafen namentlich die Feststellung eines neuen
Entwurfes zu Normen für einheitliche Lieferung und Prüfung
von Portlandcement. Derselbe wurde in folgender Fassung angenommen.
Definition von Portlandcement: Portlandcement ist ein
Product, entstanden durch Brennen einer innigen Mischung von Kalk und Thon haltigen
Materialien als wesentlichsten Bestandtheilen bis zur Sinterung und darauf folgender Zerkleinerung bis zur Mehlfeinheit.
I) Verpackung und Gewicht: In der Regel soll
Portlandcement in Normalfässern von 180k brutto
und etwa 170k netto und in halben Normalfässern
von 90k brutto und etwa 83k netto verpackt werden. Das Bruttogewicht soll
auf den Fässern verzeichnet sein. Wird der Cement in Fässern von anderem Gewicht
oder in Säcken verlangt, so muſs das Bruttogewicht auf diesen Verpackungen ebenfalls
durch deutliche Aufschrift kenntlich gemacht werden. Streuverlust, sowie etwaige
Schwankungen im Einzelgewichte können bis zu 2 Proc. nicht beanstandet werden. Die
Fässer und Säcke sollen auſser der Gewichtsangabe auch die Firma oder die Fabrikmarke der
betreffenden Fabrik mit deutlicher Schrift tragen.
Da der Preis für 1 Faſs gestellt wird, so ist ein einheitliches
Gewicht im Interesse der Abnehmer und des reellen Geschäftes dringend geboten.
Hierzu ist das weitaus gebräuchlichste und im internationalen Verkehre fast
ausschlieſslich geltende Gewicht von 180k brutto
gewählt worden.
Nachdem die wesentlich billigere Verpackung in Säcken für sehr
viele Fälle sich vollständig bewährt hat, ist diese Verpackungsweise wegen der
groſsen, für den Abnehmer zu erzielenden Ersparniſs, namentlich für gröſsere
Lieferungen besonders zu empfehlen.
II) Bindezeit: Je nach der Art der Verwendung kann
Portlandcement langsam oder rasch bindend verlangt werden. Als langsam bindend sind solche Cemente zu
bezeichnen, welche in 2 Stunden oder erst in längerer Zeit abbinden.
Um die Bindezeit eines Cementes zu ermitteln, rühre man den reinen
langsam bindenden Cement 3 Minuten, den rasch bindenden 1 Minute lang mit Wasser zu
einem steifen Breie an und bilde auf einer Glasplatte
durch nur einmaliges Aufgeben einen etwa 1cm,5
dicken, nach den Rändern hin dünn auslaufenden Kuchen. Die zur Herstellung dieses
Kuchens erforderliche Consistenz des Cementbreies soll so beschaffen sein, daſs der
mit einem Spatel auf die Glasplatte gebrachte Brei erst durch mehrmaliges Aufstoſsen
der Glasplatte nach den Rändern hin ausläuft, wozu in den meisten Fällen 27 bis 30
Proc. Anmachwasser genügen. Sobald der Kuchen so weit erstarrt ist, daſs derselbe
einem leichten Druck mit dem Fingernagel widersteht, ist der Cement als abgebunden
zu betrachten.
Für genaue Ermittelung der Bindezeit und zur Feststellung des
Beginnes des Abbindens, welche bei rasch bindenden Cementen von Wichtigkeit ist (da
diese vor dem Beginne des Abbindens verarbeitet sein müssen), bedient man sich einer
Normalnadel von 300g Gewicht und 1qmm Querschnitt. Man füllt einen auf eine
Glasplatte gesetzten Metallring von 4cm Höhe und
8cm lichtem Durchmesser mit dem Cementbreie
von der oben angegebenen Consistenz und bringt denselben unter die Nadel. Der
Augenblick, in welchem die Normalnadel den Cementkuchen nicht mehr gänzlich zu
durchdringen vermag, gilt als der „Beginn des Abbindens“. Die Zeit, welche
verflieſst, bis die Normalnadel auf dem erstarrten Kuchen keinen merklichen Eindruck
mehr hinterläſst, ist die „Bindezeit“.
Da das Abbinden von Cement durch die Temperatur der Luft und des
zur Verwendung gelangenden Wassers beeinfluſst wird, insofern hohe Temperatur
dasselbe beschleunigt, niedere Temperatur es dagegen verzögert, so sollten die
Versuche, um zu übereinstimmenden Ergebnissen zu gelangen, bei einer mittleren
Temperatur des Wassers und der Luft von etwa 15 bis 18° vorgenommen, oder, wo dies
nicht angängig, die jeweiligen Temperaturverhältnisse in Berücksichtigung gezogen
werden.
Während des Abbindens darf langsam bindender Cement sich nicht
wesentlich erwärmen, wohingegen rasch bindende Cemente eine merkliche
Temperaturerhöhung aufweisen können.
Portlandcement wird durch längeres Lagern langsamer bindend und
gewinnt bei trockener zugfreier Aufbewahrung an Bindekraft. Die noch vielfach
herrschende Meinung, daſs Portlandcement bei längerem Lagern an Werth verliere, ist
daher eine irrige und es sollten Vertragsbestimmungen, welche nur frische Waare
vorschreiben, in Wegfall kommen.
III) Volumbeständigkeit: Portlandcement soll volumbeständig sein. Als vorläufige, eine rasche
Beurtheilung gestattende Probe wird die Darrprobe
empfohlen. Als entscheidende Probe soll gelten, daſs ein auf einer Glasplatte
hergestellter und vor Austrocknung geschützter Kuchen aus reinem Cement, nach 24
Stunden unter Wasser gelegt, auch nach längerer Beobachtungszeit durchaus keine
Verkrümmungen oder Kantenrisse zeigen darf.
Zur Ausführung der Darrprobe wird der
reine Cement mit Wasser zu einem Breie von der in den Erläuterungen zu II
angegebenen Consistenz angemacht. Es werden daraus auf einer ebenen, mit
Flieſspapier belegten, undurchlässigen Platte Kuchen von 8 bis 10cm Durchmesser und etwa lern Dicke hergestellt.
Zwei dieser Kuchen, welche zur Vermeidung von Schwindrissen vor Austrocknung zu
schützen sind, werden nach 24 Stunden, jedenfalls aber erst nach erfolgtem Abbinden,
mit ihren ebenen Flächen auf einer Metallplatte ruhend, einer Temperatur von 110 bis
120° ausgesetzt, bis keine Wasserdämpfe mehr entweichen, mindestens 1 Stunde lang.
Zweckmäſsig werden hierzu die in chemischen Laboratorien gebräuchlichen
Trockenschränke benutzt.
Zeigen die Kuchen nach dieser Behandlung keine Kantenrisse, so ist
der Cement im Allgemeinen als volumbeständig zu betrachten, im anderen Falle aber
nicht zu verwerfen, sondern es ist erst das Ergebniſs der entscheidenden Probe mit
auf Glasplatten unter Wasser erhärtenden Kuchen abzuwarten. Es muſs jedoch bemerkt
werden, daſs die Darrprobe bei Cementen, welche mehr als 3 Proc. Gyps
(schwefelsauren Kalk) oder sonstige Schwefelverbindungen enthalten, einen sicheren
Schluſs auf Volumbeständigkeit nicht gestattet.
Zur Ausführung der entscheidenden
Probe wird der zur Bestimmung der Bindezeit angefertigte Kuchen bei langsam
bindendem Cement nach 24 Stunden, jedenfalls aber erst nach erfolgtem Abbinden,
unter Wasser gelegt. Bei rasch bindendem Cement kann dies schon nach kürzerer Frist
geschehen. Die Kuchen, namentlich von langsam bindendem Cement, müssen bis nach
erfolgtem Abbinden vor Zugluft und Sonnenschein geschützt werden, am besten durch
Aufbewahren in einem bedeckten Kasten oder auch unter nassen Tüchern. Es wird
hierdurch die Entstehung von Schwindrissen vermieden, welche in der Regel in der
Mitte des Kuchens entstehen und von Unkundigen für Treibrisse gehalten werden
können.
Zeigen sich bei der Erhärtung unter Wasser Verkrümmungen oder
Kantenrisse, so deutet dies unzweifelhaft „Treiben“ des Cementes an, d.h. es
findet in Folge einer Volumenvermehrung ein Zerklüften des Cementes unter
allmählicher Lockerung des zuerst gewonnenen Zusammenhanges statt, welches bis zu
gänzlichem Zerfallen des Cementes führen kann.
Die Erscheinungen des Treibens zeigen sich an den Kuchen in der
Regel bereits nach 3 Tagen; jedenfalls genügt eine Beobachtung bis zu 28 Tagen.
IV) Feinheit der Mahlung: Portlandcement soll so fein
gemahlen sein, daſs eine Probe desselben auf einem Siebe von 900 Maschen auf 1qc höchstens 10 Proc. Rückstand hinterläſst. Die
Drahtstärke des Siebes soll die Hälfte der Maschen weite betragen. Zu jeder
Siebprobe sind 100g Cement zu verwenden.
Da Cement fast nur mit Sand, in vielen Fällen sogar mit hohem
Sandzusatze verarbeitet wird, die Festigkeit eines Mörtels aber um so gröſser ist,
je feiner der dazu verwendete Cement gemahlen war (weil dann mehr Theile des
Cementes zur Wirkung kommen), so ist die feine Mahlung des Cementes von nicht zu
unterschätzendem Werthe. Es scheint daher angezeigt, die Feinheit des Kornes durch
ein feines Sieb von obiger Maschenweite einheitlich zu prüfen.
Es wäre indessen irrig, wollte man aus der feinen Mahlung allein
auf die Güte eines Cementes schlieſsen, da geringe weiche Cemente weit eher sehr
fein gemahlen vorkommen als gute scharf gebrannte; letztere aber werden selbst bei
gröberer Mahlung doch in der Regel eine höhere Bindekraft aufweisen als die
ersteren. Soll der Cement mit Kalk gemischt verarbeitet werden, so empfiehlt es
sich, hart gebrannte Cemente von einer sehr feinen Mahlung zu verwenden, deren
höhere Herstellungskosten durch wesentliche Verbesserung des Mörtels ausgeglichen
werden.
V) Festigkeitsproben: Die Bindekraft von Portlandcement
soll durch Prüfung einer
Mischung von Cement und Sand ermittelt werden. Die Prüfung soll auf Zug- und
Druckfestigkeit nach einheitlicher Methode geschehen und zwar mittels Probekörper
von gleicher Gestalt und gleichem Querschnitte und mit gleichen Apparaten. Daneben
empfiehlt es sich, auch die Festigkeit des reinen Cementes festzustellen. Die
Zerreiſsungsproben sind an Probekörpern von 5qc
Querschnitt der Bruchfläche, die Druckproben an Würfeln von 50qc Fläche vorzunehmen.
Da man erfahrungsgemäſs aus den mit Cement ohne Sandzusatz
gewonnenen Festigkeitswerthen nicht einheitlich auf die Bindefähigkeit zu Sand
schlieſsen kann, namentlich wenn es sich um Vergleichung von Portlandcementen aus
verschiedenen Fabriken handelt, so ist es geboten, die Prüfung von Portlandcement
auf Bindekraft mittels Sandzusatz vorzunehmen.
Die Prüfung des Cementes ohne Sandzusatz empfiehlt sich namentlich
dann, wenn es sich um den Vergleich von Portlandcementen mit gemischten Cementen und
anderen hydraulischen Bindemitteln handelt, weil durch die Selbstfestigkeit die
höhere Güte bezieh. die besonderen Eigenschaften des Portlandcementes, welche den
übrigen hydraulischen Bindemitteln abgehen, besser zum Ausdrucke gelangen als durch
die Probe mit Sand.
Obgleich das Verhältniſs der Druckfestigkeit zur Zugfestigkeit bei
den hydraulischen Bindemitteln ein verschiedenes ist, so wird doch vielfach nur die
Zugfestigkeit als Werthmesser für verschiedene hydraulische Bindemittel benutzt.
Dies führte jedoch zu einer unrichtigen Beurtheilung der letzteren. Da ferner die
Mörtel in der Praxis in erster Linie auf Druckfestigkeit in Anspruch genommen
werden, so kann die maisgebende Festigkeitsprobe nur die Druckprobe sein. Die
Zugprobe soll nur als Gegenprobe für die Gleichmäſsigkeit der gelieferten Waare
gelten.
Um die erforderliche Einheitlichkeit bei den Prüfungen zu wahren,
wird empfohlen, diejenigen Apparate und Geräthe zu benutzen, welche bei der kgl.
Prüfungsstation in Charlottenburg-Berlin in Gebrauch sind.
VI) Zug- und Druckfestigkeit: Guter langsam bindender
Portlandcement soll bei der Probe mit 3 G.-Th. Normalsand auf 1 G.-Th. Cement nach
28 Tagen Erhärtung – 1 Tag an der Luft und 27 Tage unter Wasser – eine
Mindestzugfestigkeit von 16k/qc haben. Die Druckfestigkeit soll mindestens 160k/qc betragen.
Cement, welcher eine höhere Zugfestigkeit bezieh. Druckfestigkeit zeigt, gestattet in
vielen Fällen einen gröſseren Sandzusatz und hat, aus diesem Gesichtspunkte
betrachtet, sowie oft schon wegen seiner gröſseren
Festigkeit bei gleichem Sandzusatze, Anrecht auf einen
entsprechend höheren Preis.
Bei schnell bindenden Portlandcementen ist die Festigkeit nach 28 Tagen im
Allgemeinen eine geringere als die oben angegebene. Es soll deshalb bei Nennung von
Festigkeitszahlen stets auch die Bindezeit aufgeführt werden.
Da verschiedene Cemente hinsichtlich ihrer Bindekraft zu Sand,
worauf es in der Praxis ja vorzugsweise ankommt, sich sehr verschieden verhalten
können, so ist insbesondere beim Vergleiche mehrerer Cemente eine Prüfung mit hohem
Sandzusatze unbedingt erforderlich. Als geeignetes Verhältniſs wird angenommen: 3
G.-Th. Sand auf 1 G.-Th. Cement, da mit 3 Th. Sand der Grad der Bindefähigkeit bei
verschiedenen Cementen in hinreichendem Maſse zum Ausdrucke gelangt.
Die maſsgebende Festigkeitsprobe ist die Druckprobe nach 28 Tagen,
weil in kürzerer Zeit, beim Vergleiche verschiedener Cemente, die Bindekraft nicht
genügend zu erkennen
ist. So können z.B. die Festigkeitszahlen verschiedener Cemente bei der 28-Tag-Probe
einander gleich sein, während sich bei einer Prüfung nach 7 Tagen noch wesentliche
Unterschiede zeigen.
Als Gegenprobe für die abgelieferte Waare dient die Zugprobe nach
28 Tagen. Will man jedoch die Vergleichung schon nach 7 Tagen vornehmen, so kann
dies durch eine Vorprobe geschehen, wenn man das Verhältniſs der Zugfestigkeit nach
7 Tagen zur 28-Tag-Festigkeit an dem betreffenden Cemente ermittelt hat. Auch kann
diese Vorprobe mit reinem Cement ausgeführt werden, wenn man das Verhältniſs der
Festigkeit des reinen Cementes zur 28-Tag-Festigkeit bei 3 Th. Sand festgestellt
hat.
Von ganz besonderem Werthe würde es sein, wenn da, wo dies zu
ermöglichen ist, die Festigkeitsproben an zu diesem Zwecke vorräthig angefertigten
Probekörpern auf längere Zeit ausgedehnt würden, um das Verhalten verschiedener
Cemente auch bei längerer Erhärtungsdauer kennen zu lernen.
Um zu übereinstimmenden Werthen zu gelangen, muſs überall Sand von
gleicher Korngröſse und gleicher Beschaffenheit benutzt werden. Dieser Normalsand
wird dadurch gewonnen, daſs man möglichst reinen Quarzsand wäscht, trocknet, durch
ein Sieb von 60 Maschen auf 1qc siebt, dadurch die
gröbsten Theile ausscheidet und aus dem so erhaltenen Sande mittels eines Siebes von
120 Maschen auf 1qc noch die feinsten Theile
entfernt. Die Drahtstärke der Siebe soll 0mm,38
bezieh. 0mm,32 betragen.
Da nicht alle Quarzsande bei der gleichen Behandlungsweise die
gleiche Festigkeit ergeben, so hat man sich zu überzeugen, ob der zur Verfügung
stehende Normalsand mit dem unter der Prüfung des Vorstandes des Deutschen
Cementfabrikantenvereins gelieferten Normalsande, welcher auch von der kgl.
Prüflingsstation in Charlottenburg-Berlin benutzt wird, übereinstimmende
Festigkeitswerthe gibt.
Beschreibung der Proben zur Ermittelung der Zug- und
Druckfestigkeit: Da es darauf ankommt, daſs bei Prüfung desselben Cementes
an verschiedenen Orten übereinstimmende Werthe erzielt werden, so ist auf die genaue
Einhaltung der im Nachstehenden gegebenen Regeln ganz besonders zu achten. Zur
Erzielung richtiger Durchschnittszahlen sind für jede Prüfung mindestens 6
Probekörper anzufertigen.
Anfertigung der
Cement-Sand-Proben.
Zugproben: Die Zugprobekörper können
entweder durch Handarbeit, oder durch maschinelle Vorrichtungen hergestellt
werden.
a) Handarbeit: Man legt auf eine zur
Anfertigung der Proben dienende Metall- oder starke Glasplatte 5 mit Wasser
getränkte Blättchen Flieſspapier und setzt auf diese 5 mit Wasser angenetzte Formen.
Man wägt 250g Cement und 750g trockenen Normalsand ab und mischt beides in
einer Schüssel gut durch einander. Hierauf bringt man 100cc = 100g reines
süſses Wasser hinzu und arbeitet die ganze Masse 5 Minuten lang tüchtig durch. Mit
dem so erhaltenen Mörtel werden die Formen unter Eindrücken auf einmal so hoch
angefüllt, daſs sie stark gewölbt voll werden. Man schlägt nun mittels eines
eisernen Spatels von 5 auf 8cm Fläche, 35cm Länge und im Gewichte von etwa 250g den überstehenden Mörtel anfangs schwach und von
der Seite her, dann immer stärker, so lange in die Formen ein, bis derselbe
elastisch wird und an seiner Oberfläche sich Wasser zeigt. Ein bis zu diesem
Zeitpunkte fortgesetztes Einschlagen von etwa 1 Minute für jede Form ist unbedingt
erforderlich. Ein nachträgliches Aufbringen und Einschlagen von Mörtel ist nicht
statthaft, weil die Probekörper aus demselben Cemente an verschiedenen
Versuchsstellen gleiche Dichten erhalten sollen. Man streicht nun das die Form
Ueberragende mit einem Messer ab und glättet mit demselben die Oberfläche. Man löst
die Form vorsichtig ab und setzt die Probekörper in einen mit Zink ausgeschlagenen
Kasten, der mit einem Deckel zu bedecken ist, um ungleichmäſsiges Austrocknen der
Proben bei verschiedenen Temperaturen zu verhindern. 24 Stunden nach der Anfertigung
werden die Probekörper unter Wasser gebracht und man hat nur darauf zu achten, daſs
dieselben während der ganzen Erhärtungsdauer vom Wasser bedeckt bleiben.
b) Maschinelle Anfertigung: Nachdem
die mit dem Füllkasten versehene Form auf der Unterlagsplatte durch die beiden
Stellschrauben festgeschraubt ist, werden für jede Probe 180g des wie vorher hergestellten Mörtels in die Form
gebracht und wird der eiserne Formkern eingesetzt. Man gibt nun mittels des
Schlagapparates von E. Böhme (vgl. 1885 256 * 491. 258 511) mit dem
Hammer von 2k 150 Schläge auf den Kern. Nach
Entfernung des Füllkastens und des Kernes wird der Probekörper abgestrichen und
geglättet, sammt der Form von der Unterlagsplatte abgezogen und im Uebrigen
behandelt wie unter a.
Bei genauer Einhaltung der angegebenen Vorschriften geben
Handarbeit und maschinelle Anfertigung gut übereinstimmende Ergebnisse. In
streitigen Fällen ist jedoch die maschinelle Anfertigung eine maſsgebende.
Druckproben: Um bei Druckproben an
verschiedenen Versuchsstellen zu übereinstimmenden Werthen zu gelangen, ist
maschinelle Anfertigung erforderlich. Man wiegt 400g Cement und 1200g trockenen Normalsand
ab, mischt beides in einer Schüssel gut durch einander, bringt 160cc = 160g Wasser
hinzu und arbeitet den Mörtel 5 Minuten lang tüchtig durch. Von diesem Mörtel füllt
man 860g in die mit Füllkasten versehene und auf
die Unterlagsplatte aufgeschraubte Würfelform. Man setzt den eisernen Kern in die
Form ein und gibt auf denselben mittels des Böhme'schen
Schlagapparates mit dem Hammer von 2k 150 Schläge.
Nach Entfernung des Füllkastens und des Kernes wird der Probekörper abgestrichen und
geglättet, mit der Form von der Unterlagsplatte abgezogen und im Uebrigen behandelt
wie unter a.
Anfertigung der Proben aus reinem
Cement: Man ölt die Formen auf der Innenseite etwas ein und setzt dieselben
auf eine Metall- oder Glasplatte (ohne Flieſspapier unterzulegen). Man wiegt nun
1000g Cement ab, bringt 200g = 200cc Wasser
hinzu und arbeitet die Masse (am besten mit einem Stempel) 5 Minuten lang durch,
füllt die Formen stark gewölbt voll und verfährt wie unter a. Die Formen kann man
jedoch erst dann ablösen, wenn der Cement genügend erhärtet ist.
Da beim Einschlagen des reinen Cementes Probekörper von gleicher
Consistenz erzielt werden sollen, so ist bei sehr feinem oder bei rasch bindendem
Cement der Wasserzusatz entsprechend zu erhöhen. Der angewendete Wasserzusatz ist
bei Nennung der Festigkeitszahlen stets anzugeben.
Behandlung der Proben bei der
Prüfung: Alle Proben werden sofort nach der Entnahme aus dem Wasser
geprüft. Da die Zerreiſsungsdauer von Einfluſs auf das Ergebniſs ist, so soll bei
der Prüfung auf Zug die Zunahme der Belastung während des Zerreiſsens 100g in der Secunde betragen. Das Mittel aus den 4
besten Zugproben soll als die maſsgebende Zugfestigkeit gelten.
Bei der Prüfung der Druckproben soll, um einheitliche Ergebnisse
zu wahren, der Druck stets auf 2 Seitenflächen der Würfel ausgeübt werden, nicht
aber auf die Bodenfläche und die bearbeitete obere Fläche. Das Mittel aus den 4
besten Proben soll als die maſsgebende Druckfestigkeit gelten.