Titel: | Sicherheits-Radreifen für Eisenbahn-Fahrzeuge; von Ed. Pohl in Nippes bei Köln. |
Fundstelle: | Band 236, Jahrgang 1880, S. 24 |
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Sicherheits-Radreifen für Eisenbahn-Fahrzeuge;
von Ed. Pohl in
Nippes bei Köln.
Mit Abbildungen auf Tafel 5.
Pohl's Sicherheits-Radreifen für Eisenbahnfahrzeuge.
Die verschiedenen Befestigungen für Radreifen, welche in letzter Zeit angegeben
wurden, haben den Zweck, bei einem etwa eintretenden Bruch oder bei dem Losewerden
des Radreifens denselben so zu halten, daſs das Fahrzeug bis zum Eintreffen an
seinem Bestimmungsort ohne Bedenken im Zuge bleiben kann. Die bisher allgemein
angenommene Befestigungsart entspricht dieser Anforderung nicht im Geringsten. Die
Schrauben sind in den meisten Fällen nicht im Stande, einen gesprungenen Radreifen
zu halten. Es ist daher nothwendig, der Frage näher zu treten, welche Construction
an Stelle der bisher üblichen Befestigung gesetzt werden soll. Unbedingt wird jene
den Vorzug erhalten, welche gleichzeitig volle Sicherheit bei Lang- und Querrissen
bietet und welche sowohl für Locomotiv- und Tenderräder, als auch für Wagenräder
Anwendung finden kann. Die meisten Radreifen-Befestigungen gewähren nur Sicherheit
bei Querbrüchen. Man täuscht sich häufig durch den falschen Trost: „Langrisse
kommen nur selten vor“. Viele der neuen Befestigungsmethoden sind nur für
Wagenräder geeignet, während ihre Anwendung an Locomotiv- und Tenderrädern ein
Schmälerdrehen des Unterreifens (Felgenkranzes), also eine nicht angängige
Verschwächung desselben bedingen würde.
Abgesehen von denjenigen Fällen, wo fehlerhafte Behandlung beim Aufziehen der Radreifen Brüche
herbeiführen, werden dieselben meistens durch starke Kälte veranlaſst. Wenn nun
Stahl, seiner sonstigen vorzüglichen Eigenschaften wegen, das beste Material zur
Radreifen-Fabrikation bleibt, so lieſsen sich doch die gefährlichen Folgen des
Springens vollständig beseitigen, wenn der Radreifen inwendig mit einem Ring aus
zähem Material besetzt würde, welcher mit ersterem so zu verbinden wäre, daſs bei
etwaigen Brüchen die Stücke gezwungen würden, an ihrem Platze zu bleiben.
Eine dahin gehende Anordnung (* D. R. P. Anmeldung Nr. 42056 vom
12. Januar 1880) ist in Fig. 4 Taf.
5 dargestellt und als Grundform der folgenden zu betrachten. Dieselbe bietet gegen
das Abfliegen von Stücken sowohl bei Querrissen, als auch bei Langrissen vollkommene
Sicherheit. Die Herstellung geschieht in folgender Weise: Der Stahlreifen hat an der
Innenseite einen schwalbenschwanzförmigen Ansatz; ein Ring aus zähem Material
(Fluſs- oder Schweiſseisen), der etwa den in Fig. 5
dargestellten Querschnitt hat, wird rothwarm in die Reifen gebracht, worauf die
Enden a und b derart um
gewalzt werden, daſs sie den Schwalbenschwanz auf dem ganzen innern Umfang des
Radreifens fest anliegend umschlieſsen.
Eine vereinfachte Form zeigt Fig. 6. Der
Radreifen hat hierbei eine schwalbenschwanzförmige Vertiefung, in welche ein Ring
von dem in Fig. 7
angegebenen Querschnitt eingewalzt wird. Um diesen Ring in den Radreifen einführen
zu können, gibt man demselben eine herzförmige Form. Fig. 8 und
Fig. 9 zeigen empfehlenswerthe Befestigungen der nach soeben
beschriebener Art hergestellten Radreifen.
Der Sicherheits-Radreifen wird beim Aufziehen genau in der bisherigen Weise
behandelt; die Bahnverwaltungen brauchen an ihren bestehenden Einrichtungen nichts
zu ändern, sie bedürfen keiner kostspieligen Neuerungen in den Werkstätten und
brauchen nicht die Hilfe von Specialwerkstätten in Anspruch zu nehmen, indem die
Reifen mit eingewalztem Ring von der Hütte fertig bezogen werden können.