Titel: Sicherheits-Radreifen für Eisenbahn-Fahrzeuge; von Ed. Pohl in Nippes bei Köln.
Fundstelle: Band 236, Jahrgang 1880, S. 24
Download: XML
Sicherheits-Radreifen für Eisenbahn-Fahrzeuge; von Ed. Pohl in Nippes bei Köln. Mit Abbildungen auf Tafel 5. Pohl's Sicherheits-Radreifen für Eisenbahnfahrzeuge. Die verschiedenen Befestigungen für Radreifen, welche in letzter Zeit angegeben wurden, haben den Zweck, bei einem etwa eintretenden Bruch oder bei dem Losewerden des Radreifens denselben so zu halten, daſs das Fahrzeug bis zum Eintreffen an seinem Bestimmungsort ohne Bedenken im Zuge bleiben kann. Die bisher allgemein angenommene Befestigungsart entspricht dieser Anforderung nicht im Geringsten. Die Schrauben sind in den meisten Fällen nicht im Stande, einen gesprungenen Radreifen zu halten. Es ist daher nothwendig, der Frage näher zu treten, welche Construction an Stelle der bisher üblichen Befestigung gesetzt werden soll. Unbedingt wird jene den Vorzug erhalten, welche gleichzeitig volle Sicherheit bei Lang- und Querrissen bietet und welche sowohl für Locomotiv- und Tenderräder, als auch für Wagenräder Anwendung finden kann. Die meisten Radreifen-Befestigungen gewähren nur Sicherheit bei Querbrüchen. Man täuscht sich häufig durch den falschen Trost: „Langrisse kommen nur selten vor“. Viele der neuen Befestigungsmethoden sind nur für Wagenräder geeignet, während ihre Anwendung an Locomotiv- und Tenderrädern ein Schmälerdrehen des Unterreifens (Felgenkranzes), also eine nicht angängige Verschwächung desselben bedingen würde. Abgesehen von denjenigen Fällen, wo fehlerhafte Behandlung beim Aufziehen der Radreifen Brüche herbeiführen, werden dieselben meistens durch starke Kälte veranlaſst. Wenn nun Stahl, seiner sonstigen vorzüglichen Eigenschaften wegen, das beste Material zur Radreifen-Fabrikation bleibt, so lieſsen sich doch die gefährlichen Folgen des Springens vollständig beseitigen, wenn der Radreifen inwendig mit einem Ring aus zähem Material besetzt würde, welcher mit ersterem so zu verbinden wäre, daſs bei etwaigen Brüchen die Stücke gezwungen würden, an ihrem Platze zu bleiben. Eine dahin gehende Anordnung (* D. R. P. Anmeldung Nr. 42056 vom 12. Januar 1880) ist in Fig. 4 Taf. 5 dargestellt und als Grundform der folgenden zu betrachten. Dieselbe bietet gegen das Abfliegen von Stücken sowohl bei Querrissen, als auch bei Langrissen vollkommene Sicherheit. Die Herstellung geschieht in folgender Weise: Der Stahlreifen hat an der Innenseite einen schwalbenschwanzförmigen Ansatz; ein Ring aus zähem Material (Fluſs- oder Schweiſseisen), der etwa den in Fig. 5 dargestellten Querschnitt hat, wird rothwarm in die Reifen gebracht, worauf die Enden a und b derart um gewalzt werden, daſs sie den Schwalbenschwanz auf dem ganzen innern Umfang des Radreifens fest anliegend umschlieſsen. Eine vereinfachte Form zeigt Fig. 6. Der Radreifen hat hierbei eine schwalbenschwanzförmige Vertiefung, in welche ein Ring von dem in Fig. 7 angegebenen Querschnitt eingewalzt wird. Um diesen Ring in den Radreifen einführen zu können, gibt man demselben eine herzförmige Form. Fig. 8 und Fig. 9 zeigen empfehlenswerthe Befestigungen der nach soeben beschriebener Art hergestellten Radreifen. Der Sicherheits-Radreifen wird beim Aufziehen genau in der bisherigen Weise behandelt; die Bahnverwaltungen brauchen an ihren bestehenden Einrichtungen nichts zu ändern, sie bedürfen keiner kostspieligen Neuerungen in den Werkstätten und brauchen nicht die Hilfe von Specialwerkstätten in Anspruch zu nehmen, indem die Reifen mit eingewalztem Ring von der Hütte fertig bezogen werden können.

Tafeln

Tafel Tafel 5
Tafel 5