Titel: | Verbesserter Nagelhammer. |
Fundstelle: | Band 228, Jahrgang 1878, S. 18 |
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Verbesserter Nagelhammer.
Mit Abbildungen auf Tafel
2.
[Verbesserter Nagelhammer.]
Zum Fassen der Nägel vor dem Einschlagen derselben in das zu befestigende Holzstück
ist der in Fig.
3 bis 5 Taf. 2 nach der Polytechnic
Review, 1877 Bd. 4 S. 182 dargestellte Hammer, Albert Knight's Patent, mit einer Vorrichtung versehen,
welche, eigens angefertigt, nach Belieben angeschraubt oder entfernt werden kann.
A ist ein gewöhnlicher Hammer, welcher an dem
Stiele B sitzt und seitlich bei d, d mit Gewindlöchern versehen ist. Eine Platte C, welche bei a conisch geschlitzt und bei
b zu beiden Seiten des Schlitzes a abgeschrägt ist, wird durch zwei Schrauben d, d seitlich an dem Hammer A befestigt und bildet damit die Vorrichtung zum Fassen des Nagels. Die
Abschrägungen bei b haben den Zweck, das Fassen
verschieden hoher Nagelköpfe zu gestatten; die Conicität des Schlitzes a ist erforderlich, um stärkere oder schwächere Nägel
einbringen zu können. Wird nun der Nagelkopf in die Höhlung b zwischen der Platte C und dem Hammer A eingesteckt, so ist der Nagel hinreichend gehalten,
um durch einen Seitenschlag mit dem Hammer so weit in das Holz eingetrieben werden
zu können, daſs er fest sitzt. Ist dies vollführt, so wird der Hammer zurückgezogen
und gewendet, um mit der Bahn selbst den Nagel vollends einzuschlagen.