Titel: | Zur Warnung für Besitzer von Ventilatoren. |
Fundstelle: | Band 219, Jahrgang 1876, S. 272 |
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Zur Warnung für Besitzer von
Ventilatoren.
Mit Abbildungen.
Zur Warnung für Besitzer von Ventilatoren.
Daß Blasbälge und Ventilatoren, welche zum Betriebe von Cupolöfen oder Schmiedefeuer
etc. angelegt sind, unter gewissen Umständen explodiren können, ist wohl eine
ziemlich bekannte Sache; allein es kommen derartige Fälle doch so selten vor, daß es
wohl von Interesse sein wird, eine solche Explosion, wie sie z.B. am 13. October
1875 in der Centralwerkstätte der Main-Neckarbahn stattfand, näher beleuchtet
zu sehen.
Während der Frühstückszeit waren die sämmtlichen Windhähne der in der genannten
Werkstätte befindlichen 12 Schmiedefeuer geschlossen. Als nun beim Wiederbeginne der
Arbeit der Ventilator einige Umdrehungen gemacht hatte und die Windhähne an den
Essen geöffnet wurden, explodirte das gußeiserne Ventilatorgehäuse, sammt einem
Theil der Windleitung, mit einem dem Zerplatzen einer Hohlkugel ähnlichen Knall,
während gleichzeitig die den Ventilator umgebende Holz- und Wergverkleidung
in Flammen aufloderte. Ein nur 3m von dem
Ventilator beschäftigt gewesener Arbeiter blieb dabei unversehrt und kam mit noch 30
andern Arbeitern, welche sich in demselben Raume befanden, mit einem leichten
Schrecken davon. (Der Ventilator war ein sogen, geräuschloser von F. Schiele zu Frankfurt a. M. und seit 10 Jahren im
Betrieb.)
Fig. 1–3., Bd. 219, S. 272
Die Ursache dieser Explosion wird sich, wie folgt, erklären lassen. Wie oben gesagt,
waren wohl sämmtliche Windhähne f (Fig. I) in der Schmiede geschlossen; allein in einem
anstoßenden Raume, wohin die Windleitung führt und wo sie endigt, war eine Art
Füllofen (Generator) A, welcher zum Glühen von Radreifen
dient, aufgestellt und gerade im Brand. Die Windleitung nach diesem Ofen hin war
während der Frühstückszeit nicht abgeschlossen gewesen; hierdurch war es möglich
geworden, daß die in dem
mit einem schweren Deckel versehenen, ziemlich dicht verschlossenen Ofen sich
bildenden Gase nach rückwärts in die Windleitung strömen und sich mit der darin
befindlichen atmosphärischen Luft vermischen konnten. Als sodann der Ventilator
wieder in Bewegung kam, wurde nach dem Oeffnen der Hähne an den Schmiedessen das in
den Röhren befindliche Gemisch von Kohlenoxyd und Sauerstoff durch die noch
theilweise glühenden Kohlen in den Essen entzündet, so daß die erwähnte Explosion
erfolgen mußte.
Der erwähnte Generator A ist mit einer Düse d versehen, welche wahrscheinlich verstopft war; es
konnten daher die Gase durch sie nicht in dem Maße abziehen, als sie sich in dem
Ofen während des Stillstandes des Ventilators entwickelten.
Zur künftigen Verhütung einer derartigen Katastrophe, welche auch eine recht
gefährliche Wirkung hätte hervorbringen können, wurden auf einigen Stellen der
Windleitung Sicherheitsventile v nach den Figuren II und III
angebracht, welche in einfachen, nach dem Innern des Windrohres sich öffnenden,
möglichst großen Klappen aus dünnem, mit Filz oder Plüsch überzogenen Blech
bestehen. Das Gewicht dieser Klappen ist so regulirt, daß diese die Oeffnungen erst
dann schließen, wenn der Ventilator bereits eine Geschwindigkeit von 1000 bis 1500
Touren per Minute erlangt hat. Würden die Ventile so leicht sein, daß sie sich
alsbald nach den ersten Bewegungen des Flügelrades schließen, so wäre mit dieser
Anordnung einer Explosion nicht vorgebeugt; allein durch die bezeichnete Einrichtung
gestatten die möglichst lange offen stehenden Ventilklappen den in den Essen oder
dem Generator sich entwickelnden und durch einen etwa offen gebliebenen Hahn in die
Windleitung beförderten Gase einen leichten Ausweg.
Eine weiter ausgeführte Vorsichtsmaßregel besteht darin, daß der neue Ventilator nach
der in Holzschnitt I punktirten Stellung bei V tiefer
gesetzt wurde, damit die Gase sich nicht zunächst nach ihm hinziehen, was bei einem
Ventilator leichter stattfinden wird, welcher, wie früher der in Rede stehende,
höher als die Windleitung aufgestellt ist. (Gewerbeblatt für das Großherzogthum
Hessen, 1875 S. 372.)