Titel: Sachsenberg's Thonröhrenpresse.
Fundstelle: Band 214, Jahrgang 1874, Nr. CXIII., S. 438
Download: XML
CXIII. Sachsenberg's Thonröhrenpresse. Mit einer Abbildung auf Tab. VII. Sachsenberg's Thonröhrenpresse. Schon in Bd. CCXI S. 9 und Bd. CCXIV S. 114 war von der auf der Wiener Weltaufstellung 1873 ausgestellt gewesenen Maschine der Gebrüder Sachsenberg in Roßlau a/E. zur Fabrikation von Thonröhren mit angepreßten Muffen die Rede. Die Skizze Figur 15 veranschaulicht – nach Prof. Dr. Hartig's amtlichem Bericht über Werkzeugmaschinen etc. (Vieweg und Sohn; Braunschweig 1874) – näher die Einrichtung des Mundstückes mit dem für das Anpressen der Muffen erforderlichen Zubehör. An den in gewöhnlicher Weise mittels schmiedeiserner Stege a an der Mundstückplatte A des (bekanntlich verticalen) Preßkastens B befestigten Kern b, welcher dem inneren Durchmesser des Rohres entspricht, ist ein hölzerner, aus einzelnen Lagen verleimter Kranz c befestigt, welcher mit der gußeisernen Rosette d verschraubt ist. Ein ähnlicher Holzkranz e wird in centraler Position an c angesetzt, wenn das Pressen einer Muffe geschehen soll. Ein eingelegter schmiedeiserner Ring f, der zu leichterer Ablösung des Kranzes von dem Thon mit einem Streifen englischen Leders versehen ist, verhütet an dieser Stelle die durch die starke Reibung des Thones unvermeidliche starke Abnützung des Kranzes, dessen größter Durchmesser der lichten Weite der anzupressenden Muffe entspricht. Zwei auf der unteren Seite des Holzkranzes e eingelegte Rundeisenstäbe g gestatten ein bequemes Anfassen desselben. An der Mundstückplatte A und aus einem Stück mit derselben gegossen sitzen zwölf dünne gußeiserne Stege h, welche sich mit einer ebenfalls angegossenen schwachen gußeisernen Platte i vereinigen. Der zwischen A und i enthaltene ringförmige Raum ist vollständig mit Gyps ausgefüllt, welcher in breiartiger Consistenz eingetragen, mittels einer Schablone nach der gewünschten Form abgestrichen wird. Die Innenfläche dieses Gypskranzes entspricht der äußeren Gestalt der anzupressenden Muffe. Ein umgelegter Bandeisenring k verhindert, daß nicht der Gyps durch den Seitendruck des Thones hinausgepreßt werde. Das Verfahren bei der Fabrikation ist nun folgendes. Der Holzkranz e wird an d angesetzt der Preßtisch c' – welcher in Verticalführungen beweglich und durch Gegengewichte ausbalancirt ist, mittels Handkurbel und Räderwerk in jede beliebige Höhenlage versetzt, auch mittels einer Bandbremse festgestellt werden kann – bis zu voller Berührung heraufgeführt und in dieser Lage arretirt. Wird nun die mit Thon gehörig beschickte Presse in Thätigkeit gesetzt, so wird derselbe bald den unteren ringförmigen, der Muffe entsprechenden Hohlraum ausfüllen und bis zur Tischplatte vordringen. Die Presse wird jetzt in Stillstand versetzt, der Tisch c' ein Stück abwärts geführt, die Muffe mittels eines unter e hinbewegten Drahtes gerade geschnitten und nunmehr der Kranz e herausgenommen. Man setzt auf den Preßtisch einen runden Holzteller von solcher Dicke, daß der untere Rand der Muffe, wenn der Tisch wieder angestellt ist, frei steht und nicht gestaucht wird. Setzt man nun die Presse wieder in Gang, so wird jetzt das eigentliche Rohr erzeugt; hat dasselbe die gewünschte Länge erreicht (600 bis 750 Millim.), so hält man die Presse abermals an und schneidet mittels eines unter i hingeführten Drahtes das Rohr quer ab. Dasselbe sinkt alsdann mit dem Preßtisch langsam nieder und kann bequem abgehoben werden. Die auf dieser Maschine erzeugten Röhren sind von einer tadellosen Beschaffenheit. Die tägliche Lieferung wurde angegeben zu 590 560 450 240 210 190 150 110 70 Stück bei   80 100 160 200 240 300 400 500 600 Millim. innerem Rohrdurchmesser in gebranntem Zustande. Zur Bedienung der Presse gehören drei Mann, von denen einer die Speisung der Presse, die beiden anderen die Handhabung des Preßtisches besorgen. Der Arbeitsverbrauch wird zu 4 bis 6 Pferdestärken angegeben. Der Preis der gesammten Anlage (einschließlich Knetmaschine und Aufzug) stellt sich auf circa 4800 Mark.

Tafeln

Tafel Tab. VII
Tab. VII