Titel: | Verfahren der Schwefelung verdächtigen Hopfen chemisch zu prüfen. |
Fundstelle: | Band 73, Jahrgang 1839, Nr. XIII., S. 56 |
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XIII.
Verfahren der Schwefelung verdaͤchtigen
Hopfen chemisch zu pruͤfen.8)
Untersuchung des geschwefelten Hopfens.
Altert der Hopfen, während er – zumal am nicht trokenen Orte – mit der
atmosphärischen Luft in Berührung bleibt, so bräunen sich sowohl seine Dollen
(Fruchtzapfen) als auch seine Staubkörnchen, genannt Lupulin. Betrachtet man leztere von Zeit zu Zeit unter dem
Vergrößerungsglase, so gewahrt man deutlich, wie diese unten an den inneren Seiten
der Dollenblättchen oder Schuppen (Bracteen) zusammengedrängt sizenden, kugligen,
gelben, würzigduftreiche und aromatischbittere Flüssigkeit enthaltenden, am ganzen
Hopfen für die Bierbrauerei wichtigsten organischen Aussonderungserzeugnisse
allmählich ihre schwefelgelbe oder hellgoldgelbe Farbe mit einer mehr
dunkelgoldgelben, dann gelbrothen und endlich braunen Farbe vertauschen. Der Grund
dieser Bräunung ist zu suchen in der mit dem Alter eingetretenen und
fortgeschrittenen Moderung, die braun gewordenen Theilchen selbst aber lassen sich
durch chemische Verbindung mit schwefliger Säure wiederum gelben, und betrügerische
Gewinnsucht benuzt dieses Verhalten, indem sie alten Hopfen schwefelt, zur
Scheinverjüngung desselben. Beim Schwefeln bildet sich nämlich aus dem erhizten
Schwefel und dem von ihm eingesogenen Sauerstoffe der atmosphärischen Luft schweflige Säure, die, in Form des sogenannten
Schwefeldampfes, den Hopfen durchdringend, von demselben angezogen und verschlukt
wird. Indessen ist die Verbindung zwischen den braunen Hopfentheilen und der
schwefligen Säure nicht sehr innig, und leicht ist es, sie wieder aufzuheben, z.B.
wenn es darauf ankommt zu beweisen, daß der Hopfen durch Zutritt dieser Säure
gegelbt worden; in welchem Falle man sich derselben bemächtigen muß, um sie,
getrennt vom Hopfenbraun, in den Versuch nehmen und an ihren Eigenschaften
zweifellos kenntlich machen zu können. Besteht der zu prüfende Hopfen nur aus geschwefelten, so reicht gelinde Erhizung
desselben hin, die schweflige Säure durch den Geruch verrathen zu machen, denn sie riecht wie
brennender Schwefel; ist aber nur ein Theil des vorliegenden Hopfens geschwefelt,
der übrige größere, mit ersterem gemengte Theil hingegen jung und ungeschwefelt, so
ist diese Probe und so ist ebenso auch das Besichtigen des Lupulin durch die Loupe
unzureichend, denn der Duft des jungen Hopfens verhüllt dann jenen des
geschwefelten, und das geschwefelte, braun gewesene Lupulin erscheint höchstens
rothgelb, selten gelbroth; mithin wenig verschieben von der Farbe des jungen
Lupulin. Kenntlich wird jedoch auch in diesem Falle das Geschwefeltseyn wenigstens
eines Theiles des Hopfens, wenn man ihn prüft, wie folgt:
Man füllt ein etwa 24 Loth Wasser fassendes leeres, trokenes und reines Arzneiglas
bis zu 5/6 seines Inhaltes mit dem zu prüfenden Hopfen, hängt einen schmalen
Streifen gerötheten Rosenpapiers
9) oder, wenn dieses nicht zur Hand seyn sollte, blauen Lakmuspapiers in den
Hals des Glases, und verschließt die Mündung desselben leicht mit einem Korkstöpsel,
der zugleich den Papierstreifen befestigt. Lezterer darf den Hopfen nicht berühren,
sondern nur bis auf 1/2 Zoll vom Hopfen in das Glas hineinreichen. Also vorgerichtet
stellt man das Glas an einen heißen Ort (oder in heißes Wasser) jedoch sorgend, daß
die Hize den Kochpunkt des Wassers nie überbiete, sondern sich demselben nur nähere.
Enthielt der Hopfen schweflige Säure, so bleicht das Rosenpapier binnen Kurzem,
spätestens binnen einer halben Stunde, d.h. in einer Zeit, welche hinreicht, den
Hopfen nahe siedheiß zu machen, vollkommen. Dunst von jungem Hopfen wirkt nichts
dergleichen.
Genauer bestimmt man z.B. behufs gerichtlicher Untersuchungen die Anwesenheit der
schwefligen Säure im Hopfen durch folgende Versuche: Man erhizt 4 Loth des
verdächtigen Hopfens in einem, im Wasserbade 5/4 Stunden hindurch nahe siedheiß zu
erhaltenden passenden, nicht zu weiten, von dem Hopsen noch gefüllten Glaskolben,
auf den man einen gläsernen Helm luftdicht gefügt hatte, und nachdem man den
Schnabel dieses Helmes, ihn durch einen durchlöcherten Kork stekend, mit diesem
Korke in ein 4 Loth kaltes destillirtes Wasser enthaltendes Arzneigläschen so
geleitet hatte, daß die
Mündung des Schnabels möglichst tief unter dem Wasser und der Kork im Halse des
Glases weilt. Man verfährt ebenso mit einer zweiten Portion desselben Hopfens,
bringt aber in das Vorlegegläschen statt des destillirten Wassers eine Mischung von
1/2 Quentchen sogenanntem Königswasser (auch Salpetersalzsäure genannt) und 4 Loth
destillirtem Wasser, oder statt dieser Mischung 4 Loth destillirten, mit Chlorgas
geschwängerten Wassers. Endlich, wenn man will, kann man auch noch eine dritte
Portion Hopfen in gleicher Weise behandeln, den Hopfendunst aber in eine Lösung von
1 Gewichtstheil Borax in 12 Theilen destillirten Wassers
(also 1 1/3 Quentchen Borax in 4 Loth destillirten Wassers) leiten. Bei allen diesen
Einleitungen des Hopfendunstes in kalte wässerige Flüssigkeiten trägt man Sorge, daß
mittelst kalter, nasser Umschläge das Vorlegegläschen stets kalt bleibt, und
unterwirft man deren Inhalt nicht sogleich nach beendeter Dunsteinleitung den
weiteren Gegenwirkungsversuchen, so verschließt man das von dem Helmschnabel
entfernte Gläschen sogleich nach der Entfernung luftdicht, und stellt es einstweilen
an einen kühlen schattigen Ort ruhig hin. Folgende Gegenwirkungen weisen nun
unfehlbar, und wenn auch nur ein Minimum von schwefliger Säure aus dem Hopfen durch
Erhizen10) entwikelt worden, dieselbe als wirklich zugegen nach.
A. Verhalten des mit Hopfendunst
geschwängerten destillirten Wassers.
Enthält dieses Wasser schweflige Säure, so bleicht es
rothes Rosenpapier, blaues Lakmuspapier, und mit Jodlösung gebläutes, stärkehaltiges
Drukpapier oder dergleichen Kattunstreifen, deßgleichen die braune Lösung des Jod in
Wasser, riecht schweflig, bräunt Goldauflösung, trübt Barytwasser, und Zusaz von
einigen Tropfen Salpetersäure hellt diese Trübung zwar augenbliklich auf, stellt sie
aber sogleich wieder und bleibend her, verhält sich eben so zur wässerigen Lösung
des (am besten basisch-) essigsauren Bleioxyds und bräunt diese durchaus
nicht. War der Hopfen frei von schwefliger Säure, so kann möglicher Weise schwache
Bräune oder gelblichbräunliche Trübung des basisch-essigsauren Bleioxyds
erfolgen, weil Wasserstoff- oder kohlenwasserstoffhaltiger Schwefel dem
Hopfendunste beigemischt
zu seyn vermag11) , ist aber schweflige Säure mit im Spiele, so bleibt dergleichen Färbung der
Bleiauflösung jedenfalls aus.
B. Verhalten des mit Hopfendunst
geschwängerten destillirten Wassers, falls dasselbe Chlor oder Königswasser
beigemischt enthalten hatte.
Die wässerige Lösung des salzsauren Baryts wird davon getrübt, ebenso jene des
essigsauren Bleioxyds, ohne daß Salpetersäure die Trübung zum Verschwinden bringt.
War nämlich schweflige Säure dem Dunste beigemischt gewesen, so wandelt sich diese
in der chlorhaltigen Flüssigkeit sofort in Schwefelsäure um; sollte keine schweflige
Säure, sondern Schwefelwasserstoff den Dunst begleitet haben, so bildet sie keine
Schwefelsäure, sondern Salzsäure, wohl aber scheidet sich dann in der Flüssigkeit
weißlich trübender Schwefel ab.
C. Die Boraxlösung verschlukt leicht und vollständig ihr
dargebotene gasförmige oder dampfförmige schweflige Säure (hingegen keine
Kohlensäure), und entläßt dieselbe sogleich wieder, wenn ihr eine stärkere Säure
beigegeben wird. Versezt man daher die mit Hopfendunst beladene Boraxlösung mit
einigen Tropfen rectificirter, geruch- und farbloser Schwefelsäure, bis ein
kleiner Streifen Lakmuspapier, den man hineinlaufen läßt, geröthet wird, und erhizt
dann das Gläschen durch heißes Wasser, in das man es einige Minuten lang stellt, so
entwikelt sich riechbar und auf rothes Rosenpapier, Lakmuspapier etc. bleichend, auf
mit Goldauflösung gegelbtes Papier bräunend wirkende schweflige Säure sogleich, so
ferne sich auch nur Spuren derselben in der Boraxlösung befunden hatten. –
Man kann auch Hopfen (z.B. 2–3 Quentchen) mit kalter Boraxlösung (mit
10–12 Loth derselben) 24 Stunden lang im verschlossenen Glase kalt weichen
lassen, und den in kürzester Zeit klar abgegossenen Aufguß dann in einem anderen
reinen Glase mit Schwefelsäure versezen und erwärmen, und wird auf diesem kürzesten
Wege sofort die schweflige Säure nachweisen können, falls der Hopfen dergleichen
enthalten hatte.12)