Titel: | Verbesserung im Baue der Kummte für Pferde und für andere Zugthiere, auch in der Art, dieselben anzumessen, worauf Daniel Freeman, Sattler zu Wakefield, Yorkshire, sich am 14. Jul. 1826 ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 29, Jahrgang 1828, Nr. LXXVI., S. 270 |
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LXXVI.
Verbesserung im Baue der Kummte fuͤr
Pferde und fuͤr andere Zugthiere, auch in der Art, dieselben anzumessen, worauf
Daniel Freeman, Sattler
zu Wakefield, Yorkshire, sich am 14. Jul. 1826
ein Patent ertheilen ließ.
Aus dem London Journal of Arts. N. 1. II. Series. S.
30.
Freeman's Verbesserung im Baue der Kummte fuͤr Pferde
etc.
Der Zwek des Patenttraͤgers ist, die Kummte leicht, und
doch gehoͤrig festzumachen.
Er verfertigt daher ein, nach dem Halse des Thieres abgemessenes, eisernes Gestell,
welches mit Fischbein, spanisch Rohr, oder mit irgend einem leichten elastischen Material bekleidet,
dann ausgestopft, und mit einem leichten Wollenzeuge (blanketing) bedekt wird, der weicher und elastischer und
zwekmaͤßiger ist, als alles, was man bisher hierzu gebraucht hat. An den
Seiten des eisernen Gestelles laufen Platten oder Metallstuͤke so herab, daß
sie vorn um das Kummt laufen, und an diesen Platten koͤnnen Ringe oder
Stiefel angebracht werden, die die Hamen ersparen. Der obere Theil des Kummtes
oͤffnet sich vorne am Halsstuͤke desselben mittelst eines Gewindes,
daß innenwendig an dem Gestelle selbst angebracht ist, so daß man das Kummt dem
Thiere anlegen und abnehmen kann, ohne es nach der gewoͤhnlichen,
einfaͤltigen und verderblichen Weise dem Thiere uͤber den Kopf werfen
oder uͤber demselben herabreißen zu muͤssen, so oft das Pferd
angeschuͤrt wird.84)
Um dem Pferde sein Kummt genau anzumessen, bedient der Patentraͤger sich eines
elliptischen Gestelles voll Loͤcher, das dem. Pferde um den Hals gelegt wird.
In diesem Gestelle sind viele Loͤcher, durch welche Zapfen laufen, die in
denselben leicht vorwaͤrts geschoben und zuruͤk gezogen werden
koͤnnen, so daß sie leicht so gestellt werden koͤnnen, daß sie das
Pferd uͤberall am Halse und an den Schultern beruͤhren, woraus sich
dann mit der groͤßten Genauigkeit das Maß des Kummtes fuͤr das Pferd
ergibt, und dieses gezeichnet und dem Sattler zugeschikt werden kann.
Der Patenttraͤger, der keine Zeichnung gab, nimmt das Gestell, das Gewinde,
durch welches das Kummt sich oͤffnet, die Ringe oder Stiefel statt der Hamen
und der Ausfuͤtterung mit Blanketing als sein
Patentrecht in Anspruch.
Alles dieß ließ aber ein Herr Musselwhite schon
fruͤher (im Jul. 1825) gleichfalls patentisiren, wie man im London Journal of Arts, B. X. S. 251 (Polytechn. Journal
V. XXII. S. 174.) ersehen kann, und das
Patentbureau zu London hat hiermit einen neuen Beweis seiner Aufmerksamkeit und
Gerechtigkeit geliefert.