Titel: Verbesserung an den Federn zum Schließen der Thüre und Thore, worauf Joh. Collinge, Mechaniker, Lambeth, Surrey, sich am 15. März 1826 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 24, Jahrgang 1827, Nr. CXI., S. 495
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CXI. Verbesserung an den Federn zum Schließen der Thuͤre und Thore, worauf Joh. Collinge, Mechaniker, Lambeth, Surrey, sich am 15. Maͤrz 1826 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem London Journal of Arts. N. 76. S. 360. Mit einer Abbildung auf Tab. IX. Collinge's, Verbesserung an den Federn zum Schließen der Thuͤre. Diese Federn dienen fuͤr Thuͤren, die sich auf Doppel-Angeln schwingen, einwaͤrts und auswaͤrts. Der Zwek derselben ist, das Thor, nachdem es geoͤffnet wurde, wieder zuruͤk auf die Schwelle zu bringen. Fig. 16. zeigt diese Vorrichtung, und stellt die Buͤchse im Grundrisse mit abgenommenem Dekel dar. a, a, sind die Schenkel der beiden Federn, die aus duͤnnen Stahlplatten bestehen, wie Kutschenfedern, und zangenfoͤrmig gebogen sind. Sie werden auf irgend eine schikliche Weise in ihrer Lage befestigt: ein Schenkel derselben druͤkt gegen die Wand der Buͤchse, der andere gegen die Einschnitte in dem Stuͤke, b, an welchem die Thuͤre, wie die punctirte Linie zeigt, befestigt ist. Dieses Stuͤk, b, dreht sich auf einem kugelfoͤrmigen Zapfen, der in einem halbkugelfoͤrmigen Becher unter der Buͤchse laͤuft: eine Vorrichtung, die derselbe Patent-Traͤger sich auf seine Thuͤrangel geben ließ. (Polyt. Journ. B. XVI. S. 510). Wenn die an das Stuͤk, b, gehoͤrig befestigte Thuͤre in der Richtung der punctirten Linie, d, geoͤffnet wird, so dreht sie das Stuͤk, b, herum, und die Federn werden in die durch die punctirten Linien angedeutete Lage gebracht. Laͤßt man nun die Thuͤre aus, so treibt die Spannung der Feder auf der einen Seite das Stuͤk, b, in seine Lage zuruͤk, und die Thuͤre kommt wieder in ihre vorige Stellung, b. Die Federn koͤnnen auch so abgeaͤndert werden, daß man zwei Bogenfedern nimmt, und mittelst eines Drehestiftes an ihren Enden verbindet; sogenannte Grillen-Federn daraus macht. Man laͤßt ein aͤhnliches Stuͤk, wie b, die Thuͤre fuͤhren, und die Feder darauf wirken; dieses Stuͤk muß aber, in diesem Falle, vierekig seyn.

Tafeln

Tafel Tab. IX
Tab. IX