Titel: | Verbesserte Methode Salz zu sieden, worauf Wilh. Ainsworth Jump, Salz-Eigenthümer zu Middlewich, Chestershire, und Wilh. Court, zu Manor-Hall, Chestershire, Esqu., sich am 15. Jun. 1824 ein Patent ertheilen ließen. |
Fundstelle: | Band 18, Jahrgang 1825, Nr. XXXIV., S. 172 |
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XXXIV.
Verbesserte Methode Salz zu sieden,52) worauf Wilh. Ainsworth
Jump, Salz-Eigenthuͤmer zu Middlewich, Chestershire, und Wilh. Court, zu Manor-Hall,
Chestershire, Esqu., sich am 15. Jun. 1824 ein
Patent ertheilen ließen.
Aus dem London Journal of Arts. Jun. 1825. S.
354.
Mit Abbildungen auf Tab.
IV.
Jump's, verbesserte Methode Salz zu sieden.
Die hier vorgeschlagene Verbesserung besteht darin, die Salz-Sohle vorlaͤufig
in einer Roͤhre zu hizen, ehe man sie auf die Abrauch-Pfanne gelangen
laͤßt. Der Bau der Pfanne ist der (in England) gewoͤhnliche.
Die Pfanne, a, Fig. 6. ist ein seichtes
Gefaͤß mit ziemlich großer Oberflaͤche, welches von quer unten
durchlaufenden Ziegelmauern getragen wird. bbbb,
sind die Ofenthuͤrchen zu den Oefen, durch welche diese Pfanne geheizt wird,
und die mit den gewoͤhnlichen Aschengruben versehen sind. cc, ist die Roͤhre, welche von einem
hoͤher oben gelegenen Sohlen-Behaͤlter die Sohle herableitet, durch
die verschiedenen Oefen durchlaͤuft; und dann erst die Pfanne mit Sohle
versieht. Bei d, ist ein Sperrhahn, durch welchen die
Sohle in der Roͤhre abgesperrt, und in den Oefen vorerst in den Sud gebracht
wird, ehe sie in die Pfanne tritt, wodurch die Verduͤnstung des Wassers
ungemein erleichtert wird.
Wenn der Hahn, d, geoͤffnet wird, treibt der Druk
der von oben herab kommenden Sohlen-Saͤule die in der Roͤhre siedende
Sohle in die Pfanne bei der gekruͤmmten Oeffnung der Roͤhre heraus,
und haͤlt folglich die weitere Verduͤnstung der in der Pfanne bereits
befindlichen Sohle nicht auf. Das verduͤnstete Salz wird auf die
gewoͤhnliche Weise aus der Pfanne geschafft, und der
Verduͤnstungs-Proceß auf obige Weise fortgesezt.
Die Patent-Traͤger nehmen bloß die durch die Oefen laufende Roͤhre, cc, als ihr Recht in Anspruch.53)
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