Titel: | [Kleinere Mittheilungen.] |
Fundstelle: | Band 303, Jahrgang 1897, Miszellen, S. 216 |
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[Kleinere Mittheilungen.]
Kleinere Mittheilungen.
Trassprüfung.
Die Deutsche Bauzeitung bringt in ihrer Nummer vom 6.
Februar l. J. nachstehende bemerkenswerthe Mittheilung:
Aus der unter dem Titel „Trassprüfung“ in den Mittheilungen aus den königl. technischen Versuchsanstalten, Heft 4 Jahrg.
1896, veröffentlichten Arbeit des Vorstehers der Abtheilung für Baumaterialprüfung
an der königl. mech.-technischen Versuchsanstalt, Gary,
geht mit Deutlichkeit hervor, dass der Prüfung des unter dem Namen „Trass“
oder „Trassmehl“ bekannten Mörtelmaterials bisher zu wenig Aufmerksamkeit
geschenkt worden ist.
Von den wenn auch nicht allgemein, so doch von vielen Baubehörden anerkannten
Vorschriften für die Prüfung von Trass sind nur die in den Beschlüssen der
internationalen Conferenzen zu München, Dresden, Berlin und Wien enthaltenen
Bestimmungen für die Prüfung der Mahlfeinheit, sowie die Ermittelung des
Glühverlustes und der Abbindeverhältnisse von Puzzolanen (Trass) von maassgebender
Bedeutung gewesen und nebst den von den Trassfabrikanten festgesetzten
GrenzwerthenGuter Trass soll
mindestens 7 Proc. Hydratwasser enthalten und die Mischung aus 1 Gew.-Th.
Trass, 1 Gew.-Th. Kalkhydratpulver, 1 Gew.-Th. Wasser nach 3 Tagen eine gute
Erhärtung zeigen. Hierbei wird die Belastung ermittelt, mit welcher die
Nadel 5 mm tief in den Mörtel eindringt. für den Gehalt von
Hydratwasser (Glühverlust) und die Belastungen mit der Vicat'schen (Normal-)Nadel häufig den Lieferungsbedingungen für Trass zu
Grunde gelegt worden.
Anlass zu der genannten Arbeit gab Gary zunächst die
Absicht, eine Untersuchung des Trasses nach bestimmten Vorschriften in die Wege zu
leiten und insbesondere das Verfahren zur Ermittelung des Glühverlustes festzulegen,
welches nach den bisher gemachten Erfahrungen ein gutes Urtheil über die Qualität
der in den Handel kommenden Trasse ermöglicht.
Auf Grund der Gary'schen Versuche, deren. Ergebnisse
zweifellos darthun, dass das Hydratwasser aus Trass nicht, wie bisher angenommen
wurde, erst bei 100 bis 110° C., sondern theilweise schon bei niedrigerer Temperatur
ausgetrieben wird, hat die Versuchsanstalt mit den namhaftesten Trassproducenten ein
Prüfungsverfahren zur Bestimmung des Trocken- und Glühverlustes, d.h. des Gehaltes
an hygroskopischem und Hydratwasser vereinbart, „welches sich für die
Versuchsausführung im Baubureau eignet, keine allzu grossen Anforderungen an
Zeit und Apparate stellt und doch genau genug ist, um ein schnelles Urtheil über
die Qualität des angelieferten Trasses, soweit seine Herstellung aus guten oder
schlechten Steinen in Frage kommt, zu fällen und grobe Irrthümer
auszuschliessen“.
Dieses Verfahren sei im Interesse der Baubehörden und der Baupraxis überhaupt
nachstehend beschrieben:
Verfahren der Untersuchung von Trass auf Trocken- und
Glühverlust.
Vorbemerkung: Als guter Trass ist derjenige anzusehen, welcher aus hydraulischen
Tuffsteinen gemahlen wird. Ueber die Güte eines Trasses ergeben die Prüfungen auf
Zug- und Druckfestigkeit in der Regel den besten Aufschluss.
Ein kurzes Prüfungsverfahren, welches in den meisten Fällen Anhalt dafür gibt, ob
Trass aus guten hydraulischen Tuffsteinen hergestellt wurde, ist die Untersuchung
auf Glühverlust. Guter Trass soll mindestens 7 Proc. Glühverlust (Hydratwasser,
chemisch gebundenes Wasser) ergeben.
a) Vorbereitung der Proben. Von dem zu untersuchenden
Trass wird eine Durchschnittsprobe von etwa 20 g entnommen und in einer Reibschale
so weit zerkleinert, dass alles durch ein Sieb von 5000
Maschen auf 1 qc geht.
Wird der zu untersuchende Trass aus angelieferten ungemahlenen Tuffsteinen
hergestellt, so ist darauf zu achten, dass die aus den letzteren entnommene Probe
eine möglichst richtige Durchschnittsprobe der Lieferung darstellt und dass die
entnommenen Steine genügend durch einander gemischt werden.
b) Ermittelung des Trockenverlustes. Um die Menge des
hygroskopischen (mechanisch festgehaltenen) Wassers zu bestimmen, werden von der
nach der Vorschrift unter a) vorbereiteten Trassmenge 10 g in ein Wiegegläschen mit
eingeschliffenem Stopfen und einer Bodenfläche von mindestens 4 cm Durchmesser
gefüllt. Das Gläschen wird offen mit geneigt auf die Oeffnung gelegtem Stopfen in
einen Trockenschrank mit Wasserumspülung gebracht und während 3 Stunden gleichmässig
auf annähernd 98° C.Es ist zu beachten,
dass die Flamme nicht unter dem Boden des Schrankes hervorschlägt und die
Thür erhitzt, wodurch der Trockenraum stärker erhitzt wird, als es das
kochende Wasser bedingt. Es ist ferner darauf zu achten, dass sich keine
Wasserdämpfe in dem Inneren des Schrankes niederschlagen können.
erhitzt. Alsdann wird das Gefäss mit dem warmen Stopfen verschlossen,
herausgenommen und zum Abkühlen in einen Exsiccator gebracht. Die dann festgestellte
Gewichtsabnahme wird als der Gehalt des Trasses an hygroskopischem Wasser
angesehen.Für die genaue
Ermittelung des chemisch gebundenen Wassers ist es nothwendig, die Trocknung
bei ungefähr 98° C. bis zu gleichbleibendem Gewicht fortzusetzen; für die
Praxis werden aber meist 3 Stunden Trockenzeit genügen, da nach dieser Zeit
die Gewichtsabnahme nur noch Zehntelprocent zu betragen pflegt, um welche
sich dann der Glühverlust höher stellt.
c) Ermittelung des Glühverlustes, Um den Glühverlust zu
bestimmen, werden von der nach Vorschrift unter a) vorbereiteten Trassprobe 10 g
(die zweite Hälfte der vorbereiteten Menge) in einem Platin- oder Porzellantiegel
entweder 30 Minuten über dem Gasgebläse oder im Hempel'schen Glühofen mindestens 40 Minuten lang bis zur Rothglut erhitzt.
Hierbei ist darauf zu achten, dass die Anfangserwärmung des Trasses, der ausser
Wasser auch Luft enthält, nur langsam gesteigert wird, so dass erst in 5 bis 10
Minuten Rothglut eintritt, weil bei zu schneller Erhitzung das heftig austretende
Wasser, sowie die eingeschlossene Luft feine Theile des Trasses mit sich reissen,
wodurch ein Stoffverlust entsteht, der sich fälschlich als Glühverlust geltend
machen würde. Nach Ablauf der Glühzeit ist der Tiegel mit einer angewärmten Zange
sofort zum Erkalten in einen Exsiccator zu bringen. Nach dem Erkalten wird die
Gewichtsabnahme festgestellt.
Bei Berechnung des Glühverlustes (Hydratwassers) muss von dem Gewichtsverluste des
geglühten Trasses der Glühverlust des gleichzeitig
getrockneten Trasses (das hygroskopische Wasser) in
Abzug gebracht werden. Der dann noch verbleibende Gewichtsverlust des geglühten
Trasses muss auf die Gewichtsmenge des vorgetrockneten Trasses, also Trass ohne
hygroskopisches Wasser, in Procenten berechnet werden.
Am Schlusse seiner Arbeit kommt Gary auf die chemischen
Eigenschaften der Trasse zu sprechen, die nach den Versuchen verschiedener Forscher
wenig von einander abweichen.
Aufgabe weiterer Prüfungen soll es sein, den etwaigen Zusammenhang der mechanischen
Eigenschaften (Festigkeit) der Trassmörtel mit der chemischen Zusammensetzung der
Trasse zu ermitteln.
Btz.
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wichtigsten Eigenschaften der für die Herstellung von Gebrauchsgegenständen
benutzten Metalle und ihrer Legirungen. – Zweiter Abschnitt: Ueber einige bei der
Metallverarbeitung erforderliche Hülfsgeräthe. – Dritter Abschnitt: Die Verarbeitung
durch Giessen. – Vierter Abschnitt: Die Verarbeitung auf Grund der Geschmeidigkeit
(Schmieden, Walzen, Ziehen, Pressen u.a.m.).
Nach den bisher erschienenen Lieferungen lässt das Werk eine gute Leistung erwarten.
Wir werden nach dem Erscheinen eingehender auf dasselbe zurückkommen.
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Verfasser gibt manchen beherzigenswerthen Wink, wo, wie und was der Elektrotechniker
studiren soll.