Titel: | [Kleinere Mittheilungen.] |
Fundstelle: | Band 269, Jahrgang 1888, Miszellen, S. 48 |
Download: | XML |
[Kleinere Mittheilungen.]
Kleinere Mittheilungen.
Feuermelder; von F. Kaufhold und F. Neubert in
Buckau-Magdeburg.
Die nachstehend beschriebene Einrichtung arbeitet ohne elektrische Leitung und
zeichnet sich durch groſse Einfachheit und Zuverlässigkeit aus.
Aus dem über die Rolle r (Fig. 9 Taf. 3) laufenden
Kettchen ist einerseits ein mit rothgefärbtem Glycerin gefülltes Hängegefäſs g und andererseits ein durch dasselbe bis zum Anschlag
a hochgehaltenes Gegengewicht v befestigt. Das Hängegefäſs g steht durch einen Gummischlauch mit dem Sammelgefäſse c in Verbindung, von welchem nach den zu überwachenden
Räumen beliebig viele, aus 3mm weiten verzinnten
Bleirohren gebildete Luftleitungen b1, b2 u.s.w. führen. Ueber dem Sammelraume c sind in die Leitungen je ein erweitertes Schauglas
s1, s2 u.s.w., welche eine
den zugehörigen Räumen entsprechende Aufschrift tragen, eingeschaltet. Die mit Luft
gefüllten Leitungen endigen in den einzelnen Räumen unterhalb der Decke,
erforderlichen Falles an mehreren Stellen, mit kurzen Glasröhren, deren
Ausgangsöffnung mit je nach Wahl bei einem bestimmten Wärmegrade schmelzenden
Pfropfen verschlossen sind.
Wird in irgend einem der Räume die gewählte Schmelztemperatur überschritten (was
erfahrungsgemäſs bei Beginn eines Brandes zunächst an der Decke der Fall ist), so
schmilzt der Pfropfen, der betreffende Rohrstrang wird geöffnet, die durch die
Flüssigkeitssäule im Gefäſs g, im Sammelgefäſse c und in den einzelnen Rohrleitungen b1, b2 u.s.w.
zusammengepreſste Luft entweicht, und in Folge dessen strömt die Flüssigkeit aus g nach c über. Dadurch
verliert das Gefäſs g an Gewicht und das Gegengewicht
v tritt nunmehr in Wirksamkeit, indem dasselbe nach
unten sinkt und den Hebel h des Läutewerkes auslöst.
Dieses zeigt nun durch Läuten an, daſs in irgend einem Raume Feuer ausgebrochen ist,
während gleichzeitig die in dem betreffenden Schaugläschen aufsteigende gefärbte
Flüssigkeit anzeigt, in welchem Raume die Gefahr vorhanden ist.
Zur Meldung eines Einbruches hat man nur nöthig, die für diesen Zweck bestimmten
Rohrenden, anstatt durch ein Schmelzröhrchen, durch ein am Ende zugeblasenes dünnes
Glasrohr zu verschlieſsen, welches vor der Zimmer- oder Geldschrankthür so eingelegt
wird, daſs durch einen Oeffnungsversuch das Glasröhrchen zerbrochen wird, in welchem
Falle die Vorrichtung, wie angegeben, wirkt.
Soll dieselbe nach erfolgter Meldung wieder betriebsfähig hergerichtet werden, so
hängt man das Gefäſs g von der Schnur ab und an einen
tiefer gelegenen Haken, so daſs das Glycerin in dasselbe zurücktritt, verschlieſst
die beeinfluſst gewesene Rohrleitung b wieder mit
Schmelzmasse, hängt das Gefäſs g an die Schnur und
zieht das Uhrwerk des Läutewerkes wieder auf.
Es ist ersichtlich, daſs die Vorrichtung wirksam sein muſs, so lange der Rohrstrang
luftdicht ist; wäre derselbe irgendwo undicht, so würde sie bald in Thätigkeit
treten und anzeigen, welcher Rohrstrang in Unordnung ist. Wo das Bleirohr beschädigt
werden könnte, wird zum Schütze ein Eisenrohr o. dgl. angebracht. Die Vorrichtung
wird von der Actiengesellschaft Schäfer und Walker in
Berlin ausgeführt. (Vgl. 1887 265 235.)