Titel: | [Kleinere Mittheilungen.] |
Fundstelle: | Band 265, Jahrgang 1887, Miszellen, S. 142 |
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[Kleinere Mittheilungen.]
Kleinere Mittheilungen.
Phosphatlager in Italien.
K. Walter lenkt in der Chemical
News, 1887 Bd. 55 S. 229 die Aufmerksamkeit auf das bedeutende Lager von
natürlichen Phosphaten, welches sich im Süden von Italien, in der Nähe von Galligoli, unmittelbar an der Seeküste befindet.
Dasselbe gehört der Eocänformation an und tritt mit seiner oberen Schicht fast zu
Tage, während die unteren Schichten gegen die See zu abfallen. Es enthält in
Kalkstein eingelagert zahlreiche Koprolithen zusammen mit Knochen und anderen
Thierresten. Nach verschiedenen Untersuchungen, welche mit unmittelbar von der
Oberfläche entnommenen Proben angestellt wurden, besteht das Lager zu ungefähr 50
Proc. aus Phosphaten, welche letzteren leicht vom Kalk getrennt werden können und 35
bis 38 Proc. phosphorsauren Kalk enthalten. Nach dem Brennen in Kalköfen und
Trennung durch Handarbeit liefern dieselben ein 50 bis 55procentiges Phosphat. Es
ist wahrscheinlich, daſs die tieferen Lagen, welche nicht durch atmosphärische
Einflüsse gelitten haben, bedeutend bessere Ergebnisse liefern werden. Zieht man die
günstige Lage, die verhältniſsmäſsig billige Kohle und wohlfeile Arbeit in Betracht,
so würde eine Ausbeutung selbst bei der rohen Aufbereitung durch Handarbeit
vortheilhaft sein. Der Verfasser empfiehlt die Umwandlung in Superphosphate an Ort
und Stelle, welche auf See leicht nach allen Theilen Italiens verfrachtet werden
könnten. Italien verbraucht wegen der Erschöpfung seines Bodens eine groſse Menge
von künstlichen Düngerstoffen, von denen die Mineralphosphate bis jetzt sämmtlich eingeführt werden. (Vgl. auch Ph. Thomas 1887 264
463.)
Metallgehalt oberschlesischer Steinkohlen.
E. Jensch (Chemische Industrie, 1887 Bd. 10 S. 55) hat 6
Sorten minderwerthiger oberschlesischer Steinkohlen untersucht, wie solche im
oberschlesischen Zinkhüttenbetriebe Verwendung finden. Aus diesen 6 Analysen ergab
sich ein mittlerer
Aschengehalt der untersuchten Kohlen von 12,404 Proc. Aus der chemischen
Zusammensetzung dieser Aschen (vgl. a. a. O.) berechnet Jensch den Gehalt an Metallen, Phosphorsäure
und Schwefel in 1t
Steinkohlen (zu 1000k) wie folgt:
Fe 17,28k
Zn 0,56k
Cd 0,0044k
S 6,08k
Mn 1,27k
Pb 0,068k
P2O5
1,32k.
Da die Steinkohlenförderung Oberschlesiens im J. 1885 rund 12734000t betrug, so ergibt sich eine, allerdings nicht
verwerthbare, Ausbeute an den aufgeführten Körpern in der Höhe von:
220000t Fe
7130t Zn
56t Cd
77400t S
16170t Mn
865t Pb
16820t P2O5
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Versuche zur Klarstellung der
Bewegung selbstthätiger Pumpenventile von C.
Bach, Professor am k. Polytechnikum zu Stuttgart. Stuttgart. Konrad
Wittwer. 39 Quartseiten mit 27 Textfiguren und 8 Tafeln. (3 Mark.)
Wir werden in einem der nächsten Hefte über diese dankenswerthen Untersuchungen
ausführlich berichten.
Verzeichniſs über
wissenschaftliche Instrumente, insbesondere für elektrische und
magnetische Messungen, mit Abbildungen von Hartmann und
Braun, Optische Anstalt, physikalisch-astronomische Werkstätte,
Bockenheim-Frankfurt a. M.
Ein reich illustrirtes Preisverzeichniss mit kurzen Erläuterungen.
Zuschriften an die Redaktion.Unter dieser Ueberschrift wird unser Journal sachliche Berichte, Briefe und
dergleichen bringen, welche mehr persönlicher
Natur sind. Die Verantwortlichkeit bleibt aus diesem Grunde den Herren
Einsendern, die sich in jedem Falle nennen wollen, überlassen. Die Redaktion
behält sich eine Ablehnung der Einsendungen von Fall zu Fall vor.
Allgemeinnützige Aufklärungen über Patentwesen. von
Otto Sack, Patentanwalt, Leipzig.
Abhängige Patente.
Wie vorher dargelegt, hat es zur Vermeidung von gerichtlichen
Weitläufigkeiten viel für sich, wenn das Patentamt von vornherein das
Verhältniſs zweier Patente zu einander feststellt.
Es entsteht aber die Frage, welchen Zweck haben abhängige Patente, wenn der
eine Erfinder ohne den anderen seine Erfindung nicht ausbeuten kann? Das
beste Lösen ist jedenfalls das Handinhandgehen der betreffenden
Patentinhaber und das gemeinsame Ausbeuten zweier Erfindungen, die nur in
ihrer Vereinigung einen vollkommenen und brauchbaren Gegenstand bilden,
während die einzelnen je durch ein Patent gedeckten Einrichtungen allein
nicht praktisch verwendbar sind.
Beispielsweise seien folgende Fälle angenommen:
Jemand hätte ein Patent darauf bekommen, mittels zweier durch Drähte mit
einander verbundener Scheiben den Schall zu übertragen: diese Einrichtung
läſst sich jedoch nur auf geringe Entfernungen anwenden. In Folge dieser
Unvollkommenheit macht ein Anderer die Erfindung, daſs mit Hilfe des
elektrischen Stromes der Schall mittels Scheiben und Drähten auf nahezu unbegrenzte
Entfernung und mit groſser Deutlichkeit übertragen wird. Beide Erfindungen
sind, obwohl von verschiedenen Personen gemacht, nur in ihrer
Zusammenwirkung für die Praxis brauchbar. Der zweite Erfinder kann jedoch
seine Verbesserung nicht anwenden, ohne das erste Patent, betreffend die
mittels Drähten verbundenen Sprechscheiben, zu verletzen, und umgekehrt ist
der erste Erfinder nicht in der Lage, ohne Willen des zweiten Patentinhabers
seine Construction zu verbessern. Im gleichen Sinne würde sich das
Verhältniſs gestalten, wenn Jemandem die allgemeine Vorrichtung zum
mechanischen Nähen patentirt wäre, an der keine Fadenspannvorrichtung
angebracht war, welche leztere Einrichtung von Seiten eines Dritten erfunden
und zur Patentirung gebracht wurde. In solchen Fällen tritt die
Verbesserungserfindung in eigenartiger Weise zu Tage, indem hierbei die
Gegenstände zweier an verschiedene Personen ertheilter Patente erst in ihrer
Vereinigung einen einzigen praktisch brauchbaren Gegenstand bilden, und zur
praktischen Verwerthung dieses Gegenstandes das Einverständnis zweier
Patentinhaber nöthig ist.
Vom Organisationscomité der Ausstellung von
Beleuchtungsgegenständen und der Naphtaindustrie
geht uns nachstehende Mittheilung mit der Bitte um
Veröffentlichung zu.
Die Kaiserlich Russische Technische Gesellschaft
veranstaltet im laufenden Jahre eine Ausstellung von Beleuchtungsgegenständen
und der Naphtaindustrie. Der Ausstellungsplan umfaſst folgende Punkte:
1) Geschichtliche Sammlung aller Geräthe und Stoffe, die seit den ältesten Zeiten
zu Beleuchtungszwecken verwandt wurden.
2) Feste und flüssige Beleuchtungsstoffe pflanzlichen und thierischen
Ursprunges.
3) Gasartige Beleuchtungsstoffe und Vorkehrungen zur Gewinnung und Benutzung des
Gases.
4) Elektrische Beleuchtung.
5) Besondere Lichtquellen und Beleuchtungsapparate.
6) Photometrie.
7) Naphta und Naphtaproducte; Gewinnung, Aufbewahrung, Transport und
fabrikmäſsige Bearbeitung derselben.
8) Heiz- und Wärmeapparate für Naphta und dessen Producte.
9) Mineralische Schmieröle.
Da bei der Ausstellung vorwiegend der Zweck verfolgt wird, ein übersichtliches
und vollständiges Bild des gegenwärtigen Zustandes der Beleuchtungsweisen und
der Naphtaindustrie zu geben, so wird alles in möglichster Vollständigkeit
gebracht werden.
Für hervorragende nützliche Erfindungen werden Medaillen, Anerkennungsschreiben
und Geldprämien verabfolgt. Nähere Angaben hierüber sollen demnächst bekannt
gemacht werden.
Die Ausstellung soll im November 1887 eröffnet werden und drei Monate dauern. Die
Annahme der Ausstellungsstücke findet vom 15./27. August bis 15./27. Oktober
statt.
Das Comité fordert Alle, die sich an der Ausstellung zu betheiligen wünschen,
hiermit auf, bezügliche Anmeldungen unter Angabe des erforderlichen Raumes
einzusenden.
Die Anmeldungen sind vom 1./13. Mai an das Ausstellungs-Comité zu richten.
Gedruckte Regeln stehen zur Verfügung, auch kann man dort jede Auskunft in Bezug
auf die Ausstellung erhalten.
Adresse des Comité: St. Petersburg, Panteleimonskaja-Straſse Nr. 2. Kaiserlich
Russische Technische Gesellschaft: Ausstellungscomité.