Titel: | Isolierung gegen Geräusche und Erschütterungen. |
Autor: | W. Speiser |
Fundstelle: | Band 341, Jahrgang 1926, S. 117 |
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Isolierung gegen Geräusche und
Erschütterungen.
Von Dipl.-Ing. W. Speiser, Berlin-Dahlem.
SPEISER, Isolierung gegen Geräusche und
Erschütterungen.
1. Rechtliches.
Technische Betriebe mannigfacher Art sind unvermeidlich mit Geräuschen und
Erschütterungen verbunden, durch die die Nachbarschaft in mehr oder minder
erheblichem Maße gestört werden kann. Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen
geben dem einzelnen das Recht, sich gegen derartige Störungen zu verwahren, und
legen der Polizeibehörde die Pflicht des Einschreitens auf, wenn die Interessen der
Allgemeinheit beeinträchtigt werden. Das Einspruchsrecht des einzelnen kann dabei
von dem Eigentümer oder Besitzer des Grundstücks ausgeübt werden, auf dem sich die
Störungen bemerkbar machen.
Nach § 27 der Gewerbeordnung muß die Errichtung oder Verlegung solcher Anlagen, deren
Betrieb mit ungewöhnlichem Geräusch verbunden ist, der Ortspolizeibehörde angezeigt
werden, die die Entscheidung der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen hat, wenn in
der Nähe der gewählten Betriebsstätte Kirchen, Schulen oder andere öffentliche
Gebäude, Krankenhäuser oder Heilanstalten vorhanden sind, deren bestimmungsmäßige
Benutzung durch den Gewerbebetrieb eine erhebliche Störung erleiden würde.
Unabhängig davon aber, ob eine Anlage von der Polizeibehörde genehmigt ist, steht dem
Eigentümer oder Besitzer eines benachbarten Grundstücks nach § 906 und 907 des B. G.
B. das Recht zu, störende Einwirkungen auf sein Grundstück zu verbieten
(„Immissionsklage“). Freilich bestehen Einschränkungen: Zunächst darf der
Eigentümer eines Grundstücks nach § 906 B. G. B. solche Einwirkungen „insoweit
nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder
nur unwesentlich beeinträchtigt oder durch eine Benutzung des anderen
Grundstücks herbeigeführt wird, die nach den örtlichen Verhältnissen bei
Grundstücken dieser Lage gewöhnlich ist“. Ferner aber bestimmt § 26 der
Gewerbeordnung, daß eine Privatklage zur Abwehr benachteiligender Einwirkungen bei
einer mit obrigkeitlicher Genehmigung errichteten gewerblichen Anlage niemals auf
Einstellung des Gewerbebetriebes, sondern nur auf Herstellung von Einrichtungen
gerichtet werden kann, welche die benachteiligende Wirkung ausschließen, oder wo
solche Einrichtungen untunlich oder mit einem gehörigen Betriebe des Gewerbes
unvereinbar sind, auf Schadloshaltung.
Von grundlegender Wichtigkeit bei der Beurteilung der Einwendungen gegen eine
störende Beeinflussung eines Grundstücks ist daher die „Wesentlichkeit“ der
Beeinträchtigung, die gewöhnlich von Fall zu Fall an Ort und Stelle
festgestellt werden muß, wobei einmal die Empfindlichkeit gesunder und auch nervöser
Menschen zu Grunde zu legen ist, außerdem aber auch der „Ortsüblichkeit“
Rechnung getragen werden muß. Im übrigen ergeben sich aus den angeführten
gesetzlichen Bestimmungen zwei Maßnahmen als wichtig zur Sicherstellung gegen
Klageansprüche: einmal die Anmeldung bei der Ortspolizei und zweitens die Anwendung
der Isolierungen gegen Geräusche und Erschütterungen, die nach dem heutigen Stande
der Technik am besten gegen schädliche Einwirkungen nach außen hin sichern. Solche
Isolierungen müssen jedoch von vornherein eingebaut werden; eine nachträgliche
Anbringung hat für einen laufenden Prozeß keinen Wert, wenn die Klage zur Zeit ihrer
Erhebung begründet war.
2. Physikalisches.
Die Übertragung von Geräuschen und Erschütterungen geht meistens Hand in Hand, da
gewöhnlich die gleichen Leitmittel als Träger der Übertragung in Betracht kommen.
Die Schallschwingungen ebenso wie die Erschütterungsstöße werden durch die
Fundamente auf Gebäudeteile (Mauern, Decken, Träger) und den Erdboden übertragen und
pflanzen sich hier je nach der Leitfähigkeit des Materials mit verschiedener
Geschwindigkeit und verschiedener Intensität fort.
Die Schallgeschwindigkeit ist in verschiedenen Stoffen sehr verschieden; als
Beispiele seien erwähnt:
Luft
332 m/s
Kork
430 m/s
Blei
1227 bis 1320 m/s
Wasser
1435 m/s
Buchenholz
3442 m/s
Gebr. Ton
3652 m/s
Eisen
5015 m/s
Alumin
5104 m/s
Glas
5991 m/s
Die Fortpflanzungseigenschaften des Baugrundes für Erschütterungen sind in hohem Maße
vom Wassergehalt des Bodens abhängig. Am günstigsten, d.h. am wenigsten leitend, ist
Fels und trockener Kies- und Sandboden; feuchter Sand ist dagegen bereits
stoßleitend. Es folgen dann Lehm, Ton, Letten, Moor, Schlamm, blankes Wasser.Die Fabrik für Isolierungen gegen Geräusche und
Erschütterungen, Emil Zorn A.-G., Berlin, veranstaltet gegenwärtig
seismometrische Vergleichsmessungen über den Einfluß des Baugrundes auf die
Erschütterungsübertragung und stellt deren Veröffentlichung in
Aussicht. Besondere Einflüsse bringen auch unterirdische Wasseradern; sie sind
bisweilen der Grund, weshalb Erschütterungen in größeren Entfernungen, oft mehrere
hundert Meter von der Stoßquelle, heftiger zu spüren sind als in der Nähe.
Für die Fortleitung von Geräuschen spielt die Luft meistens eine bedeutend geringere
Rolle als feste Körper. Sofern Luft nicht in verhältnismäßig kleine Räume mit
starren Wandungen eingeschlossen ist, nimmt sie eintretende Luftschwingungen auf und
dämpft sie ab. Infolgedessen gibt das aus dem Ursprungsraum in Form von
Luftschwingungen durch Spalten und Löcher herausdringende Geräusch meistens weniger
Anlaß zu Störungen, als die durch Wände, Decken und andere Gebäudeteile
weitergeleiteten Körperschwingungen.
3. Materialfragen.
Die Technik der Isolierung gegen Geräusche und Erschütterungen hat nun nach
geeigneten Stoffen Umschau zu halten, die sowohl für die Übertragung von
Schallschwingungen als auch von Erschütterungsstößen dämpfende Eigenschaften haben.
Im allgemeinen werden das Baustoffe von hoher Elastizität sein müssen, die von außen
eintretende Schwingungen in sich aufnehmen und abdämpfen. Ein hoher Gehalt an Luft
in solchen Stoffen wird aus den oben erwähnten Gründen besonders nützlich sein.
Weiterhin aber müssen solche Isolierstoffe auch bestimmte Festigkeitsanforderungen
erfüllen und gewissen Beanspruchungen durch Reibung sowie durch chemische Einflüsse,
z.B. durch Wasser, Schmieröl, Säuren usw. gewachsen sein.
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Abb. 1. Schnitt durch Korkholz (stark vergrößert).
In vielen Fällen widersprechen diese Forderungen einander, und ein Rohstoff, der auf
Grund bestimmter Eigenschaften zu Isolierzwecken besonders geeignet wäre, wird in
seiner Verwendung stark dadurch behindert, daß man ihm die anderen Erfordernisse nur
unter Herabsetzung der ersten verleihen kann. So verlieren viele Faser- und
Webestoffe, die infolge ihrer Elastizität und ihres Luftgehaltes gut für
Isolierungen geeignet wären, einen wesentlichen Teil dieser Eigenschaften, wenn sie
durch Imprägnierung mit Schutzmitteln oder Tränkung mit Füllstoffen gegen Zerstörung
durch Witterungs- und andere Einflüsse geschützt werden.
Nun bietet die Natur einen Stoff, der die für eine Schall- und
Erschütterungs-Isolierung erforderlichen Eigenschaften in besonders hohem Grade und
in günstiger Form hat, das Korkholz. Ein
mikroskopisches Bild eines Schnittes durch Natur kork, Abb. 1, zeigt den eigenartigen Aufbau dieses Materials, der sich
wesentlich von dem gewöhnlichen Holzes unterscheidet. Das Gefüge des Korks setzt
sich zusammen aus kleinen Luftsäckchen A, deren Wandungen aus dem Korkstoff B
gebildet werden und den Luftinhalt luft- und wasserdicht umschließen. Dieses
vollkommene Einschließen der Luftteilchen gibt dem Material den hohen Grad der
Elastizität, der den Kork auszeichnet; diese Elastizität beruht also nicht auf dem
Korkstoff selbst, sondern auf der eingeschlossenen Luft. Auch das bekannte
Aufquellen von Kork in heißem Wasser erklärt sich dadurch, daß die Luft in den
Korkzellen sich ausdehnt, aus den dicht schließenden Umhüllungen aber nicht
entweichen kann. Da umgekehrt Wasser nicht in die Korkporen einzudringen vermag, ist
Kork gegen Fäulnis durchaus widerstandsfähig; durch einen starken Gehalt an
Gerbsäure wird diese Eigenschaft noch unterstützt.
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Abb. 2. Schema einer Kraftmaschinenisolierung.
4. Technische Ausführung.
Die aufgeführten ausgezeichneten Isoliereigenschaften des Korks dürfen nun aber nicht
durch ungeeignete Verarbeitung zunichte gemacht werden. Jede Tränkung und Verkittung
durch Bindemittel, die hart werden und dadurch die günstigen elastischen
Eigenschaften des Korks aufheben, ist falsch und muß vermieden werden. Man muß
dabei im Auge halten, daß natürlich, wie es die oben wiedergegebenen physikalischen
Grundlagen der Schall- und Erschütterungs-Isolierung ergeben, hier ganz andere
Gesichtspunkte in Betracht kommen, als z.B. bei der Wärme-Isolierung, für die Kork
ja auch – zum Teil vermöge der gleichen Eigenschaften – vorzüglich geeignet ist.
Tränkungen und Verkittungen von unregelmäßigen oder auch regelmäßigen
Korkbestandteilen durch Peche usw., die als „Korkstein“ bezeichnet werden,
widersprechen der Forderung, daß die natürliche Elastizität des Korks nicht
beeinträchtigt werden darf.
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Abb. 3. Isolierter Kompressor mit Motor.
Unter diesen Gesichtspunkten sind die unter dem Namen „Korfund“ (D. R. P.) bekannten IsolierplattenBauart der Emil Zorn A.-G., Berlin.
entwickelt worden.
Hier wird das Korkholz in seinem natürlichen Aufbau, ohne Füll- und Bindemittel,
verwendet, indem nach einem besonderen Verfahren sorgfältig zugepaßte Korkholzstücke
in einen umlaufenden, entsprechend verstrebten Eisenrahmen eingesetzt werden. Diese
Eisenrahmen können in jedem einzelnen Falle der Fundamentgröße der zu isolierenden
Maschine angepaßt werden, so daß die Isolierplatte stets nur die eben erforderliche
Größe zu haben braucht. Bis zur Größe von etwa 0,75 m2 werden derartige Isolierplatten aus einem Stück gefertigt (d.h. sie
bestehen aus einem Rahmen mit eingepaßten
Korkholzstücken), für größere Fundamente werden mehrere Rahmen ohne weitere
Verbindung nebeneinander auf das Fundament aufgelegt.
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Abb. 4. Isoliertes Aufzugfundament.
Bei der Belastung durch den aufliegenden Maschinen- oder sonstigen Konstruktionsteil
drückt sich das Korkholz elastisch zusammen. Nach Versuchen des Staatlichen
Materialprüfungsamtes in Berlin-Dahlem an verschiedenen „Korfund“-Platten
betrug die Zusammendrückung:
bei
einem
Flächendruck
von
2,5
kg/cm2
1,7– 4,5 v. H.
„
„
„
„
7,4
„
25,5–26,3 v. H.
„
„
„
„
14,9
„
45,5–48,7 v. H.
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Abb. 5. Isoliertes eines Paternosterantriebes im Keller.
Diese Zusammendrückung ist im wesentlichen eine elastische Formänderung, da nach Fortnahme des Druckes
von 7,4 kg/cm2 die Höhe des Materials wieder auf
95 bis 97 v. H., bei dem Druck von 14,9 kg/cm2
immer noch auf 87 bis 91 v. H. der ursprünglichen Höhe zurückkehrte.
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Abb. 6. Isolierung einer Aufzugswinde über dem Schacht.
Nun ist die Flächenpressung unter Maschinenfundamenten nur in seltenen Ausnahmefällen
größer als 1,5 kg/cm2. Für gewöhnliche Zwecke
reicht daher das Naturkorkmaterial vollkommen aus, und es hat keinen Zweck, Stoffe
zu verwenden, die für die Aufnahme höherer Pressungen etwa durch besondere
Vorpressung geeignet gemacht sind. Wenn für derartige Zwecke Baustoffe verwendet
werden, die unter hohen Drucken (bisweilen mit 10 bis 300 at) zusammengepreßt
sind, so muß das als fehlerhaft bezeichnet werden.
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Abb. 7. Trägerisolierung.
Höhere Flächendrucke ergeben sich bei der Auflage von Mauerteilen, Trägern und
Decken, auch bei der seitlichen Abstützung von Maschinenfundamenten gegen Riemenzug
und dergl.; auch hier steigen jedoch erfahrungsgemäß die Drucke nicht über 20
kg/cm2. Für solche Zwecke kann auch dem
Naturkork eine Vorpressung erteilt werden, der ihn zur Aufnahme solcher Belastungen
geeignet macht, auch hier aber sind hartwerdende Bindemittel zu vermeiden. Im
Gegensatz zu den „Korfund“-Platten für Maschinenisolierung werden die ähnlich
gebauten Platten für höhere Belastung als „Korsil“-Platten bezeichnet. Für
die Verwendung in Mauerwerk werden diese „Korsil“-Platten zweckmäßig noch
beiderseits mit einem starken Asphaltfilzbelag versehen; durch die dreifach
übereinandergelagerten Isolierschichten ergibt sich dabei eine besonders wirksame
Brechung der Schallwellen, die doppelte Asphaltschicht bildet überdies eine
vorzügliche Feuchtigkeitsisolierung.
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Abb. 8. Schwingungsdämpfer (Schnitt).
Bei allen Schall- und Erschütterungsisolierungen ist es von größter Wichtigkeit, daß
nicht etwa durch irgend welche durch die Isolierschicht hindurchtretende Bolzen,
Fundamentschrauben u. dergl. Geräusche und Erschütterungen weitergeleitet werden und
dadurch der Erfolg der Isolierung hinfällig wird. Auch seitliche Abstützungen
isolierter Fundamente usw. gegen das übrige Mauerwerk oder gegen den Erdboden müssen
vermieden werden. Im allgemeinen wird daher ein zu isolierendes Maschinenfundament
ganz frei auf die Isolierplatte aufgesetzt; die Fundamentanker zur Befestigung der
Maschine dürfen nicht durch die Platte hindurchreichen.
Das Fundament selbst muß schwer genug sein, um Bewegungen zu vermeiden (Abb. 2). Die seitliche Isolierung geschieht durch den
besten Isolierstoff, den wir haben, die Luft, d.h. sofern das Fundament in den
Erdboden versenkt ist, wird ein hinreichend weiter Luftspalt ringsherum freigelassen und
höchstens oben zur Verhinderung des Hineinfallens von Schmutz und von
schallübertragenden Gegenständen leicht abgedeckt. Bei oberirdischen Fundamenten
stehen die Sockel frei auf den Isolierplatten (Abb.
3).
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Abb. 9. Schwingungsdämpfer (Ansicht).
Wird infolge Riemenzuges oder sonstiger seitlicher Belastung noch eine seitliche
Abstützung erforderlich, so findet auf der belasteten Seite des Fundamentklotzes
eine Isolation statt, die je nach den aufzunehmenden Flächendrucken aus mehr oder
weniger vorgepreßtem Korkmaterial hergestellt werden kann (Abb. 4). Bei unmittelbar nach oben gerichteten Zugwirkungen auf das
Fundament kann zur Verhütung von Vibrationen eine Verzahnung mit
Isolierzwischenlagen wie in Abbildung 5 erforderlich werden.
Außer der eigentlichen Isolierung des Maschinenfundamentes ist namentlich bei
dünnwandigen Hochbauten und bei weitgespannten Eisenbetondecken, die den Schall
häufig besonders leiten und verstärken (Resonanz), noch eine weitere Unterbrechung
derartiger Leitmöglichkeiten vorteilhaft. Abb. 6
zeigt eine Aufzugswinde im Dachgeschoß über dem Aufzug. Hier ist nicht nur das
Fundament A der Aufzugswinde selbst gegen die Decke isoliert, sondern überdies auch
noch die Deckenkonstruktion bei C gegen die tragenden Wände. Gerade für Aufzüge sind
solche Sicherheitsmaßnahmen besonders wichtig, weil die Führung des Aufzugschachtes
durch die ganze Höhe des Gebäudes Schall- und Erschütterungsübertragungen besonders
begünstigt, und weil überdies Aufzüge größtenteils in Gebäuden eingebaut werden, in
denen Geräusche und Erschütterungen unter allen Umständen störend wirken, wie in
Krankenhäusern, Hotels, Bürohäusern, Wohnbauten usw.
Der isolierte Einbau von Trägern in Mauerwerk erfordert eine vollständige Ummantelung
des Trägerkopfes durch Isolierplatten, wie sie z.B. in Abb. 7 dargestellt ist. Auch bei der Abstützung von isolierten Trägern
auf andere Eisenkonstruktionsteile müssen natürlich isolierende Unterlagen verwendet
werden, wie aus der gleichen Abbildung zu ersehen.
Für bestimmte Zwecke, namentlich für die Aufstellung leichterer, schneilaufender
Maschinen mit einzelnen Füßen, baut ebenfalls die Firma Emil Zorn A.-G., Berlin,
einen Schwingungsdämpfer (Abb. 8 und 9), der neben der schall- und
erschütterungsdämpfenden Eigenschaft des Korks noch eine einstellbare Schraubenfeder
benutzt. Der zweiteilige, mit einer Korkeinlage ausgefüllte eiserne Außenkörper t
enthält einen Isolierkörper o, auf den sich der Maschinenfuß stützt. Dieser
Innenkörper ruht auf einer Schraubenfeder d, deren Spannung durch eine Stellschraube
g eingestellt werden kann, ohne daß eine Änderung der Bauhöhe des
Schwingungsdämpfers eintritt. Durch ein allmählich fortschreitendes Anziehen der
Stellschraube während des Betriebes kann der für die Schwingungsdämpfung günstigste
Spannungszustand der Feder eingestellt werden. Eine Anwendung derartiger
Schwingungsdämpfer an einer Holzhobelmaschine zeigt Abb.
10.
5. Erfolge der schall- und erschütterungsfreien
Aufstellung.
Durch eine geeignete und erfolgreiche Isolierung gegen die Übertragung von Geräuschen
und Erschütterungen wird in vielen Fällen die Aufstellung von lärm- und
erschütterungserzeugenden Maschinen und Einrichtungen in der Nähe von Wohn- und
Bürogebäuden, Krankenhäusern usw. oder gar in diesen Gebäuden selbst erst
ermöglicht. Bestimmte Gewerbe müssen ihren Betrieb innerhalb engbewohnter Stadt-
gegenden durchführen; außer den verschiedenen Betrieben der Lebensmittel-Herstellung
und -Verarbeitung, wie Fleischereien, Bäckereien u. dergl. sei nur an die großen
Zeitungsdruckereien erinnert, deren Rotationsmaschinen ganz besonderen Lärm
hervorrufen und gewaltige Erschütterungen erregen; wenn es trotzdem möglich wird,
derartige Maschinen in städtischen Wohnvierteln ohne Belästigung der Nachbarschaft
in Betrieb zu halten, so ist das nur der heutigen hohen Entwicklung der
Isoliertechnik zu danken. Welche überraschende Wirkung eine sachgemäß durchgeführte
Isolierung einer Maschine haben kann, zeigen die Abb. 11 und 12, die Aufnahmen mit
einem Geigerschen Vibrograph auf und neben einer isolierten und einer nicht
isolierten Maschine wiedergeben.
Textabbildung Bd. 341, S. 120
Abb. 10. Mit Schwingungsdämpfern isolierte Hobelmaschine.
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Abb. 11 und 12. Vibrogramme einer isolierten und einer nicht isolierten
Maschine.
Auf der Maschine; Neben der
Maschine.
Der Nutzen der Isolierung gegen Erschütterungen geht aber noch wesentlich weiter, als
daß nur Störungen der Umgebung vermieden werden. Die Abdämpfung der
Eigenschwingungen der Maschine durch die elastische Unterlage bedingt einen sehr
viel ruhigeren Lauf und eine geringere Beanspruchung der Einzelteile der Maschine
selbst, so daß ihre Lebensdauer erheblich günstig beeinflußt werden wird. Das
gleiche gilt in vielleicht noch höherem Maße von den Bauteilen, wie Fundamenten,
Decken, Mauern, Trägern usw., für die auch infolge des Fortfalls der beständigen
Erzitterungen mit einer Vergrößerung der Lebensdauer gerechnet werden kann.