Titel: | Polytechnische Rundschau. |
Autor: | Sander |
Fundstelle: | Band 329, Jahrgang 1914, S. 660 |
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Polytechnische Rundschau.
Polytechnische Rundschau
Ein Prüfdock für Unterseeboote ist von den Fiatwerken in Spezia für die italienische Marine
hergestellt worden. Bisher mußte man Unterseeboote zur Erprobung auf äußeren
Wasserdruck in Meerestiefen von 60 bis 70 m versenken. Diese Art der Prüfung hatte
natürlich viele Unbequemlichkeiten und Mißstände. Zunächst steht vielen Werften eine
ausreichende Wassertiefe nicht zur Verfügung, so muß z.B. die Germaniawerft in Kiel
für derartige Erprobungen die Südküste Norwegens aufsuchen. Für die Erprobung sind
dann besondere Hebefahrzeuge erforderlich, deren Verwendung nur bei ruhigem Wetter
angängig ist. Ein Hauptnachteil der bisherigen Prüfungsart aber liegt darin, daß man
aus Sicherheitsgründen das Boot natürlich ohne Bemannung versenken mußte, so daß die
Beobachtung kleinerer Fehler sehr erschwert war.
Textabbildung Bd. 329, S. 660
Einen schematischen Querschnitt der neuen Einrichtung gibt die Abbildung. Das
Prüfdock besteht im wesentlichen aus einem zylindrischen Druckkörper A, der das Boot B
aufnimmt. Er ist hinten halbkugelförmig gestaltet und wird vorn durch einen
linsenförmigen Körper verschlossen, der schwimmend vor die Oeffnung gebracht werden
kann. Zur Aufnahme des Kommandoturms des Bootes hat der Druckkörper etwa bis zur
Hälfte seiner Länge einen domartig überdeckten Schlitz. Dieser eigentliche
Prüfzylinder ist eingebaut in einen tankartigen Schwimmkörper C, der mittels Schleuderpumpen entleert werden kann.
Zur Aufnahme eines Bootes wird der Schwimmkörper so weit mit Wasser gefüllt, daß das
Boot in den Prüfzylinder eingefahren werden kann. Hier wird es unterstützt und nach
Verschluß des Druckzylinders mittels Pumpen unter Druck gesetzt. Die
eingeschlossenen Leute stehen durch Fernsprecher in Verbindung mit der Außenwelt,
sie sind also außer Gefahr, da der Druck jederzeit augenblicklich wieder vermindert
werden kann.
Die Untersuchung erstreckt sich außer der Feststellung des bloßen Dichthaltens auf
Messungen der Durchbiegung der Verbände, auf die Erprobung der Bootspumpen, der
Manometer und aller sonstigen Einrichtungen, die unter dem Wässerdruck zu arbeiten
haben.
Das nach den Plänen des bekannten Ingenieurs Laurenti
erbaute Dock vermag Boote bis 65 m Länge aufzunehmen; der Durchmesser des
Druckkörpers ist 7 m, die Gesamtbreite über den Schwimmtanks 11 m. Die
„Technischen Monatshefte“ (Stuttgart 1914, Heft 8) geben außer dem
Querschnittschema drei sehr anschauliche Außenabbildungen des Docks.
Dipl.-Ing. W. Speiser.
––––––
Die tödlichen Unfälle bei den Kohlenbergbauen der Welt.
Unter dem Titel „Unfälle im Kohlenbergbau der Vereinigten Staaten und fremder
Länder“gl. auch Z. d. Z. V.
d. Bb. Betr., Wien 1914. veröffentlicht das Montanbureau der
Vereinigten Staaten eine umfangreiche Statistik über die tödlichen Unfälle in den
Kohlenbergbauen der größeren Staaten. Dabei muß vorausgeschickt werden, daß diese
Statistik nur die Steinkohlenbergbaue umfaßt, während die
Unglücksfälle in den Braunkohlengruben, die besonders in Deutschland und
Oesterreich-Ungarn von wesentlicher Bedeutung sind, unberücksichtigt geblieben sind.
Die nachstehende Zusammenstellung (Tab. 1), die wir nur auszugsweise wiedergeben,
zeigt die absolute Anzahl der tödlichen Unfälle im Steinkohlenbergbau in der Zeit
von 1901 bis 1911.
Tabelle 1.
Jahr
Amerika
Groß-britannien
Deutsch-land
Frank-reich
Belgien
Oester-reich
19011902190319041905190619071908190919101911
15491895175220042232211631972449266828402719
10751005104810341138111612161285142417541232
956 818 826 808 840 92412061490116511401176
193 180 170 184 1821280 202 186 223 213–
157144159129123132147155136136165
8472496196707559756588
Durchschnitt1901–10
2270
1210
1017
302
142
71
Von besonderem Interesse ist die vergleichende Zusammenstellung der tödlichen
Unfälle, bezogen auf je 1000 Angestellte und auf je 1000000 t Kohlenförderung; wir
lassen sie, gleichfalls im Auszuge, hier folgen (Tab. 2).
Tabelle 2.
Durchschnittvon 1901–1910
Verein.Statt. v.Amerika
Deutsch-land
Groß-britan.
Frank-reich
Belgien
Oester-reich
Zahl der tödlich Verunglückten für 1000
Arbeiter
3,74
2,11
1,36
1,69
1,02
1,04
für 1000000 t Fördergut
5,8
7,55
4,40
7,79
5,56
5,05
Aus dieser Zusammenstellung geht hervor, daß die Zahl der tödlich verlaufenen Unfälle
auf 1000000 t geförderter Kohle in den Vereinigten Staaten größer ist als in
Großbritannien, Belgien und Oesterreich, dagegen kleiner als in Deutschland und
Frankreich. Beim Vergleich zweier Kohlenbecken mit annähernd gleichen physikalischen
Verhältnissen (d.h. die gleiche Flözmächtigkeit, Teufe, gleiches Deckgebirge,
gleicher Gasgehalt usw.) würde das Gefahrenmoment fast in geradem Verhältnis zur
Durchschnittsleistung an Kohle für Tag und Mann stehen. Beim Vergleich verschieden
gearteter Kohlenreviere treten jedoch Umstände auf, die einen wesentlichen Einfluß
auf die Gefahrenmomente auszuüben vermögen, ohne daß man ihn rein zahlenmäßig zum
Ausdruck bringen könnte. So sind z.B. die physikalischen Verhältnisse und
Vorbedingungen der Kohlenlagerstätten der Vereinigten Staaten in
sicherheitlicher Hinsicht bedeutend günstiger, als in den andern zum Vergleich
herangezogenen Ländern, was bei der Gegenüberstellung der Unfallzahlen natürlich
berücksichtigt werden muß. Andrerseits ist eine unmittelbare vergleichsweise
Gegenüberstellung der tödlichen Unfallziffern für die Vereinigten Staaten insofern
nicht ohne Korrektur möglich, als die Tagesleistungen für den Mann in diesem Lande
verhältnismäßig viel größer sind als anderwärts. Im großen ganzen scheint aber nach
Ansicht des Verfassers der Vergleich des relativen Gefahrenmomentes für den
Kohlenbergbau auf Grundlage der Förderziffern der
zutreffendste zu sein, da diese nicht nur mittelbar der Länge der Zeit, innerhalb
welcher eine Grube in Förderung gestanden hat, Rechnung tragen, sondern auch der
Durchschnittsleistung des einzelnen Arbeiters in einer gegebenen Zeiteinheit.
Von Bedeutung erscheint endlich die Statistik über die Ursachen der tödlichen Unfälle, wie sie in folgender Tafel wiedergegeben
ist (Tab. 3).
Tabelle 3.
Sa. der Verunglücktenauf 1000
Verein.Staat. v.Amerika
Deutsch-land
Oester-reich
Groß-britan.
Belgien
Frank-reich
Stein- und Kohlenfall
1,81
0,75
–
0,57
0,39
0,41
Förderung i. d. Grube
0,54
0,31
–
0,24
0,19
0,14
Gas- und Kohlen- staubexplosion.
0,52
0,06
–
0,03
0,01
0,04
Sprengarbeit
0,18
0,07
–
0,02
0,06
0,02
Andere Ursachen.
0,34
0,37
0,90*)
0,08
0,16
0,08
Schachtunglücke.
0,09
0,17
0,17
0,09
0,20
0,19
Unfälle über Tage.
0,25
0,27
0,19
0,14
0,14
0,20
*) Umfaßt alle unterirdischen Unfälle.
Schorrig.
––––––
Krieg und Patentrecht. (Nach Patentanwalt Dr. C. Wiegand, Berlin, im Märkischen Bezirksverein deutscher
Chemiker.) Wie in alle rechtlichen Verhältnisse, so hat auch der Krieg in das
Patentrecht störend eingegriffen, was um so begreiflicher ist, als gerade hier die
internationalen Beziehungen so innig sind, daß Störungen unausbleiblich waren. Das
Kaiserliche Patentamt hat seine Tätigkeit auch in Kriegszeiten fortgesetzt, die
Verhandlungen finden dortselbst, natürlich von Störungen durch Personalmangel
abgesehen, wie in Friedenszeiten statt. Die erste Frage, die auftauchte, war die, ob
es in Kriegszeiten zweckmäßig wäre, Patente zu erteilen. Diese Frage wurde allgemein
bejaht. Ursprünglich wurden die Patentanmeldungen nicht bekannt gemacht, seit sechs
Wochen erscheinen jedoch wieder im Reichsanzeiger solche Bekanntmachungen. Der
Vortragende erblickt hierin eine Schädigung der im Felde Stehenden, da ihre
Einsprüche notgedrungen fortfallen müssen. Ganz besonders bedeutet dies auch eine
Schädigung kleinerer Betriebe und einzelner selbständiger Existenzen, denn die
großen Betriebe werden auch heute in der Lage sein, ihre Patentinteressen
ordnungsgemäß zu vertreten. Das Patentamt hat durch eine Bekanntmachung alle von ihm
selbst festgesetzten Fristen um drei Monate verlängert. Die gesetzlich ein für
allemal festgesetzten Fristen, wie für Beschwerden, für die Zahlung
von Patentgebühren wurden durch Bundesratsverordnung vom 10. September 1914
geregelt. Es können danach auf Antrag die Gebühren neun Monate gestundet werden.
Ebenso soll bei Fristversäumnis auf Antrag die Einsetzung in den vorigen Stand
erfolgen. Vielfach ist die Meinung verbreitet, daß diese Bundesratsverordnung nicht
für Gebrauchsmuster und Warenzeichen gelte. Das ist irrig, denn in der Ueberschrift
der Verordnung sind alle drei Zweige genannt, die Verordnung muß sich daher auch auf
alle drei beziehen. Sehr wichtig ist die Wahrung des Prioritätsrechtes aus dem
internationalen Unionsvertrage. Manche Gelehrte glauben, daß durch den Krieg dieser
Vertrag aufgehoben sei, andere bestreiten dies. Der Unionsvertrag ist jedoch ein so
eigenartiger Vertrag, daß durch den Austritt eines Staates nicht nur dieser
geschädigt würde, sondern auch alle Beteiligten, und die Ungültigkeit dieses
Vertrages würde zu praktisch ganz unmöglichen Konsequenzen führen.
Der Vortragende geht zur Besprechung der Patentgesetzgebung im Auslande über. Durch
die Zeitungspolemik ist vielfach die Meinung verbreitet, daß z. Z. die deutschen und
österreichischen Patente in England vogelfrei wären. Durch das Notgesetz wurde
allerdings dem Board of Trade vorübergehend die Machtbefugnis erteilt, Patente
zurückzunehmen. Immerhin ist mit diesem Gesetz nicht beabsichtigt, geistiges
Eigentum zu konfiszieren, sondern der englische Staat will nur den Fortgang seines
eigenen geschäftlichen Lebens sichern. Selbstverständlich kommt es hier auf den
Geist an, in dem das Gesetz durchgeführt wird. Bisher hat der Kontroller es
abgelehnt, irgend einen derartigen Raub zu sanktionieren, und sich ausdrücklich
gegen einen derartigen Standpunkt gewehrt. Man muß auch berücksichtigen, daß im
englischen Patentgesetz nicht eine Bestimmung vorgesehen ist, wonach der Staat das
Recht hätte, ein Patent zurückzunehmen, wenn dies im Interesse des allgemeinen
Wohles erforderlich ist. Das deutsche Gesetz enthält eine derartige Bestimmung, und
es wäre z.B. dem deutschen Reiche ohne weiteres möglich, die Herstellung eines von
ihm dringend benötigten Desinfektionsmittels freizugeben. Bisher ist von dem
englischen Ausnahmegesetz nur der sparsamste Gebrauch gemacht worden. Es sollen
Zwangslizenzen erteilt werden, für die Gebühren bezahlt werden müssen, die nach
Beendigung des Krieges dem Patentbesitzer eingehändigt würden. An Deutsche werden
zurzeit in England Patente nicht erteilt, Einsprüche können von Deutschen nicht
erhoben werden. Es verlautet, daß ähnliche Bestimmungen in Deutschland beabsichtigt
sind, doch ist bisher eine amtliche Bekanntmachung nicht erfolgt. Trotz des
allgemeinen Zahlungsverbots an Ausländer gestattet England ausdrücklich die Zahlung
von Patentgebühren an das Ausland. Es ist ferner in Aussicht genommen, diejenigen
Patentinhaber, die Patenttaxen nicht bezahlen können, wieder in ihre Rechte
einzusetzen, falls sie nachweisen können, daß sie die Absicht hatten zu bezahlen. Es
wird daher für alle Inhaber englischer Patente zweckmäßig sein, wenn sie sich
solches Beweismaterial beschaffen. In Frankreich und Belgien, in Oesterreich-Ungarn,
in Dänemark, Norwegen, Schweden und in der Schweiz sind überall
Fristverlängerungen erfolgt. Man sieht also, daß sich alle Länder bemühen, die
entstandenen Schäden nach Möglichkeit zu beheben. Die versuchten Wege hierzu sind
eigentlich eine Musterkarte solcher Möglichkeiten. Es sind daher von
sachverständiger privater Seite Schritte eingeleitet worden, wonach die
amerikanische Regierung ersucht wird, allen Staaten kurzgefaßte Vorschläge über die
Regelung zu unterbreiten, deren Grundgedanke der ist, daß alle diejenigen, die ohne
ihr eigenes Verschulden Schaden erlitten hätten, wieder in den vorigen Stand
eingesetzt würden. Wie weit diese Schritte gediehen sind, ist noch nicht bekannt;
doch ist zu wünschen, daß bei Friedensverhandlungen die Diplomaten diese wichtigen
Angelegenheiten nicht übersehen.
In der anschließenden Erörterung meinte Dr. Diehl, daß
auch mit einer Verschiebung der Einspruchsfrist wenig gedient sei, es wäre besser,
die Patente blieben liegen. Dr. Diehl führt auch eine
Anzahl von wenig liberalen Handhabungen der englischen Bestimmungen an, so das
Vorgehen gegen das Salvarsanpatent, trotzdem der Vertreter der Höchster Farbwerke
nachgewiesen habe, daß das Salvarsan in England in genügenden Mengen mit englischen
Arbeitskräften hergestellt würde. Dr. Dühring meint, daß
den Vorschlägen von Dr. Diehl technische Schwierigkeiten
entgegenstünden. Wie groß müßte der Reichsanzeiger nach dem Friedenschlusse
eigentlich werden? Er verweist noch darauf, daß jemand, der am Einspruch verhindert
gewesen sei, nachher sein Material dem Amt überreichen könne, und daß dieses
Material dann von Amtswegen geprüft werde. Allerdings fallen dann für den
Einsprecher die Vorteile der kontradiktorischen Verhandlung fort.
Plohn.
––––––
Wie verhält sich der Maschinenlieferant beim Abnahmeverzug des
Bestellers? Es ist nicht nur ein Recht des Bestellers, die bestellte Ware,
Maschine, elektrische Anlage usw. abzunehmen, sondern eine ausdrückliche Pflicht,
die durch den Kauf- oder Werkvertrag begründet wird, und vom § 433 und 640 des
Bürgerlichen Gesetzbuches ausdrücklich hervorgehoben wird. Hat der
Maschinenlieferant daher gegenüber dem Besteller ein Recht auf Abnahme, so ist beim
Abnahmeverzuge der einfachste Weg, den Besteller auf Abnahme der Maschine, der
Anlage usw. zu verklagen, und das Urteil zu vollstrecken. In vielen Fällen ist aber
damit dem Lieferanten nicht viel gedient, weil einmal ein Prozeß zu langwierig und
zu kostspielig ist, ferner weil andere Rechtsmittel ihm bequemer oder vorteilhafter
sind.
Am bequemsten ist der Weg, den das Handelsgesetzbuch beim Handelskaufe gewährt (und
als Handelskauf ist fast jeder Kauf- oder Lieferungsvertrag, soweit er kein reiner
Werkvertrag ist, anzusehen).
Der § 373 des Handelsgesetzbuches berechtigt den Verkäufer, wenn der Käufer mit der
Annahme der Ware im Verzüge ist, die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers in einem
öffentlichen Lagerhaus oder sonst in sicherer Weise zu hinterlegen. Er ist ferner
befugt, nach vorgängiger Androhung die Ware öffentlich versteigern zu lassen, natürlich
auf Rechnung des säumigen Käufers. Im Falle der öffentlichen Versteigerung hat der
Verkäufer den Käufer von der Zeit und dem Ort der Versteigerung vorher zu
benachrichtigen; von dem vollzogenen Verkauf hat er dem Käufer jederzeit
unverzüglich Nachricht zu geben, im Falle der Unterlassung ist er zum Schadenersatz
verpflichtet; die Benachrichtigungen dürfen unterbleiben, wenn sie untunlich
sind.
Schreitet der Lieferant zu dem sogenannten Selbsthilfeverkauf, so kann er sich dabei
nie günstiger stellen, als er bei ordnungsmäßiger Erfüllung des Vertrages stehen
würde.
In vielen Fällen, zumal dann, wenn sein Anspruch auf Bezahlung gefährdet ist, ist ihm
aber mit einem Rücktrittsrecht weit mehr gedient, und es fragt sich, ob und wann er
ein solches Rücktrittsrecht hat.
Man hat auf Grund der allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes dem
Lieferanten ein solches allgemeines Rücktrittsrecht beim Abnahmeverzug des
Bestellers zubilligen wollen, und zwar auf Grund des § 326 BGB. Diese Vorschrift
sagt allgemein, daß, wenn bei einem gegenseitigen Vertrage der eine Teil mit der ihm
obliegenden Leistung im Verzüge ist, ihm der andere Teil zur Bewirkung der Leistung
eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen kann, daß er die Annahme der
Leistung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Nach dem Ablauf der Frist ist er
berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder von dem Vertrage
zurückzutreten, wenn nicht die Leistung rechtzeitig erfolgt ist; der Anspruch auf
Erfüllung ist ganz ausgeschlossen.
Ein solches allgemeines Rücktrittsrecht würde jedoch dem Lieferanten oft einen
Vorteil bringen, der vom Gesetz gewiß nicht gewollt ist. Man nehme etwa an, ein
Maschinenfabrikant hat eine Maschine zu einem niedrigen Preise zu liefern
übernommen, nachher gestalten sich die Konjunkturen viel günstiger, er kann die
Maschine anderweitig viel besser verwerten. Der Besteller ist zur Abnahme der
Maschine nicht in der Lage, weil vielleicht die alte Maschine, zu deren Ersatz er
die neue Maschine bestellt hat, nicht rechtzeitig demontiert ist. Soll nun der
Lieferant nach Setzung einer kurzen Nachfrist das Recht zum Rücktritt haben? Die
überwiegende Theorie und Praxis, insbesondere die Praxis des Reichsgerichts (vgl.
Bd. 53 S. 164, Bd. 57 S. 208 ff.) verneinen ein solches Rücktrittsrecht, und wohl
mit Recht.
Die Abnahmepflicht des Bestellers ist allerdings eine Pflicht, aber sie ist nicht als
Leistung im Sinne des § 326 anzusehen. Wenn der § 326 BGB von einem gegenseitigen
Vertrage spricht, so hat er damit diejenigen Leistungen im Auge, die als der primäre
Inhalt eines Vertrages anzusehen sind. Ein Kaufvertrag, ein Werkvertrag hat zum
Inhalt die Lieferung des bestellten Gegenstandes, der Maschine, der Anlage, und als
Gegenleistung die Zahlung des Preises. Die Abnahmepflicht des Bestellers ist eine
selbständige Pflicht, eine Nebenverpflichtung, nicht aber eine Gegenleistung im
Sinne des Gesetzes. Mit gutem Recht kann man diese Pflicht als eine gesetzliche
Pflicht zum Unterschied von einer Vertragspflicht ansehen, als eine gesetzliche
Pflicht, die allerdings gegenüber dem Vertragsgegner zu erfüllen ist. Da der § 326
BGB dem Gläubiger gegenüber dem Schuldner die schärfsten Mittel in die Hand gibt, so
kann er damit nur die Hauptpflicht des Vertrages im Auge haben, weil sonst eine
solche Härte dem Geiste des Gesetzes widerspräche.
Auch das Wesen des Vertrages selbst steht dem entgegen. Durch jeden Vertrag werden
die Parteien gegenseitig zur Interessenwahrnehmung verpflichtet; der Lieferant ist
daher dem Besteller gegenüber verpflichtet, dasjenige zu unternehmen, was am meisten
seinem Interesse entspricht. Wenn er in der Lage ist, durch bloße Einlagerung des
bestellten Gegenstandes in ein öffentliches Lagerhaus dessen Interesse mehr zu
sichern als durch einen Rücktritt, so würde es wider die
Interessenwahrnehmungspflicht verstoßen, wenn der Lieferant statt dessen gleich von
dem Vertrage zurücktreten und so die Interessen des Bestellers schädigen würde.
Geht der Abnahmeverzug mit einem Zahlungsverzug Hand in Hand, so ist die Rechtslage
anders. Wird die Abnahme nicht etwa darum verweigert, weil der Besteller zur Abnahme
im Augenblick nicht in der Lage ist, sondern weil er den Vertrag als nicht bestehend
anerkennt, weil er die Leistung nicht als vertragsmäßig gelten lassen will usw., so
liegt in der Abnahmeweigerung gleichzeitig eine Weigerung zur Erfüllung seiner
Zahlungspflicht. Der Lieferant braucht dann nur den Termin abzuwarten, zu dem die
Zahlung sonst fällig geworden wäre (bei technischen Aufträgen wird vielfach der Tag
der Abnahme, der Tag der Inbetriebnahme, drei Monate nach diesem Tage usw. als
Zahlungstag festgesetzt), er kann dann eine kurze Nachfrist setzen (nach
verbreiteter und wohlbegründeter Ansicht ist im Falle der Zahlungsweigerung die
Setzung einer Nachfrist überflüssig) und kann dann ohne weiteres von seinem
Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
Dr. jur. Eckstein.
––––––
Der Wirkungsgrad von Dampfturbinen-Beschauflungen. Aus den
verschiedenen Turbinensystemen hat sich allmählich als Einheitsform die kombinierte
Turbine entwickelt. Bei der Bestimmung des Wirkungsgrades η der Beschauflung ist man in erster Linie auf Schätzung angewiesen, weil
nur ein Teil der Verluste rechnerisch nachweisbar ist. Da bei Vernachlässigung der
Dampfgeschwindigkeit vor der Düse der Wirkungsgrad von dem Verhältnis
\frac{u}{c_0} abhängt, wobei
c_0=91,5\,\sqrt{h} ist, u die
Umfangsgeschwindigkeit und h das Stufengefälle
bedeutet, erhält man ein anschauliches Bild, wenn man η
als Kurve über \frac{u}{c_0} oder noch besser über dessen
reziprokem Wert \frac{c_0}{u} einträgt. Eine verlustfreie
Beschauflung ergäbe das beste Nutzverhältnis, wenn der Düsenneigungswinkel möglichst
klein und die Austrittswinkel aller Umkehr- und Laufschaufeln ihm gleich wären.
Indessen ginge tatsächlich jeder Vorteil durch Umlenkungsverluste verloren. Auch würden die
letzten Schaufeln bei Einhaltng des durch die Kontinuitätsbedingung bestimmten
Querschnittes sehr lang werden.
Textabbildung Bd. 329, S. 664
Abb. 1.
Textabbildung Bd. 329, S. 664
Abb. 2.
Bei einem Turbinenrad mit zwei Geschwindigkeitstufen, welches als Beispiel diene,
beträgt daher die Düsenneigung etwa 35 v. H. und die drei Austrittswinkel 45, 65 und
100 v. H. Der Wirkungsgrad der verlustfreien Stufen bei Nichtausnutzung der
Austrittsgeschwindigkeit ergäbe sich aus dem Geschwindigkeitsdiagramm Abb. 1. Wie sich zeichneriseh leicht feststellen
läßt, findet sich das Maximum in dem angenommenen Beispiel für
\frac{c_0}{u}=3,34. In diesem Fall wird ηn = 95,2 v. H. Von
größtem Einfluß auf die Schaufelverluste ist der Umlenkungswinkel des Dampfstrahles,
da von ihm Kompressions-, Reibungsdruck und Wirbelungen abhängen. Die in Abb. 2 links gezeigte Form, bei der die
Eintrittswinkel der inneren und äußeren Schaufelkante mit der Richtung des
Dampfstrahles zusammenfallen und gleich dem Austrittswinkel sind, wirkt ungünstig,
da die Kompression erst in der zweiten Hälfte des Schaufelkanals stattfindet und
beim Austritt noch vorhanden ist, so daß der Strahl von der beabsichtigten Richtung
abgelenkt wird. Vorteilhafter ist die Form mit Stoßwinkel und verlängerter Führung
am Austritt (Abb. 2 rechts), wie das Strömungsbild
erkennen läßt. Der Stoßverlust ist bei der außerordentlichen Geschwindigkeit der
Ablenkung nicht nennenswert. Der indizierte Wirkungsgrad des zweikränzigen Rades
ergibt sich bei \frac{c_0}{u}=5 mit Hilfe des
Geschwindigkeitsdiagramms (Abb. 3) zu 63,4 v. H. Der
Leistungsanteil der hinteren Stufen wird bei kleinen Werten von
\frac{c_0}{u} verschwindend gering. Wie der Schaufelplan für
\frac{c_0}{u}=3,27 (Abb. 4)
zeigt, verläuft die zweite Schaufel im Querschnitt fast gerade, was dem
unbedeutenden Gewinn von 4 v. H. entspricht. Bei weiterer Geschwindigkeitssteigerung
wirkt der zweite Schaufelkranz sogar bremsend, und das zweikränzige Rad geht in ein
einkränziges über. Sofern man drei und vier Geschwindigkeitsstufen in einer
Druckstufe verwendet, werden die Leistungsanteile des hintersten Kranzes ebenfalls
sehr gering. Man findet ferner, daß zwar die Austrittsverluste bei Hinzufügung von
mehr Geschwindigkeitsstufen kleiner werden, indessen die Dampfausnutzung im
zweikränzigen Rad am höchsten ist, da hier keine so häufige Umkehrung, eintritt.
Vielfach ist der Querschnitt in den letzten Schaufeln für die Dampfgeschwindigkeit
zu klein. Es tritt sodann eine Druckstauung auf, die sich bis in die ersten
Schaufeln ortpflanzt und Anlaß zu Verlusten gibt. Von Bedeutung für die
Schaufelbeanspruchung ist die Ermittlung der Umfangskräfte für u = 0. Die Ausnutzung der Austrittsgeschwindigkeit bei
mehreren Laufschaufelreihen in einer Druckstufe bringt keinen nennenswerten
Gewinn.
Textabbildung Bd. 329, S. 664
Abb. 3.
Textabbildung Bd. 329, S. 664
Abb. 4.
Die vorstehenden von Paul Wagner-Berlin herrührenden
Untersuchungen sind in seiner im Verlag von Springer erschienenen Schrift auf alle
gebräuchlichen Beschauflungsarten ausgedehnt worden, wobei der Verfasser zu dem
interessanten Resultat kommt, daß für Vielstufenturbinen mit einer Laufschaufelreihe
in jeder Druckstufe das gesamte Ueberdruckgebiet in gleicher Weise brauchbar
ist.
Schmolke.
––––––
Prüfung von Bohrern. Die Kaiserl. Werft in Kiel
beabsichtigte die allgemeine Einführung von Bohrern aus Schnellarbeitstahl zur
Verwendung bei ihren transportablen Handbohrmaschinen. Es war bekannt, daß hierdurch
ein großer Schiffsbaubetrieb, der etwa 80 solcher Bohrmaschinen im Betriebe hatte,
eine jährliche Ersparnis von 48000 M erzielt hatte, und es sollten nun noch ausgedehnte Versuche zu
dem Zwecke unternommen werden, die für bestimmte Arbeitzwecke wirtschaftlichste
Bohrermarke festzustellen.
Textabbildung Bd. 329, S. 665
Abb. 1.
Natürlich ist nicht der Anschaffungspreis allein ausschlaggebend; die
Schneidhaltigkeit und auch die Bruchsicherheit sind viel wichtigere Eigenschaften.
Um diese letzteren zu studieren, wurde ein Verfahren angewendet, das nicht nur durch
seine Eigenart beachtenswert ist, sondern ohne Zweifel den verschiedenen bekannten
Untersuchungsmethoden hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Ergebnisse viel voraus
hat. Dabei ist die in der Abb. 1 dargestellte
Prüfeinrichtung verhältnismäßig einfach. Mit g ist die
Antriebsmaschine, hier eine Preßluftbohrmaschine, bezeichnet, wobei durch das
Hebelsystem e der Prüfbohrer mit konstantem Druck
belastet wird. Hierin liegt der wesentlichste Vorzug dieser Einrichtung. Während
hier bei einem Nachlassen der Schneidfähigkeit einfach die in der Zeiteinheit
erzielte Lochtiefe sich verringert, wird bei den üblichen Untersuchungsverfahren mit
zwangläufigem Vorschub der Bohrer im gleichen Falle in kurzer Zeit zerstört.
Zugleich gibt die Veränderung der Lochtiefe für eine Umdrehung einen ausgezeichneten
Maßstab über das Verhalten des Bohrers. Zur graphischen Aufzeichnung dieser Werte
dient ein elektrisch betriebener Zeitschreiber i k l m.
Der Strom wird vom Akkumulator n geliefert. Sowohl die
Drehung der Diagrammwalze l als auch die Bewegung des
Schreibstiftes m erfolgt in Abhängigkeit von der
Bewegung des Vorschubhebels e. Auf das Diagrammpapier
(Abb. 2) unten wird unter Vermittlung eines von
der Bohrmaschinenspindel angetriebenen Umdrehungszählers, der einen elektrischen
Kontakt betätigt, jede zehnte Umdrehung markiert, oben wird in gleicher Weise,
betätigt durch einen Zeitkontakt h, der Zeitmaßstab
aufgetragen. Die Schreiber sind einfache Elektromagnete, die einen beweglichen Anker
anziehen.
An der Bohrerkonkurrenz beteiligten sich 14 Firmen, von denen jede drei Bohrer
von 17 mm ⌀ einsandte. Die Bohrer wurden auf der Werft gleichmäßig angeschliffen,
die Ergebnisse von zwei Bohrern wurden zu einem Mittelwert umgerechnet, der dritte
blieb für etwaige Kontrollmessungen zurück. Gebohrt wurde in Nickelstahl bei einem
Bohrdruck von 140 kg. Die Schnittgeschwindigkeit schwankte zwischen 17 und 27
m/Min., da die Drehzahl der Bohrmaschine sich stark mit der Belastung änderte.
Um den Gestehungspreis für 100 mm Lochtiefe zu finden, wurde angenommen, daß ein
Bohrer durchschnittlich 5000 mm Bohrtiefe für den Anschliff aushält und ein
hundertmaliges Nachschleifen gestattet, woraus sich insgesamt 500 m Bohrtiefe für
den Bohrer berechnen. Dieser Wert wurde aber mit Rücksicht auf die gelegentlich
vorkommenden größeren Bohrerbeschädigungen auf die Hälfte herabgesetzt. Der gesuchte
Gestehungspreis setzt sich dann zusammen aus dem Verschleiß des Bohrers für 100 mm,
aus dem zugehörigen Arbeitslohn und aus den Betriebskosten, die zu ein Drittel des
Arbeitslohnes angenommen wurden. Er bewegte sich zwischen 3,68 und 5 Pfg. Da der dem
ersten Werte entsprechende Bohrer auch in seinem übrigen Verhalten befriedigte,
entschloß sich die Werft zu seiner allgemeinen Einführung.
Textabbildung Bd. 329, S. 665
Abb. 2.
Diese Versuche sind nicht nur für die mit Druckluftbohrmaschinen arbeitenden Betriebe
wertvoll, sondern noch mehr für die führenden Betriebe unserer Privatindustrie, die
sich nach eingehenden Versuchen unter Zugrundelegung der strengsten Bedingungen zur
Einführung des elektrischen Betriebes entschlossen, meistens zum Ersatz des
bisherigen Preßluftbohrbetriebes. Die alte Meinung, daß die elektrische Maschine nie
so leistungsfähig und betriebssicher werden könne als die Luftmaschine, gehört der
Vergangenheit an. Es gibt heute Maschinen, die ihre Ueberlegenheit in jeder
Beziehung beweisen können. Für die Privatbetriebe, die aus Konkurrenzrücksichten
genau rechnen müssen, fällt aber die Ersparnis an Betriebskosten, die nur ein
Sechstel bis ein Zehntel derjenigen bei Preßluft betragen, sehr ins Gewicht. Auch
die Untersuchungen des Verfassers dürften hierdurch nicht wenig beeinflußt werden. [Z. d. V. d.
I. Nr. 33, Jahrg. 1914 – Geh. Marine-Baurat Schwarz.]
Rich. Müller.
––––––
Die Sprödigkeit des Flußeisens infolge Bearbeitung in der
Blauwärme. Unter Blauwärme versteht man das Temperaturgebiet von etwa 200
bis 300 °C, weil auf diese Wärmegrade erhitztes Eisen blau anläuft. Bei Blauwärme
bearbeitetes (gerecktes) Flußeisen ist außerordentlich spröde, weil innerhalb dieser
Temperaturen die Reckspannungen bei gleichem Reckgrade sehr viel größer als bei
andern Temperaturen sind. Preuß hat zum ersten Male
Versuche angestellt, die an Hand von Zahlen Aufschluß erbracht haben, in welchem
Maße die Sprödigkeit durch Bearbeitung in der Blauwärme zunimmt. (Stahl und Eisen
34. Jahrg. Nr. 33 S. 1370.) Er benutzte hierzu die Kerbschlagprobe. Die Probestäbe
wurden mit Hilfe eines Krupp sehen Dauerschlagwerks 85 Schlägen in der Minute
ausgesetzt. Vor jedem Schlag wird hierbei der Probestab um 180° gedreht, so daß je
zwei aufeinanderfolgende Schläge immer in entgegengesetzter Richtung auf den mit
einem rechtwinkligen Kerb versehenen Probestab einwirken.
Textabbildung Bd. 329, S. 666
Zunächst zeigte sich, daß sprödes Material immer ein gleichförmiges Bruchaussehen
aufwies (Abb. 1),
während man bei zähem Material auf der Bruchfläche drei Zonen unterscheiden kann:
zwei äußere, der Aufschlagseite zu gelegene feinkörnige Anbruchstellen und eine
zwischen ihnen liegende, elliptisch geformte Endbruchstelle (Abb. 2). Diese endliche
Bruchstelle ist um so schmaler, je zäheres Material vorliegt. (Abb. 1 Flußeisen im
Lieferzustand, Abb. 2
nach dem Recken in Blauwärme, Abb. 3
Chromnickelstahl.) Ihre Breite kann daher neben der Schlagzahl als Vergleich dienen.
Das Versuchs-material wurde in einem elektrischen Ofen auf Blauwärme erhitzt und
hierbei um verschiedene Beträge (1,7, 4,2 und 8,3 v. H.) gestreckt und zu
Probestäben verarbeitet. Die bei der Bestimmung der Schlagzahl und der Breite der
elliptischen Bruchfläche für zwei Materialien erhaltenen Zahlen sind in der Tabelle
wiedergegeben.
Die Tabelle läßt ohne weiteres die erhebliche Zunahme der Sprödigkeit schon bei der
geringen Streckung um 1,7 v. H. erkennen.
Versuchsergebnisse der Flußeisensorte A.
StabNr.
Streck-tempt-ratur0C
Streck-grenzeσSkg/mm2
Höchst-belas-tungσmaxkg/mm2
Streckung
SchlagzahlZ
Breite δder
end-gültigenBruch-flächemm
auf120 mmLängemm
v. H.
1
20
–
–
0
0
926
–
2
250
29,0
30,7
2
1,7
624
–
3
250
28,8
38,8
5
4,2
396
–
4
250
30,5
49,7
10
8,3
61
–
5
20
–
–
0
0
1154
–
6
300
23,3
30,2
2
1,7
961
–
7
300
24,2
37,8
5
4,2
151
–
8
300
24,1
46,3
10
8,3
6
–
Versuchsergebnisse der
Flußeisensorte B.
1
20
–
–
0
0
2040
1,8
2
250
24,5
37,5
5
4,2
702
11,0
3
250
25,5
49,0
10
8,3
9
13,0
4
20
–
–
0
0
2090
1,9
5
300
19,2
27,2
2
1,7
1807
5,8
6
300
20,2
37,1
5
4,2
110
13,0
7
300
19,0
47,2
10
8,3
3
13,0
Diese Sprödigkeit aber ist, wie ebenfalls aus der Tabelle ersichtlich, bei 300°
größer als bei 250°. Auch zeigt sich, daß sie mit steigender Streckung zunimmt.
Diese nachteiligen Folgen einer Bearbeitung des Flußeisens in der Blauwärme sind um
so gefährlicher, als sich die Sprödigkeitszunahme bei der mikroskopischen
Untersuchung des Materials nicht bemerkbar macht, und daher das Material nicht als
krankhaft erkannt werden kann.
Dr. Loebe.
––––––
Motorschiff Secundus. Dieses von der Werft von Blohm & Voß in Hamburg für die Hamburg-Amerika-Linie
gebaute Schiff ist 121,4 m lang, 16 m breit und besitzt einen größten Tiefgang von
7,35 m. Es ist als Volldecker nach der Ischerwood-Bauart
(Längsspantensystem) mit einer Tragfähigkeit von 7900 t hergestellt. Ein
durchlaufender Doppelboden, fünf wasserdichte und zwei öldichte Querschotte sind
vorhanden. In der Mitte des Schiffes liegt der Maschinenraum.
Zum Antrieb dienen zwei einfachwirkende Zweitakt-Vierzylindermaschinen mit 600 mm ⌀ und 920 mm
Hub. Die Erbauerin des Schiffes hat sich im Jahre 1909 mit der Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg zu einer Studiengesellschaft vereinigt,
um die Kosten für die Versuche zum Bau großer Schiffsölmaschinen zu verringern. Es
wurde zuerst für dieses Schiff eine doppeltwirkende Zweitaktmaschine vorgesehen. Die
Schwierigkeiten, die sich im Dauerbetrieb mit einer solchen Maschine ergaben, ließen
es für die Werft und auch für die Reederei wünschenswert erscheinen, zuerst
Erfahrungen mit einfachwirkenden Maschinen zu sammeln. Die Maschinen erteilen (nach
Angabe von Z. d. V. d. I. 1914, S. 1193 bis 1200) bei 120 Uml./Min. dem Schiff bei 7
m Tiefgang eine Geschwindigkeit von 11,5 kn. Die Gesamtmaschinenleistung ist hierbei
2600 PSe, die indizierte Leistung 3700 PSi. Die Arbeitszylinder, Zylinderdeckel und Kolben
bestehen aus Gußeisen. Die Zylinder werden mit gereinigtem Seewasser, die Kolben mit
Frischwasser gekühlt. In jedem Zylinderdeckel ist ein Brennstoffventil, ein
Anfahrventil, zwei Spülventile und ein Sicherheitsventil eingebaut. Auf diese Weise
erhält man ein schwieriges Gußstück, das naturgemäß zu Rißbildung neigt. Die
Gleitbahn der Kreuzköpfe besitzt Wasserkühlung. Die Kurbelwelle ist, um leichter
auszubauen, zweiteilig, die vier Kurbeln sind um 90° versetzt. Die Kurbelwellenlager
sind aus Stahlguß, haben Weißmetallausguß und Wasserkühlung. Die gußeisernen Ständer
haben am oberen Ende starke Längsverbindungen, um die freien Kippmomente der nicht
vollkommen ausbalancierten Maschine aufzunehmen. Die doppeltwirkenden Spülpumpen von
850 mm Zylinderdurchmesser und 650 mm Hub sind an der Bordseite der beiden mittleren
Zylinder angebracht und werden mittels Schwinghebel und Gelenkstangen angetrieben.
Durch einen Zwischenkühler wird die Spülluft auf 35 °C abgekühlt. Die Spülluft wird
nicht dem Maschinenraum entnommen, sondern eine eigene Saugleitung führt Frischluft
vom Deck aus zu.
Der von Pokorny & Wittekind gelieferte dreistufige
Einspritzkompressor ist unmittelbar mit der Hauptmaschine gekuppelt, sein
Kraftbedarf beträgt etwa 160 PSe.
Bei langsamer Fahrt wird die Zylinderkühlung verringert, um die Zylinder wärmer zu
halten und sichere Zündung zu gewährleisten. Zum Anlassen und Umsteuern der Maschine
wird Druckluft von 30 at verwendet, ein Vorrat von 755 l ist hiervon vorhanden. Bei
der doppeltwirkenden Versuchsmaschine war eine pneumatische Anfahrsteuerung
vorhanden, die Maschinen des „Secundus“ erhielten, wie dies allgemein üblich
ist, eine mechanische Steuerung für die Anfahrventile. Das Umsteuern geschieht
mittels eines Elektromotors. Für jeden Arbeitszylinder ist eine Brennstoffpumpe
vorhanden. Die Brennstoffmenge und dadurch die Umlaufzahl der Maschine wird durch
Veränderung der Schlußzeit des Saugventils mit der Hand vom Maschinistenstand aus
geregelt. Außerdem ist noch ein Regulator vorhanden, der ebenfalls auf das
Saugventil der Brennstoffpumpen einwirkt und eine so kleine Brennstoffmenge
einstellen kann, daß die Maschine nicht durchgehen kann. Außerdem ist noch eine
Vorrichtung vorhanden, die verhindert, daß Brennstoff und Anfahrluft zu gleicher
Zeit in den Zylinder gelangen kann. Die Einblaseluft wird mit der Brennstoffzufuhr
selbsttätig an- und abgestellt.
Bei der Probefahrt von zwölf Stunden leisteten die Maschinen zusammen 3200 PSi, der Gesamtbrennstoffverbrauch betrug 210 g/PSe u. Std. Bei größerer Belastung der Maschinen
können sich aber bessere Werte ergeben. Das Schiff hat nun bereits etwa 10000
Seemeilen zurückgelegt, und der Brennstoffverbrauch betrug einschließlich der
Hilfsmaschinen 149 g/PSi-Std.
W.
––––––
Textabbildung Bd. 329, S. 667
Abb. 1.
Die Verwendung des Wasserdampfes zur Kälteerzeugung.
Obwohl Wasserdampf ein vorzüglicher Kälteträger ist, war seine Verwendung bisher
recht beschränkt, da für die Förderung großer Volumina aus dem Verdampfer
Kolbenkompressoren wegen der zu großen Abmessungen nicht in Betracht kamen. An ihrer
Stelle lassen sich nun Turbokompressoren und Dampfstrahlejektoren verwenden, deren
Größe infolge der auftretenden hohen Dampfgeschwindigkeiten nicht zu bedeutend wird.
Bei der Kältemaschine von Josse-Gensecke gelangt der
Strahlapparat zur Benutzung. Wie Abb. 1 zeigt, reißt
das mit großer Geschwindigkeit aus mehreren, in verschiedener Höhe angeordneten
Düsengruppen E strömende Energiemittel den Kaltdampf
aus dem Verdampfer V und preßt ihn durch den Diffusor
F in den Oberflächenkondensator K. Als Kälteträger dient eine Sole, welche in den
Kühlschlangen A Wärme aus der Umgebung aufnimmt und
sodann dem Verdampfer zufließt. Hier wird der Flüssigkeitsstrom durch ein Sieb und
die Brause B in einen feinen Regen umgewandelt. Der
entstehende Dampf wird sofort mit Hilfe des Ejektors entfernt, wobei eine Trocknung
infolge Umlenkung durch den Wasserabscheider M
stattfindet. Infolge der Verdampfung kühlt sich der Rest des Regens ab, sammelt sich
im unteren Teil von V und fließt durch die Umlaufpumpe
P wieder dem Ort der Kälteerzeugung zu. Durch das
Ventil R wird an Stelle der verdampften Flüssigkeit
neue Sole zugeführt und zugleich auf den Verdampferdruck gedrosselt.
Betriebssicherheit und einfache Bauweise zeichnen die Maschine von Josse-Gensecke aus. Indessen ist viel Kühlwasser
erforderlich, da Kaltdampf und Betriebsmittel kondensiert werden müssen. Daher
dürfte die Verwendung derartiger Anlagen in erster Linie für Seeschiffe in Betracht
kommen. Eine durch Einfachheit ausgezeichnete Berechnung der
Wasserdampf-Kältemaschinen mit Hilfe des Entropiediagrammes gibt Prof. OstertagOstertag, Berechnung der Kältemaschinen. Berlin
1913. Julius Springer..
Textabbildung Bd. 329, S. 668
Abb. 2.
Wie Abb. 2 zeigt, wird aus dem
bekannten Druck und Feuchtigkeitsgrad des Betriebsdampfes der Punkt P im Diagramm bestimmt, durch welchen der Zustand des
Energiemittels vor der Düse gekennzeichnet wird. Es erfolgt nun theoretisch eine
durch die Senkrechte P F dargestellte adiabatische
Expansion bis zur Temperatur des Kälteträgers. Da indessen in den Düsen nur ein Teil
des Wärmegefälles in Geschwindigkeit umgesetzt wird, während der Rest zur Trocknung
dient, weicht die tatsächliche Expansionslinie P F'
nach rechts ab. Eine weitere Trocknung tritt durch Reibung beim Mitnehmen des
Kaltdampfes und durch Mischung mit diesem ein. Hierdurch wird der Anfangspunkt C der Kompression bestimmt. Diese geschieht theoretisch
wiederum nach einer Adiabate C D bis zu der
Wagerechten, welche der Kondensatortemperatur entspricht. Infolge von Verlusten im
Diffusor tritt indessen eine Ueberhitzung ein, so daß der Dampf mit einer durch den
Punkt D“ gekennzeichneten Temperatur in den Kondensator
tritt. Die Kompressionsarbeit ergibt sich aus dem Unterschied der Wärmeinhalte bei
C und D. Hieraus
findet man die Energiegleichung, indem man die nach Mitreißen des Kaltdampfes zur
Verfügung stehende Leistung des Betriebsmittels der Verdichtungsarbeit gleichsetzt.
Zur Bestimmung des wichtigsten Wertes, der Kälteleistung, stellt man aus der
Temperatur des ankommenden Wassers den Anfangspunkt E der Drosselung auf der unteren Grenzkurve fest. Beim Endpunkt G beginnt die Verdampfung, deren Ende bei guter
Wasserabscheidung durch die spezifische Dampfmenge 0,93 gegeben ist. Der Unterschied
der Wärmeinhalte vor und nach der Verdampfung ergibt die Kälteleistung für 1 kg des
Trägers.
Schmolke.
––––––
Die Benzinsicherheitslagerung am Osthafen der Stadt
Berlin. An dem neuen Osthafen der Stadt Berlin, der einer der größten
Binnenhafenplätze Deutschlands ist, wurde auch ein Lagerplatz für Benzin und andere
feuergefährliche Flüssigkeiten errichtet, den Dr. Th. Rosenthal in der „Chemischen Industrie“ 1914, S. 150 bis 154, näher
beschreibt. Es ist eine größere Anzahl von Tanks mit einem Gesamtfassungsvermögen
von 1 Million Liter vorhanden, die einzeln an Großhändler und Großkonsumenten
vermietet werden. Da das Benzinlager inmitten eines dichtbevölkerten und
verkehrsreichen Stadtviertels liegt, mußten umfassende Sicherheilsmaßnahmen
ergriffen werden. Aus diesem Grunde wurde das Schutzlagerungssystem der Firma Martini & Hüneke gewählt. Hierbei wird bekanntlich
durch die Anwendung von nichtoxydierenden Gasen die Bildung explosibler Gasgemische
verhindert und durch Anwendung von bruchsicheren Leitungen, Ventilen und Apparaturen
ein Austreten der gelagerten Flüssigkeit an beschädigten Stellen unmöglich gemacht.
Zur Verhinderung des Luftzutritts beim Undichtwerden der Rohre und Armaturen sind
Diffusionsverschlüsse vorhanden, und die Behälter sind zur Isolierung gegen
Verrosten, Herantreten von Flammen oder äußere Einwirkungen anderer Art unterirdisch
gelagert. Außer zur Fernhaltung des Luftsauerstoffes dienen die unter geringem Druck
stehenden Schutzgase ferner zur selbsttätigen Förderung der feuergefährlichen
Flüssigkeit aus den Behältern zu den Zapfstellen. Eine Pumpe oder eine andere
Fördervorrichtung ist hierbei also nicht erforderlich.
Als Schutzgas dient ein Gemisch aus Stickstoff und Kohlensäure, das in zwei
Generatoren von je 20 m3 stündlicher Leistung
hergestellt wird. Nachdem die Gase gereinigt und gekühlt sind, werden sie auf 8 at
komprimiert und in zwei Hochdruckbehältern von je 4 m3 Inhalt aufgespeichert; ehe das Gas aus den Druckbehältern der Anlage
zuströmt, wird sein Druck durch Reduzierventile auf die Betriebsspannung von ½ at
gebracht.
Das Benzinlager besteht aus 36 einzelnen Behältern, die in folgender Weise gruppiert
sind:
Gruppe
I:
6
Behälter
von
je
60000 l
=
360000 l
„
II:
6
„
„
„
25000 l
=
150000 l
„
III:
24
„„
„„
„„
25000 l20000 l
=
130000 l
„
IV:
6
„
„
„
20000 l
=
120000 l
„
V:
6
„
„
„
20000 l
=
120000 l
„
VI:
6
„
„
„
20000 l
=
120000 l
––––––––––––––––––
zusammen
1000000 l
Die Behälter sind auf einer mit Betonmauern eingefaßten Betonsohle fest verankert;
die Mauern bilden mit der Sohle einen großen Trog, der das ganze Benzinlager umfaßt. Wenn trotz
aller Vorsichtsmaßregeln einmal ein Transportfaß undicht werden sollte, so wird das
Benzin unterirdischen Sammelbehältern von etwa 5000 l Inhalt zugeführt, aus dem es
von Zeit zu Zeit durch Gasdruck wieder entnommen werden kann. Jeder Lagerbehälter
hat zwei Dome, an denen sämtliche Anschlüsse befestigt sind.
Die Füllung der Behälter erfolgt hauptsächlich aus Eisenbahnzysternenwagen. Nur die
sechs großen Behälter von je 60000 l Inhalt können auch aus Tankschiffen gefüllt
werden; hierzu dient eine Zentrifugalpumpe mit elektrischem Antrieb. Dagegen erfolgt
die Entleerung der Eisenbahnwagen durch Heberwirkung, und zwar tritt hierbei das
Schutzgas, das durch das ausfließende Benzin aus den Tanks verdrängt wird, in die
sich entleerenden Wagen ein, so daß diese ebenfalls gesichert werden.
Die Zapfvorrichtungen für die Lagertanks sind in verschließbaren eisernen Schränken
in besonderen Zapfhäuschen untergebracht, die in Rollwagenhöhe eine Laderampe zum
Füllen und Verwiegen der Fässer besitzen. Die Leitungen und Zapfstellen sind mit
einer Reihe von Meßapparaten versehen, ferner sind in allen Fülleitungen
Schmutzfänger angebracht.
Dr. Sander.
––––––
Methode und Apparatur zur Prüfung von Stromwandlern.
Stromwandler werden in Verbindung mi Elektrizitätszählern und Meßinstrumenten häufig
verwendet, wenn man große Ströme messen will, oder wenn bei Hochspannungsapparaten
die gefährliche Hochspannung vom Instrument selbst ferngehalten werden soll. Daher
handelt es sich in den Fällen, wo Stromwandler gebraucht werden, meist um die
Messung sehr großer Leistungen. Aus diesem Grunde werden hohe Anforderungen an ihre
Meßgenauigkeit gestellt. Meßmethoden für die Prüfung der Stromwandler müssen also
die Bedingung erfüllen, sehr genau und zugleich einfach in der Handhabung zu
sein.
Schering und Alberti habenArchiv für Elektrotechnik 1914, 7. Heft, S.
263 bis 274. eine Meßmethode ausgearbeitet, welche die
Meßgenauigkeit der bisher bekannten Methoden erreicht, aber für die Handhabung eine
bedeutende Vereinfachung darstellt. Die Methode beruht auf der Kompensation zweier
elektromotorischen Kräfte mittels eines Wechselstrom-Kompensationsapparates. Als
Nullinstrument wird ein besonders konstruiertes Vibrationsgalvanometer mit einer
nicht sehr spitzen Resonanzkurve verwendet, so daß es auch dann, wenn die Frequenz
um 1 bis 2 v. H. von der Abstimmung abweicht, noch genügend empfindlich ist. Die
Meßanordnung ist aus der Abbildung zu ersehen. Die zu kompensierende Spannung ist
dem Sekundärstrom J2
des Transformators proportional und mit ihm phasengleich. Sie wird von einem
Normalwiderstand N2
entnommen, der in den Sekundärstromkreis des Stromwandlers eingeschaltet ist. Durch
den Kompensationsapparat R fließt ein Hilfsstrom, der
der Größe nach dem Primärstrom J1 proportional ist und durch Abzweigung von
einem vom Primärstrom durchflossenen Normalwiderstsnd N1 erhalten wird. Er erzeugt in einem
einstellbaren Teil r1
des Widerstandes R des Kompensationsapparates einen
Spannungsabfall, der gegen die zu kompensierende sekundäre Spannung geschaltet wird.
In seiner Phase kann der Hilfstrom gegen den Primärstrom durch eine Kombination des
Widerstandes r2 und der
regelbaren Kapazität C verschoben werden, bis der von
ihm hervorgerufene Spannungsabfall mit der zu kompensierenden Spannung und also mit
dem Sekundärstrom phasengleich ist.
Die Stufen am einstellbaren Widerstand r1 des Kompensationsapparates sind so gewählt, daß
man bei Anpassung der Normalwiderstände an das Uebersetzungsverhältnis den wahren
Wert des Uebersetzungsverhältnisses direkt oder mit Hilfe einer einfachen Tabelle an
der Kurbelstellung ablesen kann. Ebenso ist die Kombination zwischen dem Widerstände
r2 und der
regelbaren Kapazität C so gewählt, daß die
Kurbelstellung des Kondensators unmittelbar die Abweichung von der 180°-Verschiebung
der beiden Ströme in Minuten anzeigt.
Textabbildung Bd. 329, S. 669
Dies ist ein besonderer Vorzug der Methode gegenüber den bisher bekannten. Denn man
kann mit dem geringsten Aufwand rechnerischer Arbeit die meßtechnischen
Eigenschaften eines Stromwandlers mit höchster Genauigkeit messen. Ob sich die
Methode außer im Laboratorium auch im Prüffeld für Massenprüfungen verwenden läßt,
bleibt fraglich.
Die Verfasser vergleichen ihre Vibrationsgalvanometermethode, welche nur die
Sinusgrundwelle des Wechselstromes berücksichtigt, mit der einwandfreisten Methode,
der Elektrometermethode, bei der man die Effektivwerte der Ströme der Messung zu
Grunde legt. Es zeigt sich eine außerordentlich gute Uebereinstimmung.
Für die Anwendung der Methode wird darauf hingewiesen, daß bei der Anordnung der
Apparate besondere Sorgfalt beobachtet werden muß, um das Vibrationsgalvanometer vor
Streuflüssen oder Ladeströmen zu schützen. Auch muß der Widerstand der Zuleitungen
zum Kompensationsapparat auf der Primärseite berücksichtigt oder verschwindend klein
gemacht werden.
Die gesamte Apparatur wird von den Firmen Hartmann &
Braun und Siemens & Halske hergestellt.
Schmiedel.
––––––
Hochsee-Motorjacht. Die kürzlich in Deutschland für
österreichische Rechnung erbaute Doppelschrauben-Motorjacht „Fiora“ besitzt
nach Angabe der Zeitschrift „Schiffbau“ 1914, S. 893 bis 896 zwei
Hauptmaschinen der Daimler-Motoren-Baugesellschaft in
Berlin-Marienfelde, die ersten deutschen Dieselmaschinen, welche zum Betrieb einer
Motorjacht Verwendung gefunden haben. Das Schiff hat als größte Länge 32 m, als
größte Breite 5 m, der Tiefgang beträgt 1,7 m, der Brutto-Raumgehalt 105
Reg.-Tonnen. Es besitzt vier wasserdichte Schotten ohne jede Oeffnung und hat
Schonertakelung mit einer Segelfläche von 70 m2.
Die zwei Vierzylinder-Dieselmaschinen arbeiten im Viertakt, haben 200 mm
Zylinderdurchmesser und leisten bei 500 Umdrehungen in der Minute 100 PSe. Unmittelbar an jeder Maschine befindet sich ein
Auspufftopf. Von diesem strömen die Abgase zum Schornstein, in dem sich ein
gemeinsamer Schalldämpfer befindet, den die Abgase fast geräuschlos verlassen.
Trotzdem der Schornstein den Gasen und der warmen Luft freien Abzug gewährt, so kann
durch ihn doch kein Regenwasser in den Maschinenraum eindringen. Die Motoren sind
mit der Wellenleitung durch eine ausrückbare Klauenkupplung verbunden. Die
Luftkompressoren werden von den Motoren unmittelbar angetrieben. Der
Brennstoffvorrat reicht bei 10 sm Fahrt für etwa 1600 sm aus. Der Rohölverbrauch
wurde zu 220 bis 230 g für 1 PSe und Stunde
festgestellt. Die Motoren können auch mit Petroleum betrieben werden, was sehr
wichtig ist, da man Rohöl nicht überall erhalten kann. Das Manöverieren mit diesen
Motoren geht gut von statten, mit 200 Umdrehungen in der Minute können sie noch
längere Zeit in Betrieb gehalten werden.
W.
––––––
Was versteht man unter einem formgerechten Modell? In der
21. Versammlung deutscher Gießereifachlente wies Ingenieur Hegerkamp-Düsseldorf darauf hin, daß die Gießereien, die Kundenguß
herstellen, häufig von dem Besteller Modelle erhalten, die keineswegs einwandfrei
sind. So werden anstatt des ganzen Modelles nur Teilstücke, an Stelle der Formkästen
nur Schablonen eingesandt u. dgl. m. Auch die Ausführung des gelieferten Modelles
läßt oft viel zu wünschen übrig. Die Verjüngung ist bisweilen unrichtig, der Lack
minderwertig oder das Holz nicht fehlerfrei, so daß schon nach wenigen Abgüssen das
Modell zu Bruch geht. Demgegenüber liegt es im Interesse der Gießerei, ein
formgerechtes Modell zu erhalten, das die Herstellung mit dem geringsten Aufwand an
Lohn und Formmaterial ermöglicht. Nur selten wird der Gießereiinhaber gegen den
Besteller vorgehen, da er dessen Kundschaft nicht aufs Spiel setzen will. In den
meisten Fällen wird er die Kosten für Zusammenstellung, Nacharbeiten usw. tragen
müssen. Sogar nach der Durchführung des Gusses können leicht Beanstandungen
auftreten, die sich infolge der Verwendung des minderwertigen Modelles als begründet
erweisen. Dringend erwünscht sind daher grundlegende Regeln für die Herstellung
formgerechter Modelle, wenn auch einer Einigung der Gießereien große Schwierigkeiten
entgegenständen, wie z.B. daß die Maschinenformerei nicht wisse, ob das Modell
für die Durchzugs- oder Wendeformmaschine einzurichten wäre, daß der Kostenaufwand
infolge des nicht tadelfreien Modelles selten richtig festgestellt würde, oder daß
man bei der Kalkulation die Benutzungsanzahl nicht in Betracht zögt. Auch die
scharfen Abnahmebedingungen mancher größeren Besteller und die vom Kunden vielfach
gewünschten nachträglichen Aenderungen bedeuten eine Benachteiligung der
Gießereien.
Schmolke.
––––––
Triebwagen. Zu den Ausführungen in D. p. J. S. 578 bis 579
d. Bd. sei noch angefügt, daß auch auf den Sächsischen Staatsbahnen Versuchsfahrten
mit Dieselelektrischen Triebwagen ausgeführt werden. Die Triebwagen sind nach
Angaben der Zeitschrift „Elektr. Kraftbetriebe und Bahnen“ 1914 S. 361 von
der Waggonfabrik Rastatt hergestellt. Der
Sechszylinder-Gleichdruckmotor mit einer Leistung von 200 bis 250 PS bei 400 bis 500
Umdrehungen in der Minute stammt von der Firma Gebr.
Sulzer, Ludwigshafen. Von dem Gleichdruckmotor wird eine unmittelbar
gekuppelte Gleichstrommaschine von 190 PS Leistung angetrieben. Der Antrieb des
Wagens erfolgt durch zwei Triebmotoren von 300 Volt Spannung. Der Wagen hat ein
Gewicht von 70 t und faßt 90 Personen. Als größte Geschwindigkeit können 70 km/Std.
erreicht werden. Für die elektrische Beleuchtung des Wagens ist eine Batterie
vorgesehen, die von der Dynamomaschine geladen wird. Damit die Erschütterungen der
Gleichdruckmaschine nicht auf den Wagen übertragen werden, ist ein besonders
abgefedertes Maschinengestell in dem dreiachsigen Drehgestell des Wagens vorgesehen.
Das erwärmte Kühlwasser der Gleichdruckmaschine wird im Sommer mittels Ventilatoren
rückgekühlt, während es im Winter zur Heizung des Wagens dient. Als Brennstoff ist
Teeröl vorgesehen, das die geringsten Brennstoffkosten ergibt.
W.
––––––
Kühlanlagen für Wohn- und Arbeitsräume. Die künstliche
Kühlung von Wohn- und Arbeitsräumen hat wegen der hohen Anlage- und Betriebskosten
derartiger Einrichtungen bisher nur eine sehr geringe Verbreitung erlangt. Wie wir
in den vom Deutschen Kälte-Verein herausgegebenen „Bildern aus der deutschen
Kälteindustrie“ lesen, sind bisher in Deutschland erst zwei derartige
Anlagen ausgeführt worden, und zwar für ein Wohnhaus in Frankfurt a. M. sowie für
das Fernsprechamt in Hamburg. Besonders neuartige Aufgaben waren hierbei nicht zu
lösen, denn die Kühlung der Luft erfolgt hier genau wie bei anderen Kühlanlagen
durch die bekannten Luftkühler, die entweder als direkt wirkende Verdampfer oder als
indirekt wirkende Kühler mit Solefüllung ausgebildet werden können. Hand in Hand mit
der Kühlung muß eine Entfeuchtung der Luft bewirkt werden; hierbei scheiden sich
auch alle Verunreinigungen der Luft, Staub und Mikroben ab und frieren mit dem
Wasser an den Kühlspiralen fest. Um die Luft zu trocknen, muß man sie stark abkühlen
und nachträglich wieder erwärmen. Das Wiedererwärmen kann entweder durch besondere, hinter
den Kühlern aufgestellte Heizkörper oder durch Mischen der stark gekühlten Luft mit
warmer Frischluft erfolgen. Die letztere Methode ist zwar weniger wirksam als die
erste, kommt aber der geringeren Kosten wegen für kleine Anlagen allein in Frage.
Man kann auch die stark gekühlte Luft statt mit warmer Frischluft mit der Raumluft
selbst mischen, hierbei ist jedoch besonders auf die Vermeidung
gesundheitsschädlicher Zugerscheinungen zu achten.
Bei der Anlage in dem oben erwähnten Wohnhaus waren vier Zimmer zu kühlen, die eine
Grundfläche von zusammen 77 m2 haben und von denen
je zwei im Erdgeschoß bzw. ersten Stock liegen. Der Ammoniakkompressor ist im Keller
aufgestellt. Das hohle, zylindrische Maschinengestell nimmt eine Grundfläche von nur
0,55 m2 ein und dient zugleich als
Kondensatorgefäß; es trägt den Kompressor senkrechter Bauart, den Oelsammler, die
Druckleitungen, das Regulierventil sowie den vollständigen Verdampferspeiseapparat.
Die aus schmiedeeisernen Rohren geschweißte Kondensatorspirale hat eine äußere
Kühlfläche von etwa 6,5 m2; die Kühlung der
Ammoniakdämpfe erfolgt mit Leitungswasser. Das flüssige Ammoniak gelangt aus dem
Kondensator mit Hilfe eines selbsttätigen Speiseapparates in den Verdampfer und nach
der Verdampfung in den durch einen Elektromotor angetriebenen Kompressor.
Die erzeugte Kälte wird durch die Verdampferspirale, die eine Kühlfläche von 6,5 m2 hat, an die Füllung des sie umgebenden
Solekühlers übertragen. Die kalte Sole wird durch eine Kreiselpumpe mit elektrischem
Antrieb dem Luftkühler zugeführt, der über den Kühlräumen im Dachgeschoß
untergebracht ist. Er besteht aus einer Reihe gußeiserner Rippenrohre, die die Wärme
von der über Dach angesaugten Luft an das Salzwasser übertragen. Die Sole wird
hierdurch ein wenig erwärmt und strömt durch die Solerückleitung wieder in den
Verdampfer. Der Luftkühler ist von wirksamen Isolierwänden eingeschlossen, die mit
zwei Oeffnungen für den Lufteinlaß sowie für den nach unten führenden
Kaltluftschacht versehen sind. Außerdem sind in dem Kasten zwei Türen angebracht,
die eine Reinigung der Rippenkörper ermöglichen.
In den zu kühlenden Zimmern sind in die Stuckverzierungen der Decken
Luftzuführungskanäle eingebettet, die von dem senkrechten Kaltluftschacht in den
einzelnen Etagen abzweigen. Diese Luftkanäle sind ihrer ganzen Länge nach mit
schmalen, regulierbaren Oeffnungen versehen, durch die die kalte Luft zunächst in
wagerechter Richtung an der Decke des Zimmers entlangströmt, um allmählich
herabzusinken und sich mit der warmen Zimmerluft zu mischen. Jeder der Kanäle ist
durch eine Klappe mit Hilfe eines Kettenzuges leicht zu verschließen. Die
Kühlmaschine sowie die anderen Apparate können ohne weiteres durch das Hauspersonal
bedient werden.
Die Anlage im Fernsprechamt Hamburg hatte eine wesentlich andere Aufgabe zu erfüllen,
denn hier kam es weniger auf Kühlung als auf Entfeuchtung der Luft an. Denn in den
zwei Arbeitssälen des Amtes, die zusammen 27000 m3
Luftinhalt haben, sind 1400 Personen beschäftigt; im Sommer herrschte in diesen
Räumen eine solch drückend feuchte Luft, daß wiederholt Ohnmachtsanfälle vorkamen,
ferner beschlugen sich die Apparate mit Feuchtigkeit, was zu Betriebsstörungen Anlaß
gab. Bei der Kühlanlage wurde die Erhaltung einer Lufttemperatur von + 23° und eine
relative Luftfeuchtigkeit von 70 v. H. gefordert. Zur Erzeugung der erforderlichen
70000 Kalorien wurde ein liegender, doppeltwirkender Ammoniakkompressor mit
elektrischem Antrieb aufgestellt, der zur besseren Anpassung an den von der
Jahreszeit und der Witterung abhängigen Kältebedarf mit einer Einrichtung zur
Leistungsreduktion versehen wurde. Die verdichteten Ammoniakdämpfe werden in einem
Berieselungskühler verflüssigt und einem Verdampfer zugeführt, der in einem
Süßwasserkühler eingebaut ist. Das auf 0° bis 1° gekühlte Wasser wird durch eine
Zentrifugalpumpe vier trockenen Luftkühlern zugeführt. Jeder dieser Kühler ist in
eine Luftkammer eingebaut, durch die ein Ventilator stündlich 14000 m3 Luft den Sälen zudrückt. Das auf etwa 5°
erwärmte Wasser strömt aus den Luftkühlern wieder in den Wasserkühler. Im Winter
werden die Luftkühler mit Heizdampf gespeist, sie dienen also als Heizkörper zur
Erwärmung der den Räumen zuzuführenden Luft. Bei der zunehmenden Erkenntnis, daß mit
den wachsenden Ansprüchen an die Leistungsfähigkeit namentlich der geistig
arbeitenden Menschenklasse ein erhöhter Aufwand für ihre Pflege und Schonung Hand in
Hand gehen muß, darf man wohl erwarten, daß in nicht zu ferner Zeit auch in anderen
Betrieben die künstliche Kühlung der Arbeitsräume Anwendung finden wird.
Dr. Sander.