Titel: | Polytechnische Rundschau. |
Fundstelle: | Band 329, Jahrgang 1914, S. 622 |
Download: | XML |
Polytechnische Rundschau.
Polytechnische Rundschau.
Elektrische Krane für Vergütungszwecke von
Kriegsmaterial. Die umstehende Abbildung zeigt einen mit elektrischer
Hubbewegung versehenen Drehkran von 2500 kg Tragkraft und 7½ m Nutzausladung,
welcher sich in dem Vergütungsraum einer Geschoßpressenanlage befindet. Er ist dort
so aufgestellt, daß er den Glühofen und die Oelbassins, in welche die Geschoßhülsen
senkrecht eingetaucht werden, bestreicht; die Behälter stehen zum Teil 2½ m unter
Flur, so daß der Hub des Hakens entsprechend bemessen sein muß. Die
Hauptanforderung, die an einen derartig einfach gebauten Drehkran gestellt werden
muß, ist kräftige Bauart ohne störende Vibrationen, sowie eine in bezug auf Regelung
und Arbeitsweise absolut sichere, feine und zuverlässige Hubsteuerung. Da das
Herausziehen aus dem Oel nicht selten ruckweise erfolgen muß, so ist außer dem an
der Drehsäule angeordneten Hub-Anlaßkontroller noch eine präzis wirkende
Magnetbremse auf der Katze vorgesehen, außerdem eine selbsttätige Endausschaltung
für die tiefste Stellung. Die Querbewegung der Katze, die bei der eigentlichen
Arbeitsperiode überhaupt nicht in Betracht kommt, erfolgt von Hand mittels Kurbel
und Seil in bekannter Weise; das Heben vollzieht sich mit 8 bis 9 m minutlicher
Geschwindigkeit, das Senken mit etwa 25 m. Hierfür ist ein 220
Volt-Gleichstrom-Nebenschlußmotor von 7½ PS vorgesehen. Die Stromzuführung zum
Kontroller erfolgt durch den Drehzapfen. Der Motor hat eine besonders
widerstandsfähige Isolation erhalten.
Die größte Geschoßhülse bzw. Stahlgranate wiegt etwa 1000 kg; mittels zangenartigem
Gehänge werden die Geschosse am Haken des Kranes befestigt. Das Eigengewicht des
gesamten Kranes stellt sich bei dieser einfachen Konstruktion, die sich durchaus bewährt
hat, auf etwa 5000 kg; die Kosten betragen einschließlich Montage, Fundierung und
Leitungsanschluß rund 6000 M. Der Kran ist von der Deutschen
Maschinenfabrik in Duisburg gebaut.
Textabbildung Bd. 329, S. 622
Unter ähnlichen, nur mit Hinsicht auf die größeren Lasten und Hubhöhen verschärften
Arbeitsbedingungen arbeiten bekanntlich die Laufkrane für das Vergüten von
Kanonenrohren. Die Krane müssen hier das Ausziehen der Rohre aus den Oefen, das
Einsetzen in die Anlaßgruben und Oelbehälter, das Aufschrumpfen der
Verstärkungsringe auf Mantelrohre usw. übernehmen. Bei einer Anlage zur Härtung von
35 cm-Kanonen mit 50-facher Kaliberlänge läuft ein 30 t-Kran in 26 m Höhe über
Hüttensohle, der unter Einbau von Sicherheitsnebenwalzen sowohl vom Führerkorb als
auch von Flurhöhe aus gesteuert werden kann. Die Hubgeschwindigkeit beträgt hier 25
bis 30 m in der Minute, die Senkgeschwindigkeit kann Werte bis zu 150 m annehmen,
wobei durch Backenbremsen mit Bremsmagneten der Auslaufweg 2 bis 3 m nicht
überschreitet. Mit Rücksicht auf diese scharfen Bedingungen und die geforderte feine
Regulierung sind hier zwei Kompoundgleichstrommotoren von 120 PS mit Wendepolen für
das Hubwerk verwendet, die durch Vermittlung der Leonard-Schaltung durch einen 200 KW-Umformer aus dem 500 Volt-Drehstromnetz
des Werkes gespeist und reguliert werden. Die Anlaßmaschine des Umformers und die
Bremsmagnete des Hubwerks werden durch eine mit ersterem gekuppelte Erregermaschine
erregt von Null bis zur vollen Spannung, so daß durch den Feldregulator mit
Reversierung einschließlich der Fremderregung des Hubmotors 25 verschiedene Stufen
eingestellt werden können. Bei durchziehender Last von etwa 18000 kg und über 100 m
Senkgeschwindigkeit werden etwa 400 KW an das Drehstromnetz zurückgegeben. Ein
Durchgehen des Hubmotors ist hierbei selbstverständlich ausgeschlossen. Auch
hier sind selbsttätige Spindelendausschalter für die äußersten Hakenstellungen
vorgesehen, so daß besonders beim Senken und etwaigem Ausbleiben der Netzspannung
keinerlei Gefahr zu befürchten ist.
An anderer Stelle hat man hierfür mit Nebenschlußmotoren und Druckluftbremsen nach
Jordan gearbeitet, die beim Herablassen der Vollast
und 80 m Senkgeschwindigkeit auf 50 bis 75 cm Auslaufweg stillsetzen. Bei 60 t
Tragkraft, 21,5m Sp.-W. und 6 m Hubgeschwindigkeit ist eine Motorstärke von 110 PS
gewählt
Schömburg.
––––––
Das Triebwagenwesen bei den preußisch-hessischen
Staatseisenbahnen. (Weyand, Charlottenburg.)
Triebwagen sind selbstbewegliche Schienenfahrzeuge für Personen- oder
Gepäckbeförderung mit eigner Kraftquelle im Wagen. Seit etwa sieben Jahren geht die
Eisenbahnverwaltung mit der Einführung solcher Wagen vor und hat im wesentlichen
zwei Bauarten, die Akkumulator- und die benzolelektrischen Triebwagen, bisher in
einer Gesamtzahl von nahezu 200 Wagen in ihren Fahrzeugpark eingestellt.
Akkumulatorwagen führen den für die Fahrt erforderlichen Arbeitsvorrat in
Bleibatterien mit sich, der nach größeren Fahrleistungen – bis 180 km Streckenlänge
– in besonderen Ladestationen wieder ergänzt werden muß. Anders bei den
verbrennungselektrischen Triebwagen. Hier wird die in einem Benzol- als Dieselmotor
erzeugte mechanische Arbeit zum Antrieb des Wagens aus gewichtigen technischen
Gründen erst durch eine Dynamomaschine in elektrische Arbeit verwandelt, um dann in
den wie bei Straßenbahnwagen angeordneten Achsmotoren n Antriebskraft umgesetzt zu
werden.
Ein anschauliches Bild von der Ausdehnung des Triebwagenverkehrs geben folgende
Zahlen: Am 1. Januar d. J. wurden Bahnstrecken von einer Gesamtlänge von nahezu 6000
km mit Triebwagen befahren, die in der Zeit vom 1. April 1913 bis 31. März 1914
nahezu 7 Mill. Wagenkilometer zurücklegten und dabei eine Beförderungsleistung von
über 190 Mill. Personenkilometer aufzuweisen hatten.
Triebwagen mit ihrer immerhin beschränkten Aufnahmefähigkeit, sind besonders da am
Platz, wo ein schwacher Verkehr, der die Einstellung voller Dampfzüge nicht lohnt,
ohne großes wirtschaftliches Wagnis befriedigt werden soll. Sie bringen daher fast
immer, da wo sie erscheinen, neue Fahrgelegenheiten und damit
Verkehrsverbesserungen, die von den Reisenden freudig begrüßt werden.
Spannungsmessungen an Bord von Schiffen. Die
Berechnung der Festigkeit von Schiffen hat bisher im wesentlichen nur die statischen
Verhältnisse, wie sie durch die Lage des Schiffes zur Welle gegeben waren, in
Berücksichtigung gezogen. Man stützte sich dabei auf Annahmen bezüglich der Form der
Welle, deren Richtigkeit nicht unbestritten geblieben ist. Da die bisherige
Rechnungsweise namentlich bei Spezialschiffen verschiedentlich zu Mißerfolgen
führte, hat man sich veranlaßt gesehen, die Anschauungen über die
Festigkeitsverhältnisse der Schiffe einer gründlichen Durchsicht zu unterziehen. Vor
allem ist man bemüht, die dynamischen Verhältnisse in ihrer Wirkung auf die
Festigkeit zu klären, um dadurch Grundlagen für die richtige Bemessung der Verbände
zu gewinnen. Vorbedingung hierfür ist die Vornahme von Spannungsmessungen, die an
Schiffen im Seegange vorgenommen werden. Planmäßige Messungen dieser Art sind
neuerdings von Siemann, der darüber in der Z. d. V. d. I.
Jahrg. 1914, Nr. 29 berichtet, nach einem eigenen Verfahren an einigen Schiffen des
Norddeutschen Lloyd und der Argo-Gesellschaft durchgeführt worden.
Textabbildung Bd. 329, S. 623
Schema der Spannungsmessung (bei wagerechter Anordnung).
Siemann benutzte für seine Messungen den Martensschen Spiegelapparat (vgl. Abbildung), der sich
der erforderlichen kleinen Meßlänge wegen den Bordverhältnissen gut anpaßt. Der
Apparat wird zweckmäßig so aufgehängt, daß er vor der Beschädigung durch starke
Erschütterungen möglichst geschützt ist. Dabei ist einerseits der Spiegel,
andererseits der aufnehmende Apparatteil mit Punkten des Schiffskörpers verbunden,
deren Verschiebung gegeneinander infolge der Spannungsänderungen bestimmt werden
soll. Zur selbsttätigen Aufzeichnung der Spannungskurven diente eine ausziehbare
Rollfilmkamera, die mit einem stark vergrößernden Teleobjektiv versehen war. Der
durch einen Federmotor oder elektrisch angetriebene Film war durch einen
Blecheinsatz bis auf einen schmalen Schlitz abgeblendet, über den zur
Sichtbarmachung etwa auftretender Seitenbewegungen des Films feine Haare gespannt
waren. Als Lichtquelle wurde eine Anzahl nebeneinander gestellter Nernststäbe
benutzt, die an die Lichtleitung des Schiffes angeschlossen waren. Die Kamera
verzeichnete so auf dem Film, wie das angefügte Schema der Versuchsanordnung
erkennen läßt, das wandernde Bild eines Lichtpunktes als Spannungskurve.
Die Untersuchung der Spannungsverhältnisse, wie sie das Meßverfahren von Siemann ermöglicht, gibt eine wirksame Kontrolle der
bisher verwendeten theoretischen Grundlagen und der hierauf sich gründenden
Materialbemessung. Zu den wichtigsten Aufgaben, zu deren Dösung sie die Hand bietet,
dürfte die Bestimmung des Anteils der Einzelverbände an der Gesamtfestigkeit, die
Feststellung der größten auftretenden Zusatzbeanspruchungen, die Ermittlung der im
Schiffskörper vorhandenen Vorspannungen u. a gehören. Wenn mit Hilfe derartiger
Einzeluntersuchungen die Festigkeitsverhältnisse des Schiffskörpers hinreichend
geklärt sind, dann wird man auch hoffen dürfen, daß die Bestrebungen, die Schiffe
leichter zu bauen als bisher, ohne Gefährdung von Schiff, Besatzung und Ladung,
erfolgreich zum Ziele führen.
Kraft.
––––––
Amerikanische Dieselmaschinen. Es ist eine bekannte
Tatsache, daß englische und amerikanische Dieselmaschinen bauende Firmen Patente
hauptsächlich deutscher Firmen verwenden und nach deren Konstruktionen und
Erfahrungen den Bau von Dieselmaschinen mit größeren Leistungen ausführen. Seitdem
in Deutschland das Hauptpatent Diesels abgelaufen ist,
bauen die meisten größeren Kraftmaschinenfabriken Rohölmotoren nach dem
Gleichdruckverfahren. In Amerika dagegen steht die Dieselmaschine noch am Anfang
ihrer Entwicklung. Bis zu etwa 100 PS ist hier die Zweitakt-Glühkopfmaschine in
Gebrauch, wie sie zuerst von der Firma Mietz & Weiß
in New York hergestetlt wurde.
Es ist ferner seit einiger Zeit eine Rohölmaschine liegender Bauart der De la Vergne Co. auf dem Markt, die nach einem dem Diesel sehen ähnlichen Verfahren arbeitet. In dieser
Maschine wird die Luft auf 20 at verdichtet, der Einspritzdruck beträgt etwas über
50 at. Der Einspritznadel gegenüber liegt die Glühkammer. Die de la Vergne Co. steht mit Gebr. Körting A.-G.
in Erfahrungsaustausch. Die Maschinen können auch mit Brennstoff betrieben werden,
der noch beträchtliche Mengen von Verunreinigung, auch Asphalt und Wasser
enthält.
Die Snow Steam Pumps Works in Buffalo, bereits durch den
Bau von doppeltwirkenden Großgasmaschinen bekannt, sind in der Reihenherstellung
neuzeitlicher Dieselmaschinen weit fortgeschritten. Die Maschinen besitzen eigenen
Kreuzkopf, um die Schwierigkeiten in der Herstellung des kreuzkopflosen Tauchkolbens
zu umgehen und eine bessere Schmierung des Kreuzkopfzapfens zu erhalten. Es sind
besonders hergestellte Zylinderlaufrohre vorhanden, wie dies in Deutschland
allgemein üblich, aber in Amerika auch bei hochwertigen Maschinen nicht immer zu
finden ist. Die Herstellung des Zylinderlaufrohres mit dem Zylinderkopf zusammen
erscheint aber nicht zweckmäßig.
Die Erzeugnisse der Lyons-Atlas Co. in Indianapolis zeigen wenig
Aehnlichkeit mit europäischen Dieselmaschinen. Es werden nur stehende Maschinen von
größeren Abmessungen gebaut. Ausgeführte Maschinen haben 530 mm ⌀ und 760 mm Hub,
dies gibt bei 180 Uml./Min. 150 PS für einen Zylinder. Die Kurbelwelle zu diesen
Maschinen werden von Friedr. Krupp A.-G. geliefert, weil
die amerikanischen Stahlwerke zu ungleichmäßiges Material liefern. Eine eigenartige
Kolbenkühlung ist hierbei vorgesehen, die aber kaum einwandfrei genannt werden darf.
Das Kurbelgehäuse ist vollkommen geschlossen. Die Pleuelstangen und die
Gegengewichte tauchen in ein Gemisch von Oel und Wasser, das so auch an den
Kolbenboden gespritzt wird. Die Firma benutzt Brennstoffpumpen mit Hoch- und
Niederdruckkolben, und nur der Hub der Niederdruckpumpe wird durch den Regler
beeinflußt.
Die Fulton Iron Works in St. Louis bauen Dieselmaschinen
nach den Erfahrungen von Franco Tosi, Mailand. Es werden
bei diesen Maschinen stehende dreistufige Luftkompressoren mit eingebauten
Zwischenkühlern verwendet, welche ihren Antrieb unmittelbar von der Kurbelwelle
erhalten. Eine ausgeführte Dreizylinder-Viertaktmaschine besitzt nur eine
Brennstoffpumpe mit einem einzigen Tauchkolben mit unveränderlichem Hub. Die drei
nach den einzelnen Zylindern führenden Leitungen sind durch Druckventile
abgeschlossen, deren Hub von außen eingestellt werden kann, um die Brennstoffmenge
für jeden Zylinder regeln zu können. (Bei deutschen Dieselmaschinen ist es aber
allgemein üblich, für jeden Zylinder eine eigene Brennstoffpumpe vorzusehen.) Beim
Anlassen oder plötzlichen Abstellen der Maschine wird in bekannter Weise das
Hauptventil angehoben. Um die Saug- und Druckventile leichter ausbauen zu können,
sind sie im Pumpenkörper übereinander angeordnet. Eigenartig ist die Regelung der
Brennstoffpumpe, welche durch Aenderung des Hubraumes erreicht wird. Durch
Veränderung der Durchbiegung zweier Stahlmembranen, welche den Pumpenhubraum an
beiden Seiten begrenzen, wird dies erreicht. Die Anlaßventile, die bei dieser
Maschine nur bei zwei Zylindern angeordnet sind, werden nicht mechanisch durch Rolle
und Hebel, sondern durch Druckluft gesteuert. [Zeitschrift des Vereins deutscher
Ingenieure 1914, S. 1201 bis 1207.]
W.
––––––
Eine neue Bauweise für Wasserturbinenanlagen. Die
Forderung einer möglichst hohen Drehzahl zwingt bei niederen Gefällen dazu, den
Durchmesser von Wasserturbinen gering zu halten. Weil damit auch die
Schluckfähigkeit der einzelnen Turbine beschränkt ist, so entstehen Sätze von
Turbineneinheiten, die als Zwillings-, Drillings-, Doppelzwillings- und
Dreifach-Zwillingsturbinen bekannt sind. Ihre wagerecht liegenden Achsen stellt man
bisher gewöhnlich in die Richtung des zuströmenden Wassers. Wenn dabei alle
Laufräder genügend viel Wasser bekommen sollen, so muß die Turbinenkammer
hinreichenden Querschnitt haben, d.h. breit und tief sein; auch die Wasserabführung
erfordert ziemlich weit ausladende und tief reichende Bauarbeiten für die
Saugrohre.
Die Ingenieurfirma Gebr. Hallinger in München, die
u.a. bekannt geworden ist durch ein umfangreiches Projekt für die Ausnutzung des Vuoksen-Stromes in Finland, ferner durch den Bau der
Aiswerke verwendet jetzt eine grundsätzlich andere Aufstellung, indem sie die
Turbinenachsen quer zur Stromrichtung stellt D. R. P. (Abb. 1). Dabei können die einzelnen Maschinensätze so weit gegeneinander
versetzt werden, daß die beiden angetriebenen Stromerzeuger zweier benachbarter
Sätze sich, in der Stromrichtung gesehen, überdecken, mithin in der Breite der
Anlage nur den Raum für einen brauchen.
Textabbildung Bd. 329, S. 624
Abb. 1. Anordnung für 3 Einheiten bis zu 20000 PS.
Ein Hauptvorteil dieser Anordnung liegt nach Angabe der Erfinder darin, daß mit der
Zahl der einzubauenden Einheiten nur die Breite des Turbinenhauses zunimmt, mithin
die überbaute Grundfläche und damit auch annähernd die Baukosten nur im Verhältnis
der Turbinenzahl wachsen. Nach der bisher üblichen Anordnung nimmt die Grundfläche
der Anlage nahezu im quadratischen Verhältnis der Einheiten zu, da jede Einheit
nicht nur eine Verlängerung in der Achsenrichtung, sondern auch eine Verbreiterung
mit Rücksicht auf die Wasserzuführung bedingte. Die Ersparung an Raum und Fläche
bedingt eine Reduktion der Anlagekosten.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß bei der neuen Anordnung durch Abschließen
einer einzelnen Turbinenkammer der Wasserzufluß zu einzelnen Laufrädern von
Mehrfach-Zwillingsturbinen leichter abgesperrt werden kann, als bisher. Bei
geringerem Leistungsbedarf oder Wassermangel sperrt man den Zufluß zu einem
Laufradpaar nach dem andern ab und erreicht damit für die übrigen ein Arbeiten mit
hoher Beaufschlagung, d.h. günstigen Wirkungsgrad. Durch das Mitschleppen der
leerlaufenden Räder dürfte allerdings der Gesamtwirkungsgrad etwas heruntergesetzt
werden, jedenfalls aber nicht soweit, wie wenn der ganze Turbinensatz mit geringer
Beaufschlagung laufen müßte. Die gleiche Wirkung kann man allerdings bei der
üblichen Anordnung auch erzielen, wenn man die Leiträder einer oder mehrerer der
Einzelturbinen mit einer von der gemeinsamen Regelwelle abschaltbaren
Handregulierung versieht, so daß die Leitschaufeln vollständig geschlossen werden
können. Wird durch
Zuführung von Luft in das zugehörige Saugrohr die Saugwirkung des Wassers
aufgehoben, so geht nur wenig Wasser durch die Undichtheit der Leitschaufeln
verloren. Bei geeigneter Unterteilung des Saugrohrs kann sogar jedes einzelne
Laufrad für sich außer Wirkung gesetzt werden. Eine solche Anlage ist z.B. in Z. d.
V. d. I. 1914, Heft 26 beschrieben.
Die Zugänglichkeit einer Turbineneinheit in der trockengelegten Kammer während des
Betriebes der übrigen Teile bleibt indessen ein nicht zu unterschätzender Vorzug der
Hallingerschen Bauart; ebenso ist die Zugänglichkeit
sämtlicher Lager sehr bequem. Die einfache Regelbarkeit in weiten Grenzen unter
Aufrechterhaltung eines günstigen Wirkungsgrades erleichtert die Verwendung weniger
Maschineneinheiten mit großer Leistung, was namentlich für die anzutreibenden
elektrischen Maschinen günstig ist.
Unter den weiteren Vorzügen der neuen Bauart sind noch besonders zu nennen die sehr
günstigen Ueberlaufverhältnisse bei Hochwasser, Eisanschwemmungen und sonstigen
Verunreinigungen. Aus Abb. 2 ist zu erkennen, daß
bei geringem Ueberstau ein freies Abfließen des Wassers möglich ist. Innerhalb der
einzelnen Turbinenkammern kann jeder überflüssige Raum vermieden werden, dadurch
wird das Bauwerk entlastet und überdies die Eisbildung erschwert.
Textabbildung Bd. 329, S. 625
Abb. 2. Normalprofil für große Gefälle.
In der Ueberlegung, daß die Kosten einer Anlage nach der neuen Bauart annähernd
einfach proportional sind zur Anzahl der Einzelturbinen und zu deren Größe und
Drehzahl, daß ferner für diese Größe und Drehzahl bei jedem Gefälle durch die
gebräuchlichen Bauarten der elektrischen Maschinen und Turbinen gewisse Werte als
günstig bekannt sind, kann man die Kosten eines betriebsfertigen Krafthauses in
unmittelbarer Abhängigkeit von dem Gefälle und der Leistung überschläglich
bestimmen. Die genannte Firma versendet mit ihrem Prospekt eine Kurvendarstellung
(Abb. 3), die diese Kosten „für normale
Verhältnisse“ wiedergeben soll. Diese Darstellung ist natürlich mit Vorsicht
aufzufassen, da bekanntlich die Kosten des Ausbaues von Wasserkräften von den
örtlichen Verhältnissen abhängig sind, so daß man den Begriff „normale
Verhältnisse“ kaum allgemein gültig festlegen kann. Immerhin ist der Versuch
einer solchen generellen Kurvendarstellung der Ausbaukosten sehr zu begrüßen, da die
Feststellung von Ueberschlagswerten für bestimmte Gefällegrenzen und vielleicht für
bestimmte Ausführungsgruppen (Felsboden, Geschiebeboden usw.) sehr wohl möglich
erscheint und eine systematische Darstellung der Art bisher gänzlich fehlt.
Textabbildung Bd. 329, S. 625
Abb. 3. Graphische Darstellung der Kosten pro PS für ein Krafthaus mit
Wasserturbinen bei verschiedenem Gefälle nach Bauart Hallinger (D. R. P.)
Kosten für die PS in Mark; Kurve I
Bauanlage mit Leerlauf und Hochbau Kurve II betriebsfertiges Krafthaus; I Kosten
pro PS für ein Krafthaus aus Stampfbeton mit Leerlauf und Hochbau; II Kosten pro
PS für ein Krafthaus nach I sowie für fertige Installation der hydraulischen und
elektrischen Einrichtung, Turbinen mit Zubehör, Dynamos, Schaltanlagen u.
Beleuchtung, jedoch ohne eigenes Schalthaus u. ohne Transformatoren
Dipl.-Ing. W. Speiser.
––––––
Neues Gastauchgerät. Auf dem Wiener Rettungskongreß 1913
wurde bei Gelegenheit der Diskussion über Grubenrettungswesen die Forderung
aufgestellt, jeden Arbeiter, der an einem gefährdeten Punkte arbeitet, mit einem
einfachen Selbstrettungsapparat auszurüsten. Auf eine dahingehende Anregung von
Prof. Bergrat Tübben-Wannsee ist das Drägerwerk in Lübeck zur Herstellung eines derartigen
Gerätes geschritten, welches also bestimmt sein soll, den Bergmann nach einer
Explosion für einige Zeit mit Frischluft zu versehen, damit er auf dem Fluchtwege
nicht den Nachschwaden der Explosion zum Opfer falle.
Diesem Zweck entspricht die Konstruktion des „Selbstretters“ in weitgehendem
Maße. Eine kleine Stahlbombe enthält Sauerstoff auf 150 at komprimiert, dessen Menge
für den Atmungsbedarf einer halben Stunde unter Arbeitsleistung ausreicht. Der
zweite wesentliche Bestandteil des Apparates ist der Luftsack, welcher durch Oeffnen
des Ventils an der Bombe mit Sauerstoff gefüllt wird und nach Anlegung des Gerätes
durch den Atmungsschlauch in Verbindung mit der Lunge des Trägers tritt. Zwischen
Lunge und Atmungssack ist eine Kalipatrone eingeschaltet, welche den dritten
Hauptbestandteil ausmacht.
Nach Anlegung des Gerätes tritt die Ausatmungsluft in die Patrone, wird hier von
Kohlensäure und Wasserdampf befreit und gelangt, nunmehr im wesentlichen aus
Stickstoff bestehend, in den Atmungssack. Hier erfolgt eine Auffrischung mit
Sauerstoff, und bei der folgenden Einatmung wird die Luft in die Lunge
zurückgesaugt. Da die Nasenatmung durch eine Klemme verhindert wird, pendelt die vor
Inbetriebsetzung des Apparates in der Lunge befindliche Luft fortwährend zwischen
Lunge und Atmungssack hin und her und erfährt bei jedem Atemzuge eine Auffrischung
mit Sauerstoff. Ist die erste Sauerstoffüllung des Luftsackes verbraucht, was der
Träger an dem Schlaffwerden des Sackes bemerkt, so genügt ein kurzes Oeffnen des
Ventils zu einer neuen Füllung.
Die Einfachheit der Konstruktion des Selbstretters im Gegensatz zu älteren und
größeren Gastauchgeräten kommt besonders in dem Ersatz des
Druckverminderungsventiles durch ein einfaches zum Ausdruck.
Der Apparat ist an einem Lederriemen um den Hals tragbar und wiegt 3 kg, ist also
leicht zu transportieren. Diese Errungenschaft ermöglicht es dem Rettungsmann, beim
Vordringen in eine von der Explosion betroffene Grubenabteilung mehrere Apparate
mitzuführen und sie abgeschlossenen Bergleuten zu überbringen. Auch für die
Rettungsmannschaft selbst ist der Apparat mit Vorteil an Stelle der größeren, für
zweistündigen Gebrauch berechneten Atmungsgeräte von 16 kg Gewicht verwendbar; führt
ein Rettungsmann vier Selbstretter mit, so ist er ebenfalls auf zwei Stunden mit
Sauerstoff versehen, braucht im Anfang nur 4 × 3 = 12 kg zu tragen und kann jede
halbe Stunde einen verbrauchten Apparat ablegen, wodurch seine Arbeitsfähigkeit
überdies erhöht wird.
Der Selbstretter wird über Tage in einem Umschlag von fester Segeltuchleinewand
aufbewahrt, unter Tage durch eine Blechkapsel vor Feuchtigkeit und Staub geschützt,
deren beide Teile durch einen Blechstreifen verlötet sind. Bei Ingebrauchnahme wird
mit einem Handgriff der Blechstreifen abgerissen, mit einem zweiten die
Leinewandumhüllung geöffnet, dann das Mundstück angesetzt und das Ventil geöffnet.
Auch ein ungeschickter Arbeiter kann nach einem Zeitraum von einigen Atemzügen den
rettenden Sauerstoffstrom einatmen.
Praktische Erfahrungen mit dem Apparat im Bergwerksbetriebe liegen noch nicht vor.
Bei Kontrollversuchen ergab sich nach Angabe des Drägerwerks eine
Höchstmarschleistung von 4,3 km in 45 Minuten. Auch im Feuerlöschdienst hat der
Apparat bereits Eingang gefunden.
M. Schwahn.
––––––
Härten der Werkzeuge für Steinbearbeitung. In der
Zeitschrift „Prakt. Metallbearbeitung“ vom 28. Mai 1914 verweist K. Micksch auf einige Fehler, die häufig bei der Härtung von
Werkzeugen gemacht werden. Insbesondere bei Werkzeugen für Steinbearbeitung machen
sich derartige Fehler dadurch bemerkbar, daß das Werkzeug entweder nicht
„steht“ oder ausspringt.
Am Ausspringen sind oft feine Haarrisse schuld, die ihre Entstehung einer
weitverbreiteten Unsitte verdanken, indem nämlich beirrt Abtrennen des zum Werkzeug
bestimmten Stahlstückes von der Stange letztere mit einem Schrotmeißel nur ein- oder
mehrmal eingekerbt und dann in kaltem Zustande durch einen kräftigen Hammerschlag
durchgebrochen wird. Hier bilden sich unbemerkt die Anfänge der späteren Risse.
Die Stahlstücke sollen unbedingt entweder abgesägt oder in warmem Zustande
abgeschrotet werden.
Ferner werden Stahlwerkzeuge häufig der Bequemlichkeit halber in gewöhnlichen
Schmiedefeuern mit Koksfeuerung erhitzt. Es ist dies bedenklich, weil Schmiedekoks
nicht selten einen höheren Schwefelgehalt aufweist. Die sich mit dem Stahl bildenden
Schwefelverbindungen erzeugen auf diesem die sogen, (nicht mit härtbaren)
Weichflecke. Außerdem wird bei dem üblichen Koksfeuer der Stahl leicht ungleichmäßig
erwärmt und auch überhitzt. Der gegebene Brennstoff für diese Zwecke ist die
Holzkohle.
Meist verwendet wird der übliche Werkzeug-Gußstahl, der durch plötzliches Ablöschen
in Wasser zunächst glashart gemacht wird, und dem dann von dieser Härte durch
Anlassen auf violett oder hellgelb mehr oder weniger genommen wird, je nachdem ein
weicheres oder ein härteres Gestein zu verarbeiten ist. Es gibt auch Mittel, dem
Stahl gleich die richtige Härte zu geben, indem dieser in erwärmtes Oel,
geschmolzenes Blei oder in eine Zinn-Bleilegierung getaucht wird.
Weiterhin werden auch noch hochwertige Stähle verwendet, die die richtige Härte durch
Ablöschen aus der Weißglühhitze mittels eines Kalt-Luftstrahles erhalten.
Schlecht härtendem Stahl wird eine beträchtliche Oberflächenhärte durch Bestreuen mit
Blutlaugensalz, das in der Hitze zerfließt, und nachfolgendem Ablöschen in 20 bis
24° Wasser gegeben.
Rich. Müller.
––––––
Textabbildung Bd. 329, S. 626
Abb. 1.
Ausbalancieren durch Auspendeln. (Vgl. D. p. J. Heft 3 und
25 d. J.) Gegenüber der dynamischen Ausbalancierung haben die Pendelapparate den
Vorzug der größeren Genauigkeit bei einfachster Bedienung, da sich der Schwerpunkt
senkrecht unter den Aufhängepunkt einstellt, so daß die Verlagerung ohne jede
Schwierigkeit stattfindet. Zur Ergänzung des Pendelverfahrens dienen zunächst die
Wiegeapparate, wo ein Ständer mittels gehärteter Schneiden in gehärteten Pfannen
eine Platte trägt, auf der wiederum mit Hilfe von Schneiden, die aber senkrecht zu
den erstgenannten stehen, ein Tisch gelagert ist. Dieser kann sich demnach in jeder
Richtung bewegen und wird sich zu der betreffenden Seite neigen, wenn ein
unausgeglichener Gegenstand auf ihn zentrisch aufgelegt wird. Die Rollenapparate
bestehen aus zwei Rollensystemen, die auf Tellern mit Dreikantlinealen aufgesetzt
sind. Die Rollenpaare laufen auf Kugellagern und können sich auch bei konischen und
abgesetzten Wellen in die entsprechende richtige Lage einstellen. Die Verwendung der
Vorrichtung bei einseitig gelagerten Drehkörpern läßt Abb.
1 erkennen. Eine große Empfindlichkeit besitzen die Einscheibenapparate,
welche Abb. 2 zeigt. Hier wird das Werkstück dicht
am Scheitelpunkt der Scheiben aufgesetzt. Selbst der kleinste Gewichtsunterschied
macht sich durch Abrollen bemerkbar. Das oben sichtbare, kleine Rad dient dem
Balancierdorn als Anlage, während der Stift dessen Herabfallen auf der anderen Seite
verhindert. Die Scheibe hat Kugellagerung. Durch diese unterscheiden sich die eben
beschriebenen Vorrichtungen grundsätzlich von denen mit pendelnder Aufhängung. Die
Pendelrahmenapparate bestehen aus einem Rahmen, der das senkrecht stehende Werkstück
aufnimmt und auf einer Kugelfläche aufgehängt ist. Sofern eine Schlagseite vorhanden
ist, schwingt der Rahmen aus der senkrechten Lage.
Textabbildung Bd. 329, S. 627
Abb. 2.
Textabbildung Bd. 329, S. 627
Abb. 3.
Nach Umdrehen des Werkstückes wird sich ein etwas abweichender
Pendelausschlag zeigen, durch welchen man den Sitz der Schlagseite in achsialer
Richtung feststellen kann. Deren Gewicht endlich läßt sich durch den
Einscheibenapparat bestimmen. Sofern, wie meist bei langgestreckten Körpern, mehrere
Schlagseiten vorhanden sind, benutzt man den Pendelapparat mit zwei Ständern, von
denen jeder ein auf Kugelfläche oder Spitze aufgehängtes Pendel trägt, das sich um
seine Längsachse ungehindert drehen kann (Abb. 3).
Auch zur Ergänzung dieser Vorrichtung dient der Scheibenapparat, mit dessen Hilfe
man die Größe des Ausgleichgewichtes feststellt. Befindet sich die Schlagseite
an einem Ende des Werkstückes, so schlägt dort das Pendel aus, und man kann die
Stelle in achsialer Richtung feststellen, indem man das Ausgleichgewicht verschiebt,
bis beide Pendel senkrechte Stellung haben. Befinden sich mehrere Schlagseiten auf
Radien, die im Winkel zueinander stehen, so wird sich durch langsames Drehen des
Werkstückes eine Schlagseite nach der anderen zu erkennen geben, indem stets
Ausschläge erfolgen, wenn der Radius einer solchen wagerecht liegt. Indessen nicht
nur in den genannten Fällen kann der Apparat mit Vorteil zur Verwendung gelangen,
sondern auch bei allen anderen denkbaren Lagen der Schlagseiten. [A. Lebert in Werkstattechnik, Heft 14, 1914.]
Schmolke.
––––––
Die Stahlprüfung der Svenska Kugellagerfabriken. Bei einem
Kugellager werden nicht nur die Kugeln, sondern auch die Laufringe ständig den Ort
wechselnden Beanspruchungen unterworfen. Als Folge davon treten unter Umständen die
sogenannten Ermüdungserscheinungen auf, die sich durch eine Lockerung des Gefüges
kennzeichnen; es machen sich im Laufe der Zeit feine Risse bemerkbar, die sich zu
Abschilferungen erweitern. Die Belastung an sich kann dabei weit unter der
Elastizitätsgrenze liegen. Diese Erscheinungen zeigen sich in hohem Maße bei
raschlaufenden Wellen, die einseitige Belastung – beispielsweise durch den Riemenzug
oder durch eine ungleich auf der Welle verteilte Masse – erfahren. Die oben genannte
Firma verwendet für die Prüfung auf Ermüdung Probestäbe in Form kleiner Wellen, die
in besonders konstruierten Maschinen mit 1400 Umdrehungen in der Minute bei
stufenweise gesteigerter Belastung laufen, bis Bruch eintritt. Abb. 1 zeigt die charakteristische Ermüdungskurve in
Abhängigkeit von den Biegungsbeanspruchungen und den gesamten Umläufen. Es geht aus
ihr hervor, daß der Einfluß der Ermüdung bei geeigneter Bemessung, bzw. Wahl der
Beanspruchung vernachlässigbar ist.
Außer den normalen funktionellen Belastungen sind Kugellager häufig auch groben
Stößen ausgesetzt; beispielsweise spielt der Hammer in der Montage beim Einbau von
Lagern oft eine allzu gewichtige Rolle. Um derartiger Behandlung widerstehen zu
können, muß das Material hinreichend fest sein. Als Kriterium dient hauptsächlich
die Biegeprobe, die auf besonderen Einrichtungen vorgenommen wird, wobei
Elastizitätsgrenze und Bruchfestigkeit ermittelt wird. Die Zugprobe hatte sich für
derartige gehärtete Stücke nicht als zuverlässig erwiesen, weil es schwer hielt,
gleichzeitige Biegebeanspruchungen zu vermeiden.
Textabbildung Bd. 329, S. 628
Abb. 1. Ermüdungskurve für Stahl.
Es wird die in Abb. 2 dargestellte Einrichtung
benutzt, wobei d den Probestab darstellt. Die Belastung
P wird stufenweise gesteigert und mittels eines
sehr empfindlichen Spiegelapparates, der mit drei Schneiden am Probestab anliegt,
die Durchbiegung, auch die bei Entspannung zurückbleibende gemessen, bis Bruch
eintritt. Aus dem Biegungsmoment Mb = P ∙ a folgt die
Biegungsbeanspruchung k_{\mbox{max}}=\frac{32\,P\,a}{\pi\,d^3},
die Durchbiegung f=\frac{1}{r}\,\frac{\varphi^2}{8}, daher der
Elastizitätsmodul
E=\frac{k_{\mbox{max}}\,.\,\varphi^2}{4\,f\,d}.
Ferner werden noch Schlagproben mittels Fallhammers vorgenommen. Verwendet werden
Probestäbe von 11 mm Zylinderdurchmesser die auf einer Seite flachgeschliffen und
mit einem 1 mm tiefen halbrunden Kerbe versehen sind.
Textabbildung Bd. 329, S. 628
Abb. 2.
Der Widerstand gegen Verschleiß wird durch die Härte des Materials ausgedrückt. Sie
wird bestimmt nach der Kugeldruckmethode von Brinell, nur
hat es sich für harten Stahl als besser erwiesen, den Durchmesser der Druckkugel zu
5 mm statt wie üblich 10 mm zu wählen und den Meßdruck dabei auf 1000 kg
herabzusetzen. Indessen sind auch dann noch die Ergebnisse nicht genau genug, und es
wird deshalb gegebenenfalls das Ritzverfahren nach Martens vorgezogen, bei dem unter genau bestimmtem Druck ein Diamant über
die polierte Stahlfläche geführt wird. Die Rißbreite, unter dem Mikroskop
gemessen, gibt den Maßstab für die Härte.
Neben diesen mehr mittelbaren Verfahren wird die Verschleißziffer unmittelbar auf
einer eigens gebauten Maschine festgestellt, da über den wirklichen Zusammenhang
zwischen Verschleißwiderstand und Härte nichts genaues bekannt ist. Zwei Stäbe, von
denen der eine aus genau bekanntem Normalmaterial besteht, werden über eine mit
Schmirgelleinen beklebte und mit 300 Umdrehungen laufende Scheibe unter bestimmtem
Druck hin und hergeführt und die Abnutzung durch Wägen bestimmt. Die Differenz
zwischen beiden Stäben, in Prozenten ausgedrückt, gibt die gesuchte Ziffer.
Gelegentlich wird auch ein fertiges Lager dadurch untersucht, daß einfach als
Schmierung Oel mit Schmirgelpulver vermischt, benutzt und bestimmte Zeit im Betriebe
gehalten wird. Die Abnutzung wird wieder durch Wägen festgestellt.
Die Härte der Kugeln prüft man in folgender Weise: Drei Kugeln werden unter einer
Presse dreimal mit bestimmtem Druck belastet und wieder entlastet, und die bleibende
Formänderung mittels des Spiegelapparates gemessen.
Wie ersichtlich, sind die ganzen Messungen mehr vergleichender Natur. Da
erfahrungsgemäß schon ganz geringe Unterschiede im Bearbeitungsgang sehr eshebliche
Abweichungen zur Folge haben können, ist es unbedingte Voraussetzung, daß die
Materialien in peinlichst genau demselben Zustande geprüft werden wie sie später
verwendet werden sollen. [Forsberg, Zeitschr. für prakt.
Maschinenbau 20. Juli 1914.]
Rich. Müller.
––––––
Ueber sicherheitliche Vorschriften für Kraftwagenhallen
hielt Dipl.-Ing. Zaps auf dem XIV. Verbandstag Deutscher
Berufsfeuerwehren einen erläuternden Vortrag, in dem er auch die Vorschriften
erwähnte, die in Hamburg im September 1913 in anbetracht der Feuergefährlichkeit und
Explosionsfähigkeit der flüssigen Brennstoffe, insbesondere Benzin, erlassen sind.
Die Vorschriften gelten für Räume, in denen Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmaschinen
untergebracht werden sollen, wenn das Gesamtfassungsvermögen der Betriebsbehälter
der in einem Raum untergebrachten Kraftfahrzeuge mehr als 10 kg beträgt. Die
Vorschriften sind etwa folgende:
a) Die Räume dürfen nur in Gebäuden mit massiven Umfassungswänden oder mit solchen
von ausgemauertem Fachwerk eingerichtet werden. Werden die Räume in Gebäuden
eingerichtet, die auch anderen Zwecken dienen, so sind sie gegen die übrigen Teile
des Gebäudes feuersicher abzutrennen.
b) Die Decken sind massiv oder mit Rohr- oder Rabitzputz herzustellen.
c) Der Fußboden ist aus dichten, unverbrennlichen, festen Baustoffen mit Gefälle
derart herzustellen, daß die Ablaufflüssigkeiten nach einer Stelle zusammenfließen.
An dieser Stelle ist ein herausnehmbarer Fangbehälter zur Aufnahme von ausfließendem
Benzin oder anderen brennbaren Flüssigkeiten anzubringen, oder es ist ein Abfluß nach dem Siel
herzustellen. Die Abflüsse nach dem Siel sind mit sicher wirkenden Benzinabscheidern
zu versehen. Ueber die Abflüsse und den Einbau von Benzinabscheidern sind vor
Ausführung Zeichnungen oder Skizzen zur Genehmigung einzureichen.
d) Künstliche Beleuchtung darf nur durch elektrische Glühlampen erfolgen.
e) Elektrische Schwachstromanlagen sind explosionssicher herzustellen.
f) Heizöffnungen und unbekleidete Mantelteile von Feuerstätten sowie
Schornsteinreinigungsöffnungen dürfen nicht innerhalb der Räume liegen. Feuerstätten
dürfen nur errichtet werden, wenn ihre Heizöffnungen außerhalb des Raumes liegen,
und wenn sie innerhalb des Raumes keine der Erhitzung ausgesetzten Metallteile
haben. Heizkörper und Heizrohre von Zentralheizungen müssen durch Drahtgitter und
dergleichen in angemessenem Abstande derart überdeckt werden, daß Gegenstände nicht
auf die Teile der Heizanlage gelegt werden können.
g) Die Türen in den Außenwänden der Räume müssen nach außen schlagen.
h) Benzin und andere brennbare Flüssigkeiten sowie Kalziumkarbid dürfen nicht in die
Siele abgeführt werden.
i) Die Räume sind mit ausreichenden Lüftungseinrichtungen zu versehen.
k) Oelige Putzlappen, Twist oder dergleichen sind in dicht schließenden
Eisenblechkästen aufzubewahren.
1) Am Eingang des Raumes ist ein Rauchverbot nach polizeilichem Muster in dauerhafter
Weise augenfällig anzubringen.
[Die „Feuerpolizei“ vom 20. Juni 1914, S. 188 ff.]
G.
––––––
Ersatz für Kautschuk. Zur Herstellung von Schläuchen wird
neuerdings nach einem patentierten Verfahren eine gehärtete Leimmasse benutzt, die
aus Leim, Glyzerin und pulverförmigen Stoffen wie Talkum, Farbstoffen usw. besteht.
Aus der 45° warmen Masse werden die Schläuche wie Tonrohre gepreßt, der Strang in
Alkohol bei 15°C gekühlt und erstarrt in Formalinlösung gehärtet. Die Schläuche
sollen sich für alle Zwecke der Gummischläuche gut eignen, auch für Petroleum und
Benzin vollkommen wasser- und gasdicht sein und auch nach mehrjährigem Gebrauch
nicht hart und brüchig werden. Nebenbei stellen sie sich erheblich billiger als
Kautschukschläuche. Uebersponnen sind sie für Druckleitungen zu verwenden.
Pr.
––––––
Die Verwertung des Torfes. Einige Angaben über das
Ueberlandwerk in Aurich dürften allgemeines Interesse finden. Das Werk verarbeitet
den Torf des Wiesmoores, und zwar jährlich etwa 30000 t, mit Hilfe von Turbodynamos
in elektrischen Strom. Die hierzu nötigen Dampfkessel gestatten eine Ausnutzung der
im Torf gebundenen Wärmeeinheiten bis zu 65 v. H. Dies geschieht in
Wasserrohrkesseln von je 300 m2 Heizfläche und 100
m2 Ueberhitzerfläche. Die Dynamos haben eine
Umdrehungszahl von 3000 in der Minute und liefern zusammen 4050 KW bei einer
Spannung von 5000 Volt. Der Ström wird mit einer Spannung von 20000 Volt
fortgeleitet und an den Verbrauchsstellen mit 210 Volt abgegeben. Mit Rücksicht auf
eine Erhöhung der Leitungsspannung ist das Netz der Zentrale von vornherein für
Spannungen von 35000 Volt angelegt worden. Dieses zeigt an einer Stelle bei einer
Spannweite von 265 m eine Höhe von 73,10 m, was nur durch Verwendung eines
besonderen siebendrähtigen Siliziumbronzekabels möglich war, dessen Bruchfestigkeit
rd. 8000 kg/cm2 beträgt. Die Kosten der Energie
werden wie folgt berechnet: 1 KW/Std. erfordert 2,4 bis 3,0 kg lufttrockenen Torf =
1,73 bis 2,16 kg wasserfreien Torf zu 0,6 Pf. Gewinnungskosten für 1 kg, so daß 1
KW/Std. rd. 1 bis 1,3 Pf. an Brennstoffen kostet. Die Zahlen beweisen die
außerordentlich große wirtschaftliche Bedeutung unserer ausgedehnten Torfmoore.
Pr.
––––––
Einfluß des Schienenmaterials auf die Beschaffenheit der Luft
in den Tunneln von Untergrundbahnen. Vergleichende Untersuchungen des
Gesundheitsrates in den Tunneln der beiden Pariser Untergrundbahnen haben
festgestellt, daß die Luft in den Tunneln der Stadtbahn (Metropolitain) erheblich
schlechter ist als in den der Nord-Süd-Untergrundbahn. Schuld daran sollen
hauptsächlich die Schienen sein, die bei ersterer aus weicherem Stahl bestehen und
sich beim Bremsen stärker abnutzen. Hinzu kommt noch, daß die Bremsschuhe bei der
einen Bahn einen Teer-Asbestbelag haben, der die abgeschliffenen Teilchen festhält,
während bei der andern Bahn dieser Belag fehlt. Auch die Bauart der Wagenfußböden
gestattet bei der Stadtbahn eine nicht so gute Reinigung als bei der Nord-Südbahn,
wo diese aus einem fugenlosen Estrich gebildet sind.
Pr.
––––––
Ein neuer Prellbock, Ein eigenartiger Prellbock wird
zurzeit auf dem Stettiner Bahnhof in Berlin ausprobiert. Der Bock steht etwa 10 m
vor dem festen Gleisende, ist beweglich und gewissermaßen der Kopf eines schweren
Schlittens, der unter den Schienen liegt und von der lebendigen Kraft des
auffahrenden Zuges vorwärts geschoben werden muß, wobei ein System von Bremsbacken
an den Schienen in Wirkung tritt. Schienen und Schlitten stehen dabei unter der
Belastung der Lokomotive. Nach den bisherigen Versuchen soll sich der Prellbock gut
bewährt haben.
Pr.
––––––
Reklamationen und Fristsetzungen gegenüber dem Reiseingenieur
und Ingenieuragenten. In industriellen Kreisen ist vielfach die Meinung
verbreitet, als müßten alle für ein Vertragsverhältnis wichtigen Erklärungen nach
erfolgtem Vertragsschluß direkt an die Lieferungsfirma gerichtet werden, und seien
Reklamationen, Fristsetzungen usw., die gegenüber dem Reiseingenieur oder gegenüber
dem Ingenieuragenten erfolgen, nicht rechtmäßig, und daß infolgedessen das
Reklamationsrecht überhaupt verwirkt sei, da Mängelrügen unverzüglich erklärt werden
müssen.
Das Handelsgesetzbuch steht im wesentlichen auf gegenteiligem Standpunkt. Der § 55
HGB bestimmt nämlich, daß der Reisende für ermächtigt gilt, den Kaufpreis aus den
von ihm abgeschlossenen Verkäufen einzuziehen, Zahlungsfristen zu bewilligen, die
Anzeige von Mängelrügen, die Erklärung, daß eine Ware zur Verfügung gestellt werde,
wie andere Erklärungen ähnlicher Art entgegenzunehmen. Zu den Erklärungen ähnlicher
Art gehört auch die Fristsetzurg zur Hebung eines Mangels nach § 326 des
Bürgerlichen Gesetzbuches.
Ein Reiseingenieur gilt als Handlungsreisender im Sinne des § 55. Es widerstrebt
einem zwar sprachlich, einen technisch gebildeten Mann, einen Ingenieur als
Handlungsreisenden zu bezeichnen, entscheidend ist aber ausschließlich die
Tätigkeit, und wenngleich die technische Tätigkeit des Reiseingenieurs auch oft im
Vordergrund stehen wird, so dient diese technische Tätigkeit doch nur den
Vorbereitungen zu Abschlüssen für seine Firma, und als bloße Vorbereitungstätigkeit
kommt die technische Tätigkeit nicht in Frage, in Hinsicht des Verhältnisses zu
seiner Firma besteht seine wesentliche Tätigkeit in dem Abschluß von
Lieferungsverträgen, und er erfüllt damit den Begriff des Reisenden. Es ist demnach
auch der Reiseingenieur zur Entgegennahme von Mängelrügen, von Fristsetzungen und
dergleichen befugt.
Der § 55 des Handelsgesetzbuches bezieht sich zwar in erster Linie nur auf den
sogenannten Fernreisenden; oder in der Sprache des Gesetzes, auf den
Handlungsreisenden, der zur Vornahme von Geschäften am Ort verwendet wird, an dem
sich eine Niederlassung des Geschäfts- inhabers nicht befindet.
Man könnte daraus den Schluß ziehen, daß der sogen. Platzreisende zur Entgegennahme
von Mängelrügen usw. nicht befugt sei, und diese Ansicht wird allerdings hier und da
vertreten. Auf den Platzreisenden findet aber der § 54 des Handelsgesetzbuches
Anwendung, in dem es heißt: Ist Jemand ohne Erteilung der Prokura zur Vornahme einer
bestimmten, zu einem Handelsgewerbe gehörigen Art von Geschäften oder zur Vornahme
einzelner zu einem Handelsgewerbe gehöriger Geschäfte berechtigt, so erstreckt sich
die Vollmacht auf alle Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines
derartigen Handelsgewerbes oder die Vornahme derartiger Geschäfte gewöhnlich mit
sich bringt. Beschränkungen der Vollmacht braucht ein Dritter nur dann gegen sich
gelten zu lassen, wenn er sie kannte oder kennen mußte.
Je höher die Stellung eines Reisenden ist, desto mehr muß man annehmen, daß seine
Vollmacht unbeschränkt ist. Bei einem gewöhnlichen Kommis mag es zweifelhaft sein,
ob ihm die wichtige Aufgabe der Entgegennahme von Mängelrügen, Fristsetzungen
usw. übertragen ist. Bei einem Reisenden vielmehr dürfte es als zweifellos anzusehen
sein. Diese Auffassung wird auch allgemein von der Theorie vertreten (vgl. Staub, Kommentar zum Handelsgesetzbuch, § 55. Anm. 4).
Darum steht nach der richtigeren Ansicht der Platzreiseingenieur anderen Reisenden
gleich.
Die gleichen Rechtssätze gelten auch für den Ingenieuragenten. Wird der
Ingenieuragent zum Reisen benutzt, so gilt er nach § 87 des Handelsgesetzbuches auch
als Handlungsreisender, so daß ohne weiteres die Vorschriften der §§ 54, 55 HGB
Anwendung finden.
Für den Platz-Ingenieuragenten schränkt der § 86 des Handelsgesetzbuches zwar die
Vollmacht zur Annahme von Zahlungen und Bewilligungen von Zahlungsfristen ein,
bestimmt aber ausdrücklich, daß die Anzeige von Mängeln einer Ware, die Erklärung,
daß eine Ware zur Verfügung gestellt werde sowie andere Erklärungen solcher Art dem
Handlungsagenten gegenüber abgegeben werden können.
Unterläßt der Reiseingenieur oder Ingenieuragent die rechtzeitige Uebermittlung der
ihm gegenüber abgegebenen Willenserklärung, so hat seine Firma allein den Schaden zu
tragen. Wird z.B. gegenüber dem Reiseingenieur eine Frist von drei Tagen zur Hebung
eines Mangels gestellt, und übersendet der Ingenieur die Fristsetzung erst am
folgenden Tage, so daß die Nachbesserung nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann, so
kann die Lieferantenfirma keine Verlängerung der Nachbesserungsfrist verlangen.
Andererseits muß der Besteller aber auch damit rechnen, daß die Erklärung, die dem
Ingenieur gegenüber abgegeben ist, noch nicht unmittelbar seiner Firma gegenüber
abgegeben ist. Er muß vielmehr damit rechnen, daß diese Erklärung erst nach einem
oder zwei Tagen in die Hände seiner Firma kommt. Stellt ein Besteller etwa die Frist
von drei Tagen zur Hebung eines Mangels, und würde die Hebung des Mangels selbst
zwei Tage dauern, so würde die Firma, da sie erst einen Tag später Kenntnis von der
Fristsetzung erlangt, zur Hebung des Mangels innerhalb der gestellten Frist garnicht
mehr in der Lage sein, und sie kann dann mit Recht geltend machen, daß die Frist zu
kurz gesetzt ist, so daß der Besteller keine Rechte aus der Ueberschreitung dieser
Frist herleiten kann.
Dr. jur. Eckstein.
––––––
Das Kuratorium der National-Flugspende teilt mit, daß das
fünfte Preisausschreiben „Weltgipfelleistungen im Flugwesen“ aufgehoben
ist.
––––––
Vor dem Feinde gefallen ist unser Mitarbeiter, der Privatdozent an der Technischen
Hochschule Charlottenburg Prof. Dr. Bruno Glatzel,
Leutnant der Reserve. An der Technischen Hochschule las Glatzel über technische Physik. Seine Arbeiten bewegen sich auf dem
Gebiete der drahtlosen Telegraphie und der Fernphotographie.