Titel: | Polytechnische Rundschau. |
Fundstelle: | Band 329, Jahrgang 1914, S. 507 |
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Polytechnische Rundschau.
Polytechnische Rundschau.
Luftgekühlte Fahrzeugmotoren. In der Versuchsstätte
für Luftschiffahrt und Kraftfahrzeuge der technischen Hochschule Stuttgart wurden
Versuche zur Bestimmung der Wandtemperatur luftgekühlter Motoren, wie solche fast
nur mehr bei Motorrädern und bei Flugzeugen (Rotationsmotoren) verwendet werden,
ausgeführt.
Die Luftkühlung, die nicht so wirksam ist als die Wasserkühlung, ist abhängig von der
Geschwindigkeit des Fahrzeuges. Im allgemeinen genügt die glatte äußere Oberfläche
nicht, eine genügend große Kühlwirkung hervorzubringen. Um einen Dauerbetrieb zu
erreichen, ist es notwendig, die Wandungstemperatur so niedrig zu halten, daß eine
Zersetzung des Schmiermittels ausgeschlossen erscheint. Die Zylinderwand nimmt Wärme
von den Verbrennungsgasen durch Strahlung und durch Berührung auf. Die
Strahlungswärme kann aber im allgemeinen die Schmierölschicht nicht durchdringen.
Die ganze Kühlwirkung wird durch mehr oder weniger reichliche Schmierung stark
beeinflußt. Die Zylinderwand nimmt außer von den Verbrennungsgasen auch noch infolge
der Kolbenreibung Wärme auf. Von der zugeführten Wärmemenge werden hier etwa 35 v.
H. von der Zylinderkühlung fortgeleitet, davon rühren etwa 5 v. H. von der
Kolbenreibung her, die ebenfalls als Wärme von der Zylinderwandung aufgenommen
wird.
An die Luftmenge, die an der Zylinderwand vorbeistreicht, ist nun diese Wärmemenge
abzuleiten. Die Kühlwirkung ist dementsprechend um so stärker, je größer die
Luftgeschwindigkeit ist. Deshalb wird auch die Rückseite des Zylinders, die nicht im
Luftstrom liegt, schlechter gekühlt. Der Hauptnachteil der luftgekühlten Zylinder
liegt nun darin, daß infolge ungenügender Kühlung das angesaugte Gasgemisch vor der
Verdichtung im Zylinder stark vorgewärmt wird und ohne Gefahr der Selbstzündung nur
verhältnismäßig gering verdichtet werden darf. Die spezifische Leistung des Motors
wird dadurch verkleinert. Die von der kühlenden Luft (von der Temperatur T1 und Geschwindigkeit
v) aufgenommene Wärmemenge entspricht der
Gleichung:
\frac{{T_2}^4-{T_1}^4}{K_1}+K_2\,(T_2-T_1)\,f\,(v).
T2 ist hierbei die Temperatur der Zylinderwandung. Der erste Teil der
Gleichung entspricht der durch Strahlung, der zweite Teil der durch Leitung
übertragenen Wärmemenge. Die von den Verbrennungsgasen (mit der mittleren Temperatur
T3) abgegebene
Wärme beträgt dementsprechend
\frac{{T_3}^4-{T_2}^4}{K_3}+K_4\,(T_3-T_2). Für die vom
Kolben erzeugte Reibungswärme kann gesetzt werden: K5 (1 + K6 T22). Die abgegebene Wärmemenge muß der
aufgenommenen Wärmemenge gleich sein. Bei entsprechender Umformung der Gleichung
kann man schließlich in allgemeiner Form schreiben:
T24 + (T2 – T1 (A +
B f(v)) – C (T22 – T12) = D.
Für jeden bestimmten Fall sind die Konstanten A, B C, D und f(v) zu bestimmen.
Die Versuche, die als noch nicht abgeschlossen gelten, haben ergeben, daß die
Auslaßorgane einen sehr großen Einfluß auf die Wandungstemperatur haben. Durch sie
wird letztere für die ganze eine Hälfte des Zylinders mit Einschluß des
Zylinderkopfes bestimmt. Die dem Winde zugekehrte Seite des Zylinders zeigte bei den
Versuchen eine um etwa 30 v. H. niedere Temperatur als die Zylinderrückseite. Es
zeigte sich ferner, daß der Zylinderkopf und die anschließenden Zylinderteile eine
kleinere Temperatur besitzen als der Zylinderlauf. Die Versuche lassen deutlich
erkennen, daß die Wandungstemperatur mit zunehmender Windgeschwindigkeit abnimmt.
Die Gesetzmäßigkeit dieser Abnahme ist aber noch nicht bekannt. [Oelmotor 1914, S.
72.]
W.
–––––
Walzverfahren zur Herstellung von Spiralbohrern. Bei dem
jetzt noch üblichen Verfahren werden die Spannuten der Spiralbohrer durch Fräsen aus
dem Vollen hergestellt. Namentlich um die dabei entstehenden großen Materialabfälle
zu vermeiden – ein Umstand, der bei Verwendung von teuren Schnellarbeitsstählen
erheblich ins Gewicht fällt – und um das Herstellungsverfahren zu vereinfachen, kam
dann noch ein anderes Verfahren auf, bei welchem die Bohrerform durch Verdrehen
eines Profilstabes erzeugt wurde. (Vgl. Jahrgang 1912 Heft 51.) Ein Nachteil
derartiger Bohrer liegt in dem weniger widerstandsfähigen Schaft am
Einspannende.
Inzwischen ist nun auch ein dritter Weg, nämlich das Auswalzen des Bohrerprofils,
weiter ausgebildet worden. In „Der deutsche Werkzeugmaschinenbau“ Heft 10
Jahrg. 1914 wird eine Walzmaschine beschrieben, die aus Rundstahl selbsttätig
Bohrerrohlinge auswalzt. Bei der Maschine ist insbesondere der Walzvorgang für die
Herstellung der spiraligen Spannut eigenartig. Es stehen sich zwei kräftige Walzen
gegenüber, in deren Umfang Nuten, das Halbprofil des Bohrers darstellend,
eingearbeitet sind, wobei diese beiden Halbprofile sich an der Berührungsstelle
beider Walzen zum Vollprofil ergänzen. Es liegen mehrere solcher Walznuten
nebeneinander, deren Profil sich bis zur verlangten Form stufenweise verengt, da es
nicht möglich ist, größere Bohrer in einem Walzgang herzustellen. Die Nuten laufen
nicht über den ganzen Umfang der Walze, sondern nur zu einem kleineren oder größeren
Teil, je nach Länge der Spannute, da die Walzen beim Arbeitsgang nicht umlaufen,
sondern eine vor- und rückläufige Bewegung ausführen. Damit der spiralige Verlauf
der Spannuten, der Drall, entsteht, sind auch die Profilnuten der Walze spiralig
angelegt. Dadurch wird allerdings nötig, die Walzen während der Umdrehung
zwangläufig achsial zu verschieben, und zwar obere und untere Walze in gegenläufigem
Sinne. Es sind auf den Wellen der Walzen Muffen aufgekeilt, in welche eine Spiralnut
von entsprechender Steigung eingearbeitet ist. In diese greift je eine fest am
Gestell gelagerte Leitrolle, so daß hierdurch das achsiale Spiel in der gewollten
Weise herbeigeführt wird. Selbstverständlich sind auch die Walzen miteinander durch
Zahnräder gekuppelt.
Der zum Bohrer bestimmte Stahlstab wird in eins der bekannten Klemmfutter gespannt,
das aus einer dreiteiligen, außen konischen Hülse besteht, die innen eine dem
Durchmesser des Stahlstabes entsprechende Bohrung hat und damit letzteren umfaßt,
und die durch eine Schraubenspindel in eine innen konische Hülse eingedrückt wird.
Diese Futter zeichnen sich durch besonders sicheres Spannen aus.
Beim Walzvorgang wird der Stab nicht vom Ende anfangend vorgeschoben, sondern bis zu
der Stelle, an der die Spannute aufhören soll, eingeführt und nach dem Bohrerende
auslaufend gewalzt. Damit die Einführung des Stabes möglich ist, sind die Walznuten
an der betreffenden Stelle zum Kreise erweitert.
Das vorerwähnte Klemmfutter ist an einer drehbaren Welle befestigt, da der Bohrerstab
beim Walzen eine Drehung um seine Achse erfährt. Die Welle findet ihre Lagerung auf
einem verschiebbaren Schlitten. Bei dieser Drehung wird durch Vermittlung einer auf
der Futterwelle sitzenden Schnurscheibe und eines dazugehörigen Drahtseiles ein
Gewicht gehoben, das den Bohrer nach erfolgter Freigabe von den Walzen in seine
Anfangsstellung zurückdreht. Das Weiterrücken des Bohrerstabes bzw. des Schlittens
zum nächstfolgenden Kaliber geschieht in Abhängigkeit von der Stellung der Walzen
vollkommen selbsttätig durch ein System von Klinke und Schubstange. Der bedienende
Arbeiter hat nur zu Anfang den Stahlstab einzuspannen und die Maschine
einzuschalten. Nach Durchlaufen sämtlicher Kaliber betätigt die Maschine eine
Schaltvorrichtung, durch welche sie sich selbst wieder stillsetzt. Ein Arbeiter ist
so imstande, mehrere Maschinen zu bedienen. Diese selbst scheint in der Bauart für
derartig schwere Walzarbeiten allerdings noch reichlich verwickelt zu sein.
Rich. Müller.
–––––
Die kritischen Drehzahlen schnell umlaufender Wellen. Bei
der zeichnerischen Bestimmung der kritischen Drehzahl ωk von schnell umlaufenden Wellen war man
bis jetzt auf ein Probierverfahren angewiesen, das auf dem Moterschen Satze beruht und umständlich ist, wenn man bei der ersten
Annahme des Wertes cor zu weit von seinem wahren Wert abblieb. Man ging allgemein
folgendermaßen vor. War die Welle z.B. nur mit einer Masse m belastet, so dachte man sich die Welle um einen Betrag η durchgebogen; man konnte nun bei Annahme einer
beliebigen Umlaufgeschwindigkeit die Fliehkraft C = m . ω2 . η bestimmen;
belastet man nun die Welle mit der Kraft C an der
Stelle, wo m liegt, und ergibt die Bestimmung der
Durchbiegung an jener Stelle das Maß η, so wäre schon
das ω der Annahme die kritische Drehzahl; in den
meisten Fällen wird das nicht zutreffen, und man wird mit verbesserten Werten die
Untersuchung nochmals durchführen, bis sich gute Uebereinstimmung zeigt; das
Verfahren ähnelt dem Verfahren von Vianello zur
Untersuchung der Knickfestigkeit gerader Stäbe und findet auch sonst bei
Festigkeitsuntersuchungen oft Verwendung z.B. Föppl,
Techn. Mech. Bd. 3, und v. Terzaghi, Berechnung von
Behältern. Eine bedeutende Vereinfachung ist nun Dipl.-Ing. Krause gelungen, die auf einer Benutzung der Formel von Dunkerley beruht (vgl. Heft 22 der Z. d. V. D. I.) Die
Untersuchung geht aus von der bekannten Formel
\omega_{\mbox{k}}=\sqrt{\frac{g}{f}} . . . .
(1)
die für die kritische Drehzahl einer gewichtlosen Welle mit
einer Scheibe vom Gewicht G gilt; g bedeutet 9,81 m/Sek.–2 und f die Durchbiegung der Welle unter der
Scheibe. Befinden sich mehrere Scheiben auf der Welle, so gilt nach Dunkerley die
Beziehung:
\frac{1}{{\omega_{\mbox{k}}}^2}=\frac{1}{{\omega_1}^2}+\frac{1}{{\omega_2}^2}+
. . . . (2)
wobei ω1, ω2 ... die
kritischen Winkelgeschwindigkeiten der gewichtlosen Welle sind, wenn sie jedesmal nur mit den Scheiben 1,
2 ... belastet ist. Benutzt man die Gleichung (1)
\omega_1=\sqrt{\frac{g}{f_1}},\ \omega_2=\sqrt{\frac{g}{f_2}}\ .\ .\
.,
so erhält man mit Rücksicht auf Gleichung (2)
\omega_{\mbox{k}}=\sqrt{\frac{g}{\Sigma\,f}} . .
. . (3)
Damit ist die Untersuchung erledigt; die Bestimmung des
Nennerwertes ∑f ist eine rein statische Aufgabe, die
sich leicht nach bekannten Methoden lösen läßt. Als Beispiel werde die von Blaeß in der Z. d. V. D. I. 1914 S. 183 behandelte Welle
untersucht. Die Durchbiegungen lassen sich bequem nach der Formel
f=\int\,M\,\overline{M}\,\frac{d\,x}{\Sigma\,J}
bestimmen, wo M das
Biegungsmoment des wirklichen Belastungszustandes und
\overline{M} das Moment des gedachten Verschiebungszustandes
bedeuten (Prinzip der virtuellen Verrückungen); die Auswertung der Integrale ergab
eine Durchbiegung f1
infolge G1 zu 0,00857
cm, f2 infolge G2 zu 0,01268 cm und
f3 infolge G3 zu 0,01865 cm; f wird 0,0399 cm; also beträgt die kritische Drehzahl
\omega_{\mbox{k}}=\sqrt{\frac{981}{0,0399}}=156,8 Sek.–1. Der von Dr.-Ing. Blaeß bestimmte Wert beträgt 158 sek.–1.
Der Unterschied ist nur 1 v. H. Auch die Fälle, die Stodola in seinem Werk über Dampfturbinen auf S. 293 behandelt, lassen
sich nach dem Verfahren von Krause schnell erledigen.
I. Die beiderseits frei aufliegende Welle. Die
Durchbiegung eines beliebigen Punktes (x, 2 l – x)
unter der Last 1 beträgt bekanntlich
f=\varphi\,(x)=\frac{1}{6\,E\,J}\,\frac{x^2\,(2\,l-x)^2}{l}.
Demnach ist
\int_0^{2\,\mbox{l}}\,\varphi\,(x)\,d\,x=\frac{16\,l^4}{90\,E\,J}
und
\omega_{\mbox{k}}=\sqrt{\frac{90\,g\,E\,J}{16\,p\,l^4}},
wo p das Gewicht der Welle für
den lfdm bedeutet. Stodola geht von der
Differentialgleichung
E\,J\,\frac{d^4\,y}{d\,x^4}-n\,\omega\,y^{\mbox{l}}=0
aus und erhält als Lösung
\omega_{\mbox{k}}=\sqrt{\frac{\pi^4\,g\,E\,J}{16\,.\,p\,l^4}}.
Der Unterschied zwischen π4 und 90 ist nur gering.
II. Die beiderseits eingespannte Welle.
f=\varphi\,(x)=\frac{x^3\,(2\,l-x)^3}{24\,E\,J\,.\,l^3}
\int_0^{2\,\mbox{l}}\,\varphi\,(x)\,d\,x=\frac{16\,l^4}{420\,E\,J}
\omega_{\mbox{k}}=5,12\,\sqrt{\frac{g\,E\,J}{p\,l^4}}.
Stodola gibt an
\omega_{\mbox{k}}=5,55\,\sqrt{\frac{g\,E\,J}{p\,l^4}}.
III. Die überhängende einseitig eingespannte Welle
f=\varphi\,(x)=\frac{x^3}{3\,E\,J}
\int_0^1\,\varphi\,(x)\,d\,x=\frac{l^4}{12\,E\,J}
\omega_{\mbox{k}}=3,464\,\sqrt{\frac{g\,E\,J}{p\,l^4}}.
Stodola erhält als Lösung der
Differentialgleichung
\omega_{\mbox{k}}=3,494\,\sqrt{\frac{g\,E\,J}{p\,l^4}}.
Wie man aus den wenigen Beispielen ersieht, ist das Verfahren
von Krause überraschend einfach und trotzdem hinreichend
genau. Es kann auch leicht auf mehrfach gelagerte Wellen ausgedehnt werden, da die Ermittlung
der Werte f = φ (x)
einfach ist und sich in den meisten Lehrbüchern der Statik findet.
H. A.
–––––
Ein neues Prüfverfahren für Feinbleche. Für die
Beurteilung der Güte von Feinblechen (0,1 bis 3 mm Stärke) sind nicht nur die
Festigkeit und die Bruchdehnung maßgebend, sondern auch der „Ziehwert“. Die
Methode des Polterns, Bördelns und Biegens ist nicht genügend zuverlässig; auch die
Zerreißmaschine ist für Dünnbleche wenig geeignet, da die Werte sehr von der
Einspannung abhängen. Ferner ist für die praktische Verwendung und Verarbeitung die
Oberflächenbeschaffenheit nach dem Ziehen von besonderer Bedeutung. Die äußere
Beschaffenheit läßt auf Walzfehler und falsche Wärmebehandlung schließen. Es ist
daher empfehlenswert, durch vorhergehende Versuche derartige Fehler festzustellen.
Dieses ermöglicht das neue Verfahren, durch welches die Druck-, Zieh- und
Stanzfähigkeiten erkenntlich werden. Der Ziehwert wird in dem Blechprüfapparat in
der Weise bestimmt, daß das zu prüfende Blech mit einem für alle Blechstärken
gleichbleibendem Spiel (0,05 mm) zwischen einer Matrize und einem Faltenhalter
eingespannt wird. Ein durch Schraube mit Handrad bewegter Stempel wird gegen die
sich frei zwischen Matrize und Faltenhalter hindurchziehende Blechscheibe gepreßt,
bis der Bruch erfolgt. Der Ziehwert ist abhängig von der Drucktiefe und wird in
Millimetern angegeben. Er ist im wesentlichen durch die Zähigkeit des Materials
bedingt. Da die Tiefung um so größer ausfällt, je mehr Material aus dem umliegenden
Teil für den Einzug 1 gewonnen wird, so kommt auch größere Festigkeit dem Ziehwert
voll zugute.
Textabbildung Bd. 329, S. 507
Abb. 1.
Der in Abb. 1 dargestellte Apparat besteht aus dem
Handrade H, welches mit der inneren Schraube J fest verkeilt ist. Diese trägt am anderen Ende den
Stempel St, der auf Kugeln gelagert ist, so daß eine
Drehwirkung auf das Blech (Rondell) vermieden ist. Das Blech wird zwischen der
Matrize M1 und dem
Faltenhalter F eingespannt. Dieser ist außen und innen
mit Flachgewinde versehen und kann durch einen Präzisionsstift P mit der inneren Schraube J gekuppelt werden. Das Handrad trägt eine Hülse mit Mikrometerskala.
Die Handhabung des Apparates ist folgende: Zunächst wird die Stärke des
eingeschobenen Bleches (90 × 90 mm) durch Andrehen des Handrades mit dem
Faltenhalter an dem Nonius N (mm) und der
Mikrometerskala M (1/100 mm) gemessen. Dann dreht man das
Handrad um fünf Teilstriche der Hundertteilung zurück, so daß ein Spiel von 0,05 mm
entsteht. In dieser Stellung sichert man den Faltenhalter durch Anziehen der
Feststellschraube S. Nach Entfernung des
Präzisionsstiftes P, und nachdem man die
Mikrometerskala auf den 0-Strich des verschiebbaren Nonius zurückgedreht hat, kann
die Probe durch gleichmäßiges Drehen des Handrades beginnen.
Textabbildung Bd. 329, S. 507
Abb. 2.
Textabbildung Bd. 329, S. 507
Abb. 3.
Die Tiefungsunterschiede verschiedener Blechqualitäten lassen sich auf 1/100 mm, also
sehr genau messen und zwar sehr schnell ohne vorhergehende Bearbeitung der
Probestücke. Der Apparat ist daher besonders für Prüfungszwecke in der Werkstatt
geeignet. Die Höhe des Pressungsdruckes kann man durch Einschaltung einer Meßdose
leicht bestimmen.
Die Stempel und Matrizen sind auswechselbar. In Abb.
2 sind diese Werkzeuge für Bleche, in Abb.
3 für Blechstreifen dargestellt. Ebenso lassen sich Stempel und Matrizen
für jeden Sonderzweck herrichten.
Die Prüfung erfolgt neben der Bestimmung des Tiefungswertes nach folgenden
Gesichtspunkten: 1. Die Bruchlinie bildet sich entweder gleichmäßig rund herum, oder
es entsteht ein einseitiger Faserbruch. Das Erstere findet man bei Metallblechen,
mit Ausnahme von Zink, und bei gut wiederholt durchgeglühten Eisen- und
Stahlblechen, die zweite Form tritt auf bei gewöhnlichen Eisen- und Stahlblechen.
Zum Ziehen sind demnach jene besser geeignet. 2. Die Oberfläche ist nach dem Ziehen
glatt oder rauh. Die rauhe Oberfläche ergibt sich bei lockerem Gefüge (Grobkorn) und
läßt auf überglühtes Blech schließen.
3. Die Oberfläche ist kleinbrüchig. Dieser Fehler zeigt sich bei falsch behandelten
Kupfer- und Messingblechen.
4. Das Blech muß zunder- und schieferfrei sein. [Stahl und Eisen, 21. Mai 1914.]
Dr.-Ing. Steuer.
–––––
Gußeisenproben. (Zivilingenieur O. Leyde-Berlin auf der Hauptversammlung Deutscher Gießereifachleute 1914.)
Die Unsicherheit in der Gleichmäßigkeit der Fabrikation von Gußwaren im Vergleich zu
Walzmaterialien schädigt naturgemäß den Ruf des Gußeisens; es ist daher das Bestreben der Gießer
darauf zu richten, tunlichst gleiche Festigkeiten in den Gußstücken und besonders
bei Probestücken zu erzielen. Vortragender verweist auf Versuche, die nach
Arbeitsplänen von Geh. Bergrat Jüngst in großen Werken
durchgeführt wurden.
Von der Möglichkeit absoluter Gleichmäßigkeit der Festigkeitsresultate muß man
natürlich absehen. Die Festigkeit hängt von der Schmelzhitze, der Gießtemperatur,
den Abkühlungsverhältnissen, der Gießdruckhöhe usw. ab, wobei man namentlich die
Schmelzhitze nicht ganz genau regeln kann. Das wichtigste aber kann man am besten
regeln; das ist die Eisengattierung. In dieser Richtung weisen die
Häufigkeitskurven, die Beachtung der Treffer immer wieder darauf hin, daß genaue
Kenntnis der Zusammensetzung des Schmelzgutes und Gattierung nach Berechnung der
Eisengehalte ein unumgängliches Mittel für gleichmäßige Festigkeitsresultate ist. Da
die Festigkeit des Gußeisens von der Korngröße abhängt, und da diese wieder mit der
Schnelligkeit des Erstarrens zusammenhängt, so wird die Festigkeit der einzelnen
Teile eines Gußstückes von den benachbarten Teilen stärkerer oder schwächerer
Dimension durch die Wärmeleitung beeinflußt. In den guten alten Zeiten, als in den
meisten Gießereien das Eisengattieren noch Monopol der Meisterempirie war, als in
den besten Gießereien noch keine Analysen gebraucht wurden, war Treffsicherheit
natürlich ein unbekannter Begriff. Um sich vor dem gröbsten Ausschuß bei
dünnwandiger Handelsware zu schützen, lieferten die Hütten gerne grobkörniges
Roheisen; dies wurde hochbewertet, nach dem Bruchausseijen geschätzt und wohl
vielfach an ungeeigneter Stelle verwendet, weil es teuer war und daher gut sein
mußte. Erst vor etwa 30 Jahren lenkte die Kgl. Eisenbahn Verwaltung ihre
Aufmerksamkeit auf den Nachweis genügender Festigkeit des Eisens in
Lokomotivzylindern. Der deutsche Verband für die Materialprüfungen der Technik
stellte nun vor fünf bis sechs Jahren mit Zustimmung des Vereins deutscher
Eisengießereien Festigkeitsforderungen auf, die aber den Resultaten der Jüngstschen Versuche sehr nachstehen. Wie jedes
Wasserleitungsrohr und Gasrohr zur Ermittlung seiner Sicherheit und seinem Zwecke
entsprechend auf inneren Druck geprüft wird, wie auch wohl Tausende von Säulen auf
ihre Tragfähigkeit mit einem Ueberdruck von 50 v. H. gedrückt werden, so sollte es
auch für den Abnehmer genügen, wenn ein Dampfzylinder seine Brauchbarkeit unter dem
ihm anzupassenden Drucke erweist; anders steht es damit, daß sich die Gießerei zur
eigenen Sicherheit dauernd durch ihre Versuche passender Eisengattierungen und
Festigkeit versichert hält. Ebenso steht es mit den Gehalten des Eisens und mit den
chemischen Analysen. Es ist unmöglich, mit anderen Rohstoffen, ja unter anderen
immer wechselnden Schmelzverhältnissen ein Gußstück nach vorgeschriebenen Gehalten
an Silizium, Schwefel, Mangan, Phosphor, Kohlenstoff herzustellen. Wenn die
mechanischen Eigenschaften eines Gußstückes den Anforderungen genügen, sollte es
gleichgültig sein, wie das Eisen zusammengesetzt ist, falls eben das Gußstück nur
mit Bezug auf seine mechanischen Eigenschaften auf Biegungsfestigkeit,
Druckfestigkeit, Zug, Härte, Dichtigkeit usw. verwandt werden soll. Anders verhält
es sich natürlich, wenn die Beanspruchung mit der chemischen Zusammensetzung des
Eisens zusammenhängt wie z.B. bei Gußstücken, die säurebeständig oder feuerbeständig
sein sollten, oder auch bei Hartguß. Natürlich soll damit nicht gesagt sein, daß die
Chemie im Gießereibetrieb vernachlässigt werden darf, im Gegenteil muß in einer
Qualitätsgießerei ständig nach Analyse gattiert werden, und es müssen die Befunde
der ständigen mechanischen Proben durch Gattierungsregulierung geregelt werden. Wohl
in keinem Zweige der Gießerei tritt die Wichtigkeit der Analyse mehr hervor, als
beim Hartguß, und hier versagen die üblichen Versuche mit Probestäben
vollkommen.
Plohn.
–––––
Die zeitliche Beschränkung von Reklamationen bei Lieferung von
Maschinen und technischen Anlagen. Es ist im Maschinenhandel vielfach
üblich geworden, auf Bestellformularen, Fakturen oder andern geschäftlichen Urkunden
den Vermerk aufdrucken zu lassen, daß Reklamationen nur während einer bestimmten
Frist zulässig sein sollen. Die Bedeutung dieser Klausel hat in der Rechtssprechung
zu großen Schwierigkeiten geführt, und insbesondere ist die Frage strittig geworden,
ob der Empfänger der Maschine stets die volle Frist zur Mängelrüge zur Verfügung
hat, und ob er mit der Rüge von Mängeln auf die bestimmte Frist überhaupt beschränkt
ist, oder ob er das Recht behält, solche Mängel, die sich innerhalb der Frist nicht
herausgestellt haben, und die auch bei sorgfältiger Untersuchung nicht hätten
aufgefunden werden können, noch nach Ablauf dieser Frist zu rügen.
Die erste Frage wird von den Gerichten, so weit mir bekannt ist, meistens verneint,
hinsichtlich der letzteren hat das Landgericht I, Berlin, sich kürzlich auf den
Standpunkt gestellt, daß eine Wandlung des Kaufes auf Grund eines nachträglichen
Mangels unzulässig sei, eine Entscheidung, die meines Erachtens den Interessen der
Parteien nicht gerecht wird, und die hoffentlich von den höchsten Gerichten nicht
gebilligt wird.
Prüfen wir die Frage zunächst für den Handelsverkehr, für diejenigen Rechtsgeschäfte,
die für Lieferanten wie für den Empfänger Handelsgeschäfte sind.
Für solche Geschäfte bestimmt der § 377 des Handelsgesetzbuchs folgendes: Ist der
Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich
nach der Ablieferung durch den Verkäufer, so weit dies nach ordnungsmäßigem
Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem
Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.
Unterläßt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, daß es
sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muß die Anzeige unverzüglich nach der
Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels
als genehmigt ....
Was bedeutet es nun, wenn die Parteien diese gesetzlichen Bestimmungen dahin
abändern, daß Reklamationen nur binnen einer bestimmten Frist zulässig sein
sollen?
Zunächst die erste Frage: Hat der Empfänger der Maschine zur Mängelrüge die volle
vertragliche Frist zur Verfügung, oder ist er trotz der Klausel zur unverzüglichen
Untersuchung und Mängelrüge nach § 377 des Handelsgesetzbuches verpflichtet?
Bei der Beantwortung dieser Frage muß man davon ausgehen, daß die Klausel in der
Regel von dem Lieferanten zu seinen Gunsten, nicht zugunsten des Empfängers in den
Vertrag aufgenommen wird. Wenn der Empfänger nicht darauf dringt, daß zu seinen
Gunsten die Untersuchungs- und Rügefrist verlängert wird, dann will er aus freien
Stücken gewiß nicht seine Lage verschlechtern. Die Klausel hat nur den Zweck, an
Stelle der unbestimmten Ausdrücke des § 377 bestimmte Zeiten zu setzen. Die
Untersuchung und Mängelrüge soll auf jeden Fall nicht über die vereinbarte Frist
hinausgezogen werden, auch wenn es dem Geschäftsgang und den sonstigen Umständen
entsprechen würde.
Die Klausel hat darum meines Erachtens die Bedeutung, daß die Mängelrüge spätestens
innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt sein muß: Der Käufer hat also die Ware
unverzüglich nach Ablieferung, falls das aber dem Geschäftsgange nach nicht tunlich
ist, spätestens bis zum Ablauf der gestellten Frist zu untersuchen und zu rügen, und
verliert andernfalls sein Recht zur Rüge überhaupt. Die bisherige Rechtsprechung
kann daher nur gebilligt werden.
Zur Vermeidung von Zweifeln würde es sich aber empfehlen, die Klausel so zu fassen:
Reklamationen haben, soweit nicht § 377 des Handelsgesetzbuches zur Unverzüglichkeit
verpflichtet, spätestens binnen einer Woche zu erfolgen.
Hinsichtlich der Frage, ob nicht auffindbare Mängel nicht auch nach Ablauf der Frist
gerügt werden können, kann ich, wie erwähnt, der Auffassung des Landgerichts I,
Berlin, nicht beitreten.
Allerdings ist es gesetzlich nicht unzulässig, die Haftung des Maschinenlieferanten
in der Weise einzuschränken, daß für Mängel, die erst nach einer bestimmten Zeit
festgestellt werden können, dem Käufer keine Rechte mehr zustehen sollen. Ich glaube
aber, daß bei der fraglichen Klausel diese Absicht nicht auf beiden Seiten der
Vertragschließenden vorliegt.
Vielleicht will der Verkäufer, der eine derartige Klausel in den Vertrag
hineinbringt, wohl so weit gehen, wie es im Vorstehenden als möglich ausgeführt ist.
Aber wer eine derartige Erklärung empfängt, hat nicht die Vorstellung eines
Ausschlusses der Mängelrüge.
Er entnimmt einer derartigen Erklärung nur so viel, daß er verpflichtet sei, die
Untersuchung nach Möglichkeit zu beschleunigen und bei der Untersuchung eine
besondere Sorgfalt anzuwenden, so daß selbst schwer erkennbare Mängel sofort
festgestellt werden sollen.
Legt man die Erklärung im Sinne der weitesten Zulässigkeit aus, so läge darin
eine so erhebliche Abweichung von den durch den Kaufvertrag allgemein begründeten
Rechten und Pflichten, daß man annehmen muß, daß eine derartig einschneidende
Vereinbarung nicht in einem anscheinend nebensächlichen Satze getroffen werde. Will
der Verkäufer sich seinen Pflichten in so umfassendem Maße entziehen, so muß er
damit rechnen, daß seine Erklärung nicht in diesem Sinne verstanden wird, und will
er sich unmißverständlich ausdrücken, so muß er mit klaren Worten sagen, daß eine
Gewähr für nicht sofort erkennbare Mängel ausgeschlossen wird.
Ein Vertrag kommt nur zu Stande, sobald ein Angebot gemacht, und dieses Angebot
angenommen wird. Maßgebend für die Annahme eines Vertrages ist das, was der
Empfänger der Offerte unter normalen Umständen als Inhalt der Offerte vermuten muß,
nicht, was er möglicherweise in ihr vermuten kann.
Der fragliche Ausschluß einer Reklamation nach einer bestimmten Frist hat daher zum
Inhalt nur die Pflicht des Empfängers, die Untersuchung der Maschine möglichst zu
beschleunigen, die Untersuchung mit möglichster Sorgfalt vorzunehmen, und im Falle
eines Rechtsstreites den Nachweis zu erbringen, daß auch bei sorgfältiger
Untersuchung der nachträglich geltend gemachte Mangel nicht erkennbar gewesen
ist.
Das Recht, seine gesetzlichen Ansprüche auf Wandlung und Minderung hinsichtlich der
später herausgestellten Mängel geltend zu machen, bleibt ihm dagegen
unbeeinträchtigt.
Man sieht, welche Gefahren solche Klauseln mit sich bringen. Prüft man die Ergebnisse
dieser Untersuchung, dann zeigt sich, daß der § 377 des Handelsgesetzbuches die
Rechte beider Parteien schon so ausreichend bemißt, und daß eine zeitliche
Beschränkung der Reklamation die gesetzlichen Bestimmungen nur in so unwesentlichen
Punkten ändert, daß man im Maschinenhandel am besten täte, überhaupt solche Klauseln
fallen zu lassen, und höchstens auf die Pflicht zur sofortigen Mängelrüge nach § 377
Handelsgesetzbuch hinzuweisen.
Anders ist es im Verkehr mit Nichtkaufleuten.
Der § 377 Handelsgesetzbuch gilt nur, wenn der Kauf für beide Teile ein
Handelsgeschäft ist, wenn insbesondere auch der Empfänger Kaufmann ist, und die
Bestellung für den Betrieb seines Handelsgewerbes erfolgt ist. (§ 343
Handelsgesetzbuch.)
Ist das Geschäft nicht auf beiden Seiten ein Handelsgeschäft, dann findet allein die
Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung, wo sich parallele Bestimmung
über Untersuchung und Mängelrüge nicht finden. In diesem Fall würde die eben
ausgeführte Auslegung der Klausel nur zum Teil zutreffen, und der Empfänger hat, da
er nicht zur sofortigen Untersuchung und Rüge verpflichtet ist, die volle
Reklamationsfrist zur Verfügung.
In solchen Fällen empfiehlt sich natürlich, die Reklamationsklausel beizubehalten,
sie vielleicht aber in folgender Weise zu ändern: Etwaige Mängel müssen unverzüglich
nach der Entdeckung, spätestens aber eine Woche nach Ablieferung angezeigt werden. Spätere
Reklamationen bleiben unberücksichtigt.
Dr. jur. Eckstein.
–––––
Geheimer Oberregierungsrat Professor Dr.-Ing. A. Martens
ist nach längerem Leiden im Alter von 64 Jahren gestorben. 30 Jahre hat er das Kgl.
Materialprüfungsamt geleitet; ein hervorragender Gelehrter, der in allen Fragen der
Materialprüfung als erste Autorität galt, und der auch im Maschineningenieurwesen
Vorzügliches geleistet hat, ist mit ihm dahingegangen. 1884 wurde er zur
Leitung der Kgl. mechanisch-technischen Versuchsanstalt berufen, die dann zu dem
jetzigen Materialprüfungsamt ausgestaltet wurde. Zahlreiche technische Schriften
entstammen der Feder Martens.
–––––
Prof. Hummel. Am 27. April d. J. verschied der Vorsitzende
des Zwickauer Bezirksvereins Deutscher Ingenieure Prof. Leander Hummel, Direktor der Ingenieurschule in Zwickau, der u.a. auch als
Mitarbeiter des Prof. Zeman in Stuttgart an Dinglers
polytechn. Journal tätip gewesen ist.