Titel: | Schutz gegen Maschinenschäden und Betriebsverlust. |
Autor: | Fr. Schnizer |
Fundstelle: | Band 328, Jahrgang 1913, S. 49 |
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Schutz gegen Maschinenschäden und
Betriebsverlust.
Von Fr. Schnizer in Eßlingen a.
N.
SCHNIZER: Schutz gegen Maschinenschäden und
Betriebsverlust.
Wer mit Maschinen arbeitet, muß darauf sehen, daß diese Maschinen dauernd im
Betrieb sind, sonst erleidet er Verluste. Der Industrielle setzt daher alles daran,
um stets vollauf beschäftigt zu sein: Tag für Tag müssen die Drehbänke, die Pressen,
Walzen, Sägen, Hobel- und Bohrmaschinen und wie sie alle heißen, diese Gehilfen des
arbeitenden Menschen sich tummeln von früh bis spät, dann gedeiht das Geschäft und
hebt sich der Verdienst. Eine Maschine, die still liegt, ist totes Kapital; sie
bringt nichts ein. Der Industrielle scheut daher keine Mühe und keine Kosten, um
Aufträge zu erhalten, er macht Reisen und Besuche, erläßt Anzeigen und macht
Reklame.
Allein es kommt vor, – und häufig gerade dann, wenn der Betrieb vollauf beschäftigt
ist – daß eine Maschine plötzlich beschädigt wird und stillgelegt werden muß. Für
den Industriellen ist dies doppeltes Pech. Denn erstens verursacht die Reparatur
eines Maschinenschadens in der Regel bedeutende Kosten, und zweitens entsteht durch
den Stillstand einer Maschine bis zur Beendigung der Reparatur ein Betriebsverlust.
Der Betriebsverlust erreicht besonders dann eine beträchtliche Höhe, wenn eine
Kraftmaschine beschädigt ist und infolgedessen der ganze Betrieb stilliegen muß.
Der Industrielle ist natürlich bestrebt, Beschädigungen seiner Maschinenanlage
hintanzuhalten. Er läßt von Zeit zu Zeit Untersuchungen der Maschinen vornehmen und
die reparaturbedürftigen Teile erneuern. Er erreicht dadurch, daß keine
minderwertigen, abgenutzten Teile in den Maschinen sich finden; er kann aber nicht
hindern, daß der Zufall sein Spiel treibt und die
Maschinen beschädigt.
Eine kleine Ursache kann leicht einen großen Schaden herbeiführen. Es kann z.B. einem ganz
tüchtigen und zuverlässigen Arbeiter ein Versehen vorkommen; er läßt ein Werkzeug,
ein Werkstück oder einen Putzlappen auf der Maschine liegen und setzt sie in Gang.
Das Stück klemmt sich zwischen zwei sich bewegende Teile, und der Schaden ist
da. Oder eine Schraube, eine Mutter, ein Bolzen lockert sich und fällt, ohne daß es
jemand bemerkt, in den Gang der Maschine hinein: ein Krach und das Unglück ist
geschehen. Die Schmierung wird versäumt, oder ein Schmierkanal verstopft sich:
Kolben, Ventile, Wellen brennen fest oder ein Weißmetalllager schmilzt aus.
Dampfmaschinen werden häufig durch Wasserschlag (Eindringen von Wasser in den
Zylinderraum) beschädigt; an Dampfkesseln kommen häufig Einbeulungen an den
Flammrohren oder Verbiegungen der Wasserrohre vor, die durch Wassermangel verursacht
sind und meistens recht bedeutende Reparaturkosten erfordern.
Trotz aller Fortschritte der Technik werden elektrische
Maschinen, Apparate und Leitungen häufig durch Kurzschluß beschädigt.
Solche Schäden machen dann Neuwicklungen von Ankern oder Spulen und Neuisolationen
nötig.
Die Arbeitsweise der Maschinen ist hierin der menschlichen
Tätigkeit ähnlich: auch der arbeitende Mensch ist bestrebt, seine Arbeitskraft
dauernd ungeschwächt zu erhalten. Er sorgt deshalb für vernünftige Lebens- und
Ernährungsweise, er geht zum Arzt, wenn er sich unwohl fühlt, ehe sich eine
Krankheit zu einem dauernden Schaden ausgewachsen hat, und er unternimmt, wenn
irgend möglich, alljährlich eine Erholungsreise. Aber damit allein ist's noch nicht
getan. Der Mensch kann auf der Straße ausgleiten und sich verletzen oder von der
Straßenbahn falsch abspringen und stürzen. Der Unfall hat seine Berechnungen
durchkreuzt. Gegen die nachteiligen Folgen, die der Zufall für die menschlische
Arbeitskraft hat, kann nur die Versicherung Schutz bieten und jeder vorsichtige
Mensch, der auf seine Arbeitskraft angewiesen ist, wird daher rechtzeitig eine
Unfallversicherung nehmen.
Auch bei Maschinen kann Schutz gegen Schäden, die durch Zufall entstehen, nur durch
eine Versicherung der Maschinen gegen Unfälle und durch
Versicherung gegen Betriebsverlust aus Maschinenunfällen
erreicht werden. Die Maschinen- und Betriebsverlustversicherung ist eine der
jüngsten Versicherungsarten; sie hat sich aber in den wenigen Jahren ihres Bestehens
bereits große Zuneigung bei den Industriellen erworben. Sie eignet sich für große
Betriebe, die Maschinen im Wert von Millionen von Mark in großen Maschinenhallen
stehen haben, wie für kleine Betriebe, wo in enger Werkstatt nur einige wenige
Arbeitsmaschinen von einem Elektromotor angetrieben werden. Denn ob der Betrieb groß
ist oder klein, das Feiern der Maschinen kann keiner ertragen.
Der Vorteil, den eine Maschinen- und
Betriebsverlustversicherung bietet, ist der, daß der Maschinenbesitzer gegen Zahlung
einer bestimmten, mäßigen Prämie sichergestellt ist vor plötzlichen, vielleicht
recht bedeutenden Belastungen seines Unkostenkontos. Er kann, wenn er versichert
ist, mit einem bestimmten nicht übermäßig hohen Betrag in seiner Bilanz rechnen,
während der Maschinenbesitzer, der eine solche Versicherung nicht eingegangen hat,
stets befürchten muß, durch einen Unfall seiner Maschinen einen Verlust zu erleiden,
der u. U. den ganzen Gewinn des Jahres oder jedenfalls einen großen Teil desselben
verzehrt.
Die Maschinen- und Betriebsverlustversicherung wird bis jetzt nur von einigen wenigen
Versicherungs-Gesellschaften, u.a. von der Stuttgarter Mit- und
Rückversicherungs-Aktien-Gesellschaft in Stuttgart geboten. Es werden ersetzt in der Maschinenversicherung bei einem reparierbaren
Schaden die Kosten für Ersatzteile, Fracht und Montage unter Zugrundelegung der
einfachen Werktaglöhnung, d.h. also diejenigen Kosten, die zur Wiederherstellung der
beschädigten Sachen in den früheren Zustand nötig sind. Kosten für Veränderungen und
Verbesserungen über diesen Zustand hinaus, die anläßlich der Reparatur etwa
vorgenommen werden, werden natürlich nicht ersetzt. Bei völliger Zerstörung einer
versicherten Sache wird der Wert ersetzt, den die versicherte Sache unmittelbar vor
dem Schadenereignis gehabt hat.
Die Betriebsverlustversicherung umfaßt denjenigen
Betriebsverlust, der durch Stillstand der Maschinen infolge eines unter den
Versicherungsschutz fallenden Maschinenschadens entsteht. Hier kommen hauptsächlich
folgende Schädigungen in Betracht: Verminderung der Produktion durch den
Betriebsstillstand, Beschädigung oder Entwertung der Rohmaterialien, die infolge des
Stillstands nicht verarbeitet werden können, Lohnzahlungen an Arbeiter, die während
der Dauer des Betriebsstillstands nicht angemessen beschäftigt werden können, aber
trotzdem entlohnt werden müssen. Die Betriebsverlustversicherung umfaßt also den
entgangenen Verdienst wie auch die wirklich bezahlten Unkosten. Wenn durch besondere
Maßnahmen des Versicherten der Betriebsverlust vermindert wird, so fallen die
Kosten, die diese Maßnahmen verursacht haben, der Versicherungsgesellschaft zur
Last. Eine solche Maßnahme ist z.B. das Aufstellen einer Aushilfsmaschine, in der
Regel eine Lokomobile, für eine beschädigte Kraftmaschine. Denn die Reparatur
eines Schadens an einer Kraftmaschine – etwa das Einsetzen eines neuen Zylinders –
nimmt oft Wochen in Anspruch und ein so langer Stillstand verursacht einen
beträchtlichen Verlust.
Die Ersatzleistung der Versicherungsgesellschaft für Betriebsverlust ist in der Regel auf 100, mitunter auch
mehr Prozent der Entschädigung für Maschinenunfall festgesetzt. Es ist allerdings
möglich, daß der Betriebsverlust auch einmal höher wird als der Maschinenschaden. Im
Allgemeinen hat jedoch ein geringer Maschinenschaden nur einen kurzen
Betriebsstillstand und damit einen geringeren Betriebsverlust zur Folge und
umgekehrt verursacht ein höherer Maschinenschaden auch einen höheren
Betriebsverlust. Höhe des Maschinenschadens und Betriebsverlust stehen also stets in
einem gewissen Verhältnis zueinander, und es dürfte der Fall nur ausnahmsweise
eintreten, daß der Betriebsverlust wesentlich höher wird als der Betrag des
Maschinenschadens.
Im Schadenfall ist natürlich sofortige Mitteilung an die
Versicherungsgesellschaft nötig, damit festgestellt werden kann, welcher Art der
Schaden ist, und welchen Umfang er erreicht. Um die Höhe des Schadens in
einwandfreier Weise feststellen zu können, ist ein Abschätzungsverfahren durch
Sachverständige vorgesehen, derart, daß der Versicherte sowohl als die
Versicherungsgesellschaft einen Sachverständigen ernennen, die dann beide gemeinsam
einen Obmann wählen, der über etwa streitig gebliebene Punkte entscheidet. Durch
dieses Verfahren soll eine objektive Feststellung der Schadenhöhe ermöglicht
werden.
Auf Schäden, die auf den normalen Gebrauch der Maschinen
zurückzuführen sind, erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht; also Schäden, die
durch natürliche Abnutzung entstehen, sind nicht ersatzpflichtig. Die
Maschinenversicherung ist keine Lebens-, sondern eine Unfallversicherung und der
Versicherungsnehmer hat es in der Hand, größere Schäden infolge natürlicher
Abnutzung zu vermeiden, indem er seine Maschinen regelmäßig nachsehen und die
abgenutzten Teile rechtzeitig durch neue ersetzen läßt.
Ebenso können Bagatellschäden nicht Gegenstand des
Versicherungsvertrags sein. Die Maschinenversicherung will Schutz bieten gegen
pekuniär schwer schädigende Unfälle; gegen kleine und kleinste Schäden ist eine
Versicherung unnötig. Das Versicherte übernimmt daher einen gewissen niedrigen
Betrages Selbstversicherung.
Die Möglichkeit des Eintritts von Schäden ist natürlich
bei den verschiedenen Maschinenarten verschieden. Am meisten sind Kraftmaschinen Beschädigungen ausgesetzt. Die in diesen
Maschinen bewirkte Erzeugung der Energie bedingt eine besonders starke Beanspruchung
der Maschine als Ganzes und die in einzelnen Teilen aufgespeicherte Energie kann
einen geringen Defekt leicht zur Katastrophe vergrößern. Hierfür einige Beispiele
aus der Praxis, die zeigen, wie eine geringe Ursache einen bedeutenden Schaden
herbeiführen kann.
In einer Dampfziegelei in Schlesien explodierte das
Schwungrad infolge gesteigerter Tourenzahl, da der Regulatorriemen riß, und der
Regulator nicht mehr funktionierte. Die fortgeschleuderten Bruchstücke des
Schwungrads beschädigten eine Dynamomaschine und das Maschinenhaus, töteten den
Maschinisten und verletzten den Betriebsleiter schwer. Die Beiden waren
herbeigeeilt, um die rasend laufende Maschine abzustellen. Der Schaden ereignete
sich in der Hauptsaison des Ziegeleibetriebs, der durch den Stillstand des Betriebs
verursachte Betriebsverlust erreichte eine gewaltige Höhe.
In einer rheinischen Elektrizitätszentrale sollten die 8
vorhandenen Wasserturbinen zwecks Reinigung geöffnet werden. Die Turbinendeckel
waren infolge jahrelanger Benutzung festgerostet. Beim Herunterpressen derselben mit
Schrauben und Keilen zerbrachen zwei Deckel und mußten mit bedeutenden Kosten
erneuert werden.
An der Dampfmaschine eines Dampfmühlenwerks in Sachsen riß
aus unbekannter Ursache eine der beiden Schrauben am Kopf der Pleuelstange ab. Die
andere Kopfschraube riß nun natürlich gleichfalls ab. Der freigewordene Kolben
schlug gegen den hinteren Zylinderdeckel, zertrümmerte diesen und ging selbst in
Stücke. Kolbenstange, Pleuelstange, Stopfbüchsen usw. erlitten Beschädigungen. Bei
diesem Unfall erhielt der Kreuzkopf einen Haarriß, der von den Monteuren nicht
bemerkt wurde. Der Riß vergrößerte sich durch die Beanspruchung des Betriebs, so daß
die Maschine nach einigen Monaten wiederum in ähnlicher Weise beschädigt wurde.
Durch den zweimaligen Stillstand entstand ein hoher Betriebsverlust.
Nächst den Kraftmaschinen sind die Leiter der Energie, die Transmissionsanlagen, häufigen und schweren Unfällen ausgesetzt. An einer
großen Transmission brach die Sohlplatte eines Stehlagers infolge einer vorhandenen
Lunkerstelle. Die Transmission senkte sich an dieser Stelle, und die Welle lief
nicht mehr zentrisch. Dadurch entstanden in der Hillkupplung Spannungen, die die
Kupplung schließlich zersprengten. Auch hier richteten die fortgeschleuderten Stücke
allerlei Schaden an.
Dampfkesselschäden sind keine Seltenheit, und sie sind, da
sie leicht einen bedeutenden Umfang annehmen, sehr gefürchtet. Das richtige
Funktionieren eines Dampfkesselbetriebs hängt von so vielen Kleinigkeiten ab, daß es
nur eines geringfügigen Zufalls oder einer kleinen Unachtsamkeit des Heizers bedarf,
um den Kessel zu beschädigen. Dies zeigt folgender Vorfall:
Das Wasserstandsglas eines Zweiflammrohrkessels hatte sich
verstopft; der Wasserstand im Kessel sank, ohne das es der Heizer bemerkte. Beim
Auflockern des Feuers sah der Heizer, daß Einbeulungen an den Flammrohren vorhanden
waren. Trotzdem er sofort das Feuer herausriß, mußten die ersten Schüsse der
Flammrohre (Wellrohre) erneuert werden.
Arbeitsmaschinen verhalten sich natürlich ganz
verschieden, was die Häufigkeit und die Schwere von Schäden anbetrifft.
So werden Buchdruckereimaschinen
meistens durch Einfallen irgend eines Gegenstandes oder durch Lockern und
Zwischenfallen einer Schraube oder Mutter, einer Rolle oder sonst eines kleinen
Maschinenteiles beschädigt. Die verschiedensten Gegenstände bleiben auf der Maschine
liegen und fallen zwischen die sich bewegenden Teile: Schraubenschlüssel,
Papierfetzen, Putzlappen, Kartonstücke, kleine Bleistifte usw. Da
Buchdruckereimaschinen sehr empfindlich sind und sehr sorgfältig repariert werden
müssen, so stellt eine Buchdruckereimaschinenanlage ein bedeutendes Risiko dar.
In Bierbrauereien kommt es häufig vor, daß am Kompressor
der Kühlanlage ein Ventilkegel abbricht, in den Zylinderraum fällt und sich zwischen
Kolben und Zylinderdeckel klemmt. Dadurch wird entweder der Kolben oder der
Zylinderdeckel oder beide beschädigt, außerdem wird in der Regel noch die Kolben-
und Pleuelstange verbogen.
Die großen Papiermaschinen in Papierfabriken erleiden
häufig Unfälle, indem durch die Papiermasse irgend ein Fremdkörper zwischen die
wertvollen Walzen gelangt, die dann erneuert werden müssen.
In Betrieben der Eisen- und Metallbearbeitungsindustrie
sind Pressen und Walzen besonders gefährdete Objekte. Die gußeisernen Ständer dieser
Maschinen brechen häufig, ohne daß eine bestimmte Ursache für diese Schäden
angegeben werden kann. Große Gußstücke erleiden überhaupt häufig Risse, ohne
eigentlichen Grund, und es ist bis jetzt noch nicht in einwandfreier Weise
festgestellt, worauf solche Schäden zurückzuführen sind. Häufig dürften
Materialspannungen, die beim Gießen entstanden sind, eine Rolle dabei spielen oder
Wärmedehnungen bei Stücken, die wechselnder Temperatur ausgesetzt sind, z.B. bei
Dampf Zylindern. Es ist jedoch eine offene Frage, ob nicht ganz normale Gußstücke
(oder auch komplizierte Stücke aus Stahl, z.B. Kurbelwellen), die ungünstig
beansprucht werden, im Laufe der Zeit infolge der dauernden Anstrengung durch den
Betrieb an Festigkeit so stark verlieren, daß sie schließlich an dem
stärkstbeanspruchten Querschnitt brechen. Es scheint, daß selbst bei ganz normalen
und genügend starken Stücken unter gewissen ungünstigen Beanspruchungs-Verhältnissen
mit der Zeit eine Lockerung des Gefüges eintritt, die schließlich zum Bruch
führt.
Es würde zu weit führen, wollte man alle Spezialmaschinen und alle verschiedenen
Schadenmöglichkeiten aufführen. Es sei nur noch darauf hingewiesen, daß es kaum eine
Maschinenart gibt, die nicht den verschiedensten Unfällen ausgesetzt wäre.
Die deutsche Volkswirtschaft industrialisiert sich mit jedem Jahre mehr. Viele neue
gewerbliche Betriebe entstehen. Bedingung aber für das Gedeihen des Gewerbebetriebes
ist, daß der Betrieb stets ohne Störung arbeitet bzw. daß der Unternehmer bei
Eintreten einer Störung infolge eines Maschinenunfalls gegen die zwiefachen
Nachteile des Unfalls (Reparaturkosten und Betriebsverlust) geschützt ist.
Zweifellos kommt der Maschinen- und Betriebsverlust-Versicherung deshalb eine hohe
Bedeutung zu und diese junge Versicherungssparte dürfte eine große Zukunft noch vor
sich haben.