Titel: | Telephon-Glühlampen. |
Fundstelle: | Band 320, Jahrgang 1905, S. 731 |
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Telephon-Glühlampen.
(Schluss von S. 715 d. Bd.)
Telephon-Glühlampen.
Eine der vorbesprochenen ähnliche Konstruktion ist aus Fig. 8 bis 10 zu
ersehen (amerikanische Patentschrift 690928). Bei derselben sind der Fuss und die
Befestigung der Kontaktstreifen an dem Sockel aus Isoliermaterial etwas anderes
ausgeführt. Der Sockel ragt mit seinem spitzen Ende in eine Vertiefung der
Unterstützungsfläche, wodurch eine Sicherung der Lampe in ihrer Lage erreicht wird.
Eine Drehung der Lampe um ihre Längsachse wird vermieden durch Abflachung des
Sockels an den Stellen, an denen die Kontaktfedern anliegen, bei der Lampe, Fig. 11 und 12,
(amerikanische Patentschrift 667462) durch Lücken der Kontaktstreifen c an ihrem oberen Ende, in welche die Klinkenfedern
eingreifen. Man verfährt auch so, dass man die Kontaktstreifen mit Längsrippen oder
dergleichen versieht, zwischen welche die Federn zu liegen kommen.
In der Regel wird die Lampe ganz im Holzkörper des Schaltbrettes untergebracht und
zwar zu etwa zehn bis zwanzig Stück in einem Streifen (Fig. 10 und 13). Die Ausführung muss so erfolgen, dass das Licht
der einen Lampe nicht in den Raum der Nachbarlampen einengt und diese erleuchtet.
Man hat zu diesem Zweck auch vorgeschlagen, die Lampen in eine besondere Hülle
aus Isoliermaterial zu stecken, welche vorn durch eine in
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einer aufgeschlitzten Blechhülse angeordnete Glasscheibe
oder Linse abgeschlossen ist, Fig. 14 bis 17, (amerikanische Patentschrift 730287). Durch die
Schlitze am entgegengesetzten Ende der Hülse ragen die Kontaktfedern hindurch. Diese
Anordnung der Kontaktfedern hintereinander erfordert mehr Raum als die mit
nebeneinander liegenden Federn (Fig. 10 und 13).
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Fig. 11.
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Fig. 12.
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Fig. 13.
Von dem Grundgedanken, eine besondere Linse zu vermeiden, geht die in Fig. 18 und 19
abgebildete Lampe aus (amerikanische Patentschrift 703791). Das über das Schaltbrett
hinausragende Lampenende ist zu diesem Zwecke farbig gehalten und stärker
ausgebildet, so dass es gleichzeichtig als Linse wirkt.
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Fig. 14.
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Fig. 15.
Es sei ferner auf die österreichische Patentschrift 16212 verwiesen (Fig. 20), in der eine Lampe mit Sockel beschrieben
ist. Zur Sicherung der Lampe in ihrer Lage dient eine seitlich unten an der Lampe
angebrachte Spitze d, die in eine entsprechende
Aussparung des Zapfens a der Fassung eingreift, während
vorteilhafterweise gleichzeitig ein zentrales Stäbchen c des Zapfens der Fassung in eine Vertiefung der Lampe hineinragt.
Die einfachste sehr beliebte Form ist in Fig. 21
dargestellt. Sie enthält keinen besonderen Fuss. Die Stromzuführungen sind seitlich
direkt durch die Wandung der Lampenröhre hindurchgeführt und an den Kontaktstreifen
angelötet. Das untere Ende der Röhre ist nach dem Evakuieren so zugeschmolzen, dass
eine Spitze entsteht, welche in eine entsprechende Vertiefung des Schaltbrettes
eingreift und dadurch die Lampe feststellt.
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Fig. 16.
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Fig. 17.
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Fig. 18.
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Fig. 19.
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Fig. 20.
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Fig. 21.
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Fig. 22.
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Fig. 23.
Um das Anrufen des Amtes auch dann zu ermöglichen, wenn die Anruflampe beschädigt
ist, schaltete man zum Leuchtfaden Widerstände parallel, welche den Strom zu einem
mehreren Lampen gemeinsamen Kontrollrelais leiteten. Beim Eingehen eines Anrufes
wurde durch das Kontrollrelais bewirkt, dass die Kontrollampe aufleuchtete. Der
Nachteil dieser Einrichtung, dass bei Anruf zweier Seiten das Versagen einer Lampe
nicht sofort erkannt werden kann und dass die Lampe, welche schadhaft ist. erst
durch Probieren herausgefunden werden muss, fällt fort, wenn man zwei Glühfäden wie
in Fig. 21 bis 23
parallel schaltet, von denen der eine bei gleicher Spannung des Fadens nur in
Rotglut gerät, während der andere weiss glüht. Beim Durchbrennen des letzteren
leuchtet der andere dunkel weiter und gibt durch das dunklere Leuchten gleich den Ort der
Störung an. Zu diesem Zweck besitzt der dunkel glühende Faden stärkere Abmessungen
(D. R. P. 135627 Mix & Genest), oder man gibt beiden Fäden dieselben Abmessungen und umgibt den
einen mit Stoffen, die das Licht dämpfen (D. R. P. 156202 Mix & Genest). Die Stromzuführungen sind zur Erzielung einer grösseren
Stabilität durch einen Glaskörper a verbunden.
Textabbildung Bd. 320, S. 733
Fig. 24.
Textabbildung Bd. 320, S. 733
Fig. 25.
Beide Glühfäden lässt man dann vorteilhafterweise von derselben Stelle der
Stromzuführungen ansgehen (Fig. 21 und 22). Nicht so vorteilhaft ist die in Fig. 23 dargestellte Verbindung, bei der jeder
Glühfaden besondere Verbindungsstellen mit der Stromzuführung hat. Beim
Evakuieren, das in bekannter Weise erfolgt, während die Glühfäden unter Strom
gesetzt sind, leuchten in letzterem Falle nur die Verbindungsstellen des einen
helleuchtenden Glühfadens hell, die anderen dagegen dunkel, so dass die in letzterer
eingeschlossenen Gase nicht völlig ausgetrieben werden können.
Textabbildung Bd. 320, S. 733
Fig. 26.
Textabbildung Bd. 320, S. 733
Fig. 27.
Das Evakuieren derartiger Miniaturlämpchen erfolgt entweder einzeln oder gleichzeitig
zu mehreren, indem dieselben an eine gemeinsame Leitung angeschlossen werden, die
mit der Luftpumpe in Verbindung steht. Durch Anordnung der Lämpchen in der aus den
Fig. 24 bis 27
(amerikanische Patentschrift 759650) ersichtlichen Weise können auf einmal 100 und
mehr Lämpchen evakuiert und damit die Herstellungskosten wesentlich herabgesetzt
werden. Wie aus Fig. 24 und 25 hervorgeht, besitzt das Hauptevakuierungsrohr a an seinem oberen Ende senkrecht zu seiner Achse
verlaufende radiale Abzweigungen b. An diese werden
unter Vermittlung von Rohren c mit Anschlüssen d die einzelnen Lämpchen angeschmolzen. Fig. 26 zeigt eines der letztgenannten Rohre vor der
Anschmelzung der Lämpchen, Fig. 27 die Lämpchen
selbst, welche in bekannter Weise ein Ansatzrohr e
besitzen.
Nach Beendigung der Entlüftung wird jedes einzelne der Rohre c mit seinen Lämpchen abgeschmolzen. Das Abschmelzen der einzelnen
Lämpchen kann nun an jeder Werkbank auch durch mindergeübte Arbeitskräfte erfolgen.
Die beschriebene Einrichtung bedeutet eine wesentliche Vereinfachung des
ursprünglichen Entlüftungsverfahrens und gestattet gleichzeitig eine Verminderung
der Kosten und die Verwendung billiger Arbeitskräfte.