Titel: | Neue Nebenvorrichtungen zur Zugsicherung auf Eisenbahnen. |
Fundstelle: | Band 317, Jahrgang 1902, S. 574 |
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Neue Nebenvorrichtungen zur Zugsicherung auf Eisenbahnen.
(Schluss von S. 511 d. Bd.)
Neue Nebenvorrichtungen zur Zugsicherung auf Eisenbahnen.
IV. Elektrisches Sperrsignal der Buffalo-Eriesee-Bahn.
Auf mehreren elektrischen Leichtbahnen des Staates New
York sind an eingeleisigen Zwischenstrecken elektrische Lichtsignale von
der in Fig. 6 gekennzeichneten Schaltungsanordnung
angewendet, die allerdings vom signaltechnischen Standpunkte ebensowenig als
wirkliche Sperrsignale gelten können, wie das auf Seite 513 d. Bd. besprochene Sernau'sche, die sich aber – wie American Electrician berichtet – in Anbetracht der
Verhältnisse, unter welchen sie zur Verwendung gelangen, in der Praxis ganz
trefflich bewähren. Da nämlich die in Frage kommenden Züge und Einzelwagen nur
geringes Gewicht besitzen und lediglich mit einer äussersten Geschwindigkeit von 12
km/Std.
fahren, dabei aber mit vorzüglichen Bremsmitteln ausgestattet sind, weshalb zur
Zugdeckung bei Tag der blosse Augenschein und bei Dunkelheit das Lichtsignal an der
Spitze oder am Schlusse des Zuges als genügend gelten darf, wird von den
vorgedachten Sperrsignalen keineswegs gefordert, dass dieselben als strenge
Blocksignale wirken, sondern sie sollen im wesentlichen eben nur den ungestörten
Verkehr der Züge über die eingeleisige Zwischenstrecke ermöglichen und ohne
Zuziehung eines besonderen ständigen Personals die rasche Ausnutzung dieses
Streckenstückes regeln helfen.
Textabbildung Bd. 317, S. 574
Fig. 6. Sperrsignal der Buffalo-Eriesee-Bahn für eingeleisige Strecken.
Die bezügliche Signalvorrichtung besteht aus einer Doppellaterne und einem
Handumschalter, die zusammen in einem gemeinsamen Kasten untergebracht sind. Je ein
solcher Signalkasten ist sowohl am Anfange als am Ende der Zwischenstrecke
aufgestellt, wo sich für alle Fälle Haltestellen befinden. In jeder Signallaterne
s1 und s
2 sind in der oberen Hälfte zwei weisse Glühlampen
w1 und w2 bezw. w1' und w2' vorhanden und in
der unteren zwei rote r1 und r2
bezw. r1' und r2'. Die hintereinander
geschalteten weissen Lampen stehen durch Anschlussdrähte einerseits mit der
Speiseleitung in Verbindung, welche den für die Zugförderung erforderlichen Strom
zuführt, andererseits mit dem Kontakt 2 des zugehörigen
Umschalters. Von den roten Lampen ist jedoch die eine zwischen den Kontakt 1 und der Erde (Rückleitung) eingeschaltet, während die
zweite ihren Platz zwischen der Achse 3 der
Umschalterkurbel und einer aus schwachem Eisendraht hergestellten Signalleitung
findet, welche die beiden Signalstellen miteinander verbindet. Hinsichtlich der
Signalzeichen gilt an den Verwendungsstellen der Grundsatz, dass brennende Lampen
die „besetzte Strecke“ und nicht beleuchtete Sperrsignale die Erlaubnis
zur „Freien Fahrt“ anzeigen.
Wenn nun beispielsweise, so wie es Fig. 6 zeigt,
beide Umschalterkurbeln auf dem Kontakte 2 eingestellt
sind, kann ersichtlichermassen keine der Lampen brennen, weil der Nebenschlussstrom
in Anbetracht des grossen Leitungswiderstandes nur ganz geringfügig und weitaus zu
schwach ist, um Glühlampen zu betreiben; bei dieser Schaltlage wird sonach die
Strecke als unbesetzt gekennzeichnet und die Einfahrt erlaubt sein. Will nun ein
Zug, etwa von I aus, von der Doppelbahn auf das
einfache Geleise übertreten, so verfügt sich vorher der Zugführer zur
Signalvorrichtung und legt dort die Kurbel k1 auf 1 um. Demzufolge
wird ein Zweigstrom von der Speiseleitung über 5, w1
', w2
', 2, k2, 3, r2, Signalleitung,
r2, 3, k1, 1, r1 und e1 geschlossen und
daher in I die beiden roten, in II die beiden weissen und eine rote Lampe zu brennen beginnen. Unter dem
Schütze dieser Lichtsignale fährt sodann der Zug von I
nach II, wo der Zugführer sich nach dem Eintreffen
gleichfalls zum Sperrsignal begibt und hier die Kurbel k2 voj 2 auf
1 umlegt. Jetzt liegen also beide Umschalterkurbeln
auf 1, wodurch die Signalleitung beiderseits an Erde
gelegt und jede Verbindung zur Speiseleitung unterbrochen ist. Durch diese zweite
Kurbelumlegung wurden die Lampen wieder ausgelöscht und es kann mithin ein nächster
Zug in die eingeleisige Strecke nachrücken. Käme ein solcher nächster Zug etwa
neuerlich aus der Richtung von I nach II, so stellt der Zugführer den Umschalter in die
Ursprungslage zurück, welche Fig. 6 zeigt, wodurch
nunmehr ein Zweigstrom von 4 über w1
w2
2 k1
3 r2 Signalleitung r2' 3 k2
1 r1' e
2 geschlossen wird, so dass in I die beiden weissen Lampen und eine rote und in II die beiden roten Lampen aufgezündet werden. Nach dem
Eintreffen in II legt der Zugführer auch hier wieder
den Umschalter um, wobei die Kurbel k2 also ebenfalls wieder ihre ursprüngliche, in Fig. 6 dargestellte Lage zurückerhält. Sämtliche
Lampen wurden auf diese Weise aufs neue stromlos und die eingeleisige Strecke ist
wieder fahrbar.
Ob sich nun die Züge aus derselben Richtung folgen oder ob sie aus der
entgegengesetzten Richtung eintreffen, immer werden, wie aus dem Besprochenen und
der Zeichnung hervorgeht, durch die Kurbelumlegung vor der Zugseinfahrt die
Lichtsignale aufgezündet und durch die zweite Kurbelumlegung nach der Zugsausfahrt
wieder abgelöscht. Warum zweierlei Lampen, nämlich weisse und rote, angewendet sind, ist nicht
recht erklärlich; signaltechnisch wäre die sonst sehr hübsche und einfache Anordnung
überhaupt noch verbesserungsbedürftig, aber auch verbesserungsfähig.
V. Sperrsignal der Parrish-Automatic-Signal-Company.
Ebenfalls auf einigen amerikanischen, elektrisch betriebenen Leichtbahnen, so z.B.
auf der Colorado-Springs-Bezirksbahn, sind zur Regelung
des Verkehrs auf eingeleisigen Zwischenstrecken Sperrsignale von der in Fig. 7 dargestellten Anordnung in Verwendung, welche
durch die Parrish-Automatic-Signal-Company erzeugt und
eingerichtet werden. Diese Sperrsignale unterscheiden sich von den vorhin unter III
und IV besprochenen zwei Formen dadurch, dass sie keinerlei Mitwirkung seitens der
Stationsbediensteten oder seitens der Zugbegleiter beanspruchen, sondern ihre
Aufgabe lediglich selbstthätig erfüllen. Als
Signalmittel dienen bei diesen Einrichtungen wieder zwei auf den beiden Enden
der eingeschalteten eingeleisigen Strecken zunächst der Einfahrtweiche angebrachte,
mit einer Anzahl Glühlampen erleuchtete Laternen s
1 und s2, welche rücksichtlich der vor und hinter der
Zwischenstrecke am Doppelgeleise angeordnete Haltestellen gleichsam den Dienst von
Ausfahrtsignalen zu besorgen haben.
Textabbildung Bd. 317, S. 575
Fig. 7. Sperrsignal der Parrish-Automatic-Signal-Company.
In Fig. 7 stellen die starken Linien ll die Arbeitsleitungen der Geleise vor, neben denen
eine besondere Speiseleitung als vorhanden vorausgesetzt wird. Auf einer der beiden
vorerwähnten Haltestellen oder an irgend einem beliebigen Punkte der Zwischenstrecke
iwt zur Unterbringung eines Steuerungsapparates, nämlich des Doppelelektromagnetes
m1
m2, eine kleine
Signalbude aufgestellt oder auch bloss ein staub- und wasserdichter Schutzkasten
vorhanden, der einfach an irgend eine Wand gehängt wird. Die Spulen der beiden
Einzelelektromagnete m1
und m2 stehen durch
dünne Eisendrahtleitungen, welche in Fig. 7 mittels
gestrichelter Linien ersichtlich gemacht sind, mit den Signallampen und mit der
Speiseleitung, ausserdem aber auch mit den kurzen, isolierten Stücken a1, b1, a2 und b2 der Arbeitsleitung
1 in leitender Verbindung. Die beiden
Elektromagnete m1 und
m2 haben einen
gemeinsamen Anker und bilden eine Art Relais, insofern dieser Anker wie ein
Wagebalken eingerichtet ist und zweierlei Lagen einnehmen kann, wobei er den Kontakt
bei c entweder unterbricht oder schliesst. Berührt der
Ankerhebel die Kontaktschraube c, so werden die beiden
Sperrsignale mit der Speiseleitung verbunden und also diese Glühlampen unter Strom
gesetzt; bei der zweiten Ankerlage, wie sie Fig. 7
darstellt, ist die eben erwähnte Abzweigung der Speiseleitung unterbrochen und die
Signallampen können somit auch nicht brennen.
Fährt nun ein Zug oder Einzelwagen beispielsweise von der rechtsliegenden
Anhaltestelle aus in die eingeleisige Strecke ein, was gestattet ist, wenn das
Sperrsignal unbeleuchtet vorgefunden wird, so erfolgt
in dem Augenblicke, in welchem der Stromabnehmer des Motorwagens das von der übrigen
Arbeitsleitung isolierte Stück a2 berührt, die Entsendung eines Zweigstromes aus der
Speiseleitung, welcher seinen Weg von h aus über m1, g, a2 und den
Motorwagen zur Erde findet. Der hierbei die Spulen des Elektromagnetes m1 durchfliessende
Strom bewirkt das Umwerfen des Ankers in die Kontaktlage, weshalb nun zwei weitere
Zweigströme von der Speiseleitung aus einen geschlossenen Weg finden, nämlich über
d, c, r, i, z2, s2 Erde und über d, c, r, i, z1, s1 Erde. Die Lampen
beider Sperrsignale sind hierdurch unter Strom gesetzt worden und zwar dauernd, weil
eine eingefallene Schnappfeder den Relaisanker verhindert, seine Kontaktlage zu
ändern, wenngleich der Erregungsstrom in m1 sofort wieder aufgehört hatte, nachdem der
Stromabnehmer des einfahrenden Zuges über die Stelle a2 hinweg gelangt war. Die brennenden
Lampen der Signale s1
und s2 zeigen also an,
dass sich ein Zug auf der eingeleisigen Zwischenstrecke befindet, und dass daher
jedem anderen Zuge die Einfahrt verboten ist. Hat der in Betracht gezogene Zug die
Strecke durchfahren, so passiert er mit seinem Stromabnehmer, bevor er die
jenseitige Haltestelle erreicht, das isolierte Leitungsstück b2, wobei neuerlich eine Zwischenschaltung
erfolgt, indem der Betriebsstrom von h aus nur über t, m2, k und y2 zu b2 und in den Motorwagen gelangt. Demzufolge zieht
nunmehr der Elektromagnet m2 den Anker aus der Kontaktlage in die Unterbrechungslage zurück, wodurch
die Lampen der beiden Sperrsignale wieder ausgelöscht werden. Genau dieselben
Vorgänge finden statt, wie sich an der Hand der Fig.
7 leicht feststellen lässt, wenn ein von der anderen Seite eintreffender
Zug über a1 auf die
eingeleisige Strecke fährt und dieselbe über b1 wieder verlässt.
Es braucht nun kaum erst besonders darauf aufmerksam gemacht zu werden, dass dieses
Sperrsignal der Parrish-Automatic-Signal-Company
signaltechnisch ebenso unrichtig angeordnet ist, wie das früher besprochene
Sperrsignal, weil in dem Falle, als während der Fahrt eines Zuges auf der
Zwischenstrecke eine Betriebsstörung in der Signalanlage eintritt, die Lampen der
beiden Sperrsignale verlöschen und sonach genau das Gegenteil von dem anzeigen, was
sie zur Sicherung der Zugsfahrt anzeigen sollten. Auch ist die Begegnung zweier Züge
unvermeidlich, wenn dieselben, aus verschiedener Richtung eintreffend, zufällig
gleichzeitig oder auch nur nahezu gleichzeitig ihre Einfahrt in die Strecke
antreten, da sich unter diesem Umstände nicht feststellen lässt, ob das Aufleuchten
der Lampen durch den eigenen Zug oder durch einen Gegenzug hervorgerufen worden ist.
In dieser Beziehung verspricht ein durch Eisenbahnbedienstete gehandhabtes
Sperrsignal der unter IV und V besprochenen Gattung immerhin noch mehr Sicherleit
als das selbstthätige.
VI. Fernand Cumont's Ergänzungsvorrichtung zu Haltsignalen.
Zu den vielen in neuerer Zeit erdachten, vorwiegend wohl nur für Vollbahnen
bestimmten Hilfseinrichtungen (vgl. 1901 316 646 und
730), welche verhüten sollen, dass ein Maschinenführer ein auf der Strecke, bei
Stationen oder Abzweigungen o. dgl. vorhandenes Haltsignal übersehen und unbeachtet
lassen könne, gehört auch die seitens der belgischen
Centralbahn in Versuch genommene, in Fig. 8
schematisch dargestellte elektrische Meldevorrichtung von Cumont, welcher ein Kontrollwerk beigefügt ist, dessen grosse
Zifferscheibe jeweilig ersehen lässt, ob und wie oft innerhalb einer gewissen Frist
seitens des Maschinenführers Haltsignale überfahren worden sind.
Textabbildung Bd. 317, S. 575
Fig. 8. Fernand Cumont's Ergänzungsvorrichtung zu Haltsignalen.
Die genannte Einrichtung besteht, wie eben alle anderen dieser Art, aus drei Teilen,
nämlich aus der Signalvorrichtung auf der Strecke, dann aus der Meldevorrichtung auf
dem Zuge und aus dem Verbindungsmittel, welches zwischen den beiden angeführten
Hauptteilen die erforderliche Wechselwirkung zu stände bringt. Vorliegendenfalls ist
das sichtbare Signal auf der Strecke, sei es eine Wendescheibe s, sei es ein Flügelsignal, mit einer
Kontaktvorrichtung versehen, welche etwa derart wirkt, dass sich bei der Signallage
für Halt ein leitendes Metallstück zwischen den zwei
Kontaktfedern f1 und
f2 befindet,
welches bei der Signallage für Freie Fahrt seitwärts
geschoben und sonach ausser Berührung mit den Federn f1 und f2 getreten ist, weshalb bei dieser Signallage der
während der Haltstellung
von f1 nach f2 vorhandene Stromweg
nicht besteht. Von der Kontaktvorrichtung führen Leitungskabel l1' und l2' einerseits
unmittelbar, andererseits über eine nächst dem Signal untergebrachte Batterie b1 zu den zwei etwa 2
bis 3 m langen, aus Kupferblech hergestellten Kontaktschienen n1 und n2, die auf
isolierenden, innerhalb des betreffenden Fahrgeleises in einer angemessenen
Entfernung vor dem Streckensignal verlegten Längsschwellen g1 und g2 festgeschraubt sind.
Auf jeder Zugslokomotive befinden sich hingegen in einem am Führerstand angebrachten,
allseitig verschlossenen Kasten q der mit zwei Ankern
versehene Auslöseelektromagnet m
1
m2, dann der
Meldewecker w und die Batterie b2, sowie das aus den Rädern r1, r2, r3 und der Kurbel k bestehende Zählwerk. An letzterem dient das schräg
gezahnte Rad r1 bloss
als Sperrrad, weshalb dasselbe unverrückbar feststeht. Das Triebrad r2, welches in das
Nummernrad r3
eingreift, sitzt auf der Kurbelachse x fest. Die Kurbel
k ist der einzige Teil der ganzen
Lokomotiveinrichtung, welcher sich ausserhalb des Verschlusskastens qq befindet und vom Lokomotivführer gehandhabt werden
kann. Im Inneren des Kastens befindet sich eine zweite mit dem Kurbelarm parallele
Speiche aus Messing, welche mit einer federnden Sperrklinke z in die Zähne des Rades r1 eingreift, so dass die Kurbel nur in der Richtung
des eingezeichneten Pfeiles gedreht werden kann. An der besagten Speiche sitzt auch
ein Gleitkontakt p, der die voneinander isolierten
metallischen Ringstücke v1 und v
2 berührt, und zwar die erstere dauernd während der
Ruhelage und die letztere aber erst dann, wenn die Kurbel gedreht wird. Alle diese
im Kasten q untergebrachten Teile stehen untereinander
durch isolierte Leitungsdrähte, die in Fig. 8 durch
gestrichelte Linien dargestellt sind, in Zusammenhang. Die Verbindung mit der beim
Streckensignal s vorhandenen Einrichtung wird durch
zwei am Untergestelle der Lokomotive auf isolierten Auslegern angebrachte
Kontaktbürsten u1 und
u2 vermittelt,
welche mit der Lokomotiveinrichtung durch die zwei Leitungen l1 und l2 verbunden sind und jedesmal mit den Kupferschienen
n1 und n2 in Berührung
gelangen, wenn die Maschine an dem Streckensignal s
vorüberfährt.
Steht zur Zeit dieser Vorbeifahrt das Streckensignal auf Freie Fahrt, so erfolgt keinerlei Aenderung im Zustande der
Lokomotiveinrichtung, weil die Batterie b1 infolge der in diesem Fall! zwischen f1 und f2 bestehenden
Unterbrechung ihres Stromweges keine Wirkung zu äussern vermag. Befindet sich
hingegen s in der Lage für Halt, unter welcher Vorbedingung also der Stromweg von f1 zu f2 geschlossen ist,
dann erfolgt in dem Augenblicke, wo der Zug die Stelle des Streckenstromschliessers
n1 und n2 überfährt, eine
Stromgebung, welche von der Batterie b1 über l2' n
2
u2 l2
3 in den Elektromagnet m2
m1 gelangt, um über 1 11 u1
n1
l1' f1
f2 den Weg zum zweiten
Pol zurückzufinden. Zufolge dieses Stromes werden die beiden Anker des
Auslöseelektromagnetes angezogen und sonach die Stromwege bei c1 und c2 hergestellt, so dass
nunmehr die Lokomotivbatterie b2 in zwei Schliessungskreisen zur Wirksamkeit
gelangt.
Der eine dieser Schliessungskreise verläuft von b
2 über 5 c1
a1
1 m1
m
2
3 v1
p k x 4 b2 und bewirkt,
dass die beiden Anker a1 und a2
angezogen bleiben, obwohl der über u1 und u2 von der Batterie b1 eingetroffene Auslösestrom natürlich sofort
aufgehört hat, nachdem der Zug über den Streckenstromschliesser nln2 hinweggefahren ist und diese Kupferschienen von
den Lokomotivbürsten nicht mehr berührt werden. Ein zweiter Stromkreis der
Lokomotivbatterie b2
wurde daher dauernd über 4, c2, a2, 2, w, c3 und 5 geschlossen, weshalb der Meldewecker w als Zeichen, dass ein Haltsignal überfahren worden
ist, so lange unausgesetzt läutet, bis durch eine einmalige volle Umdrehung der
Kurbel k, die dabei das Nummernrad r3 um ein Zifferfeld
weiterschiebt, der vorgedachte, durch m1
m2 laufende Strom
unterbrochen wird. Letzteres geschieht, sobald der Gleitkontakt p das Ringstück v1 verlässt, weil dann eine leitende Verbindung
zwischen 3 und k nicht
mehr besteht. Trotz dieser Unterbrechung hört jedoch der Meldewecker nicht auf zu
läuten, da sich nunmehr die Weckerlinie infolge des Gleitens von p auf dem grossen Ringstück r2 von b2
aus über 5, w, c3,
2, r2, p, k, x und 4 in Schluss
befindet; er verstummt erst dann, bis die Kurbel ihre Umdrehung vollendet und p wieder das Stück r,
erreicht hat. Diese Anordnung zwingt den Masclinenführer, die Abstellung des Weckers
in vorgeschriebener Weise zu bewerkstelligen, wobei die Meldung durch jene Ziffer
ersichtlich gemacht wird, welche hinter dem verglasten Kastenausschnitte y erscheint. Dass die Kurbel nur in der richtigen
Richtung gedreht werden kann, erzwingt die Sperrklinke z, und dass sich aber auch durch Ueberdrehung sämtlicher Ziffernfelder
keine dem Maschinenführer günstige Fälschung der im Fensterchen y des strengverschlossenen Schutzkastens erschienenen
Ziffer vornehmen lässt, besorgt ein hinter dem achten Zifferfeld, d. i. hinter der
Zahl 7, in die Radscheibe r3 eingesetzter, radial abstehender
Anschlagstift d, der sich nach einmaliger voller
Umdrehung von r3 vor
die Anschlagschraube i stellt und ein neuerliches
Vorschieben auf o verwehrt.
Es braucht wohl kaum hervorgehoben zu werden, dass der Wecker sich ebensowohl durch
jede andere, mittels Elektrizität auslösbare Meldevorrichtung ersetzen lässt, also
etwa durch eine entsprechend angeordnete Dampfpfeife oder wohl auch durch den
Ventilhebel einer Luftdruckbremse u.s.w. Ebenso selbstverständlich ist es, dass der
Streckenstromschliesser nicht aus zwei Kontaktschienen zu bestehen braucht, sondern
nur aus einer, wenn die eine oder andere der beiden Leitungen l1 und l2 auf der Lokomotive
und eine der beiden Leitungen l1' und l2' beim Streckensignal an Erde gelegt wird.
Neu an der Sache ist lediglich die Kontrollkurbel, mit der ein bleibender Nachweis
über jedes Ueberfahren eines Haltsignals gewonnen wird, während die übrige Anordnung
bei manchen älteren Signaleinrichtungen gleicher Gattung, wie beispielsweise
namentlich bei der bekannten Lartigu'schen elektrischen
Dampfpfeife, die bereits seit nahezu zwei Dezennien der Französischen Nordbahn die besten Dienste leistet, wesentlich einfacher
und daher zweckdienlicher und zuverlässiger gelöst erscheint. Auch gäbe es nichts
Einfacheres, als auch diese älteren Vorrichtungen mit einem Zählrad zu versehen, das
bei jeder Auslösung zwangsläufig um ein Ziffernfeld weitergerückt wird, und nur
durch den berufenen Aufsichtsbeamten wieder auf O gebracht werden kann. Die
Hauptschwäche der Cumont'schen Vorrichtung scheint uns
jedoch darin zu liegen, dass die Lokomotive erst eine eigene Batterie mitführen
muss. Dieser Nachteil verdoppelt sich sogar bei einer Abart der Schaltung, welche
Cumont als „Vereinfachung“ vorschlägt, und
die allerdings eine weniger verwickelte Stromlaufanordnung zeigt (vgl. D. R. P. Nr.
114966) und auch der Misslichkeit einer Stromteilung aus dem Wege geht, dafür aber
zwei Lokomotivbatterien erfordert.
VII. Selbstthätiges Blocksignal von Theodor Tiesenhausen.
Zur Zeit ist genau ein halbes Jahrhundert verflossen, seitdem Manuel Fernando de Castro eine Einrichtung erdacht hat, mittels welcher
auf den Lokomotiven der fahrenden Züge, gleichgültig ob dieselben hintereinander
oder gegeneinander fahren, eine elektrische Lärmklingel thätig gemacht werden
sollte, sobald sich der Abstand zwischen zwei Zügen auf ein bestimmtes Mass
verringerte. Um zu diesem Zwecke die Einrichtungen der Lokomotiven gegenseitig
aufeinander einwirken zu lassen, benutzte de Castro
zwei längs des Fahrgeleises ausgelegte Leitungsschienen, auf denen ebensoviele
Stromabnehmer der Lokomotiven gleiteten. Diese Leitungsschienen waren durch
isolierende Zwischenlagen derart in Stücke von je 1 km Länge geteilt, dass die
Unterbrechungsstelle des einen Leitungsstranges immer in der Längsmitte des anderen
Stranges zu liegen kam. Infolge dieses Uebergreifens der beiden Stromleitungen
erfolgte mithin eine Schliessung des Stromkreises zweier Lokomotiveinrichtungen,
d.h. die Auslösung der Weckar, sobald sich die betreffenden Züge auf ½ km nahe
kommen. Unter Zugrundelegung dieser ebenso einfachen als sinnreichen Anordnung sind
späterhin immer wieder ähnliche Zugsicherungen entworfen worden, ohne dass es jedoch
je eine der einschlägigen Einrichtungen bis zur Anwendung in der Praxis gebracht
hätte, einerseits
schon deshalb, weil es viele Schattenseiten besitzt, mit jeder Lokomotive eine
Stromquelle mitzuführen, die doch einer steten Fürsorge bedarf, andererseits weil es
seine Schwierigkeiten bietet, zwischen den fahrenden Zügen und den längs der Bahn
anzubringenden ständigen Stromleitungen die wünschenswerte unveränderliche
Verbindung aufrecht zu halten. Freilich hat sich neuerer Zeit sowohl hinsichtlich
der Stromquellen, welche den Transport ertragen, als betreffs der
Kontaktverbindungen zwischen Zug und Leitung vieles zum Besseren gewendet; demnach
hätten die in Betracht gezogenen Zugdeckungseinrichtungen jetzt für die Praxis
weniger ungünstige Chancen als früher, wenn ihnen nicht auch im Betriebe Uebelstände
anhaften würden, welche bei Besprechung des vorliegenden Beispieles noch besonders
hervorgekehrt werden sollen.
Die jüngste im Sinne de Castro's entworfene
Zugdeckungseinrichtung, deren Wesen sich aus der schematischen Darstellung (Fig. 9) entnehmen lässt, wurde von Theodor Tiesenhausen in Warschau angegeben. Längs des
Fahrgeleises befinden sich auf Isolatoren befestigte, metallische Leiter 1 2 3 4 5 6 von etwa 3 km Gesamtlänge, deren mittlere,
etwa 1 km langen Teile 3 4 in der Geleiseachse rerlegt
sind, während die beiden Enden 1 2 und 5 6 neben den Fahrschienen ihren Platz erhalten. Diese
voneinander und von der Erde wohl isolierten Leitungen übergreifen sich nur mit den
Endstücken 1 2 und 5 6 auf
eine Länge von nahezu 1000 m und sind sonach wirtschaftlicher ausgemittelt als die
älteren nach de Castro ausgeführten Streckenleitungen,
weil sie auf ein Drittel der Gesamtstrecke die zweite Leitung ersparen lassen.
Textabbildung Bd. 317, S. 577
Fig. 9. Selbstthätiges Blocksignal von Tiesenhausen.
In Fig. 9 ist bei I und
II je eine vollständige Lokomotivausrüstung
schematisch angedeutet. Dieselbe umfasst eine Stromquelle b1
b2
– etwa einige Speicherzellen, eine DynamomaschineDiese müsste erst wieder von einem eigenen Dampfmotor angetrieben werden,
wenn die Zugdeckungsvorrichtung auch beim Ligenbleiben eines Zuges ihre
Aufgabe entsprechend erfüllen sollte. oder eine kräftige
galvanische Batterie –, dann die Auslösevorrichtung m1, d. i. ein Elektromagnet, dessen Anker,
falls er angezogen wird, die Hemmung eines Laufwerks frei macht, das eine beliebige
Signal Vorrichtung gleichzeitig mit der Zugbremse oder dem Gangregler der Lokomotive
wirksam macht. Weiter gehören zur Lokomotiveinrichtung noch ein Relais m2 und drei
rahmenförmige Kontaktschuhe a1, a2 und a3, die isoliert unter
dem Lokomotivgestelle so angebracht sind, dass der erstere über die Mittelstücke 3 4 und die beiden letzteren auf die sich
übergreifenden Endstücke 1 2 und 5 6 der Streckenleitungen hingleiten und dieselben
hierbei innig berühren. Die Gleitkontakte a1, a2 und a3 sind überdem so breit, dass sie während der
Zugsfahrt auch an den beiden kurzen Abbiegungen 2 3 und
4 5 keine merkbaren Kontaktunterbrechungen
entstehen lassen, weil fast unmittelbar, nachdem der Rahmen a3 das Stück 2
3 verlässt, mit letzterem a1 in Kontakt gelangt und ebenso fast in demselben
Augenblicke, a2 an die
Stelle des Rahmens a1
tritt, wo derselbe aufhört, das Leitungsstück 4 5 zu
berühren. Wie diese Teile einer Lokomotivausrüstung untereinander durch
Anschlussdrähte in leitende Verbindung gebracht sind, kennzeichnen die gestrichelten
Linien in Fig. 9, und es bleibt nur noch beizufügen,
dass einer der beiden Schienenstränge des Fahrgeleises, beispielsweise s2
s2, in ähnlicher
Weise durch Kupferbrücken an den Schienenstössen als Rückleitung eingerichtet ist,
wie bei elektrischen Eisenbahnen, und dass die Rückleitungsanschlüsse e1
e2
e1
'e2' auf den
Lokomotiven durch die Metallmasse der letzteren vermittelt wird.
Angenommen, es würden sich auf dem Fahrgeleise s1
s2 zwei Züge mit den
Lokomotiven I und II in
gleicher Fahrrichtung bewegen, so kann an den beiden Lokomotiveinrichtungen keine
Aenderung eintreten, so lange die beiden Züge auf mehr als 2000 m voneinander
entfernt bleiben und die Züge dürfen unter dieser Vorbedingung ihren Weg natürlich
anstandslos mit regulärer Geschwindigkeit verfolgen. Eine Auslösung der
Blockeinrichtung wird nämlich jedesmal erst dann stattfinden können, wenn der eine
Zug sich auf dem Mittelstück 3 4 und der andere auf dem
Endstück 1 2 oder 5 6
einer und derselben Streckenleitung befindet und es kann demgemäss der äusserste
Abstand der Züge, bei welcher die Alarmierung erfolgt, bis nahezu 2000 m ausmachen,
der geringste jedoch unter allen Umständen nur 1000 m betragen. Hinsichtlich der
Lage zweier Züge, die in gleicher Richtung verkehren, sind also bei Auslösungen nur
zwei Fälle möglich, von denen der eine in Fig. 9
dargestellt erscheint.
In Fig. 9 ist vorausgesetzt, dass sich der erste Zug
innerhalb eines mittleren Leitungsstückes 3 4 befindet,
während der zweite Zug eben die Endstrecke 1 2 erreicht
hat. Demzufolge wird die Batterie b1
b2 in I einen Strom abgeben, der über i, a1, 3, 2,
a3
', m2
', e2
', e1 und m1 verläuft und sonach
auf der Lokomotive I den Signal- und Bremsapparat m
1
v in Wirksamkeit bringt. Desgleichen wird aber auch auf
der Lokomotive II der Signal- und Bremsapparat m1
'v' ausgelöst, weil das Relais m2' den Ankerkontakt c' geschlossen und hierdurch für die Batterie b1' b2' über i' c' u' k' m1' einen
Nebenweg hergestellt hat. Beide Züge werden also anlässlich ihrer Annäherung
gewarnt. Der zweite mögliche Fall ist der, dass sich der erste Zug auf einem
Endstücke 5 6 der Streckenleitung befindet und hinter
ihm der Folgezug das Mittelstück 3 4 erreicht; unter
dieser Voraussetzung wird ersichtlichermassen ebenso wie beim vorhin behandelten, in
Fig. 9 dargestellten Fall die Auslösung der
Sicherungseinrichtung auf beiden Lokomotiven erfolgen, lediglich mit dem
Unterschiede, dass es nunmehr die Batterie b1' b2' ist, welche zuerst in Thätigkeit tritt und den
Apparat m1' bezw. v' in II unmittelbar
auslöst, während die Auslösung der Signal- und Bremsvorrichtung m1 in I erst mittelbar durch das Relais m2 erfolgt.
Nach Anschauung des Konstrukteurs Tiesenhausen soll sich
seine vorstehend geschilderte Zugdeckungseinrichtung ebensogut für eingeleisige
Bahnen als für zweigeleisige, d.h. ebensowohl für einander entgegenfahrende als
hintereinander fahrende Züge eignen, allein dies entspricht nur in beschränktem
Masse der Thatsächlichkeit. Wenn nämlich zwei Gegenzüge in einer und derselben
Streckenleitung derart eintreffen, dass der eine sich bereits auf dem Mittelstück
3 4 befindet, während der andere auf eine der
Endstrecken 1 2 oder 5 6
gelangt, oder wenn umgekehrt der eine Zug auf die Mittelstrecke einfährt, während
sich ein Gegenzug bereits auf einer der Endstrecken aufhält, so erfolgt allerdings
die Auslösung der Signal- und Bremsvorrichtungen der beiden Lokomotiven genau in
derselben Art, wie dies vorhin bei den hintereinander fahrenden Zügen geschehen ist.
Treffen jedoch die beiden Gegenzüge, was ja immerhin möglich erscheint, gleichzeitig
an den beiden äussersten Enden einer Leitungsstrecke ein, dann erfolgt, wenn die
Züge zufällig mit derselben Geschwindigkeit fahren, keine Auslösung der Signal- und
Bremsvorrichtung, auch dann nicht, wenn die Gegenzüge das Mittelstück 3 4 erreichen. Es erfolgt vielmehr um so sicherer ein
Zusammenfahren, je vertrauensseliger sich die Lokomotivführer auf ihre selbstthätige
Blockeinrichtung verlassen haben. Im Hinblick auf diese Möglichkeit muss also der in
Rede stehenden Anordnung für eingeleisige Bahnen eine angemessene Tauglichkeit
abgesprochen werden.
Aber auch hinsichtlich der praktischen Verwendbarkeit auf der doppelgeleisigen
Bahn liegen Bedenken vor, weil die zwei einander bedrohenden Züge ganz in der
gleichen Form gewarnt werden und daher die betreffenden Lokomotivführer gelegentlich
einer Auslösung ihres Apparates nie bestimmt wissen, ob die angekündigte Gefahr vorn
oder von rückwärts besteht. Recht grell zeigt sich das Ueble dieses Umstandes, wenn
man beispielsweise den Fall in Erwägung zieht, dass sich zwei Züge auf den
Auslöseabstand nahe gekommen seien, und dass aber nur an der Lokomotive I die Bethätigung der Signal- und Bremsvorrichtung
richtig erfolgen würde, weil auf der Lokomotive II
eines örtlichen Fehlers wegen die Einrichtung versagte. In diesem Falle erfährt der
vorausfahrende Zug in seinem Laufe eine Verzögerung und er wird also durch den
nachfolgenden, ungewarnten Zug um so leichter eingeholt werden, was ohne der
gedachten Fahrtverzögerung bezw. ohne der Blockeinrichtung vielleicht überhaupt gar
nicht möglich gewesen wäre.
VIII. Selbstthätiges Blocksignal von Rudolfo Rovere.
Ungleich einfacher ist eine von Rudolfo Rovere in Triest
erdachte, selbstthätige Blocksignaleinrichtung, bei der – ebenso wie im vorhin
behandelten Falle – die Signalgebung auf der Lokomotive erfolgen soll. Es wird dabei
gleichfalls vorausgesetzt, dass die Strecke nach gewöhnlicher Weise in Block
abschnitte eingeteilt und abschnittweise mit einer oberirdischen Leitung l2
l3 l4
l
5 ... (Fig. 10)
versehen sei, mit welcher die fahrenden Züge, ähnlich wie bei elektrischen Bahnen,
durch einen Ausleger mit Kontaktrad fortlaufend in leitender Verbindung bleiben. Auf
jeder Lokomotive befindet sich eine Batterie, deren Pole einerseits mit dem
Kontakträdchen s1
s2 ..., andererseits
über die Spulen eines Elektromagnetes zum Eisenkörper der Lokomotive, d. i. zur Erde
verbunden sind. Der Anker des eben erwähnten Elektromagnetes trägt einen Klöppel,
mit dem er, wenn Strom durch die Spulen gelangt, auf eine Glocke schlägt. Ausser
diesen Lokomotiveinrichtungen soll auch, der Strecke entlang, eine ständige Anordnung III IV V
VI... vorhanden sein, welche an jeder Stelle, wo zwei Blockabschnitte
aneinander stossen, aus je einem gewöhnlichen Relais für jede Bahnrichtung zu
bestehen hat. Die Spulen jedes dieser Relais a2' a3
a3' a4
a4'... sind einerseits
zu der anstossenden Streckenleitung l2 l2 l4..., andererseits an die Ankerachse des
Relaishebels und weiter bei e3
e4
e5... an das
Fahrgeleise bezw. an die Erde angeschlossen.
So lange sich in einem Blockabschnitte kein Zug befindet, ist die betreffende
Streckenleitung stromlos und es sind daher die Anker der beiden Relais dieser
Leitung abgerissen, wie es in Fig. 10 bei a2 und bei a5 dargestellt
erscheint. Fährt jedoch beispielsweise ein Zug z2 in den Abschnitt III
IV ein, so tritt aus der Lokomotivbatterie über s2 ein Strom in die Leitung l3, der sich bei i2 in zwei Zweige
teilt, von denen der eine über m3
', a3 und e3 und der andere über
m3
', a3' und e4 zur Batterie
zurückgelangt. Infolge dieses Stromes werden die Anker der beiden Relais m3 und m3' angezogen und in
dieser Lage so lange festgehalten, als der Zug z2 den Abschnitt III IV
nicht verlassen hat. Dieses Fortbestehen der beiden Zweigströme beruht auf dem
Umstände, dass die Erdanschlüsse bei den Relais nicht unterbrochen werden, weil der
vor der Einfahrt des Zuges z2 beispielsweise in III bestandene Stromweg
von m2' über a2, 4,1, a3 und 6 nach e3 nach erfolgter Zugseinfahrt durch die Verbindung
a3, 2, 3, a2 und 7 ersetzt wurde. Auf einem Zuge, der regelrecht und
unbehindert seinen Weg verfolgt, bleibt also die Lokomotivbatterie während der
ganzen Fahrt geschlossen, ausgenommen in jenen Augenblicken, wo der Uebertritt aus
einem Blockabschnitt in den anderen stattfindet und daher eine kurze vom Abreissen
des Ankers des Lokomotivelektromagnetes begleitete Leitungs- bezw.
Stromunterbrechung erfolgt.
Anders stellt sich das Verhältnis, wenn der Zug z2, wie das in Fig.
10 dargestellte Beispiel zeigt, in einen Blockabschnitt einfährt, dessen
Nachbarabschnitt ebenfalls durch einen Zug z1 besetzt ist. In diesem Falle werden nämlich an der
Stelle IV, wo sich die beiden besetzten Strecken
aneinander schliessen, beide Relaisanker angezogen, wodurch alle beiden Wege zur
Erde e4 bei 6 und 7 eine Unterbrechung
erleiden, weshalb also auch die von den Zügen z2 und z1 nach IV gelaufenen
Ströme aufhören. Zufolge dieser Stromunterbrechung reissen aber auch die beiden
Relaisanker wieder ab, so dass neuerlich die Ströme geschlossen und die beiden
Relaisanker angezogen werden, worauf wieder die Unterbrechung eintritt u.s.w. Das
heisst, sobald zwei Nachbarblockabschnitte von Zügen besetzt sind, arbeiten an der
Zwischenstelle die Relais einfach wie gewöhnliche Selbstunterbrecher, durch welche
die Elektromagnete der Lokomotiven in ähnlicher Weise wie Schleppwecker, die für den
Betrieb mit Stromverminderung eingerichtet sind, beeinflusst werden. Wenn also
während der Fahrt eines Zuges die elektrische Lokomotivglocke einmal anschlägt,
weiss der Maschinenführer, dass er von einem Block abschnitte in den nächsten
eingefahren ist, wenn aber die elektrische Glocke andauernd läutet, zeigt dies an,
dass sich in der Nachbarstrecke ein zweiter Zug befindet. Allerdings kann aus dem
letztangeführten Warnungssignal auch wieder – wie bei der in Punkt VII besprochenen
Einrichtung – die Richtung nicht entnommen werden, aus welcher die Gefahr droht.
Textabbildung Bd. 317, S. 578
Fig. 10. Selbstthätiges Blocksignal von Rovere.
Desgleichen haftet der Rovere'schen Anordnung, welcher
freilich der Vorzug grösster Einfachheit nicht abgesprochen werden kann, der
Nachteil an, dass in Störungsfällen die elektrische Lokomotivglocke ebenso stumm
bleibt, wie bei gefahrloser Fahrt, und dass die für den Betrieb der
Signaleinrichtung erforderlichen Stromquellen durch die Züge mitgeführt werden
müssen. Für eingeleisige Bahnen ist die Anordnung auch nicht verwendbar, weil die
Möglichkeit vorliegt, dass zwei Gegenzüge gleichzeitig an den beiden Enden eines
Blockabschnittes eintreffen, in welchem Falle eine das Warnungssignal darstellende
Auslösung der elektrischen Lokomotivglocke nicht erfolgen würde. Rovere will zur Bekämpfung dieses Anstandes die
Lokomotivbatterien der hinwärts fahrenden Züge mit einem anderen Pol an die
Streckenleitung anschliessen lassen als die der herwärts fahrenden Züge; ausserdem
sollte dem Elektromagneten auf jeder Lokomotive noch ein kräftiges Galvanoskop
beigeschaltet und ein leichter Schaltstift angefügt werden, der, wenn er gehoben
wird, den Anschluss der elektrischen Lokomotiveinrichtung zur Streckenleitung
unterbricht. Wenn zwei in dieser Art ausgerüstete Gegenzüge gleichzeitig in einen
und denselben Blockabschnitt einfahren, entsteht ein geschlossener Stromkreis, weil
die beiden Lokomotivbatterien, hintereinander geschaltet, einerseits durch die
Streckenleitung, andererseits durch die Erdleitung verbunden sind. Der hier
auftretende Strom wird, da beide Batterien in gleichem
Sinne wirken, doppelt so stark sein als unter den gewöhnlichen Verhältnissen, wo
doch nur eine Batterie wirksam ist. Es tritt sonach im
vorgedachten Galvanoskop eine verstärkte Nadelablenkung ein, wodurch diese Nadel an
den Schaltstift stösst und ihn aushebt, so dass eine Linienunterbrechung
herbeigeführt wird. Infolgedessen schwingt die Nadel nach der anderen Seite und der
auf diese Art losgelassene Schaltstift tritt auch wieder in seine Ruhelage zurück.
Hierdurch kommt aufs neue Strom in die Apparate, der die Nadel wieder ausschwingen
macht, wobei auch wieder der Schaltstift ausgehoben wird u.s.w. Demgemäss werden
also auch die beiden elektrischen Glocken der Lokomotive durch fortwährende
Einzelschläge das Gefahrsignal geben. Welche
Schwierigkeiten es jedoch bieten würde, ein solches zartes Instrumentchen in
halbwegs haltbare Form zu bringen, und wie wenig dasselbe übrigens selbst bei
vorzüglichster Ausführung geeignet wäre, auf den schwingenden und rüttelnden
Lokomotiven praktische Verwendung zu finden, liegt auf der Hand und bedarf wohl
keiner weiteren Beleuchtung.