Titel: | Neuere Wägevorrichtungen. |
Fundstelle: | Band 314, Jahrgang 1899, S. 54 |
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Neuere Wägevorrichtungen.
Neuere Wägevorrichtungen.
Es macht sich immer mehr die Bemühung geltend, Wägemaschinen zu bauen, zu
verbessern oder den Erfordernissen besonderer Betriebe anzupassen, um sowohl das
Abwiegen der Gegenstände genauer und rascher durchzuführen als auch jegliche
Betriebsunterbrechungen oder unzweckmässige Transporte dabei zu vermeiden.
Altbekannt sind die selbstthätigen Getreidewägevorrichtungen, neu dagegen jene für
grobe Sammelgüter, Kohlen, Cement u. dgl., noch neueren Datums sind Wäge
Vorrichtungen, die in einzelnen mobilen Transportmitteln oder in Werkmaschinen des
Hüttenbetriebes ein- oder zwischengeschaltet werden und ausschliesslich diesen
besonderen Zwecken dienen.
Böhmer's Dezimalwage.
Bemerkenswerte Neuerungen an Wagen haben Gebrüder Böhmer
in Schröttersdorf bei Bromberg ausgeführt, welche nach dem D. R. P. Nr. 77930 in
Fig. 1
bis 4 zur
Ansicht gebracht sind. An dem äusseren festen Dreiecksrahmen a sind zwei Hebelschienen b schwingend
angebolzt, welche in Oesen c der Wagentafel d frei eingeschoben sind.
Textabbildung Bd. 314, S. 54
Böhmer's Dezimalwage.
Diese Hebelschienen b sind an einer Zugstange f angelenkt, welche mit dem Abstellhebel g für den oberen Wagehebel h in Verbindung stehen. Wird nun h
abgestellt, so wird gleichzeitig durch die Hebelschienen b die Tafel d an den
Rahmen a angeklemmt und festgehalten, was zur Schonung der
Lagerpfannen während des Transportes wesentlich beiträgt. Die Tafel d ist ferner aus Längsbohlen hergestellt, welche auf
den die Schneiden tragenden Querriegel i sich stützen
und durch das Vorderschild k verbunden sind, wobei
Seitenbänder l und Winkelstützen m die Festigkeit erhöhen. Durch einen Ausschnitt n der Tafel ist die Zugstange o für den unteren Hebelbalken p frei
durchgeführt, während die Tafel selbst durch Vermittelung einer Hängeöse q an die Zugstange r des
oberen Wagehebels h eingehangen ist. Schlägt man daher
diese Hängeöse q zurück, so kann die Tafel d ohne weiteres aufgehoben werden, wodurch sämtliche
Pfannenlager behufs Reinigung freigelegt sind. Endlich wird die als Mulde
ausgebildete Gewichtsschale s als Schutzdecke über den
oberen Wagehebel h gelegt.
E. Tolnay's Sperrwerk für Dezimalwagen.
Textabbildung Bd. 314, S. 55
Fig. 5.Tolnay's Sperrwerk für Dezimalwagen.
Textabbildung Bd. 314, S. 55
Tolnay's Sperrwerk für Dezimalwagen.
Nach dem österreichisch-ungarischen Patent vom 2. Oktober 1895 besteht dieses
Sicherungs-Werk aus einem Schwinghebel b (Fig. 5 bis 9), Welcher am oberen
Wagehebel a angelenkt ist, und vermöge des Sperrhebels
c aus dem Fenster des Zungenbandes d gedreht wird, während bei niedergelegtem Sperrhebel
c dieser Hebel b in
das Fenster hineinschwingt und dadurch die Tafel m beim
Abwägen vor dem Aufschlagen sichert. In gesperrtem Zustande, also bei hochgestelltem
Riegelhebel c stützt sich der Tafelhebel f mittels Winkelstück g
auf ein Querstück des äusseren Rahmens h. An den
Seitenteilen dieses Aussenrahmens sind ferner zwei Hakenhebel i drehbar angebolzt, welche durch Mitnehmerstifte im
unteren Brückenhebel k nach links und aufwärts gedreht
werden, wodurch dieselben zwei Schliessbleche l in der
Tafel m unterfangen Und diese an den Aussenrahmen
festklemmen.
A. Spies' Wage ohne Geleiseunterbrechung.
Centesimal-Brückenwagen mit Geleiseunterbrechung dürfen nicht mit Lokomotiven
befahren werden, Weil durch die aussergewöhnlichen Hebelpressungen und die dabei
unvermeidlich auftretenden Stösse die Hebelschneiden beschädigt würden. Um nun die
Wiegegeleise sowohl für den Rangierbetrieb freizuhalten, als auch das Wägen rascher
zu erledigen, werden die neueren Wagen ohne Geleiseunterbrechung ausgeführt. Zu
diesem Behufe wird ein aus ⌶-Trägern zusammengesetzter Brückenrahmen unter die
Eisenbahngeleise verlegt und entweder zwischen dem Geleise oder die Schienen aussen
umfassend derart angeordnet, dass damit die Räder der darüber geführten
Eisenbahnfahrzeuge gestützt bezw. gehoben werden. Da nun diese Brücke zum
Hebelsystem der Wage gehört, so wird die Einstellung derselben Kraftäusserungen
voraussetzen, welche die Zeitdauer des Wiegevorganges nachteilig beeinflusst. Auch
haben sich mechanische Einrichtungen mit Presswasserbetrieb u. dgl. wegen der
Anlage- und Unterhaltungskosten nicht eingebürgert, trotzdem das Wiegen ohne
Kraftanstrengung erfolgt. Uebrigens sind solche Einrichtungen nur dort anwendbar, wo
solche Betriebsmittel zur Verfügung stehen.
Textabbildung Bd. 314, S. 55
Fig. 10.Spies' Wage ohne Geleiseunterbrechung.
Textabbildung Bd. 314, S. 55
Spies' Wage ohne Geleiseunterbrechung.
Die Wagenbauanstalt A. Spies in Siegen baut nach Glaser's Annalen, 1895 Nr. 428 * S. 161, Brückenwagen
für Eisenbahnfahrzeuge, welche den Ansprüchen an rasches und sicheres Wägen
entsprechen, wobei nur Handbetrieb beansprucht wird. Wenn bei Wagen mit
Geleiseunterbrechung das Wagengewicht nur 2 bis 3 mm gehoben wird, so wird bei den
Wagen mit Geleiseunterbrechung ein Hub von 30 bis 40 mm erforderlich, um die Räder
von den Geleisen aufzuheben, da die verschiedenen Radreifenprofile berücksichtigt
werden müssen. Die Hubgrösse jeder Brückenwage ist bedingt durch das Anheben der
leeren Brücke an die Waggonräder, durch die Federung der Hebelteile und drittens
durch das Heben der Last. Durch eine kräftige Bauart des Hebelwerkes und durch
Anordnung der Stützbalken ausserhalb der Schienen ist von A.
Spies der Gesamthub auf 20 mm herabgemindert, während durch Zerlegung des
Gegengewichtes in vier einzelne Teile die Möglichkeit des Handbetriebes erreicht
wird. In Fig. 10 ist das Werk in der Ruhelage, in
Fig. 11
während des Wiegens vorgeführt, und in Fig. 12 ist die
Schnellwage dargestellt. Ueber die festen Böckchen a
sind die Schienengeleise gelegt, und während b der
Stützpunkt für die Rahmenschwinge i ist, liegt der
Drehpunkt c für den Handhebel d und die Gegengewichtshebel f am festen
Rahmenwerk g angeordnet, worüber der
Schnellwagenständer h als vierter Stützpunkt angebracht
ist. Von der Rahmenschwinge i wird sowohl der
Brückenrahmen k als auch die beiden Brückenhebel l, sowie der untere grosse Querhebel m getragen, dessen Zugstange am Läuferhebel n anschliesst. Zur Ausgleichung der auf der
Rahmenschwinge i
sitzenden Brücke
dient ein Gegengewicht o, sowie das Stellwerk. Dieses
besteht aus einem Handhebel p, der in einem
Stellbogenlager q schwingt, dabei einen Zwängkeil r beim Niederlegen vorzieht und die Rahmenschwinge i niederdrückt, indem sich der mit zweifacher Steigung
ausgestattete Keil r zwischen eine Rolle s des Schwingrahmens i und
einem Rollengehänge des Handhebels d zwängt. Alsdann
werden die einzelnen vier, sonst mit Hebel t
eingehängten Gegengewichte u nach Bedarf und zur
Belastung des Rollengehänges am Handhebel d ausgelöst,
wodurch mit jedem Gegengewicht 4 t Brückenbelastung ausgeglichen werden. Ist die
Brückenlast ganz oder teilweise ausgeglichen, so wird der Handhebel d hochgedreht und damit die endgültige Hebung des
Brückenrahmens k bewirkt, worauf die Abwägung der Last
erfolgen kann. Diese Gegengewichte u können beim
Abwägen annähernd gleich grosser Lasten liegen bleiben, wodurch wieder an Zeit
gewonnen wird. Durch diese Teilung des Gegengewichtes u
wird aber bei kleineren Lasten ein Rückschlag im Hebelwerk vermieden. Nach beendeter
Wägung müssen die Handhebel d und p in die Anfangsstellung zurückgebracht werden, wobei
die Hauptlast förderlich ist.
G. Popper's Ladegewichtanzeiger für Eisenbahnwaggons.
Textabbildung Bd. 314, S. 56
Popper's Ladegewichtanzeiger für Eisenbahnwaggons.
Zur näherungsweisen Bestimmung des Ladegewichtes von Hölzern u. dgl. Massenladungen
ist von G. Popper in Temesvar eine Vorrichtung
erfunden, deren Wirksamkeit auf die Durchbiegung der Waggontragfedern sich gründet.
Nach dem österreichisch-ungarischen Patent vom 6. September 1895 ist an dem
Federkasten a (Fig. 13 und 14) ein mit
Versuchsteilung versehener Gradbogen b angebracht, in
dessen Mittelachse ein Zahnrädchen c mit Zeiger frei
drehbar angeordnet ist. In dieses Rädchen c greift eine
im Wagenlängsträger f gehaltene und wagerecht
verstellbare senkrechte Zahnstange d nur während des
Wiegens ein, wobei das Rädchen c bethätigt wird. Da zu
jeder Achse, wenn nicht zu jedem Rade eine solche Vorrichtung gehört, diese
ausserdem Beschädigungen sehr ausgesetzt ist, so dürfte eine solche ständige
Vorrichtung kaum, dagegen eine tragbare recht gut verwendbar sein.
F. Herzog's Hängewage für Rübenschnitzel in
Zuckerfabriken.
Um die Rübenschnitzel auf dem Transportwege von der Schnitzelmaschine zum
Diffusionsapparat abzuwägen, ist von F. Herzog in
Bogorodizk, Russland, die in Fig. 15 und 16 nach Uhland's Prakt. Masch.-Constructeur, 1897 Bd. 30 Nr. 18
* S. 137, dargestellte Schnellwage mit (1 lb zu 40 lbs = 1 Pud) Gesamtübersetzung
und doppeltem Hebelsystem gebaut. Die Schale a hängt in
dem Laufwagen einer Hängebahn und wird an der Wiegestelle von dem Doppelhaken b abgefangen, welcher vermöge eines Handhebelgestänges
cd seitwärts abgeschwenkt wird, damit die
Rollenwagen vorübergehen können. Das Gehänge des Doppelhakens b sitzt am oberen Wagenhebel f, der mittels Zugstange q mit dem unteren
Läuferhebel h in Verbindung steht. Dieser ist in der
Hängegabel i gelagert, an welcher mittels
Diagonalstäben k und Leisten l ein Winkelrahmen angeschlossen ist. An dieser Hängegabel ist ebenfalls
der Drehpunkt m für das vorbemerkte Hebelgestänge cd angebracht. Die Wage selbst ist an zwei Balken n und o vermöge einer
gusseisernen Lagerstütze p angeordnet, in welcher eine
Welle q liegt, vermöge deren Winkelhebel r
durch Vermittelung eines Zwischenstückes s eine
gusseiserne Schwinge t gehoben wird, die in u lagert, und welche die Pfanne v für den oberen Wägehebel f enthält. Hiermit
wird das Schalengefäss a von dem Rollenwagen abgehoben
und zum Abwiegen frei schwebend gemacht. Mit den Gewichtsscheiben wird die
Schalentara und das Grobgewicht, mit dem Läufer z das
Zwischengewicht bestimmt.
Textabbildung Bd. 314, S. 56
Herzog's Hängewage für Rübenschnitzel in Zuckerfabriken.
Ch. Ingrey's registrierende Kohlenwage.
Textabbildung Bd. 314, S. 56
Ingrey's registrierende Kohlenwage.
Auf einem Rollenwagen a (Fig. 17 bis 19) ist das Rahmengestell b mit Aufsatztrichter c aufgebaut. In diesem
hängt mittels Lenker d gestützt und vom Wägehebel f getragen die Lastschale g, deren Ladegewicht durch das Hängegewicht h
bestimmt ist. Von einer Hubstütze i aus findet man
durch Vermittelung von Pressflüssigkeit die Angäbe der Füllungszahl, wobei nach
einer vorbestimmten Schalenzahl (z.B. 200 t) ein elektrisches Allarmsignal abgegeben
wird. Am Wagenrahmen a lagert ausser dem Wägehebel f noch der Mittelzapfen k
für den Hammerhebel l, an dem die Schienen m angelenkt sind, die zum Mittelgelenk der Kniehebel
n und o führen; von
diesen sitzt der
obere Hebel n an der Lastschale g, der untere Giebel o an einer festen
Lagerstütze p des Rollwagenrahmens a. Vom Mittelgelenk des Kniehebels ist ein Schlitzhebel
q fortgeführt, in dem ein Doppelhebel r spielt, an welchem die Fangklinke s schleift. Jeder Doppelhebel r wird durch eine Feder stets nach aussen gedrückt, um im passenden
Augenblick die von den Klinken s gefangenen
Schalenklappen t loszulassen.
Textabbildung Bd. 314, S. 57
Fig. 19.Ingrey's registrierende Kohlenwage.
Diese Bodenklappen t werden durch
ihr äusseres Gegengewicht zum Schluss gebracht, wobei die mittels Federn
gespannten Fanghaken u den Verschluss sichern. Durch
die Federwirkung der Doppelhebel r wird bei entleerter
Lastschale vorher der Kniehebel wo in die gestreckte Lage gebracht und der
Hammerhebel l nach rechts geschwenkt, was in der
Hochlage der Lastschale durchgeführt wird. Wenn aber im Niederhube der mit Kohlen
gefüllten Lastschale der Kniehebel no nach aussen
ausweicht, so schlägt der Hammerhebel l an den
verlängerten Schliesshakenhebel v, wodurch das
Fangschloss u gelöst wird und die Bodenklappen t durch die niedergehende Kohlenlast soweit geöffnet
werden, bis die freihängenden Fangklinken s die Klappen
erfassen. Bei dieser selbstthätigen Registrierwage ist eine Bethätigung von
Einlassklappen nicht vorgesehen, überhaupt sind solche Klappen gar nicht vorhanden.
(Uhland's Prakt. Masch.-Constructeur, 1897 Bd. 30
Nr. 18 * S. 137.)
(Schluss folgt.)