Titel: | Röhren und Röhrenverbindungen. |
Fundstelle: | Band 305, Jahrgang 1897, S. 203 |
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Röhren und Röhrenverbindungen.
(Vorhergehender Bericht 1894 292 * 265.)
Mit Abbildungen.
Röhren und Röhrenverbindungen.
In einer Broschüre, herausgegeben von der Badischen
Thonwaaren- und Steinzeugwaarenfabrik in Friedrichsfeld, wird eine
Vergleichung angestellt zwischen der Kanalisation mittels Thon- und Cementröhren. Es
sei von vornherein bemerkt, dass der Verfasser wohl nicht ganz neutral ist, denn die
Cementröhren finden gar zu wenig Gnade vor seinen Augen. Er hält die Cementröhren
wegen der geringen Haltbarkeit in Folge chemischer Einflüsse für nach kurzer Zeit
ersatzbedürftig.
Auf Grund theoretischer Untersuchungen sowohl als Beobachtungen in der Praxis sei
wiederholt vor derartigen Ausführungen gewarnt worden. Referent fährt dann fort: Auf
eine Rundfrage seitens der Stadt Wetzlar an 62 deutsche Städte, die kanalisirt
hatten, welche Erfahrungen sie mit Kanalbaumaterialien gemacht haben, fielen die
Antworten überwältigend günstig für die Thonröhren aus, auch eine Anzahl von
Städten, die früher Cementröhren verwendet hatten, sahen sich zu der Erklärung
genöthigt, dass sie von der Verwendung von Cementröhren ab- und zu Thonröhren, denen
sie unbedingt den Vorzug geben, übergegangen sind.
Alle Abwässer der Städte sind mehr oder minder säurehaltig; die Anwendung von
Chemikalien in den Gewerben und Haushaltungen nimmt täglich zu und bei unserer
fortschreitenden Industriethätigkeit werden die Abwässer von Jahr zu Jahr
säurehaltiger.
Kein anderes Material widersteht säurehaltigen Abwässern auf die Dauer als nur
Steinzeug; müssen nach einigen Jahrzehnten die Cementkanäle wieder herausgenommen
werden, so ist der Schaden gegenüber der gegenwärtigen kleinen Ersparniss ein
gewaltiger.
Auch von hervorragender hygienischer Bedeutung ist das Steinzeug, da es für die
Kanalisation der Städte, für Aborteinrichtungen und ähnliche Zwecke mit seinen
dichten, festen und unangreifbaren Scherben ein unübertreffliches Material liefert.
Wo Cementröhren in Anwendung gebracht wurden, ist übersehen worden, dass Stoffe aus
dem Inneren der Röhre durch die Wandungen derselben auf das äussere Wasser
hinübergehen (diffundiren) können, wie dies längst nachgewiesen worden ist. Enthält
nun die Röhre schädliche Stoffe, so kann das Untergrundwasser des Bodens leicht
verdorben werden und zur Verpestung der Luft Veranlassung geben.
Die dicht gebrannte Steinzeugröhre hilft diesen Uebelständen vollständig ab. Ebenso
ist das Steinzeug unempfindlich gegen heisses Wasser, durch das die Cementröhren
zerstört werden.
Vorausgesetzt ist hierbei immer, dass Steinzeugröhren mit Salzglasur zur Verwendung
kommen.
Nachdem die Broschüre auf die Vorzüge der Thonröhren eingegangen ist, kommt sie auf
das Verhalten der Steinzeugröhren unter Druck zu sprechen. Da diese der Zeitschrift für Baukunde entnommenen Ausführungen auch
für weitere Kreise von Interesse sind, so geben wir sie nachstehend im Wortlaut
wieder.
Der Umstand, dass noch heutzutage aus Thonröhren hergestellte Wasserleitungen
existiren, die aus Römerzeiten stammen, ferner die Gewissheit, dass bei Leitungen
aus solchem
Material reines Wasser auch unverändert rein erhalten bleibt, und endlich die
Rücksicht auf den Kostenpunkt bieten bei Neuanlagen von Quellwasserleitungen nicht
zu unterschätzende Momente für die Entscheidung der Frage: Ob Eisenröhren oder
Thonröhren als Leitungsmaterial zu wählen seien?
Um der zumeist auftretenden Unthunlichkeit, das Quellwasser in fortwährendem Gefälle
bis zur Ausflusstelle zu leiten, auszuweichen, ist es unvermeidlich, dass die
Leitungen streckenweise einem inneren Druck ausgesetzt sind. Selbstverständlich darf
nun dieser Druck bei Steinzeugleitungen die bei Eisenleitungen zulässige Höhe
niemals erreichen; jedoch ist in vielen Fällen nicht mehr als das zuverlässige
Aushalten eines Wasserdrucks von etwa 10 bis 20 m Höhe erforderlich und möge im
Interesse neu anzulegender Leitungen im Gegensatz zu einigen, soviel bekannt, nicht
gelungenen Anlagen die Quell Wasserversorgung der Station Böblingen bei Stuttgart
als empfehlendes Beispiel angeführt werden.
Auf Anordnung des Oberingenieurs dieser Bahnstrecke, Oberbaurath v. Morlok, waren bei Ausführung dieser Leitung
Vorsichtsmaassregeln getroffen worden, welche zum Voraus das Gelingen sicher
stellten. Die Unternehmer der Steinzeugrohrleitung hatten vor allem der richtigen
Thonmischung und dem richtigen Brennen der aus Steinzeugmasse hergestellten Röhren
alle nur mögliche Sorgfalt zuzuwenden und wurde jedes einzelne Rohr, nachdem es
äusserlich sorgfältig geprüft war, vor dem Einschieben in die Leitung einem Druck
von 5 at ausgesetzt; die Dichtung zwischen den Röhren, welche aus einem im richtigen
Verhältniss mit Sand gemischten Portland-Cementmörtel unter gleichzeitigem Einführen
eines Wergringes gebildet ist, wurde von geübten Arbeitern eingebracht. Hierbei hat
sich namentlich der zum verwendeten Dichtungsmaterial richtig gewählte Abstand
zwischen Muffe und dem eingesteckten Rohrende bewährt, indem bei zu grosser Weite
der Muffe die Porosität der Cementdichtung schädlich werden kann, andererseits eine
zu enge Muffe das sichere Ausfüllen erschwert. Jeder Rohrstrang zwischen den
einzelnen Streifkästen musste nach erfolgter genügender Erhärtung des Cements einen
Druck von 4 at längere Zeit ohne Wasserverlust aushalten.
Ueber die Leitung selbst möge angeführt werden, dass dieselbe gegen 4,5 km lang ist,
durchschnittlich in 24 Stunden 40, unter Mitbenutzung einer unterwegs befindlichen
Reservequelle 80 cbm Wasser in der Station abgibt, eine Rohrweite von 10 cm besitzt
und auf längere Strecken unter einem Wasserdruck bis zu 9 m steht. An den
vorkommenden Unterführungen unter der Bahn längs der Bahndurchlässe, sowie in der
auf der Stationsauffüllung verlegten Strecke sind möglicher Setzungen halber
gusseiserne Röhren zur Anwendung gekommen.
Es dürfte demnach die hier gemachte Erfahrung insofern ein günstiges Resultat
ergeben, als constatirt ist, dass, guten Untergrund vorausgesetzt, in der oben
beschriebenen Weise hergestellte Leitungen auch unter dem Wasserdruck bis 1 at noch
ein gutes Verhalten zeigen.
Der Bestand von eisernen Röhren ist in Folge der nie gänzlich zu vermeidenden
Rostbildung ein begrenzter. Bei der Unmöglichkeit des Angegriffenwerdens der innen
glasirten Steinzeugrohr wände durch Quellwasser ist dessen vollkommene und dauernde
Reinheit am Ausfluss gesichert; ausserdem wirkt der bedeutend wohlfeilere Preis
von Steinzeugrohrleitungen günstig für deren Wahl im Vergleich zu eisernen
Leitungen, wo diese keinen bedeutenden Wasserdruck auszuhalten haben.
Aus Veranlassung einer Besprechung in der Thonindustrie-Zeitung veröffentlichte der Fabrikdirector Otto Hoffmann (Friedrichsfeld) in Nr. 49 Jahrg. 19
derselben Zeitschrift über Construction und Anwendbarkeit verschiedener Thonröhren
Nachstehendes:
Patentschrift Nr. 40004 (Patent vom 26. August 1886 ab):
Textabbildung Bd. 305, S. 203
Hoffmann's Hilfsmuffe.
Die dargestellte Hilfsmuffe ermöglicht es jedem Rohrleger, ohne jede weitere
Vorrichtung, Dichtung oder Schrauben durch einfaches Verstemmen einem zersprungenen
eisernen Rohre in der denkbar kürzesten Zeit einen Verband umzulegen, welcher an
Dauerhaftigkeit und Güte einer Muffenrohrverbindung gleich ist. Die beiden Hälften
der Hilfsmuffe schieben sich Schlitten artig in der Längsrichtung des Rohres in
einander. Nachdem die beiden Hälften der Hilfsmuffe auf diese Weise über die
zersprungene Stelle des Rohres geschoben sind, werden die beiden Muffenenden wie
gewöhnlich verstrickt und diese nebst den Längsfugen mit Blei ausgegossen und
verstemmt. (Vgl. Fig. 1
und 2.)
Patentanspruch: Eine aus zwei nach Richtung der Längsachse in einander schiebbaren
Theilen bestehende Verbandmuffe für Rohrleitungsbrüche und Rohrabzweigungen, welche
ausser in den ringförmigen auch in ihren der Ineinanderschiebung entsprechenden
Fugen mit Blei ausgegossen und durch Feststemmen desselben abgedichtet wird.
Patentschrift Nr. 49997 (Patent vom 29. Juni 1889 ab):
Bei den bisherigen Thonrohrleitungen oder kleineren Cementkanälen konnten die
erforderlichen Anschlüsse an Privatleitungen, sofern dieselben nach Fertigstellung
des Kanals bewirkt werden mussten, namentlich bei Anlage neuer Strassen, nur dadurch
hergestellt werden, dass ein Rohr der Leitung zerschlagen wurde, um das
Anschlussrohr in den Kanal einfügen zu können.
Theilweise wurden bei Neulegung des Kanals Anschlusstücke da eingelegt, wo etwa
später der Anschluss einer Privatleitung erwartet werden konnte. Der Kanal ist in
beiden Fällen fest geschlossen, d.h. ohne Zerstörung von Kanalstücken nicht
zugänglich.
Bei Reparaturen von nicht begehbaren Leitungen, sowie bei Verstopfungen musste der
Kanal angeschlagen, d.h. beschädigt und die Leitung unterbrochen werden. Das
Einziehen neuer Ersatzstücke in ordnungsmässiger, dicht schliessender Weise war
nicht möglich. Diesen grossen, kostspieligen und zeitraubenden Uebelstand zu
beseitigen, bildete den Grundgedanken der vorliegenden Erfindung.
Das Neuartige derselben besteht in einem aus Thon, Cement oder sonst geeignetem
Material hergestellten Kanal- oder Rohrschloss, welches aus zwei gleichen Theilen
besteht, von denen jeder Theil ein Halbrohr mit Muffen bildet, und welches an
verschiedenen Stellen der Leitung, je nach Bedürfniss, etwa von 10 zu 10 m derart
eingelegt wird, dass der untere, die Sohle bildende Theil in der Kanalgrube
festgelegt und auf denselben nach Einführung und Abdichtung der Rohre der obere, den Deckel
bildende Theil aufgesetzt, durch Klammern oder Keile mit dem unteren Theil fest
verbunden und das ganze Schloss in seiner wagerechten Fuge abgedichtet wird. Durch
diese Anordnung ist ein Abheben des oberen Theiles von dem unteren bei etwa
eintretendem inneren, bei derartigen Leitungen immer nur niedrigen Druck
ausgeschlossen, und wenn diese Rohrschlösser in den Strang bei Anlage der Leitungen
eingelegt werden, dann kann man einen nicht begehbaren Kanal repariren, ohne ihn
durch Anschlagen beschädigen und die Wasserleitung unterbrechen zu müssen. Der
Deckel wird einfach abgehoben und die Abzweig- oder Ersatzrohre werden eingefügt,
wobei der Abfluss des Wassers fast nicht gestört zu werden braucht.
Textabbildung Bd. 305, S. 204
Rohrschloss nach Hoffmann.
Es stellen Fig. 3 bis
13 ein solches
Rohrschloss dar. Es besteht aus den beiden Halbrohren a
und b, welche genau auf einander passen und an jeder
Seite in die Muffen c bezieh. d auslaufen. An den äusseren Enden der Muffen c und d sind Oeffnungen oder Einschnitte e angeordnet, in welche beim Zusammenfügen bezieh.
Schliessen beider Theile a und b entsprechende Verschlusskeile f (Fig. 6) eingeführt
werden, um beide Theile fest zusammenzuhalten.
Um die zwischen beiden Theilen a und b entstehende wagerechte Fuge in bekannter Weise mit
Thon oder Cement und Theerstricken abdichten zu können, sind die Rillen g und h angeordnet.
Im vorliegenden Falle sind Leitungen von runden Thonrohren und
schwalbenschwanzähnliche Verschlusskeile angenommen, doch kann das Rohrschloss jede
dem Kanal entsprechende Form, z.B. die Eiform, wie bei den kleinen eiförmigen
Cementkanälen, erhalten und durch Klammern u.s.w. verschlossen werden.
Textabbildung Bd. 305, S. 204
Hoffmann's Rohrverbindung.
Das Rohrschloss wird in folgender Weise angewendet: Bei neuer Anlage einer
Kanalleitung wird an den Abzweigen und in bestimmten Entfernungen, etwa von 10 zu 10
m; ein Rohrschloss in den Strang eingeschaltet, und zwar wird zunächst die untere
Hälfte des Schlosses in die Kanalgrube verlegt, rechts und links die Nachbarrohre in
die Muffen eingelegt und in bekannter Weise durch Theerstricke und Thon
gedichtet; nunmehr wird der obere Theil des Schlosses aufgelegt und die Dichtung der
zwischen beiden Theilen entstandenen wagerechten Fuge dadurch bewirkt, dass die
Rillen g und h mit Thon
bezieh. Theerstricken ausgefüllt werden. Damit die Leitung mit nur wagerecht
liegender Dichtung bei Eintritt von etwas Druck nicht undicht werde, werden die
beiden Schlosstheile durch Verschlusskeile f, für
welche die Einschnitte e in den Muffen angeordnet sind,
auf einander gepresst. Wenn derartige Rohrschlösser von vornherein in den Strang
eingelegt werden, dann kann der nicht begehbare Kanal doch untersucht und Abzweige
in denselben eingefügt werden, ohne ihn beschädigen oder anschlagen zu müssen.
Der Deckel wird nach Entfernung der Verschlusskeile f
einfach abgehoben, wobei der Abfluss im Rohr nicht gestört wird; soll ein Grundstück
an den vorhandenen Strang angeschlossen werden, dann wird das zunächst liegende
Rohrschloss durch Ausschachtung freigelegt, der Deckel des Schlosses abgenommen, das
Nachbarrohr, oder nach Bedarf auch eins der anderen Rohre herausgenommen, das
Abzweigrohr eingefügt und die Leitung wiederum geschlossen.
(In diesem Falle ist also die Leitung auch unterbrochen, wie bei dem Hoffmann'schen Verbindungsstück.)
Der Strang bleibt vollständig intact und wird nicht durch Mauerkörper unterbrochen,
wie solche öfter als Nothbehelf eingefügt werden müssen.
Die Erfindung erzielt die Wirkung, dass durch dieselbe der sonst geschlossene
unzugängliche Kanal zugänglich gemacht wird, so dass Anschlüsse ohne Zerschlagen
eines Rohrs im Strang bewirkt werden können, und bei etwaigen Störungen leichter der
Leitung beizukommen ist.
Patentanspruch: Ein Kanalrohrschloss für nicht begehbare Thonrohrleitungen oder
Cementkanäle, bestehend aus Deckel und Untertheil mit Muffen, welche Theile nach
Einlegung und Dichtung der Rohre mittels Verschlusskeiles oder Klammer auf einander
gepresst und bei Anschlüssen an die Leitung oder Reparaturen derselben leicht aus
einander genommen werden können, durch welche Anordnung Anschlüsse und Reparaturen
von nicht begehbaren Kanälen ohne Anschlagen der Leitungsrohre und ohne wesentliche
Störung des Abflusses bewirkt werden können. (Gebrauchsmuster Nr. 2424.)
Schutzanspruch: An einem Kanalrohrschloss, welches aus Deckel und Untertheil besteht
(also an dem verfallenen Patent Nr. 49997), die Verbindung dieser beiden Theile
durch Bolzen a und Splinte b.
Gebrauchsmuster Nr. 38306:
„Hoffmann'sche Verbindungsstücke“ zur
nachträglichen Einführung von Nebenleitungen in bereits bestehende
Hauptleitungen.
Bisher schloss man gewöhnlich nachträglich neu erforderlich gewordene Nebenleitungen
für Hausabwässer u.s.w. in der Weise an, dass man in das betreffende Rohr des
Hauptstranges ein Loch meisselte und in diese Oeffnung einen Rohrstutzen einführte.
Entweder riss aber das Rohr, welches nachträglich mit einem Loch versehen werden
sollte, bei Bearbeitung mit dem Meissel auf, oder es zerbrach ganz. In Fällen, in
denen es gelang, die zur Aufnahme des Nebenstranges erforderliche Oeffnung ohne
Beschädigung des Hauptrohres einzumeisseln, konnte jedoch fast nie vermieden werden,
dass das Rohrende in das Innere der Hauptleitung stets mehr oder weniger hineinragte
und so ein Hemmniss für die hindurch zu leitende Flüssigkeit, eventuell eine
Ablagerungsstätte für mitgeführte feste Bestandtheile gebildet wurde. Ferner besteht
bei Einbindung von Anschlusstutzen auf diese Art der Uebelstand, dass der
durchziehbare Reinigungsschlitten an dem in die Leitung hineinragenden
Anschlusstutzen hängen bleibt und Rohrbrüche veranlasst.
Einen vollkommenen Schutz gegen diese Uebelstände bildet – so weit dies bei
nachträglichen Einbindungen möglich ist – das in vorstehenden Abbildungen
dargestellte „Hoffmann'sche
Verbindungsstück“.
Dieses Verbindungsstück, welches die Deutsche
Steinzeugwaarenfabrik für Kanalisation und chemische Industrie zu
Friedrichsfeld in Baden zu jeder Rohrweite passend fertigt, ist bereits vielfach,
und zwar mit Vorliebe, zur Anwendung gekommen und hat sich als sehr praktisch
bewährt.
Die Art der Anwendung ist folgende:
Es bedarf nur der Herausnahme eines Rohres an der Stelle, wo die Nebenleitung
einmünden soll. Die dadurch entstehende Lücke in der Leitung wird geschlossen, indem
an das offene Ende der letzteren, welches mit Muffe versehen ist, ein glattes
Rohrstück A ohne Muffe angeschlossen wird, so dass zwei
Enden ohne Muffen entstehen; diese werden alsdann mittels des zweitheiligen
Verbindungsstückes B, welches zwei Muffen besitzt, mit
einander verbunden. Die Länge des glatten Rohrstückes A
muss bei Herausnahme von 0,75 und 1 m langen Röhren so gewählt werden, dass solches,
zusammen mit dem 50 cm langen Verbindungsstück B, die
durch Herausnahme des Rohres entstandene Lücke ausfüllt, wie dies die Skizze
andeutet:
Die Einbindung des Verbindungsstückes B ist, da solches
aus einer unteren und einer oberen Hälfte besteht, sehr bequem.
Der an der oberen Hälfte des Verbindungsstückes befindliche Einlaufstutzen nimmt die
Seitenleitung auf. (Bei dem Beer'schen Rohrschloss
fehlt der den Abzweig ersetzende und die Einmündung der Nebenleitung überhaupt
ermöglichende Ansatzstutzen.) Die Verdichtung des Verbindungsstückes geschieht in
üblicher Weise und werden die beiden Hälften, um ein Zusammenhalten derselben auf
alle Fälle zu sichern, noch durch verzinnte federnde Eisenklammern, deren auf jeder
Seite zwei angebracht werden, verbunden.
Alsdann fertigt die Deutsche Steinzeugwaarenfabrik noch
Hoffmann'sche Verbindungsstücke, wie das oben
beschriebene, aus zwei Hälften bestehend, mit Ansatzstutzen zur Aufnahme von
Nebenleitungen, jedoch nur mit einer Muffe versehen und 0,60 m lang; diese
Verbindungsstücke dienen dem Zwecke, ein 0,60 m langes Rohr einer bestehenden
Leitung auszuwechseln, ohne dass es erforderlich wäre, noch Theilstücke zur
Ausgleichung der durch die Herausnahme des Rohres entstehenden Lücke zu
verwenden.
Das Hoffmann'sche Verbindungsstück hat mit dem Patent
Nr. 40004, sowie mit dem Patent Nr. 49997 wohl nur das Eine gemein, dass es aus zwei
Hälften besteht.
Das Kanalrohrschloss ist, wenn man davon absieht, dass eine Revision der Leitung bei
Verstopfungen vorgenommen werden kann, beim nachträglichen Einführen von
Hausleitungen in bereits bestehende Kanäle Mittel zum Zweck, während das Hoffmann'sche Verbindungsstück den Zweck selbst gleich
erfüllt. Bei den Rohrschlössern ist Voraussetzung, dass solche von vornherein, also
bei Legung des Kanals, in Entfernung von 10 zu 10 m eingebaut werden, und kann der
Zweck derselben zunächst nur der sein, dass sie bei Verstopfungen als
„Putzröhren“ dienen, eventuell später käme erst in zweiter Linie die
Frage des Anschlusses einer Nebenleitung in Betracht, und müssten dann zu den
Kanalrohrschlössern extra gefertigte Abzweigungen, die je nach der Länge des
herauszunehmenden Rohres, und ohne Muffen, herzustellen sind, eingebaut werden.
Das Hoffmann'sche Verbindungsstück hingegen soll, wie
aus der Construction und der Beschreibung hervorgeht, gleich von vornherein dem
Zwecke dienen, an Punkten der Leitung, wo man den Anschluss einer Nebenleitung nicht
voraussehen konnte (denn in vorauszusehenden Fällen baut man sofort Abzweigungen
ein, die bis zur späteren Ingebrauchnahme mit Verschlusstellern geschlossen werden),
das Abzweigstück zu ersetzen, indem solches an Stelle eines herauszunehmenden Rohres
eingeschaltet wird.
Auch im Metallarbeiter wird der Anwendung von Thonröhren
das Wort geredet und auf die Röhren ohne Muffen aufmerksam gemacht. Es heisst
daselbst: Zu Rosendorf in der Lausitz ist eine Leitung aus muffenlosen Thonrohren
anzutreffen. Ferner wurden vor Jahren Thondrainagerohre ohne Muffen derart verlegt,
dass die Stösse mit einem Eisenringe umgeben und entsprechend verdichtet wurden. Ein
Thonring ist dem Eisenringe entschieden vorzuziehen, da ersterer eine unbegrenzte
Haltbarkeit gegenüber dem letzteren besitzt, indem der Eisenring, wenn auch
asphaltirt oder sonst mit einem Schutzanstrich versehen, den chemischen Einflüssen
im Erdreiche nicht lange zu widerstehen vermag. Dass sich diese Art Rohrverlegung
bei ihrer Einfachheit nicht allgemein eingebürgert hat, mag seinen Grund darin
haben, dass solche Rohre sorgfältig geprüft werden müssen und auch zu deren
Verlegung geübte Leute erforderlich sind, überhaupt eine sorgfältige Verlegung
verlangen, was man von der jetzt üblichen Rohrverlegung leider nicht allgemein
behaupten kann. Thonrohre werden zu Wasserleitungen wenig verwendet und doch sind
glasirte Thonrohre bezüglich des Materials das beste für diesen Zweck.
Man ist mit Recht der Ansicht, dass Thonrohre keinen Druck aushalten, aber trotzdem
halten Thonrohre einem Drucke von 3 at ganz gut Stand, nur müssen die Rohre, jedes
einzeln, sorgfältig geprüft werden.
Gegenüber Eisen- und Cementrohren ist das glasirte Thonrohr bei niederem Druck für
Wasserleitungen entschieden zu bevorzugen, da dessen Innenfläche viel sauberer
bleibt als diejenige der erstgenannten Rohre. Nicht nur die Verwendung, sondern auch
die Herstellung der muffenlosen Thonrohre hat gegenüber den Muffenrohren gewisse
Vortheile. Die muffenlosen Thonrohre lassen sich in Massen leicht auf der
Strangpresse herstellen, während Rohre mit Muffen einzeln vorgenommen werden müssen,
um die Muffe anzubringen.
Im Brennofen lassen sich die muffenlosen Rohre besser unterbringen; der Ofenraum kann
besser ausgenutzt werden als bei Muffenrohren. Die Ueberschiebringe lassen sich sehr einfach
herstellen, indem dieselben von einem längeren Rohre abgetrennt werden. Die Länge
dieser Ueberschiebringe ist mit 15 cm bis zu einem Rohrdurchmesser von 10 cm
vollkommen genügend, für grössere Durchmesser nehme man den Ueberschiebring 20 cm
lang. Diese Art Rohrleitungen lassen sich den örtlichen Verhältnissen besser
anpassen, die Verlegung kann an mehreren Stellen zugleich begonnen werden, der
letzte Zusammenstoss wird, da er unabhängig ist von der Muffe, immer passend
erfolgen. Die Auswechselung eines schadhaften Rohres kann ohne besondere
Schwierigkeiten geschehen.
Es wäre nun die Frage zu stellen, ob Gussrohre auch in gleicher Weise verlegt werden
können, da hierbei ähnliche Vortheile wie bei den Thonrohren zu Tage treten würden.
(Dergleichen Röhren sind schon seit längerer Zeit vielfach in Gebrauch. D. R.)
Ueber die Berechnungsweise von Röhren und anderen ringförmigen Körpern auf Druck in
einer Durchmesserebene finden wir in dem Centralblatt der
Bauverwaltung vom 4. November 1896 eine bemerkenswerte Studie von Prof. A. Föppl, auf die wir hier jedoch nur verweisen
können.
(Fortsetzung folgt.)