Titel: | Die Erfindungsthätigkeit im J. 1894. |
Autor: | Mg. |
Fundstelle: | Band 295, Jahrgang 1895, S. 160 |
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Die Erfindungsthätigkeit im J. 1894.
Die Erfindungsthätigkeit im J. 1894.
Wieder zur gewohnten Zeit liefert das kaiserl. Patentamt eine diesmal überaus
umfassend und eingehend zusammengestellte Statistik über den Geschäftsbetrieb im J.
1894.
Die vorliegende Statistik weicht von den Aufstellungen, wie sie für die
voraufgegangenen Geschäftsjahre im Patentblatte regelmässig bekannt gegeben sind,
insofern ab, als hier der Versuch gemacht worden ist, durch engere
Zusammenstellung der zusammengehörigen Gebiete, durch Weglassung des für überflüssig
oder irreführend Erkannten, sowie durch Einfügung für wichtig erachteter neuer
Zahlenreihen die Tabellen übersichtlicher und für eine fachmännische Betrachtung
fruchtbringender zu gestalten. In Folge dessen haben einzelne Tabellen einen anderen
Platz in der gewohnten Reihe und theilweise auch einen anderen Inhalt erhalten,
indessen doch in der Weise, dass die Vergleichung mit den Tabellen der Vorjahre
überall möglich und der innere Zusammenhang mit der früheren statistischen Arbeit
völlig gewahrt geblieben ist.
Diese Neuerungen in der Aufstellung der Statistik sind ungemein dankenswerth, da sie
einen viel klareren Ueberblick über die für die Beurtheilung der
Erfindungsthätigkeit nothwendigen Ziffern gewähren als bisher, aber auch den durch
die Gebrauchsmuster bedingten vergrösserten Geschäftsumfang, wie die gegenseitige
Beeinflussung von Patentschutz und Musterschutz besser zu übersehen gestatten.
Die zunächst hier wiedergegebene Tabelle I bietet eine Zusammenstellung der
angemeldeten und patentirten Erfindungen und der gelöschten Patente seit Bestehen
des kaiserl. Patentamtes.
Aus dieser Uebersicht ergibt sich, dass die Zahl der Anmeldungen von 1877 bis 1886
und, nach einem kleinen Rückgange in den Jahren 1887 und 1888, seitdem wieder in
stetiger Steigerung begriffen ist. Die Patentertheilungen, welche gleichfalls seit
1886 in stetiger Zunahme sich befanden, haben im laufenden Jahre eine kleine Abnahme
von 150 gegen das Vorjahr erfahren, übertreffen indessen die entsprechende Zahl des
Jahres 1886 immer noch um mehr als 61 Proc. Die Zahl der in Kraft gebliebenen
Patente hat seit dem Beginne der deutschen Patentgesetzgebung sich fortgesetzt
gesteigert, überragt das Vorjahr um 622 und das Jahr 1886 um 6672 Nummern oder um
nahezu 60 Proc.
Bemerkt sei, dass man, um das Verhältniss der erfolgten Bekanntmachungen und der
ertheilten Patente zu den Anmeldungen zu ermitteln, die absoluten Zahlen nicht ohne
weiteres gegenüberstellen darf, da die Zahl der in Folge Nichtzahlung der
Anmeldegebühr überhaupt nicht in den Geschäftsgang gelangten Anmeldungen (insgesammt
seit 1877 : 941), sowie die Zahl der noch im Geschäftsgange befindlichen Anmeldungen
in Betracht gezogen werden muss. Unter Berücksichtigung dieser Zahl stellt sich das
Verhältniss so, dass 52,5 Proc. aller Anmeldungen zur Bekanntmachung geführt haben,
der Rest aber zurückgenommen oder zurückgewiesen ist. Von den bekannt gemachten
Anmeldungen, bei denen hier auch die noch im Geschäftsgange befindlichen abgerechnet
werden müssen, haben 91,9 Proc. zur Ertheilung und 5,5 Proc. zur Versagung des
Patentes geführt, während der Rest von 2,6 Proc. auf die zurückgenommenen
Anmeldungen entfallt.
Von den ertheilten Patenten sind 0,43 Proc. für nichtig erklärt oder zurückgenommen;
von je 232 Patenten ist somit eins vernichtet oder zurückgenommen worden.
Tabelle I.
Uebersicht der angemeldeten und
patentirten Erfindungen und der gelöschten Patente.
1.Jahr
2.Anmeldungen
3.BekanntgemachteAnmeldungen
4.Versagungennach der
Be-kanntmachung
5.ErtheiltePatente
6.Vernichtete undzurückgenom-mene
Patente
7.Abgelaufene undwegen Nichtzah-lung
der Gebührerloschene Patente
8.Am Jahresschlussin Kraftgebliebene
Patente
1877 (II.
Halbj.)18781879188018811882188318841885188618871888188918901891189218931894
3212 5949 6528 7017 7174 7569 8121 8607 9408 9991 9904 9869 11645 11882 12919 13126 14265 14964
167448074570442247514549502546324456436142214262496253515989692069576532
– 187 406 300 313 255 318 357 358 368 356 287 247 205 199 189 210 256
190 4200 4410 3966 4339 4131 4848 4459 4018 4008 3882 3923 4406 4680 5550 5900 6430 6280
– 3 17 21 24 25 30 18 25 22 34 26 15 15 23 11 12 22
– 160 1813 2745 3703 3273 3740 3984 3947 3786 3587 3625 3473 3761 4435 4799 4949 5638
190 4227 6807 8007 8619 9452105351099411046112491151211810127321363914735158251729917921
1877–1894
172150
88441
4811
79620
343
61418
–
Bemerkt sei, dass von den Anmeldungen nahezu zwei Drittel durch Vermittelung von
Patentagenten eingehen. Für die letzten vier Jahre stellen sich in dieser Hinsicht
die Procentsätze wie folgt:
1891
65,69
1892
64,5
1893
66,3
1894
65,06.
Da nun in den nämlichen Jahren 28 Proc. aller Anmeldungen von Personen ausgegangen
sind, welche im Auslande wohnten, somit nach § 12 des Patentgesetzes nothwendig
durch einen Vertreter erfolgen mussten, so ergibt sich, dass die im Inlande
wohnenden Anmelder gerade in der Hälfte aller Fälle sich eines Vertreters bedient
haben.
In einer weiteren umfangreichen Tabelle, deren Wiedergabe wir uns aus Platzmangel
versagen müssen, wird ein Ueberblick über die Antheilnahme der 89 verschiedenen
Klassen gegeben, nach denen die beim Patentamt einlaufenden Erfindungen eingeordnet
und behandelt werden. Es hat für unsere Leser keinen Werth Jede einzelne
Patentklasse in ihrem ziffernmässigen Ausweis zu betrachten; wir greifen deshalb auf
unsere Gepflogenheit zurück, die zu einzelnen und zwar den wesentlichsten
Industriegruppen gehörigen Klassen zusammenzufassen, um die Gruppenwerthe hier
wiederzugeben, welche einen besseren Anhalt für allgemeine Prüfung bieten. (Vgl.
Tabelle II.)
Tabelle II.
Uebersicht der Betheiligung einzelner
Industrien.
Anmeldungen
Ertheilungen
Be-schwerden1894
Erthei-lungen
Löschungen
1894
1893
1894
1893
von 1877 bis 1894
Bergbau- und Hüttenindustrie (Kl. 1, 5, 18, 40)
193
174
110
102
26
1848
1446
Eisen- und Metallindustrie (Kl. 7, 31, 48, 49, 67, 69,
87)
758
823
428
405
109
5004
3738
Kraftbetrieb (Kl. 10, 13, 14, 24, 46, 47, 60, 88)
1514
1475
541
484
217
8792
6982
Chemische Industrie (Kl. 12, 16, 22, 23, 26, 62, 75, 78,
89)
1495
1390
653
681
305
6267
3913
Elektrotechnik (Kl. 21)
603
575
246
229
84
2862
2166
Landwirtschaft (Kl. 45)
519
527
240
223
57
2902
2325
Vervielfältigende Kunst und Papierindustrie (Kl. 11,
15, 54, 55, 57, 70)
737
741
377
421
51
4664
3583
Verkehrs- und Transportwesen (Kl. 19, 20, 65, 81)
882
812
340
411
101
4762
3733
Textilindustrie, Bekleidungsindustrie (Kl. 3, 8, 25,
29, 41, 52, 71, 73, 76, 86)
1235
1153
532
545
150
6996
5346
Nahrungs- und Genussmittel (Kl. 2, 6, 17, 50, 53,
64, 66, 79)
1142
1053
385
450
134
5863
4648
Kurzwaaren und Hausgeräth (Kl. 33, 34, 44)
1068
1050
393
418
90
5052
4266
Keramische Industrie (Kl. 32 und 80)
350
352
241
250
65
2302
1675
Instrumente und Uhren (Kl. 42 und 83)
562
500
281
333
36
3939
3247
Holzindustrie (Kl. 38, 43, 63)
810
600
361
270
90
2966
2283
Hochbau (Kl. 37)
335
281
61
70
34
1099
931
Wasserleitung (Kl. 85)
198
206
85
94
22
1144
920
Die vom Patentamt gegebene Uebersicht über die Statistik der einzelnen Patentklassen
soll einen vollständigen Ueberblick über die innerhalb der einzelnen Patent- und
Gebrauchsmusterklassen erfolgten Anmeldungen und Patentertheilungen,
Patentlöschungen und Beschwerden gewähren. Zur Vergleichung der erfinderischen
Thätigkeit, soweit sie im Patentverfahren sich offenbart, schien es angemessen, eine
Anzahl Jahre neben einander zu beobachten. Hierbei empfahl es sich aber, nicht über
ein Jahrzehnt zurückzugehen, da gerade auf dem zur Rede stehenden Gebiete geistigen
Wirkens die in Betracht kommenden Factoren kaum länger als 10 Jahre sich insoweit
gleich bleiben, als erforderlich ist, um den statistischen Betrachtungen den Vorzug
der wahrscheinlichen Richtigkeit zu sichern. Jede Klasse bietet somit ein Bild,
welches die Spanne von 1885 bis 1894 einschliesslich umfasst und welches durch die
Angabe der Gesammtsummen von 1877 bis 1894 ergänzt wird.
Besonders angenehm wird es empfunden, dass zum ersten Male die Zahl der erhobenen
Beschwerden gegen Beschlüsse des Patentamtes mitgetheilt wird.
Die Uebersicht über die auf Grund des Reichsgesetzes, betreffend den Schutz von
Gebrauchsmustern, vom 1. Juni 1891 – in Kraft seit dem 1. October 1891 – erfolgten
Anmeldungen ist, da sie nur vier Jahrgänge umfasst, vollständig gegeben worden.
Zur richtigen Beurtheilung des Verhältnisses zwischen den Patentertheilungen zu
den Patentanmeldungen sei auch hier bemerkt, dass die nicht mitgetheilten Zahlen der
im Geschäftsgange befindlichen Anmeldungen, welche innerhalb der einzelnen Klassen
sehr verschieden sich stellen, berücksichtigt werden müssen. Immerhin wird sich nach
den bisherigen Erfahrungen so viel mit Sicherheit behaupten lassen, dass im
Verhältniss zu den Anmeldungen die geringste Zahl der Patentirungen, etwa 22 Proc.,
in der Kl. 3, Bekleidungsindustrie, erfolgt.
Die absolut geringsten Zahlen der Anmeldungen weisen die Kl. 43 und 62,
Korbflechterei und Salinenwesen, mit 87 und 94 Anmeldungen, die absolut höchsten die
Kl. 34 und 21, hauswirthschaftliche Gegenstände und elektrische Apparate, mit 8244
und 6492 Anmeldungen innerhalb der Frist seit dem Bestehen der deutschen
Reichspatentgesetzgebung auf.
Die absolut geringsten Zahlen der Patentertheilungen wiederholen sich bei den Kl. 43
und 62, die absolut höchsten Zahlen entfallen hier dagegen auf die Kl. 42 und 49,
Instrumente und mechanische Metallbearbeitung, 3231 und 3029.
Die Abnahme der Anmeldungen in Kl. 13 im J. 1893 und die gleichzeitige Steigerung
derselben in Kl. 24 wird theilweise dadurch erklärt, dass in dem nämlichen Jahre die
Dampfkesselfeuerungen ersterer Klasse – Dampfkessel – entnommen und der letzteren –
Feuerungsanlagen – überwiesen worden sind. Ferner erklärt sich das plötzliche
Anwachsen der Kl. 12, chemische Apparate und Processe, im J. 1894 dadurch, dass seit
Ende Mai desselben Jahres die Phenole, Amine u.s.w. hierher aus der in Folge dessen
kleiner gewordenen Kl. 22, Farbstoffe, übernommen worden sind.
Beschwerden sind im J. 1894 in allen Klassen, am häufigsten (106 und 101) in den Kl.
12 und 22 – die chemische Industrie betreffend – erhoben.
Lehrreich ist der Vergleich der Zahlen der Löschungen der Patente mit denen der
Ertheilungen innerhalb der einzelnen Klassen. Das Verhältniss ist hier ein sehr
verschiedenartiges und lässt Rückschlüsse auf den längeren oder kürzeren Werth der
geschützten Erfindungen zu.
Bei der Statistik der Gebrauchsmuster ist zu beachten, dass es sich nur um
Anmeldungen, nicht auch um Eintragungen handelt. Die Wirkung des
Gebrauchsmusterschutzes auf die Anmeldungen von neuen Erfindungen und Gestaltungen
zum Patentschutze macht sich in dem Rückgange bezieh. Nichtsteigen der
Patentanmeldungen seit 1891 und 1892 namentlich in der Kl. 3, Bekleidungsindustrie,
Kl. 34, hauswirthschaftliche Gegenstände, Kl. 44, Kurzwaaren, und Kl. 77, Sport,
geltend. In diesen Klassen finden sich vorzugsweise die sogen. Saisonartikel,
hinsichtlich deren der kürzere und billigere Gebrauchsmusterschutz ausreicht.
Tabelle III.
Uebersicht der erloschenen Patente nach
den Abstufungen der Jahresgebühr für die Zeit vom 1. Juli 1877 bis 31. December
1894.
1.Betrag
derJahres-gebührMark
2.Die neben-bemerkteGebühr
istfällig ge-worden fürPatente
3.Wegen Nichtzahlungder
nebenbemerktenGebühr sind erloschen
4.Von 100 Patentensind
erloschen
imSchutzjahr
Patente
imSchutzjahr
Patente
30
79112
1
4859
1
6,74
50
65684
2
16232
2
22,53
100
49245
3
17694
3
24,56
150
28177
4
8195
4
11,38
200
17037
5
3902
5
5,42
250
11208
6
2185
6
3,03
300
7935
7
1352
7
1,88
350
5440
8
873
8
1,21
400
4054
9
590
9
0,82
450
3081
10
402
10
0,56
500
2331
11
302
11
0,42
550
1736
12
205
12
0,28
600
1288
13
189
13
0,26
650
894
14
107
14
0,15
700
652
15
50
15
0,07
In Spalte 2 der Tabelle III weicht die erste Zahl 79112 von der in Tabelle I
festgestellten Zahl der ertheilten Patente 79620 um 508 ab. Dieser Unterschied
erklärt sich daher, dass in Tabelle I die in Reichspatente umgewandelten früheren
Landespatente – insgesammt 882 – enthalten sind, von denen für 508 im ersten
Schutzjahr bereits eine höhere Gebühr als 30 M. fällig war, und welche aus diesem
Grunde in Tabelle III an erster Stelle nicht mitgezählt werden durften.
In Spalte 2 sind die 7071 ertheilten Zusatzpatente nach der bisherigen Uebung
mitgezählt, in Spalte 3 dagegen nicht.
In Spalte 2 ist die Ueberschrift insofern incorrect, als die Gebühr von 30 M. seit
dem 1. October 1891 nicht erst für ertheilte Patente, sondern bereits vor der
Patentertheilung fällig wird. Aus diesem Grunde ist auch die erste Zahl in Spalte 3
seit 1891 nahezu stabil geblieben. Indessen ist der besseren Vergleichung wegen die
alte Anordnung beibehalten worden.
Spalte 3 und 4 lassen in absoluten Zahlen und in Procentsätzen die Zahlen der in
Folge Nichtzahlung der Gebühren erloschenen Patente erkennen. Es ergibt sich daraus,
dass nahezu vier Fünftel (79,31 Proc.) aller Patente auf diese Weise enden. Die
stärkste Hinfälligkeit der Patente zeigt sich aufsteigend in den ersten drei Jahren,
in welchen insgesammt 53,83 Proc. aller Patente erlöschen. Das dritte Jahr des
Schutzes ist das kritische, indem in diesem fast ein Viertel aller Patente in
solcher Art ihr Ende erreichen. Hauptursache für diese Erscheinung dürfte der
Umstand sein, dass in dieser Frist die Hoffnungen der Patentinhaber auf ergiebige
wirthschaftliche Verwerthung der geschützten Erfindungen meist sich als nichtig
erwiesen haben und die Aufwendungen der fälligen Gebühren nicht mehr zu lohnen
scheinen. Vom vierten Schutzjahre an nehmen die Löschungen stetig ab, bis zum
siebenten in grösseren Sprüngen, von da an nur in kleinen procentualen Brüchen. Von
allen Patenten erreichen nur 35 Proc. das vierte, 6,8 Proc. das achte, 2,1 Proc. das
zwölfte und 0,82 Proc. das letzte Schutzjahr. Nur 600 Patente von nahezu 80000 – je
1 von 133 – haben bisher die ganze Schutzfrist von 15 Jahren durchgehalten.
Beschwerden-Statistik.
1) Von den auf Grund des § 26 des Patentgesetzes vom 7. April 1891 im J. 1892
erhobenen und am Schlusse des Jahres
1893 noch im Geschäftsgange befindlichen
50
Beschwerden
sind vom Patentsucher zurückgezogen
8
„
––––––––––––––––
Von den hiernach verbleibenden
42
Beschwerden
führten zur Patentertheilung
22
zur Versagung
18
–––
sind
40
„
––––––––––––––––
Die verbleibenden
2
Beschwerden
sind zur Zeit noch im Geschäftsgange.
2) Statistik über das Ergebniss der im J. 1893 auf Grund des § 26 des Patentgesetzes
vom 7. April 1891 erhobenen Beschwerden. Nach der im Patentblatt Jahrg. 1894 S. 28
unter VII. veröffentlichten Uebersicht sind im J. 1893 bei dem kaiserlichen
Patentamteeingegangen.
1639
Beschwerden
Hiervon gehen abwelche entweder zurückgezogen, als
unzu-lässig verworfen wurden oder mangels Zah-lung der Gebühr als
nicht erhoben gelten.
97
„
––––––––––––––––––
Es gelangten mithin zur
geschäftlichenBehandlung
1542
Beschwerden
von welchen zur Zeit nochim Geschäftsgange sind.
25
„
––––––––––––––––––
Von den erledigten
1517
Beschwerden
wurden 1163 vor Bekanntmachung der Anmeldung und 354 nach
Bekanntmachung der Anmeldung erhoben.
Erledigung der vor Bekanntmachung
der Anmeldungen erhobenen Beschwerden.
Textabbildung Bd. 295, S. 162
Hiervon; Von den 389 auf Beschwerde
bekannt gemachten Anmeldungen führten zur; Anzahl der Beschwerden; führten; zur
Zurückverweisung in die I. Instanz; zur Bekanntmachung; wurden abgewiesen;
Ertheilung; Versagung; des Patentes; Von den bekannt gemachten Anmeldungen sind;
noch nicht zur endgültigen Entscheidung gelangt
Erledigung der nach Bekanntmachung
der Anmeldungen erhobenen Beschwerden.
1) Beschwerden des
Patentsuchers.
2) Beschwerden der
Einsprechenden.
Gegen Versagung
oderBeschränkung desPatentes
Von diesen Beschwerden wurden
Anzahl der
erhobenenBeschwerden
Von diesen Beschwerden wurden
anerkannt
abgewiesen
anerkannt
abgewiesen
137
55
82
217
80
121
137
201*
* Die Zahl von nur 201 Beschlüssen erklärt sich dadurch, dass bei
zwei Patentanmeldungen je drei Einsprechende und bei zwölf Patentanmeldungen je zwei
Einsprechende Beschwerde erhoben haben, und hinsichtlich jeder dieser Anmeldungen
auf die Beschwerden nur je ein Beschluss gefasst worden ist.
Uebersicht.
Von den 1517 Beschwerden sind mithin
a)
ganz oder theilweise anerkannt
492
b)
zurückgewiesen
983
c)
zur Zurückverweisung in die I. Instanzführten
18
d)
über die verbleibenden
24
Beschwerden vgl. die Anmerkungen.
–––––
1517
Von allen Beschwerden führten somit 61,8 Proc. zur Abweisung.
Seit 1877 sind insgesammt 1647 Nichtigkeitsklagen angestrengt.
Von diesen sind 480 zurückgenommen und 162 noch im Geschäftsgange. Von dem Reste
(1005) haben geführt:
309
zur
gänzlichen
Vernichtung
des
Patentes
= 30,7
Proc.
241
„
theilweisen
„
„
„
= 24,0
„
455
„
Abweisung der Klage
= 45,3
„
Insgesammt sind 1073 patentamtliche und 265 reichsgerichtliche Entscheidungen
ergangen. Von dem Rechtsmittel der Berufung ist somit in 25 Proc. der Fälle Gebrauch
gemacht.
Im J. 1894 ist die Zahl der Nichtigkeitsanträge mehr als doppelt so stark wie im
voraufgegangenen Jahre gewesen. Durchaus irrig würde der hieraus gezogene Schluss
sein, dass sich die Zahl der irrthümlich ertheilten Patente gesteigert habe. Denn
nach den Erfahrungen der Vorjahre stehen die Vernichtungen der Patente keineswegs im
entsprechenden Verhältniss zu den angestrengten Nichtigkeitsklagen, und die Gründe,
solche Klagen anzustrengen, beruhen nicht selten auf ganz anderen Thatsachen als auf
der einer irrthümlichen Patentertheilung. Durch das Vorprüfungssystem ist doch eine
solche Sicherheit des Patentschutzes eingetreten, dass auf 10000 Ertheilungen nur 38
völlige und 30 theilweise Patentvernichtungen erfolgt sind.
Zurücknahmeanträge sind sehr selten. Seit 1877 sind deren erst 128 gestellt, wovon 49
wieder zurückgenommen sind. Von dem Reste führten 34 zur gänzlichen oder theilweisen
Zurücknahme des Patentes, 30 zur Abweisung der Klage. Auch hier wurde bei 25 Proc.
der patentamtlichen Entscheidungen von dem Rechtsmittel der Berufung Gebrauch
gemacht.
Tabelle IV.
Uebersicht der angemeldeten,
eingetragenen, gelöschten und übertragenen Gebrauchsmuster.
Jahr
1.Angemeldet
2.Angemeldet
3.OhneEintragungerledigt
4.AmJahreschlussunerledigt
5.Gelöscht
6.Durch Zahlungvon 60 M.
ver-längert
7.Ueber-tragen
auf Grund Ver-zichts oderUrtheils
wegen Zeit-ablaufs
1891 (1./10.–31./12.)189218931894
2095 90661135415259
1724 84561029713673
4 141 470 731
367 83614232278
– 67101130
–––1372
–––475
1 90165293
1891–1894
37774
34150
1346
–
298
1372
475
549
Die Zahl der Anmeldungen ist in stetiger Steigerung begriffen, wobei allerdings zu
beachten ist, dass unter den Anmeldungen zunehmend sich solche finden, welche nach
dem Antrage des Anmelders erst dann Berücksichtigung finden sollen, wenn die
gleichzeitige Patentanmeldung keinen Erfolg haben sollte. Dieser Umstand macht sich
auch in Spalte 2 und 3 bemerkbar, indem die Zahl der ohne Eintragung erledigten und
der am Jahresschlusse unerledigt gebliebenen Anmeldungen beständig wächst, weil
einmal Patente auf eine erhebliche Anzahl von Anmeldungen ertheilt werden und damit
der Gebrauchsmusterschutz unnöthig wird, und weil andererseits der Gang des
Patentverfahrens die eventuelle Gebrauchsmusteranmeldung längere Zeit in suspenso
lässt. Die Zahl dieser eventuellen Anmeldungen belief sich in 1893 auf 878, in 1894
auf 1234.
Bezüglich der im J. 1891 eingetragenen Muster ist der Schutz in 1357 Fällen durch
Zeitablauf, in 19 Fällen in Folge Verzichts und in einem Falle auf Grund
richterlichen Urtheils erloschen, in 347 Fällen durch Zahlung von 60 M.
verlängert.
Uebersicht der
Waarenzeichen-Anmeldungen.
In der Zeit vom 1. October bis 31. December 1894 sind bei dem kaiserl. Patentamt,
Abtheilung für Waarenzeichen
10807
Anmeldungen
eingereicht.
Davon sind bis Ende 1894 zur Ein-tragung
gelangt
1496
„
–––––––––––––––––––––––––––––
Die übrigen, mithin
9311
Anmeldungen
sind noch im Geschäftsgange verblieben.
Betheiligung der einzelnen
Länder.
Patente wurden ertheilt an preussische Staatseingesessene 2632 gegen 2641 im J. 1893
(an Berlin 744 gegen 771 im J. 1893), an bayerische Staatseingesessene 347 gegen 346
im J. 1893, an sächsische 462 (561), an württembergische 132 (127), an Deutsche
überhaupt 4214 gegen 4343 im J. 1893. Das Ausland war mit folgenden Patentziffern
betheiligt: England 483 (534), Frankreich 294 (282), Belgien 89 (80), Italien 27
(26), Oesterreich-Ungarn 327 (295), Russland 53 (49), Schweiz 113 (125), Vereinigte
Staaten von Nordamerika 444 (520).
Bei den Patentertheilungen ist die Constanz auffallend, in welcher das Ausland daran
betheiligt ist. Sowohl im verflossenen und im voraufgegangenen Jahre, wie überhaupt
in der ganzen Zeit seit 1877 sind regelmässig fast genau 30 Proc. aller
Ertheilungen an im Auslande wohnhafte Anmelder erfolgt. – Bei den Patentanmeldungen
ist das Ausland in den letztcontrolirten zwei Jahren nur mit 28 Proc. betheiligt,
woraus erhellt, dass das Ausland bei den Ertheilungen etwas besser fortgekommen ist
als das Inland. An den Gebrauchsmusteranmeldungen ist das Ausland nur mit 7,2 Proc.
betheiligt. Bei den Zeicheneintragungen hat eine Berechnung jetzt noch keinen
Werth.
Bei den Patentertheilungen machen sich entsprechend der Bedeutung ihrer Industrie und
ihres Verhältnisses zum wirthschaftlichen Leben innerhalb des Deutschen Reiches in
erster Linie Grossbritannien, die Vereinigten Staaten Nordamerikas,
Oesterreich-Ungarn, Frankreich und die Schweiz bemerkbar. In zweiter Linie stehen
Russland, Belgien und die skandinavischen Königreiche. Minimal, mit nur jährlich
fünf Patenten, ist Spanien betheiligt.
Bei den Gebrauchsmusteranmeldungen steht Oesterreich-Ungarn voran, dem die
Vereinigten Staaten Nordamerikas, Grossbritannien und die Schweiz folgen.
Was die einzelnen Bundesstaaten anbelangt, so sind an den Patentertheilungen
betheiligt:
Preussen
mit
60,5
Proc.
Das übrige Norddeutschland (ohne Hessen)
„
24,4
„
Süddeutschland (mit Hessen und Hohenzollern
„
15,1
„
An den Gebrauchsmusteranmeldungen sind betheiligt:
Preussen
mit
56,3
Proc.
Das übrige Norddeutschland (wie oben)
„
25,7
„
Süddeutschland (wie oben)
„
18,0
„
Im Verhältnisse zur Gesammtsumme der Bevölkerung des Deutschen Reiches kommen:
auf
Preussen
60,5
Proc.
„
das übrige Norddeutschland
18,0
„
„
Süddeutschland
21,5
„
Es ergibt sich hieraus, dass in Preussen die erfinderische Thätigkeit nahezu genau
dem Verhältnisse der Bevölkerung entspricht, während sie im übrigen Norddeutschland
grösser ist als in Süddeutschland, ein Verhältniss, welches ja auch in anderen
Erscheinungen des wirthschaftlichen Lebens seine Bestätigung findet.
Allerdings darf man auf Grund der vorstehenden Zahlenangaben nicht zu weitgehende
Schlüsse ziehen, wie dies bereits geschehen ist, und etwa ohne weiteres aus der Zahl
der auf die einzelnen Landestheile entfallenden Patente auf die Erfindungsfähigkeit
der entsprechenden Bevölkerung schliessen. Denn in dieser Hinsicht ist, ganz
abgesehen davon, dass nicht allemal der Anmelder auch der Erfinder ist, zu
berücksichtigen, dass die technisch veranlagten und erfinderischen Köpfe aller
Landestheile sich bei der heute obwaltenden Beweglichkeit und Freizügigkeit der
Bevölkerung in denjenigen Landestheil begeben werden, wo der für ihre Zwecke,
Bedürfnisse, Neigungen und Versuche günstigste Boden sich findet. Es ist daher
keineswegs gesagt, dass die Bewohner Brandenburgs, Pommerns, Posens, Ost- und
Westpreussens, weil auf ihre Heimathprovinzen die geringste Zahl der Patente
entfallen ist, auch den geringsten erfinderischen Geist erwiesen haben, vielmehr
darf man aus diesen Zahlen den Schluss ziehen, dass in diesen Provinzen, wie
überhaupt im ganzen Osten, welcher jenseits der Linie Greifswald, Berlin, Breslau
auch nur die einzige Universität zu Königsberg und keine einzige technische
Hochschule aufweist, die Gelegenheit zu technischer Ausbildung und die
Vorbedingungen zur Bethätigung erfinderischer Kraft am ungünstigsten sind. Berlin
und die Rheinprovinz stehen nicht deshalb hier mit den höchsten Zahlen vertreten,
weil die Berliner und Rheinländer vorzugsweise Erfinder sind, sondern weil hier auf
wirthschaftlichem, technischem und industriellem Gebiete für die erfinderischen Kräfte ganz
Deutschlands die günstigsten Vorbedingungen sich finden. Der ganze Westen der
Preussischen Monarchie ist darum stärker auf dem Felde des gewerblichen
Eigenthumsschutzes betheiligt als die östlichen Provinzen. Ferner bieten das
Königreich Sachsen, die freie und Hansestadt Hamburg, sowie die Herzogthümer
Braunschweig und Anhalt für Erfinder einen überaus wohl vorbereiteten Boden; eine
Thatsache, welche ihre Rückwirkung in der verhältnissmässig hohen Zahl der
ertheilten Patente zeigt.
Das Verhältniss der Gebrauchsmusteranmeldungen zu den Patentertheilungen stellt
sich:
in Preussen
auf
61
Proc.
im übrigen Norddeutschland (wie oben
„
78
„
in Süddeutschland (wie oben)
„
53
„
Der Geschäftsbetrieb des Patentamtes, welcher seit dem 1. October 1894 neben den
Gebrauchsmustern auch die Fabrikmarken einschliesst, ist naturgemäss stark
gewachsen. Die Zahl der Journalnummern ist um 25 Proc. gewachsen und beläuft sich
auf 191934.
Die Einnahmen für 1894 belaufen sich auf:
296480
M.
Patentanmeldegebühren,
35440
„
Beschwerdegebühren,
2373405
„
Patentsteuer,
15460
„
Patentzuschlaggebühren,
7450
„
Gebühren aus dem Nichtigkeitsverfahren,
216405
„
Gebrauchsmusteranmeldegebühren,
28500
„
Gebrauchsmusterverlängerungsgebühren,
100670
„
Waarenzeichenanmeldegebühren.
Insgesammt hat das Patentamt 3075558,45 M. eingenommen.
An Ausgaben stehen entgegen 1346652 M. (1893 : 1308426), davon fallen auf Besoldungen
1001060 M., auf die Herstellung von Veröffentlichungen 227006 M.
Mg.