Titel: | Glühlampen im Telephonbetriebe. |
Fundstelle: | Band 292, Jahrgang 1894, S. 283 |
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Glühlampen im Telephonbetriebe.Elektrot. Zeitschrift 1894.
Glühlampen im Telephonbetriebe.
In St. Louis, Mo., wurde im vorigen Jahre ein neues Zweigtelephonamt eröffnet,
welches in seiner Einrichtung eine bemerkenswerthe Neuerung aufweist.
Wie in einer Anzahl von amerikanischen Städten ist auch in St. Louis das Law-System
eingeführt,Vergl. 1892
283 13. 300. welches bekanntlich
insofern eine Vereinfachung der sonst gebräuchlichen Systeme darstellt, als die
Anwendung einer besonderen, einer Anzahl von Theilnehmern gemeinschaftlichen
Anrufleitung die Anrufklappen des Amtes (und zugleich die sämmtlichen Weckbatterien
der Fernsprechstellen) überflüssig macht. In den bisherigen Anlagen dieses Systemes
wurden indess stets als Abfrageapparat Klappenelektromagnete verwendet. Da man nun
zunächst auf dem Hauptamte in St. Louis die sämmtlichen primären Elemente durch
Accumulatoren ersetzt hatte, welche mittels einer an das Netz des
Elektricitätswerkes angeschlossenen Dynamomaschine geladen werden, und da bei der
Einrichtung des neuen Zweigamtes in gleicher Weise verfahren wurde, so konnte man
leicht über die nöthige Stromstärke verfügen, um zu einer anderen Anordnung
überzugehen, die darin besteht, dass als Abfrageapparat für die Verbindungsleitungen
zwischen den beiden Aemtern Glühlampen statt Klappenelektromagnete verwendet
werden.
In Folge der neuen Anordnung können die Verbindungsleitungen nur in einer Richtung
verwendet werden; jede derselben ist durch fünf von den Schränken des ersten Amtes
hindurchgeführt; neben dem Stöpselloch befindet sich in jedem Schrank eine in Grösse
und Form mit demselben übereinstimmende Oeffnung, hinter der eine kleine Glühlampe
von etwa 1 Kerze Leuchtkraft angebracht ist; wird in einem Schrank eine
Verbindungsleitung gestöpselt, so werden in sämmtlichen fünf Schränken die
zugehörigen Glühlampen angezündet, wodurch in den vier anderen Schränken angezeigt
wird, dass die betreffende Leitung besetzt ist; durch das Stöpseln wird ferner auf
dem andern Amte eine eben solche Glühlampe angezündet; diese erlischt wieder, wenn
der Beamte die gewünschte Verbindung ausführt.
Die Beendigung des Gespräches wird dem Beamten auf dem ersten Amte durch die
besondere Rufleitung mitgetheilt, worauf dieser die Stöpsellung dortselbst aufhebt;
dadurch erlöschen die sämmtlichen fünf Glühlampen auf diesem Amte, auf dem anderen
Amte dagegen wird die Glühlampe abermals angezündet zum Zeichen, dass die vollzogene
Stöpselung aufgehoben werden kann.
Eine selbsthätige Vorrichtung, die nur dann in Thätigkeit tritt, wenn die Beendigung
des Gespräches nicht angezeigt wird, erinnert den vergesslichen Theilnehmer durch
Glockenschläge, die mit 2 Secunden Zwischenraum einander folgen, an seine
Pflicht.