Titel: | Ueber die Ermittelung der Zähnezahl bei kreisförmigen Stirnrädern. |
Autor: | W. J. Albitzky |
Fundstelle: | Band 288, Jahrgang 1893, S. 275 |
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Ueber die Ermittelung der Zähnezahl bei
kreisförmigen Stirnrädern.
Von Prof. W. J.
Albitzky.
(Schluss der Abhandlung S. 200 d. Bd.)
Mit Abbildungen.
Ueber die Ermittelung der Zähnezahl bei kreisförmigen
Stirnrädern.
III. Abschnitt: Triebstockverzahnung.
1) Fall der Triebstockverzahnung für
äusseren Eingriff.
Textabbildung Bd. 288, S. 275
Fig. 9.
Es seien (Fig. 9) Kt und K_{1^t} die entsprechend mit den
Halbmessern R und R1 gezogenen Theilkreise, von denen Kt dem
Triebstockrade und K_{1^t} dem Zahnrade angehört. Es sei ferner ein Triebstock
F gegeben, dessen Mittelpunkt auf der
Mittelpunktslinie CC1
liegt. Lässt man den Theilkreis des Triebstockrades sich auf dem Theilkreise des
Zahnrades abwälzen, so wird der Mittelpunkt b des
Triebstockes eine Epicycloide bB beschreiben. Wie aus
der Verzahnungstheorie bekannt, wird die Curve aa,
welche zu der vorhererwähnten Curve äquidistant und in einem Abstande gleich dem
Halbmesser r des Triebstockes gezogen ist, als
Zahnprofil für den oberen Theil des Zahnes dienen. Was den unteren Theil dieses
letzteren anlangt, so kann hier als Profil jede beliebige, den Triebstock in a berührende Curve dienen; in der Praxis wird
vorwiegend ein Kreisbogen (αβ) von einem etwas
grösseren Halbmesser als der Triebstockhalbmesser benutzt. Diese Freiheit der Wahl
der Profilirung für den unteren Theil des; Zahnes kommt daher, weil dieser Theil
nirgends in Verzahnung eingeht. Um sich davon zu überzeugen, genügt es, den Nachweis
zu liefern, dass die Berührung zwischen Triebstock und Zahn erst in dem Augenblicke
beginnt, wo ersterer auf der Mittelpunktslinie, also in F, zu liegen kommt. Zu diesem Behufe nehmen wir einen links von F in irgend einem Punkte liegenden Triebstock F2 und suchen
denjenigen Punkt auf, in welchem dieser mit dem Zahn in Berührung] gelangen
könnte.
Bei einer richtigen Zahnform muss die durch den Berührungspunkt der Zähne
gezogene Normale durch den Berührungspunkt b der
Theilkreise hindurchgehen. Nun muss aber eine Normale zum Triebstock gleichzeitig
auch durch dessen Mittelpunkt hindurchgehen. Daraus folgt, dass die Berührung zwischen Triebstock und Zahn nur im Punkt d
erfolgen kann, wo ersterer die Verbindungslinie des Triebstockmittelpunktes o
mit dem Berührungspunkte b der Theilkreise schneidet. Ziehen wir durch den
Mittelpunkt o des Triebstockes F2 eine zur Mittelpunktslinie CC1 senkrechte Gerade
und verabreden wir uns, den oberhalb dieser Linie liegenden Theil des Triebstockes
als dessen obere, den unterhalb desselben liegenden
Theil als dessen untere Hälfte zu bezeichnen. Es ist
nun ganz klar, dass, solange der Triebstock nicht in die Lage F auf der Mittelpunktslinie kommt, der eventuelle
Berührungspunkt dieses letzteren mit dem Zahn stets auf der oberen Hälfte des
Triebstockes liegen wird. Nun kann aber mit irgend einem Punkte dieser oberen Hälfte
des Triebstockes nur ein durch eine concave Curve begrenzter Zahn (nicht aber ein
durch eine Curve von der Gestalt aα begrenzter), in
Berührung kommen. Es kann daher eine Berührung zwischen
Triebstock und Zahn nicht eher stattfinden als bis ersterer auf der
Mittelpunktslinie zu liegen kommt.
Da das Profil aα des Zahnes eine von der Epicycloide bB Aequidistante ist, so muss offenbar der erste
Berührungspunkt a zwischen Triebstock und Zahn, d.h.
derjenige Punkt, in welchem die Normale zur Epicycloide im Punkte b den Kreis F schneidet,
als Anfangspunkt der Eingrifflinie dienen. Zur
Bestimmung der übrigen Punkte der Eingrifflinie wäre man genöthigt, eine Reihe von
auf einander folgenden Lagen des Triebstockes zu construiren und jedesmal den
Mittelpunkt desselben mit dem Punkte b durch Gerade zu
verbinden; alsdann würden die Schnittpunkte dieser letzteren mit den betreffenden
Triebstockkreisen der gesuchten Eingrifflinie angehören.
Nun kann man aber diese Punkte auch auf einfachere Weise erhalten, indem man durch
den Punkt b eine Reihe von Sehnen im
Triebstocktheilkreise zieht und auf diesen, von den Endpunkten nach aussen, jedesmal
die Länge r des Triebstockhalbmessers aufträgt. Die
durch alle auf diese Weise gewonnenen Punkte hindurchgehende Curve wird
Radienvectoren besitzen, welche kleiner sind als die entsprechenden Radienvectoren
des Theilkreises Kt um eine constante Grösse r; sie wird also
eine Pascal'sche Schnecke sein.
Somit wird bei der Triebstockverzahnung als Eingrifflinie
eine Pascal'sche Schnecke dienen; der Endpunkt
der Eingrifflinie wird im Schnittpunkte c der Schnecke
mit dem Kopfkreise K_{1^k} des Zahnrades liegen.
Wenn wir den Punkt b als Pol und die zur
Mittelpunktslinie Senkrechte als Polachse nehmen, so wird als Polgleichung dieser
Schnecke eine Gleichung von folgender Gestalt dienen:
ρ = 2R sin
α – r
Wenn wir zwei Triebstöcke F und F1 construiren, welche durch die beiden
Endpunkte a und c der
Eingrifflinie hindurchgehen, so wird der innerhalb dieser Triebstöcke
eingeschlossene Theil AA1 des Theilkreisbogens den Eingriffbogen
bilden. Wie bei den früher betrachteten Fällen der Verzahnung wird auch hier als
Bedingung für eine stete Verzahnung von n
ZähnepaarenHier wird der
Triebstock als Zahn betrachtet, und ist unter einem Paar zu verzahnender
Zähne immer die Berührung von Triebstock und Zahn zu verstehen.
die Gleichung dienen:
⌢ AA1
= np
Um aus dieser Gleichung die Zähnezahl zu ermitteln, ist vor allem zu bemerken, dass
der Halbmesser des Triebstockes stets sehr klein ist im Vergleich mit den
Halbmessern der Räder; es wird daher die Pascal'sche
Schnecke in der Nähe des Punktes b immer mit den
betreffenden Theilkreisen nahezu zusammenfallen. Es kann in Folge dessen, ohne einen
nennenswerthen Fehler zu begehen, angenommen werden, dass die Bögen ab und Ab einander gleich
und der Bogen ab durch dessen Sehne ersetzt werden,
d.h.:
⌢ A0b = ⌢ ab = r =
εp . . . . . . . . . . 59)
Hier bedeutet ε eine Constante.
Constructionen, welche sowohl für verschiedene Uebersetzungsverhältnisse, als auch
für verschiedene Zahnkopflängen ausgeführt wurden, zeigen, dass der Bogen bA1 auf dem
Triebstockrade stets um einen gewissen Theil des Triebstockhalbmessers kleiner ist
als der Bogen bD des nämlichen Rades, welcher zwischen
dem Punkte b und dem Schnittpunkte D des Triebstocktheilkreises mit dem Kopf kreise des
Zahnrades liegt. Dabei ist es constructiv nicht schwer, einzusehen, dass die Grösse
dieses Stückes gleichzeitig mit der Zahnhöhe und dem Uebersetzungsverhältnisse
wächst.
Es sei nun, wie vorher, die Zahnkopflänge x = ε1p. Die Vergleichung von mehreren Constructionen führt zur
Annahme folgender Gleichung:
\frown\,b\,A_1=\frown\,b\,D-\frac{k}{k+1}\,\varepsilon_1\,r=R\,\varphi-\frac{k}{k+1}\,\varepsilon_1\,r . . . . . . . . . 60)
Bei dem Bestehen der Gleichungen 59) und 60) wird die Gleichmässigkeitsbedingung zur
Gestalt gebracht:
n\,p=\varepsilon\,p\,\left(1-\frac{k}{k+1}\,\varepsilon_1\right)+R\,\varphi
Zur Bestimmung von ϕ verbinden wir D mit den Mittelpunkten C
und C1 der Räder; aus
dem Dreiecke CC1D haben wir alsdann:
(R1
+ x)2
= (R1
+ R)2 + R2
– 2R (R1
+ R) cos ϕ
oder, nach Kürzung:
x\,(2\,R_1+x)=4\,R\,(R_1+R)\,sin^2\,\frac{\varphi}{2}
woraus:
sin\,\frac{\varphi}{2}=\sqrt{\frac{x\,(2\,R_1+x)}{4\,R\,(R_1+R)}}
Lassen wir die Bedingung gelten, den Winkel ϕ nicht
grösser als 114° zu machen, oder, was auf dasselbe hinauskommt, die Zahl der
Triebstöcke nicht unter 4 anzunehmen (vgl. oben), so kann angenommen werden,
dass:
\varphi=\sqrt{\frac{x\,(2\,R_1+x)}{R\,(R_1+R)}}
wobei die Gleichmässigkeitsbedingung die Gestalt annimmt:
n\,p=\varepsilon\,p\,\left(1-\frac{k}{k+1}\,\varepsilon_1\right)+\sqrt{\frac{R\,x\,(2\,R_1+x)}{R_1+R}} . . . . . . . . . . 61)
Unter Annahme, dass das Triebstockrad als kleineres Rad dient, nach Einführung des
Uebersetzungsverhältnisses k=\frac{R_1}{R}, der Triebstockzahl m und bei x = ε1p, erhalten
wir folgende Endgestalt für die Gleichmässigkeitsbedingung
im Fall der Verzahnung eines kleineren Triebstockrades mit einem grösseren
Zahnrade:
n\,\leq\,\varepsilon\,\left(1-\frac{k}{k+1}\,\varepsilon_1\right)+\sqrt{\frac{\varepsilon_1}{\pi}\,\frac{k\,m+\pi\,\varepsilon_1}{k+1}} . . . . . . . . . . 62)
Wäre das Triebstockrad grösser als das Zahnrad, so würde bei dem
Uebersetzungsverhältniss k=\frac{R}{R_1} die Gleichmässigkeitsbedingung 61) die Gestalt
annehmen:
n\,\leq\,\varepsilon\,\left(1-\frac{k}{k+1}\,\varepsilon_1\right)+\sqrt{\frac{\varepsilon_1}{\pi}\,\frac{(m+\pi\,\varepsilon_1)\,k}{k+1}} . . . . . . . . . . 63)
Hier ist das Zeichen der Ungleichheit aus den nämlichen Gründen eingeführt worden,
wie bei den früher betrachteten Fällen der Verzahnung.
Durch sämmtliche Voraussetzungen, welche zur Aufstellung der
Gleichmässigkeitsbedingung 61) geführt haben, ist eine Verkleinerung des rechten
Theiles der Gleichung herbeigeführt worden; wollte man die Gleichheit beider Theile
oder gar das Ueberwiegen im rechten Theil herbeiführen, so wäre das nur durch
Vergrösserung der Zähnezahl m (bezieh. der
Triebstockzahl) möglich.
Daraus folgt aber, dass die aus den Gleichungen 62) und 63) sich berechnenden
Zähne bezieh. Triebstockzahlen grösser sind als die wahren, und sichern auf diese
Weise eine um so grössere Gleichmässigkeit des Ganges.
Die Fig. 9 ist unter der Voraussetzung gezeichnet,
dass das Zahnrad zum Antrieb dient. Wäre umgekehrt das Triebstockrad zum Antrieb
verwendet, so hätten wir als Anfangspunkt der Eingrifflinie den Punkt c, als Endpunkt den Punkt a zu betrachten. Der Versuch lehrt, dass bei jeder Art von Rädern der
Bruch der Zähne gewöhnlich bei Beginn der Verzahnungsphase und um so rascher
erfolgt, je weiter der erste Berührungspunkt von der Mittelpunktslinie liegt. Da nun
der Punkt a innerhalb des Zahnrades viel näher zu der
zuletztgenannten Linie liegt, so muss, um Zahnbrüchen möglichst vorzubeugen, zum Antrieb unbedingt das Zahnrad und nicht das
Triebstockrad verwendet werden.
In der Praxis kommt es gewöhnlich darauf an, mittels Räder eine kleinere
Achsengeschwindigkeit in eine grössere zu übersetzen, d.h. mit anderen Worten, die
Bewegung eines grösseren Rades auf ein kleineres zu übertragen. Es muss daher, wenn
wir es mit einer Triebstockverzahnung zu thun haben, das
kleinere Rad als Triebstockrad und das grössere als Zahnrad angewendet
werden. Eine entgegengesetzte Anordnung muss in solchen Fällen stattfinden,
wenn bei der Bewegungsübertragung die Achsengeschwindigkeit verkleinert werden muss,
was jedoch nur in Ausnahmefällen vorkommt.
Aus den Gleichungen 62) und 63) kann bei gegebenen Grössen für ε, ε1 und dem
Gleichmässigkeitsgrad n für jeden einzelnen Fall die
Zähnezahl (bezieh. die Triebstockzahl), welche dem angenommenen
Uebersetzungsverhältnisse k entspricht, ermittelt
werden. Was nun die Werthe von ε und die damit
verbundenen Werthe für die Zahnstärke δ1 anlangt, so sind diese in erster Linie von der Art
der zur Anfertigung der Zähne und Triebstöcke bestimmten Materialien abhängig;
ferner auch von der Zahnbreite b. Dabei kann ε1 = 0,4p bis 0,5p angenommen
werden.
Sollen Triebstöcke und Zähne von gleicher Festigkeit berechnet werden, so können
folgende Zahlenwerthe Anwendung finden:
1) Für den Fall von schmiedeeisernen Triebstöcken und
gusseisernen Zähnen:
und
Bei„„
b = 2pε1 =
0,5h = 0,8p
und
ε = 0,22δ1 = 0,49p
und
Bei„„
b = 2pε1 =
0,4h = 0,7p
und
ε = 0,225δ1 = 0,48p
Hier bedeutet h die
Zahnlänge.
2) Für den Fall von gusseisernen Zähnen und hölzernen
Triebstöcken:
und
Bei„„
b = 2pε1 =
0,5h = 0,89p
und
ε = 0,29δ1 = 0,33p
3) Für den Fall von hölzernen Zähnen und schmiedeeisernen
Triebstöcken:
Tabelle IV
der minimalen Triebstockzahlen für den Fall der
Triebstockverzahnung für äusseren Eingriff.
Textabbildung Bd. 288, S. 276
Uebersetzungsverhältniss k;
Triebstockzahl (m) des kleineren Triebstockrades unter der Bedingung, dass in
steter Verzahnung sich befinden; Ein Zähnepaar; Zwei Zähnepaare; Drei
Zähnepaare
Tabelle V
der minimalen Zähnezahlen für den Fall der Triebstockverzahnung
für äusseren Eingriff.
Textabbildung Bd. 288, S. 277
Uebersetzungsverhältniss k;
Zähnezahl (m) des kleineren Zahnrades unter der Bedingung, dass in steter
Verzahnung sich befinden; Ein Zähnepaar; Zwei Zähnepaare; Drei Zähnepaare
und
Bei„„
b = 2pε1 =
0,5h = 0,8p
und
ε = 0,185δ1 = 0,54p
und
Bei„„
b = 2pε1 =
0,4h = 0,7p
und
ε = 0,19δ1 = 0,53p
4) Für den Fall von hölzernen Zähnen und
Triebstöcken:
und
Bei„„
b = 2pε1 =
0,4h = 0,77p
und
ε = 0,265δ1 = 0,37p
In den seltenen Fällen, wo man das Zahnrad aus Schmiedeeisen anfertigen muss, werden
seine Dimensionen ebenso wie die eines gusseisernen berechnet.
Bei der Ermittelung der oben angeführten Werthe für ε
und ε1 wurde das
Schmiedeeisen in Triebstöcken dreimal so fest als
Gusseisen und sechsmal so fest als Holz in Zähnen
angenommen.
Für die in der Praxis am meisten vorkommenden Werthe von ε und ε1
wurden die vorstehenden Tabellen IV und V der minimalen Zähnezahlen
zusammengestellt. Dabei wurden die Zahlen der Tabelle IV aus den Gleichungen 62),
die der Tabelle V aus den Gleichungen 63) berechnet.
2) Fall der Triebstockverzahnung für
inneren Eingriff.
Es seien (Fig. 10) Kt und K_{1^t} die Theilkreise des
Triebstock- bezieh. des Zahnrades, R und R1 deren entsprechende
Halbmesser. Nehmen wir wieder einen auf der Mittelpunktslinie CC1 liegenden
Triebstock F. Lassen wir den Kreis Kt sich auf dem
Kreise K_{1^t} abwälzen, so beschreibt der Mittelpunkt b des Triebstockes eine Hypocycloide bB.
Textabbildung Bd. 288, S. 277
Fig. 10.
Die im Abstande r des Triebstockhalbmessers gezogene
äquidistante Curve aα wird als Profil für den äusseren
Theil des Zahnes (Zahnkopf) dienen. Wie bei dem Falle der Triebstockverzahnung für
äusseren Eingriff, wird auch hier die Berührung zwischen Zahn und Triebstock erst in
dem Augenblicke beginnen, wo letzterer in die Lage F
gelangt; desgleichenwird als erster Berührungspunkt, somit auch als
Anfangspunkt der Eingrifflinie, der Punkt a dienen, d. i. derjenige Punkt, in welchem die Normale
zur Hypocycloide im Punkte b den Kreis F schneidet. Man kann daher den übrigen Theil des
Zahnes durch eine beliebige Curve begrenzen, welche den Kreis F im Punkte a tangirt.
Gewöhnlich begrenzt man den gedachten Zahntheil durch einen Kreis, der etwas grösser
ist als der Triebstockkreis. Die Eingrifflinie wird mit
der Pascal'schen Schnecke abc zusammenfallen, deren Gleichung und Construction die nämliche ist, wie
bei dem Falle der Triebstockverzahnung für äusseren Eingriff (vgl. oben). Als
Endpunkt der Eingrifflinie wird der Punkt c dienen, in
welchem die Pascal'sche Schnecke den Kopfkreis
K_{1^k} des Zahnrades schneidet.
Wenn wir zwei Triebstöcke F und F1 construiren, welche durch die beiden
Endpunkte a und c der
Eingrifflinie hindurchgehen, so wird der zwischen diesen Triebstöcken
eingeschlossene Theil AA1 des Theilkreisbogens als Eingriffbogen
dienen. Sollen n Zähnepaare in steter Verzahnung
verbleiben, so muss offenbar der Gleichung entsprochen werden:
⌢ AA1
= np
welche daher als Gleichmässigkeitsbedingung zu betrachten
ist.
Durch Betrachtungen, wie solche im ersten Theil dieses Abschnittes angestellt, werden
wir zur Möglichkeit der Annahme geführt, dass:
⌢ bA = ⌢ ba = r = εp . .
. . . . . . . . 64)
Nun kann aber der Bogen bA1 durch den um einen gewissen Theil des Triebstockhalbmessers
verkleinerten Bogen bD des Triebstocktheilkreises
ersetzt werden. Die Vergleichung von mehreren Constructionen zeigt auch hier, dass
der erwähnte Theil sowohl mit der Vergrösserung der Zahnhöhe, als auch mit der
Verkleinerung des Uebersetzungsverhältnisses wächst; es kann daher angenommen
werden:
\frown\,b\,A_1=\frown\,b\,D-1,5\,\frac{k}{k-1}\,\varepsilon_1\,r . . . . . . . . . . 65)
Die Grösse von ε1 ist aus der Gleichung x = ε1p zu bestimmen.
Beim Bestehen der Gleichungen 64) und 65) gelangt die Gleichmässigkeitsbedingung zur
Gestalt:
n\,p=\varepsilon\,p\,\left(1-1,5\,\frac{k}{k-1}\,\varepsilon_1\right)+R\,\varphi
Zur Bestimmung von ϕ verbinden wir den Punkt D mit C und C1; aus dem Dreiecke CDC1 haben wir alsdann:
(R1
– x)2
= (R1
– R)2
+ R2
+ 2R (R1
– R) cos ϕ
oder, nach Kürzung:
x\,(x-2\,R_1)=4\,R\,(R-R_1)\,sin^2\,\frac{\varphi}{2}
woraus:
sin\,\frac{\varphi}{2}=\sqrt{\frac{x\,(2\,R_1-x)}{4\,R\,(R_1-R)}}
Lassen wir die Bedingung gelten, den Winkel ϕ nicht
grösser als 114° zu machen, oder, was auf dasselbe hinauskommt, die Triebstockzahl
nicht unter 4 anzunehmen, so kann angenommen werden:
\varphi=\sqrt{\frac{x\,(2\,R_1-x)}{R\,(R_1-R)}}
wobei die Gleichmässigkeitsbedingung die Gestalt
annimmt:
n\,p=\varepsilon\,p\,\left(1-1,5\,\frac{k}{k-1}\,\varepsilon_1\right)+\sqrt{\frac{x\,R\,(2\,R_1-x)}{R_1-R}} . . . . . . . . . . 66)
Nach Einführung des Uebersetzungsverhältnisses k=\frac{R_1}{R}, der Triebstockzahl m und unter Annahme, dass:
x = ε
1
p
erhalten wir folgenden Ausdruck als Endgestalt der
Gleichmässigkeitsbedingung:
n\,\leq\,\varepsilon\,\left(1-1,5\,\frac{k}{k-1}\,\varepsilon_1\right)+\sqrt{\frac{\varepsilon_1}{\pi}\,.\,\frac{k\,m-\pi\,\varepsilon_1}{k-1}} . . . . . . . . . . 67)
Diese Bedingungsgleichung wurde nun in der Voraussetzung abgeleitet, dass das
Triebstockrad als kleineres Rad wirkt, was auch geschehen muss, wenn man
beabsichtigt, mittels Räder eine kleinere Geschwindigkeit in eine grössere zu
übersetzen (vgl. im ersten Theil dieses Abschnittes).
Soll dagegen, was übrigens nur sehr selten vorkommt, eine grössere Geschwindigkeit in
eine kleinere übersetzt werden, so muss als kleineres Rad das Zahnrad, als grösseres
das Triebstockrad verwendet werden. Die Gleichmässigkeitsbedingung für diesen Fall
kann nach der früher entwickelten Methode aufgestellt werden.
Textabbildung Bd. 288, S. 278
Fig. 11.
Es seien (Fig. 11) Kt und K_{1^t} die mit den Radien R und R1 gezogenen Theilkreise des Triebstockrades und des
Zahnrades.
Nehmen wir einen Triebstock in der Lage F auf der
Mittelpunktslinie CC1.
Lassen wir den Theilkreis Kt des (grösseren) Triebstockrades auf dem
Theilkreis K_{1^t} des (kleineren) Zahnrades sich abwälzen, so wird der
Triebstockmittelpunkt b eine Pericycloide bB beschreiben. Die um die Länge des Triebstockhalbmessers
r äquidistante Curve aα wird als Profil für den äusseren Theil des Zahnes (Zahnkopf) dienen;
der untere Theil dieses letzteren kann, da er mit dem Triebstocke in Verzahnung
nicht eingeht, durch einen Kreisbogen αβ begrenzt
werden.
Als Eingrifflinie wird die Pascal'sche Schnecke abc dienen, deren Gleichung und Construction die
nämliche ist, wie in dem vorher betrachteten Falle. Der Bogen AA1 des
Triebstocktheilkreises, welcher zwischen den beiden in den Endpunkten der Berührung
mit dem Zahne construirten Triebstöcken F und F1 eingeschlossen ist,
wird den Eingriffbogen bilden.
Die Bedingung, dass n Zähnepaare in steter Verzahnung
bleiben, wird, wie vorhin, durch die Gleichung ausgedrückt:
⌢ AA1
= np
Als Ersatz für die Theile des Eingriffbogens können wir auf Grund der früher
angestellten Betrachtungen annehmen:
\left{{\frown\,b\,A=\,\frown\,b\,a=r=\varepsilon\,p\ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ }\atop{\frown\,A_1\,b=\,\frown\,b\,D+\frac{15}{k^2}\,\varepsilon_1\,r=R\,\varphi+\frac{15}{k^2}\,\varepsilon_1\,r}}\right\}\
.\ 68)
Die Bedeutung von ε1 ist
die frühere.
Bei Annahme dieser Gleichungen gelangt die Gleichmässigkeitsbedingung zur
Gestalt:
n\,p=\varepsilon\,p\,\left(1+\frac{15}{k^2}\,\varepsilon_1\right)+R\,\varphi
Zur Bestimmung von ϕ verbinden wir den Punkt D mit den Mittelpunkten C
und C1 und erhalten aus
dem Dreiecke DCC1:
(R1 +
x)2
= (R – R1)2
+ R2
– 2R (R – R1) cos ϕ
oder, nach Kürzung:
x\,(2\,R_1+x)=4\,R\,(R-R_1)\,sin^2\,\frac{\varphi}{2}
woraus:
sin\,\frac{\varphi}{2}=\sqrt{\frac{x\,(2\,R_1+x)}{4\,R\,(R-R_1)}}
Unter Beibehaltung der früheren Forderung, den Winkel ϕ nicht grösser als 114° zu machen, oder, was gleichbedeutend ist, die
Zähnezahl nicht unter 4 anzunehmen, kann angenommen werden, dass:
\varphi=\sqrt{\frac{x\,(2\,R_1+x)}{R\,(R-R_1)}}
Dabei wird aber die Gleichmässigkeitsbedingung die Gestalt annehmen:
n\,p\,\leq\,\varepsilon\,\left(1+\frac{15}{k^2}\,\varepsilon_1\right)\,p+\sqrt{\frac{x\,R\,(2\,R_1+x)}{R-R_1}} . . 69)
Nach Einführung des Uebersetzungsverhältnisses k=\frac{R}{R_1}, der Zähnezahl m des kleineren Rades und unter Annahme, dass x = ε1p, erhalten wir folgenden Ausdruck als Endgestalt für
die Gleichmässigkeitsbedingung:
n\,\leq\,\varepsilon\,\left(1+\frac{15}{k^2}\,\varepsilon_1\right)+\sqrt{\frac{\varepsilon_1}{\pi}\,\frac{(m+\pi\,\varepsilon_1)\,k}{k-1}} . . 70)
Wie aus den Fig. 10 und 11 zu ersehen, braucht bei dem Falle der Triebstockverzahnung für inneren Eingriff die Zahnkopflänge nicht so gross
zu sein, wie bei dem Falle der Triebstockverzahnung für äusseren Eingriff. Man kann
sich daher mit den Grössen beschränken:
ε1 =
0,2 bis 0,3.
Was nun die Werthe von s anbelangt, so sind diese in
erster Linie von dem zur Herstellung der Triebstöcke und Zähne verwendeten Material,
dann aber auch von der Zahnbreite b abhängig. Sollen
Zähne und Triebstöcke auf gleiche Biegungsfestigkeit berechnet werden, so kann
angenommen werden:
1) Für den Fall von schmiedeeisernen Triebstöcken und
gusseisernen Zähnen:
und
Bei„„
b = 2pε1 =
0,2h = 0,55p
und
ε = 0,23δ1 = 0,44p
und
Bei„„
b = 2pε1 =
0,3h = 0,65p
und
ε = 0,225δ1 = 0,45p
δ1 bedeutet hier, wie
früher, die Zahndicke, h die gesammte Zahnlänge.
2) Für den Fall von schmiedeeisernen Triebstöcken und
hölzernen Zähnen:
und
Bei„„
b = 2pε1 =
0,2h = 0,5p
und
ε = 0,205δ1 = 0,49p
und
Bei„„
b = 2pε1 =
0,3h = 0,6p
und
ε = 0,2δ1 = 0,5p
3) Für den Fall von hölzernen Triebstöcken und gusseisernen
Zähnen:
und
Bei„„
b = 2pε1 =
0,3h = 0,7p
und
ε = 0,3δ1 = 0,3p
4) Für den Fall von hölzernen Zähnen und
Triebstöcken:
und
Bei„„
b = 2pε1 =
0,2h = 0,6p
und
ε = 0,275δ1 = 0,35p
Ein schmiedeeisernes Rad wird wie ein solches aus Gusseisen berechnet. Bei der
Bestimmung der angeführten Werthe von ε, δ1 u.s.w. wurde angenommen, dass die
Biegungsfestigkeit der Materialien in dem zu betrachtenden Falle die nämliche ist
wie für den Fall der Triebstockverzahnung für äusseren Eingriff. Für die praktisch
am meisten gebräuchlichen Werthe von ε und ε1 wurden die
nachstehenden Tabellen VI und VII der minimalen Zähnezahlen zusammengestellt; die
Zahlen der Tabelle VI wurden aus Gleichung 67), die der Tabelle VII aus Gleichung
70) berechnet.
Die eingeklammerten Zahlen in beiden Tabellen sind aus der Gleichmässigkeitsbedingung
erhalten und, als in den meisten Fällen für die Praxis untauglich, immer durch die
Zahl 4 ersetzt worden. Die Gründe für diesen Ersatz sind im ersten Abschnitte
angeführt.
Sowohl aus den in dieser Abhandlung angeführten Tabellen, als auch aus sämmtlichen
Gleichmässigkeitsbedingungen ist es nicht schwer, einzusehen, welchen Einfluss die
Zahnkopflänge in allen Fällen auf die Zähnezahl ausübt. Eine directe Benutzung der
Tabellen kann daher nur in solchen Fällen stattfinden, wo die in den projectirten
Zahnrädern angenommenen Zahnkopflängen mit den in den Tabellen angeführten
übereinstimmen. Im anderen Fall muss man sich entweder zur Benutzung der
Gleichmässigkeitsbedingungen selbst wenden oder die Zahlen der Tabellen, unter
Berücksichtigung des Einflusses
Tabelle VI
der minimalen Triebstockzahlen für den Fall der
Triebstockverzahnung für inneren Eingriff.
Textabbildung Bd. 288, S. 279
Uebersetzungsverhältniss k;
Triebstockzahl (m) des kleineren Triebstockrades, unter der Bedingung, dass in
steter Verzahnung sich befinden; Ein Zähnepaar; Zwei Zähnepaare; Drei
Zähnepaare; Bemerkung: Für den zweiten Fall (schmiedeeiserne Triebstöcke und
hölzerne Zähne) erhält man bei gleicher Zahnkopflänge dieselbe Triebstockzahl
wie für den ersten Fall (schmiedeeiserne Triebstöcke, gusseiserne Zähne).
Tabelle VII
der minimalen Zähnezahlen für den Fall der Triebstockverzahnung
für inneren Eingriff.
Textabbildung Bd. 288, S. 279
Uebersetzungsverhältniss k;
Zähnezahl (m) des kleineren Zahnrades unter der Bedingung, dass in steter
Verzahnung sich befinden; Ein Zähnepaar; Zwei Zähnepaare; Drei Zähnepaare;
Bemerkung: Für den zweiten Fall werden bei gleicher Zahnkopflänge Zähnezahlen
erhalten, welche nur um 1 bis 2 grösser sind als im ersten Fall.
der Zahnkopflängen, abändern. (Die Zähnezahlen werden um so
kleiner, je grösser die Zahnkopflängen.)
Bei der Unvollkommenheit der fabrikmässigen Anfertigung von Rädern ist es praktisch von Vortheil, zur Sicherung der
erforderlichen Gleichmässigkeit des Ganges, die Zahlen der Tabellen um 5 bis 10
Proc. zu vergrössern.
Sollte daher, mit Rücksicht auf die Verhältnisse der Zahnkopflänge, eine Verkleinerung der Zähnezahlen der Tabelle vorgenommen
werden, so thut man besser, dies zu unterlassen.
IV. Abschnitt: Bestimmung der Zähnezahlen bei Rädern mit
kreisförmigen Zahnprofilen.
Bei der Bestimmung der Zähnezahl bei Rädern, deren Zähne durch einfache Kreisbögen zu
begrenzen sindDie zur Ausführung
dieser Aufgabe dienenden Verfahren finden sich ausführlich beschrieben in
meiner Broschüre: Die kreisförmigen Zahnräder, ihre
Theorie, Berechnung und graphische Ausführung. 2. Auflage. 1892.
(In russischer Sprache.), muss man zwei Fälle unterscheiden: Erster Fall, wenn direct angegeben ist, welche Art von
Curven bei der Zahnbegrenzung durch Kreise zu ersetzen sind, und zweiter Fall, wenn eine derartige Angabe nicht
vorhanden ist.
Im ersten Fall müssen die Zähnezahlen bestimmt werden:
aus den Gleichungen und Tabellen des I. Abschnittes, wennKreisevolventen zu
ersetzen sind; aus den Gleichungen und Tabellen des II. Abschnittes, wenn man es mit
dem Ersätze von Cycloidencurven zu thun hat.
Im zweiten Fall muss die Zähnezahl aus den Gleichungen
und Tabellen des III. Abschnittes ermittelt werden, indem man die Triebstockräder
als gewöhnliche Zahnräder betrachtet.
Hierbei ist dasjenige Zahnrad mit dem Triebstockrade zu identificiren, bei welchem
die kreisförmigen Zahnprofile aus auf dem Theilkreise liegenden Mittelpunkten
gezeichnet sind. Im allgemeinen Fall, wenn die Mittelpunkte der kreisförmigen
Zahnprofile sich auf keinem der Theilkreise befinden, müssen diejenigen Tabellen und
Gleichungen des III. Abschnittes benutzt werden, bei welchen die maximalen
Zähnezahlen erhalten werden, d.h. diejenigen Tabellen und Gleichungen, welche für
den Fall der Verzahnung eines kleineren Triebstockrades mit einem grösseren Zahnrade
gelten. Dieses Verfahren der Ermittelung der Zähnezahl kann naturgemäss keine genaue
Lösung der Frage gestatten und muss daher lediglich als Näherungsverfahren
betrachtet werden.
Eine genaue Lösung der Frage über die Bestimmung der Zähnezahl bei Rädern mit
kreisförmigen Zahnprofilen kann nur durch specielle Untersuchungen herbeigeführt
werden, wie das auch in unseren nächsten Studien geschehen wird.