Titel: | Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation. |
Fundstelle: | Band 288, Jahrgang 1893, S. 113 |
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Ueber Fortschritte in der
Spiritusfabrikation.
(Fortsetzung des Berichtes S. 68 d.
Bd.)
Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation.
III. Gährung und Hefe.
Soll die Saccharometeranzeige in einem klaren oder in einem
trüben Filtrat genommen werden? Diese Frage erörtert Wittelshöfer im Anschluss an die Untersuchungen von Delbrück (vgl. 1892 285 207)
in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 15 S. 143
und 167. Der Alkoholfactor schwankt zwischen 0,54 und 0,57 und beträgt im Mittel
0,55. Delbrück hatte bei seinen Versuchen mit Malzwürze
zu hohe Alkoholfactoren erhalten, wenn er die Saccharometeranzeige im klaren Filtrat
vornahm, während die im trüben Filtrat ausgeführte Bestimmung zutreffendere Zahlen
ergab, was er durch eine Nachaufschliessung der Stärke erklärt. Der Verfasser führt
nun eine Reihe von Fällen aus der Praxis an, wo in Folge der Beschaffenheit des
verarbeiteten Rohmaterials oder in Folge der Arbeitsweise die Maische eine derartige
Beschaffenheit haben kann, dass eine starke Nach Verzuckerung der unaufgeschlossenen
Stärke eintritt und dass also in diesen Fällen es angezeigt erscheinen muss, die
Bestimmung der Saccharometeranzeige nicht in einem klaren, sondern in dem trüben
Filtrat vorzunehmen. Immerhin wird man es aber bei normalen Maischen, namentlich
solchen, die unter Hochdruck aus Kartoffeln oder Mais hergestellt sind, als Regel
betrachtenkönnen, dass die Entnahme der Saccharometeranzeige in dem klaren
Filtrat erfolgen soll; doch ist es namentlich bei Versuchen, in denen zur
Beurtheilung der Güte eines Verfahrens nachher zum Vergleich die Ausrechnung der
Alkoholfactoren erfolgt, wesentlich, den gefundenen Alkoholfactor darauf zu prüfen,
ob er als ein den im Brennereibetriebe möglichen Verhältnissen entsprechender
anzusehen ist. Hierfür ist zu berücksichtigen, dass bei dem normalen Factor von 0,55
eine Ausbeute von 60 Proc. für 1 k eingemaischter Stärke erhalten wird. Der
Verfasser theilt Tabellen mit, welche zeigen, wie bei den verschiedenen
Alkoholfactoren sich das Verhältniss des Alkoholgehaltes in den vergohrenen Maischen
zu der Anzahl der vergohrenen Saccharometergrade stellen würde. Aus diesen Zahlen
ergibt sich, dass diejenigen Alkoholfactoren, welche wesentlich höher als 0,55 sind,
für die Beurtheilung von Versuchsergebnissen nur mit grösster Vorsicht aufzunehmen
sind, da eine Steigerung der Ausbeute von 0,25 bis 0,3 Proc. den Alkoholfactor nur
um 0,01 bis 0,02 erhöhen kann. Zeigen sich also bei der Berechnung Alkoholfactoren,
welche wesentlich höher als 0,55 sind, dann wird die Frage, ob die Beschaffenheit
der Maische eine solche war, dass eine erhebliche Nachaufschliessung der Stärke
während der Gährung möglich erscheint, zu prüfen sein, und dann wird auch bei
Entnahme der Saccharometeranzeige dem trüben Filtrat vor dem klaren der Vorzug zu
geben sein.
Die Reinzuchthefe Basse II hat Heinzelmann in der Brennerei zu Schlagentin geprüft. Nach dem Bericht in
der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 15 S. 199,
sind die Vortheile der Reinzuchthefe gegenüber der alten Hefe folgende. Sie
verringerte die Säurebildung von 1,0 bis auf 0,7; die Zunahme der Säure vom
Abstellen der Maischen bis zur Vergährung ist in allen Fällen nur 0,3, ebenso hoch
wie die der Hefe. Diese geringe Säurezunahme wirkt vortheilhaft auf die nachwirkende
Kraft der Diastase, deshalb hat die Reinzuchthefe eine bessere Vergährung zur Folge
und um 1 Vol.-Proc. höhere Alkoholmengen bei Verwendung derselben Qualität und
Quantität des Materials in dem Maischnitrat gebildet. Endlich hat der Alkohol von
der Reinzuchthefe, soweit sich aus den Destillationsversuchen im Kleinen ersehen
liess, einen bedeutend angenehmeren Geschmack und Geruch als der sonst aus Mais
gewonnene Rohspiritus. Diese Resultate werden durch zahlreiche Beobachtungen aus der
Praxis bestätigt, welche in der Zeitschrift für
Spiritusindustrie, Bd. 15 S. 223, 304 und 312, mitgetheilt werden. Fast
überall wird die kräftige Gährung, die lange und stark anhaltende Nachgährung und
die von Anfang an gute Vergährung gelobt, so dass sich die Mehrzahl der
Versuchsansteller dahin ausspricht, dass diese Rasse II bezüglich ihrer
Gährthätigkeit als eine vorzügliche anzusehen sei. In einer Anzahl von Betrieben hat
die Hefe Neigung zur Schaumgährung gezeigt, doch scheint das Auftreten von Schaum
nicht lediglich durch die Hefe bedingt zu sein, sondern andere Ursachen dabei
mitgewirkt zu haben, so z.B. die Art der Bereitung des Hefegutes oder die Dauer des
Dämpfens, auch wird die Vermuthung ausgesprochen, dass die Hefe zu kräftig sei, und
es könnte daher die Schaumbildung auch durch eine zu reichliche Menge an Hefe
hervorgerufen sein.
Versuche über den Ersatz der Kunsthefe in Melassebrennereien
durch Bierhefe theilt Heinzelmann in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 15 S. 208, mit.
Dieselben ergaben
ein günstiges Resultat für die Bierhefe, besonders wenn derselben noch Kleie
zugegeben wird zur Vermehrung der Hefenährstoffe und zur Beförderung der
Kohlensäureausscheidung. Auf einen Gährbottich von 6000 l würden ausser der
nothwendigen Menge Melasse erforderlich sein 50 k gepresster, ungewaschener Bierhefe
und 25 k Weizenkleie, die Unkosten würden sich dabei zu 11 Mark stellen, während
sich dieselben nach dem Verfahren mit Kunsthefe bei einem Verbrauch von 90 k
Darrmalz zu 16,5 Mark berechnen; ausserdem fällt bei dem Bierhefeverfahren die ganze
Hefebereitung fort, welche viel Arbeit kostet und durch das Schäumen der gährenden
Hefe grosse Umstände verursacht. Der Verfasser empfiehlt, das Bierhefe verfahren,
welches er näher beschreibt, im Grossen zu prüfen. Falls gewisse Melassen und
Bierheferassen sich für dieses Verfahren nicht eignen, müsste eine Untersuchung der
Melassen mit den Bierhefen auf ihre Gährfähigkeit stattfinden. S. 223 wird ein Plan
für derartige Untersuchungen nebst Angabe der Kosten mitgetheilt.
Ein Verfahren zum Bein- und Warmhalten des milchsauren
Hefegutes durch Luftabschluss ist Braun in
Dürkheim patentirt (* D. R. P. Nr. 63351). Dasselbe ist dadurch charakterisirt, dass
bei der verhältnissmässig niedrigen Maischtemperatur von 65°, der noch niedrigeren
Anwärmetemperatur von 60° und der ausgedehnten Säuerungszeit von 20 bis 24 Stunden,
hauptsächlich aber trotz eines grossen Zusatzes angesäuerten Hefegutes die Säure in
der reifen Hefe nur 1,0 bis höchstens 1,4 beträgt. Der Grund dafür dürfte in dem
Ausschluss der schädigenden Einwirkung der Luft, in der Haltung der
Säuerungstemperatur nicht unter 52,5°, und endlich in der Verwendung von
desinficirtem und wieder gewaschenem Malz, und dazu Maische, für welche das Malz
ebenfalls gereinigt wurde, sowie in der Reinhaltung der Geräthe zu suchen sein. (Zeitschrift für Spiritusfabrikation, Bd. 15 S.
211.)
Ein Verfahren zur Reinigung, bezieh. Conservirung von
Hefe ist der Société générale de maltose im
Deutschen Reich vom 21. October 1891 ab patentirt. Dasselbe beruht darauf, dass nach
neuen Erfahrungen die Einwirkung der Plussäure bezieh. Fluoride je nach der
angewendeten Gabe verschieden ist und zwar ebensowohl bezüglich der Krankheitskeime
wie der Hefen. So werden durch 0,5 bis 10 g Flussäure oder Fluoride auf 1 hl die
Krankheitskeime nicht zerstört, sondern ihre Entwickelung nur verlangsamt,
gleichzeitig aber auch eine anregende Wirkung auf die Hefezellen ausgeübt. Dagegen
zerstören 3 bis 10 g Flussäure auf 1 l die Krankheitskeime vollständig und heben
gleichzeitig das Hefewachsthum auf, jedoch nur so lange, als man die Hefe in
Berührung mit der Fluorverbindung belässt. Befreit man die Hefe wieder von der
Gegenwart der Fluorverbindung, so nimmt sie, je nach Rasse und Güte, ihre
Lebensverrichtungen mit mehr oder weniger Kraft wieder auf. Versuche haben ferner
gezeigt, dass sich Hefen von gleicher Rasse je nach ihrer Kraft und Güte verschieden
in Gegenwart von starken Flussäuregaben verhalten, indem die Zellen einer frischen
und starken Hefe nicht, erschöpfte und schwache Hefen dagegen so stark beeinflusst
werden, dass sie sich selbst in einer fluorfreien Malzwürze nur schwer wieder
erholen. Darauf beruht die Anwendung der Flussäure zur Reinigung und Conservirung
der Hefen. Das Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass man die Hefe mit einer
Flüssigkeit voneinem solchen Gehalt an Flussäure oder Fluorsalzen eine gewisse
Zeit lang zusammenbringt, dass während derselben die Gährung und das Wachsthum der
Hefe unterdrückt, und dass bei der gleichzeitigen Anwesenheit starker und schwacher
Hefezellen bezieh. Heferassen die schwachen Hefezellen bezieh. Heferassen getödtet
werden. (Zeitschrift für Spiritusfabrikation, Bd. 15 S.
265.)
Ueber das Trocknen und die Conservirung der Hefen durch
sterilisirte Luft theilt Otto Reinke in der
Zeitschrift für Spiritusfabrikation, Bd. 15 S. 287,
mit, dass die Firma Papperitz in Berlin die Anfertigung
grösserer Apparate nach seinen Angaben in Angriff genommen und dass ein derartiger,
schon seit Monaten arbeitender Apparat, welcher für 1 Tag etwa 15 k trockener Hefe
liefert, befriedigende Resultate in Bezug auf die Beschaffenheit der Hefe ergeben
habe.
Zu der Frage, ob der Milchsäurepilz ein Hefefeind ist,
bringen J. E. Brauer und G.
Tietze in der Zeitschrift für
Spiritusindustrie, Bd. 15 S. 120 und 129, Beiträge, indem sie die nach
ihren Erfahrungen bewährtesten Methoden zur Hefebereitung ausführlich beschreiben.
Wir können hier nur auf die Arbeiten hinweisen.
IV. Destillation und Rectification.
Ein Verfahren und Apparat zum Abkühlen und Erwärmen von
Lutter zum Zweck der Abscheidung des Fuselöls ist Robert Ilges in Köln-Bayenthal patentirt. (* D. R. P. Nr. 55666 vom 3.
Juni 1890.)
V. Schlämpe.
Ueber Schlampe und Schlämpeverwerthung in den schweizerischen
Brennereien bringt die Zeitschrift für
Spiritusindustrie, Bd. 15 S. 287, nach dem Jahresbericht der schweizerischen Alkoholverwaltung Mittheilungen, denen
wir das Folgende entnehmen: Es wurden 66 Proben untersucht. Der Gehalt an
Trockensubstanz betrug zwischen unter 4 bis über 10 Proc., jedoch lag er bei 14
Proben zwischen 5,01 bis 6,00, bei 20 zwischen 6,01 bis 7,00 und bei 16 zwischen
7,01 bis 8,00 Proc., war also im Allgemeinen ein sehr hoher. Der Gehalt an Alkohol
war in 30 Proben quantitativ nicht nachweisbar, in 8 Proben lag er unter 0,1 Proc.,
in 12 zwischen 0,101 bis 0,200 Proc., bei den übrigen Proben höher, bis über 0,5 in
4 Fällen. Dieses Resultat ist gerade kein günstiges, und wenn auch anzunehmen ist,
dass in deutschen Brennereien die Verhältnisse günstiger liegen werden, so erscheint
doch eine häufige Prüfung der Schlampe auf den Alkoholgehalt auch hier geboten, denn
man berücksichtige, dass in einer Brennerei, die täglich 5000 l abtreibt, ein
Alkoholgehalt der Schlampe von 0,2 Proc. in 200 Tagen schon einen Verlust von 2000 l
absoluten Alkohols repräsentirt. Der Säuregehalt schwankte zwischen 0,4 bis über 3,2
cc Normallauge, er betrug 17 mal 0,8 bis 1,2, in 11 Fällen 1,2 bis 1,6, bei 17
Proben 1,6 bis 2,0, in den übrigen Proben darüber, war also im Allgemeinen ein
hoher. Den Angaben über den Verkaufspreis der Schlampe entnehmen wir, dass sich
derselbe für Kartoffelschlämpe zwischen 15 und 20 Cts., für Getreideschlämpe auf 30
bis 70 Cts. und für Maisschlämpe auf 50 bis 55 Cts. stellte.
VI. Apparate.
Einen Entschaler für Maische hat Johann Hampel in Dresden construirt (* D. R. P. Nr. 60878 vom 8. März
1891). Derselbe besteht aus einer Kolbenpumpe, die einen Siebcylinder zum Absieben
der Maische und eine Oeffnung für die Traber hat, so dass der Entschaler die
träberhaltige Maische aus dem Vormaischbottich saugen, an dem Siebcylinder
entträbern und die Traber aus dem Siebcylinder durch die Träberöffnung in den
Träberbehälter und die entträberte Maische durch den Siebcylinder in den Gährbottich
drücken kann.
Ueber den verbesserten Gähr- und Hefebottichkühler von
Julius Geyer in Löbau macht E. Eissing in der Zeitschrift für
Spiritusindustrie, Bd. 15 S. 161, sehr günstige Mittheilungen. Die Gährung
ist ruhig und wälzend, der Wasserverbrauch gering und der Steigraum fast vollständig
aufgehoben, wodurch für den Bottich 15 bis 20 l absoluter Alkohol mehr erzielt
werden. Diese letzte Beobachtung hat Nadolny nach einer
Mittheilung an derselben Stelle, S. 177, in vielen Brennereien nicht bestätigt
gefunden, er urtheilt daher nicht günstig über den Kühler, zumal derselbe bei
concentrirter Hefe als Hefekühler gar nicht zu gebrauchen sein soll.
VII. Analyse.
Zum Nachweis geringer Zuckermengen mittels α-Naphtol
geben Müller und Ohlmer in
der Deutschen Zuckerindustrie, Bd. 17 S. 419, folgende
Vorschrift. Man bringt in ein markirtes Reagensglas von etwa 2 cm Weite und 10 cm
Höhe 2 cc der auf Zucker zu untersuchenden Lösung, dann 5 Tropfen reiner 20proc.
alkoholischer α-Naphtollösung, endlich 10 cc reiner,
besonders völlig salpetersäurefreier concentrirter Schwefelsäure und schüttelt gut
um Nach einigen Minuten ist die Färbung am stärksten; bei 0,1 Proc. Zucker entsteht
sofort eine sehr intensive rothviolette Farbe, bei 0,01 Proc. tritt Rothweinfarbe
auf, bei 0,001 Proc. tritt nach 15 bis 30 Secunden, bei 0,0005 Proc. nach einigen
Minuten eine helle Rosafärbung ein. Kalksalze, Chloride, Ammoniak und organische
Stoffe ausser Kohlehydraten stören die Reaction nicht, wohl aber schon äusserst
geringe Mengen Salpetersäure. Die Reaction geht nicht vom Zucker aus, sondern von
den Huminsubstanzen, die aus dem Zucker durch Säuren gebildet werden. Wichtig bei
dieser Reaction ist, dass die Reihenfolge der Reagentien in angeführter Weise
eingehalten wird. An derselben Stelle, S. 538, beschreiben G. Rapp und E. Besemfelder einen Apparat, mit
welchem die Reaction in der Weise ausgeführt wird, dass die Flüssigkeiten sich
schichten, so dass an der Berührungsfläche eine gefärbte Zone entsteht. Mit diesem
Apparat gelang es noch 1 Th. Zucker in 10000000 Th. Wasser durch eine ganz schwach
lila gefärbte Zone nachzuweisen. Bei mehr als 0,2 Proc. Zucker tritt an der
Berührungsschicht sofort Schwärzung ein.
Eine Methode zur Bestimmung von Saccharose, Dextrose und
Lävulose in Gemengen theilt F. G. Wiechmann in
der Neuen Zeitschrift für Rübenzuckerindustrie, Bd. 28
S. 262 und 1892 S. 440 mit.
Ueber den Einfluss, welchen die Gegenwart von Bleiessig auf
das Ergebniss der Titrirung des Milchzuckers nach Fehling-Soxhlet ausübt,
hat Arthur Bornträger Untersuchungen ausgeführt, welche
zeigten, dass bei Gegenwart von Bleiessig mehr Milchzucker zur völligen Reduction
eines bestimmten Volumens der Fehling'schen Lösung
erforderlich ist. Es ist daher nothwendig, das Blei vor der Titrirung zu entfernen,
und dies geschieht am besten durch eine bei 15° gesättigte Natriumsulfatlösung, von
welcher 4 cc ausreichend sind, um aus einem Gemisch von 50 cc Wassermit 5 cc
Bleiessig das Blei vollständig auszufällen. Ein Ueberschuss von 5 cc
Natriumsulfatlösung zu 10 cc Fehling'scher Lösung ist
ohne Einfluss auf die Titrirung. Natriumcarbonat ist zur Ausfällung des Bleies nicht
zu empfehlen, da es die zur Reduction nöthige Menge Michzuckerlösung etwas
erniedrigt. Neutrales Natriumacetat ist ohne Einfluss auf die Titrirung. (Zeitschrift für angewandte Chemie, 1892 S. 293.)
Zu demselben Resultat gelangte Bornträger bei einer
Untersuchung über die Titrirung des Invertzuckers; an
derselben Stelle, S. 333. Auch hier wirken Bleiacetate störend und lassen die Menge
des Zuckers zu niedrig finden, so dass, wenn Blei in grösserer Menge vorhanden ist,
die Entfernung desselben erforderlich ist. Zur Controle der Fehling'schen Lösung empfiehlt der Verfasser eine Inversionsmethode in der
Kälte. Man löst 20,90 g reine Saccharose zu 100 cc, setzt 10 cc rauchende Salzsäure
von 1,188 spec. Gew. hinzu, schüttelt um, lässt über Nacht stehen, versetzt 25 cc
des Products mit Lackmustinctur, neutralisirt mit Lauge und verdünnt auf 1000
cc.
Ueber die Bestimmung des Invertzuckers mit Soldaini's
Reagens macht Striegler Mittheilungen in der Zeitschrift für
Rübenzuckerindustrie, 1892 S. 457.
Die Einwirkung von alkalischem Quecksilbercyanid auf Maltose,
Dextrose und Dextrin hat J. A. Wilson
untersucht und dabei die Angabe von H. W. Wiley,
welcher dieses Reagens zur Bestimmung obiger Körper empfiehlt, indem er annimmt,
dass durch dasselbe die optische Activität der Dextrose und Maltose aufgehoben,
diejenige der Dextrine aber unverändert bleiben soll, nicht bestätigt gefunden, denn
die Versuche zeigten, dass nur die optische Activität der Dextrose ganz aufgehoben,
diejenige der Maltose dagegen nur um etwa ein Drittel vermindert wird, und dass
andererseits auch das Dextrin nicht ganz intact bleibt. Danach dürfte die Methode
nur für Mischungen von Dextrose mit anderen Zuckerarten brauchbar sein. (Chem. News, 1892 Bd. 65 S. 169.)
Ueber Stärkebestimmung mittels Salpetersäure berichtet
Guichard im Journ. de
Pharm. et de Chimie, Nr. 25 S. 394. Verfasser hat gefunden, dass 10proc.
Salpetersäure keine Verluste durch Oxydation hervorruft, und verfährt in der Weise,
dass er 4 g Mehl oder andere Substanz in einem Kolben von 500 cc Inhalt mit 100 cc
10proc. Salpetersäure (10 cc Säure auf 90 cc Wasser) 1 Stunde am Rückflusskühler
kocht; filtrirt und das Filtrat polarisirt. In einer anderen Arbeit im Bulletin de la Soc. Chim. de Paris, Bd. 7 S. 554,
prüfte der Verfasser den Einfluss der stickstoffhaltigen Stoffe und der Cellulose
auf dieses Verfahren. Er fand, dass die ersteren zwar Producte liefern, welche die
Polarisationsebene nach links drehen, dass diese aber durch Thierkohle rasch
entfernt werden können. Für die Cellulose jedoch, welche ebenfalls Producte liefert,
die auf das polarisirte Licht wirken, muss eine Correctur angebracht werden. Um
diesen Uebelstand zu beseitigen, bringt Verfasser folgendes Verfahren in Vorschlag,
bei welchem die Lösung der Cellulose vermieden wird. Man kocht die Substanz mit 90
cc gesättigter Oxalsäurelösung zur Lösung der Stärke 1 Stunde am Rückflusskühler,
lässt abkühlen, setzt 100 cc verdünnte Salpetersäure zu, filtrirt und verzuckert
einen Theil des Filtrats durch einstündiges Kochen. Der Verfasser macht noch weitere
Mittheilungen über die Einwirkung der Salpetersäure auf Cellulose.
Die Bestimmungsmethoden des Extractgehaltes im Malze hat
Moritz Hamburger geprüft, (Zeitschrift für
Brauerei, Bd. 15 S. 153, 161, 169, 181 und 190.)
Ueber Methoden der Malzuntersuchung berichtet L. Aubry in Freie Vereinigung
der bayrischen Vertreter der angewandten Chemie, Bd. 10 S. 102.
Allgemeine Methode zur Analyse der Alkohole und Spirituosen
des Handels, von Ed. Mohler (vgl. 1892 285 239).
Bestimmung der Aether: 100 cc der neutralisirten
Flüssigkeit werden mit 20 cc Zehntelnormal- alkoholischer Kalilauge 1 Stunde am
Rückflusskühler verseift, mit Zehntelnormal – Schwefelsäure zurücktitrirt und die
Aether als Essigäther berechnet. Aldehyde:
Colorimetrisch durch Vergleich mit einer 0,00005 g Aldehyd enthaltenden Lösung nach
Behandlung beider mit 4 cc Rosanilindisulfit auf 10 cc. Die typische Aldehydlösung
habe dieselbe Alkoholstärke und Temperatur, wie die zu untersuchende alkoholische
Flüssigkeit. Furfurol: Colorimetrisch durch Vergleich
mit einer 0,000002g Furfurol enthaltenden alkoholischen Lösung nach Zusatz von 0,5
cc Anilin und 2 cc Eisessig auf 10 cc Alkohol nach 10 Minuten langer Digestion. Höhere Alkohole: Da Schwefelsäure ausser auf höhere
Alkohole nur auf Aldehyde färbend einwirkt, so hat man nur letztere zu eliminiren.
Zu diesem Zweck gibt man zu 100 cc 50proc. Alkohol 1 cc Anilin und 1 cc
Phosphorsäure von 45° B., erhitzt 1 Stunde am Rückflusskühler zum Sieden, destillirt
zur Trockne ab und füllt das Volumen des alkoholischen Destillats mit Wasser wieder
auf 100 cc auf. Alsdann vergleicht man 10 cc des Destillats mit einer 0,200 g
Isobutyl- oder Amylalkohol enthaltenden Lösung nach Zusatz von 10 cc concentrirter
Schwefelsäure und einstündigem Erhitzen beider Flüssigkeiten in einem siedenden
Salzbade. Verfasser beschreibt ferner die Darstellung der Reagentien und
Vergleichslösungen zu seinem Verfahren. (Chemisches
Centralblatt, 1892 Bd. 1 S. 832, daselbst nach Moniteur industr., Revue internat. scientif. et popul. des falsifications des
denrées aliment., Bd. 5 S. 152.)
Ein Untersuchungsverfahren für Spiritus u. dergl. ist
E. Gossart patentirt (* D. R. P. Nr. 63050).
Dasselbe beruht auf der Beobachtung, dass, wenn man einen Tropfen einer
verdampfbaren Flüssigkeit auf die durch Adhäsion gekrümmte Oberfläche einer
Flüssigkeit fallen lässt, der Tropfen erst eine gewisse Strecke hinrollt, wenn
Tropfen und Flüssigkeit qualitativ und quantitativ gleich sind, während der Tropfen
mehr oder weniger rasch einsinkt, wenn dieses nicht der Fall ist.
Ein Verfahren zur Bestimmung der höheren Alkohole im
Spiritus theilt C. Bardy in Comptes rendus, Bd. 114 S. 1201, mit. Er scheidet die
höheren Alkohole durch Salzlösung und Schwefelkohlenstoff ab, führt sie durch
Schwefelsäure und Eisessig in Essigäther über und misst das Volumen der letzteren.
Nur Butyl- und Amylalkohol werden dem Spiritus durch Schwefelkohlenstoff entzogen,
enthält derselbe noch normalen oder Isopropylalkohol, so sind diese in der mit
Schwefelkohlenstoff erschöpften Flüssigkeit zu suchen.
Die von verschiedenen Autoren aufgestellten Formeln zur
indirecten Bestimmung des Alkohols in aus Wasser, Alkohol und Extract
bestehenden Flüssigkeiten hat N. v. Lorenz von
einem einheitlichen Gesichtspunkt aus entwickelt und auch noch eigene neue Formeln
empfohlen. (Zeitschrift für das gesammte Brauwesen,
1891 S. 501, auch Fresenius, Zeitschrift für analytische
Chemie, Bd. 31 S. 335.)
Als Reagens auf Aldehyde und Ketone empfiehlt Bela v. Bitto in den Annalen
der Chemie und Pharmacie, Bd. 267 S. 372, das Nitroprussidnatrium, welches noch bei 0,0001 Gewichtstheil Acetaldehyd
eine orangegelbe Färbung gibt. Für denselben Zweck empfiehlt derselbe Autor in der
genannten Zeitschrift Bd. 269 S. 377, verschiedene aromatische Nitroverbindungen.
Nachweis von Aldehyd im Aethylalkohol, von P. Woltering. Bei dem Nachweis mit ammoniakalischer
Silberlösung vermeidet der Verfasser die durch gleichzeitige Reductionswirkung
anderer Bestandtheile mögliche Täuschung dadurch, dass er den Aldehyd aus dem
Untersuchungsobject durch einen Luftstrom fortsaugt und diesen dann, damit beladen,
durch die Silberlösung streichen lässt. Aceton, Amylalkohol, ätherische Oele u.s.w.
sind dabei ohne Einwirkung. Der Aldehyd ist noch bei einer Verdünnung von 1 : 200000
nachweisbar. Auch das von Gayon vorgeschlagene Reagens,
mit Schwefelsäure entfärbte Fuchsinlösung, welches eine Empfindlichkeit von 1 :
100000 besitzt, empfiehlt der Verfasser zur quantitativ-colorimetrischen Bestimmung.
Der Verfasser ist der Ansicht, dass der Aldehyd sich schon bei der Gährung bildet
und dass die Aldehydbildung überhaupt nicht auf Oxydation von Alkohol, sondern auf
Reduction von Essigsäure oder höheren Fettsäuren beruht. (Chemisches Centralblatt, 1892 Bd. 2 S. 60.)
Studien über die Bestimmung des Acetons in denaturirtem
Alkohol veröffentlicht L. Vignon in Comptes rendus, Bd. 112 S. 873. Er fand, dass der
Verbrauch an Jod den theoretisch erforderlichen oft um ein Bedeutendes übersteigt,
obgleich Aethylalkohol unter den obwaltenden Verhältnissen kein Jodoform liefert.
Jedoch wirkt Aethylalkohol in der Richtung auf den Verlauf der Reaction, dass die
Einwirkung des Jods auf die Natronlauge in grösserem Maasstabe stattfindet. Der
Verbrauch an Jod kann das 24fache der theoretischen Menge betragen, und es ist daher
die vollständige Umwandlung des Acetons nur bei einem grösseren Jodüberschuss
möglich. (Nach Zeitschrift für analytische Chemie, Bd.
31 S. 347.)
Untersuchungen über die Reactionen der ungeformten
Fermente veröffentlicht G. Tammann in der Zeitschrift für physiologische Chemie, 1892 S. 271. Aus
denselben ergibt sich, dass die ungeformten Fermente, wie die katalytisch wirkenden
Säuren, die hydrolytischen Reactionen beschleunigen, sich aber von diesen in
charakteristischer Weise unterscheiden, z.B. dadurch, dass die Reactionen der
Fermente unvollständig sind, indem das Ferment sich während der Reaction in eine
nicht wirksame Modifikation umwandelt, während die Reactionen der Säuren vollständig
sind. Ferner vermögen die Wirkung, welche ein bestimmtes Ferment ausübt, in der
Regel andere Fermente nicht hervorzurufen, während, wo eine Säure beschleunigend
wirkt, alle anderen Säuren ebenso wirken.
Die amtliche Verordnung des Bundesraths zur steueramtlichen
Ermittelung des Alkoholgehaltes im Branntwein bringt eine Anweisung zur Bestimmung des Fuselöls nach der Methode von
Rose, ferner Vorschriften, betreffend die
Abfertigung von Liqueuren, Fruchtsäften, Essenzen, Extra den u. dergl. (Zeitschrift für analytische Chemie, Bd. 31, Anhang S. 1
und 10.)
(Schluss folgt.)