Titel: | Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation. |
Fundstelle: | Band 281, Jahrgang 1891, S. 214 |
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Ueber Fortschritte in der
Spiritusfabrikation.
(Patentklasse 6. Fortsetzung des Berichtes S. 141
d. Bd.)
Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation.
I. Rohmaterialien und Malz.
Bericht über die Anbauversuche der deutschen
Kartoffelculturstation im J. 1890, erstattet von C.
v. Eckenbrecher. Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 14 Ergänzungsheft
S. 64. – An derselben Stelle S. 108 berichtet F. Heine
zu Kloster Hadmersleben über seine vergleichenden
Anbauversuche mit verschiedenen Kartoffelsorten im J. 1890.
Anbauversuche mit verschiedenen Kartoffelvarietäten und
Untersuchungen über die Kartoffel theilt H.
Desprez im Journal de l'Agriculture, 1890 Bd. 2 S. 695
und 1013, mit.
Ueber neue Kartoffelsorten und deren Erträge 1890
berichtet ferner W. Paulsen, Nassengrund, in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 14 S. 45.
Ueber Verarbeitung und Ausbeute von Mais, sowie über den
verschiedenen Wassergehalt des rumänischen Mais bringt die Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 14 S. 29 und 39,
Mittheilungen als Antwort auf Anfragen. Danach sind die oft sehr abweichenden
Angaben über die Ausbeute vielfach auf den sehr verschiedenen Wassergehalt des Mais
zurückzuführen.
Analysen von Mais, besonders rumänischem, theilt Reinke in der Zeitschrift für
Spiritusindustrie, Bd. 14 S. 80, mit. Bei 13 untersuchten Proben schwankte
der Wassergehalt zwischen 9,86 und 20,1 Proc., während der Stärkegehalt der
Trockensubstanz nur zwischen 70 und 73 Proc. differirte. Der Verfasser hält danach
zur Berechnung des Werthes und der Ausbeute für die Praxis in den meisten Fällen die
Wasserbestimmung und Berechnung der Stärke unter Zugrundelegung eines Gehaltes von
71,5 Proc. Stärke der Trockensubstanz für ausreichend.
Verfahren zum Weichen von Gerste u. dgl. von Ferd. Kleemann in Obertürkheim (D. R. P. Nr. 54649 vom.
2. Mai 1890).
II. Dämpfen und Maischen.
Ueber das Maischlüftungsverfahren berichtet Delbrück in der Zeitschrift für
Spiritusindustrie, Bd. 14 Ergänzungsheft S. 31 (vgl. 1890 277 83). Für die Presshefefabrikation ist dasselbe von
grosser Bedeutung, indem dadurch die Ausbeute an Hefe in ganz erheblichem Maasse
gesteigert werden kann. Das Verfahren ist folgendes. Das zu maischende Material –
der Hauptsache nach reines Malz – wird eingemaischt, sehr langsam durch Dampf oder
heisses Wasser auf 62,5 bis 67,5 gesteigert, die Maische wird dann auf einen
Läuterbottich wie in den Brauereien gebracht und eine nach Anschwänzen etwa
8procentige Würze gezogen. Diese Würze wird zur Gährung gebracht, während der ganzen
etwa 24stündigen Gährzeit ein starker Luftstrom durchgejagt, und dann die Hefe durch
Absetzen, Sieben, Waschen und Pressen gewonnen. So wird ein Hefewachsthum erzielt,
welches die Ausbeuten verdoppelt und überverdoppelt. Von 100 k Malz werden bis 30 k
reiner Hefe gewonnen. Bei dieser Hefeausbeute verzichten die Brennereien vielfach
auf die Gewinnung des Alkohols und arbeiten also steuerfrei. – In den Brennereien
bedingt das Verfahren, wie es von Bennewitz eingeführt
ist (vgl. 1890 275 381), eine Verminderung des
Steigraumes von 5 bis 6 cm. Dagegen hat sich die früher vom Verfasser ausgesprochene
Ansicht, bei Vergährung von Dickmaischen durch das Lüftungsverfahren höhere Erträge
vom Maischraum zu erzielen, nach den in Wonsowo gemachten Beobachtungen nicht
bestätigt. Der Verfasser führt dies darauf zurück, dass die Luft nicht genügend mit
der Maische durchmischt werden kann.
III. Grährung und Hefe.
Verfahren der Verzuckerung und Vergährung unter Anwendung von
Fluorwasserstoffsäure und anderen Fluorverbindungen von der Société générale de Maltose in Brüssel. Zusatz zum
Patent Nr. 49141 Kl. 89 vom 18. December 1888. Patentirt im Deutschen Reich vom 13.
October 1889 ab. Längste Dauer 17. December 1903. Die Patentansprüche lauten:
1) Bei den durch die Ansprüche 2 und 3 des Hauptpatentes Nr. 49141 geschützten
Anwendungen der Fluorwasserstoffsäure bei der Verzuckerung und Vergährung von
stärkemehlhaltigen Substanzen der Zusatz der Fluorwasserstoffsäure anstatt bei der
Bereitung der Diastase direct zur Maische bezieh. Würze während einer beliebigen
Phase der Operation, sowie Steigerung des Fluorwasserstoffzusatzes ohne Anwendung
von Diastase – auf 1 Proc. für 100 k Material – unter den üblichen
Verzuckerungstemperaturen und vollständige Neutralisation bei Stärkezucker als
Endproduct bezieh. Neutralisation auf eine die Vergährung nicht hindernde Acidität
bei Spiritus als Endproduct. 2) Bei den nach Anspruch 1) erhaltenen Rückständen der
Zusatz von Fluorwasserstoffsäure zum Zweck der Conservirung. 3) Der Ersatz der
Fluorwasserstoffsäure sowohl in den Ansprüchen des Hauptpatentes als auch dieses
Zusatzpatentes durch die Salze der Fluorwasserstoffsäure (Fluornatrium, Fluorkalium,
Fluorammonium), Fluorborgas, Fluorborsäure, Kieselfluorwasserstoffsäure, sowie die
Salze dieser Säuren.
Verfahren zur Herstellung von Presshefe, bestehend in dem
Zusatz von Fluorwasserstoffsäure oder von Fluornatrium, Fluorkalium,
Fluornatriumkalium oder Fluorammonium zu einer zur Herstellung der Presshefe
dienenden Würze oder Maische und in der Behandlung des zur Bereitung solcher
Würze oder Maische bezieh. anderer Würzen und Maischen dienenden Malzgetreides
mit den genannten Fluorverbindungen von der Société
générale de Maltose in Brüssel. Patentschrift Nr. 55921. Zweiter Zusatz zum
Patent Nr. 49141 Kl. 89 vom 18. December 1888. Patentirt im Deutschen Reich vom 8.
März 1890 ab. Längste Dauer 17. December 1903.
Bei der Herstellung von Hefe ist der Hergang folgender: Die gemalzten Körner werden
in der gewöhnlichen Weise der Verzuckerung ausgesetzt und darauf nach annähernd 45
bis 60 Minuten die Würze bis auf 22 bis 18° abgekühlt, wonach derselben 6 bis 10 g
Flusssäure oder die gleichwerthige Menge einer der oben angeführten
Fluorverbindungen für 100 1 Würze zugesetzt werden; danach wird die Mutter- bezieh.
Presshefe hinzugegeben, und wenn die Maische durch die Gährung auf die Hälfte ihres
Zuckergehaltes reducirt ist, die Mutterhefe entnommen, welche gleich zu neuer
Anwendung gebracht werden kann. Die Zubereitung von Hefe nach diesem Verfahren hat
nach Ansicht der Erfinder folgende Vorzüge: 1) Durch die Weglassung der bisher
gebräuchlichen Ansäuerung wird die Herstellung der Hefe in bedeutend kürzerer Zeit –
höchstens 8 bis 12 Stunden – ermöglicht. 2) Wird der Hergang zur Hefebildung ein
regelmässiger und gewisser, indem bei derselben die schädliche Wirkung der Milch-
und Buttersäurefermente aufgehoben bezieh. durch das Fluor unmöglich gemacht worden
ist. 3) Hat die in der beschriebenen Weise hergestellte Hefemaische bezieh.
Hefewürze noch einen bedeutenden Gehalt an wirksamer Diastase, während davon nichts
mehr vorhanden ist bei der Hefebereitung nach der bisher benutzten Säuerungsmethode.
Das Vorhandensein von Diastase in der Hefe bedingt bei der Gährung eine bedeutende
Ersparniss an Malz, indem dadurch eine Nach Verzuckerung während der Gährung möglich
ist.
Die Benutzung der Flussäure oder der genannten Fluor Verbindungen beim Keimen findet
unter folgenden Umständen statt. Das ungekeimte Getreide wird zuerst gewaschen und dann mit
Wasser getränkt bezieh. darin eingeweicht, welches auf 100 1 8 bis 12 g Flussäure
oder ein entsprechendes Quantum von Fluorkalium, Fluornatrium oder Fluorammonium
enthält, und wird danach das mit dieser Lösung getränkte Malzgetreide in bekannter
Weise zum Keimen gebracht.
Das mittels dieses Verfahrens hergestellte Malz enthält weit weniger Säure als
gewöhnliches Malz und ist dasselbe dabei frei von allen schädlichen Gährstoffen. Die
Anwendung dieses Malzes gestattet nicht nur eine namhafte Verringerung, sondern
sogar die vollständige Weglassung der in den früheren Patenten bezeichneten, bei der
Verzuckerung bezieh. Vergährung zu verwendenden Dosis Flussäure. Die derart erzeugte
Malzqualität ist bedeutend haltbarer wie andere und eignet sich ganz vorzüglich zu
Brauereizwecken.
Verfahren zur Vergährung von Rübensäften und Melassen
von der Société générale de Maltose in Brüssel.
Patentschrift Nr. 56049. Patentirt im Deutschen Reiche vom 13. October 1889 ab.
Patentanspruch: Bei der Spiritusgewinnung aus Rüben, Zuckerrohr, Melassen und
ähnlichem Material die Anwendung von Fluorwasserstoffsäure des Handels oder ihrer
Salze bezieh. anderer Fluorverbindungen zur Ansäuerung und Vergährung der ersteren,
sowie zur Dauerhaftmachung der Destillationsrückstände.
Ueber die Anwendung der Flussäure. Die Société générale de Maltose zu Brüssel theilt in der
Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 14 S. 8,
eine Resolution mit, welche von dem Verein bayerischer
Spiritus- und Branntweinproducenten einstimmig gefasst wurde, in welcher
sich die Versammelten sehr befriedigend über das Verfahren aussprechen und noch
besonders hervorheben, dass bei Verfütterung der Schlampe keine Nachtheile zu
verzeichnen gewesen sind. Die Versammelten geben ihrer vollen Befriedigung über den
erfolgten gemeinsamen Ankauf des Patentes Ausdruck.
Ueber die Anwendung der Flussäure in der Schweiz theilt
die Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 14 S. 89,
ein Rundschreiben mit, welches die technische Abtheilung der schweizerischen
Alkoholverwaltung an die Brennereien auf Grund der von ihr angestellten; sehr
günstig ausgefallenen Versuche gerichtet hat und in welchem zu Versuchen mit dem in
der Schweiz nicht unter Patentschutz stehenden Verfahren aufgefordert wird.
(Fortsetzung folgt.)