Titel: | Prüfung von Romancement. |
Fundstelle: | Band 281, Jahrgang 1891, S. 90 |
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Prüfung von Romancement.
Prüfung von Romancement.
Die Bestimmungen des Oesterreichischen Ingenieur- und
Architektenvereins für die einheitliche Lieferung und Prüfung von
Romancement sind in Folgendem wiedergegeben.
Definition von Romancement.
Romancemente sind Erzeugnisse, welche aus thonreichen Kalkmergeln durch Brennen
unterhalb der Sintergrenze gewonnen werden und bei Benetzung mit Wasser sich nicht
löschen, und daher erst durch mechanische Zerkleinerung in Mehlform gebracht werden
müssen.
I. Verpackung und Gewicht.
Romancement ist nach dem Gewichte mit Preisstellung für 100 k Brutto zu handeln.
Es ist wünschenswerth, dass die Fässer mit Normalgewicht, und zwar mit 250 k
Bruttogewicht für das Fass in den Handel gebracht werden. Die Lieferung in Säcken
ist zulässig, und sollen diese ein Normalgewicht von 60 k Brutto erhalten.
Schwankungen im Einzel-Bruttogewichte können bis zu 2 Proc. nicht beanstandet
werden.
Das Gewicht der Packung darf bei Lieferung in Fässern nicht mehr als 5 Proc.,
hingegen bei Lieferung in Säcken höchstens 1,5 Proc. des Bruttogewichtes
betragen.
Die Fässer und Säcke sollen die Firma der betreffenden Fabrik, das Wort
„Romancement“ und die Bezeichnung des Bruttogewichtes tragen. Die Säcke
sollen auf Verlangen mit einer Plombe verschlossen sein, auf welcher einerseits die
Fabriksfirma, andererseits das Wort „Romancement“ ersichtlich gemacht
ist.
II. Abbindeverhältnisse.
Die Romancemente sind rasch, mittel oder langsam bindend.
Unter rasch bindenden Romancementen sind diejenigen verstanden, deren
Erhärtungsbeginn an der Luft ohne Sandzusatz, vom Momente der Wasserzugabe an
gerechnet, innerhalb 7 Minuten eintritt. Fällt der Erhärtungsbeginn eines
Romancementes über 15 Minuten hinaus, so ist derselbe als langsam bindend zu
bezeichnen.
Zwischen den rasch und langsam bindenden Romancementen werden die mittel bindenden
eingereiht.
Erklärungen zu II.
Die Ermittelung des Erhärtungsbeginnes ist zur Bestimmung der
Kategorie, in welche ein Romancement bezüglich seiner Abbindeverhältnisse
einzureihen ist, von Wichtigkeit, und namentlich bei rasch bindenden Romancementen
ist die Kenntniss des Erhärtungsbeginnes nothwendig, da bis zu der Zeit, binnen
welcher derselbe eintritt, der Cement verarbeitet sein muss, soll nicht seine
Bindekraft Einbusse erleiden.
Zur Bestimmung des Erhärtungsbeginnes und der Abbindezeit eines
Romancementes dient die Normalnadel in Verbindung mit dem Consistenzmesser.
Da die Menge des dem Romancemente zugesetzten Wassers die
Abbindeverhältnisse erheblich beeinflusst, so ist der
Cement-brei bei den Abbindeversuchen in einer bestimmten Consistenz
(Normalconsistenz) herzustellen.
Der Apparat zur Bestimmung der Consistenz besteht aus einem
Gestelle, an dem eine Theilung in Millimetern angebracht ist. In einer Führung
bewegt sich ein arretirbarer Metallstab, dessen oberes Ende eine Metallscheibe
trägt, während am unteren Ende sich ein Messingstab von 1 cm Durchmesser (der
Consistenzmesser) befindet. Per Consistenzmesser wiegt sammt dem Führungsstabe und
der Scheibe 300 g.
Die zum Apparate gehörige, zur Aufnahme des Cementbreies bestimmte
Dose ist aus Hartgummi erzeugt, misst 8 cm im Durchmesser und 4 cm in der Höhe. Beim
Gebrauche wird dieselbe auf eine starke Glasplatte aufgesetzt, welche gleichzeitig
den Boden der Dose bildet. Wird der Consistenzmesser bis auf diese Bodenfläche
herabgelassen, so zeigt der am Führungsstabe befindliche Zeiger auf den Nullpunkt
der Theilung, so dass der jedesmalige Stand der unteren Fläche des
Con-sistenzmessers über der Bodenfläche der Dose unmittelbar an der Theilung
abgelesen werden kann.
Bei der Prüfung der Abbindeverhältnisse eines Romancementes ist
folgender Vorgang einzuhalten:
Man rührt 400 g Romancement mit einer vorläufig angenommenen
Wassermenge bei Langsam- und Mittelbindern durch 3 Minuten, bei Raschbindern durch
eine Minute mit einem löffelartigen Spatel zu einem steifen Brei, welcher, ohne
gerüttelt oder eingestossen zu werden, in die Dose des Apparates gebracht und an der
Oberfläche sorgfältig in gleicher Ebene mit dem oberen Rande der Dose abgestrichen
wird. Die so gefüllte Dose wird mit der Glasplatte, auf der sie aufsitzt, unter den
Consistenzmesser gebracht, welcher sodann langsam auf die Oberfläche des
Cementbreies aufgesetzt wird. Wenn der nunmehr der Wirkung seines eigenen Gewichtes
überlassene, in den Cementbrei eindringende Consistenzmesser mit seinem unteren Ende
in einer Höhe von 6 mm über der Bodenfläche stecken bleibt, also der Zeiger des
Apparates auf den sechsten Theilstrich der Theilung zeigt, so liegt ein Brei von
Normalconsistenz vor.
Gelingt dies beim ersten Versuche nicht, so muss der Wasserzusatz
so lange geändert werden, bis ein Brei von der geforderten Consistenz zu Stande
gebracht wird. Hat man auf diese Weise den Wasserzusatz für einen Brei von normaler
Consistenz ermittelt, so schreitet man unter Anwendung dieser Consistenz zur
Ermittelung des Erhärtungsbeginnes und der Abbindezeit.
Zu diesem Zwecke wird in dem oben beschriebenen Apparate statt des
Consistenzmessers die Normalnadel, d. i. eine kreisrunde Stahlnadel von 1,13 mm
Durchmesser (1 qmm Querschnitt) eingesetzt. Diese Nadel hat dieselbe Länge wie der
Consistenzmesser und wiegt sammt Führungsstab und Scheibe 270 g; es ist demnach vor
Gebrauch der Nadel das Ergänzungsgewicht von 30 g auf die Scheibe aufzulegen.
Es wird nun die Dose mit einem Brei von normaler Consistenz in der
vorher beschriebenen Weise gefüllt und die Nadel auf dessen Oberfläche behutsam
aufgesetzt, was in kurzen Zeiträumen an verschiedenen Stellen des Kuchens wiederholt
wird.
Die Nadel wird anfänglich den Kuchen bis auf die den Boden der
Dose bildende Glasplatte durchdringen, bei den späteren Versuchen aber im
erhärtenden Brei stecken bleiben.
Den Zeitpunkt, in welchem die Nadel den Kuchen nicht mehr in
seiner ganzen Höhe zu durchdringen vermag, nennt man den Erhärtungsbeginn.
Ist der Kuchen endlich so weit erstarrt, dass die Nadel beim
Aufsetzen keinen merkbaren Eindruck mehr hinterlässt, so ist der Romancement
abgebunden, und die Zeit, welche vom Momente der Zugabe des Wassers bis zu diesem
Zeitpunkte verstreicht, heisst Abbindezeit.
Da das Abbinden von Romancement durch die Temperatur der Luft und
des zur Verwendung gelangenden Wassers beeinflusst wird, insofern höhere
Temperaturen das Abbinden beschleunigen, niedere es dagegen verzögern, so sollen die
Abbindeversuche bei einer mittleren Temperatur des Wassers und der Luft von 15 bis
18° C. vorgenommen werden.
Werden die Abbindeproben jedoch ausnahmsweise unter anderen
Verhältnissen vorgenommen, so sind die bezüglichen Wasser- und Lufttemperaturen
anzugeben.
Rasch bindende Romancemente zeigen beim Abbinden oft ganz
bedeutende Temperaturerhöhungen. Mittel und langsam bindende Romancemente sollen
sich nicht wesentlich erwärmen. – Durch längeres Lagern an trockenem Orte wird
Romancement langsam bindend, verliert die etwa vorhandene Tendenz zum Treiben, und
gewinnt dadurch an Qualität.
III. Volumenbeständigkeit.
Romancement soll sowohl an der Luft, als auch unter Wasser volumenbeständig sein.
Erklärungen zu III.
Manche Romancemente erleiden nach dem Abbinden eine
Volumenvergrösserung, welche unter allmählicher Lockerung des zuerst gewonnenen
Zusammenhanges eine Zerklüftung der Cementmasse herbeiführt und häufig mit deren
gänzlichem Zerfall endigt.
Die Prüfung eines Romancementes auf Volumenbeständigkeit an der
Luft und unter Wasser geschieht durch Beobachtung von Kuchen aus reinem Cement
(Kuchenprobe).
Zu diesem Zwecke wird der reine Romancement mit Wasser zu einem
Brei angerührt und auf ebenen Glasplatten zu Kuchen ausgegossen, welche etwa 10 cm
im Durchmesser haben, in der Mitte etwa 1 cm dick sind und gegen die Ränder hin dünn
auslaufen.
Der Wasserzusatz ist hierbei um etwa 1 Proc. des Cementgewichtes
grösser zu nehmen, als für die Normalconsistenz bei den Abbindeproben ermittelt
wurde, damit der Brei leichter zu Kuchen auslaufe.
Die so erhaltenen Kuchen werden, um die Entstehung von
Schwindrissen zu vermeiden, an einem vor Zugluft und Einwirkung der Sonnenstrahlen
geschützten Orte, am besten in einem feucht gehaltenen Kasten, aufbewahrt. Nach 24
Stunden, jedenfalls aber erst nach erfolgtem Abbinden, wird eine Serie der so
aufbewahrten Kuchen sammt den Glasplatten, ebenfalls vor Zugluft und Einwirkung von
Sonnenstrahlen geschützt, an die Aussenluft und eine zweite Serie unter Wasser
gelegt und daselbst durch mindestens 27 Tage belassen.
Zeigen sich während dieser Zeit an den Kuchen Verkrümmungen oder
gegen die Ränder hin sich erweiternde Kantenrisse von mehr oder weniger radialer
Richtung, so deutet dies unzweifelhaft auf Treiben des Romancementes hin. Bleiben
die Kuchen jedoch unverändert, so ist der Romancement als volumenbeständig
anzusehen.
IV. Feinheit der Mahlung.
Romancement soll so fein als möglich gemahlen sein.
Die Feinheit der Mahlung ist mittels eines Siebes von 2500 Maschen für 1 qc und 0,07
mm Drahtstärke und eines solchen von 900 Maschen für 1 qc und 0,10 mm Drahtstärke zu
prüfen.
Der Siebrückstand darf auf dem 2500-Maschensieb keineswegs mehr als 36 Proc. und auf
dem 900-Maschensieb keineswegs mehr als 18 Proc. betragen.
Erklärungen zu IV.
Zu jeder solchen Siebprobe sind 100 g Romancement zu
verwenden.
Es wäre indessen irrig, wollte man aus der feinen Mahlung allein
auf die Güte eines Romancementes schliessen, da geringe, weiche Cemente häufiger
sehr fein gemahlen vorkommen, als gute, scharf gebrannte; letztere aber werden
selbst bei gröberer Mahlung doch in der Regel eine höhere Bindekraft aufweisen, als
die ersteren.
V. Bindekraft.
Die Bindekraft von Romancement soll durch Prüfung der Festigkeitsverhältnisse an
einer Mischung desselben mit Sand ermittelt werden.
Als normale Mischung gilt das Gemenge von 1 Gew.-Th. Romancement mit 3 Gew.-Th.
Normalsand.
Die Prüfung soll auf Druck- und Zugfestigkeit nach einheitlicher Methode an
Probekörpern von gleicher Gestalt und gleichem Querschnitte und mit richtig
construirten Apparaten geschehen.
Die Zerreissungsproben sind an Probekörpern von der für Portlandcement eingeführten
Form mit 5 qc Querschnitt (2,25 cm Länge und 2,22 cm Breite), die Druckproben an
Würfeln von 50 qc Fläche (7,07 cm Seitenlänge) vorzunehmen.
Sämmtliche Probekörper sind die ersten 24 Stunden nach ihrer Anfertigung an der Luft,
die übrige Zeit bis zur Probevornahme unter Wasser aufzubewahren.
Als Controle für die Gleichmässigkeit der gelieferten Ware dient die Zugprobe nach 7-
und 28tägiger Erhärtungsdauer. Die maassgebende, werthbestimmende Probe ist jedoch
die Druckprobe nach 28tägiger Erhärtungsdauer.
Erklärungen zu V.
Da Romancement in der Praxis fast ausschliesslich in der Mischung
mit Sand verwendet wird, so ist es nothwendig, die Bindekraft desselben in einer
solchen Mischung zu prüfen.
Als geeignetes Verhältniss werden 3 Gew.-Th. Sand auf 1 Gew.-Th.
Romancement angenommen, da hierbei der Grad der Bindefähigkeit bei verschiedenen
Romancementen in hinreichendem Maasse zum Ausdrucke gelangt.
In manchen Fällen wird es sich jedoch empfehlen, die Festigkeit
des reinen Romancementes festzustellen.
Erfahrungsgemäss übt die chemische und physikalische
Beschaffenheit des zur Mörtelmischung verwendeten Sandes einen bedeutenden Einfluss
auf die Festigkeitsverhältnisse des Mörtels aus; es ist daher, um zu
übereinstimmenden und vergleichbaren Resultaten zu gelangen, unbedingt erforderlich,
dass zur Erzeugung aller Probekörper für die Bindekraft immer Sand von gleicher
Beschaffenheit, Korngrösse und gleichem Gewichte zur Anwendung komme.
Dieser Normalsand wird dadurch gewonnen, dass man möglichst
reinen, in der Natur vorkommenden Quarzsand wäscht, trocknet und mittels eines
Siebes von 64 Maschen auf 1 qc und 0,40 mm Drahtstärke die gröbsten Theile
ausscheidet und sodann mittels eines Siebes von 144 Maschen für 1 qc und 0,30 mm
Drahtstärke die feinsten Theile entfernt.
Der Rückstand auf dem letzteren Siebe ist der Normalsand.
Als maassgebende Probe wird die Druckprobe deswegen festgesetzt,
weil der Mörtel in der Praxis zumeist auf Druck beansprucht wird und nach den
gemachten Erfahrungen das Verhältniss zwischen Zug- und Druckfestigkeit bei
verschiedenen Cementen ein verschiedenes ist, somit von der Zugfestigkeit nicht mit
Sicherheit auf die Druckfestigkeit geschlossen werden kann. Die Ermittelung der
Festigkeit bei der Druckprobe soll erst nach 28tägiger Erhärtung vorgenommen werden,
weil bei kürzerer Beobachtungsdauer die Eigenschaften eines Cementes nicht genügend
zum Ausdruck kommen.
Von ganz besonderem Werthe wäre es, wenn dort, wo dies zu
ermöglichen ist, die Festigkeitsproben auf längere Zeit ausgedehnt würden, da es
vorkommt, dass Cemente, welche anfangs geringere Festigkeitsziffern ergeben, in
späterer Zeit die Festigkeiten anderer Cemente erreichen oder dieselben sogar
überholen.
Den Versuchsergebnissen der Festigkeitsproben ist das jeweilige
Gewicht des Romancementes und des Normalsandes für 1 l im lose eingesiebten Zustande
beizufügen, zu welchem Zwecke Cement und Sand in ein 1 l fassendes cylindrisches
Blechgefäss von 10 cm Höhe eingesiebt werden. Hierbei ist das Sieb von 64 Maschen
auf 1 qc und 0,40 mm Drahtstärke zu verwenden und dasselbe während des Siebens in
einer Entfernung von etwa 15 cm über dem oberen Rande des Litergefässes zu
halten.
VI. Zug- und Druckfestigkeit.
In Normalmörtelmischung sollen gute Romancemente nach 28 Tagen Erhärtung (die ersten
24 Stunden an der Luft, die folgenden 27 Tage unter Wasser) und nach 7 Tagen
Erhärtung (die ersten 24 Stunden an der Luft, die folgenden 6 Tage unter Wasser) die
nachstehenden Minimalfestigkeiten erreichen:
Kategorie
Erhärtungsdauer
Minimal-
Druck-
Zug-
Festigkeitfür 1 qc
Langsam und mittel
bindendeRomancemente
nach 28 Tagen „ 7 „
80 k– k
10 k 5 k
Rasch bindende Romancemente
„ 28 „ „ 7 „
60 k– k
8 k 4 k
Das Mittel aus den vier besten Resultaten von sechs geprüften Körpern hat als die
mittlere Festigkeit in der betreffenden Altersklasse zu gelten.
Erklärungen zu VI.
1) Erzeugung der Probekörper.
a) Allgemeine
Bemerkungen.
Die Probekörper für die
Druckfestigkeit sind stets auf maschinellem Wege zu erzeugen; die
Probekörper für die Zugfestigkeit können maschinell oder
von Hand angefertigt werden. Den Versuchsergebnissen der
Festigkeitsproben ist beizufügen, ob die Probekörper durch maschinelle oder
durch Handarbeit angefertigt worden sind. In Streitfällen ist jedoch stets das
Ergebniss der maschinellen Arbeit entscheidend.
Für jede Festigkeitsprobe sind für die Altersklasse sechs
Probekörper herzustellen.
Die vorerst trocken durch einander gemengte Mischung von
Romancement und Sand ist mit der weiter unten vorgeschriebenen bezieh.
ermittelten Menge Wasser, und zwar von dem Momente der Wasserzugabe, bei rasch
bindenden Cementen durch 1 Minute, bei mittel oder langsam bindenden Cementen
durch 3 Minuten tüchtig durchzuarbeiten und sofort auf einmal in die gehörig
gereinigten und mit Wasser benetzten Formen zu füllen; ein nachträgliches
Aufbringen von Mörtel ist zu vermeiden.
Die Herstellung der Probekörper muss unter allen Umständen
vollendet sein, bevor der Erhärtungsbeginn des Romancementes eingetreten ist, es
ist daher namentlich bei Raschbindern in dieser Richtung besondere Vorsicht und
Sorgfalt geboten.
Die Verschlussvorrichtung der Formen für die Zugprobekörper
muss dem bei der Erzeugung dieser Körper entstehenden Drucke genügend Widerstand
leisten, da sonst durch Nachlassen dieses Verschlusses der
Zerreissungsquerschnitt vergrössert, und unrichtige Festigkeitsresultate sich
ergeben würden; ein durch Federkraft erzeugter Verschluss der beiden Theile der
Formen ist aus diesem Grunde unzulässig.
b) Herstellung der Probekörper
durch maschinelle Arbeit.
Um Ergebnisse zu erhalten, welche einen Vergleich der Zug- zur
Druckfestigkeit zulassen, ist es nothwendig, dass die Probekörper für beide
Festigkeiten in derselben Consistenz und mit derselben Dichte angefertigt
werden, was einerseits durch im Verhältniss zur Trockensubstanz gleichen
Wasserzusatz, andererseits durch eine bei der Comprimirung des Mörtels
angewendete gleiche Arbeit für die Volumeneinheit der Trockensubstanz erreicht
wird.
Zur Ermittelung des richtigen Wasserzusatzes werden 750 g gut
gemengter, trockener Normalmörtelmischung mit einer vorläufig angenommenen
Wassermenge gleichmässig angefeuchtet und bei Raschbindern 1 Minute, bei Mittel-
und Langsambindern 3 Minuten lang durchgearbeitet.
Der so gewonnene Mörtel wird auf einmal in die Form des zur
Herstellung der Druckprobekörper dienenden Rammapparates gefüllt und durch 150
Schläge eines 3 k schweren Fallgewichtes oder Hammers aus einer Höhe von 0,50 m
comprimirt.
Zeigt der Mörtel nach dem Schlage eine massige Absonderung von
Wasser an seiner Oberfläche, so gilt dies als Zeichen, dass die Wassermenge
correct gewählt worden ist. Anderenfalls ist der Versuch mit einer jedesmal
geänderten Wassermenge so lange zu wiederholen, bis bei dem letzten Schlage die
Wasserabsonderung beginnt.
Die derart ermittelte procentuelle Wassermenge gibt die
Normalmörtelconsistenz, mit welcher alle Probekörper anzufertigen sind.
Die Arbeit, welche bei der Erzeugung der Probekörper zu
leisten ist, wird mit 0,3 mk für 1 g Trockensubstanz festgesetzt.
Bei maschineller Herstellung sind die Probekörper einzeln
anzufertigen, und es werden für jeden Probekörper der Druckfestigkeit 750 g, für
jeden Probekörper der Zugfestigkeit 200 g trockener Normalmischung mit der auf
obige Weise ermittelten procentuellen Wassermenge angerührt.
Der so erhaltene Normalmörtel wird auf einmal in die mit einem
Füllkasten versehene Form gefüllt und mittels eines genau in die Form passenden
Kernes bei den Druckprobekörpern durch 150 Schläge eines aus einer Höhe von 0,50
m fallenden, 3 k schweren Rammklotzes oder Hammers, bei den Zugprobekörpern
jedoch durch 120 Schläge eines 0,25 m hoch herabfallenden, 2 k schweren
Rammklotzes comprimirt. Unmittelbar nach dem letzten Schlage entfernt man den
Kern und den Aufsatz des Formkastens, streicht das überschüssige, die Form
überragende Material mit einem Messer ab, glättet die Oberfläche und nimmt den
Probekörper aus der Form, sobald der Mörtel vollständig abgebunden hat.
Die zur Comprimirung der Probekörper dienenden Apparate sollen
auf solider, nicht federnder Unterlage, am besten auf Mauerwerk ruhen.
Bei genauer Einhaltung obiger Vorschriften und namentlich der
auf die Trockensubstanz bezogenen gleichen Arbeit wird sowohl für die Zug- als
Druckkörper eine annähernd gleiche Dichte erzielt.
Um diese wichtige Bedingung zu controliren und um einen
Anhaltspunkt zur Beurtheilung der richtigen Herstellung von durch Handarbeit
erzeugten Probekörpern zu bieten, ist die Dichte der Probekörper sofort nach
ihrer Herstellung zu erheben und deren Durchschnittsziffer sowohl bezüglich der
Druckprobekörper, als auch der Zugprobekörper den Versuchsergebnissen
beizufügen.
c) Herstellung von
Zugprobekörpern durch Handarbeit.
Bei mittel und langsam bindenden Romancementen sind drei
Probekörper gleichzeitig, bei rasch bindenden jedoch ist jeder Probekörper
separat herzustellen.
Für je drei Stück gleichzeitig anzufertigender Probekörper
werden 150 g Romancement mit 450 g Normalsand in einer Schüssel gut durch
einander gemengt und sodann mit reinem Wasser angerührt. Die Wassermenge soll so
gewählt werden, dass der Mörtel das Aussehen von frisch gegrabener Gartenerde
hat. Mit dem so erhaltenen Mörtel werden drei auf einer Metall- oder auf starker
Glasplatte liegende Formen auf einmal so hoch gefüllt, dass sie stark gewölbt
voll werden. Man schlägt nun mittels eines eisernen, 35 cm langen Spatels,
dessen Schlagfläche 5 cm breit, 8 cm lang und 0,5 cm dick ist und dessen
Gesammtgewicht 350 g beträgt, den überstehenden Mörtel anfangs schwach und von
der Seite her, dann immer stärker so lange in die Formen ein, bis er an seiner
Oberfläche Feuchtigkeit ausschwitzt.
Ein bis zu diesem Zeitpunkte fortgesetztes Einschlagen, das
etwa eine Minute dauert, ist unbedingt erforderlich. Man streicht nun den die
Formen überragenden Mörtel mit einem Messer ab und glättet mit demselben die
Oberfläche.
Nach vollendetem Abbinden des Mörtels werden die Formen
vorsichtig von den Probekörpern abgelöst.
d) Anfertigung der Probekörper
aus reinem Romancement.
Zugprobekörper aus reinem
Romancement können entweder maschinell, mit Handarbeit oder in gussgerechter
Consistenz hergestellt werden.
Die Herstellung der Druckprobekörper darf nur mit maschineller Arbeit erfolgen. Bei
Herstellung der Zug- und Druckprobekörper mit maschineller Arbeit wird ganz so
verfahren, wie bei der Herstellung der Probekörper in normaler Mörtelmischung.
Der erforderliche, jedesmal zu ermittelnde Wasserzusatz wird hier ebenso
bestimmt, wie dort angegeben.
Die Herstellung von Zugprobekörpern mittels Handarbeit
geschieht unter Beobachtung der Vorschriften für die Herstellung der
Zugprobekörper in normaler Mörtelconsistenz. Die Herstellung der Zugprobekörper
in gussgerechter Consistenz geschieht in folgender Weise:
Man fettet drei Formen auf der Innenseite etwas ein und setzt
dieselben auf eine Metall- oder Glasplatte. Sodann mischt man 600 g Romancement
mit jener Wassermenge, die für die Herstellung einer gussgerechten Consistenz
erforderlich ist, was durch Zugabe von 1 Proc. Wasser über die zur
Normalconsistenz nöthige Wassermenge erreicht wird, rührt die Masse unter
entsprechender Rücksichtnahme auf den Erhärtungsbeginn 1 bis zu 3 Minuten gut
durch, füllt die Formen voll und streicht dieselben mit einem Messer sauber
ab.
Die Formen dürfen erst abgelöst werden, wenn der Romancement
genügend erhärtet ist.
2) Aufbewahrung der Probekörper.
Nach der Anfertigung sind die Probekörper die ersten 24
Stunden an der Luft, und zwar, um sie vor ungleichmässiger Austrocknung zu
schützen, in einem geschlossenen, feucht gehaltenen Raume, die übrige Zeit aber
bis unmittelbar vor Abführung der Proben unter Wasser aufzubewahren.
Das Wasser, in welchem dieselben erhärten, ist in den ersten
vier Wochen alle acht Tage zu erneuern, und ist darauf zu achten, dass die
Probekörper immer vom Wasser bedeckt sind. Bei Proben, welche über diese Zeit
hinaus aufbewahrt werden, genügt es, das durch Verdunstung verloren gegangene
Wasser von Zeit zu Zeit durch frisches Wasser zu ersetzen, so dass die Proben
immer vollständig unter der Wasseroberfläche bleiben.
3) Vornahme der Festigkeitsproben.
Die Probekörper sind sofort nach der Entnahme aus dem Wasser
zu prüfen. Für jede Altersklasse sind sowohl die Druck- als die Zugfestigkeit
stets an je sechs Probekörpern zu bestimmen.
Da die Dauer der Belastung bei der Zugprobe von Einfluss auf
das Resultat ist, so soll bei der Prüfung auf Zugfestigkeit die Zunahme der
Belastung während des Versuches 100 g in 1 Secunde betragen.
Bei dem Einspannen der Probekörper ist darauf zu achten, dass
der Zug genau in einer zur Bruchfläche senkrechten Richtung stattfinde.
Bei der Prüfung auf Druckfestigkeit soll, um einheitliche
Resultate zu erzielen, der Druck stets auf zwei Seitenflächen der Würfel (im
Sinne der Erzeugung) ausgeübt werden, nicht aber auf die Bodenfläche und die
bearbeitete obere Fläche.
In Streitfällen über die Handhabung dieser
Prüfungsbestimmungen ist das in der Prüfungsanstalt für hydraulische Bindemittel
der Stadt Wien angewendete Verfahren maassgebend.
Das Cement-Comité des Oesterreichischen Ingenieur- und
Architekten-Vereins:
Dr. G. v.
Rebhann,
E. Gärtner,
A. Wilhelm,
Obmann.
Obmann-Stellvertreter.
Schriftführer.
Franz Berger.
Dr. Alex. A.
Curti F. Ritter.
R. Bode.
Alfred Greil.
Friedrich Ritter v. Stach.
F. Bömches.
K. Köchlin.
Dr. E.
Teirich. J. Chailly.
O. Merz.
Max Thury. Adolf Baron Pittel
Vom Oesterreichischen Ingenieur- und
Architekten-Verein beratheil und genehmigt in der Geschäftsversammlung
vom 12. April 1890.
Wien, am 13. April 1890.
Der Vereins-Vorsteher:
Der Vereins-Secretair:
Hauffe m.
p.
L. Gassebner
m. p.