Titel: | Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation. |
Fundstelle: | Band 279, Jahrgang 1891, S. 279 |
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Ueber Fortschritte in der
Spiritusfabrikation.
(Patentklasse 6. Fortsetzung des Berichtes S. 260
d. Bd.)
Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation.
Beiträge zur Kenntniss der antifermentativen Wirkung des
Fluornatriums bringt auch O. Hewelke durch
Untersuchungen über die Fermentation des Harns (Chem.
Centralblatt, 1890 Bd. 2 S. 248).
Auch E. Factor constatirte für das Kieselfluorammonium eine starke antiseptische Wirkung
gegenüber Milzbrand-, Typhus- und Cholerabacillen (Centralblatt für Bakteriologie und Parasitenkunde, Bd. 7 S. 450).
Endlich sei noch erwähnt, dass auch Soxhlet Versuche mit
Flusssäure ausgeführt hat, welche so günstige Resultate ergaben, dass Soxhlet die Anwendung der Flusssäure als einen
Fortschritt von gleicher Bedeutung für die Brennerei wie seiner Zeit die Einführung
des Hochdrucks bezeichnet. Wir kommen im nächsten Referat auf diese Versuche
zurück.
Ueber Versuche mit einer Weissbier-Reinzuchthefe,
ausgeführt in der Brennerei zu Altenhof, berichtet Heinzelmann in der Zeitschrift für
Spiritusindustrie, Bd. 13 S. 133. Zu den Versuchen wurde eine Hefe aus
Weissbier verwendet, welche nach Untersuchungen im Laboratorium in Maltoselösungen
einen Alkoholgehalt bis zu 16 Vol.-Proc. zu erzeugen im Stande war. Der Verfasser
weist zunächst darauf hin, dass es in der Praxis Schwierigkeiten haben dürfte, aus
Kartoffeln Maischen herzustellen, welche 16 Vol.-Proc. Alkohol liefern können, und
dass es ferner fraglich erscheint, ob ein so hoher Alkoholgehalt nicht ungünstig auf
die Nachwirkung der Diastase einwirken wird. Eine Maische, welche 16 Vol.-Proc.
Alkohol liefern soll, müsste nach des Verfassers Berechnung 31° Sacch. zeigen. Mit
dem bei den vorliegenden Versuchen zur Verfügung stehenden Material gelang es im
günstigsten Falle nur Maischen mit 25,5° Sacch. herzustellen. Aber auch in diesen
war die Vergährung durch die Weissbierhefe äusserst mangelhaft verlaufen, denn es
wurden nur 11,2 Proc. Alkohol erzeugt, während entsprechende Maischen von 24 bis
25,5° B., mit gewöhnlicher Brennereihefe angestellt, auf 1,6 bis 2,5° B. vergohren
waren und 12 bis 12,2 Vol.-Proc. Alkohol enthielten. Verfasser beabsichtigt, diese
Versuche zu wiederholen.
Versuche über die Vermehrung der Hefezellen; von Adrian J. Brown (vgl. 1890 278 91). Nach einer
Mittheilung in der Zeitschrift für Spiritusindustrie,
Bd. 13 S. 135 und 141, haben die Versuche im Wesentlichen die schon früher von Hayduck u.a. gemachten Beobachtungen bestätigt.
Ueber Hefeführung, insbesondere ein neues zweitägiges
Hefemaischverfahren unter Anwendung von Buttersäureferment und gleichzeitiger
Aufbewahrung dieses und der Mutterhefe in besonderen luftabgesperrten
Gefässen schreibt K. Morawski in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 13 S. 105 und
113.
Zur Säuerung des Hefegutes wird in einem mit A. S. unterzeichneten Aufsatz in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 13 S. 225,
darauf hingewiesen, dass bei Einführung von Reinzuchthefe auch der Säuerung des
Hefegutes besondere Sorgfalt zuzuwenden sei und dass zur Erreichung dieses Zweckes
die in der Praxis üblichen Vorsichtsmassregeln nicht ausreichten, vielmehr dahin zu
streben sei, auch das Milchsäureferment in reinem Zustande zu züchten. Freilich sind
die wissenschaftlichen, der Praxis vorbauenden Studien über das Milchsäureferment
der Brennerei wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten noch nicht weit gediehen.
Untersuchungen, welche H. Weigmann über das
Milchsäureferment beim Säuern der Milch ausgeführt hat, könnten aber vielleicht in
Zukunft dahin führen, dass die Brennerei von der Meierei reines Milchsäureferment
würde beziehen können.
Welchen Einfluss üben die Mengen der Hefesäuren auf Erwärmung
und Vergährung der Maischen aus? In der Zeitschrift
für Spiritusindustrie, Bd. 13 S. 235, theilt Joh.
Ernst Brauer Versuche mit, welche er zur Entscheidung dieser Frage
ausführte. Der Verfasser betrachtet es nach diesen Versuchen als erwiesen, dass ein
grösseres als
normales Säurequantum, erzielt bei normalen Säuerungstemperaturen, in den Kunsthefen
nie den nachtheiligen Einfluss auf die Gährthätigkeit der Hefe und die Vergährung
der Maischen ausübt, als wenn allzu geringe Mengen Säuren in den Hefen vorhanden
sind – ein Resultat, welches doch wohl noch der Bestätigung bedarf. (Der Ref.)
Die Reinigung und Regenerirung der Hefe durch
Centrifugiren. Das Reinigen der Hefe durch Centrifugiren wurde zuerst von
E. Haase in Vorschlag gebracht (vgl. 1888 268 239). Jetzt hat Joh. Ernst
Brauer Versuche damit angestellt, über welche er in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 13 S. 168,
berichtet. Obwohl diese Versuche noch in mancher Beziehung unzureichend waren, geht
aus denselben doch hervor, dass die durch Centrifugiren gereinigte Hefe eine
ungeahnte Gährthätigkeit entfaltet, vermuthlich durch abgewendete
Spaltpilzvegetation, und dass damit höhere Alkoholerträge durch Reinlichkeit der
Alkoholgährung erzielt werden können. Zur erfolgreichen Reinigung und Regenerirung
der Hefe durch Centrifugiren sind nach dem Verfasser folgende Bedingungen zu
beachten: 1) Es muss nur reife, enttreberte Hefe verwendet werden, welche 2) unter
massigem Zufluss bei der grössten Rotationsgeschwindigkeit durch die
Milchseparatoren oder Centrifugen gelassen wird, 3) muss ein gewisses Quantum Hefe
dazu verwendet werden, um zur schnelleren Ausführung der Versuche noch ein Hefegut
an demselben Tage damit anstellen zu können. Die abgeschiedene gesunde Hefe muss
gleich nach dem Centrifugiren bei den günstigsten Vegetationstemperaturen in Gährung
gebracht werden, um eine möglichst grosse Anzahl Zellen zu erhalten. Sofern andere
Versuche weitere Erfolge aufweisen, wäre ein sehr einfaches und billiges Verfahren,
das in allen Wirtschaften, die Milchseparatoren oder Centrifugen besitzen, leicht
anzuwenden ist, gefunden. Wünschenswerth dürfte es auch sein, mit solcher
gereinigten Hefe Dickmaischen zur Vergährung zu bringen und die Patente A. Hesse und Bennewitz
dabei combinirt anzuwenden. Auf diese Weise würde man mit Leichtigkeit eine für die
Praxis genügend reine, dabei äusserst gährkräftige und vor allem billige Hefe
erzielen, die im Stande wäre, den höchsten Anforderungen zu genügen, und die
geeignet sein dürfte, die aus wirklichen Reinculturen hervorgegangene,
verhältnissmässig theuere Hefe vortheilhaft zu ersetzen. Nebenbei könnte man auch
aus der schlechtesten und unreinsten Brennereihefe zu jeder Zeit schnell und mit
Leichtigkeit eine gute reine Hefe erzielen.
Diese Versuche wurden von Hesse in Netzlav fortgesetzt,
welcher auch Proben der beim Centrifugiren erhaltenen Hefen an das
Vereinslaboratorium der Spiritusfabrikanten schickte. Ueber die Untersuchung dieser
Proben berichtet Saare in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 13 S. 181. Diese Untersuchungen
bestätigten, dass durch das Centrifugiren der Hefe die abgestorbenen und stark
angegriffenen Hefezellen zurückgehalten werden, während in dem Ablaufenden nur
gesunde, kräftige Hefe gewonnen wird. In den Centrifugen bleiben allerdings noch
gesunde Zellen zurück, doch ist deren Menge gegenüber jener der todten Zellen
massig. Es tritt also durch das Centrifugiren eine Reinigung der Hefe zweifellos
ein. Die aus dem Sahnenrohr und Magermilchrohr ablaufenden Hefen zeigten unter
einander kaum Unterschiede. Zu beachten scheint übrigens wohl auch zu sein,
dass einen Antheil an der günstigen Wirkung des Centrifugirens neben der
Ausscheidung der todten und geschwächten Hefezellen auch die beim Centrifugiren
Platz greifende starke Lüftung hat.
IV. Destillation und Rectification.
Verfahren und Apparat zur Reinigung und zur Gewinnung eines
hochgradigen Weingeistes von Konrad Schmitt in
Wiesbaden (D. R. P. kr. 52200 vom 1. December 1888). Die Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 13 S. 213, bringt eine Abbildung
und Beschreibung des Apparates. Ueber die Grundzüge des Verfahrens vgl. 1890 275 420.
Verfahren zur Reinigung alkoholischer Flüssigkeiten von
P. C. Rousseau, M. J. de la Baume und J. de Chanterac in Paris. Patentirt im Deutschen Reiche
vom 31. Juli 1889. Patentschrift Nr. 53 495. Das Verfahren besteht darin, dass man
zu den alkoholischen Flüssigkeiten neutrales Kaliumtartrat oder Kaliumnatriumtartrat
setzt, dann Natrium- oder Bariumhyposulfit hinzufügt, die Flüssigkeit vom
Niederschlag trennt und rectificirt.
Verfahren zur Gewinnung von reinem Spiritus von Joseph Hradil in Altdöbern, Niederlausitz. Patentirt im
Deutschen Reiche vom 19. October 1889, Patentschrift Nr. 53672. Das Verfahren
bezweckt, die Entstehung der bei der alkoholischen Gährung auftretenden
Nebenproducte zu beseitigen, und besteht darin, dass zu der Maische Stearinsäure
oder andere aus den Fetten bereitete Säuren mit oder ohne Zusatz von
gerbstoffhaltigen Materialien hinzugefügt werden.
Rectificationsdephlegmator von Gebrüder Grossmann in Budapest (Privilegium vom 12. April 1890). Derselbe
besteht aus einzelnen Colonnenelementen, die in einem gemeinsamen Cylindermantel
übereinander angeordnet und mit einander durch Stutzen verbunden sind, in welchen
sich je ein Siebboden befindet, zum Zwecke der besseren Durchkochung des Lutters,
und ist charakterisirt durch die eigene Anordnung von Mittelböden mit Lutter-schalen
und durch die Anbringung des Lutterüberfallrohres im Siebboden.
V. Schlampe.
Ueber die Verfütterung von getrockneter Schlampe, Biertrebern
und Mais an Pferde machten Lehmann und Eggeling auf der Generalversammlung des Vereins der Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in
Berlin interessante Mittheilungen, welche zu Gunsten dieser Futtermittel sprechen.
Wir verweisen auf den Originalbericht in der Wochenschrift
für Brauerei, Bd. 7 S. 652.
VI. Apparate.
Gährbottich- und Hefebottichkühler von Julius Geyer in Löbau (vgl. 1889 273 369) in der Zeitschrift für
Spiritusindustrie, Bd. 13 S. 120, gibt der Erfinder eine Abbildung und
Beschreibung der Arbeitsweise seines Apparates.
Kühl- und Rührwerk für Vormaischbottiche von Richard Luhn in Haspe i. W. (D. R. P. Nr. 49955 vom 3.
Februar 1889).
Neuerung an Maisch-, Koch- und Kühlgefässen von Johann Hampel in Dresden (D. R. P. Nr. 52023 vom 23.
Juli 1889).
Kühlapparat von R. Reif in
Hannover (D.R. P. Nr.51371 vom 19. Juli 1889).
Apparat zum Kühlen und Erhitzen von Flüssigkeiten
von J. Fischer in Wien (D. R. P. Nr.
51958 vom 26. März 1889).
Condensations-, Kühl- und Verdampfungsapparat von Eduard Theisen in Sinzig a. Rh. (D. R. P. Nr. 52435 vom
9. Juli 1889).
Maischinjector von E.
Leinhaas. Die Zeitschrift für
Spiritusindustrie, Bd. 13 S. 126, bringt eine Beschreibung und Abbildung
des Apparates, welcher sich zum Befüllen der Blasen- oder Rectificirapparate gut
bewährt haben soll. Preis 120 M.
Ausflussregler für Maische von P. Kyll in Köln-Bayenthal (D. R.P. Nr. 50796 vom 9. Mai 1889).
Rührwerk für Gähr- und Hefebottiche von Oswald Orgel in Nassadel bei Bralin (D. R. P. Nr. 52202
vom 5. Juni 1889).
Wasch- und Transporteinrichtung für Getreide von G. Reininghaus in Mainz (D. R. P. Nr. 51306 vom 25.
Juni 1889).
Selbsthätiger Getreidewaschapparat von Franz Schäfer in Mühlhausen i. Th. (D. R. P. Nr. 51833
vom 2. Juli 1889).
Selbsthätige Getreidereinigungsmaschine von Liebmann Stein in Heilbronn. Dieser Apparat, bei
welchem das einlaufende Getreide als Triebkraft verwendet wird, wird in der Wochenschrift für Brauerei, Bd. 7 S. 333,
beschrieben.
Gerstenwender von Siegfried
Hirschler in Worms a. Rh. (D. R. P. Nr. 51304 vom 1. Juni 1889).
Hefe-, Sieb- und Waschmaschine von Ferdinand Wrede in Flensburg (D. R. P. Nr. 51312 vom
10. September 1889).
Continuirlich wirkender Hefe-Misch-, Sieb- und
Sortircylinder von Theodor Vogel in Saalfeld i. Th. (D. R. P. Nr. 51449 vom 14. Juli 1889).
Behälter zur Aufbewahrung der Hefe von Emil Römer in Kaschau, Ungarn (D. R. P. Nr. 51679 vom
31. October 1889).
Neuerungen an Apparaten zum Kühlen, Messen und Abscheiden von
Presshefe von Joseph Rosenzweig und Salomon
Neumann in Wien (D. R. P. Nr. 51494 vom 15. Mai 1889).
Neuerung an Kartoffelerntemaschinen von Jakob Zimmermann in Augsburg (D. R. P. Nr. 50775 vom
11. August 1889, Zusatzpatent zu Nr. 46797 vom 14. August 1888).
Neuerung an Kartoffelerntemaschinen von Naumann in Schlettau (D. R. P. Nr. 51 191 vom 7. Juli
1889).
Kartoffelerntemaschine von Joseph Simon in Stürzelbronn, Kreis Saargemünd, Lothringen (D. R. P. Nr.
51600 vom 25. April 1889).
Apparat zum Aufheben und Transportiren von Malz von Emil Abraham in Berlin (D. R. P. Nr. 52384 vom 20.
November 1889).
Apparat zum Zerreissen von Malz von Emil Abraham in Berlin (D. R. P. Nr. 52438 vom 20.
November 1889).
Maischdestillirapparat von Richard Luhn in Haspe i. W. (D. R. P. Nr. 52440 vom 17. December
1889).
Verfahren und Apparat zur Gewinnung reiner Alkohole von
Émile Augustin Barbet in Agde, Hérault, Frankreich
(D.R. P. Nr. 52632 vom 26. April 1889, vgl. 1890 277
94).
Spiritusreinigungsapparat von Wilhelm Schwarz in Meseritz (D. R. P. Nr. 49954 vom 17. Januar 1889).
Einen neuen Spiritusheber hat Konkart construirt. Der Apparat wird in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 13 S. 126, beschrieben und gelobt.
Derselbe wird vom Erfinder Konkart in Rondsen bei
Mischke geliefert. Preis 6 M. S. 135 führt Joh. Ernst
Brauer an, dass er dasselbe Princip schon früher angewendet habe.
Spundverschluss von H. Kaliski in
Ostrowo, Posen (D. R. P. Nr. 50974 vom 28. August 1889).
Sicherung für Fassverschlüsse von Arthur Schroff in Görlitz (D. R. P. Nr. 51364 vom 2.
März 1889).
Spundbohrer von Heinrich
Aderhold in Berlin (D. R. P. Nr. 51419 vom 10. September 1889).
Rotirender Cylindertrockenapparat von Martin Körner in Dresden (D. R. P. Nr. 51010 vom 15.
März 1889).
VII. Analyse.
Zur quantitativen Bestimmung des Traubenzuckers nach der
gewichtsanalytischen Methode mit Fehling'scher Lösung liefert C. Wein in der Allgemeinen
Brauer- und Hopfenzeitung einen Beitrag. Für die Bestimmung der Dextrose
nach Allihn verwendet man bekanntlich eine verdünnte Fehling'sche Lösung, während Soxhlet für die Bestimmung der Maltose, des
Milchzuckers und Invertzuckers unverdünnte Fehling'sche
Lösung vorschreibt. Um auch für Dextrose die unverdünnte Lösung benutzen zu können
und auch um die Menge der zu filtrirenden Flüssigkeit zu vermindern, hat Wein das Reductionsvermögen der Dextrose gegen unverdünnte Fehling'sche Lösung an neun Punkten
ermittelt und mit Hilfe dieser Factoren eine neue Tabelle für die Bestimmung des
Traubenzuckers mit unverdünnter Fehling'scher Lösung
ausgerechnet, welche wir hier im Auszuge – von 5 zu 5 mg Kupfer – wiedergeben.
Kupfer
Dextrose
Kupfer
Dextrose
Kupfer
Dextrose
mg
mg
mg
mg
mg
mg
10
4,5
165
83,4
320
166,7
15
7,0
170
86,0
325
169,4
20
9,5
175
88,6
330
172,2
25
12,0
180
91,2
335
175,0
30
14,6
185
93,8
340
177,8
35
17,1
190
96,4
345
180,6
40
19,6
195
99,1
350
183,3
45
22,1
200
101,7
355
186,1
50
24,6
205
104,4
360
188,9
55
27,2
210
107,0
365
191,8
60
29,7
215
109,7
370
194,7
65
32,2
220
112,3
375
197,6
70
34,7
225
115,0
380
200,5
75
37,3
230
117,6
385
203,4
80
39,8
235
120,2
390
206,3
85
42,3
240
122,9
395
209,1
90
44,8
245
125,5
400
212,0
95
47,4
250
128,3
405
214,9
100
49,9
255
131,1
410
217,8
105
52,4
260
133,7
415
220,7
110
54,9
265
136,4
420
223,6
115
57,5
270
139,1
425
226,5
120
60,0
275
141,9
430
229,4
125
62,5
280
144,6
435
232,4
130
65,1
285
147,3
440
235,3
135
67,7
290
150,0
445
237,6
140
70,3
295
152,8
450
240,6
145
72,9
300
155,6
455
243,5
150
75,5
305
158,3
460
246,5
155
78,2
310
161,1
465
249,4
160
80,8
315
163,9
470
252,4
Die zwischen den angegebenen Zahlen für Kupfer liegenden Werthe lassen sich leicht
durch einfache Rechnung finden. Bei Benutzung der Tabelle ist nach Wein Folgendes zu beachten:
1) Die Fehling'sche Lösung ist unverdünnt
anzuwenden.
2) 30 cc Kupferlösung (69,278 g Kupfervitriol in 1 l) und 30 cc
Seignettesalznatronlauge – nicht nach Allihn, sondern
nach Fehling-Soxhlet – sind erst kurz vor der
Bestimmung zusammenzumischen.
3) Die Zuckerlösung darf nicht mehr als 1procentig sein. Concentrirte Lösungen werden
entsprechend verdünnt.
4) Die Kochdauer des Gemisches von Fehling'scher
Lösung und Zuckerlösung beträgt 2 Minuten..
5) Die Filtration erfolgt nicht durch Papier, sondern durch Asbestfilter.
(Nach Wochenschrift für Brauerei, Bd. 7 S. 332.)
Ueber die Bestimmung der Zuckerarten mit
Kupferkaliumcarbonatlösung veröffentlicht H.
Ost Versuche in den Berichten der deutschen
chemischen Gesellschaft, Bd. 23 S. 1035. Die Lösung besteht aus 23,5 g
krystallisirtem Kupfervitriol, 250 g Kaliumcarbonat und 100 g Kaliumbicarbonat zu 1
l. Man löst die Carbonate und trägt die Kupferlösung allmählich ein. Der
Wirkungswerth der Lösung hängt nicht nur vom Kupfergehalte, sondern auch von der
Menge der Carbonate ab. Die Lösung ist haltbar, reducirt Invertzucker, greift aber
Rohrzucker fast gar nicht an.
Die Methoden zur Bestimmung des Stärkemehles in
Getreidearten von Märcker (vgl. 1887 265 283) und von Asboth
(vgl. 1888 268 94) hat neuerdings Z. v. Milkowski geprüft und bei Untersuchung von Braugersten eine sehr
gute Uebereinstimmung zwischen beiden Methoden gefunden. Zeitschrift für analytische Chemie, 1890 S. 134. (Andere Forscher waren
früher zu entgegengesetzten Resultaten gekommen; vgl. hierüber 1890 275 423.)
Ein Verfahren zur Bestimmung der Rohfaser und Stärke
theilt M. Honig in der Chemiker-Zeitung, 1890 S. 868 und 902, mit. Das Verfahren beruht auf den
vom Verfasser gemachten Beobachtungen, dass Eiweiss beim Erhitzen mit Glycerin auf
210° in eine in Wasser, wie auch in Aetheralkohol lösliche Modifikation übergeführt
wird, dass ferner die Umwandelungsproducte, welche die Stärke beim Erhitzen mit
Glycerin auf 210° erleidet, durch Alkoholäthermischung vollständig gefällt werden,
diejenigen der Dextrose dagegen nicht; endlich, dass Cellulose beim Erhitzen mit
Glycerin auf 210° gar keine Veränderung erleidet. Durch geeignete Behandlung erhält
man die Cellulose nebst den Stärkeumwandelungsproducten als Niederschlag, aus
welchem die letzteren durch heisses Wasser gelöst werden. Es bleibt Cellulose
zurück, welche noch durch Mineralstoffe, die bestimmt und in Abzug gebracht werden
müssen, verunreinigt ist; Stickstoff enthält die Cellulose nur in geringer Menge, in
maximo 1 Proc. In der wässerigen Lösung wird nach dem Invertiren mit Salzsäure die
Stärke mit Fehling'scher Lösung bestimmt.
Zur Bestimmung der Stärke in Futtermitteln bringt A. Leclerc im Journal de Pharm.
et de Chimie, Bd. 21 S. 641, ein Verfahren in Vorschlag, welches auf der
Anwendung einer concentrirten Lösung von Zinkchlorid beruht. Durch diese werden
Stärke, Zucker und Dextrin gelöst, während Cellulose, Fett und Eiweiss ungelöst
bleiben. Durch Alkohol werden aus dieser Lösung Stärke und Dextrin gefällt, während
Zucker in Lösung bleibt. Die abgeschiedene Stärke enthält geringe Mengen
Mineralstoffe und bei Getreide auch Stickstoff, deren Menge bestimmt und in Abzug
gebracht werden muss.
Eine neue Methode zur Alkoholbestimmung, welche auf der
Unlöslichkeit der Harzstoffe oder der ätherischen Oele in Wasser und auf deren
Löslichkeit in Alkohol basirt, veröffentlicht Carpenè
in Settimana Vinicola (durch Weinlaube, 1890).
Als Reagens auf Aldehyde empfiehlt L. Crismer eine Lösung von Kaliumquecksilberjodid (vgl.
1887 266 595). Zum Nachweise von Aldehyd in
Glycerin, Amylalkohol und Aethylalkohol erfüllt das Reagens vollkommen seinen Zweck.
Für den Nachweis in Aethylalkohol ist es zu empfehlen, den verdünnten Alkohol mit
wenig reinem Chloroform zu schütteln und letzteres zu prüfen. Alle Verbindungen mit
Aldehydfunction, Glucose, Benzaldehyd, Zimmtaldehyd u.s.w. geben mit dem Reagens
Niederschläge, die Reaction ist empfindlicher als die mit Fuchsin und schwefliger
Säure oder mit Diamidobenzol. Zur Unterscheidung der durch Aldehyd bewirkten
Niederschläge von den durch Ammoniak mit dem Nessler'schen Reagens erzeugten rothen Niederschlägen kann der Zusatz von
einigen Tropfen Cyankaliumlösung dienen, wodurch die durch Aldehyd entstandenen
Fällungen schwarz gefärbt werden, während die durch Ammoniak verursachten vollkommen
verschwinden. Zu einer Täuschung können nur die Hydroxylaminsalze Veranlassung
geben, die auch mit dem Nesslerschen Reagens schwarze
Färbungen bezieh. Niederschläge geben. {Zeitschrift für
analytische Chemie, Bd. 29 S. 350, daselbst durch Chemiker-Zeitung, Bd. 13 S. 1 und 98.)
Die zum Nachweise von Verunreinigungen im Alkohol empfohlenen
Methoden hat Ed. Mohler geprüft, indem er
Alkohol von 50 Proc. mit den verschiedenen Producten, welche im Alkohol vorkommen
können, mischte und die Empfindlichkeit der verschiedenen Reactionen, sowie die
Verhältnisse, welche auf die Empfindlichkeit von Einfluss sind, feststellte. 1) Schwefelsäure. Das Maximalverhältniss war 10 cc Säure
auf 10 cc Alkohol, über dieses Verhältniss hinaus färbt sich auch reiner Alkohol,
unter demselben vermindert sich die Empfindlichkeit der Reaction in starkem Masse.
Eine wahrnehmbare Färbung geben noch folgende Mengen:
Furfurol
0,010
Methylolaldehyd
0,500
Isobutyraldehyd
0,125
Acetolaldehyd
0,500
Paraldehyd
0,125
Caprylalkohol
0,050
Propionaldehyd
0,250
Isobutylalkohol
0,125
Oenanthaldehyd
0,250
Heptylalkohol
0,500
Valeraldehyd
0,250
Amylalkohol
0,500
Acetaldehyd
0,125
Amylacetat
0,250
Lösungen, welche ein Tausendstel Butyrylaldehyd, Aceton, Propyl-, Isopropyl-,
normalen Butyl-, Methylalkohol, Butyrat, Isobutyrat, Valerianat, Capronat,
Oenanthylat, Benzoat und Salicylat von Aethyl enthalten, geben keine Färbung. 2) Disulfit von Rosanilin. Das beste Verhältniss ist 30 cc
einer Lösung, welche in 1000 Th. 1 Th. Fuchsin enthält, 20 cc Natriumdisulfit von
34° B., 3 cc Schwefelsäure, 200 cc Wasser. Das Reagens muss sofort nach der
Darstellung in dem Verhältnisse von 4 cc auf 10 cc des zu prüfenden Alkohols
angewandt werden. Die maximale Färbung tritt nach ½stündiger Digestion ein. Man kann
im Liter Alkohol von 50 Proc. noch entdecken:
Aethyl-, Oenanthylaldehyd und Acetat
0,01 g
Valerylaldehyd
0,02 g
Propion- und Isobutyraldehyd
0,05 g
Paraldehyd, Furfurol, Butylaldehyd und Aceton
0,50 g
Alkohol und Aether sind ohne Einfluss auf das Reagens. 3) Anilinacetat. Dasselbe ist in saurer Lösung das
specielle Reagens auf Furfurol, auf die anderen Substanzen ist es ohne Einwirkung.
Das beste Verhältniss ist 10 Tropfen Anilin und 2 cc krystallisirender Essigsäure
auf 10 cc Alkohol. Die stärkste Färbung tritt nach ½stündiger Digestion ein, ist
aber sehr intensiv, so dass 1 mg und sogar noch 0,1 mg Furfurol in 1 l Alkohol noch
deutlich erkannt werden kann. 4) Kaliumpermanganat. Setzt man 2 bis 3
Tropfen 1/1000-Normalpermanganatlösung zu 10 cc Alkohol, so erfordert es ungefähr 2
Minuten, bis die Reduction vollständig ist, mit unreinem Alkohol ist die Reduction
je nachdem etwas schneller, was sich indess für die Praxis nicht verwerthen lässt.
Beim Arbeiten in saurer Lösung wird aber das Permanganat durch Lösungen von
Paraldehyd, Isobutylaldehyd und Isobutylalkohol so rasch zersetzt, dass man diese
Substanzen erkennen kann. Die Reduction ist unabhängig von der Concentration des
Alkohols und dem Grade der Säuerung der Flüssigkeit. Die Lösungen von Aethylaldehyd
zu 1/1000 besitzen
keine augenblicklich reducirenden Eigenschaften. (Chemisches
Centralblatt, 1890 Bd. 2 S. 567, daselbst nach Comptes rendus, Bd. 3 Nr. 1 S. 87.)
Bestimmung des Acetons im Methylalkohol und in den durch
Methylalkohol bewirkten Denaturationen; von Leo
Vignon. Der Verf. erörtert die Anwendbarkeit der von Krämer und von Lieben
vorgeschlagenen Methode, welche auf der Ueberführung des Acetons in Jodoform beruht.
(Comptes rendus, 1890 S. 534.)
Untersuchung von Branntwein auf denaturirten Spiritus. O.
Schweissinger gründet sein Verfahren auf den Nachweis des Pyridins, da er
die Methoden zum Nachweise des Methylalkohols für umständlich und unzuverlässig
hält. Die Methode beruht auf dem Verhalten des Pyridins gegen Quecksilberchlorid. Da
Zucker die Reaction stört, muss, falls dieser in dem Branntweine vorhanden ist,
destillirt werden. 10 cc des Branntweines bezieh. des Destillats werden mit 10
Tropfen einer concentrirten alkoholischen Quecksilberchloridlösung versetzt,
umgeschüttelt und der Ruhe überlassen; eine zweite Probe stellt man in derselben
Weise an und fügt noch 10 cc reinen Alkohol hinzu. Als Gegenprobe können 10 cc
dienen, welche man mit 0,5 cc oder auch nur mit 0,25 cc denaturirtem Spiritus
versetzt hat. Bei Gegenwart von Pyridin entsteht ein dicker weisser krystallinischer
Niederschlag. In einer Verdünnung von 1 Tb. denaturirtem Spiritus auf 10 Th. Wasser
tritt der Niederschlag sofort, in einer Verdünnung 1 zu 20 nach einigen Stunden
deutlich ein. Mit Sicherheit kann man noch 5 Proc. denaturirten Spiritus = 0,025
Proc. Pyridin nachweisen, bei weiterer Verdünnung tritt die Reaction nicht immer
ein, weil man meist nicht mit starken alkoholischen Lösungen zu thun hat. – Zur
quantitativen Bestimmung des Pyridins in Schnäpsen kann man das directe Titriren
derselben mit Dimethylorange als Indicator benutzen; auch bei Gegenwart von
ätherischen Oelen und Zucker ist das Verfahren anwendbar. Da Pyridin auf
Phenolphtaleïn nicht einwirkt, so kann man sich durch gleichzeitige Anwendung dieses
Indicators von der Abwesenheit der Alkalien überzeugen. Man titrirt mit
Zehntelnormalsäure, bis die anfangs goldgelbe Farbe in eine weinrothe übergeht. 1 cc
Zehntelnormalsäure entspricht 0,0079 g Pyridin. (Zeitschrift
für angewandte Chemie, 1890 S. 253, daselbst nach Pharmac. Centralblatt, 1890 S. 141.)
Zur Untersuchung des denaturirten Branntweines; von Carl Windisch. Der Verf. prüfte, welchen Einfluss die
Denaturirungsmittel bei der Untersuchung von denaturirtem Branntwein auf Fuselöl
nach der Chloroformmethode ausüben, und fand, dass Pyridin, selbst in einer Menge
von 0,2 cc in 100 cc, ohne Einfluss auf die Volumenvermehrung ist, dass Holzgeist
eine relativ geringe Volumenvermehrung bewirkt, indem nur ⅕ in das Chloroform
übergeht, während ⅘ in dem verdünnten Alkohol bleiben. Das Thieröl gab in Mengen von
0,01 Vol.-Proc. dem Branntweine einen eigenthümlichen Geruch und eine immer dunkler
werdende Rothfärbung. Ein Einfluss auf die Volumenvermehrung konnte nicht beobachtet
werden. Die sich bei der Behandlung bildenden Farbstoffe gehen sowohl in die
Alkohol–, als auch in die Chloroformschicht über. – Der Aether verursachte eine sehr
erhebliche Volumenvermehrung des Chloroforms. – Das als Denaturirungsmittel
verwendete Rosmarin- und Lavendelöl, welche zu 0,06 und 0,04 cc auf 100 cc des
verdünnten Spiritus zugesetzt wurden, verminderten die Chloroformschicht von 0,015
bezieh. 0,01 cc. Dass diese Verhältnisse sich bei grösseren Zusätzen ändern bezieh.
umgekehrt werden können, liegt auf der Hand. Da nun alle bei der Denaturirung in
Betracht kommenden Bestandtheile quantitativ bekannt sind, so ist es, unter
Zugrundelegung obiger Erfahrungen, möglich, die Volumenvermehrungen des Chloroforms
zu bestimmen, welche der Gegenwart des Denaturirungsmittels in Branntweinen
zugeschrieben werden müssen, welche von der Steuerbehörde denaturirt worden sind.
Pyridin und Thieröl kommen nicht in Frage, Aether wurde nicht berücksichtigt. Für
die anderen Denaturirungsmittel ergab sich Folgendes: Das allgemeine Denaturirungsmittel erhöht, wenn es in vorschriftsmässiger
Menge und Beschaffenheit zugesetzt worden ist, bei der Fuselölbestimmung das
Chloroformvolumen um 0,12 cc. Der Fuselölgehalt in 100 cc des ursprünglichen
Branntweines berechnet sieh nach der Formel:
f_{(v)}=\frac{V}{45}\,(h-H-0,12),
worin H das Chloroformvolumen bei
der Ausschüttelung von reinem 30vol.-procentigem Alkohol, h das bei der Ausschüttelung des zu untersuchenden Branntweines erhaltene
Chloroformvolumen und V die Volumprocente Alkohol des
Branntweines sind. Auf 100 Th. wasserfreien Alkohol bezogen, wird der
Volumprocentgehalt an Fuselöl:
f_{(100)}=\frac{20}{9}\,(h-H-0,12),
betragen. – Für das allgemeine
Denaturirungsmittel mit Lavendelölzusatz ergeben sich die Formeln:
f_{(v)}=\frac{V}{45}\,(h-H-0,11), Vol.-Proc.
Fuselöl
f_{(100)}=\frac{20}{9}\,(h-H-0,11), Vol.-Proc.
Fuselöl.
Für das allgemeine Denaturirungsmittel mit
Rosmarinölzusatz:
f_{(v)}=\frac{V}{45}\,(h-H-0,10), und
f_{(100)}=\frac{20}{9}\,(h-H-0,10).
Bei Denaturirung mit 5 Proc. Holzgeist ist:
f_{(v)}=\frac{V}{45}\,(h-H-0,30), und
f_{(100)}=\frac{20}{9}\,(h-H-0,30).
Denaturirung mit 0,5 Proc. Terpentinöl:
f_{(v)}=\frac{V}{45}\,(h-H-0,07), und
f_{(100)}=\frac{20}{9}\,(h-H-0,07).
Bier- und Weinzusätze geben nur sehr geringe Volumenvermehrung. – Um in obigen
Formeln das Fuselöl in Grammen in 100 g absoluten Alkohols umzurechnen, hat man den
für f(100) gefundenen Werth mit 1,025 zu multipliciren.
(Chemisches Centralblatt, 1890 Bd. 2 S. 614,
daselbst nach Arbeiten ans dem kaiserl.
Gesundheitsamte, Bd. 6 S. 471.)
(Schluss folgt.)