Titel: | Neue Erscheinungen auf dem Gebiete des Rettungswesens. |
Autor: | Sfd. |
Fundstelle: | Band 273, Jahrgang 1889, S. 303 |
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Neue Erscheinungen auf dem Gebiete des
Rettungswesens.
Mit Abbildungen auf Tafel
15.
Neue Erscheinungen auf dem Gebiete des Rettungswesens.
Von den Apparaten zur Rettung in Wassersgefahr erregt zunächst ein Geschoſs zum
Werfen von Rettungsleinen unser Interesse, welches unter Nr. 40063 Armand Eugène Marie du Bourblanc in Paris patentirt
worden ist. Dasselbe wird durch ein Geschütz oder eine Handfeuerwaffe
abgeschleudert, um einem in Gefahr gerathenen Schiffe eine Rettungsleine
zuzuführen.
In der Zeichnung zeigt Fig. 1 einen Längsschnitt
durch das Geschoſs, Fig. 2 die Ansicht desselben im Laufe einer Handfeuerwaffe.
Das Geschoſs besteht aus dem Metallcylinder A, welcher
der Länge nach durchbohrt ist, um die mit der Spiralfeder F umwickelte Stange BC
aufzunehmen. Die
Spiralfeder findet in der Erweiterung G des Cylinders
Platz und legt sich gegen die durch die Schraube D
gehaltene Scheibe E der Stange. Mit der Stange BC ist ein Ring I
verbunden, in welchen die Oese J einer Stange H greift, an deren Querstück L das Ende der Rettungsleine befestigt ist.
Der Cylinder A hat eine seitliche Rinne, in welche die
Stange H gelegt wird, wenn das Geschoſs in den Lauf des
Geschützes oder Gewehrs eingeführt wird.
Hat das Geschoſs den Lauf verlassen, so legt sich die Stange H nach hinten und zieht die Leine R nach
sich. Die Feder F dient dem Zwecke, den harten Schlag
beim Auffallen des Geschosses und eine Beschädigung des Schiffes u.s.w. zu
vermeiden. Ein Geschoſs, welches durch ein Geschütz geworfen wird, hat ein Gewicht
von 4 bis 6k, während ein durch eine
Handfeuerwaffe geschleudertes Geschoſs nur etwa 100 bis 200g wiegt.
Eigenartig ist auch die F. W. Brewster in Westminster,
England, unter Nr. 40175 patentirte Rettungsleiter für Schiffbrüchige construirt. –
Die Seile 1 dieser Leiter sind durch die Schwimmkörper
2 schwimmfähig gemacht. Letztere bestehen
zweckmäſsig aus einer Hülle oder einem Sack 3 aus
starkem Segeltuche oder dünnem Blech u.s.w. Sie können eine Ausfüllung 4 aus gebranntem Kork erhalten und werden in passenden
Abständen von einander auf dem Seile 1 festgehalten,
z.B. durch Knoten 5, welche in das Seil geschlagen sind
und im Inneren der Schwimmkörper fest anliegen. Zwei oder mehr solcher schwimmfähig
gemachten Seile sind durch Querseile oder Querverbindungen 6 aus Holz o. dgl. derart mit einander verbunden, daſs eine Boje entsteht,
an welcher schiffbrüchige Personen einen passenden Halt für ihre Rettung finden
können.
Zweckentsprechend dürfte sich auch das dem Engländer Robert
Dawson Kay in Warrington unter Nr. 42859 patentirte Ventil an
Rettungsapparaten erweisen. In der Zeichnung Fig. 4 bis 9 ist dasselbe in der
Anwendung für Rettungsapparate, die, um den Hals getragen und mit Luft gefüllt, die
Gefahr des Ertrinkens beseitigen sollen, dargestellt, a
ist ein ringförmiger Luftbehälter aus wasserdichtem Zeuge, welcher mittels des
elastischen Bandes g kragenartig am Halse gehalten
wird. An a befindet sich die Gummiröhre b, welche an ihrem freien Ende von der Gummikappe c umschlossen wird. In c
ist nun das Ventil d so eingeschoben, daſs es
einestheils, auf der Röhre b aufsitzend, sie
zusammendrückt, d.h. in unbenutztem Zustande letztere schlieſst, und anderentheils
mit der Kappe c abschlieſst. Das Ventil selbst besteht
aus zwei an einem Stifte e beweglichen Theilen d1 und d2, welche durch die
auf e sitzende Feder f das
Rohrende b geschlossen erhalten. Zum Aufenthalt im
Wasser setzt man den Apparat dadurch in Thätigkeit, daſs man cd mit dem Munde ergreift und zusammendrückt. Hierdurch wird das Rohr b geöffnet, und man kann den Luftbehälter a
soweit aufblasen, daſs er seinen Zweck, als Träger im Wasser zu dienen, zu erfüllen
vermag.
Die Erfindung des Charles Joseph Pigeon und Louis Justin Tristan Lacroix in Paris – P. R. Nr. 44965
– betrifft eine für den Fall eines Schiffbruches zu benutzende Rettungsvorrichtung,
welche für gewöhnlich als Matratze für die Schiffsbetten dienen soll. Dieselbe
besteht aus einer Anzahl geeigneter luftdicht geschlossener Cylinder A (Fig. 10, 11 und 12). Letztere sind
entweder aus einem mit einer Leinwandhülle umgebenen Kautschukrohre oder aus einer
von zwei mit Kautschuk getränkten Geweben eingeschlossenen Kautschukplatte
hergestellt. Diese so gebildeten Cylinder werden neben einander durch Nähte
vereinigt und auſserdem, falls die Vorrichtung als Matratze dienen soll, in einen
gemeinsamen leinenen Ueberzug untergebracht. Um jeden der Cylinder nach Bedarf mit
Luft o. dgl. anfüllen oder von dieser entleeren zu können, ist an dem einen Ende
derselben ein Hahn C vorgesehen. Zwischen den beiden
centralen Cylindern ist ein wasserdichter Sack E
angebracht, welcher die Gestalt des unteren Theiles eines Nachens besitzt und in
wasserdichter Weise mit zwei wasserdichten Beintheilen FF verbunden ist. Letztere endigen in Fuſstheile, deren Sohle durch eine
Bleiplatte beschwert wird. Beim Gebrauche als Rettungsmittel nimmt man, nachdem die
mittleren Cylinder aus einander geschoben worden, in dem Sack und den Beintheilen
Platz, schnallt einen an dem Sack vorgesehenen Riemen um den Leib, um das Eindringen
des Wassers zu hindern, und legt um die Schultern ein Band I, welches gestattet den Apparat bis zum Sturze in das Wasser leichter zu
tragen. Die Bleiplatten bringen den Apparat immer in seine richtige Lage, so daſs
der Obertheil und der Kopf des Schiffbrüchigen stets über Wasser bleiben. Die
Rettungsmatratze ist an den Seiten mit Ringen oder Stricken K versehen, welche fest mit einem den ganzen Umfang des Röhrensystems
schützenden Kabel J verbunden sind. Diese Ringe oder
Stricke gestatten, die Matratzen an einander zu koppeln, so daſs in letzterem Falle
ein unversenkbares Floſs gebildet wird.
Bei der durch die Fig. 13 und 14 gekennzeichneten
Abänderung bestehen die mittleren Cylinder je aus drei kürzeren Cylindern LMN, welche derartig angeordnet sind, daſs in dem
Mittelpunkte ein leerer Raum entsteht, sobald die Cylinder MM, welche mit den hinteren Cylindern NN
durch ein Scharnier von Stoff verbunden sind, umgeklappt werden. Die aus Cylindern
zusammengesetzte Matratze eignet sich auch sehr gut zu Feldbetten. Der Schwefel der
Kautschukcylinder übt auf den Menschen keine schädlichen Einwirkungen aus, vielmehr
bekämpft derselbe mit Erfolg die Ansteckungsstoffe des Typhus, der Cholera und
anderer Krankheiten.
Auch der John Reynard Hargin in Elizabeth, New JerseyYersey, Nordamerika, unter Nr. 46639 patentirte Gegenstand bezieht sich auf eine
Luftmatratze, die,
leicht aufgeblasen, in Verbindung mit anderen als Rettungsfloſs Verwendung finden
kann. Der innere Raum dieser Matratze ist durch Querwände in mehrere luftdichte
Abtheilungen getheilt, von denen jede durch Schläuche g
(Fig. 15,
16 und
17) mit
der Luftkammer eines Blasebalges verbunden ist. Letzterer zieht bei der
Aufwärtsbewegung der Klappe G die Auſsenluft durch
Ventile e und Oeffnungen e1 und e2 in die Pumpenkammer und preſst dieselbe bei seiner
Abwärtsbewegung durch Ventile in die Luftkammer F und
von da durch Ventile g in die Abtheilungen. Zur
Verbindung dieser Luftmatratze mit anderen gleichartigen sind auf jeder Seite
derselben je zwei Bügel angebracht, deren Kuppelung dadurch erfolgt, daſs die mit
schrägen Anlaufflächen t2 (Fig.
18 und 19) und Durchbohrung t1 versehene Nase t
zwischen zwei im anderen Bügel befindliche Bolzen s1 gepreſst wird, die durch Spiralfedern s2 in die Durchbohrung
der Nase gedrückt werden. Die Lösung der Verbindung erfolgt durch einen Keil w, der zwischen zwei an den Bolzen befestigte Niete vv gedrückt wird und dadurch erstere auſser Eingriff
mit der Durchbohrung der Nase bringt.
Zur Verhütung von Menschenverlusten auf See, welche durch Ueberbordfallen aus den
Masten oder durch Sturzseen, welche die Leute von Deck über Bord schlagen,
herbeigeführt werden, dient die Wilhelm Küpper und der
Firma J. U. Rösing im Nordseebad Wangerooge unter Nr.
46069 patentirte Nachtrettungsboje. Läſst man diese Boje, welche am Heck eines
Schiffes befestigt ist, sobald der Ruf ertönt: „Mann über Bord“, ins Meer
fallen, so bewirkt der ziemlich hohe Fall, daſs dieselbe zunächst ganz untertaucht.
Hierbei füllt sich der Raum b (Fig. 20 und 21) durch die
unten angebrachten Oeffnungen c mit Wasser, während die
in diesem Raume befindliche Luft durch die Röhren d
entweicht. In dem Raume b befindet sich der Schwimmer
l, der an der Zündstange f befestigt ist, welche letztere durch die Führungen gk bis unter den Abdruckhebel h hinaufreicht. Gleich nachdem die Nachtrettungsboje aus dem Wasser zur
Oberfläche emporgeschnellt ist, wird sich durch das hinlänglich in den Raum b eingedrungene Wasser der Schwimmer l mit der Zündstange f
heben und den Abdruckhebel h des bis dahin luftdicht
verschlossenen Zündapparates i zum Abdrucke bringen.
Letzterer in den Fig. 22 bis 29 dargestellte Apparat
ist in folgender Weise eingerichtet: Fig. 26 stellt den
Apparat in gespanntem, also zum Zünden bereiten Zustande dar. Dadurch, daſs der
Schlitten a in die bezeichnete Lage gebracht worden
ist, wurde die Feder b angespannt und ebenso die Feder
c, welche gegen die Zündholzbehälter d und diese gegen die Reibfläche drücken. Der Schlitten
a ist in einer senkrechten Führung t und die Zündholzbehälter d in einer wagerechten Führung q verstellbar.
In vorbezeichneter Stellung decken sich die Löcher f im
Schlitten und in der Führung Fig. 26, und durch einen
eingesteckten Stift werden die Federn b und c in Spannung gehalten. Sobald sich nun die
Schwimmerstange aufwärts bewegt, zieht sie den Stift aus den Löchern ff (Fig. 25), und der
Schlitten a wird mit Hilfe der Feder in die in Fig. 22
bezeichnete Stellung gebracht. Die kleinen Zündholzbehälter d werden mit Hilfe der Feder c durch die
Oeffnungen g hinaustreten; sie werden jedoch durch
einen kleinen Knaggen vor dem gänzlichen Herausfallen behütet. Durch die entstandene
Reibung der Zündhölzer an der Reibfläche haben sich erstere entzündet, und indem sie
durch die Oeffnungen g treten, entzünden sie auch die
präparirten Kerzen h. Die beiden Knaggen i und k begrenzen den Hub
des Schlittens, um ein genaues Functioniren zu sichern. Ein kleiner mit dem
Schlitten o verbundener Mitnehmer r ist mit einer Stange s
(Fig. 20
bis 29)
verschraubt, welche zu einem Tellerventil v führt.
Sobald nun der Zündapparat ausgelöst wird, geht der Mitnehmer r sammt der Stange s in
die Höhe und öffnet das Tellerventil. Durch das Oeffnen des Tellerventils im
Schornsteine n (Fig. 20 und 21) wird
ermöglicht, daſs die durch das Licht sich entwickelnde heiſse und verbrauchte Luft
aus unten offenen und am Schornsteine angebrachten Rohren o ausströmen kann, während durch die in den Tubus q offen mündende Röhre p bewirkt wird, daſs
immer frische Luft den Kerzen zuströmt. Der Raum b
(Fig. 20)
wird sich nur bis zur Auſsenwasserlinie mit Wasser füllen, während oberhalb der
Wasserlinie stets von auſsen durch die Röhren d frische
Luft einströmen kann, welche Luft dann durch die Röhre p zunächst in den Raum des Tubus q, von hier
in den Raum t und mit diesem in Verbindung stehenden
Raum u weiter geführt wird und so das gute Brennen der
Kerzen sichert.
Die Wellen werden dadurch geebnet, daſs im unteren Theile des Luftraumes t, rings umlaufend, ein Oelbehälter w angebracht ist, dessen Inhalt von dem Moment an, daſs
die Nachtrettungsboje ins Wasser fällt, langsam durch die Röhren z ausströmt (1888 267 *
113).
An zwei entgegengesetzten Seiten der Nachtrettungsboje sind die Oesen m (Fig. 20) angebracht, an
welchen durch 2m lange Taue n zwei besonders construirte Rettungsgürtel befestigt
sind. Diese Rettungsgürtel sind so eingerichtet, daſs die beiden Hälften eines
Gürtels in dem Scharnier A der Fig. 10 bis 12 leicht
offen gehalten und zugeklappt werden können. Erreicht nun der Verunglückte den
Gürtel, so wird es ihm ein Leichtes sein, in die Oeffnung hineinzuschwimmen, die
Hälften zusammenzuhalten und den leicht beweglichen Haken D über den Knopf E zu schieben und auf diese
Weise den Ring zu schlieſsen. Damit ist aber der Mann auch schon gleichsam gerettet,
denn einestheils wird es ihm nun selbst im erschöpften Zustande möglich sein, sich
über Wasser zu halten, anderentheils wird man von Bord aus oder aus den Masten des
Schiffes das 3½ Stunden brennende Licht im Auge behalten haben und bereits
zurücksegeln oder zurückdampfen, um den Mann wieder aufzunehmen.
Der in Fig. 32
bis 34
dargestellte Apparat, welcher Dr. Josef Rudolfy in
Szegedin, Ungarn, unter Nr. 40981 patentirt worden ist, dient dazu, die Thätigkeit
der Lunge bei in Wasser, Rauch oder schlagenden Wettern Verunglückten zu
unterstützen. Es wird dies durch zwei Blasebälge erreicht, welche durch Ansaugen der
in der Lunge befindlichen Luft das Ausathmen, durch Einpressen reiner Luft die
Einathmung ersetzen bezieh. unterstützen.
Die Maske a wird über Mund und Nase aufgesetzt und dabei
das Mundstück b zwischen die Zähne, oder wenn diese
fest auf einander gepreſst sind, zwischen die Lippen gebracht. Die beiden Flanschen
l und m, welche
excentrisch an den Rohren in ihren Mittelpunkten um einen Stift drehbar befestigt
sind, werden so gestellt, daſs die Verbindung der Rohre e und n stattfindet. Darauf wird durch
Hochziehen der Blasebälge Luft angesaugt, welche bei dieser Anordnung aus den Lungen
und dem Luftbehälter zuströmen muſs. Darauf werden die Flanschen um 90° gedreht, der
Apparat also von dem Luftbehälter abgeschlossen, und die in den Blasebälgen
befindliche Luft wird durch Zusammendrücken derselben in die Lungen gepreſst.
Alsdann werden die Scheiben in ihre vorherige gegenseitige Stellung gebracht, durch
Heben der Bälge Luft angesaugt, die Flanschen zurückgedreht und die Luft in die
Lungen gepreſst u.s.w. In einem der Blasebälge ist an einem Stabe ein Schwämmchen
g befestigt, auf welches Ammoniak durch eine dicht
verschlieſsbare Oeffnung h geträufelt wird. Dadurch
wird die zur Lunge zu führende Luft mit Ammoniakgas geschwängert, was einen
günstigen Reiz auf die inneren Organe ausübt. Dicht an jedem Balge befindet sich je
ein Zeiger i, welcher erkennen läſst, wie weit der
betreffende Balg comprimirt wurde; an einem der Zeiger ist ein Schallsignal k angebracht, damit die den Verunglückten behandelnden
Feuerwehrleute sich unter einander und mit den Auſsenstehenden verständigen
können.
Sfd.