Titel: | Von der Deutschen Allgemeinen Ausstellung für Unfallverhütung in Berlin 1889. |
Fundstelle: | Band 273, Jahrgang 1889, S. 16 |
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Von der Deutschen Allgemeinen Ausstellung für
Unfallverhütung in Berlin 1889.
Deutsche Allgemeine Ausstellung für Unfallverhütung in
Berlin.
Das Interesse für die Unfallverhütung in gewerblichen Anlagen, finden Schutz der
Arbeiter gegen die ihn bei Ausübung seines Berufes bedrohenden Gefahren ist
keineswegs so neuen Datums, wie meist angenommen wird. Die anscheinend ersten
durchgreifenden und heute noch maſsgebenden Schritte unternahm im J. 1867 die Gesellschaft zur Verhütung von Fabrikunfällen zu Mülhausen
im Elsaſs, welche vom rein philantropischen Standpunkte für ihren
Wirkungskreis den Schutz der Arbeiter ausübte und in ihrem Leiter Engel-Dollfuſs den Ausspruch predigte, daſs die
Industrie sich nicht genügen lassen dürfe, dem Arbeiter nur den Lohn zu zahlen und ihn damit als abgefunden zu betrachten.
Diese Gesellschaft, deren segensreiches Wirken durch die öffentlichen Blätter
weiteren Kreisen bekannt wurde, hat trotz aller Bemühungen über den Mülhauser Bezirk
hinaus keine Schule gemacht; sie wurde seitens unserer Industrie gewissermaſsen mit
Verwunderung darüber angestaunt, daſs sich praktische Leute mit solchen gar nicht
durchführbaren Ideen abgeben könnten. Selbst die Einführung des Haftpflichtgesetzes
vom 7. Juni 1871 in
Deutschland hatte lange Zeit nicht den Erfolg, Schutzvorrichtungen in Fabriken
einzuführen, vielmehr herrschte und herrscht sogar noch immer die Ansicht, daſs ein
wirksamer Schutz für die meisten Maschinen gar nicht geschaffen werden könne, daſs
sogar die Gefahr für den Arbeiter nach Anbringung von Schutzvorrichtungen um so
gröſser werde, als dem Arbeiter im Hinblicke auf die Schutzvorrichtung das
Bewuſstsein für die Gefahr der Maschine verloren gehe und er dadurch nur
leichtsinniger in der Bedienung der Maschine werde.
Das Streben der Gewerberäthe und Fabrikeninspektoren, welche mit dem Jahre 1874 ihre
öffentliche Thätigkeit begannen, richtete sich in erster Linie auf Einführung
gröſserer Betriebssicherheit in den gewerblichen Anlagen. Man hat aber nur die
Jahresberichte dieser Beamten zu studiren, um herauszufinden, wie noch jetzt das
Verständniſs für den Werth von Schutzvorrichtungen oft vollständig mangelt, und zwar
sowohl bei den Arbeitgebern wie bei den Arbeitnehmern, welch letztere in der
Schutzvorrichtung mehr oder weniger nur ein Arbeitshinderniſs erblicken und den
einzigen sicheren Schutz gegen Beschädigung durch die Maschine in der Erkenntniſs
der Gefahr, Verständniſs für die Eigenart der Maschine und in der eigenen
Geschicklichkeit bei der Bedienung suchen.
Trotz der geringen Beachtung, welche das Streben nach Unfallverhütung im Allgemeinen
fand, wurde doch schon – wahrscheinlich nur in Anerkennung der Mülhauser
Bestrebungen – auf der internationalen Ausstellung für Hygiene und Rettungswesen in
Brüssel vom Jahre 1876 laut dem aufgestellten Programme eine besondere Abtheilung
für die Zwecke der Unfallverhütung und des Arbeiterschutzes unter der Bezeichnung:
Hygiene moyens préventifs et sauvetage appliqués à
l'Industrie geschaffen. Diese Klasse bot nur wenige einschlägliche
Gegenstände, welche geeignet gewesen wären, den Nutzen der Schutzvorkehrungen zu
beweisen. Diese Ausstellung fand deshalb keinerlei Beachtung und verlief völlig ohne
Einwirkung.
Ein zweiter Versuch wurde gelegentlich der Düsseldorfer Gewerbe-Ausstellung im J.
1880 vom Niederrheinischen Vereine für öffentliche
Gesundheitspflege unternommen. Aber auch dieser Versuch hatte rücksichtlich
der gar zu mangelhaften und ungeeigneten Vorführung von Schutzmitteln keinerlei
Erfolge.
Das Jahr 1882 bot in London eine Ausstellung beschränkten Umfanges für Apparate und
Einrichtungen zum Schütze von Menschenleben, bei welcher der gewerbliche Betrieb
eine geringe, unbedeutende Vertretung gefunden hatte.
Den ersten einigermaſsen erfolgreichen Versuch, das Wesen der Schutzvorrichtungen im
industriellen Betriebe zu beweisen und gröſseren Kreisen verständlich zu machen,
unternahm die wohl noch in vieler Erinnerung stehende Berliner Hygiene-Ausstellung des
Jahres 1882–83. Hier fand die Unfallverhütung bereits eine stattliche, bisher
jedenfalls noch nicht erreichte Vertretung; hier konnten zum ersten Male wirkliche
Schutzvorkehrungen für den Arbeiter gezeigt und ihre praktische Brauchbarkeit
verständlich bewiesen werden.
Im nächsten Jahre 1883 bot endlich die schweizerische Landesausstellung in Zürich
eine nicht unbedeutende Sammlung von Schutzmitteln für den Fabrikbetrieb.
Die in den letzteren Jahren vielfach abgehaltenen kleineren Gewerbe-Ausstellungen
fanden sich veranlaſst, dem „Zuge der Zeit“ nachzugeben und in ihre Programme
stets eine Gruppe für Schutzvorrichtungen und Gewerbe-Hygiene aufzunehmen. Es kann
aber nicht gesagt werden, daſs damit etwas hervorragend Nützliches für die
praktische Einführung von Schutzmitteln geleistet worden wäre.
Die ganze Frage des Arbeiterschutzes hat erst Bedeutung für Deutschland in Folge des
am 1. Oktober 1885 in Kraft getretenen Unfallversicherungsgesetzes erlangt, in
dessen Ausübung seitens der Genossenschaften auf strenge Durchführung des
Arbeiterschutzes gesehen wird, um durch Verminderung der Unfälle die Kosten der
Unfallentschädigungen herabzusetzen. Nur dem Zwange, welchen die
Berufsgenossenschaften durch die ihrerseits erlassenen Unfallverhütungsvorschriften
ausüben, ist es zuzuschreiben, daſs sich einerseits die Praxis für Anwendung der
Unfallverhütungsmaſsregeln zugängig zeigt und andererseits der Erfindung neuer und
zweckmäſsiger Formen des Arbeiterschutzes Vorschub geleistet wird.
Der Erlaſs der Unfallverhütungsvorschriften seitens der Berufsgenossenschaften setzte
die Industrie zu einem groſsen Theile in nicht geringe Verlegenheit, weil eben
keinerlei Vorstellungen über das Wesen und die Form eines wirksamen Schutzes der
gefahrbringenden Arbeitstheile, Maschinenelemente u.s.w. bisher verbreitet war. Wort
und Schrift konnten nicht genügen, um geeigneten Begriffen Bahn zu brechen, so daſs
sich in erster Linie das Reichsversicherungsamt entschloſs, eine Sammlung von
Unfallverhütungsmaſsnahmen zu veranstalten und in einem ständigen Museum zu
vereinigen. Eine gleiche ständige Ausstellung besitzt das k. k.
österreichisch-ungarische Handelsministerium in Wien.
Eine solche Sammlung ist aber namentlich im jetzigen Zustande keineswegs geeignet,
Belehrung über die so mannigfach unterschiedliche Anwendung der Schutzmittel zu
bieten, andererseits liegen im Bereiche der Wirksamkeit jeder Berufsgenossenschaft
besonders geartete Gefahren, deren Erkennung und Verhütung deshalb nur hier möglich
wird. Unter diesem Gesichtspunkte machte sich in den Kreisen der
Berufsgenossenschaften die Neigung stark bemerkbar, besondere
Unfallverhütungsausstellungen für den Rahmen der Thätigkeit der einzelnen
Berufsgenossenschaften zu
veranstalten, um den Berufsgenossen ein anschauliches und namentlich geschlossenes
Bild der Unfallverhütung in den einzelnen industriellen Betrieben zu bieten.
Einen thatsächlichen Anfang hiermit machte zuerst die Norddeutsche
Holz-Berufsgenossenschaft mit der Veranstaltung einer Ausstellung für
Schutzvorrichtungen an Holzbearbeitungsmaschinen in Köln. Es folgte im März des
Jahres 1887 eine in Chemnitz vom sächsischen Müllerverbande veranstaltete
Ausstellung von Müllereifahrstühlen aus den Gesichtspunkten der Unfallverhütung und
im Sommer desselben Jahres das Project einer im J. 1889 in Berlin zu veranstaltenden
Ausstellung von Apparaten und Einrichtungen zur Verhütung von Unfällen im
Braugewerbe. Dieses letztere Project sollte indessen für sich allein nicht zur
Ausführung gelangen, weil dasselbe bereits im Oktober 1887 in dem gröſseren Plane
der alle Gewerbe umfassenden nunmehrigen Deutschen Allgemeinen Ausstellung für
Unfallverhütung aufging.
Naturgemäſs können die Sonderausstellungen einzelner Gewerbe auch nur ein
Sonderinteresse haben, so daſs es als ein sehr glücklicher Gedanke bezeichnet werden
muſste, als es hieſs, daſs an Stelle der Ausstellung der
Brauereiberufsgenossenschaft eine groſse allgemeine Ausstellung für Berlin 1889
geplant werde. Es würde zu weit führen, den Entwickelungsgang des Gedankens einer
solchen allgemeinen Ausstellung hier wiederzugeben. Es sei deshalb nur kurz
mitgetheilt, daſs das von Prof. Delbrück-Berlin
aufgestellte Programm einer Brauereiausstellung seitens der
Brauereiberufsgenossenschaft bereits weit verwirklicht war, als auf Anregung des
Regierungsraths Reichel vom Reichsversicherungsamte der
Plan zu der allgemeinen, alle Gewerbe einschlieſsenden Ausstellung gefaſst wurde,
welche in dem seiner Zeit für die Zwecke der Berliner Hygieneausstellung 1883
gebauten Ausstellungsgebäude jetzt stattfindet
Die Ausstellung, wie sie am 30. April d. J. durch den Kaiser eröffnet wurde, hat
ihren Stoff in 22 Gruppen vertheilt, zu denen etwa 1100 Aussteller beigetragen
haben. Da das aufgestellte Programm ein gutes Bild gibt, in welcher Form und
Gestaltung die Ausstellung gedacht war, so sei dasselbe hier abgekürzt
wiedergegeben.
Abtheilung A. Schutzmaſsnahmen von gemeinsamem Interesse für
die versicherten Betriebe.
Gruppe 1. Verhütung von Unfällen an bewegten Maschinentheilen
im Allgemeinen: Schutzvorrichtungen an Transmissionswellen, Zahnrädern,
Riemenzügen u.s.w. 1) Schutzvorrichtungen an
Wellen. Stehende und liegende Wellen – oder „Modelle, Zeichnungen und
Photographien“ von Wellen und Wellenleitungen – mit zweckmäſsigen
Umwehrungen zum Schütze der Arbeiter, Umhüllung, Versenkung, Vermeidung vorstehender
Keile und Schrauben bei Welleneinrichtungen (Kuppelungen) und bei der Befestigung
von Maschinentheilen (Riemenscheiben, Zahnrädern, Stellringen u.s.w.) auf Wellen.
Gegenüberstellung gefährlicher Kuppelungen mit vorstehenden Theilen und von
Kuppelungen mit Umhüllungen oder mit neueren constructiven Verbesserungen vom
Standpunkte der Unfallverhütung. 2) Schutzvorrichtungen an
Zahnrädern. Zahnradgetriebe an Transmissionen und Arbeitsmaschinen mit
zweckmäſsigen Umhüllungen (Kapseln, Gitter, Schutzschirme aller Art), insbesondere
unter Berücksichtigung der Wahrung einer leichten Zugänglichkeit bei Rädern, welche
öfters ausgewechselt oder geschmiert werden müssen, und der Wiedergewinnung
umhergeschleuderten Schmiermaterials. Anordnungen, bei welchen durch Verlegung der
Räder eine Gefahr für die Arbeiter durch Construction von Hause aus vermieden wird.
3) Schutzvorrichtungen beim Riemenbetriebe.
Riemenscheiben, welche aus den Gesichtspunkten der Unfallverhütung Interesse bieten:
Vermeidung von Lücken im Rande des Kranzes bei Scheiben, welche aus zwei oder
mehreren Theilen zusammengesetzt sind; Vollscheiben; schmiedeeiserne und
Wellblechscheiben u.a.m.; Riemenverbindungen (Riemenschlösser) ohne vorstehende
Theile. Zugehörige Werkzeuge. Gegenüberstellung gefährlicher und ungefährlicher
Riemenverbindungen. Vorkehrung zur Verhütung des Abgleitens der Riemen von der
Scheibe. Riemenscheiben mit Rand oder mit Wulst in der Mitte; eiserne Dollen neben
den Scheiben; Verwendung von Spannrollen; Anwendung von Riemen, welche sich nicht
dehnen in feuchten Räumen, u.a.m. Vorrichtungen an Riemenzügen zur Verhütung
gefährlicher Berührung, sowie zum Schütze gegen schlagende, abfallende oder
zerreissende Riemen (Umwehrungen, Schutzrinnen, Fangbäume u.a.m.). Vorrichtungen zur
Aufnahme abgeworfener Riemen und zum Auf- und Abwerfen von Riemen: Riemenhaken,
-gabeln, -träger; gefingerte Stangen; Riemenstangen und Riementräger zusammen
wirkend und mechanische Riemenaufleger jeder Art. 4) Die
gleichen Gesichtspunkte (1 bis 3) in ihrer Anwendung auf Achsen und Maschinenspindeln –
auf Zahnstangengetriebe – auf Seil-, Ketten- und Schnurtriebe auf Schwungräder und
umlaufende, pendelnde, stoſsende Maschinentheile überhaupt. (48 Aussteller.)
Gruppe 2. Ausrück-, Brems- und Schmiervorrichtungen u.a.m.
1) Ausrück- und Bremsvorrichtungen. Losscheiben
(Leerscheiben, todte Scheiben) und Ausrückgabeln an Transmissionen und
Arbeitsmaschinen, Reibungsantriebe für Arbeitsmaschinen und lösbare Kuppelungen
(insbesondere neuere Systeme von Reibungs- und Centrifugal-Kuppelungen. Vorkehrungen
zur Verhütung selbsthätigen Einrückens: Losscheiben mit kleinerem Durchmesser als
die Riemenscheibe; Absonderung der Losscheibe (Anbringung auf besonderen festen
Hülsen u.a.m.); Feststellung der Riemengabeln und bezieh. der Ausrückhebel an
Kuppelungen durch Schrauben oder mittels Einkerbungen, Stiften, Haken, Federn.
Verbindung der Ausrückvorrichtungen mit Bremsvorrichtungen. Vorkehrungen, welche dem
Arbeiter bei Gefahr (z.B. beim Erfassen der Hände durch Walzenpaare) das Ausrücken
„ohne Gebrauch der Hände“ gestatten (Trittbretter, gespannte Schnüre
u.a.m.). Einrichtungen, welche das Abstellen gröſserer Arbeitsmaschinen oder von
Transmissionen von verschiedenen Stellen bezieh. von entfernten Punkten aus
ermöglichen. 2) Schmiervorrichtungen. Verbesserte
Oelkannen, welche zufolge ihrer Einrichtung ein Vergieſsen von Schmiermaterial (und
damit Schlüpfrigwerden des Bodens) verhüten oder sonst eine Verminderung der Gefahr
für den Arbeiter herbeiführen; Anbringung auf Stangen zur gefahrlosen Erreichung
hochliegender Lager u.s.w. Selbsthätige Schmiervorrichtungen aller Art für flüssiges
und consistentes Schmiermaterial zum Gebrauche bei festen und schwingenden Lagern,
bei Losscheiben u.s.w. Selbstschmierende Lagerfutterungen. 3) Stangenbürsten und ähnliche Geräthe zur Verminderung der
Gefahr beim Einfetten von Zahnrädern, beim Auftragen von Riemenschmiere,
beim Putzen (Abschmirgeln) von Wellen, Kuppelungen, Riemenscheiben, Walzen und
anderen bewegten Maschinentheilen mehr. 4) Leitern mit
besonderen Vorrichtungen (z.B. oben mit Haken oder unten mit Spitzen und bezieh.
Gummiüberzügen), Laufbretter, Gallerien, Handgriffe und sonstige Geräthe und
Vorkehrungen, welche durch Schaffung eines festen Standortes die Gefahr für den
Arbeiter beim Schmieren, Putzen, Ausbessern und bei sonstigen Verrichtungen an
Transmissionen und bewegten Maschinentheilen vermindern. 5) Dienstvorschriften (Anweisungen) für Transmissionswärter und für die
Arbeit an Maschinen im Allgemeinen. 6) Vorführung ganzer
Transmissionsanlagen mit musterhafter Ausrüstung vom Standpunkte der
Unfallverhütung. (57 Aussteller.)
Gruppe 3. Schutzmaſsnahmen beim Betriebe von Fahrstühlen,
Aufzügen, Erahnen und Hebezeugen. Umwehrung der Fahrstuhl- und
Aufzugöffnungen. Selbsthätige Abschlüsse. Korbdächer zum Schütze gegen herabfallende
Gegenstände. Vorrichtung zur Feststellung der Aufzugsschale beim Beladen und
Abladen. Antrieb-, Abstell- und Bremsvorrichtungen. Fangvorrichtungen. Signalsysteme
zur Anzeige der Bewegung des Fahrstuhles. Signaltafeln, Warnungstafeln.
Betriebsanweisungen. Hydraulische und pneumatische Aufzüge. Elevatoren. Krahne aller
Art. Sicherheitskurbeln und -winden. Sicherheitsketten, Seile, Gurte u.a.m.
Vorführung ganzer Fahrstuhleinrichtungen. (55 Aussteller.)
Gruppe 4. Schutzmaſsnahmen an Motoren. 1) Dampfmaschinen. Umwehrung des Schwungrades, der Kurbel,
der durchgehenden Kolbenstangen bei liegenden Cylindern, der conischen Rädergetriebe
an den Regulatoren, der Regulatoren selbst (bei tiefer Lage der Schwungkugeln), des
Hauptriemens oder Hauptzahnradgetriebes, der Wellenverbindung bei doppelten oder
zusammenwirkenden Maschinen, der vorstehenden Wellenköpfe und der sonstigen bewegten
Theile. Vorrichtungen zur gefahrlosen Erreichung hochliegender Theile der Maschine
(Laufbretter, Gallerien u.s.w.). Selbsthätige Schmiervorrichtungen an den Kurbelzapfen und Kreuzkopf
lagern, den Excentern u.s.w. Vorkehrungen zum gefahrlosen Andrehen des Schwungrades
(Hebelvorkehrungen, Klinkwerke, Reibungsantriebe), sowie zum Bremsen und zum
sicheren Feststellen bei Ausführung von Ausbesserungen. Mittheilungen über das
Zerspringen von Schwungrädern. Bezügliche constructive Schutzvorrichtungen und
Betriebsanweisungen. Absperrventile, welche ein zuverlässiges und schnelles
Stillsetzen der Maschine ermöglichen. Signalsysteme zum Zwecke der Verständigung
zwischen Dampfmaschine und Arbeitsraum und umgekehrt beim Anlassen der Maschine und
bei Unfällen an Arbeitsmaschinen. Vorkehrungen zum jederzeitigen direkten Abstellen
der Dampfmaschine von den Arbeitsräumen aus (einfache Drahtzüge, Anwendung
elektrischer und pneumatischer Einrichtungen). Dienstanweisungen für
Dampfmaschinenwärter. Schulen zur Ausbildung von Maschinisten. Vorführung ganzer
Dampfmotorenanlagen, welche nach Construction der Maschine, baulicher Einrichtung
des Maschinenraumes und Ausrüstung im Einzelnen allen Anforderungen der
Unfallverhütung Genüge leisten. Sinngemäſse Anwendung der vorstehenden und von
sonstigen einschlägigen Gesichtspunkten (z.B. Fürsorge für Dichthaltung der
Schützzeuge bei Wassermotoren, der Rohrleitungen bei Gasmotoren u.a.m.) auf: 2) Turbinen und Wasserräder; 3) Gaskraft- (Petroleum-, Benzin-) und Heiſsluflmotoren; 4) Elektrische u. 5) Thierische Motoren (Roſs-, Göpelwerke). (78
Aussteller.)
Gruppe 5. Schutzmaſsnahmen beim Betriebe von Dampfkesseln und
sonstigen Apparaten unter Druck. 1) Dampfkessel (Dampfentwickler). Ausrüstungsgegenstände für die Sicherheit:
Wasserstandsanzeiger, Schutzhülsen für Wasserstandsgläser, Vorkehrungen zum
selbsthätigen Abschlusse von Dampf und Wasser beim Bruche der Gläser, Manometer,
Sicherheitsventile, selbsthätige Speisevorrichtungen, selbsthätige Apparate zur
Löschung des Kesselfeuers bei Gefahr, Sicherheitsapparate mit Signal- und
Alarmvorrichtungen zur Anzeige zu niedrigen Wasserstandes, zu hoher Dampfspannung u.
dgl. m. Vorkehrungen zur Reinigung des Speisewassers. Verpackung der Dampfleitungen.
Maſsnahmen zu sicherer Absperrung benachbarter Kessel von einander und sonstige
Vorsichtsmaſsregeln bei Reinigung der Kessel. Kesselsteinbildungen. Theile
explodirter Kessel. Kesselbaumaterial. Prüfung desselben. Kesselsysteme. Bauliche
Einrichtung von Kesselhäusern. Kesselrevisionswesen. Dienstvorschriften für
Kesselwärter. Heizerschulen. Vorführung ganzer Kesselanlagen von musterhafter
Ausrüstung. 2) Dampf-, Koch- und Trockenapparate und
sonstige Apparate unter Druck (von Dämpfen, Gasen, Luft und Flüssigkeiten) von mehr
als 1at. Ausrüstungsgegenstände für die
Sicherheit: Druckverminderungs-Entluftungsventile u.a.m. Revisionswesen. Vorführung
ganzer Kochapparate u.s.w., so weit sie zu allgemeinerem Gebrauche in verschiedenen
Gewerbszweigen bestimmt sind. (74 Aussteller.)
Gruppe 6. Vorbeugungsmittel gegen und Rettungsmittel bei
Feuersgefahr in versicherten Betrieben. 1) Feuersichere Bauconstruction im Allgemeinen (Anlage und Material von
Zwischenmauern und -decken, Dachdeckung, Feuerthüren u.a.m.). Sichere Lagerung von
Vorräthen und Abfällen. Maſsnahmen gegen Selbstentzündung von Materialien.
Unverbrennbare Vorhänge zur Verhütung der Weiterverbreitung des Feuers in
Arbeitsräumen. Feuersichere Imprägnirung von Holztheilen, Stoffen und Arbeitsräumen.
Asbest und seine Verwendung für die Feuersicherheit. Vorsichtsmaſsregeln bei der
Heizung: Apparate zum gefahrlosen Kochen von Lack, Pech und anderen
feuergefährlichen Stoffen u.a.m. Funkenfänger. Blitzableiteranlagen. 2) Apparate, welche zu hohe Temperaturen in Trockenräumen und
den Ausbruch von Feuer anzeigen. Selbsthätige Löscheinrichtungen.
Hydranten, Systeme von Rohrleitungen, Verwendung des Kesseldampfes zum Löschen.
Benutzung der vorhandenen Triebwerke zum Betriebe von Löschvorkehrungen.
Wasserbehälter, Löscheimer, Hand-, Dampf-, Gasspritzen, Extinkteure, Löschbomben. 3)
Feste und bewegliche Rettungsleitern. Sprungnetze
und -tücher, Rettungssäcke, -seile u.a.m. Organisation von Betriebsfeuerwehren;
Ausrüstung der Lösch- und Rettungsmannschaft; Darstellung der Räume und
Einrichtungen zur Bereithaltung der Lösch- und Rettungsgeräthe;
Verhaltungsvorschriften. (95 Aussteller.)
Gruppe 7. Fürsorge für gute Beleuchtung und Verhütung von
Unfällen durch die Beleuchtungseinrichtungen. Apparate und Gegenstände
aller Art, welche zur Beleuchtung geschlossener Arbeitsräume und von Arbeitsstätten
im Freien dienen, Lampen, Laternen u.s.w. Einrichtungen zur Erleuchtung feuer- oder
explosionsgefährlicher Räume von auſsen. Sicherheitslampen und -laternen.
Sicherheitsfeuerzeuge. Elektrische Gasanzünder. Anwendung von Leuchtfarben.
Sicherheitsbehälter für Betriebsanlagen zur Aufnahme gröſserer Vorräthe an Erdöl und
Brennöl. Apparate zu gefahrloser und reinlicher Entnahme kleinerer Oelmengen aus den
Behältern (Kleinausgabe für den Tagesbedarf). Einrichtungen zu gefahrloser
Selbsterzeugung von Leuchtgas (aus Kohlen, Oel und Abfällen). Elektrische
Beleuchtungsanlagen für Betriebe, insbesondere aus dem Gesichtspunkte der
Verwerthung vorhandener Betriebskräfte. Organisation des Beleuchtungswesens in
Betriebsanlagen: Vorschriften über das Füllen, Anzünden und Auslöschen von
Oellampen, – über die Behandlung von Gasleitungen, über das Verhalten bei drohender
Gasexplosion, – über die Wartung elektrischer Lichtmaschinen und Leitungen u.a.m.
(35 Aussteller.)
Gruppe 8. Verhütung von Unfällen durch giftige und ätzende
Stoffe, durch schädliche Gase und Verschiedenes. (196 Aussteller).
Gruppe 9. Persönliche Ausrüstung der Arbeiter.
Arbeitskleider, geeignet zum Gebrauche für Transmissionswärter, sowie für Arbeiter
und Arbeiterinnen an Maschinen überhaupt. Schutzbrillen und Gesichtsmasken aller Art zum Schütze
gegen absplitternde Stücke von Arbeitsmaterialien. Respiratoren aller Art zum
Schütze gegen Staub und Gase bei der Arbeit. Eingehende Mittheilungen über die
Erfahrungen, welche insbesondere mit den verschiedenen Systemen von Schutzbrillen
und Respiratoren in den versicherten Betrieben gemacht worden sind, zur Erzielung
eines Ausscheidens des wirklich Brauchbaren aus dem Werth-losen. (61
Aussteller.)
Gruppe 10. Fürsorge für Verletzte. Anleitungen zur ersten
Hilfeleistung bei Unfällen, zum Gebrauche für das Personal in versicherten
Betrieben. Geeignetes Verbandmaterial, Verbandkästen. Tragbahren, Tragkörbe,
Transportwagen u. dgl. m. Einrichtung von Verband zimmern (Krankenstuben) in
Betriebsanlagen. Einrichtungen von Arbeiter-Kranken- und Invalidenhäusern.
Künstliche Gliedmaſsen für Verstümmelte, sowie mechanische Vorrichtungen zur
Unterstützung Verstümmelter bei leichteren Arbeiten (z.B. Uhrwerke, welche einen
künstlichen Arm selbsthätig gewisse Arbeitsbewegungen ausführen lassen. Mittheilung
von Beschäftigung von Invaliden bei der Arbeit). (73 Aussteller.)
Abtheilung B.
Schutzmaſsnahmen, vorwiegend von Interesse für einzelne Gewerbezweige oder für
Gruppen von Gewerbezweigen.
Es sind hier die folgenden Gesichtspunkte ins Auge zu fassen:
Arbeitsmaschinen der einzelnen Gewerbe – oder
„Modelle, Zeichnungen und Photographien“ von Arbeitsmaschinen – mit
musterhafter Ausrüstung: Umfriedigung bewegter Theile, zweckmäſsige Ausrück- und
Schmiervorrichtungen; Vorkehrungen gegen das Ausspringen umlaufender Werkzeuge;
Vorrichtungen (an den Maschinen) zum Schütze der Arbeiter gegen absplitternde Theile
der Arbeitsstücke und fortgeschleuderte Materialien, gegen Staub, der bei der Arbeit
der Maschine sich entwickelt, gegen schädliche Dämpfe u.s.w. selbsthätige
Zuführungsvorrichtungen, sowie Maschinen und maschinelle Vorrichtungen aller Art,
welche an Stelle des Arbeiters gefährliche Arbeit verrichten (z.B. selbsthätige
Einführung von Stoffen und Materialien in Stampf-, Knet- und Walzwerke; Ersatz der
Handarbeit an Laugebottichen durch selbsthätige Rühr- und Schöpfwerke u.a.m.).
Gegenüberstellung von Maschinen (oder Abbildungen von Maschinen) „mit“ und
„ohne“ Schutzvorrichtungen.
Apparate unter Druck und sonstige Apparate, welche den
einzelnen Gewerben eigenthümlich sind, mit musterhafter Ausrüstung vom Standpunkte
der Unfallverhütung und des Arbeiterschutzes überhaupt.
Schutzmaſsnahmen an Ofenanlagen und Feuerungen, an
Bassins und Vertiefungen, gegen stürzende Gegenstände, bei der Behandlung
explosiver, feuergefährlicher, ätzender Stoffe und sonstige Vorkehrungen aller Art
zum Schütze von Leben und Gesundheit bei der Arbeit in den einzelnen Gewerben, je
nach der Eigenart derselben.
Bezügliche Dienstvorschriften, Warnungsplakate,
Anweisungen.
Darstellung ganzer Betriebsanlagen oder
Betriebsabtheilungen von musterhafter Gesammtanlage (Modelle, Pläne, Photographien,
Beschreibungen). Situation. Bauliche Anlage (Baumaterial, Bauart). Zweckmäſsige
Gesammtdisposition der Arbeitsstätten und Betriebseinrichtungen aus den
Gesichtspunkten der Unfallverhütung: Lage des Kesselhauses, Aufstellung der Motoren
und Transmissionen, Gruppirung der Arbeitsmaschinen und Betriebsapparate, Lage der
Treppen, der Aufzugsvorrichtungen, der Vorrathsräume und Lagerplätze, der
Schienenwege, Anschluſsgeleise, der Wasserkanäle u.s.w. – Beleuchtung, Heizung,
Lüftung, Wohlfahrtseinrichtungen für die Arbeiter.
Entwürfe von Musteranlagen für die einzelnen
Gewerbe.
Anwendung in den nachfolgenden Gruppen:
Gruppe 11. Metallindustrie. (58 Aussteller.)
Gruppe 12. Holzindustrie. (70 Aussteller.)
Gruppe 13. Textilindustrie. (60 Aussteller.)
Gruppe 14. Papier-, Leder- und polygraphische Industrie.
(29 Aussteller.)
Gruppe 15. Industrie der Nahrungs- und Genuſsmittel. (77
Aussteller.)
Gruppe 16. Chemische, Glas- und keramische Industrie. (41
Aussteller.)
Gruppe 17. Bergbau- und Steinbruchsindustrie. (62
Aussteller.)
Gruppe 18. Baugewerbe. (35 Aussteller.)
Gruppe 19. Verkehrsgewerbe (Verkehr zu Lande). (76
Aussteller.)
Gruppe 20. Verkehrsgewerbe (Verkehr zu Wasser). (33
Aussteller.)
Gruppe 21. Land- und Forstwirthschaft. (17
Aussteller.)
Gruppe 22. Literatur und Bibliothek.
Gehen wir nun auf eine Betrachtung der Ausstellung selbst ein, so müssen wir zunächst
sagen, daſs sie weder eine Ausstellung für Unfallverhütung, noch eine
Industrie-Ausstellung ist, daſs sie vielmehr nur ein unvollständiges Bild vom Stande
einzelner Gewerbszweige unter Berücksichtigung mancher der zum Schütze der Arbeiter
getroffenen bezieh. zu treffenden Maſsregeln bietet.
Sollte das Unternehmen die Bezeichnung „Unfallverhütungs-Ausstellung“ mit
Recht verdienen, so müſste doch ganz gewiſs auch der Begriff einer Unfallverhütung
für den gewerblichen Arbeiter mehr in den Vordergrund geschoben, schärfer betont
worden sein, als dies thatsächlich geschehen ist. Wer die Ausstellung ernst und ohne
Voreingenommenheit prüft, muſs sehen, kann nicht überblicken, daſs eine groſse Zahl
der Unfallverhütungsmaſsregeln eben nur als nothwendiges Beiwerk sich ausweist, um
die Vorführung der bezüglichen Maschine an diesem Orte zu erklären. Man erkennt
leicht in vielen Fällen, daſs nicht die Maschine der zu erläuternden Schutzvorrichtung
halber zur Ausstellung gelangte, sondern daſs der Fabrikant der Maschine eine
Schutzvorkehrung oft sehr nothdürftiger Art beigab, nur um die Ausstellung der
Maschine auf einer den groſsen Namen „Unfallverhütungs-Ausstellung“ führenden
Veranstaltung zu rechtfertigen. Augenfällig wird gar oft, wie sehr die
Schutzvorrichtungen als Nebending angesehen sind und wie oft sie an die dem
Beschauer zu zeigende Maschine angeflickt wurden.
Ganz besonders haben wir hier die Behandlung einiger Triebwerke und namentlich vieler
Kraftmaschinen im Sinne.
Der unbedingteste Freund einer Ausstellung, wie sie hier vor uns liegt, wird die
einfache Umfriedigung einer Kraftmaschine mit einer Schnur oder einer etwa 1m hoch an senkrechten Pfosten gestützten Stange
als Schutzvorrichtung, in einem Sinne, wie sie dem Programme der Ausstellung
entspricht, kaum vertheidigen wollen. Ganz gewiſs bietet eine Absperrung durch ein
Geländer oder ein Gitter auch einen Schutz gegen Unfälle, aber nicht in dem hier zur
Anschauung zu bringenden Sinne gegen Unfälle des die Maschine bedienenden Arbeiters.
Wenn für eine Kraftmaschine eine Leiter zur Erklimmung der Cylinder behufs
Besichtigung der Ventile u.s.w. nothwendig wird, so darf ein einfaches Geländer für
diese Leiter nicht als einzige Schutzvorrichtung leuchtend roth bezeichnet sein.
Oder soll der Beschauer wirklich zu dem Glauben veranlaſst werden, daſs die
Ausstellung von Kraftmaschinen nothwendig war, um zu zeigen, wie eine Leiter bei
Benutzung eines Geländers leichter und sicherer zu besteigen ist, und daſs ein
Geländer, welches die Maschine gegen jede Annäherung abschlieſst, auch Unfälle durch
deren Gangwerk verhindert?! Was haben das Poetsch'sche
Gefrierwerk, was das Theater, die Vorstellungen des Tauchers, die Kugelmühlen hier
zu erläutern? Was nutzt hier die Ausstellung von Panzerschiffen und Torpedobooten?!
Gerade weil die Mehrzahl der als Unfallschutzmittel bezeichneten Dinge durch rothen
Anstrich ausgezeichnet sind, fällt deren häufige Nebensächlichkeit und
Unbedeutenheit am meisten auf. Oder soll man an den Eisenbahnwagen die Handgriffe,
welche das Besteigen der Wagenabtheilungen (Coupée) überhaupt erst ermöglichen, als
Schutzmittel gegen Unfälle wirklich ansehen?!
Es ist unbestreitbar, daſs noch niemals ein Programm voll und ganz Erfüllung gefunden
hat; bei einem Unternehmen, welches unter der Empfehlung des
Reichsversicherungsamtes beschlossen wurde, durfte aber der Grundzug des Programms
nicht in so erheblicher Form abgeändert werden, wie es hier geschehen ist. Wenn es
dem geschäftsführenden Ausschusse nicht gelang, eine hinreichend stattliche Ziffer von Ausstellern zusammenzubringen, welche sich
verpflichteten, das Ausstellungsprogramm völlig zu erfüllen, so hätte der Werth der Ausstellung darunter in den Augen des
Fachmannes nicht verloren, die Ausstellung hätte aber dann ihrem Namen wenigstens entsprochen und die
Strenge des Ausschusses wäre verdientermaſsen anerkannt. Nun hat sich der Ausschuſs
aber zu allen möglichen Concessionen herbeigelassen, so daſs sowohl die allgemeine
Industrie, ohne Rücksicht auf die allein zur augenfälligen Darstellung zu bringende
Unfallverhütung, als auch das Interesse des groſsen Publikums, welches nur zur
Befriedigung seiner Schaulust ein häufiger Besucher eines Ausstellungsunternehmens
wird, einen ganz unbegründeten und unzulässigen groſsen Einfluſs gewonnen haben.
Einerseits sieht man, wie die Vorführung eigentlicher Arbeiterschutzmaſsnahmen völlig
zurücktritt hinter der Schaustellung groſsartiger Industrieleistungen, andererseits
staunt man über die Kühnheit, mit welcher Schaustellungen wie das Theater, der
Taucher, die Schocoladenfabrik und Ausstellungsstücke wie Betten, zusammenlegbare
Möbel u.s.w. in den Rahmen des Programms eingezwängt werden konnten. So kommt es,
daſs sehr oft das wirklich Beachtenswürdige und Bemerkenswerthe der Ausstellung in
einem gar nicht hierher gehörigen Wust gewöhnlicher Massenartikel oder Schaustücke
verloren geht.
Gehen wir auf die Gegenstände der Ausstellung ein, so bleiben als hervorragende
Punkte der allgemeinen Beachtung werth in erster Linie die Ausstellung der
Gesellschaft zur Verhütung von Betriebsunfällen in Mülhausen im Elsaſs, die
Ausstellung der Augsburger Textilindustriellen, sowie die Sammlung der
österreichischen Abtheilung.
Während eine groſse Zahl der im Betriebe ausgestellten Schutzmaſsnahmen den
offenbaren Eindruck hervorbringt, nur als Beweis für die Zulässigkeit der
geschützten Maschine zur Ausstellung zu dienen, findet man hier bei diesen
Sonderausstellungen in wohlthuendster Form ausschlieſslich zum Ausdruck gebracht,
was geschützt werden muſs und wie geschützt werden kann. Hier war es wirklich nur
darum zu thun, durch Herbeiziehung von Maschinen zur Ausstellung das Wesen der
Schutzvorrichtungen klar zur Anschauung zu bringen und allgemeiner verständlich zu
machen.
Für eine groſse Zahl unserer Fabrikanten von Arbeitsmaschinen wird dieser Standpunkt
aber erst dann erreichbar sein, wenn sie es aufgeben, die Schutzvorrichtungen noch
immer als „Specialität“ zu behandeln und erst nach Fertigstellung der
Maschine „auf Wunsch“ des Bestellers anzuflicken. Eine Schutzvorrichtung kann
aber nur wirklich gut sein, wenn ihre Anordnung und Anpassung bereits beim Entwürfe
der zu schützenden Maschine berücksichtigt worden ist. Zu diesem Standpunkte wird
aber hoffentlich die Industrie im eigensten Interesse bald kommen. Dann erst wird
der Begriff des Arbeiterschutzes richtig verstanden sein, wenn der entwerfende
Constructeur immer und stets auf die richtige und glückliche Anordnung der
Schutzvorkehrungen Rücksicht nimmt. Es wird nicht geleugnet werden können, daſs
vielfache Schutzmaſsnahmen bereits durch entsprechende Lage der bezüglichen Maschinentheile
im Gestelle geschaffen werden, daſs aber jedenfalls alle Schutzmittel besser stehen
und nicht so hindern, wenn sie im Entwürfe vorgesehen waren.
(Fortsetzung folgt.)