Titel: | Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation. |
Fundstelle: | Band 271, Jahrgang 1889, S. 329 |
Download: | XML |
Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation.
(Patentklasse 6. Fortsetzung des Berichtes S. 278 d. Bd.)
Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation.
Zur Beseitigung der Schaumgährung empfiehlt Hornig in der Zeitschrift für
Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 135, während des Ausblasens der Kartoffeln,
und zwar vor dem Zugeben der gröſseren Malzmenge, der Maische bei 50° eine kleine
Quantität mineralischen Schmieröles in den Vormaischbottich hinzuzufügen. Der Erfolg
soll in jeder Beziehung befriedigen; der Schaum bleibt ganz aus und es genügen 25cc mineralischen Schmieröles für einen Bottich von
2200l. Hierzu bemerkt die Redaction der
genannten Zeitschrift, daſs schon von anderer Seite, so auch in der früheren
Versuchsbrennerei zu Biesdorf, solche Versuche gemacht sind, jedoch nur mit
theilweisem Erfolge; zu diesen Versuchen wurde aber Rüböl verwendet, während Hornig seine günstigen Beobachtungen mit mineralischem
Schmieröle machte.
In derselben Zeitschrift Bd. 11 S. 203 empfiehlt Christek in Berzewicze als Mittel gegen Schaumgährung das Ueberstreuen des
schäumenden Bottiches mit einem Gemische, welches aus 10k geschrotenem Hafermalze mit 0k,5 in
einigen Litern Wasser verdünnter Schwefelsäure hergestellt ist. Binnen 5 bis 10
Minuten war der Schaum gänzlich verschwunden, die Maische gohr lebhaft, jedoch unter
starker Kohlensäureentweichung, so daſs die Gährungsform als eine wälzende zu
bezeichnen war. Nach 1 bis 2 Stunden trat jedoch wieder Schaumbildung auf, so daſs
wieder ein Theil des Hafermalzes ausgestreut werden muſste. Nach mehrmaliger
Wiederholung wurde jedoch unter normalen Erscheinungen die Hauptgährung beendet und
die Maische ging in eine kräftige Nachgährung über. Weder der gewonnene Spiritus,
noch die Schlampe Heſsen in ihrer Qualität etwas zu wünschen übrig.
Welche Vortheile gewährt das Anwärmen des Hefegutes auf
75°? Hierüber hat C. Heſse in Czerbienschin
Versuche angestellt (Zeitschrift für Spiritusindustrie,
Bd. 11 S. 119), deren Ergebnisse die folgenden waren: 1) Das Anwärmen der Hefe auf 75°
hat keinen nennenswerthen Einfluſs auf die Verzögerung der Säuerung des Hefegutes.
2) Die Zuckerbildung ist nach spätestens 2 Stunden im Hefegute bereits so weit
vorgeschritten, daſs dasselbe ohne Bedenken auf 75° angewärmt werden kann. 3)
Bessere Resultate werden durch das Anwärmen auf 75° nicht erzielt, wenn: a) das
Material zum Ein maischen des Hefegutes von gesunder Beschaffenheit ist und b) das
Abkühlen des Hefegutes durch Anwärmen auf 62,5° derart zurückgehalten wird, daſs bei
Einsetzung der Kühler noch mindestens 50° sind und wenn überhaupt dafür gesorgt
wird, daſs niemals die Temperatur von 50° nach unten überschritten wird. 4) Ein
entschiedener Vortheil scheint durch das Anwärmen des Hefegutes auf 75° einzutreten,
wenn schlechtes Material zur Bereitung der Hefe verwendet wurde.
Ein Hefeverfahren mit kurzer Säuerung, bei welchem die
Hauptsäuerung nur 4 Stunden dauert, beschreibt Böhme in
Gurzno in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11
S. 123. Dasselbe soll sich sehr gut bewährt haben. Hierzu bemerkt in derselben
Zeitschrift, S. 136, Dams, daſs er schon 1879 darauf
aufmerksam gemacht hat, daſs eine kurze Säuerungszeit ausreiche und daſs es weniger
auf die Säuerungszeit, als auf die Reinheit der Säure ankomme. Er ist der Ansicht,
daſs man darauf hinarbeiten müsse, die Säuerungszeit des Hefegutes möglichst
abzukürzen, glaubt aber, daſs dieses nur dann mit Erfolg geschehen könne, wenn man
ein gesundes Material, ein untadelhaftes Malz, reines Wasser und Vorrichtungen hat,
mittels welcher man das Hefegut so lange bei 59 bis 52,5° erhalten könne, bis die
erforderliche Säure vorhanden ist, wozu 10 bis 12 Stunden genügen. Dieser letzteren
Ansicht tritt Böhme in der genannten Zeitschrift, S.
160, entgegen, welcher vielmehr glaubt, daſs die Hefen mit abgekürzter Säuerungszeit
gerade von der Beschaffenheit des Materiales unabhängiger machen und es gestatten,
die Schwierigkeiten, welche schlechtes Material und Malz, sowie mangelhafte
Einrichtungen bereiten, leichter und sicherer zu überwinden. Die reichlich bemessene
Zugabe von sauerem Hefegut, wie Verfasser sie anwendet, schlieſst nach seiner
Ansicht die Entwickelung von Nebenfermenten aus, so daſs auch bei nicht normaler
Beschaffenheit des Malzes für den Verlauf einer reinen Säuerung eine gröſsere
Garantie geboten ist, als bei dem alten Verfahren der Säuerung über Nacht.
Die Frage: Wann ist die Hefe reif? welche schon so
vielfach Gegenstand der Erörterung und Versuche gewesen ist (vgl. auch 1887 266 564) bespricht Francke
in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S.
201. Da diese Ausführungen sich ausschlieſslich auf die Preſshefefabrikation
beziehen, können wir hier nicht näher darauf eingehen.
Ueber den Einfluſs der Concentration der Nährflüssigkeiten
auf die Vermehrung der Alkoholfermente und den Vergährungsgrad hat J. Archleb
Versuche angestellt,
über welche Windisch in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 243 und 248, berichtet. Die
Versuche wurden mit Maltoselösungen von 1, 2, 3 bis 25 Proc. angestellt; bei allen
Versuchen wurde gleiche Temperatur eingehalten und eine gleiche Menge Hefe-Aussaat
verwendet. Nach Beendigung der Gährung wurden die producirte Menge Hefesubstanz und
der gebildete Alkohol bestimmt. Der Verfasser zieht aus seinen Versuchen die
folgenden Schlüsse:
1) Die Vermehrung der Hefe, welche in überall gleichen Mengen in
Nährflüssigkeiten ausgesäet wurde, deren Extractgehalt von 1 bis 25 Proc. beträgt,
erfolgt nicht proportional der Concentrationszunahme dieser Flüssigkeit.
2) Gewisse Concentrationsgrade der Nährflüssigkeit scheinen
günstig auf die Vermehrung der Hefe einzuwirken, und es lassen sich gewisse
Concentrationsoptima annehmen.
3) Bei Flüssigkeiten, deren Extractgehalt von 1 bis zu 5 Proc.
steigt, findet eine stetige Vermehrung der ausgesäeten Hefe statt, und die
Vermehrung der Hefe steigt in einer Flüssigkeit mit 5 Proc. Extractgehalt bis zum
6,6 fachen der ursprünglich ausgesäeten Hefenmenge.
4) Von der 5 Proc. Extract enthaltenden Nährflüssigkeit
angefangen, bis zu jener, welche 10 Proc. Extract enthält, findet nur eine
verhältniſsmäſsig geringe Steigerung in der Hefeproduction statt, und dieselbe
erreicht in der 10procentigen Flüssigkeit nur das 7,37 fache. Beachtenswerth ist das
in 7 procentigen Nährflüssigkeiten constatirte Abfallen in der Menge der neu
producirten Hefe auf das 5,96 fache.
5) In Nährflüssigkeiten, deren Concentration zwischen 10 und 14
Proc. Extractgehalt liegt, findet die stärkste Vermehrung der Hefe statt und
dieselbe erhebt sich rasch vom 7,37 fachen bis zum 14,2 fachen, so daſs innerhalb
dieser Concentrationsgrenzen von nur 4 Proc. fast eine ebenso groſse Hefenmenge
producirt wird, als innerhalb der Grenzen von 1 bis 10 Proc. Extractgehalt.
6) In einer Nährflüssigkeit, welche 14 Proc. Extract enthält, ist
das zweite und höchste Optimum für die Hefevermehrung erreicht und es findet eine
Vermehrung der ursprünglich ausgesäeten Hefe um das 14,2 fache statt.
7) In Flüssigkeiten, deren Concentration von 14 bis zu 19 Proc.
liegt, werden die Verhältnisse für die Vermehrung der Hefe wieder ungünstiger, und
die Menge der neu gebildeten Hefe sinkt vom 14,2 fachen (bei 14 Proc. Concentration)
auf das 10,1 fache (bei 19 Proc.) herab.
8) Innerhalb der Grenzen von 9 bis 25 Proc. Extractgehalt in den
Nährlösungen findet zwar wieder eine Erhöhung in der Hefeproduction statt, welche
aber verhältniſsmäſsig gering zu nennen ist, denn die Menge der neu entstandenen
Hefe steigt vom 10,13fachen (19 Proc.) nur bis zum 12,84fachen (24 Proc.) und
beginnt von da an wieder zu sinken, so daſs sie in der höchst concentrirten
Nährstofflösung mit 25 Proc. nunmehr das 12,53fache beträgt.
9) Es erscheint nur wahrscheinlich, daſs in Flüssigkeiten mit noch
höheren Extractgehalten die Vermehrung der Hefe rapid sinken würde, indem solche
Flüssigkeiten wahrscheinlich schon so concentrirt sind, daſs die osmotischen
Vorgänge, auf denen die Ernährung der Hefenpflanze beruht, nur träge vor sich gehen,
und ein Extractgehalt von etwa 36 Proc. dürfte wahrscheinlich schon die Grenze
bilden, bei deren Ueberschreiten nicht nur keine Vermehrung der Hefe mehr
stattfindet, sondern letztere in Folge der Wasserentziehung durch die hoch
concentrirte Flüssigkeit zu Grunde gehen muſs.
10) Die Alkoholproduction steht in keinem Zusammenhange mit der
Vermehrung der Hefe; es wird nämlich immer so viel Hefe producirt, daſs die
Gesammtmenge der gährungsfähigen Substanz, welche in den Nährflüssigkeiten enthalten
ist, vergährt wird, und über diesen Zeitpunkt hinaus erfolgt fortdauernd die
Vermehrung der Hefe.
Windisch bemerkt hierzu, daſs sich aus diesen Resultaten
für die Praxis der
Gährungsgewerbe beachtenswerte Gesichtspunkte ergeben; so z.B. für die
Preſshefefabrikation, wo es am zweckmäſsigsten sein wird, Malzmaischen mit 14 Proc.
Extractgehalt zur Vergährung zu bringen., indem man bei dieser Concentration auf die
höchste erzielbare Hefemenge und damit auch auf die vollständigste Ausnutzung der
Nährstoffe wird rechnen können. Für die Brauerei findet die praktische Beobachtung,
daſs die Concentration am zweckmäſsigsten 10 bis 14 Proc. betragen muſs, durch diese
Versuche eine Erklärung, indem bei dieser Concentration durch die sich lebhaft
entwickelnde Hefe der Flüssigkeit Stoffe entzogen werden, welche, wenn sie im Biere
zurückblieben, eine geringere Haltbarkeit desselben bedingen würden. Windisch bedauert, daſs die Versuche nicht
vervollständigt sind durch Bestimmung von Maltose- und Dextringehalt, Ermittelung
des Vergährungsgrades und vergleichende mikroskopische Prüfungen der Hefe, wodurch
ein Bild von dem Verhalten der Hefe und dem Verlaufe der Gährung in den verschieden
concentrirten Nährlösungen hätte gewonnen werden können. Ferner wendet sich Windisch gegen den Punkt 9 der Schluſsfolgerungen des
Verfassers, welcher im Widerspruche steht mit früheren Beobachtungen von Hayduck, dem es gelang, noch in 60- und sogar in
70procentigen Zuckerlösungen eine, wenn auch nur sehr langsam verlaufende Gährung zu
constatiren, während allerdings Wiesner die Grenze der
Concentration auch schon bei 35 Proc. gefunden hatte. Aus diesen widersprechenden
Resultaten geht hervor, daſs die Gährfähigkeit der Hefe eine auſserordentlich
verschiedene sein kann. Eine Fortsetzung derartiger Versuche erscheint daher sehr
erwünscht.
Bis zu welcher Grenze kann man nach der Methode von Hansen
eine Verunreinigung mit „wilder Hefe“ in einer untergährigen Hefe von
Saccharomyces cerevisiae feststellen? Hierüber haben Just. Chr. Holm und S. v.
Poulsen Untersuchungen ausgeführt, über welche in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 264,
daselbst nach den Mittheilungen aus dem Carlsberger
Laboratorium berichtet wird. Da der Gegenstand dem Gebiete der Brauerei
näher steht, können wir an dieser Stelle nur darauf verweisen.
Ueber das Abschöpfen der Hefe in den Preſshefefabriken
bringt Otto Durst in seinem Handbuch der Preſshefefabrikation (Verlag von Paul
Parey in Berlin) beachtenswerthe Mittheilungen, welche auch in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 271,
wiedergegeben sind.
Ueber Conservirung von Hefen schreibt Otto Reinke in der Zeitschrift
für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 287. Beim Conserviren von Hefen hat man zu
unterscheiden: 1) Herstellung der conservirten Hefe für den Verkehr zum Backen
u.s.w. In diesem Falle ist eine geringe Infection durch fremde Organismen zwar nicht
vortheilhaft, doch nicht gefährlich, da nachfolgende Generationen nicht benutzt
werden. 2) Herstellung der conservirten Hefen für den Betrieb; hier dienen die neuen
Generationen zur Betriebsführung; die Reinheit der Hefen, die Abwesenheit fremder Organismen
sichert den längeren erfolgreichen Gebrauch in der Industrie. Der Verfasser
bespricht die verschiedenen üblichen Verfahren zur Conservirung der Hefen für den
Consum und den Betrieb und geht dann näher ein auf eine von ihm ausgebildete
Conservirungsmethode, welche im Wesentlichen in dem Verpacken der Hefe in
sterilisirten Massen, welche leicht Wasser aufsaugen, in dem Trocknen der Hefe im
sterilisirten und entwässerten Luftstrome, sowie schlieſslich im Verschlusse in mit
sterilisirten, Wasser aufsaugenden Körpern gefüllten Gefäſsen besteht. (Wir
vermissen in der Zusammenstellung der bereits bekannten Verfahren das einfache von
Märcker in seinem Handbuch
der Spiritusfabrikation, 4. Aufl. S. 523, angegebene Verfahren der
Conservirung durch Austrocknen, welches sich sehr gut bewährt hat. Der Ref.)
IV. Destillation und
Rectification.
Eine Uebersicht und kritische Beleuchtung der im Deutschen
Reiche ertheilten Patente, betreffend die Reinigung des Spiritus findet
sich in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11
S. 210 und 218. Der Verfasser theilt die verschiedenen Verfahren in 4 Gruppen
ein.
A) Die Reinigung durch chemische
Mittel.
1) Patent Nr. 7809; gelöscht. Zusatz von 20 bis 50g Silbernitrat; wahrscheinlich werden dadurch die aldehydartigen
Körper zerstört, die übrigen Bestandtheile des Fuselöles aber unverändert
gelassen.
2) Patent Nr. 13944; gelöscht. Zerstörung der Verunreinigungen durch nascirenden
Wasserstoff. Ein durchgreifender Erfolg durch dieses Verfahren erscheint nicht
möglich, da die Wirkung nur eine beschränkte ist und Aetherarten, sowie
Amylalkohol unberührt bleiben.
3) Patent Nr. 17201; gelöscht. Das Verfahren hat nur die Reinigung der aus
Runkelrüben oder Melasse gewonnenen Alkohole im Auge; dasselbe besteht in dem
Zusätze von 70 bis 100g Aetzkali für 1hl, Filtriren durch Asbest, Neutralisiren mit
Weinsäure, nochmaligem Filtriren und eventuell Destilliren. Wahrscheinlich
findet eine Verharzung der Aldehyde und eine Verseifung der Aether und damit
Verminderung des Vorlaufes statt.
4) Patent Nr. 20797; gelöscht; besteht in der Anwendung der Superoxyde des
Bleies, Bariums u.s.w. Da die oxydirende Wirkung aber auch nur eine einseitige
ist, so ist nur eine Verminderung des Vorlaufes zu erwarten, während der
Amylalkohol kaum zu entfernen sein dürfte.
5) Patent Nr. 41678 vom 21. Januar 1887; Besitzer Grote und Pinetta in Guatemala (vgl. 1888
269 329). Es erscheint angezeigt, das Ergebniſs
praktischer Versuche abzuwarten, da es kaum einzusehen ist, daſs die
Verunreinigungen der Einwirkung des Reinigungsmittels erliegen, der
Aethylalkohol dagegen unversehrt und gereinigt aus dem Prozesse hervorgehen
soll.
B) Die chemische Reinigung in
Verbindung mit besonderen Apparaten.
1) Patent Nr. 12340; gelöscht; Darstellung von Feinsprit direkt aus der Maische
unter Zusatz von Chlorcalcium und Kohle in einem patentirten Apparate, welcher
durch Zusatzpatent Nr. 15899 noch verbessert ist. Wahrscheinlich dient die Kohle
hier wesentlich als mechanisches Dephlegmirungsmittel, nebenbei mag auch ein
Festhalten von Fuselöl stattfinden. Unmöglich erscheint ein Erfolg nicht,
vielmehr sind aus der Praxis Fälle bekannt, in denen schlechter Rohspiritus
bedeutend verbessert wurde, wenn die Spiritusdämpfe der Colonne ohne Benutzung
von Chlorcalcium direkt über Kohle geleitet wurden. In der Patentschrift Nr.
13786 wird eine weitere untergeordnete Neuerung an dem Apparate mitgetheilt.
2) Patent Nr. 19752 ist ein Zusatzpatent zu Nr. 12340; gelöscht: Apparat und
Entfuselungsmittel des Hauptverfahrens werden modificirt. Statt Chlorcalcium
können auch andere Chlorverbindungen, wie Chlorstrontium, für sich oder in
Mischung von porösen Körpern verwendet werden. Die Wirkung beruht wahrscheinlich
nur auf der groſsen Oberfläche und dem Widerstände dieser Körper.
3) Patent Nr. 19517; gelöscht; ist dem unter Nr. 1 und 2 besprochenen sehr
ähnlich und besteht in der Anwendung von mit Chlorsalzen präparirtem Asbest,
wodurch in Verbindung mit der Construction des Apparates Wasserdämpfe und
Fuselöl abgeschieden werden sollen. Auch zwei Zusatzpatente, Nr. 20567, welches
sich durch die Benutzung von Kali oder Natron, welche an Schlackenwolle oder
Asbest gebunden sind, kennzeichnet, und Nr. 21967, welches eine Verbesserung von
Nr. 20567 bezweckt, sind gelöscht. Die Erfinder scheinen nur einzelne
Eigenschaften der Verunreinigungen berücksichtigt zu haben. Der Erfolg dieser
Verfahren dürfte ein sehr zweifelhafter sein.
4) Patent Nr. 39146 vom 9. September 1886; Besitzer Ernst
Holtz in Berlin (vgl. 1888 268 91). Eine
gewisse Verbesserung des Spiritus erscheint nach diesem Verfahren wohl möglich
und wahrscheinlich., da insbesondere die Aldehyde zerstört werden, jedoch wird
dasselbe alle Ansprüche, welche an ein gutes Reinigungsverfahren zu stellen
sind, keineswegs erfüllen können.
5) Patent Nr. 13607; gelöscht; besteht in der Anwendung von flüssigen oder
geschmolzenen Fetten oder Kohlenwasserstoffen, über welche die Alkoholdämpfe
geleitet werden und wodurch die Verunreinigungen zurückgehalten werden sollen.
Das Verfahren läſst zu sehr die Wahrscheinlichkeit einer technischen
Verwerthbarkeit vermissen.
C) Die Reinigung durch
Elektricität.
1) Patent Nr. 13686 vom 23. December 1880. Besitzer R.
Eisenmann in Berlin (vgl. 1887 264 455). Bei
dem Verfahren liegt die Gefahr der Bildung von Aldehyd durch Oxydation vor. Im
Widerspruche mit
diesem Verfahren steht dasjenige, welches Eisenmann und
J. Bendix sich haben patentiren lassen und welches gerade auf dem
entgegengesetzten Wege, nämlich durch Luftabschluſs, dasselbe Ziel zu erreichen
sucht. Da die Besitzer beider Patente selbst Spritfabrikanten sind und der Eisenmann'sche Sprit von anerkannter Vorzüglichkeit
ist, so kann man dem Verfahren einen praktischen Werth ohne Weiteres nicht
absprechen.
2) Patent Nr. 17194; gelöscht; ist nur ein Zusatz des vorigen, welcher sich auf
einen Apparat zur Ausführung desselben erstreckt.
3) Patent Nr. 17924; gelöscht; statt der Holzkohle sollen poröse elektropositive
Metalle verwendet werden. Das Verfahren scheint sich nicht bewährt zu haben, da
der Erfinder selbst Spritfabrikant ist, das Patent jedoch lange vor der
gesetzlichen Ablaufszeit erlöschen lieſs.
D) Die Reinigung durch andere
physikalische Mittel und Apparate.
1) Patent Nr. 30902 vom 5. August 1884 mit dem Zusatzpatente Nr. 39875. Besitzer
Axel Ferdinand Bank und Marie Charles Alfred
Rufin in Paris (vgl. 1887 263 * 39).
2) Patent Nr. 37350 ist ein Zusatz derselben Erfinder zu Nr. 30902 und betrifft
Verbesserungen des Verfahrens, sowie des Apparates. Die wesentliche Aenderung
besteht in der Verwendung von Erdöl an Stelle des feuergefährlichen
Petroleumäthers.
3) Patent Nr. 43695 vom 11. November 1887. Besitzer Th.
G. Bowick in Harpenden, England. Besteht in einer Veränderung des
Apparates von Bank und Rufin, während die
Reinigungsmittel dieselben bleiben. Ob sich die Construction bewähren wird, ist
nicht vorauszusagen.
4) Patent Nr. 41207 vom 20. Februar 1887. Besitzer Dr. J.
Traube und Dr. G. Bodländer in Hannover.
Erfahrungen aus der Praxis liegen noch nicht vor, der Umstand jedoch, daſs Traube sich bekanntlich vielfach mit
Untersuchungsmethoden des Alkoholes beschäftigt hat, gibt eine gewisse Garantie,
daſs Versuche mit diesem Verfahren lohnend sein würden. Wir verweisen noch auf
Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S.
201, wo Traube über die Prinzipien dieses
Verfahrens eingehend berichtet.
Verfasser macht darauf aufmerksam, daſs schon der Umstand, daſs von den rein
chemischen Verfahren der gröſsere Theil gelöscht ist, dafür spricht, daſs diese
Methoden am wenigsten den gestellten Anforderungen entsprechen, und führt dieses
darauf zurück, daſs die Verunreinigungen des Spiritus noch zu wenig bekannt und
auch die analytischen Methoden zur Untersuchung des Spiritus bis ganz vor Kurzem
noch zu wenig ausgebildet waren. Von allen
beschriebenen Verfahren glaubt Verfasser dasjenige von Bank und Rufin und daneben etwa noch das von Traube und Bodländer als die einzigen bezeichnen zu können, welche
eine Zukunft haben.
C. Hesse in Czerbienschin erörtert in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 235,
vom Standpunkte des Brenners die praktische Frage, ob
und welche Vortheile das dem Christoph'schen Destillirapparate
eigenthümliche Vorwärmen der Manche innerhalb des Apparates selbst
gewährt. Als Vorzüge des Christoph'schen
Apparates führt Verfasser die Ersparniſs an Bodenraum und die geringeren
Anschaffungskosten an, als Nachtheile nennt er den etwas gröſseren
Kühlwasserverbrauch, besonders aber die innerhalb des Apparates befindlichen
Verpackungen, welche, besonders bei dem Dampfrohre, schwer zugänglich sind. Der
Verfasser läſst es dahin gestellt, ob dieser Nachtheil durch die geringeren
Anschaffungskosten wieder wett gemacht werden kann.