Titel: | Die optisch-aräometrische Bieranalyse; von Prof. Dr. H. Schwarz in Graz. |
Autor: | H. Schwarz |
Fundstelle: | Band 266, Jahrgang 1887, S. 266 |
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Die optisch-aräometrische Bieranalyse; von Prof.
Dr. H. Schwarz in
Graz.
(Schluſs der Abhandlung S. 230 d. Bd.)
H. Schwarz, über die optisch-aräometrische Bieranalyse.
c die Refractionsänderung durch 1 Proc. Extract.
Ich verschaffte mir frische gehopfte Würze aus der Brauerei von Reinighaus hier, welche mich auf das Freundlichste bei
meinen Untersuchungen unterstützte, und bestimmte dann nach der Filtration vom
Kühlgeläger und nach Abkühlung bis auf 15c das
specifische Gewicht derselben auf das Genaueste, was theils in einer
Pyknometerflasche von 100cc Inhalt mit
eingeschliffenem Thermometer, theils mit der Westphal'schen Waage geschah. Nach der Schultze'schen Tabelle wurde hieraus der Extractgehalt berechnet und dann die Refraction in der
angegebenen Art bestimmt. Ein Theil der Würze wurde auf dem Wasserbade concentrirt
und nach der Abkühlung analog verfahren, um auch die Refraction bei höherem
Extractgehalt zu finden.
Durch Zumengen bezieh. Zumessen von destillirtem Wasser wurden die niederen
Extractprocente erhalten. Anfangs glaubte ich, jedesmal vor der
Refractionsbeobachtung das specifische Gewicht nehmen zu Müssen, was natürlich sehr
aufhielt. Später begnügte ich mich mit der Darstellung von Extractlösungen in ganzen
Procenten, indem ich aus dem specifischen Gewicht das absolute Gewicht von z.B.
10cc ermittelte, daraus berechnete, wie viel
Gramm Extract vorlagen und dann aus einer fein getheilten Pipette soviel Wasser
zuflieſsen lieſs, daſs das Gemisch die gewünschten Gewichtsprocente Extract
enthielt. Natürlich hätte ich dasselbe Resultat auch durch Abwägen erreichen können,
wobei es aber nicht leicht ist, genau das richtige Gewicht zu treffen. Ein Beispiel
wird das Vorgehen erläutern.
Das leere Pyknometer wog
43,511g
Mit Wasser von 15° gefüllt
143,511g
–––––––––
Wasser
100,000g = 100cc
Mit der filtrirten Würze bei 15°
gefüllt
148,497g
Davon ab Pyknometer
43,511g
–––––––––
Gewicht der Würze
104,986g =
1,04986 spec. Gew. Dies entspricht nach Schultze 12,6 Proc. Extract. In 10cc, welche 10g,499 wiegen, sind also enthalten 1g,3229
Extract.
Man erhält eine Würze von 12 Proc. nach dem Ansätze 12 : 100 =
1,3229 : x, wenn man die 10cc oder 10g,499 zu 11g,025 verdünnt, was durch Zumessen von 0cc,53 Wasser erfolgt. Bequemer wendet man 25cc Würze und 1cc,3 Wasser an.
Um von der Justirung des Refractometers unabhängig zu sein und gleichzeitig nach
jedem Versuche mit Würze den Apparat zu reinigenMan reinigt die Keilflächen durch Abwischen zuerst mit feuchtem, dann mit
trockenem reinem Filtrirpapier, bis nach dem Anhauchen der Hauch
gleichmäſsig verschwindet., wurde nach jedem Versuche mit Würze ein Versuch mit reinem Wasser
vorgenommen. So wurde die durch den Extractgehalt hervorgebrachte Differenz gegen reines Wasser ermittelt und die
Constante c dann durch Dividiren mit den
Extractprocenten festgestellt.
Bei diesem Verfahren erreicht man leicht eine ziemliche Uebereinstimmung der
gefundenen Constanten.
Man sieht, daſs die Constante c sich bei den
verschiedenen Procentgehalten, vor Allem in den Grenzen von 8 bis 3 Proc., nicht
wesentlich ändert und auch im Totalmittel sich auf 0,00150 stellt.
Um zu sehen, ob diese Verdünnungsmethode zuverlässig, habe ich das specifische
Gewicht der 2procentigen Würze zu 1,00756 bestimmt, was nach der Extracttabelle =
1,96 Proc. beträgt. Die Abweichung ist also unmerklich.
Flüssigkeit
% Extract
Refractions-Differenz
Refraction für 1 Proc.Extract = Const. c
Urwürze
12,6
0,0190
0,00151
10cc
Urwürze
+ 0,5cc
Wasser
12,0
0,0185
0,00154
25
„
+ 1,3
„
12,0
0,0180
0,00150
25
„
+ 6,8
„
10,0
0,0145
0,00145
25
„
+ 10,5
„
9,0
0,0133
0,00148
25
„
+ 15,10
„
8,0
0,0120
0,00150
25
„
+ 21,0
„
7,0
0,0105
0,00150
25
„
+ 28,9
„
6,0
0,0093
0,00155
25
„
+ 39,9
„
5,0
0,0075
0,00150
25
„
+ 56,4
„
4,0
0,0060
0,00150
25
„
+ 83,4
„
3,0
0,0045
0,00150
25
„
+ 139,1
„
2,0
0,0030
0,00150
10
„
+ 122,8
„
1,0
0,0015
0,00150.
Ferner wurden 177g,0 der Urwürze zu 12,6 Proc.
abgewogen und im Wasserbade auf 92g,6 abgedampft.
Die abgewogene Würze hielt 22g,302 Extract, die
concentrirte daher 24,08 Proc.
Flüssigkeit
% Extract
Refractions-Differenz
Refraction für 1 Proc.Extract = Const. c
Abgedampfte
Würze
24,08
0,0360
0,00149
„
„
10g
+ 2,7cc
Wasser
19,0
0,0290
0,00152
„
„
10
+ 4,2
„
17,0
0,0255
0,00150
„
„
10
+ 6,1
„
15,0
0,0223
0,00149
„
„
10cc
+ 2,3
„
20,0
0,0300
0,00150
„
„
10
+ 3,7
„
18,0
0,0280
0,00155
„
„
10
+ 5,6
„
16,0
0,0240
0,00150
„
„
10
+ 8,0
„
14,0
0,0205
0,00149.
Auch hier ist das Mittel 0,001505, also sehr wenig abweichend.
Um zu sehen, ob die Hopfung etwas influire, wurden die Versuche mit ungehopfter Würze
wiederholt.
Das specifische Gewicht bei 15° war 1,05435, was 13,7 Proc. Extract entspricht.
Flüssigkeit
% Extract
Refractions-Differenz
Refraction für 1 Proc.Extract = Const. c
Urwürze
13,7
0,0213
0,00155
25cc
Urwürze
+ 1,4cc
Wasser
13,0
0,0200
0,00154
25
„
+ 3,7
„
12,0
0,0180
0,00150
25
„
+ 6,6
„
11,0
0,0165
0,00150
25
„
+ 9,7
„
10,0
0,0150
0,00150
25
„
+ 13,8
„
9,0
0,0139
0,00153
25
„
+ 18,8
„
8,0
0,0120
0,00150
Gemischte WürzeAus den vorherigen Proben gemischt, das specifische Gewicht bestimmt,
zu 1,03995, was nach der Extracttabelle 10,14 Proc. entspricht.
10,14
0,0155
0,00153
10cc
Urwürze
+ 10cc
„
7,0
0,0105
0,00150
10
„
+ 13,5
„
6,0
0,0090
0,00150
10
„
+ 18,4
„
5,0
0,0075
0,00150
10
„
+ 25,6
„
4,0
0,0060
0,00150
10
„
+ 37,6
„
3,0
0,0045
0,00150
10
„
+ 61,7
„
2,0
0,0030
0,00150
10
„
+ 133,9
„
1,0
0,0015
0,00150.
Mittel 0,00151.
Ich füge noch eine Reihe mit Rohrzucker gemachte Beobachtungen hinzu, bei welchen
jedesmal der Gehalt an Zucker aus dem specifischen Gewicht bestimmt wurde.
Spec. Gew. derZuckerlösung
% Zucker
Refractions-Differenz
für 1 Proc. Extract= Constante c
1,2370
50,75
0,0900
0,00177
1,1807
40,28
0,0695
0,00173
1,1305
30,12
0,0490
0,00162
1,1184
27,60
0,0445
0,00161
1,0835
20,10
0,0315
0,00157
1,0747
18,12
0,0280
0,001545
1,0655
15,90
0,0245
0,001540
1,05754
14,14
0,0215
0,001520
1,04934
12,08
0,0185
0,001530
1,04246
10,61
0,0155
0,00146
1,03589
9,00
0,0135
0,00150
1,03209
8,00
0,0117
0,00146
1,02539
6,34
0,0095
0,00149
1,01800
4,50
0,0065
0,00144
1,01076
2,69
0,0040
0,00149.
Hier erscheint die Differenz etwas verschiedener, die Constante variabler, doch
ergibt der Durchschnitt, wenn man die höheren Con-centrationen auſser Acht läſst,
ebenfalls die Constante 0,00150.
Bei der Liqueuranalyse dürfte es sich daher empfehlen, vorher durch Zusatz von
gemessenen Mengen Wasser den Procentgehalt an Zucker herabzumindern. Auch der
Alkohol zeigt, wie wir gleich sehen werden, dieses Anwachsen der Constante in den
höheren Procenten und erweist sich deshalb auch hier Verdünnung günstig.
d die Refractionsänderung durch 1 Proc. Alkohol.
Die Bereitung der verschiedenen verdünnten Alkoholmischungen geschah in ganz analoger
Art, wie beim Extract. Da nur die Gewichtsprocente verwendet wurden, war die beim
Mischen eintretende Volumenveränderung (Contraction) ohne Bedeutung. Reiner starker
Alkohol wurde mit Wasser verdünnt, sein specifisches Gewicht genommen, daraus der
Alkohol in Gewichts-Procenten berechnet, ein bestimmtes Volumen abgemessen, das
Gewicht und der Alkohol darin berechnet und durch Zugabe einer gemessenen Menge
Wasser der gewünschte Alkohol dargestellt.
Flüssigkeit
Gew.-Proc.an Alkohol
Refractions-Differenz für 1
Proc.Alkohol
Constante d
Verdünnter Alkohol spec. Gew. 0,97494
17,30
0,0120
0,000693
25cc von obigem Alkohol
wie- gen 24g,373 und
enthalten 4g,216 Alkohol + 2,0cc Wasser
16,00
0,0110
0,000687
25cc
Alkohol
+ 5,7cc
HO
14,00
0,0085
0,000607
25
„
+ 10,7
„
12,00
0,0075
0,000625
25
„
+ 17,8
„
10,00
0,0060
0,000600
25
„
+ 28,3
„
8,00
0,0050
0,000625
25
„
+ 45,9
„
6,00
0,0040
0,000666
25
„
+ 81,0
„
4,00
0,0025
0,000625
10
„
+ 74,6
„
2,00
0,0015
0,00075
Wir brauchen, da bei der Bieranalyse nur selten mehr als 6 Proc. Alkohol vorkommen
dürfen, höchstens die Constanten von den unteren Gliedern der Tabelle. Bei den 2
Proc. ist augenscheinlich die Refraction nicht genau zu messen – wir können und
müssen also auch diese Zahl weglassen. Nehmen wir das Mittel zwischen 14 und 4 Proc.
so erhalten wir als Constante d die Zahl 0,000624, die
wir auf 0,00062 abrunden können.
Die oben angeführte Gleichung gestaltet sich daher jetzt in folgender Art. Ich
bemerke, daſs ich, um Bruchrechnung zu sparen und Verwirrung zu vermeiden, die
Constanten und die durch Beobachtung bei der Analyse gefundenen Gröſsen mit 5
Stellen hinter dem Komma schreibe und die Hunderttausendstel als ganze Zahlen in die
Rechnung einführe. Die Formel wird daher in der Art geschrieben:
x 393 – y 163 =
B. Spec. Gewichtsdifferenz
gegen
Wasser
x 150 + y 62 =
R. Refractionsdifferenz
„
„
Ich führe einige Analysen an:
Sogen. Märzenbier aus Schreiner's Brauerei.
B Spec. Gew. 1,01543, Refraction
1,3425
Wasser
1,3325
––––––––
R
= 0,0100
x 393 – y 163 =
1543x 150 + y 62 = 1000
oder 787 x =
4204.
x = 5,34 Proc.
Extracty = 3,21 Proc. Alkohol.
Die Urwürze hatte demnach 5,34 + 6,42 = 11,76 Proc. Extract. Die
Urwürze nach Angabe des Brauers 12,0 Proc. Durch Destillationsanalyse wurden 5,6
Proc. Extract und 3,12 Proc. Alkohol gefunden, wonach die Urwürze 11,84 Proc.
Extract enthalten hätte.
Wenn wir die oben berührte Correctur resp. genauere Berechnung
durchführen wollen, so stellt sich die Formel wie folgt:
x 377 – y 171 =
1543
x 150 + y 62 =
1000 =
413 x +
171 y =
2758
377 x –
171 y =
1543
–––––––––––––––––––––––
790 x =
4301
x =
5,44.
Die Extractprocente u.s.w. ändern sich also nur sehr
unbedeutend durch diese Correctionsrechnung, die daher vernachlässigt werden
kann.
Sogen. Märzenbier von Schilcher.
B = 1319. R= 1050 gibt nach Generalformel
x = 5,18 Proc. Extract. y = 4,40 Proc.
Nach Destillationsanalyse erhielt ich 5,18 Proc. Extract, 3,78
Proc. Alkohol. Hier liegt also im Alkohol eine starke Differenz vor. Ich setze
daher, die Annäherungszahlen berücksichtigend, andere Constanten ein
x = 377 – y 162 =
1319.
Extract Proc. 5,27
x = 150 + y 625 =
1050.
Alkohol Proc. 4,15,
also keine wesentliche Aenderung. Im Allgemeinen fallen
nach der optisch-aräometrischen Probe die Extractprocente richtig, die
Alkoholprocente etwas hoch aus. Bekanntlich muſs man eigentlich, um durch
Destillation genaue Alkoholbestimmungen zu erhalten, die mit überdestillirende
Essigsäure durch neue Destillation über Alkali zurückhalten, da sie sonst das
specifische Gewicht erhöht und so den scheinbaren Alkoholgehalt, durch Destillation
bestimmt, erniedrigt. Die Berechnung der Stärke der urwürze ergäbe nacn
aräometrisch-optischer Probe 13,98 bis 13,57 Proc.
Exportbier von Reinighaus.
B = 1924. R = 1300.
Nach Generalformel 6,78 Proc. Extract und 4,56 Proc.
Alkohol gefunden. Die Urwürze hielt nach der einfachen Formel 15,90 Proc. Extract,
nach der genauen Formel
von Schwachhöfer
\left(\frac{2,0776\,A+E}{1+0,0017\,A\right)}\,16,13 Proc.
Extract. Die Destillationsanalyse ergab 6,99 Proc. Extract und 4,56 Proc. Alkohol.
Urwürze nach einfacher Formel 16,11 Proc. nach Schwachhöfer 16,34 Proc.
Lassen wir uns an diesen Beispielen genügen. Ich hätte sie durch die officiell
angestellten Proben, die ich oben berührte, noch vermehren können, bemerke aber nur
noch dazu, daſs die 4 Proben in etwa ½ Stunde durchgeführt wurden. Statt des
Pyknometers wurden genaue Aräometer verwendet, deren Gebrauch den Finanzorganen am
bequemsten ist, und die den Procenten entsprechenden specifischen Gewichte in die
Formel eingesetzt.
Es liegt auf der Hand, daſs diese optisch-aräometrische Probe auch für die Analyse
von Liqueuren sehr geeignet sich erweisen dürfte, nur müſste man eventuell die
Liqueure mit abgemessenen Mengen Wasser verdünnen, da die Genauigkeit der Constanten
damit wächst. Die Aromata sind meist in so geringer Menge vorhanden, daſs ihr
Einfluſs vernachlässigt werden kann.
Auch auf die Analyse extractreicher Weine läſst sich die Methode ausdehnen.
Nur die Feststellung der Constanten macht längere Arbeiten nothwendig. Ich glaube
endlich, daſs vielleicht auch die Analyse der Benzol-Toluolgemische oder der Aniline
des Handels auf diesem Wege durchzuführen sein dürfte, obwohl alles dies sehr viel
Zeit zur Begründung erfordert. Ich darf daher wohl die Bitte an die Collegen
aussprechen, mir dieses Gebiet der Analyse noch für einige Zeit freundlichst zu
überlassen.
Graz im August 1887.
Nachtrag. Bei der Bestimmung der
Extractausbeute aus Malz läſst sich die Refractionsbeobachtung sehr gut der
sonstigen Bestimmung durch das specifische Gewicht substituiren. Bei einer im
frühesten Stadium der Keimung befindlichen Gerste erhielt ich so als löslich nach
dem specifischen Gewicht 28,40 Proc., nach der Refraction 28,00 Proc.