Titel: | W. H. Deming's Hahnschloss. |
Fundstelle: | Band 264, Jahrgang 1887, S. 311 |
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W. H. Deming's Hahnschloſs.
Mit Abbildungen auf Tafel
19.
[W. Deming's Hahnschloſs.]
Um das unrechtmäſsige Oeffnen eines Hahnes durch Verletzung eines Siegels nachzuweisen, wobei die
Sperrung des Kükens im Inneren desselben untergebracht und so gegen Zerstörung
gesichert ist, hat W. H. Deming in Brooklyn
(Nordamerikanisches Patent Nr. 359714) die in Fig. 1 und 2 Taf. 19 dargestellte
Einrichtung vorgeschlagen. Das Hahnküken ist durchbohrt und in die Bohrung auf einer
Seite Gewinde eingeschnitten, in welche der an einem Ende mit einem Schlüsselansatze
m versehene Sperrstift l paſst, dessen anderes Ende bei der Abschluſsstellung des Hahnes in eine
Ausbohrung i des Hahngehäuses A treten kann. Nur in dieser Abschluſsstellung kann der Schlüssel zur
Drehung des Stiftes eingeführt werden und zwar durch eine mittels der Schraube c zu verschlieſsende Oeffnung im Gehäuse A. Wird also nach dem Abschlusse des Hahnes der
Sperrstift vorgeschraubt und die Schraube c mit einem
Siegel s verklebt, so kann nur durch Verletzung des
letzteren eine Eröffnung des Hahnes ermöglicht werden. Der Sperrstift kann, so lange
das Küken an seinem Platze bleibt, nicht entfernt werden, so daſs er gegen
Entwendung o. dgl. geschützt ist.