Titel: Ueber Neuerungen an Göpeln (Rosswerken).
Fundstelle: Band 263, Jahrgang 1887, S. 266
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Ueber Neuerungen an Göpeln (Roſswerken). (Patentklasse 46. Fortsetzung des Berichtes Bd. 260 S. 535.) Mit Abbildungen auf Tafel 15. Ueber Neuerungen an Gopeln. Durch die von A. Graf und H. Hanauer in Winnweiler (* D. R. P. Nr. 35013 vom 13. September 1885) angegebene Vorrichtung für zweipferdige Göpel soll ein gleichmäſsiges Anziehen beider Zugthiere herbeigeführt werden. Die Zugbäume b (Fig. 12 Taf. 15) sind mit Halbkreiszahnbogen c versehen, welche in einander eingreifen, wobei eine Verdrehung um die Bolzen d stattfinden kann. Zieht eins der eingespannten Zugthiere an, so wird durch die Zahnräder der andere Zugbaum nach rückwärts gezogen, das hier eingespannte Thier muſs also, auch wenn es zurückbleibt, die gleiche Kraft ausüben wie das andere. Bleibt das lässige Thier zu weit zurück, so wird es durch eine hinter jedem Thiere angebrachte Peitsche e in folgender Weise selbstthätig angetrieben: Durch das Zurückbleiben wird sich der Arm g dem Mittelpunkte, also auch dem Pfahle h nähern, so daſs der Arm g bei noch weiterem Zurückbleiben des Thieres sich mit seinem Ende an den Pfahl h anlegt, wodurch die Peitsche um den drehbaren Bolzen f zurückgezogen, also von dem Thiere entfernt wird; gleitet nun der Arm g von dem Pfahle h ab, so wird die Peitsche durch eine Feder nach vorwärts geschnellt, wodurch das Thier einen schwächeren bezieh. stärkeren Hieb, je nach der Federspannung, erhalten wird. Die Sicherheitsvorrichtung für Göpel von A. Duchscher in Eisenhütte Wecker in Luxemburg (* D. R. P. Nr. 35630 vom 17. November 1885) bezweckt, das Räderwerk des Göpels während des Betriebes ständig zu bedecken und den Betrieb überhaupt nur bei verdeckten Zahnrädern zu gestatten. Ein eiserner Kasten i (Fig. 13 Taf. 15) umschlieſst das Räderwerk vollständig. Der zweitheilige Deckel d dieses Kastens schützt das Räderwerk von oben. Die beiden Sperrhaken a und a1 haben den Zweck, beim Entfernen des Schutzdeckels d durch Einfallen in die Zähne des Triebes c das Räderwerk so lange anzuhalten, bis der Schutzdeckel d wieder gehörig geschlossen ist, den Trieb c frei gemacht hat und das Räderwerk vollständig deckt, wie durch die punktirt angedeutete Stellung veranschaulicht ist.

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