Titel: | Lohmann und Stolterfoht's Klinken-Reibungskuppelung. |
Fundstelle: | Band 259, Jahrgang 1886, S. 399 |
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Lohmann und Stolterfoht's
Klinken-Reibungskuppelung.
Mit Abbildungen auf Tafel
25.
Lohmann und Stolterfoht's Klinken-Reibungskuppelung.
Auf der Ausstellung in Antwerpen 1885 führten Lohmann und
Stolterfoht in Berlin lösbare Reibungskuppelungen vor, bei welchen das Ein-
und Ausrücken durch Verschiebung der Kuppelmuffe auf der Antriebswelle mit sehr
geringer Kraftäuſserung möglich war, so daſs bei Benutzung solcher Kuppelungen an
Triebwerken das stoſsfreie Ein- und Ausrücken von entfernten Stellen aus mit Hilfe von
Drahtzügen o, dgl. möglich erscheint. Es wird dies
dadurch erreicht, daſs, wie bereits im Deutschen Reichspatente * Kl. 47 Nr. 28471
vom 19. März 1884 angegeben ist, zwischen die treibende und getriebene
Kuppelungshälfte ein Theil geschaltet wird, welcher von der ersteren Hälfte durch
Klinken mitgenommen und durch Reibung die erhaltene Drehung an die letztere Hälfte
überträgt. Die auf diese Weise erhaltene Klinken-Reibungskuppelung (vgl. auch Börsum 1885 257 * 500) kann
gleichzeitig als Kuppelung für die Kraftvermiethungsanstalten (vgl. Daimler 1884 252 * 269)
benutzt werden, da die Reibung zwischen dem Mitteltheile der Kuppelung und der
getriebenen Hälfte einer bestimmten, zu übertragenden Kraft entsprechend eingestellt
wird und beständig so verbleibt, wie darum die neue Kuppelung auch als
Kraftmaschinenkuppelung (vgl. H. King 1885 258 * 434) Verwendung finden kann.
Die in Fig. 18
bis 20 Taf.
25 veranschaulichte Ausführung der Kuppelung unterscheidet sich wesentlich von der
in der Patentschrift angegebenen Form, welche letztere zu einer praktischen
Ausführung wenig geeignet erschien. In der jetzigen Form hat die Kuppelung bereits
eine verschiedentlichte, zufriedenstellende Verwendung gefunden. Es ist nun a die auf dem einen Wellenende festsitzende getriebene
Kuppelungshälfte, welche auch die Nabe eines auf der durchgehenden Welle lose
steckenden Rades oder einer Riemenscheibe bilden kann, b die fest auf der treibenden Welle steckende Hälfte und c der lose drehbare Mitteltheil. Mit a sind mittels durchgesteckter Schrauben s die beiden Ringe d und
e verbunden, von welchen der letztere kegelförmig
ausgedreht ist und genau auf den kegelförmigen Theil von c paſst. Durch Anziehen der Schrauben s wird
e fest auf c gepreſst
und dadurch die Reibung zwischen beiden geregelt. Die Kegelflächen werden geschmiert
und so die Abnutzung zwischen beiden herabgemindert. Um den Andruck von e elastisch zu machen, ist zwischen a und d ein Gummiring
gelegt. Der Mitteltheil c ist mit zwei Zähnen versehen
(vgl. Fig.
18), gegen welche für eine Mitnahme seitens des Kuppelungstückes b sich die in letzterer drehbaren Klinken k legen. Dieselben tragen am Ende ihrer Drehzapfen
Hebel i, welche am Umfange des auf der treibenden Welle
mit Keil und Nuth verschiebbaren Muffes w gleiten.
Dabei können auch Federn auf den Klinkenzapfen das stete Anliegen der Hebel i sichern. Der Muff in
erhält auf der inneren Seite die in Fig. 19 ersichtliche
Form, d.h. er ist an zwei Stellen ausgeschnitten, so daſs vorstehende Nasen
entstehen. Beim Einrücken wird der Muff m mittels des
Hebels h gegen b
verschoben, wobei die Nasen des Muffes m bei dessen
Drehung die Hebel i nach auſsen drehen, so daſs die
Klinken k zum Eingriffe gegen die Zähne von c gebracht werden und dann von c der Kuppelungstheil a nach und nach die
Geschwindigkeit der treibenden Welle erlangt. Beim Rückwärtsschieben von m werden die Hebel i frei und damit durch die
Centrifugalkraft die Klinken k aus den Zähnen gebracht
und die Bewegung von a unterbrochen.