Ueber Brennwerthbestimmungen; von Ferd.
Fischer.Mit Abbildung.F. Fischer, über Brennwerthbestimmungen.Wie schon früher (1879 234 * 397) angegeben, werden bei
meinem Apparate zur Bestimmung des Brennwerthes von Kohlen u. dgl. die
Verbrennungsproducte nach unten abgeführt. Um auch bei
Steinkohlen eine möglichst vollständige Verbrennung zu erzielen, ist das
Zuführungsrohr für Sauerstoff durch ein aus dünnem Platinblech gebogenes Rohr s verlängert, welches oben einige kleine Oeffnungen e besitzt. Der Platintiegel t kann unten mit Asbestpappe umgeben werden, um die zu rasche Abkühlung zu
verhüten, und wird mit einem Platindrahtnetz o bedeckt.
Die bei der Verbrennung der Kohlenprobe entwickelten Gase steigen somit durch das
Platinsieb auf, wärmen den durch Rohr s zugeführten
Sauerstoff vor, mischen sich mit dem durch die Oeffnungen im Rohre s eintretenden Sauerstoff und werden durch das
ringförmige Blech v gezwungen, wieder durch das
überragende heiſse Drahtnetz o an der glühenden
Tiegelwand vorbei nach unten durch die Oeffnung i zu
entweichen. Die Abkühlung im Boden c und Abzugsrohr ist
so vollständig, daſs die Gase mit kaum 0,1° über die Temperatur des Kühlwassers
durch Rohr b entweichen.
[Textabbildung Bd. 258, S. 330]
Bei Holzkohlen, Torf u. dgl. bleibt im Tiegel kein brennbarer Rückstand. Um
die bei Steinkohle bleibende Kohle haltige Asche untersuchen zu können, kleidet man
den unteren Theil des Tiegels mit Asbestpapier aus, welches nach beendeter
Verbrennung mit dem darauf befindlichen Rückstande in ein Verbrennungsrohr geschoben
wird, um im Sauerstoffstrome die brennbaren Theile in Kohlensäure und Wasser
überzuführen, welche gewichtsanalytisch bestimmt werden.Zu berücksichtigen ist ferner, daſs ein Theil des vorhandenen oder gebildeten Wassers
im Kühlrohre verflüssigt wird, ein Theil aber gasförmig entweicht. Je nachdem der
Brennwerth auf flüssiges oder dampfförmiges Wasser bezogen wird, müssen daher für je
ls Wasser 610c zugezählt oder abgezogen werden,
was anscheinend bisher übersehen ist (vgl. 1885 257420.
520). Sämmtliche Verbrennungsproducte werden gewichtsanalytisch bestimmt, was bei keinem der bisher
vorgeschlagenen Verfahren der Fall ist.Bei einem Versuche wurden z.B. 874mg Kohle
verwendet. Die Analyse ergab:
Kohlensäure2490mgentspr.Kohlenstoff679mgKohlenoxyd 32mg„„ 14Kohlenstoff im Rückstande„„„ 16–––––709mgWasser, „gasförmigflussig104mg126mgentspr. Wasserstoff 25,5mgWasserstoffin den Gasen 0,2 „im Rückstande 0,5––––– 26,2mgAsche63mg.
Daraus ergibt sich folgende Elementarzusammensetzung der
Kohle, verglichen mit den Ergebnissen der Elementaranalyse:
Im CalorimeterElementaranalyseKohlenstoff81,12 80,91Wasserstoff 3,00 3,11Stickstoff– 0,91Schwefel– 0,51Sauerstoff– 7,14Asche 7,21 7,42––––––100,00.
Der Wasserwerth des gefüllten Calorimeters betrug 1624c, die Lufttemperatur 14,9°, die Anfangstemperatur des Calorimeters
12,81°, die nach 9 Minuten erreichte Endtemperatur 16,86°. Es ergibt sich somit
folgende Wärmeberechnung:
Vom Calorimeter aufgenommen 4,05 × 1624=6577cFür„„Kohlenoxyd 32 × 2,4 = 77Kohlenstoff 16 × 8,1 =
130Wasserstoff 0,7 × 8,8 = 20= 227Die höhere specifische Wärme der
Verbrennungsproducte rund 20––––––6824cFür verflüssigtes Wasser 0,126 × 610 77–––––6747c.
Für 1g berechnet, folgt 6747
: 0,874 = 7720c, bezogen auf Wasserdampf von 20°
als Verbrennungsproduct (vgl. 1882 245398). Die Dulong'sche Formel ergibt dagegen nur (81,12 × 8100 +
2,1 × 28800) : 100 = 7175c. Somit ist der
Brennwerth nur durch calorimetrische Bestimmungen festzustellen.Nach Versuchen an drei verschiedenen Dampfkesseln beträgt der Verlust durch Leitung
und Strahlung nur 6 bis 9 Procent der Gesammtwärme; letztere Zahl erhielt ich mit
Holzkohle. Die Angabe von Scheurer-Kestner (vgl. 1885
257524), dieser Verlust betrage 20 bis 25 Proc., ist
daher falsch.