Titel: | Klappenschränke mit allgemeinem Umschalter für städtische Telephonanlagen. |
Fundstelle: | Band 256, Jahrgang 1885, S. 443 |
Download: | XML |
Klappenschränke mit allgemeinem Umschalter für
städtische Telephonanlagen.
Mit Abbildungen.
Klappenschränke mit allgemeinem Umschalter.
Mit der Zunahme der Zahl der Theilnehmer einer Stadt-Telephonanlage wachsen die
Schwierigkeiten im Betriebe. Dies gilt ganz besonders von den sogen.
Vermittelungsämtern. In diesen muſs dafür gesorgt werden, daſs die Herstellung der
gewünschten Verbindungen zwischen den Leitungen von irgend zwei Theilnehmern in
kürzester Frist bewirkt werden kann und daſs andererseits nach beendigtem Gespräche
die benutzten Anschluſsleitungen ohne Zeitverlust wieder normal geschaltet und zur
Aufnahme neuer Weckrufe bereit gestellt werden können. Zu diesem Behufe ist in den
Vermittelungsämtern für jede angeschlossene Leitung ein Signalapparat und ein
Umschalter vorhanden, mittels dessen die zugehörige Leitung in bequemer Weise mit
einer anderen Leitung bezieh. mit dem Sprechapparate des Vermittelungsamtes
verbunden werden kann. Bei den deutschen FernsprechanlagenUeber die Einrichtung der Umschalter für Telephonbetrieb in der Schweiz vgl.
1883 247 * 390. kommen dazu
Klappenschränke zur Verwendung (vgl. 1883 248 * 327), in
denen im Ruhezustande der metallische Zusammenhang der durch die Signalapparate
geführten Anschluſsleitung durch eine federnde Klinke hergestellt wird, welche
behufs Herstellung einer anderweitigen Verbindung mittels eines Metallstöpsels von
ihrer die Verbindung der Leitung mit der Erde vermittelnden Unterlage abgehoben
wird. Der mit einem isolirten Handgriffe versehene Stöpsel ist mit einer biegsamen
Leitungsschnur verbunden, deren anderes Ende entweder mit einem zweiten Stöpsel
versehen oder dauernd mit einem Hilfsapparate, z.B. mit einem Sprechapparate
verbunden ist. Jeder Schrank nimmt 50 Leitungen auf und können, wenn die
Theilnehmerzahl nicht über 100 beträgt, die Signalschränke derart neben einander
aufgestellt werden, daſs selbst die am weitesten von einander entfernten der jeder
Anschluſsleitung besonders zugehörigen Umschalter mittels einer biegsamen
Leitungsschnur noch unmittelbar mit einander verbunden werden können.
Auch bei 200 Anschlüssen sind die Verbindungen in derselben einfachen Weise
ausführbar, wenn auſser den zu jeder Leitung gehörigen Klinkenumschaltern neben
jedem der zwei Paare von Signalschränken noch ein besonderer Ergänzungsumschalter
aufgestellt wird. Eine solche bei der deutschen Reichs-Postverwaltung ausgeführte
Anlage hat C. Elsasser in der Elektrotechnischen Zeitschrift, 1885 S. 19 beschrieben.
Bei derselben sind nach Fig. 1 neben den Schränken I
und II, welche die Signalapparate s nebst den
zugehörigen Umschaltern u für die Anschlüsse Nr. 1 bis
50 bezieh. Nr. 51 bis 100 enthalten, noch zwei besondere Umschalter mit je 50 Klinken k aufgestellt. Ebensolche Klinkenumschalter befinden
sich neben der die Signale und Umschalter für die Theilnehmerleitungen Nr. 101 bis
150 bezieh. Nr. 151 bis 200 enthaltende Schrankgruppe III und IV. Wie in Fig. 1 für je eine Leitung der Schränke I bis IV
dargestellt, sind die zu einer Schrankgruppe gehörigen Leitungen zunächst an die
Klinkenumschalter k der anderen Schrankgruppe und von
hier zu den Elektromagneten der zugehörigen Signalapparate s geführt. Der Beamte hat vor Herstellung jeder Verbindung nur darauf zu
achten, daſs die verlangte, zur anderen von ihm nicht bedienten Sehrankgruppe
gehörige Leitung nicht schon anderweitig besetzt ist, was er bei geeigneter
Aufstellung der Signalschränke unschwer beurtheilen kann.
Fig. 1., Bd. 256, S. 444 Wird die Zahl der Theilnehmer noch gröſser, dann stöſst die eben
angegebene Art der Leitungsführung auf Schwierigkeiten. Man hat dann die einzelnen
Signalschränke durch eine dem voraussichtlichen Bedürfnisse entsprechende Zahl von
Hilfsleitungen dauernd mit einander verbunden, welche beiderseits an
Klinkenumschaltern endigen. Ist bei einer derartigen Einrichtung z.B. ein mit dem
Signalschranke I verbundener Theilnehmer mit einem anderen Theilnehmer zu verbinden,
dessen Leitung etwa zum Signalschranke VIII gehört, dann muſs der beim Schranke I
beschäftigte Beamte durch mündliche oder schriftliche Anfrage bei dem den anderen
Schrank bedienenden Beamten, oder durch Hinübergehen zu dem betreffenden Schranke
sich davon Ueberzeugung verschaffen, ob die Leitung des verlangten Theilnehmers frei
ist oder nicht. Im ersteren Falle, d.h. wenn die Leitung frei ist, verbindet der
Beamte am Schranke I die Theilnehmerleitung mittels einer Leitungsschnur mit einer
freien, zum Schranke VIII führenden Hilfsleitung und fordert den bei diesem Schranke
beschäftigten Beamten auf, diese Hilfsleitung mit der gewünschten Theilnehmerleitung
zu verbinden. Das gegenseitige Zurufen der Beamten bezieh. das häufige Hin- und
Hergehen derselben im Amtszimmer erschwert den Betrieb ungemein; auſserdem ist in
Folge der Betheiligung zweier Beamten bei einem groſsen Theile der überhaupt
herzustellenden Verbindungen, zur Aufrechterhaltung eines ordnungsmäſsigen
Betriebes, der Bedarf an Arbeitskräften ziemlich bedeutend.
Zur Beseitigung der letztgenannten Uebelstände und um gleichzeitig die Zahl der nach einem Punkte
hinzuführenden Leitungsdrähte zu vermindern, kann man mehrere Vermittelungsämter in verschiedenen Stadtgegenden einrichten. Dies
würde jedoch nur dann den Zweck vollkommen erfüllen, wenn diejenigen Theilnehmer,
welche am häufigsten mit einander verkehren, an ein und dasselbe Vermittelungsamt
angeschlossen werden könnten, was nur in wenigen Fällen ohne unverhältniſsmäſsig
hohen Kostenaufwand ausführbar sein wird. Die Anlage und Benutzung einer gröſseren
Zahl von Hilfsleitungen zwischen den verschiedenen Vermittelungsämtern, erschwert
und vertheuert aber den Betrieb in ähnlicher Weise wie bei einem Vermittelungsamte
mit einer sehr groſsen Zahl von Leitungen.
Elsasser bespricht dann a. a. O. – angeregt durch eine
in der Lumière électrique, 1884 Bd. 14 * S. 18
veröffentlichte, in Liverpool ausgeführte und auf 1000 Theilnehmer berechnete Anlage
– eine ziemlich umständlichere Einrichtung, welche unter Aufstellung einer sehr
groſsen Anzahl von Hilfsapparaten die unmittelbare Verbindung von je zwei beliebigen
Leitungen aus 800 in dasselbe Vermittelungsamt eingeführten Anschluſsleitungen
gestattet. Dazu sind die 800 Leitungen in 4 Gruppen zu je 200 abgetheilt und jeder
Gruppe sind dann die nöthigen (600) Umschalter für die übrigen 600 Leitungen
beigegeben und die nöthigen Untersuchungsapparate, mittels deren der die Gruppe
bedienende Beamte, bevor er eine seiner 200 Leitungen mit einer der übrigen 600
verbindet, sich überzeugen kann, ob diese letztere Leitung zur Zeit wirklich frei
ist, oder ob dieselbe etwa bereits mit einer anderen Leitung in Verbindung
steht.
Merklich einfacher ist die von der Western Electric
Company in Chicago, New-York und Boston unter dem Schütze einer Anzahl von
amerikanischen Patenten gelieferte und 1883 auſser in Liverpool bereits auch in
einer Anzahl anderer Städte ausgeführte Anordnung zur unmittelbaren Verbindung jeder
Leitung irgend einer Gruppe mit jeder Leitung irgend einer anderen Gruppe. Auch hier
wird jeder Leitungsgruppe (von 200 Leitungen) ein Ergänzungsumschalter beigefügt,
welcher als Multiple Switch Board bezeichnet wird und
am einfachsten wohl ein allgemeiner Umschalter genannt
werden könnte.
Die Stöpsel dieser Umschalter sind so eingerichtet, daſs beim Einsetzen eines
Stöpsels in eine Umschalteröffnung durch Abheben einer mit der Leitung verbundenen
Klinke oder Feder von ihrem Contacte nicht nur die im Ruhezustande beim
Vermittelungsamte bestehende Verbindung der betreffenden Leitung mit dem
Klappen-Elektromagnete und der Erde aufgehoben und dafür die Leitung mit der
Verbindungsschnur in Contact gebracht, sondern durch den Stöpsel auch eine
Verbindung zwischen der Feder, also auch der Leitung und einem von den übrigen
Theilen des Umschalters isolirten Metallstücke hergestellt wird. Dieses bei der
gewählten Ausführung gewissermaſsen den Körper der Klinke bildende Metallstück könnte man
sich im Anschlusse an gewisse deutsche Einrichtungen gleichzeitig als Einfassung des
Stöpselloches denken und dann lieſse sich die ganze Anordnung durch Fig. 2 erläutern.
Fig. 2., Bd. 256, S. 446
Sämmtliche Stöpsellocheinfassungen m sowie der zu ein und derselben Leitung L1 gehörigen Umschalter u in den verschiedenen Abtheilungen I bis IV eines Amtes sind leitend mit
einander verbunden; im Ruhezustande stehen dieselben jedoch an keiner Stelle weder
mit der Erde E, noch mit einem anderen Theile der
Umschalter in Verbindung. Wird bei irgend einer Abtheilung die Leitung durch
Einsetzen eines Stöpsels in das zugehörige Umschalterloch in Anspruch genommen, so
wird auch die (eine leitende Verbindung der Stöpsellocheinfassungen unter einander
herstellende) Nebenleitung l mit der Leitungsschnur und
durch diese mit den Anschluſsleitungen in Verbindung gebracht. Wird darauf in irgend
einer anderen Abtheilung ein Pol einer Batterie, deren anderer Pol an Erde liegt,
mit der Stöpsellocheinfassung des zu der betreffenden Leitung gehörigen Umschalters
in Berührung gebracht, dann wird dadurch, weil ja l
jetzt mit einer der Leitungen (L1) in Verbindung steht, der Stromkreis geschlossen
und ein in den von der Batterie ausgehenden Draht mit eingeschalteter Fernsprecher
wird im Augenblicke der Berührung der Einfassung einen knackenden Ton geben; würde
statt des Fernsprechers ein Galvanoskop eingeschaltet, dann würde die Nadel
desselben aus ihrer Ruhelage abgelenkt werden. Der knackende Ton im Fernsprecher
bezieh. die stattfindende Ablenkung der Galvanoskopnadel zeigt also an, daſs die
Leitung benutzt ist. Diese Anordnung hat den nicht zu hoch anzuschlagenden
Nachtheil, daſs bei stattfindender Untersuchung die die Leitung augenblicklich
benutzenden Theilnehmer ebenfalls den knackenden Ton hören.
Fig. 3., Bd. 256, S. 446 Bei dieser Anordnung wird übrigens, wie auch aus Fig. 2 hervorgeht, beim Einstecken eines Stöpsels in irgend ein
Umschalterloch, z.B. der Leitung L1, der in dieser Leitung L1 liegende Elektromagnet der Signalklappe
s von der Leitung L1 abgeschaltet:, dafür wird aber ein in die
Verbindungsschnur eingeschalteter Elektromagnet m (Fig. 3) einer anderen Signalklappe eingeschaltet. Die
Verbindungsschnur besteht nämlich aus zwei Theilen; jeder Theil ist an dem einen Ende mit einem
Stöpsel versehen, mit dem anderen Ende n1 bezieh. n2 aber an eine kleine Signaltaste T1 bezieh T2 geführt, welche
durch Niederdrücken auf einen Contact c1 bezieh. c2 mit dem einen Pole einer Rufbatterie B in Verbindung gesetzt werden kann, deren zweiter Pol
zur Erde E abgeleitet ist. Wird also ein Stöpsel in ein
Umschalterloch eingesteckt, so kann mittels seiner Taste ein Rufstrom in die an der
Klinke dieses Loches liegende Leitung gesendet werden. Beide Tastenkörper liegen
ferner für gewöhnlich an ihren Ruhecontacten r1 und r2; die letzteren aber sind durch einen Draht d mit einander verbunden und in diesen ist der
Elektromagnet m der Klappe eingeschaltet, während von
demselben bei i auſserdem zugleich noch eine
Zweigleitung iaE0 durch
einen Fernsprecher F, ein Mikrophon M und eine Untersuchungsbatterie b zur Erde E0 geführt ist. Diese Zweigleitung soll unterbrochen
werden, sobald die Unterhaltung in den zwei durch die beiden Stöpsel der
Verbindungsschnur mit einander zu verbindenden Leitungen begonnen hat; daher ist in
die Zweigleitung noch ein federnder Umschalterhebel u
eingefügt, welcher nach Beginn der Unterhaltung durch Umdrehen eines Griffes für die
Dauer der Unterhaltung frei gelassen wird und seinen Contact r, auf dem u bis dahin aufgedrückt war,
verläſst. Für gewöhnlich liegt dagegen der Umschalter u
auf dem Contacte v auf; wenn daher einer der Stöpsel in
ein Umschalterloch eingesteckt wird, so wird die betreffende Leitung durch den
Apparatsatz der Verbindungsschnur hindurch über i und
a an Erde E0 gelegt; der betreffende Theilnehmer kann also mit
dem Beamten des Vermittelungsamtes sprechen und ihm angeben, mit welcher anderen
Leitung er verbunden zu werden wünscht. Der Beamte legt dann den zweiten Stöpsel der
Schnur an die Einfassung des zu der verlangten Leitung gehörigen Loches in seinem
Umschalter; knackt dabei sein Telephon F, so muſs die
von dieser Einfassung weitergehende Nebenleitung l
(Fig. 2) schon irgendwo durch einen eingesteckten
Stöpsel mit der verlangten Leitung in Verbindung gebracht worden sein, d.h. die
verlangte Leitung ist nicht frei; knackt das Telephon dagegen nicht, so ist l noch überall isolirt, die Leitung also frei und es
darf daher die Verbindung durch Einstecken des Stöpsels hergestellt werden.
Trotz der so zahlreichen Drahtverbindungen in diesen Klappenschränken mit allgemeinem
Umschalter sollen in denselben doch nur selten Fehler auftreten und überdies ist die
Feststellung des Ortes des Fehlers eine ziemlich einfache. Es sind namentlich zwei
Fehler in diesen Schränken beobachtet worden: 1) eine leitende Verbindung zwischen
einer der mit der Leitung L verbundenen Feder k und dem als Körper der Klinke oder als Einfassung m des Stöpselloches auftretenden Metallstücke, welches
mit der Nebenleitung l in Verbindung steht, und 2) eine
Leitungsunterbrechung zwischen einer Feder oder Klinke k und der zugehörigen Auflage.
Ist irgendwo eine fehlerhafte Nebenschlieſsung zwischen der Leitung
L1 (Fig. 2) und der Nebenleitung l eingetreten, so bringt dieselbe die nämliche Erscheinung hervor wie das
Einstecken eines Stöpsels in ein Loch; es wird also den Schein erwecken, als ob
diese Leitung L1
beständig besetzt wäre. Um den Ort des Fehlers aufzufinden, löst man zunächst die
Leitung L1 von der nach
dem Theilnehmer führenden Anschluſsleitung; dies erfolgt am zweckmäſsigsten im
Blitzableiter, weil man da nicht eine Störung in den zahlreichen, an der Rückseite
des Schrankes hinlaufenden Drähten herbeizuführen in Gefahr kommt; dann steckt man
der Reihe nach – in Fig. 2 von IV nach I hin – einen
Ebonitstöpsel in den Schränken in das zur Leitung L1 gehörige Loch. Die Leitung L1 liegt jetzt nur noch nach einer Seite
hin, nämlich hinter der Signalklappe, an Erde und dieser Theil der Leitung ist
ferner durch den eingesteckten Ebonitstöpsel, indem letzterer die Klinke von ihrer
Unterlage abhob, von der Klinke und der Fortsetzung der Leitung getrennt. Wird also
der Ebonitstöpsel in IV eingesetzt und die Prüfung durch Anhalten eines gewöhnlichen
Stöpsels an eine der anderen Locheinfassungen m (Fig. 2) bewirkt so wird sich L1 noch als besetzt erweisen, falls der Fehler weiter nach I hin liegt, also auch
durch den Ebonitstöpsel nicht unschädlich gemacht wurde; dagegen wird L1 sich als nicht besetzt erweisen, falls der Fehler, der
Nebenschluſs zwischen l und L1 in der Klinke bei IV liegt. Im ersteren
Falle rückt man mit dem Ebonitstöpsel nach III, II u.s.w. hin.
Der fragliche Nebenschluſs braucht aber nicht gerade zwischen m und der Klinke vorhanden zu sein, sondern er könnte sich auch zwischen
m und der Unterlage der Klinke befinden. In diesem
Falle ist es genau so, als ob der Fehler nicht bei dieser Klinke vorhanden wäre, bei
welcher die Prüfung denselben vermuthen läſst, sondern bei der vorhergehenden, nach
IV hin liegenden; man wird den Fehler also dort suchen müssen, wenn man bei der
durch die Prüfung als fehlerhaft erkannten Klinke zwischen dieser und l eine Nebenschlieſsung nicht auffinden kann.
Eine Leitungsunterbrechung endlich zwischen der federnden Klinke und deren Unterlage
kann leicht durch eine Verbiegung der Klinke herbeigeführt werden, z.B. wenn man die
Contactstellen der Klinken durch in die Klinkenlöcher eingeschobene Feilen zu
reinigen gestattet. Ist eine solche Unterbrechung vorhanden, so wird in dem
zugehörigen Signalapparate s die Klappe nicht mehr
abfallen. Wenn man nun einen mit der Rufbatterie B
(Fig. 3) verbundenen Stöpsel der Reihe nach von
IV nach I hin in die zu der betreffenden, versagenden Leitung gehörigen Löcher der
verschiedenen Schränke einsteckt, so wird die Klappe fallen, sowie man über die
Unterbrechungsstelle hinweg ist. Der Fehler ist also dann in der unmittelbar vorher
liegenden Klappe zu suchen. Der hierbei zu benutzende Stöpsel hat indessen eine
etwas abweichende Gestalt, da derselbe beim Einstecken die Klinke nicht von ihrer
Unterlage abheben darf.