Titel: | Zur Untersuchung von Honig. |
Fundstelle: | Band 255, Jahrgang 1885, S. 441 |
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Zur Untersuchung von Honig.
Zur Untersuchung von Honig.
Zur Untersuchung von echtem Bienenhonig hat E. Sieben (Zeitschrift des
deutschen Vereins für Rübenzucker-Industrie, 1884 S. 865) 14g Honig mit etwa 200cc heiſsem Wasser gelöst, mit 2cc
Eisenacetatlösung versetzt, aufgekocht, nach dem Erkalten auf 1l gebracht und das Filtrat zum Titriren verwendet.
Der Rohrzuckergehalt des Honigs wurde bestimmt aus dem Unterschiede der Zuckermenge,
ermittelt nach der Meiſsl'schen Methode als
Invertzucker vor und nach der Inversion der Honiglösung mit verdünnter Salzsäure. Zu
diesem Behufe wurden 15g Honig zu 500cc gelöst, davon 200cc oder 6g Honig zu 500cc verdünnt und diese 1g,2 Honig in 100cc enthaltende Lösung zur Invertzuckerbestimmung benutzt; andererseits
wurden 200cc der ersten Lösung = 6g Honig, entsprechend der ftir die Inversion von
Rohrzucker aufgestellten Vorschrift Soxhlet's, mit
150cc Wasser und 50cc ⅕-Normalsalzsäure versetzt, 30 Minuten im
kochenden Wasserbade erhitzt, mit 19cc
½-Normalnatron neutralisirt und zu 500cc
aufgefüllt. Von der letzteren sowie von der nicht invertirten Lösung – jede 1g,2 Honig in 100cc Flüssigkeit enthaltend – dienten 25cc
zur Bestimmung des Invertzuckers nach Meiſsl, indem die
Probe mit 50cc
Fehling'scher Lösung und 25cc Wasser 2 Minuten im Kochen erhalten und das in bekannter Weise gewogene
Kupfer nach folgender Ziffernreihe:
Invertzucker
mg
245
225
200
175
125
100
75
50
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Kupfer
mg
428,2
400,8
360,3
270,8
233,2
188,9
124,9
96,0
auf Invertzucker berechnet wurde. Der Mehrgehalt an
Invertzucker in der mit Salzsäure behandelten Lösung, bezogen auf 100g Honig, mit 0,95 multiplicirt, ergab den Gehalt
des Honigs an Rohrzucker in Procent.
Zur Bestimmung des Wassergehaltes des Honigs wurden etwa 2g,5 mit 10 bis 12g ausgeglühtem Seesand in einer Glasschale mittels eines mitgewogenen
Glasstäbchens verrührt, 6 Stunden lang bei 50 bis 60° und weitere 12 Stunden bei 96
bis 97° im Vacuum getrocknet.
Bei der Ausführung von Versuchen, welche angestellt wurden, etwa vorhandene
dextrinartige Stoffe des Honigs in Traubenzucker nach der Sachsse'schen Verzuckerungsmethode mittels Salzsäure überzuführen, zeigte
sich, daſs der Gesammtzucker des reinen Honigs in einem Falle von 73,26 auf 61,68
Proc. fiel, während bei einem mit Rohrzucker versetzten Honig, mit 19,45 Proc.
Rohrzuckergehalt, der Gehalt an reducirenden Zuckerarten von 56,39 Proc. nur auf
57,65 Proc. stieg. Es ist also durchaus unzulässig aus dem Unterschiede im
Reductionsvermögen des Honigs vor und nach der Behandlung mit so viel Salzsäure als
zur Ueberführung des Dextrins in Traubenzucker nöthig ist, auf An- oder Abwesenheit
von Dextrin im Honig zu schlieſsen. Bei dieser Behandlung färbten sich die
anfänglich farblosen Honiglösungen braun.
Zur Zerstörung der Lävulose werden 100cc einer
Lösung, welche 2g,5 eines Gemisches von
Traubenzucker und Lävulose enthält, mit 60cc
Sechsfach-Normalsalzsäure 3 Stunden lang in einem Kolben erhitzt, welcher sich in
einem kochenden Wasserbade befindet und durch einen eingehängten Trichter lose
verschlossen ist. Die nach Verlauf dieser Zeit sofort abgekühlte Flüssigkeit wird
mit 56 bis 58cc Sechsfach-Normalnatronlauge
neutralisirt auf 250cc aufgefüllt und 25cc der filtrirten Lösung zur
Traubenzuckerbestimmung nach Allihn verwendet. Bei der
Untersuchung von Honigproben fanden sich Unterschiede zwischen der nach dem Sachsse-Fehling'schen Verfahren ermittelten und der
nach Lävulosezerstörung gefundenen Traubenzuckermenge von – 2,44 bis + 2,29. Diese
Abweichungen sind zum Theile auf die theilweise Zerstörung von Traubenzucker und
nicht völlige Zersetzung der Lävulose, zum Theile wahrscheinlich auch darauf
zurückzuführen, daſs immer gleiche Honigmengen, anstatt gleiche Zuckermengen, zu den
Verfahren benutzt wurden.
Bei der Untersuchung von 60 Honigproben fanden sich in 11 Proben Traubenzucker und
Lävulose nahezu in dem Verhältnisse wie im Invertzucker, d.h. zu gleichen Theilen.
In 12 Fällen überwog der Traubenzucker und zwar fanden sich bis 44,71 Proc.
Traubenzucker auf 33,92 Proc. Lävulose. Meist war mehr Lävulose vorhanden; es trafen
höchstens auf 22,23 Traubenzucker 46,89 Lävulose. Zuckerlösungen, welche
Traubenzucker und Lävulose in anderem Verhältnisse enthalten als zu gleichen Theilen, besitzen ein
anderes Reductionsvermögen als Invertzuckerlösungen; der Unterschied ist um so
gröſser, je mehr das Verhältniſs beider Zuckerarten sich von dem des Invertzuckers
entfernt. Man findet wegen des geringeren Reductionsvermögens der Lävulose, im Falle
mehr Traubenzucker vorhanden ist als Lävulose, mehr,
und falls mehr Lävulose als Traubenzucker vorhanden ist, weniger reducirenden Zucker als in Wirklichkeit zugegen ist, wenn man die
Honiglösung mit Fehling'scher Lösung titrirt und die
Menge des Zuckers nach dem Reductions vermögen des Invertzuckers berechnet. Für die
meisten praktischen Zwecke wird, da der Unterschied nur in wenigen Fällen 0,5 Proc.
und darüber beträgt, die Bestimmung des reducirenden Zuckers im Honig als
Invertzucker genügen.
27 Proben enthielten keinen Rohrzucker, 21 Proben enthielten unter 2, 12 Proben über
2 Proc. Rohrzucker, der gröſste Gehalt an Rohrzucker betrug 8,22 Proc. Die Menge des
im Honig enthaltenen Rohrzuckers dürfte wohl mit dem Alter des Honigs, mit der
Temperatur des Aufbewahrungsortes u. dgl. im Zusammenhange stehen, da die immer
vorhandenen freien Säuren, sowie ein Gehalt des Honigs an invertirendem Ferment, den
Rohrzucker nachträglich in Invertzucker verwandeln können.
Der Wassergehalt schwankte zwischen 16,28 und 24,95 Proc. und der Nichtzuckergehalt
zwischen 1,29 und 8,82 Proc. Den Winter über in einem ungeheizten Räume aufbewahrt,
waren alle Proben mehr oder weniger krystalliniseh erstarrt. Die Schnelligkeit des
Krystallisirens hängt von dem Verhältnisse, in welchem Traubenzucker und Lävulose im
Honig enthalten sind, von dem Wassergehalte sowie von dem Gehalte und der Natur des
Nichtzuckers ab. Wahrscheinlich wird in hehreren Fällen ein höherer
Nichtzuckergehalt des Honigs zum Theile auf Wachs zurückzuführen sein.
Je 25g Honig gelöst in 150cc Wasser mit 12g von Stärke freier Preſshefe versetzt, sind nach 2tägiger Gährung bei
Zimmertemperatur vollständig vergohren. Die mit Thonerdehydrat geklärte und
filtrirte rückständige Lösung ist vollständig wirkungslos gegen polarisirtes Licht,
reducirt Fehling'sche Lösung nicht, auch nachdem sie
nach Art der Stärke- oder Dextrinverzuckerung mit Salzsäure erhitzt ist. Verdünnte
Honiglösung, in welcher der vorhandene Rohrzucker vorher in Invertzucker übergeführt
war, mit Fehling'scher Lösung in geringem Ueberschusse
gekocht, enthält dann nichts mehr, was mit gröſseren Mengen Salzsäure erhitzt, Fehling'sche Lösung reducirende Stoffe liefern.
Von den bisher für den Nachweis eines Stärkezuckersyrup-Gehaltes im Hönig vorgeschlagenen Methoden kann keine
Anspruch auf Zuverlässigkeit machen. Es wurde vorgeschlagen, den nie fehlenden
Gypsgehalt es Stärkezuckersyrups als Anhaltspunkt für den Nachweis eines solchen
Zusatzes zu benutzen; reiner Honig soll keine Schwefelsäurereaction geben. Von 12
untersuchten unzweifelhaft echten Honigproben gaben 5, nachdem sie mit etwas Wasser
verdünnt und mit wenig Salzsäure angesäuert waren, auf Zusatz von Chlorbaryum eine
schwache, 2 dagegen eine starke Trübung. Es kann also der Schwefelsäuregehalt eines
Honigs durchaus nicht auf eine stattgefundene Verfälschung desselben bezogen werden.
Oder es soll der Honig in seinem 2 fachen Volumen Wasser gelöst und dann mit Alkohol
versetzt werden, welcher anwesendem Dextrin fällen soll. Aber auch in reinem Honig
entsteht durch Alkohol eine Fällung von Eiweiſsstoffen u. dgl., welche manchmal
ziemlich bedeutend ist. Ein einigermaſsen sicherer Nachweis von Stärkezuckersyrup
ist auch hiernach nicht möglich. Maltoselösung erlangt nach der Behandlung mit Fehling'scher Lösung und darauf folgendem Erhitzen mit
Salzsäure wieder ein Reductionsvermögen, welches der Differenz zwischen dem
Reductionsvermögen der Maltose und jenem des Traubenzuckers gleichkommt (38 Procent
vom Reductionsvermögen des Traubenzuckers). In ähnlicher Weise verhalten sich die
schwer vergährbaren Substanzen des Stärkezuckersyrups; 100g Gährrückstand mit einem Reductionsvermögen von
20 reduciren nach dem Erhitzen mit etwas überschüssiger Fehling'scher Lösung und darauf folgender Behandlung mit Salzsäure ebenso
stark, als 76g,5 Traubenzucker; 100g Stärkezuckersyrup in der gleichen Weise
behandelt, reducirten ebenso viel Fehling'sche Lösung
als 38g,5 Traubenzucker.
Hiernach werden sich folgende Verfahrungsweisen aufstellen lassen, welche geeignet
sind, für den Nachweis einer Verfälschung des Honigs mit
Stärkezuckersyrup zu dienen:
1) Reiner Honig hinterläſst nach Vergährung der Zuckerarten keine
Substanzen, welche optisch activ sind. Stärkezuckersyrup hinterläſst schwer
vergährbare dextrinartige Stoffe, welche den polarisirten Lichtstrahl stark nach
rechts ablenken.
25g Honig werden in etwa 160cc Wasser gelöst und mit 12g von Stärke freier Preſshefe versetzt. Nach
48stündigem Vergähren bei mittlerer Zimmertemperatur wird nach Zusatz von
Thonerdehydrat zu 250cc aufgefüllt, 200cc des klaren Filtrates werden auf 50cc abgedampft und im 200mm-Rohre polarisirt.
Dieses Verfahren erweist sich als sehr gut geeignet, um mehr als 5
Proc. betragende Verfälschungen des Honigs mit Stärkezuckersyrup nachzuweisen. Zur
quantitativen Bestimmung der zugesetzten Menge
erscheint die Methode wegen der Vergährbarkeit des Dextrins wenig geeignet, oder nur
dann anwendbar, wenn gleichzeitig Vergleichsproben von bekanntem
Stärkezuckersyrupgehalte nach der gleichen Weise untersucht werden.
2) Der Gährrückstand von reinem Honig, mit Salzsäure nach Art der
Dextrinverzuckerung erhitzt, gibt keinen reducirenden Zucker; der Gährrückstand von
Stärkezuckersyrup liefert, auf gleiche Weise behandelt, Zucker.
Von der obigen zum Polarisiren dienenden Flüssigkeit werden 25cc mit 25cc
Wasser und 5cc concentrirter Salzsäure 1 Stunde
lang im kochenden Wasserbade erhitzt, neutralisirt, zu 100cc aufgefüllt und in 25cc der Lösung der Zuckergehalt als Traubenzucker
nach Allihn bestimmt. Der so gefundene Zuckergehalt,
mit 40 multiplicirt, ergibt die auf den Gährrückstand von 100g Honig entfallende Menge Traubenzucker.
Auch dieses Verfahren läſst einen Stärkezuckersyrupzusatz von über
5 Proc. zum Honig mit Sicherheit erkennen. Waren jedoch die Bedingungen bei der
Vergährung ungünstige, so kann ein kleiner Rest unvergohrener Zucker hier zu einer
Täuschung Veranlassung geben, indem der genannte Zuckerrest für Zucker, entstanden aus
dextrinartigen Verbindungen, gehalten werden könnte. Man vermag sich nun in der
Weise zu helfen, daſs das Reductionsvermögen des Honigrückstandes vor der Behandlung
mit Salzsäure bestimmt wird; ist dasselbe gröſser oder ebenso groſs vor der
Behandlung mit Salzsäure als nach dieser, so hat man es mit einem unvergohrenen
Zuckerrest zu thun; denn durch das Erhitzen mit Salzsäure wird die schwerer
vergährbare Lävulose mehr oder weniger zerstört; es sinkt also das
Reductionsvermögen des Gährrückstandes. Findet man das Reductionsvermögen erheblich
vergröſsert, so muſs Zucker aus dextrinartigen Stoffen gebildet worden sein.
Bei dem ersten Verfahren wird ein kleiner Rest unvergohrenen
Honigzuckers keinen Nachtheil für die Beurtheilung der Echtheit mit sich bringen,
weil der unvergohrene Zucker linksdrehend ist, deshalb also den Grad der
Rechtsdrehung wohl um ein geringes abschwächen, nicht aber, allein vorhanden, die
Anwesenheit von rechtsdrehendem Dextrin vortäuschen kann. Auf keinen Fall wird man
auch bei der Untersuchung des Gährrückstandes auf sein Zuckerbildungsvermögen einem
Irrthume ausgesetzt sein, wenn man anstatt einer 2-eine 3tägige Gährdauer
anwendet.
3) Der Traubenzuckergehalt des reinen Honigs, welcher durch
Vereinigung der Fehling'schen mit der Sachsse'schen Zuckerbestimmungsmethode gefunden wird,
weicht nicht mehr als ±2,5 von dem Betrage ab, welcher sich nach dem mitgetheilten
Verfahren der Lävulosezerstörung durch Salzsäure ergibt. Die Dextrine des
Stärkezuckersyrups werden durch gleiche Behandlung mit concentrirter Salzsäure fast
vollständig in Traubenzucker verwandelt. In einem mit Stärkezuckersyrup versetzten
Honig wird also nach der Zerstörung der Lävulose in Folge der gleichzeitigen Bildung
von Traubenzucker, mehr Traubenzucker gefunden werden, als ursprüglich vorhanden war
und nach Sachsse-Fehling ermittelt wurde. Das Verfahren
ist nicht geeignet für eine genauere Schätzung des Stärkezuckersyrupgehaltes im
Honig und nur dann zur Feststellung der Fälschung anwendbar, wenn der
Stärkezuckersyrupgehalt im Honig mindestens 10 Proc. beträgt.
4) Honiglösungen, deren Rohrzucker vorher in Invertzucker
verwandelt ist, mit so viel Fehling'scher Lösung
erhitzt, daſs diese im Verhältnisse zum Gesammtzucker in geringem Ueberschusse sich
befindet, enthält nach dieser Behandlung keine Substanzen mehr, welche nach Art der
Dextrinverzuckerung mit Salzsäure erhitzt, Zucker liefern.
Stärkezuckersyruplösungen, der gleichen Behandlung unterzogen, geben für je 100g Syrup nahezu 40g Traubenzucker.
14g Honig werden in etwa 450cc Wasser gelöst, mit 20cc halber Normal-Säure zur Ueberführung des
allenfalls vorhandenen Rohrzuckers in Invertzucker ½ Stunde im Wasserbade erhitzt,
neutralisirt, zu 500cc aufgefüllt, so daſs eine
etwa 2procentige Invertzuckerlösung erhalten wird. 100cc
Fehling'scher Lösung werden mit dieser Zuckerlösung
titrirt (von der Lösung reinen Honigs werden 23 bis 26cc verbraucht). Nach diesem Titrirungsergebnisse werden 100cc
Fehling'scher Lösung mit 0cc,5 Honiglösung weniger gekocht, als zur Reduction allen Kupfers
erforderlich wäre. Man filtrirt durch ein Asbestfilterrohr, wäscht mit etwas heiſsem
Wasser nach, neutralisirt das Filtrat mit concentrirter Salzsäure, fügt hierauf ein
0,1 Volumen concentrirter Salzsäure hinzu, erhitzt 1 Stunde im kochenden Wasserbade,
neutralisirt mit concentrirter Natronlauge, deren Neutralisationswerth gegenüber der
concentrirten Salzsäure bekannt ist, bis auf einen geringen Säureüberschuſs und
füllt zu 200cc auf. Die erkaltete Lösung scheidet
bei kräftigem Schütteln Salze aus (hauptsächlich Weinstein in Folge des geringen
Säureüberschusses). 150cc der filtrirten Lösung
werden mit 120cc
Fehling'scher Lösung und 20cc Wasser erhitzt und aus dem gewogenen Kupfer der Traubenzucker nach Allihn berechnet.
Bei der Untersuchung reinen Honigs finden sich höchstens 2mg Kupfer im Asbestrohre. Bei Verfälschung des
Honigs mit Stärkezuckersyrup, von der Beschaffenheit des hier verwendeten, welcher
38,5 bis 39,0 Proc. Traubenzucker nach der angeführten Behandlung liefert, wird dann
Kupfer gewogen, wenn reiner Honig 75 Proc. Gesammtinvertzucker enthält und derselbe
verfälscht ist mit:
Stärkezuckersyrup
Kupfer
10
Proc.
40mg
20
90
30
140
40
195
50
250
60
330
70
410
80
500
Nach dieser Methode kann der geringste Zusatz von
Stärkezuckersyrup im Honig mit gröſster Sicherheit erkannt werden und diese Methode
ist am ehesten geeignet, einen zuverlässigen Anhaltspunkt für eine genauere
Schätzung des stattgehabten Zusatzes zu bieten, da die Stärkezuckersyrupsorten des
Handels, wenn man von der äuſseren Beschaffenheit absieht, von sehr gleicher
Zusammensetzung sind.
C. Amthor (Repertorium,
1884 S. 361) fand, daſs Waldhonige aus den Vogesen in
5procentiger Lösung bis 1°36' nach rechts drehten und zwar um so stärker, je mehr
dieselben den von Coniferen gesammelten dunkeln Honig enthielten. Die Proben
enthielten Spuren von Chlor und Schwefelsäure und gaben mit Alkohol einen milchigen
Niederschlag.
W. Lenz (Chemikerzeitung,
1884 S. 613) löst 30g Honig in 60g Wasser; mit der Westphal'schen Wage bestimmt, soll das Eigengewicht der Lösung nicht unter
1,111 betragen. Zur Bestimmung des Trockensubstanzgehaltes werden 5g der Lösung verdunstet und bei 100 bis 105°
getrocknet. Nach dem Verbrennen des Trockenrückstandes erhält man das Gewicht der
Asche. Sollte der Honig Sand oder Mineralpulver oder ungewöhnlich viel Unlösliches
enthalten, so müssen Trockensubstanz und Asche mit 1 bis 2g einer möglichst gut durchgemischten
Durchschnittsprobe des Honigs bestimmt werden. Zur Bestimmung des optischen
Drehungsvermögens werden 50cc der Honiglösung mit
3cc Bleiessig und 2cc concentrirter Natriumcarbonatlösung versetzt
und die Filtrate darauf im 220mm langen Rohre des
groſsen Wild'schen Polaristrobometers bei Natriumlicht
polarisirt. Bei reinen Bienenhonigen ist eine geringere Drehung als – 6°30' noch
nicht vorgekommen.
Bezeichnung
derHonigsprobe
ReducirenderZucker
Unterschied(Rohrzucker)
Trocken-substanz
Feuchtigkeit
Asche
Schwefelsäure-gehaltder
Asche
vor
nach
derTrocken-substanz
desnatürlich.Honigs
der Inversion
1) Egyptische
61,11
66,11
5,00
69,56
30,44
0,48
0,33
Reichlich
2) Italienische
43,70
52,00
9,70
65,39
34,61
0,43
0,28
Reichlich
3) Lissaboner
68,70
73,01
4,31
79,68
20,32
0,88
0,68
Gering
4) Domingo
66,95
74,74
7,79
79,38
20,62
0,34
0,27
Gering
5) Mexicaner
70,83
76,35
5,52
78,65
21,35
0,19
0,15
Zieml. reichlich
6) Valparaiso
69,53
75,80
6,27
76,94
23,06
0,32
0,24
Zieml. reichlich
7) Havanna
65,28
66,89
1,61
75,42
24,58
0,77
0,58
Zieml. reichlich
8) Brasilianer
69,32
71,45
2,13
82,46
17,54
0,35
0,29
Zieml. reichlich
Probe 1, 2 und 5 reagirten neutral, 3 und 4 schwach, 6 und 7
deutlich, 8 stark alkalisch. Chlorgehalt nur geringe Spuren.
Der Titrirung vor und nach der Inversion nach Fehling
legt Lenz nicht so hohen Werth bei wie der
Polarisation; denn eine Verfälschung des Honigs mit möglichst von Dextrin freier
Glucose würde sich zwar im Polariskope, nicht aber durch Bestimmung des reducirenden
Zuckers vor und nach der Inversion entdecken lassen. Bei keiner der in vorstehender
Tabelle eingetragenen Proben würde die Abweichung zwischen den Mengen des
reducirenden Honigs vor und nach der Inversion den Beweis einer Verfälschung
erbracht haben; auch sonst zeigten sich sämmtliche Honige bei der qualitativen
Prüfung durchaus unverdächtig. Die Polarisation der Honigproben 2 und 5 betrug aber
– 0,37° und + 0,38°, so daſs dieselben nicht rein sind.
Werthvolle Aufschlüsse über die Beschaffenheit des Honigs gibt die qualitative
Untersuchung. Die Lösung von 1 Th. echtem Bienenhonig in 2 Th. Wasser soll beim
Vermischen mit 4 Th. 90procentigem Spiritus eine trübe, aber noch durchscheinende
Lösung geben, welche nach längerem Stehen einen sehr geringen Bodensatz macht. Ein
Theil des Bodensatzes wird mikroskopisch untersucht, ein anderer mit verdünnter
Salpetersäure und Wasser erwärmt, filtrirt und mit Chlorbarium auf Sulfate geprüft.
Eine Beimischung von Melasse oder „holländischem Syrup“ kann bisweilen beim
Erwärmen an dem eigentümlich brenzlichen Gerüche erkannt werden. Nach Gotllieb ist das sicherste Kennzeichen der Melasse ihr
gröſserer Aschengehalt und in der letzteren zumal der beträchtliche Gehalt an
Chlornatrium.