Titel: | Elektrische Fadenkreuzbeleuchtung an Distanzmessern. |
Fundstelle: | Band 255, Jahrgang 1885, S. 374 |
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Elektrische Fadenkreuzbeleuchtung an
Distanzmessern.
Mit Abbildung.
Elektrische Fadenkreuzbeleuchtung an Distanzmessern.
Die bisher nur an dem Fernrohre astronomischer Instrumente versuchte und
eingerichtete Beleuchtung des Fadenkreuzes bezweckt, bei Beobachtung lichtarmer
Objecte, von deren Grunde sich ein dunkles Fadenkreuz gar nicht oder doch nicht
scharf genug abheben würde, dieses letztere derart zu erhellen, daſs es leicht
wahrgenommen und das Fernrohr somit scharf auf gewisse maſsgebende Punkte des
Objectes eingestellt werden kann. Unter Anwendung einer solchen
Beleuchtungseinrichtung können auch bei geodätischen Instrumenten im Allgemeinen und
bei Distanzmessern insbesondere Beobachtungen in der Dämmerung, bei Mondschein oder
bei künstlicher Beleuchtung des zu beobachtenden Objectes vorgenommen werden.
Versuche, welche von Seite der k. k. Kriegsmarine im Einvernehmen mit dem
Militär-Comité und dem Festungs-Artillerie-Direktor im Winter 1883 in Pola zu dem
Zwecke durchgeführt wurden, um zu ermitteln, in wie weit man die Abstände elektrisch
beleuchteter Fahrzeuge von den Küstenbatterien mit Hilfe der hierzu verfügbaren
Distanzmesser ermitteln kann, ergaben, daſs genaue Messungen nur bis zu 2000m Abstand möglich sind, weil nur bis zu dieser
Entfernung das von dem elektrisch beleuchteten Fahrzeuge zurückgeworfene Licht stark
genug ist, um das dunkle Fadenkreuz des Beobachtungsfernrohres vor dem Oculare
sichtbar zu machen, daſs hingegen bei Zielweiten über 2000m eine künstliche Beleuchtung des Fadenkreuzes
unbedingt nothwendig wird.
Das Militär-Comité hat deshalb, wie Hauptmann Ph. Heſs
in den Mittheilungen über Gegenstände des Artillerie- und
Geniewesens, 1884 S. 257 berichtet, einen Fadenkreuz-Beleuchtungsapparat
hergestellt, welcher im Prinzipe dem von Towne für die
Beleuchtung der Fadenkreuze astronomischer Instrumente angegebenen ähnlich ist (vgl.
Comptes rendus, 1884 Bd. 98 S. 659), sich aber von
demselben in der Ausführung nicht nur durch die Einzelanordnung, sondern auch durch
die räumliche Verkleinerung des ganzen Mechanismus unterscheidet, welche wegen der
Kleinheit der Distanzmesserfernrohre geboten war und weil die Anbringung des
Beleuchtungsapparates die Handhabung und Genauigkeit des Instrumentes in keiner
Weise ändern soll.
Textabbildung Bd. 255, S. 374
Der Beleuchtungsapparat besteht aus einer an der Ocularröhre – zwischen Auge und
Fadenkreuz – rechtwinklig zu dieser angesetzten, ein elektrisches Glühlichtlämpchen e und eine Blende o enthaltenden Messingröhre
A und aus einer kleinen Chromsäure-Batterie aus
zwei Elementen, deren Poldrähte d an die Klemmschrauben
geführt werden.
Das Glühlichtlampchen und die Blende sind jedes in eine cylindrische Hülse gefaſst,
welche in einander geschoben gemeinsam in die Messingröhre A eingeführt und durch ein Schräubchen in der zweckmäſsigsten Stellung zum
Fadenkreuze befestigt werden. Die Achse des Kohlenbügels des Glühlämpchens fällt mit
jener der Röhre A zusammen, während die Achse der
kreisrunden, sehr kleinen Blendeöffnung o, mit dem
Bügel und der Fernrohrachse in einer Ebene liegend, derart gegen das Fadenkreuz hin
verschoben ist, daſs das von dem Lämpchen ausgehende, durch die Blende gehende
Strahlenbündel nur das Fadenkreuz, nicht aber dessen Fassung oder die innere Wand
des Ocularrohres erleuchtet.
Die Lichtstärke wird dadurch geregelt, daſs die Elektrodenplatten der Batterie
gemeinsam mehr oder weniger in die Chromsäurelösung eingetaucht werden können. Wird
eine Beleuchtung von längerer Dauer gewünscht, so werden die Platten durch Einhängen
eines Kettchens in beliebiger Lage festgehalten.
Nach Versuchen, welche mit dem beschriebenen Apparate in Pola ausgeführt wurden, hat
die Anwendung der Fadenkreuzbeleuchtung die Entfernungen, bis auf welche eine
hinlänglich genaue Stellungsmessung elektrisch beleuchteter Schiffe noch möglich
ist, bei Messungen mit dem Küstendistanzmesser mindestens verdoppelt, so daſs von
der künstlichen Fadenkreuzbeleuchtung mit Recht der Vortheil erwartet werden darf,
den Küstengeschützen auch bei Nacht das Feuern auf gemessenen Strecken zu
sichern.