Titel: | Sicherheitsvorrichtungen an Spinnereimaschinen. |
Autor: | G. Rohn |
Fundstelle: | Band 255, Jahrgang 1885, S. 148 |
Download: | XML |
Sicherheitsvorrichtungen an
Spinnereimaschinen.
Mit Abbildungen auf Tafel
11.
Sicherheitsvorrichtungen an Spinnereimaschinen.
Im Anschlüsse an den Bericht im D. p. J. 1884 251 * 255 sind im Nachfolgenden einige
Sicherheitsvorrichtungen an Spinnereimaschinen beschrieben, welche, soweit dieselben
nicht durch Patentschriften bekannt wurden, aus dem Bulletin
de Mulhouse, 1884 S. 20 ff. entnommen sind.
Um bei den Schlagmaschinen den Zugang in den Wurfraum,
behufs Beseitigung etwaiger Verstopfungen, nur bei Stillstand des Schlägers zu
gestatten, wird nach der von Biedermann in Logelbach i.
E. angegebenen, in Fig. 3 Taf. 11 gezeichneten Einrichtung (vgl. Dollfus, B. Nieſs und Lemaître-Lavott e 1884
251 * 256) die Deckelklappe M des Wurfraumes durch einen Hebel A
zugehalten, welcher bloſs bei stillstehendem Schläger die Deckelhaube freiläſst,
indem dann das andere Ende B des Hebels für die
nothwendige Drehung in einen Ausschnitt e der
Schlägerantriebsscheibe D treten kann. Die Feder B hält den Hebel A in der Stellung des
Verschlusses, wobei sich der Hebel an den Stift z
anlegt.
Ganz ähnlich ist die Einrichtung zu gleichem Zwecke von Gspann. Der Riegel AB (Fig. 4 Taf. 11), welcher
vor dem an der Deckelklappe M befestigten Arme H steht, kann in seiner Führung C durch das mit dem Handrade V verbundene
Excenter E nur zurückgeschoben werden, wenn das Ende
B in einen entsprechenden Ausschnitt des Randes D der Schlägerantriebsscheibe treten kann. Indem der
Riegel A gleichzeitig vor einer an der Schlägerhaube
befestigten Nase F steht, kann auch die Schlägerhaube
nur beim Stillstände des Schlägers aufgehoben werden.
Bei Vorbereitungsmaschinen der Spinnerei verhindern O. Schimmel und Comp. in Chemnitz die durch zu groſsen
Zutritt von Fasermaterial verursachten Unfälle und das Einführen starker fremder
Gegenstände durch Anbringung einer Sicherheitskuppelung, wie dieselbe der genannten
Firma für ihre Waschmaschinen (vgl. * D. R. P. Kl. 8 Nr. 19790 vom 25. December
1881, vgl. 1882 249 * 81) patentirt ist, Das Antriebsrad
R (Fig. 9 Taf. 11) für die
Einführungswalzen sitzt nicht fest auf der Achse der Walze, sondern ist durch
Zahnkuppelung mit derselben verbunden. Der Muff K ist
durch Nuth und Keil auf der Achse w verschiebbar und
wird durch die mit Hilfe der Doppelmutter m genau zu
spannende Feder f an das Rad R gedrückt. Tritt nun zwischen die Einfuhrwaren eine zu dicke Schicht
Fasermaterial oder ein harter Gegenstand, so wird durch den gröſseren Widerstand der
Druck der Feder f überwunden und die Kuppelungszähne
gleiten auf einander, wobei durch das entstehende Geräusch der Arbeiter aufmerksam
gemacht wird.
Zur Sicherung des Betriebes der Krempeln und um
Beschädigungen am Beschläge der Walzen vorzubeugen, welche durch den beim Abfallen
oder beim Reiſsen eines Riemens eintretenden Stillstand einer Walze herbeigeführt
werden können, sind schon vielfach Anordnungen selbstthätiger Ausrückvorrichtungen
an Krempeln vorgeschlagen worden. Eine theilweise Lösung dieser Aufgabe liegt in der
von Platt Brothers in Oldham ausgeführten im Textile Manufacturer, 1882 S. 346 beschriebenen
Construction von Charnock, einem Spinnereidirector in
Rufsland. Wenn z.B. der Riemen zum Betriebe der Vorwalze reiſst oder abfällt, so
stopfen sich die von den noch weiter fortlaufenden Einführcylindern zugeführten
Fasern zwischen denselben und der Vorwalze fest, beschädigen den Kratzenbeschlag der
letzteren und verursachen häufig sogar Verbiegungen und Brüche. Aehnlich werden
auch, wenn die Wender bei fortlaufenden Arbeitern oder der Hacker bei sich weiter
drehender Kammwalze zum Stillstande kommen, Beschädigungen des Kratzenbeschlages
verursacht. Diese Fälle vermeidet die in Fig. 10 Taf. 11
dargestellte Charnock'sche Ausrückvorrichtung, welche
für Krempeln bestimmt ist, bei denen die Kammwalze von der Haupttrommel aus durch Räder betrieben
wird; für einen anderen Kammwalzenbetrieb (durch Riemen) wäre eine entsprechende
Aenderung leicht zu bewerkstelligen.
In Fig. 10
bedeutet G ein Zwischenrad des Kammwalzenbetriebes,
welches auf seiner Nabe eine schräge, in sich zurücklaufende Spur A eingedreht hat und auf dem Bolzen M frei verschiebbar ist. In die Spur A greift ein Stift des Hebels B ein und wird derselbe dadurch bei der Drehung des Rades G in eine schwingende Bewegung versetzt, welche sich
durch die Stange J auch auf den Hebel C überträgt. Die Hebel B
und C tragen Klinken L und
K, welche sich auf die beiden Schrauben F und E legen, von denen
die letztere E lose auf der ersteren F sitzt. Jede Schraube wird besonders angetrieben und
zwar die Schraube E durch die damit verbundene
Schnurrolle D von der Vorwalze, die Schraube F durch die nach der anderen Seite der Krempel
reichende Welle H von dem die Hackerbewegung treibenden
Riemen. Die Geschwindigkeit der beiden Schrauben E und
F ist so bestimmt, daſs der Gewindefortgang gröſser
ist als der gleichgerichtete Gang der Klinken K und L bei der Schwingung der Hebel B und C, so daſs die Klinken beim Eingriffe
in den Gewindegang die Bewegung der Hebel nicht aufhalten. Ist nun aber durch irgend
einen Umstand der Wenderantriebsriemen auſser Wirkung gebracht, so bleibt auch der
Hacker stehen – da derselbe von diesem Riemen aus getrieben wird – und damit auch
die Schraube F. Die Klinke L stöſst sich in dem Gewindegange und, da die nach der Schraube zu
gerichtete Bewegung des Hebels B sich nicht äuſsern
kann, so wird bei der Weiterdrehung des Rades G
dasselbe in entgegengesetzter Richtung verschoben und dadurch der Kammwalzentrieb
unterbrochen. Da von der Kammwalze aus die Einführwalzen getrieben werden, so stehen
nun auch diese still und ist die weitere Faserzuführung aufgehoben. In
entsprechender Weise wird die gleiche Wirkung bei eintretendem Stillstande der
Vorwalze bezieh. der Schraube E erreicht.
Die Spindelbänke, welche durch ihre groſse Zahl Zahnräder bei ungenügendem Schütze
derselben vielfach zu Unfällen bei Unachtsamkeit der bedienenden Arbeitspersonen
Anlaſs geben, verlangen eine besondere Aufmerksamkeit für Schutzvorrichtungen. Der
in dieser Beziehung von der Elsässischen
Maschinenbaugesellschaft in Mülhausen i. E. angegebene
Schutzgitterverschluſs für das Differentialräderwerk an
Spindelbänken (vgl. Dollfus-Mieg 1875 216 * 27) gewährt eine vollkommene Sicherheit für das nur
bei Schluſs des Schutzgitters mögliche Einrücken der Maschine.
Das Schutzgitter besteht aus einer zweiflügeligen Thür o
(Fig. 7
und 8 Taf.
11), welche in dem festen Rahmen M drehbar ist und
durch den verschiebbaren Riegel P zugehalten wird;
letzterer ist mit dem Winkel L verbunden, dessen
anderes Ende sich gegen einen Stellring C der
Ausrückstange für die Vorspinnmaschine legt. Ist die Ausrückstange beim Stillstande der Spindelbank
verschoben, so ist der Hebel L für eine Verschiebung
des Riegels P frei und die Thür o kann geöffnet werden, indem die Nasen des Riegels P dann gerade über Ausschnitten m der beiden Thürflügel stehen. In umgekehrter Weise wird beim
Wiedereinrücken auch der Riegel P verschoben, damit
derselbe die Thür zuhält. Um nun das Wiedereinrücken, bei nicht geschlossener Thür
oder wenn doch noch ein Flügel derselben offen stehen sollte, unmöglich zu machen,
sind innerhalb des Rahmens M zwei Federn R mit Stiften r
angebracht; dieselben schnappen in kleine Löcher des Riegels P und halten denselben in seiner Stellung beim Oeffnen der Thür o fest. Es muſs also vor dem Wiedereinrücken erst der
Riegel P frei gemacht werden, was beim Zumachen der
Thür geschieht, indem beide Flügel derselben die Federn R niederdrücken und dadurch die Stifte r aus
den Löchern des Riegels P ziehen.
In der Figur
10 bezeichnet noch X den aufklappbaren
Schutzdeckel fär die Spulenantriebsräder, Y den
ebenfalls aufklappbaren Schutzdeckel für die Kniegelenkräder und Z die feste Schutzwand für das Kegelrad des
Differentialräderwerkes, welche Vorkehrungen zu weiterer Sicherung gegen Unfälle
beitragen.
In der Kammgarnspinnerei geben die Stachelwalzen der Spulenbänke bei ihrer Reinigung häufig zu Unfällen
Anlaſs, welche zwar nur in leichten, aber sehr langsam heilenden Verletzungen der
Fingerglieder der bedienenden Arbeiterin bestehen. Die Reinigung der Stachelwalzen
wird meist so ausgeführt, daſs die Arbeiterin mit Nadeln oder Drähten zwischen die
Stacheln der Walze greift und dadurch die anhängenden Wollflöckchen abstreicht. Die
geringste Ungenauigkeit beim Halten der Nadeln verursacht durch Mitreiſsen derselben
seitens der Stachelwalze einen Unfall. Flache Bürsten oder Kämme, mit denen man die
Reinigung versuchte, lieferten ein ungünstiges Ergebniſs und wird deshalb die in
Fig. 2
Taf. 11 dargestellte Reinigungsbürste von Tournier, Glück und Comp. in Mülhausen ein wirkliches
Bedürfniſs befriedigen.
In einem Rahmen A ist die schraubengangförmige Bürste
B gelagert, welche mittels Handkurbel durch die
Kegelräder C und Stirnräder E in schnelle Umdrehung versetzt werden kann. Bei der Reinigung der
Stachelwalzen werden die an dem Rahmen A befestigten
Hacken D auf die hinter der Stachelwalze liegenden
glatten Streckcylinder eingehängt und die Spitzen des Rahmens A dadurch gegen die Welle der Stachelwalze gelegt. Die
Bürste B wird nun mit gröſserer Geschwindigkeit als die
der Stachelwalze umlaufen und dabei alle anhängenden Wollfasern von den Stacheln
abstreichen. Um die Bürste für Stachelwalzen von verschiedenem Durchmesser benutzen
zu können, werden die sich anlegenden Spitzen des Rahmens B verstellbar gemacht.
Die bisherigen Anordnungen der Ausrückvorrichtungen für Selfactoren, bei welchen der
Antriebsriemen des Deckenvorgeleges nur durch die im Triebstock liegende Ausrückstange auf die
Losscheibe gebracht werden kann, gewähren keine vollkommene Sicherheit bei Unfällen,
weil dieselben von irgend einem Punkte des Wagens aus nicht zur Wirkung gebracht
werden können. Wenn sich der Spinner bei eintretendem Unfälle gerade an einer vom
Triebstock entfernteren Stelle der Spindelreihe befindet, so muſs er erst nach
diesem springen, um die Maschine abstellen zu können; der Weg dahin ist durch den
oft sehr schlüpfrigen Fuſsboden und die vorstehenden Wagenbahnen nicht ungefährlich,
so daſs der Arbeiter bei einem unglücklichen Sturze auch noch durch den gerade
ausfahrenden Wagen verletzt werden kann. Man hat zwar Einrichtungen, wo durch
Verschieben einer unter der Auf- und Gegenwinderwelle liegenden Stange von irgend
einer Stelle aus das Wiederausfahren des Wagens nach beendeter Einfahrt verhindert
wird; doch können diese Einrichtungen nicht für die Sicherheit in Betracht kommen,
da sie die Bewegung nicht sofort unterbrechen und nur für das leichte
Wiederanknüpfen gebrochener Fäden Werth haben. Eine von der Dampf- und Spinnereimaschinenfabrik in Chemnitz (* D. R. P. Kl. 76 Nr.
26817 vom 6. Oktober 1883) angegebene Ausrückvorrichtung für
Selfactoren erfüllt die Forderung, zu jeder Zeit und von beliebiger Stelle
aus in Wirkung gesetzt werden zu können. Wie aus Fig. 6 Taf. 11 zu ersehen,
besteht die Riemenführerstange des Deckenvorgeleges aus einem Rohre R und einer in demselben durch eine eingelegte
Spiralfeder F verschiebbaren Stange S; das Rohr R trägt die
Führungsgabel G für den Antriebsriemen und die Stange
S ist durch die auf derselben befestigte Führung
q mit dem Hebel p
verbunden, an welchem die gewöhnliche Ausrückstange o
am Triebstock angreift. Das Rohr R und die Stange S werden durch eine von der Feder f niedergedrückte Klinke h
in entsprechender Verbindung erhalten, wobei die Rohrfeder F zusammengedrückt ist. Die Klinke h steht
durch eine über an der Decke befindliche Rollen laufende Schnur e mit dem auf der Welle c
im Triebstock sitzenden Hebel d in Verbindung. Die
Welle c hat auf ihrer ganzen Länge eine Nuth und
verschiebt sich längs derselben beim Wagenausgange der am Wagen W befindliche, mit Keil versehene Hebel b, welcher an eine unter der Aufwinder- und
Gegenwinderwelle liegende, ebenso lange, verschiebbare Stange a angehängt ist. Wird also die Stange a von irgend einer Stelle aus verschoben, so wird
dadurch die Welle c etwas gedreht, wobei der Hebel d die Schnur e anspannt,
die Klinke h auslöst und die frei gewordene Feder f das Rohr R mit der
Riemengabel G, da die Stange S durch den Hebel p festgehalten ist,
zurückschiebt, so daſs der Antriebsriemen von der Festscheibe A auf die Losscheibe A1 gelangt. Gleichzeitig geht die einen am inneren
Umfange der Riemenscheibe R1 anliegenden Bremshebel B abhaltende Nase
k mit zurück und die Feder f1 bewirkt durch Andrücken der Bremse B einen raschen Stillstand des Selfactors.
Soll nun die Maschine wieder eingerückt werden, so kann dies absichtlich nur am
Triebstock und mit der gewöhnlichen Einrückerstange geschehen. Man hat zuerst mit
derselben die Bewegung des Ausrückens zu machen, wodurch die Klinke wieder
einschnappen kann und die Feder F angespannt wird, und
zieht dann wieder zurück. Wie ersichtlich, erleidet bei der beschriebenen Anordnung
die Möglichkeit der beliebigen Ausrückung am Triebstock durch die Stange o keine Beschränkung und können an derselben auch noch
die bekannten Sicherheitsschlösser angebracht werden.
Während der Wageneinfahrt hat für die Ausrückung die Verschiebung des Antriebsriemens
keinen Werth, da der Stillstand dabei doch nicht sofort erfolgt. Da während dieser
Periode nur die den Wagen hereinziehenden Schnecken getrieben werden, so braucht man
bloſs diesen Trieb aufzuheben, um einen Stillstand herbeizuführen. Die meisten
Selfactoren haben auch zu diesem Zwecke eine Einrichtung, um die Kuppelung für die
Wageneinzugsbewegung beliebig auszurücken; dieselben befinden sich aber alle im
Triebstock, so daſs sie nur von einem dort stehenden Arbeiter zur Wirkung zu bringen
sind. In dieser Beziehung hat Lefévre in St. Etienne du
Rouvray nach dem Bulletin de Ronen, 1882 S. 477 eine
Anordnung angegeben, durch welche die Einstellung der
Wageneinfahrt auch von jedem beliebigen Punkte der Spindelreihe möglich
ist.
Eine im Triebstock auf dem Fuſsboden liegende verschiebbare Stange A (Fig. 5 Taf. 11) trägt an
ihrem hinteren Ende einen Schuh a, welcher zwischen
zwei Zapfen i und s sich
bewegt und bei der Verschiebung nach rechts die mit dem Theile B des Zapfens i verbundene
Bremsglocke der Wageneinfahrtskuppelung G aushebt. An
dem Wagen befindet sich ein festes Stelleisen C und das
von der Feder f stets nach hinten gezogene drehbare
Stelleisen D. Die Flächen c und d dieser Stelleisen, zwischen welche
bei nach vorn gezogenem Stelleisen D die Welle A zu liegen kommt, sind gerauht, damit sie die Welle
A dann zwischen sich fassen und bei der
Wagenbewegung mitnehmen. Das Stelleisen D steht durch
eine Kette mit einer an dem Wagen längs der Spindeln liegenden verschiebbaren Stange
in Verbindung, durch welche dann bei der Wageneinfahrt durch Anziehen der Kette die
Verschiebung der Stange A und Ausrückung der Kuppelung
G erfolgt.
Die Einrichtung gewährt auch noch in anderer Hinsicht eine Sicherheit. Die Stange A bildet überhaupt das einzige Mittel für die Ein- und
Ausrückung der Wageneinfahrt. Hat der Wagen seinen Einzug beendet, so stöſst das
Stelleisen C gegen eine Nase R auf der Stange A und die Kuppelung wird
dadurch ausgerückt. Wenn nach der Rückdrehung der Spindeln (dem sog. Abschlagen) die
Wageneinfahrt beginnen soll, so stöſst die Knagge K,
welche an dem von der Aufwinderkette bei der Spindelrückdrehung bewegten bekannten
Hebel sitzt, an die am
Ende der Stange A angebrachte Scheibe S, zieht dadurch die Stange A zurück, so daſs die Kuppelung G sich
schlieſsen kann. Es ist nun H die am Wagen sitzende
Nase, hinter welche der Haken T bei der äuſsersten
Stellung des Wagens, um denselben während der Spindelrückdrehung festzuhalten,
einschnappt. Würde nun einmal der Haken T noch nicht
ausgelöst und die Wageneinfahrtskuppelung bereits eingerückt sein, so müſste
unbedingt ein Bruch gewisser Theile erfolgen. Ein solcher Uebelstand ist bei der
vorliegenden Anordnung vermieden. Wenn der Haken T noch
nicht ausgelöst ist, also noch hoch steht, so befindet sich der mit demselben
verbundene Winkel t vor der Scheibe S und hindert somit die Vorwärtsbewegung der Stange A, also die Einrückung der Kuppelung G. In ähnlicher Weise wird durch die Anordnung, daſs
die Auslösung der Kuppelung G durch den einfahrenden
Wagen unmittelbar und nicht, wie bisher, mit Hilfe der Steuerwelle erfolgt, ein
Bruch vermieden, wenn die Steuerwelle einmal ihren Dienst versagen sollte.
Schlieſslich sei hier noch die Anordnung des Ausrückzeuges an
Selfactoren von O. Schimmel und Comp. in
Chemnitz erwähnt, welche die Anbringung von Sicherheitsriegeln für die Ausrückstange
(vgl. 1881 240 * 362. 1884 251
* 106) ganz entbehrlich macht und eine fast noch gröſsere Sicherheit gegen das
Selbsteinrücken gewährt. Die Ausrückstange a (Fig. 1 Taf. 11)
ist an dem einen Arme des Winkelhebels b angehängt,
dessen anderer Arm mit der Stange c verbunden ist,
welche nach dem an der Decke des Fabriksaales befindlichen Antriebsvorgelege reicht.
Die Stange c greift wieder an einem Winkelhebel d an, welcher durch einen Schlitz die Stange c mit der Riemenführergabel g führt. In der gezeichneten Stellung befindet sich der Riemen auf der
Losscheibe; das Gewicht der Stange e wirkt auf den
Winkelhebel b und zieht dadurch die Ausrückstange a nach links, was jedoch durch Anlage des Handgriffes
h an die Führung f
begrenzt wird. Beim Einrücken wird die Stange a nach
rechts gezogen, bis der Ausschnitt s in die Führung f einschnappt und dadurch die Stange a in der eingerückten Stellung festhält. Es ist also
beim Einrücken die Stange c zu heben und es erfordert
dies schon einen kräftigeren Zug an dem Handgriffe h,
so daſs ein Selbsteinrücken nicht erfolgen kann. Bei dieser Anordnung ist auch das
Ausrücken sehr leicht, indem man nur den Handgriff h
etwas zu heben braucht, weil dann sofort das Gewicht der Stange c zur Wirkung kommt und die Gabel g auf die Losscheibe zieht.
G. Rohn.