Titel: | A. Dülken und Pohl's Apparat zur Prüfung von Radreifen für Eisenbahnfahrzeuge. |
Fundstelle: | Band 255, Jahrgang 1885, S. 19 |
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A. Dülken und Pohl's Apparat zur Prüfung von
Radreifen für Eisenbahnfahrzeuge.
Mit Abbildungen auf Tafel
2.
Dülken und Pohl's Prüfungsapparat für Radreifen.
Zur Prüfung von Eisenbahnwagenradreifen ist von A.
Dülken und Pohl in Düsseldorf (* D. R. P. Kl.
20 Nr. 28991 vom 17. Februar 1884) eine Vorrichtung angegeben, welche erlaubt,
denselben eine bestimmte, genau meſsbare Zugspannung zu ertheilen. Zu diesem Zwecke
wird in ähnlicher Weise wie bei dem Centriren und Ausweiten der Ringe in den
Hüttenwerken der Radreifen um eine aus einzelnen Segmenten zusammengesetzte Scheibe
herumgelegt, deren einzelne Stücke in verschiedener Weise radial aus einander
gepreſst werden. Dieses Auseinanderpressen kann durch Eintreiben eines keilartig
wirkenden Kreiskegels zwischen die Ringstücke geschehen, zweckmäſsiger aber durch
die in Fig. 4
und 5 Taf. 2
dargestellte Einrichtung mittels Wasserdruck.
In diesem Falle sind die Segmentstücke b selbst als
hydraulische Preſscylinder ausgebildet und verschieben sich auf den mit ihrem
gemeinschaftlichen Fuſse ein Ganzes bildenden Kolben a,
welche feststehen und in den Cylindern in üblicher Weise durch Lederstulpen
abgedichtet sind. Ueber die Segmente, welche im zusammengeschobenen Zustande eine
Kreisscheibe von 800mm Durchmesser bilden, wird
der zu prüfende Radreifen gelegt und hierauf durch das Rohr e mittels einer Pumpe Druckwasser eingeleitet, bis die erforderliche
Spannung im Reifen erreicht ist, was durch Ablesung des Wasserdruckes an dem auf dem
Fuſse der Kolben angebrachten Druckmesser unter Berücksichtigung der Abmessungen der
Preſscylinder und des Reifens leicht beurtheilt werden kann. Hierauf werden dem
Reifen noch an verschiedenen Stellen des Umfanges einige kräftige Hammerschläge
ertheilt, welche bei unzuverlässigen Reifen den Bruch herbeiführen müssen. Sind
Radreifen von gröſserem Innendurchmesser als 800mm
der Prüfung zu unterziehen, so werden entsprechende Paſsstücke zwischen Radreifen
und die Segmente b eingelegt, in welchem Falle
dieselben, sowie auch der Radreifen selbst, durch die Tische c unterstützt werden.
Die ganze Vorrichtung ist auf einer zusammenhängenden Grundplatte aufgestellt. Ein in
der Zeichnung nicht angegebenes Rohr steht mit den Bohrungen der Kolben in
Verbindung und führt zu einem Diagrammapparate, welcher den Verlauf der Probe
aufzeichnet. Die Papiertrommel wird durch die Zeigerachse eines Manometers
mitgenommen, während der schreibende Stift eine der Vergröſserung des Reifens
entsprechende Bewegung erhält. Dieselbe wird mit der erforderlichen Uebersetzung von
einem an dem Reifen befestigten Stängelchen d oder
einem um den Spurkranz gelegten dünnen Stahlbande abgeleitet. Die ganze Vorrichtung
ist jedenfalls so zu bemessen, daſs der zu prüfende Radreifen unter Umständen auch
bis zum Bruche belastet werden kann.
Durch ein derartiges Prüflingsverfahren können alle Radreifen ausgeschieden werden,
welche den Anforderungen im Betriebe nicht genügen würden; eine Zerreiſsprobe, nach
dem vorgeschlagenen Verfahren durchgeführt, wird ein im Wesentlichen zuverlässiges,
von Zufälligkeiten unabhängiges Ergebniſs liefern. Um aber auch solche schon
aufgezogene Reifen, welche den Keim zu künftigen Brüchen tragen, noch nachträglich
ausscheiden zu können, wird ein Verfahren vorgeschlagen, welches darin besteht, daſs
man den Radreifen einer Kältemischung (z.B. flüssiger Kohlensäure mit Aether oder
Weingeist u. dgl.) aussetzt, bis sich seine Temperatur auf – 20 bis 25° erniedrigt
hat, während der Radstern an dieser Temperaturerniedrigung keinen Antheil nimmt. In
diesem Zustande werden dem Radreifen – wie bei dem Prüfungsverfahren der
französischen Westbahn (vgl. 1880 237 * 444) – eine
Anzahl kräftig geführter Hammerschläge an verschiedenen Stellen des Umfanges
ertheilt.