Titel: A. Dülken und Pohl's Apparat zur Prüfung von Radreifen für Eisenbahnfahrzeuge.
Fundstelle: Band 255, Jahrgang 1885, S. 19
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A. Dülken und Pohl's Apparat zur Prüfung von Radreifen für Eisenbahnfahrzeuge. Mit Abbildungen auf Tafel 2. Dülken und Pohl's Prüfungsapparat für Radreifen. Zur Prüfung von Eisenbahnwagenradreifen ist von A. Dülken und Pohl in Düsseldorf (* D. R. P. Kl. 20 Nr. 28991 vom 17. Februar 1884) eine Vorrichtung angegeben, welche erlaubt, denselben eine bestimmte, genau meſsbare Zugspannung zu ertheilen. Zu diesem Zwecke wird in ähnlicher Weise wie bei dem Centriren und Ausweiten der Ringe in den Hüttenwerken der Radreifen um eine aus einzelnen Segmenten zusammengesetzte Scheibe herumgelegt, deren einzelne Stücke in verschiedener Weise radial aus einander gepreſst werden. Dieses Auseinanderpressen kann durch Eintreiben eines keilartig wirkenden Kreiskegels zwischen die Ringstücke geschehen, zweckmäſsiger aber durch die in Fig. 4 und 5 Taf. 2 dargestellte Einrichtung mittels Wasserdruck. In diesem Falle sind die Segmentstücke b selbst als hydraulische Preſscylinder ausgebildet und verschieben sich auf den mit ihrem gemeinschaftlichen Fuſse ein Ganzes bildenden Kolben a, welche feststehen und in den Cylindern in üblicher Weise durch Lederstulpen abgedichtet sind. Ueber die Segmente, welche im zusammengeschobenen Zustande eine Kreisscheibe von 800mm Durchmesser bilden, wird der zu prüfende Radreifen gelegt und hierauf durch das Rohr e mittels einer Pumpe Druckwasser eingeleitet, bis die erforderliche Spannung im Reifen erreicht ist, was durch Ablesung des Wasserdruckes an dem auf dem Fuſse der Kolben angebrachten Druckmesser unter Berücksichtigung der Abmessungen der Preſscylinder und des Reifens leicht beurtheilt werden kann. Hierauf werden dem Reifen noch an verschiedenen Stellen des Umfanges einige kräftige Hammerschläge ertheilt, welche bei unzuverlässigen Reifen den Bruch herbeiführen müssen. Sind Radreifen von gröſserem Innendurchmesser als 800mm der Prüfung zu unterziehen, so werden entsprechende Paſsstücke zwischen Radreifen und die Segmente b eingelegt, in welchem Falle dieselben, sowie auch der Radreifen selbst, durch die Tische c unterstützt werden. Die ganze Vorrichtung ist auf einer zusammenhängenden Grundplatte aufgestellt. Ein in der Zeichnung nicht angegebenes Rohr steht mit den Bohrungen der Kolben in Verbindung und führt zu einem Diagrammapparate, welcher den Verlauf der Probe aufzeichnet. Die Papiertrommel wird durch die Zeigerachse eines Manometers mitgenommen, während der schreibende Stift eine der Vergröſserung des Reifens entsprechende Bewegung erhält. Dieselbe wird mit der erforderlichen Uebersetzung von einem an dem Reifen befestigten Stängelchen d oder einem um den Spurkranz gelegten dünnen Stahlbande abgeleitet. Die ganze Vorrichtung ist jedenfalls so zu bemessen, daſs der zu prüfende Radreifen unter Umständen auch bis zum Bruche belastet werden kann. Durch ein derartiges Prüflingsverfahren können alle Radreifen ausgeschieden werden, welche den Anforderungen im Betriebe nicht genügen würden; eine Zerreiſsprobe, nach dem vorgeschlagenen Verfahren durchgeführt, wird ein im Wesentlichen zuverlässiges, von Zufälligkeiten unabhängiges Ergebniſs liefern. Um aber auch solche schon aufgezogene Reifen, welche den Keim zu künftigen Brüchen tragen, noch nachträglich ausscheiden zu können, wird ein Verfahren vorgeschlagen, welches darin besteht, daſs man den Radreifen einer Kältemischung (z.B. flüssiger Kohlensäure mit Aether oder Weingeist u. dgl.) aussetzt, bis sich seine Temperatur auf – 20 bis 25° erniedrigt hat, während der Radstern an dieser Temperaturerniedrigung keinen Antheil nimmt. In diesem Zustande werden dem Radreifen – wie bei dem Prüfungsverfahren der französischen Westbahn (vgl. 1880 237 * 444) – eine Anzahl kräftig geführter Hammerschläge an verschiedenen Stellen des Umfanges ertheilt.

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