Titel: Ueber Neuerungen an Wasserpfosten.
Fundstelle: Band 255, Jahrgang 1885, S. 14
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Ueber Neuerungen an Wasserpfosten. Mit Abbildungen auf Tafel 1. (Patentklasse 85. Fortsetzung von Bd. 251 S. 205 und Bd. 252 S. 54.) Ueber Neuerungen an Wasserpfosten. Die von Carl Reuther, in Firma Bopp und Reuther in Mannheim (* D. R. P. Nr. 27761 vom 25. Januar 1884) vorgeschlagene Einrichtung an Wasserpfosten bezweckt, das Abschluſsorgan oder dessen Dichtungen erneuern zu können, ohne die Brunnensäule fortnehmen zu müssen, sowie den Wasseraustritt aus den Säugöffnungen des zur Entwässerung dienenden Strahlapparates zu verhindern, wenn derselbe nicht zur Wirkung gelangen kann; dies tritt beispielsweise ein, wenn der Aus-fiufs des Wassers gehemmt oder das Abschluſsventil zu wenig geöffnet wird. Um den ersten Zweck zu erreichen, ist das Abschluſsventil l (Fig. 7 Taf. 1) in einem nach oben offenen Ventilgehäuse h angeordnet. Das Ventilgehäuse wird durch einen Kolben h verschlossen, welcher zwischen Abschluſsventil l und Zugorgan t (Stange oder Steigrohr) eingeschaltet ist. Dieser Kolben ist je nach Art der Ventildichtung entweder fest (Fig. 7), oder lose (Fig. 6) mit dem Abschluſsventile l verbunden. Hierbei kann daher das Abschluſsventil mittels des Zugorganes unmittelbar durch die Brunnensäule herausgezogen werden. Fig. 7 zeigt diese Anordnung bei festem und Fig. 6 bei beweglichem, als Zugstange verwendetem Steigrohre. In Fig. 6 bildet der Körper des Kolbens h zugleich die Düse des Strahlapparates e, welch letzterer das nach Ventilschluſs aus dem Steigrohre geflossene Wasser beim Wiederöffnen des Ventiles aus dem Schachtrohre R entfernt. Das Ventilgehäuse h ist direkt zwischen die Flanschen des Schachtrohres R und dessen topfförmigen, als Einlauf und Windkessel dienenden Boden b eingehängt und wird gleichzeitig mit der Packung dieser Flanschen abgedichtet. Damit durch die Säugöffnungen o am Strahlapparate e kein Wasser austreten kann, wenn derselbe nicht zur Wirkung gelangt, werden diese Oeffnungen durch einen elastischen Ring m (Fig. 7) abgeschlossen. Befindet sich der Strahlapparat in Thätigkeit, so wird durch dessen Saugwirkung der Ring m, wie Fig. 6 zeigt, gehoben und dadurch dem Wasser der Eintritt gestattet. Anstatt des Ringes kann auch ein Stulpen oder ein Ventil angewendet werden. Um das Steigrohr gegen Einfrieren zu schützen, wird dasselbe durch ein selbstthätiges Ventil v entwässert, welches so angeordnet ist, daſs es sich nach jedem Schlüsse des Ventiles l öffnet und umgekehrt schlieſst, ehe das Ventil l geöffnet werden kann. Zu diesem Zwecke ist das Entwässerungsventil v zwischen dem Kolben k und der Zugstange t (Fig. 7) oder dem als Zugstange t dienenden Steigrohre und Strahlapparate e (Fig. 6) eingeschaltet. Das Ventilgehäuse w ist am durchbrochenen Kolbenkörper k bezieh. Strahlapparate e befestigt, während das Ventil r in beiden Fällen mit dem Zugorgane t verbunden ist. Auf dem Gehäuse w des Entwässerungsventiles ruhen die zum selbstthätigen Abschlüsse des Ventiles l dienenden Gewichte g, welche Hohlcylinder sind und der Zugstange freien Durchtritt und Spiel zum Schlieſsen und Oeffnen des Entwässerungsventiles v gestatten. Wird nun das Zugorgan angehoben, so schlieſst der Kegel des Entwässerungsventiles v die Austrittsöffnungen i und öffnet dann das Abschluſsventil l durch Mitnahme des Gehäuses w und Kolbens k (Fig. 7) bezieh. gestattet dem Ventile l das Oeffnen durch den Wasserdruck (Fig. 6). Dagegen wird beim Freigeben des Zugorganes zuerst das Ventil l durch die Gewichte g geschlossen und dann durch das Eigengewicht des Zugorganes das Entwässerungsventil v geöffnet. Durch diese Einrichtung wird der Eintritt des Wassers in das Schachtrohr während des Oeffnens und Schlieſsens des Brunnens oder Zuhaltens des Auslaufes vollständig verhindert. Die hauptsächlich Feuerlöschzwecken dienenden, über den Erdboden hervorragenden sogen. Ueberflurhydranten sollen u.a. in leichtester Weise, dabei aber auch nur den mit ihrer Bedienung beauftragten Personen zugänglich sein. Bisher hat man zur Erreichung dieses Zweckes entweder den ganzen oberen Theil des Wasserpfostens sammt den Gewinden zum Schlauch anschrauben zum Wegnehmen eingerichtet, so daſs derselbe von der Bedienungsmannschaft im Gebrauchsfalle erst aufgeschraubt werden muſste, während ohne denselben der Hydrant unbrauchbar ist, oder man hat am oberen drehbaren Kopfe des Hydranten, mittels welchem der letztere durch Drehen geöffnet werden kann, eine einfache Schraube angebracht, durch deren Anpressen an die feste Haube des Wasserpfostens der letztere festgestellt werden konnte. Erstere Vorrichtung ist umständlich und bedenklich, weil sie die Schlagfertigkeit der Feuerwehr vermindert; letztere bietet nur ungenügenden Schutz gegen unbefugtes Oeffnen. Bei den Hydranten der Königin-Marienhütte, Actiengesellschaft in Cainsdorf, Sachsen (* D. R. P. Nr. 28472 vom 20. März 1884) wird deshalb, um die Ueberflurhydranten ohne wegnehmbares Aufsatzstück und deshalb stets gebrauchsfertig zu haben, und zum Schütze gegen unbefugtes Oeffnen eine Verschluſsvorrrichtung angebracht, im Wesentlichen aus einem Schubriegel am festen Hydrantengehäuse bestehend, welcher sich in eine, an den beweglichen Theilen des Wasserpfostens vorgesehenen Verzahnung oder Oese mittels eines Excenters o. dgl. einschieben läſst. Die Oeffnung des Verschlusses erfolgt durch einen besonders geformten Schlüssel, welcher an dem von der Bedienungsmannschaft stets mitgeführten Schlauchschlüssel befestigt ist. Fig. 9 Taf. 1 zeigt eine Verschluſsvorrichtung, bestehend aus dem mit beliebig geformten Zähnen versehenen Zahnkranze a, welcher an dem mit der Ventilspindel des Hydranten fest verbundenen Gehäusekopfe angegossen ist, und aus dem Schubriegel fr, der unten einen Schlitz c, oben einen beliebig gestalteten kräftigen Zahn d trägt und durch seine eigene Schwere oder eine Feder e von beliebiger Form nach unten gedrückt wird. An einer seitlich am Wasserpfosten angebrachten Klappe f (in der Figur 9 zugleich eine Schlauchkapsel des Hydranten darstellend), die durch ein beliebig eingerichtetes Schloſs geschlossen gehalten werden kann, ist im Inneren ein Keil angegossen, welcher beim Verschlieſsen in den Schlitz c greift und den Schubriegel b nach oben sowie den Zahn d in eine Zahnlücke von a eindrückt und hierdurch den Gehäusekopf unbeweglich macht. Nach dem Oeffnen der Verschluſsklappe f fällt der Schubriegel b nieder und der Gehäusekopf wird beweglich. In Figur 8 Taf. 1 stellt der Schubriegel b den Gehäusekopf mit innerem Zahnkranz a und gleichzeitig auch eine Kapsel der Schlauchkuppelung mit innerem Zahnkranze h fest. Der mit zwei starken Zähnen d und d1 versehene Schubriegel b hat bei c einen entsprechend geformten Schlitz, in welchem ein Excenter i auf einer Achse drehbar ist, wodurch b auf- und abgeschoben werden kann. Es dient dazu ein besonderer Schlüssel von beliebiger Form, welcher in entsprechende Löcher des Excenters eingreifen kann. Eine Feder drückt gegen die abgeflachte Achse des Excenters und hält dieses in der jeweiligen Stellung. Statt des Excenters mit Bügel kann auch ein in die gezahnte Kante des Riegels b eingreifendes Getriebe oder ein beliebig geformter Bartschlüssel ähnlich dem eines gewöhnlichen Schubschlosses angewendet werden.

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