Titel: | Ueber Neuerungen an Wasserpfosten. |
Fundstelle: | Band 255, Jahrgang 1885, S. 14 |
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Ueber Neuerungen an Wasserpfosten.
Mit Abbildungen auf Tafel
1.
(Patentklasse 85. Fortsetzung von Bd. 251 S. 205
und Bd. 252 S. 54.)
Ueber Neuerungen an Wasserpfosten.
Die von Carl Reuther, in Firma Bopp und Reuther in Mannheim (* D. R. P. Nr. 27761 vom 25. Januar 1884)
vorgeschlagene Einrichtung an Wasserpfosten bezweckt, das Abschluſsorgan oder dessen
Dichtungen erneuern zu können, ohne die Brunnensäule fortnehmen zu müssen, sowie den
Wasseraustritt aus den Säugöffnungen des zur Entwässerung dienenden Strahlapparates
zu verhindern, wenn derselbe nicht zur Wirkung gelangen kann; dies tritt
beispielsweise ein, wenn der Aus-fiufs des Wassers gehemmt oder das Abschluſsventil
zu wenig geöffnet wird.
Um den ersten Zweck zu erreichen, ist das Abschluſsventil l (Fig.
7 Taf. 1) in einem nach oben offenen Ventilgehäuse h angeordnet. Das Ventilgehäuse wird durch einen Kolben h verschlossen, welcher zwischen Abschluſsventil l und Zugorgan t (Stange
oder Steigrohr) eingeschaltet ist. Dieser Kolben ist je nach Art der Ventildichtung
entweder fest (Fig.
7), oder lose (Fig. 6) mit dem
Abschluſsventile l verbunden. Hierbei kann daher das
Abschluſsventil mittels des Zugorganes unmittelbar durch die Brunnensäule
herausgezogen werden.
Fig. 7 zeigt
diese Anordnung bei festem und Fig. 6 bei beweglichem,
als Zugstange verwendetem Steigrohre. In Fig. 6 bildet der Körper
des Kolbens h zugleich die Düse des Strahlapparates e, welch letzterer das nach Ventilschluſs aus dem
Steigrohre geflossene Wasser beim Wiederöffnen des Ventiles aus dem Schachtrohre R entfernt. Das Ventilgehäuse h ist direkt zwischen die Flanschen des Schachtrohres R und dessen topfförmigen, als Einlauf und Windkessel
dienenden Boden b eingehängt und wird gleichzeitig mit
der Packung dieser Flanschen abgedichtet. Damit durch die Säugöffnungen o am Strahlapparate e kein
Wasser austreten kann, wenn derselbe nicht zur Wirkung gelangt, werden diese
Oeffnungen durch einen elastischen Ring m (Fig. 7)
abgeschlossen. Befindet sich der Strahlapparat in Thätigkeit, so wird durch dessen
Saugwirkung der Ring m, wie Fig. 6 zeigt, gehoben und
dadurch dem Wasser
der Eintritt gestattet. Anstatt des Ringes kann auch ein Stulpen oder ein Ventil
angewendet werden.
Um das Steigrohr gegen Einfrieren zu schützen, wird dasselbe durch ein selbstthätiges
Ventil v entwässert, welches so angeordnet ist, daſs es
sich nach jedem Schlüsse des Ventiles l öffnet und
umgekehrt schlieſst, ehe das Ventil l geöffnet werden
kann. Zu diesem Zwecke ist das Entwässerungsventil v
zwischen dem Kolben k und der Zugstange t (Fig. 7) oder dem als
Zugstange t dienenden Steigrohre und Strahlapparate e (Fig. 6) eingeschaltet. Das
Ventilgehäuse w ist am durchbrochenen Kolbenkörper k bezieh. Strahlapparate e
befestigt, während das Ventil r in beiden Fällen mit
dem Zugorgane t verbunden ist. Auf dem Gehäuse w des Entwässerungsventiles ruhen die zum
selbstthätigen Abschlüsse des Ventiles l dienenden
Gewichte g, welche Hohlcylinder sind und der Zugstange
freien Durchtritt und Spiel zum Schlieſsen und Oeffnen des Entwässerungsventiles v gestatten. Wird nun das Zugorgan angehoben, so
schlieſst der Kegel des Entwässerungsventiles v die
Austrittsöffnungen i und öffnet dann das
Abschluſsventil l durch Mitnahme des Gehäuses w und Kolbens k (Fig. 7) bezieh.
gestattet dem Ventile l das Oeffnen durch den
Wasserdruck (Fig.
6). Dagegen wird beim Freigeben des Zugorganes zuerst das Ventil l durch die Gewichte g
geschlossen und dann durch das Eigengewicht des Zugorganes das Entwässerungsventil
v geöffnet. Durch diese Einrichtung wird der
Eintritt des Wassers in das Schachtrohr während des Oeffnens und Schlieſsens des
Brunnens oder Zuhaltens des Auslaufes vollständig verhindert.
Die hauptsächlich Feuerlöschzwecken dienenden, über den
Erdboden hervorragenden sogen. Ueberflurhydranten sollen u.a. in leichtester Weise,
dabei aber auch nur den mit ihrer Bedienung beauftragten Personen zugänglich sein.
Bisher hat man zur Erreichung dieses Zweckes entweder den ganzen oberen Theil des
Wasserpfostens sammt den Gewinden zum Schlauch anschrauben zum Wegnehmen
eingerichtet, so daſs derselbe von der Bedienungsmannschaft im Gebrauchsfalle erst
aufgeschraubt werden muſste, während ohne denselben der Hydrant unbrauchbar ist,
oder man hat am oberen drehbaren Kopfe des Hydranten, mittels welchem der letztere
durch Drehen geöffnet werden kann, eine einfache Schraube angebracht, durch deren
Anpressen an die feste Haube des Wasserpfostens der letztere festgestellt werden
konnte. Erstere Vorrichtung ist umständlich und bedenklich, weil sie die
Schlagfertigkeit der Feuerwehr vermindert; letztere bietet nur ungenügenden Schutz
gegen unbefugtes Oeffnen. Bei den Hydranten der Königin-Marienhütte, Actiengesellschaft in Cainsdorf, Sachsen (* D. R. P.
Nr. 28472 vom 20. März 1884) wird deshalb, um die Ueberflurhydranten ohne
wegnehmbares Aufsatzstück und deshalb stets gebrauchsfertig zu haben, und zum
Schütze gegen unbefugtes Oeffnen eine Verschluſsvorrrichtung angebracht, im
Wesentlichen aus einem Schubriegel am festen Hydrantengehäuse bestehend, welcher sich in eine, an den
beweglichen Theilen des Wasserpfostens vorgesehenen Verzahnung oder Oese mittels
eines Excenters o. dgl. einschieben läſst. Die Oeffnung des Verschlusses erfolgt
durch einen besonders geformten Schlüssel, welcher an dem von der
Bedienungsmannschaft stets mitgeführten Schlauchschlüssel befestigt ist.
Fig. 9 Taf. 1
zeigt eine Verschluſsvorrichtung, bestehend aus dem mit beliebig geformten Zähnen
versehenen Zahnkranze a, welcher an dem mit der
Ventilspindel des Hydranten fest verbundenen Gehäusekopfe angegossen ist, und aus
dem Schubriegel fr, der unten einen Schlitz c, oben
einen beliebig gestalteten kräftigen Zahn d trägt und
durch seine eigene Schwere oder eine Feder e von
beliebiger Form nach unten gedrückt wird. An einer seitlich am Wasserpfosten
angebrachten Klappe f (in der Figur 9 zugleich eine
Schlauchkapsel des Hydranten darstellend), die durch ein beliebig eingerichtetes
Schloſs geschlossen gehalten werden kann, ist im Inneren ein Keil angegossen,
welcher beim Verschlieſsen in den Schlitz c greift und
den Schubriegel b nach oben sowie den Zahn d in eine Zahnlücke von a
eindrückt und hierdurch den Gehäusekopf unbeweglich macht. Nach dem Oeffnen der
Verschluſsklappe f fällt der Schubriegel b nieder und der Gehäusekopf wird beweglich.
In Figur 8 Taf.
1 stellt der Schubriegel b den Gehäusekopf mit innerem
Zahnkranz a und gleichzeitig auch eine Kapsel der
Schlauchkuppelung mit innerem Zahnkranze h fest. Der
mit zwei starken Zähnen d und d1 versehene Schubriegel b hat bei c einen
entsprechend geformten Schlitz, in welchem ein Excenter i auf einer Achse drehbar ist, wodurch b auf-
und abgeschoben werden kann. Es dient dazu ein besonderer Schlüssel von beliebiger
Form, welcher in entsprechende Löcher des Excenters eingreifen kann. Eine Feder
drückt gegen die abgeflachte Achse des Excenters und hält dieses in der jeweiligen
Stellung. Statt des Excenters mit Bügel kann auch ein in die gezahnte Kante des
Riegels b eingreifendes Getriebe oder ein beliebig
geformter Bartschlüssel ähnlich dem eines gewöhnlichen Schubschlosses angewendet
werden.