Titel: | Neuere Schutzvorrichtungen an Kreissägen. |
Autor: | G. R. |
Fundstelle: | Band 253, Jahrgang 1884, S. 318 |
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Neuere Schutzvorrichtungen an
Kreissägen.
Mit Abbildungen auf Tafel 23.
(Patentklasse 38. Fortsetzung des Berichtes Bd.
250 S. 58.)
Neuere Schutzvorrichtungen an Kreissägen.
Trotz der groſsen Zahl der vorhandenen und in D. p. J.
(1881 242 * 174. 1882 246 *
408. 1883 249 * 433. 250 * 58)
beschriebenen Kreissägen-Schutzvorrichtungen scheint dieser Gegenstand noch nicht
erschöpft und liegen wieder eine Anzahl neuer Vorschläge vor, welche jedoch zumeist
Vervollkommnungen bekannter Einrichtungen sein sollen.
Der Wichtigkeit entsprechend, welche das Vorhandensein eines Schnittspalters für die
Sicherheit beim Langschneiden hat, gibt das Bulletin de Mulhouse, 1884 S. 30 eine groſse Anzahl von
Befestigungsarten für den Schnittspalter oder Spaltkeil, welche eine Verstellbarkeit desselben bei
dem Kleinerwerden des Sägeblattes oder der Benutzung von Sägeblättern von
verschiedenem Durchmesser gewähren. Die Stärke des Spaltkeiles soll bei Sägeblättern
von 250 bis 600mm Durchmesser mit 2 bis 5mm bei einer Breite von 80 bis 135mm bemessen und der Querschnitt nicht keilförmig
mit geraden Seitenflächen ausgeführt werden, sondern nur eine kurze Schneide
erhalten. Bei der Benutzung von verschieden starken Sägeblättern wird der Spaltkeil,
nachdem die kurze Schärfe die Stärke des engsten Schnittes erreicht hat, keilförmig
gegen den dem breitesten Schnitt entsprechenden Rücken verlaufend gemacht; bei
Sägeblättern von gleicher Stärke ist der Spaltkeil nach der kurzen Schneide von vorn
bis hinten gleich dick.
Die Verstellbarkeit des Spaltkeiles gegen das Sägeblatt ist nothwendig, wenn derselbe
bei kleineren Durchmessern der Säge noch die getrennten Theile im Schnitte genügend
aus einander halten soll, damit dieselben von der Säge nicht zurückgeworfen werden.
Bei der von Heller angegebenen, in Fig. 11
Taf. 23 dargestellten Einrichtung ist in dem Schlitze des Sägetisches eine
Zahnstange A befestigt, auf welcher sich eine Klammer
B verschieben läſst; an dieselbe ist der Spaltkeil
C angeschraubt und wird durch die Federklinke R festgestellt. An den Spaltkeil sind noch an seinem
oberen Ende zu beiden Seiten Leisten m aufgesetzt (vgl.
Fig. 10), welche das Zurückschleudern des von der Säge doch etwa
mitgenommenen Holzes verhindern sollen. Bei einer zweiten Einrichtung (Fig.
10 und 12 Taf. 23)
wird der Spaltkeil C einfach mit Schrauben in dem
Schlitze a der Platte A
befestigt; doch kann diese Anordnung nur benutzt werden, wenn die Säge wie bei
Kreissägen zum Säumen an der Seite des Tisches angebracht ist, oder der Tisch in dem
Schlitze getheilt ist, so daſs die eine Hälfte desselben abgehoben werden kann, wenn
der Spaltkeil verstellt werden muſs. Dieselbe Fig. 12
zeigt auch noch eine Einrichtung zum Verschlieſsen des Sägeschlitzes vor der Säge
bei kleiner werdendem Durchmesser derselben. Wenn der Schlitz vor der Säge beim
Schneiden zu lang ist, kann die Säge leicht durch das Fehlen der Auflage für das
Holz Splitter von diesem abtrennen, welche sich in dem Schlitze festsetzen. Es ist
dies nicht bloſs gefährlich, sondern erzeugt auch unreine Schnittkanten. Die in den
Schlitz vor der Säge eingelegte Platte E ist deshalb
durch eine Schlitzschraube genau gegen die Säge einzustellen.
Bei der in Fig. 13 bis
15 Taf. 23 veranschaulichten Einrichtung von Berger in Thann ist der Spaltkeil C mit einer
Schlitzplatte E versehen, welche in einer Vertiefung
P des Sägetisches verstellt werden kann. Die
Befestigung erfolgt durch die vertieft liegenden Schrauben D mit Hilfe des in Fig. 14
dargestellten Schlüssels. Würden zu dieser Befestigung durch den Tisch und unterhalb
desselben Muttern tragende Schrauben benutzt, wie in einer anderen angegebenen
Einrichtung, so würde das Feststellen des Spaltkeiles durch das Anziehen der Muttern
unter dem Tische sehr unbequem werden. Die genaue seitliche Stellung und gerade
Verschiebung des Spaltkeiles C sichert in Fig.
13 und 15 das in
den Schlitz vor E reichende kleine Stück R.
E. Kunze in Zwickau hat in einem Zusatzpatente Nr. 26400
vorn 5. August 1883 einige weitere Ausführungen seiner Schutzvorrichtung, welche
sowohl zum Lang-, als Querschneiden dient (vgl. 1883
249 * 437), angegeben. Fig. 5 Taf.
23 zeigt eine solche Einrichtung beim Querschneiden, Fig. 6
dieselbe beim Langschneiden. Die Schutzhaube für die Säge besteht aus drei Theilen:
dem für das Einlegen der Hölzer beim Querschneiden ausgeschnittenen Theile A, welcher sich beim Querschneiden um seinen Zapfen c dreht, beim Langschneiden aber in dem Schlitze d der Hängesäule F gehoben
und an eine Kette zur Verhinderung seiner Drehung gehängt wird, ferner aus dem um
den Bolzen a der Hängesäule F drehbaren und nach Erforderniſs durch ein Gegengewicht (vgl. Fig.
6) entlasteten Theile B und dem in letzteren
um e drehbaren Theile C.
Die ganze Einrichtung sucht eine vollkommene Bedeckung der Säge in jeder Stellung zu
erreichen. Statt des vorderen Theiles A werden beim
Langschneiden auch zu beiden Seiten der Säge runde Scheiben A angeordnet (vgl. Fig. 7 und
8 Taf. 23), welche auch durchbrochen ausgeführt sein können und durch
eine Feder f immer auf das zu schneidende Holz gedrückt
werden. Um den Schnitt der Säge beobachten zu können, wird der Rahmen g dann gitterförmig ausgeführt.
Die Vorrichtung Fig. 9 Taf.
23 gestattet eine dem Vorschübe und den Unebenheiten des Holzes sich anschlieſsende
Beweglichkeit beim Langschneiden, welche dadurch erreicht ist, daſs die Schutzhaube
D in dem Schlitze h
der Hängesäule frei beweglich und an beiden Enden durch Gegengewichte ausgewogen
ist, so daſs entsprechend das vordere oder das hintere Ende mehr oder weniger durch
das Holz gehoben wird. Gegenüber den Schutzhauben mit paralleler oder
Kreisbogen-Führung wird also die Säge stets bedeckt bleiben. Für das Querschneiden
wird auf der vorderen Seite der Haube der besondere Theil E zum Andrücken des Holzes angebracht und der auf Rollen laufende
Sägetisch mit Anlagen i für das Holz versehen, welche
beim Langschneiden in Vertiefungen des Tisches heruntergeklappt werden können.
Eine einfache Schutzvorrichtung ist noch in Fig. 16 und
17 Taf. 23 veranschaulicht. Dieselbe besteht aus zwei Spurrollen, welche
an der vorderen und hinteren Seite der Säge angebracht und senkrecht frei beweglich
sind.
In einem 2. Zusatzpatente (* Nr. 26964 vom 24. Oktober 1883) umgeht E. Kunze die Bewegung der Schutzhaube in der Hängesäule
C (Fig. 18
Taf. 23), indem er an der letzteren eine die Säge nur zum Theile bedeckende Haube D befestigt und die für den Durchgang des stärksten zu
schneidenden Holzes frei bleibenden Stellen der Säge durch seitliche Scheiben A, welche mit den Hebeln B
drehbar an der Hängesäule C hängen, schützt. Die Haube
D wie auch die Scheiben A werden durchbrochen ausgeführt und erhalten für das Querschneiden runder
Hölzer die vorderen Scheiben A einen Ausschnitt a. Damit nun dieser Ausschnitt für das Einlegen des
Holzes immer richtig steht, verhindert die grade Seite b der Scheiben A, mit welcher dieselben auf
den Sägetisch zu liegen kommen, deren Vorwärtsdrehung; der Hebel B wird dabei festgestellt.
E. Kunze will auch die Hebel B selbst als Schutzhauben für die Säge formen, so daſs dann eine
Schutzvorrichtung entstände, welche von Nardin (vgl.
1883 249 * 435) bereits angegeben ist.
Die Schutzvorrichtung von G. Heyderich in Wien (* D. R.
P. Nr. 26963 vom 21. Oktober 1883) ist eine Vervollkommnung der Vorrichtung von Taylor (1881 242 * 176). Wie
Fig. 22 Taf. 23 zeigt, ist die Säge geschützt durch den dieselbe
concentrisch umschlieſsenden, durch das Gewicht e
ausgewogenen und um den Sägemittelpunkt drehbaren Bügel b von der gleichen Stärke wie die Säge. Die Vervollkommnungen bestehen in
der Führung dieses Bügels b bei seiner Bewegung
zwischen den kleinen Rollen f, in der Anbringung einer
besonderen Schutzhaube g, welche mit dem Bügel b verbunden ist und den seitlichen Zugang zu den
Sägezähnen beim vorderen Theil der Säge hindern soll, und in Anbringung der Rolle
h, um das Durchschieben des Holzes zu erleichtern.
Ein weiterer Schutz ist für den unterhalb des Tisches liegenden Theil der Säge durch
die Wände i gewährt, welche die Säge auf beiden Seiten
umgeben und in dem Schlitze k verstellt werden können.
Um das Zurückschlagen des Holzes zu verhindern, ist hinter der Säge eine Rolle m angebracht, welche in dem Arme l gelagert ist, der um den auf dem Tische befestigten
Bolzen n schwingt. Die Verbindung des Armes l mit n geschieht jedoch
durch ein Kreuzgelenk, so daſs sich die Rolle m auch
auf unebenen Flächen voll auflegen kann.
Zu den Kreissägenschützern kann auch der Vorschubmechanismus für Kreissägen von R. St. Greenlee in New-York (vgl. 1883 250 328) gerechnet werden, da sowohl durch die Entlastung
des Arbeiters vom Andrücken des Holzes gegen die Säge, als auch durch die gröſsere
Gleichmäſsigkeit des Vorschubes zwei Hauptursachen zu Unfällen vermieden werden. Wie
aus Fig. 19 Taf. 23 hervorgeht, befindet sich dicht vor der Säge S das Vorschubrad K,
welches von dem Sägenantriebe aus durch die Riemenscheiben O, N und M und die Zahnräder L und J in Umdrehung
versetzt wird. Das Vorschubrad lagert mit dem Antriebe in dem mittels eines
Bogenschlitzeisens C geführten Arme V, welcher durch die in seinem Lappen mit Hilfe der
Mutter m einstellbare Schraube s gehindert wird, sich zu tief zu senken, und gleichzeitig die Schutzhaube
H für die Säge trägt.
Auch durch die seitlich wirkenden Messer an Sägeblättern
von F. A. Trocmé-Bécker in Paris (* D. R. P. Nr. 25 917
vom 30. Juni 1883) dürfte das Arbeiten an Kreissägen in Bezug auf Sicherheit
gefördert werden. Die Sägeblätter S erhalten, wie in Fig. 20 und
21 Taf. 23 skizzirt ist, auf beiden Seiten Schneiden A und B (Fig. 21)
oder besondere durch die Schrauben g gehaltene Messer
L in Durchbrechungen O
eingesetzt (vgl. Fig. 20).
Diese seitlichen Schneiden, welche den Sägeschnitt glätten sollen, können auch durch
Entfernung der seitlichen Splitter das Klemmen des Holzes am hinteren Theil der Säge
und damit das Zurückschlagen einigermaſsen verhüten.
G. R.